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Die ertragsteuerliche Behandlung von Ausschuttungen (German, Paperback)
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Die ertragsteuerliche Behandlung von Ausschuttungen (German, Paperback)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL -
Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule
Pforzheim, Veranstaltung: Steuer- und Revisionswesen, 23 Quellen im
Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das StSenkG
vom 23.10.2000 wurde die Besteuerung von Dividenden ab dem Jahr
2001 grundlegend neu geregelt. Das seit 1977 gultige AV wurde durch
das HEV ersetzt. Danach ist die Anrechnung der von der Korperschaft
gezahlten Korperschaftsteuer auf die ESt bzw. KSt des
Anteilseigners nicht mehr moglich, d.h. die KSt wirkt auf Ebene der
Kapitalgesellschaft definitiv. Gleichzeitig wird die Dividende auf
der Ebene des Gesellschafters mit dessen personlichen Steuersatz
besteuert. Somit ist das neue Korperschaftsteuersystem ein System
mit Doppelbelastung. Diese Doppelbelastung wird in zwei Stufen
gemildert. Auf Ebene der Korperschaft wurde der
Korperschaftsteuersatz auf 25% abgesenkt, und auf Ebene des AE
unterliegt die Dividende wenn es sich um eine naturliche Person
handelt nur noch zur Halfte der ESt, bzw. bei Korperschaften ist
sie ganz von der KSt ausgenommen. Ausschuttungen sind Auszahlungen
von Gewinnanteilen an die AE einer KapGes. Hierbei handelt es sich
um Dividenden aus Aktien einer AG oder Gewinnanteile aus
Beteiligungen an einer GmbH. Die Ausschuttungen konnen entweder
offen, d.h. aufgrund eines handelsrechtlichen
Gewinnverteilungsbeschlusses oder als vGA erfolgen. Fur die
ertragsteuerliche Behandlung von Ausschuttungen ist zunachst zu
prufen, ob es sich bei dem Empfanger der Ausschuttung um eine
naturliche Person oder eine Korperschaft handelt. Danach ist zu
prufen, welcher Einkunftsart die Ausschuttungen zuzurechnen sind.
Zu beachten ist die Subsidiaritatsklausel des 20 Abs. 3 EStG.
Soweit sich die Anteile im Betriebsvermogen befinden, sind die
Ausschuttungen vorrangig der jeweiligen Gewinneinkunftsart
zuzuordnen. Befinden sich die Anteile im Privatvermogen, sind die
Ausschuttungen vorrangig vor den Einkunften aus Kapital
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