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Die Zwischenberichtsrichtlinie 1982 - Zweck, Umsetzung, Handhabung und Auswirkungen dieser die Boersenpublizitat foerdernden gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift (German, Paperback)
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Die Zwischenberichtsrichtlinie 1982 - Zweck, Umsetzung, Handhabung und Auswirkungen dieser die Boersenpublizitat foerdernden gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift (German, Paperback)
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note:
1,0, Karl-Franzens-Universitat Graz (Rechtswissenschaften),
Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die
Magisterarbeit behandelt eine EU-Richtlinie, die wesentliche
Auswirkungen auf das osterreichische Borsenrecht hatte, da durch
sie die Publizitatsvorschriften im Bereich der
Zwischenberichterstattung wesentlich verscharft und somit auch
verbessert wurden. Ich habe bewusst ein Thema im Borsenrecht
gewahlt, da die Borse schon immer eine gewisse Faszination auf mich
ausgeubt hat, und ich mein zukunftiges Berufsleben auch dergestalt
ausuben mochte, dass zumindest ein kleiner borsenrechtlicher Aspekt
enthalten ist. Die externe Rechnungslegung borsenotierter
Unternehmen wird grundsatzlich durch zwei unterschiedlich geartete
Rechtsbereiche bestimmt bzw. geregelt. Einerseits erfordert das
Gesellschaftsrecht eine regelmassige, jahrliche Rechnungslegung in
Form des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, andererseits
enthalt das Borserecht umfangreiche Publizitatspflichten, die im
Zuge der fortschreitenden Harmonisierung des europaischen
Kapitalmarktrechtes immer mehr an Bedeutung erlangen. Bis zum Jahre
1990 bestand fur Emittenten, deren Wertpapiere zum amtlichen Handel
zugelassen waren, keine Verpflichtung zu einer regelmassigen, sich
aus borserechtlichen Bestimmungen ergebende unterjahrige
Berichterstattung. Bis dahin war der Jahresabschluss im Rahmen der
externen Rechnungslegung das Mass aller Dinge und freiwillige,
unterjahrige Berichte waren die krasse Ausnahme. Basierend auf die
Art 54 Abs 3 lit g und 100 EWG- Vertrag hat der Rat der
Europaischen Gemeinschaft am 15. Februar 1982 die Richtlinie uber
regelmassige Informationen, die von Gesellschaften zu
veroffentlichen sind, deren Aktien zur amtlichen Notierung an einer
Wertpapierborse zugelassen sind, erlassen. Diese RL im folgenden
ZwischenberichtsRL genannt verpflichtet amtlich notierende
Aktiengesellschaften zur Erstellung und
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