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Das Bezugsrecht der GmbH-Gesellschafter und der Kommanditaktionare kann trotz der regelmassig personalistischen Struktur der GmbH und der KGaA ausgeschlossen werden. Erfolgt der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhoehung, steht er im Spannungsverhaltnis zwischen dem gesteigerten Interesse der Bezugsrechtsinhaber an einem effektiven Schutz ihres Bezugsrechts einerseits und der beschleunigenden Wirkung des genehmigten Kapitals andererseits. Der Autor bietet zunachst eine ubersichtliche Darstellung des Rechtsinstituts des genehmigten Kapitals und des Bezugsrechtsausschlusses. Daran anschliessend stellt er die an einen zulassigen Bezugsrechtsausschluss zu stellenden Anforderungen systematisch fur die unterschiedlichen Rechtsformen und Konstellationen auf.
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