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Automated Reasoning - 9th International Joint Conference, IJCAR 2018, Held as Part of the Federated Logic Conference, FloC 2018, Oxford, UK, July 14-17, 2018, Proceedings (Paperback, 1st ed. 2018)
Didier Galmiche, Stephan Schulz, Roberto Sebastiani
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This book constitutes the refereed proceedings of the 9th
International Joint Conference on Automated Reasoning, IJCAR 2018,
held in Oxford, United Kingdom, in July 2018, as part of the
Federated Logic Conference, FLoC 2018. In 2018, IJCAR unites CADE,
TABLEAUX, and FroCoS, the International Symposium on Frontiers of
Combining Systems, and, for the fourth time, is part of the
Federated Logic Conference. The 38 revised full research papers and
8 system descriptions presented together with two invited talks
were carefully reviewed and selected from 108 submissions. The
papers focus on topics such as logics, deductive systems,
proof-search methods, theorem proving, model checking,
verification, formal methods, and program analysis.
Stephan Schulz entwickelt eine allgemeine Methodik zur Anwendung
der kollektiven Entscheidungstheorie auf juristische Probleme bei
Abstimmungen und untersucht auf dieser Basis ausgewahlte
Rechtsfragen der Beschlussfassung im Aktienrecht. Im Mittelpunkt
stehen: das Bestehen und der Umfang positiver Stimmpflichten von
Aktionaren, die gerichtliche Inhaltskontrolle von
Hauptversammlungsbeschlussen und die ungeschriebenen
Zustimmungsrechte der Hauptversammlung.
The development of scalable microfabricated ion traps with multiple
segments for the realization of quantum computing is a challenging
task in quantum information science. The research on the design,
development, fabrication, and operation of the first European
micro-trap is shown in this thesis. This chip-based micro-trap is
an outstanding candidate towards experiments for a future quantum
processor with trapped single ions. In the experiments coherent
quantum state manipulation is demonstrated, and sideband cooling to
the motional ground state is realized. The heating rate is
determined and the applicability for quantum computation is proven.
Furthermore planar trap designs are investigated - a planar
microparticle trap was built and operated. A linear microfabricated
planar trap was operated, showing the proof of concept of a novel
designed and fabricated Y-shaped planar trap.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura -
Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte,
Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Juristische Fakultat),
Veranstaltung: Rechtswissenschaftliches Seminar "Arbeit im
Gefangnis," Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Eine
uberdurchschnittliche schriftliche Ausarbeitung, welche aufgrund
des mundlichen Referats mit "nur" 11 Punkten bewertet wurde. Diese
Arbeit zeichnet sich durch ein hohes Grad an Engagement und einer
sehr praxisnahene Recherche aus., Abstract: Das Strafvollzugsgesetz
wurde am 16.Marz 1976 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des
Bundesrates beschlossen. 1 Dieses Gesetz trat am 01.Januar 1977 in
Kraft. Fur den Bereich der beruflichen Resozialisierung wesentliche
Bestimmungen erhielten am 01.Januar 1980 entsprechende Rechtskraft.
Darin wird als Hauptziel des Strafvollzuges die rechtliche und
soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen genannt.
Insbesondere arbeits- und berufspadagogische Massnahmen sollen der
Realisierung dieses Zieles dienen. 2 Gem. 37 Abs. 1 StVollzG dienen
arbeitstherapeutische Beschaftigungen, Arbeit, Aus- und
Weiterbildung insbesondere dem Ziel, Fahigkeiten fur eine
Erwerbstatigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu fordern oder
aber zu erhalten. Die Arbeit im Strafvollzug ist eine wichtige
Behandlungsmassnahme3 zur Verwirklichung des Vollzugsziels. Sie
dient in erster Linie der beruflichen und sozialen Integration der
Strafgefangenen. 4 Das Strafvollzugsgesetz legt daher in 41
StVollzG iVm. Art. 11 Abs. 3 GG ausdrucklich eine Arbeitspflicht
fur Strafgefangene fest.5 Dies im ubrigen im Gegensatz zu den
Untersuchungsgefangenen. Das Strafvollzugsgesetz raumt den Faktoren
Beruf und Arbeit im Resozialisierungsprozess von Strafgefangenen
eine entscheidende Stellung ein.6 Die Arbeit steht eindeutig im
Dienste der sozialen Ertuchtigung des Strafgefangenen. 7 Bei der
Arbeit soll es sich um eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit
handeln.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura -
Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14
Punkte, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg
(Rechtswissenschaftliches Institut), Veranstaltung:
Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler - Huren - Henker: Zu
Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der spatmittelalterlichen
Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne, Sprache: Deutsch,
Anmerkungen: "Eine Arbeit bei der alles stimmt Gratulation" (Zitat
des prufenden Professors), Abstract: In den Lexika der heutigen
Zeit wird die Stadt als eine Siedlung mit meist nicht
landwirtschaftlichen Funktionen, welche unter anderem
gekennzeichnet ist, durch eine gewisse Grosse, Geschlossenheit der
Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in
Handel, Kultur und Verwaltung" bezeichnet. Bei dem Gedanken an die
Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an eine mit
Mauern und Turmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von
unregelmassigen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen
Hausern geweckt. Der Mauergurtel und die geschlossene Bau- weise
gehoren ebenso zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst,
welche die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land
heraushebt.1 In wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere
Leistung der Stadt des Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden
Markt- und Verkehrswirtschaft mit dem Austausch von Luxus- und
Massengutern uber weite Entfernungen, in der Konzentration von
Handel und Gewerbe, in einer planmassigen Wirtschaftspolitik, in
der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes und in der
Erschliessung neuer Absatzraume. Die politische Bedeutung der Stadt
lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer uberlegenen
Finanzkraft. Der Begriff Stadt" stammt vom Mittelhochdeutschen
stat," damit bezeichnete man schon sehr fruh eine Wohnstatte oder
eine Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er fur den mittelalterlichen
Rechtsbegriff. Der historische Stadtbegriff def
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