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Bei einer Vorversichereranfrage handelt es sich um einen
Informationsaustausch zwischen Versicherern und damit zwischen
Wettbewerbern. Vorversichereranfragen finden insbesondere statt,
wenn ein Versicherungsnehmer einen Wechsel zu einem anderen
Versicherer anstrebt. Die im Rahmen der Anfrage erhaltenen Angaben
legt der neue Versicherer seinem Vertragsangebot gegenuber dem
betreffenden Versicherungsnehmer und seiner Pramienberechnung zu
Grunde. Die Autorin untersucht die wirtschaftlichen Hintergrunde
dieses Informationsaustauschs sowie seine kartellrechtliche
Zulassigkeit. Dabei geht sie insbesondere auf die im Rahmen von
Art. 101 Abs. 1 AEUV geltenden Massstabe fur die kartellrechtliche
Zulassigkeit eines Informationsaustauschs ein.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Fachhochschule
Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Peter Zwegat versucht
wochentlich in seiner Sendung Raus aus den Schulden" Menschen in
ganz Deutschland zu helfen. Gegenuberstellungen von Einnahmen und
Ausgaben zeigen, dass diese die Einnahmen deutlich ubersteigen.
Schulden-bereinigungsplane oder Tilgungsaussetzungen der Kredite
bis hin zu Mietminderungen sind in diesen Fallen die ersten
Versuche des Schuldenberaters, die Summe der Schulden so schnell
wie moglich zu mindern. Doch haben in den meisten Situationen die
Verbindlichkeiten eine solch enorme Hohe angenommen, dass die
Schnell-massnahmen" keine Wirkungen mehr zeigen konnen. Ein Antrag
auf Privatinsolvenz ist hier nun die letzte Losung. Vorubergehende
Liquiditatsengpasse, laufende Ratenkredite aber auch die steigende
Schwierigkeit von Banken Kredite zu bekommen und naturlich die
Wirtschaftskrise sind die haufigsten Grunde der Privatinsolvenzen
in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2009 meldeten 61.517
Bundesburger Privatinsolvenz an. Es wird mit einer Gesamtzahl von
140.000 Privatinsolvenzen im Jahre 2009 gerechnet. Im Gegensatz zum
Jahre 2008 mit 120.289 Verbraucherinsolvenzen ist das ein Anstieg
von 19.711 Antragen in nur einem Jahr. Die haufigsten Antrage der
Schuldner enthalten ebenfalls den Antrag der Restschuld-befreiung.
Mit der Einfuhrung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber den
natur-lichen Personen als Schuldnern die Moglichkeit gegeben,
innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Das Verfahren der
Restschuldbefreiung ist jedoch ein sehr komplexes. Nicht jeder
Schuldner kann eine vollkommene Schuldenbefreiung erlangen. Viele
Vorschriften engen dieses Ziel ein. Diese Seminararbeit wird das
Restschuldbefreiungsverfahren erlautern und auf die
Versagungsgrunde, speziell des 290 der Insolvenzordnung (InsO),
eingehen. Im praktischen Teil dieser Arbeit wird das theoretisc
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura -
Sonstiges, Note: 2,3, Fachhochschule Schmalkalden, Sprache:
Deutsch, Abstract: Durch die Verabschiedung der Insolvenzordnung am
1. Januar 1999 traten auch Regelungen fur die eventuelle
Masseunzulanglichkeit in Kraft. Mit der fruheren Konkursordnung
sahen viele Insolvenzverwalter erhebliche Schwierigkeiten im Fall
des Konkurs im Konkurs." Das Thema der massearmen Verfahren ist ein
viel umstrittenes. Durch die Einfuhrung der Restschuld-befreiung
sowie der Verfahrenskostenstundung werden unzahlig viele Verfahren
mit nicht ausreichender Insolvenzmasse eroffnet. In vielen Fallen
kommt es dann folglich zur Anzeige der Masseunzulanglichkeit. Die
208, 209 und 210 InsO sollen die Anzeige, Abwicklung sowie die
Einstellung eines masse-unzulanglichen Verfahrens regeln. Jedoch
sind diese Vorgehensweisen sehr komplex. Grund dessen werde ich in
meiner Praxisarbeit auf verschiedene Punkte der
Masseunzulanglichkeit eingehen und diese in den verschiedenen
Schritten, in Bezug auf die wichtigsten Punkte erklaren sowie
versuchen, einen Eindruck in die Problematik der
Masseunzulanglichkeit zu geben.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht /
Arbeitsrecht, Note: 2,3, Fachhochschule Schmalkalden, Sprache:
Deutsch, Abstract: Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Deutsch spricht
oder nicht, hangt nicht mit der Beherrschung seines Berufes oder
der Qualitat seiner Arbeit zusammen. Jedoch ist es unumstritten,
dass in der Arbeitswelt besonders die Teamfahigkeit einen hohen
Stellenwert bekommen hat. Um aber in einem Team funktionieren zu
konnen, muss man sich verstandigen konnen, der Stumme lernt die
Gebardensprache, schwerstbehinderte Menschen kommunizieren uber den
Computer o.a. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer steigen
standig, Arbeitsschutzbestimmungen werden spezifischer,
Bedienungsanleitungen komplizierter. Der Arbeitnehmer unterschreibt
beispielsweise fur eine Arbeitsschutzbelehrung, der Arbeitgeber
muss davon ausgehen, dass er diese verstanden hat. Es ist
sicherlich nicht zumutbar, diese Belehrungen allen Arbeitnehmern in
der Landessprache anzubieten. Werden sie nicht verstanden gefahrden
die Arbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere
Mit-arbeiter oder Kunden. Inwieweit diese in der Einleitung
aufgestellte These auch durch die aktuelle Gesetzgebung untermauert
werden kann, soll in der nachfolgenden Arbeit untersucht werden.
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