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Optimierungspotentiale der Personalplanung durch das Instrument der Altersteilzeit anhand von Praxisbeispielen (German, Paperback)
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Optimierungspotentiale der Personalplanung durch das Instrument der Altersteilzeit anhand von Praxisbeispielen (German, Paperback)
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Personal und
Organisation, Note: 1,3, HAWK Hochschule fur angewandte
Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden,
Gottingen (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:
Einleitung: Unter dem Druck eines fur das wirtschaftliche Wachstum
notwendigen Strukturwandels und angesichts anhaltend hoher und
weiterhin steigender Arbeitslosigkeit wird seit zwei Jahrzehnten
das vorzeitige Ausscheiden alterer Arbeitnehmer aus dem
Erwerbsleben gefordert. Es galt lange Zeit als sozialvertraglich,
die Arbeitsplatzchancen junger Menschen zu sichern, indem den
Alteren der vorzeitige Ruhestand ohne nennenswerte finanzielle
Abschlage ermoglicht wurde. Ob dies ohne Alternative war, mag
ruckblickend mit einem Fragezeichen versehen werden. Der
Gesetzgeber, die Gewerkschaften und auch die Unternehmen haben dies
gemeinsam so gesehen und ihr Handeln daran ausgerichtet. Da diese
Praxis nicht mehr finanzierbar war, wurde auch aus diesem Grund das
Altersteilzeitgesetz am 23.07.1996 (BGBl. I S. 1078) erlassen,
zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2000 (BGBl.
I S. 910). Es ist gultig bis zum 31.12.2009. Mit dem
Altersteilzeitgesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.08.1996
eine weitere Form der Teilzeitarbeit geschaffen, die alteren
Arbeitnehmern einen gleitenden Ubergang in den Ruhestand
ermoglichen soll. Schliessen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen
Altersteilzeitvertrag ab, wird dies durch Leistungen der
Bundesanstalt fur Arbeit gefordert, wenn die Arbeitszeit ab
Vollendung des 55. Lebensjahres spatestens ab 31.12.2009 vermindert
und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers
ermoglicht wird (vgl. 1 AtG). Die bisherige sozialrechtliche
Problematik, wonach die Versicherungs- und Beitragspflicht in den
Sozialversicherungen von der Arbeitsleistung gegen Entgelt abhangig
war, ist durch die Neuregelung des 7 SGB IV behoben. Insbesondere
bei langeren Freistellungsphasen, wi
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