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Die Handlungsvorgaben der Medizin und die Leistungserbringung selbst sind inzwischen vielfach schriftlich niedergelegt. Obwohl die Behandlungsdokumentation nur der medizinischen Versorgung dienen soll, kommt ihr bei der forensischen Aufarbeitung hohe Bedeutung zu. Ihr Umfang wird auch von der haftungsrechtlichen Diskussion mitbestimmt. Die Beitrage arbeiten den Stand der Diskussion zur Haftung fur fehlerhafte Befunddokumentation und fehlerhafte Aufklarungsdokumentation heraus. Gefahren einer Manipulation werden aufgezeigt. Die Jurisprudenz bedient sich daruber hinaus bei der Rechtsfindung medizinischer Leitlinien und ordnet diese in die zu entscheidenden Einzelfalle ein. Die Autoren weisen auf Unterschiede in der Leitlinienkompetenz hin und differenzieren hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit fur den Arzt. Die in diesem Band versammelten Beitrage des XVIII. Kolner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht sind zugleich Arbeitsmittel fur die Rechtspraxis. "
"Arzthaftung - Rechtspraxis und Perspektiven" versammelt Beitrage zu den Veranderungen des Arzthaftungsprozesses. Als roter Faden durchzieht sie das Problem der materiellen Gerechtigkeit. Kritisch beleuchtet werden Veranderungen, wie die Beschlussverwerfung durch das Berufungsgericht ohne Moglichkeit eines Rechtsbehelfs. Diskutiert wird die Ausweitung wechselseitiger Auskunftspflichten. Der "grobe Behandlungsfehler" steht haufig im Brennpunkt prozessualer Auseinandersetzungen. Diese Rechtsfigur ist jedoch bisher eher deskriptiv als rechtsdogmatisch erfasst. Die Qualitat eines Behandlungsfehlers als Beweisthema ist noch nicht ausreichend erkannt worden. Der Beitrag uber neue Entwicklungen beim Sachverstandigenbeweis im Arzthaftungsrecht gibt Hinweise zur Sicherung der Qualitat der Begutachtung. Er berucksichtigt die durch das erste Justizmodernisierungsgesetz geschaffenen Veranderungen. Eine Analyse der Schmerzensgeldrechtsprechung in Deutschland ordnet diese rechtsdogmatisch ein und setzt sie in den europaischen Kontext."
Das Dogma der fehlenden Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess
begrundet die Rechtsprechung mit einem gegebenen Wissensgefalle
zwischen den Parteien. Die Autoren dieses Bandes beleuchten
Voraussetzungen und Folgen dieser Annahme und gehen der Frage nach,
ob die eingefuhrten Verfahrensmodifikationen Chancengleichheit
zwischen den Parteien tatsachlich herstellen oder der Erganzung
bedurfen. Die Verfasser thematisieren die Mitwirkungsrechte und
-pflichten der Beteiligten und die Neutralitat des medizinischen
Sachverstandigen.
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklarung spaltet die im Medizinrecht tatigen Anwalte ebenso wie die AErzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenugende Bereitschaft der AErzte, Patienten uber die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklaren. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken fur aufklarungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beitrage liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen fur die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche Verantwortung der Angehoerigen von Heilberufen. Ihre Tatigkeit ist mit einem deutlich erhoehten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die persoenliche Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen Berufsausubung oder Straftaten gegen die Persoenlichkeitssphare oder im Zusammenhang mit der Einstellung von Sachverstandigengutachten. Die Beitrage liefern Anregungen fur die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die vergangenen Jahrzehnte waren in der medizinrechtlichen Diskussion geprAgt von der Herausarbeitung von AufklArungspflichten und der Feststellung von Behandlungsstandards. Unbeachtet blieb die zentrale Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Leistung. Das Symposium will diese Fragestellung in ihren ethischen, verfassungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekten aufarbeiten und zu einer KlArung beitragen.
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit Schlagzeilen. Blutarz neimittel und Implantate aus Kunststoff bergen Infektionsrisiken. Armeimittelzwischenfalle und solche mit Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller offentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugang lichen Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend fur den Dis kurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete Form. Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konse quenzen fur die herkommliche Haftung des pharmazeutischen Unterneh mens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein inter disziplinarer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfalle analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwartigt, dass die Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als auch der Verteilung von Lasten im Scha densfalle dienen muss. Gesundheitsschaden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozial versicherungstrager. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschatzen, rechtlich einzuordnen und, wo notig, Mangel aufzuzeigen und Verbesserungsvorschlage zu un terbreiten, war zentrale Aufgabe des VTI. Kolner Symposiums der Arbeits gemeinschaft Rechtsanwalte im Medizinrecht e. V. mit dem Generalthema, Armeimittel und Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und Versicherer." Die neue PHOENIX-Datenbank enthalt bezogen auf den Zeitraum 1. 1. 1990 - 11. 7. 1996 ca. 88. 000 Berichte uber Verdachtsfalle von uner wunschten Armeimittelauswirkungen in Deutschland."
Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat fur alle wesentlichen Bereiche der arztlichen Behandlung eine strikte Budgetierung der notwendigen medizinischen Leistungen eingefuhrt. Leit- bild des Gesetzgebers war die Kostendampfung. Die Beitrage widmen sich der Frage, ob und inwieweit unter Budgetzwangen die Einhaltung der notwendigen medizinischen Standards bei Kassenpatienten noch zu gewahrleisten ist. Welche Entwick- lungen sind hier zu erwarten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer nicht mehr ausreichenden Finanzierbarkeit notwendiger Leistungen? Welche verfassungsrechtlichen Anfor- derungen mussen erfullt sein, um Budgets zu rechtfertigen? Diese und weitere fur Arzte, Rechtsanwalte und Patienten, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer und Gesetzgeber wichtigen Fragen werden behandelt.
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