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Der TVoD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT fur die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des offentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsvertrage. Dadurch wurde das bisherige am Beamtenrecht orientierte Arbeitsrecht des offentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die notige Orientierung, um den TVoD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des offentlichen Dienstes zuruck zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise mit der notwendigen kritischen Distanz begleiten."
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