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Die Frage der Grundrechtswirkung im Privatrecht ist spatestens seit der Stadionverbot-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder in den Fokus der rechtswissenschaftlichen Diskussion geruckt. Die Arbeit stellt dem Urteilsspruch aus Karlsruhe einen praktikablen Ratgeber zu den Voraussetzungen von Stadionverboten gegenuber, der zugleich einen wichtigen grundsatzlichen Beitrag zur Loesung der Grundrechtswirkung im Privatrecht uber die Schutzpflichtenlehre aufzeigt.
Die automatische, durch Gesetz angeordnete Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern hat zwar den Segen des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Aber es bleibt die Frage, ob diese Pflichtmitgliedschaft gegen europaisches Recht verstoesst. Der Europaische Gerichtshof in Luxemburg und der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte in Strassburg haben konkret uber die Pflichtmitgliedschaft noch nicht geurteilt. Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechungspraxis dieser Gerichte gibt jedoch Aufschluss daruber, wie zu entscheiden ware: Die Pflichtmitgliedschaft in den deutschen Industrie- und Handelskammern verstoesst gegen europaisches Recht.
Die Entscheidung von Studenten, ob sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen oder davon absehen, ist von der Lern- und Studierfreiheit geschutzt. Die Verpflichtung zur Anwesenheit stellt einen rechtfertigungsbedurftigen, aber auch rechtfertigungsfahigen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Hochschulen regeln die Anwesenheitspflichten in den Prufungs- und Studienordnungen. Anwesenheitspflichten sind nahezu immer verhaltnismassig. Ein gesetzliches Verbot von Anwesenheitspflichten greift in nicht gerechtfertigter Weise in das Selbstverwaltungsrecht von Universitat, Fakultaten und die Lehrfreiheit der Hochschullehrer ein. Im Innenverhaltnis der Universitaten fuhrt das Verbot von Anwesenheitspflichten zu Grundrechtseingriffen, denn die Wahrnehmung der akademischen Aufgabe muss den Fakultaten und Hochschullehrern uberlassen bleiben.
In der jungeren Vergangenheit haben oeffentlichkeitswirksame Entziehungsverfahren die Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, unter welchen Voraussetzungen ein Doktorgrad entzogen werden kann. Die Autorin widmet sich den Aufhebungstatbestanden in Landesverwaltungsverfahrensgesetzen, Landeshochschulgesetzen und universitaren Satzungen und zeichnet das Verfahren bis zur Rechtsfolge nach. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob Faktoren wie Vertrauen und berufliche Konsequenzen auf die Entziehungsentscheidung einwirken koennen. Auch die lediglich vereinzelt vorgesehene Moeglichkeit der Entziehung wegen "Unwurdigkeit" des Graduierten thematisiert die Untersuchung.
Die Exzellenzinitiative beschert der universitaren Forschungslandschaft Deutschlands - partiell - enorme Drittmittelzuflusse. Auf der Habenseite stehen jedoch auch einschneidende Veranderungen, die u.a. den OEkonomisierungsprozess der Hochschulen vorantreiben. Neben Chancen treten wettbewerbliche Risiken und rechtliche Schwierigkeiten. Der Autor untersucht kompetenzrechtliche Defizite, wobei er die Rolle der DFG in der staatlichen Forschungsfoerderung und die fehlende parlamentarische Beteiligung beim Abschluss der Initiative in den Blick nimmt. Zudem bewertet er die von der Foerderung ausgehenden Gefahren fur eine freie Wissenschaft, bestimmt ein Anforderungsniveau fur den Grundrechtsschutz im Zusammenhang evaluationsbasierter Forschungsfoerderung und zeigt Rechtsschutzmoeglichkeiten auf.
Die Autorin untersucht delegierte Rechtsakte und Durchfuhrungsrechtsakte nach Art. 290 und Art. 291 AEUV. Hierbei beleuchtet sie insbesondere das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, wie es sich vor und nach der Einfuhrung der delegierten Rechtsakte und Durchfuhrungsrechtsakte in der exekutiven Rechtsetzung verwirklicht sieht. Besondere Berucksichtigung findet dabei die Biozidprodukte-Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs.
Die Autorin untersucht die Wirkungen von Urteilen des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren, die - sofern eine Vertragsverletzung vorliegt - als Feststellungsurteile ohne unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung ergehen. Ihre praktische Relevanz vermoegen sie erst durch eine Bindung der Mitgliedstaaten an ihre wesentlichen Inhalte zu entfalten. Ausgehend vom europaischen Primarrecht durchleuchtet Anna Lageder die Urteilswirkungen am Beispiel eines vergaberechtlichen Urteils des EuGH. Dabei setzt sie sich rechtsvergleichend mit den Vergaberechtsordnungen Deutschlands, OEsterreichs und Italiens auseinander und legt bedeutende Differenzen, aber auch Gemeinsamkeiten offen.
Immer haufiger werden deutsche Staatsangehoerige im Ausland Opfer von Entfuhrungen. Das wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang die deutsche Staatsgewalt in Entfuhrungsfallen zu Hilfeleistungen verpflichtet ist. In der OEffentlichkeit wurde bereits daruber diskutiert, ob der Staat unter bestimmten Voraussetzungen sogar jegliche Hilfe ablehnen kann, z. B. wenn Touristen sich leichtsinnig in die Gefahr einer Entfuhrung begeben haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu klaren, welche Mittel der Staatsgewalt zur Rettung eines im Ausland Entfuhrten zur Verfugung stehen und unter welchen Bedingungen sich die aus einer Notlage Befreiten an den Kosten der Rettung zu beteiligen haben. Der Verfasser zieht zur Beantwortung dieser Fragen insbesondere das Voelkerrecht, das Unionsrecht, das deutsche Verfassungsrecht und das Konsulargesetz als rechtliche Massstabe heran.
Die extraterritoriale Anwendbarkeit der deutschen Grundrechte und Menschenrechte der EMRK beschaftigten spatestens seit vermehrten multinationalen Militareinsatzen die zustandigen Gerichte. Zudem eroeffnen Auslieferungs- und Abschiebungskonstellationen sowie digitale Moeglichkeiten der Telekommunikationsuberwachung oder Satellitensteuerung neue Fragestellungen im grenzuberschreitenden Grund- und Menschenrechtsschutz. Einer Antwort auf die Frage der Reichweite des Grundgesetzes sowie der EMRK nahert sich die Arbeit durch eine Analyse der bestehenden Judikatur deutscher Gerichte sowie des EGMR. Anhand dieser Rechtsprechungsanalyse entwickelt die Arbeit ein dogmatisches Grundkonzept als Vorschlag fur eine einheitliche Herangehensweise an extraterritoriale Grund- bzw. Menschenrechtsbindung.
Kaum ein Themenkomplex wird in der steuerpolitischen Diskussion so kontrovers diskutiert, so regelmassig vorubergehend beerdigt und anschliessend wiederbelebt wie die Wiedereinfuhrung einer Vermoegensteuer. Diese Arbeit untersucht, ob eine Vermoegensteuer uberhaupt in verfassungskonformer Weise wiedereingefuhrt werden kann und, falls dies der Fall ist, welche verfassungsrechtlichen Grenzen die Politik dabei zu wahren hat. Hierbei geht die Arbeit insbesondere der Frage nach, ob der so genannte Halbteilungsgrundsatz aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann und wie er zu operationalisieren ist. Die Arbeit zeigt auf, dass eine substanzentziehende Vermoegensteuer verfassungsrechtlich unzulassig ware und dass selbst eine als so genannte Sollertragsteuer ausgestaltete Vermoegensteuer verfassungsrechtlich schwerwiegenden Bedenken unterliegt. Selbst wenn man diese Bedenken ignoriert, ist auf Basis der - verfassungsrechtlich erforderlichen - Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes im derzeitigen Steuersystem uberhaupt nur dann Platz fur eine Vermoegensteuer, wenn die Vermoegensteuerschuld bei den Ertragsteuern angerechnet wird. Zustandig fur die Wiedereinfuhrung einer Vermoegensteuer waren derzeit - entgegen der allgemeinen Annahme in Politik und Rechtswissenschaft - die Lander.
Dieses Buch erhielt 2015 den Osborne Clarke-Preis fur Internationales Recht Die Question prioritaire de constitutionnalite bezeichnet ein in Frankreich 2008 neu eingefuhrtes und 2010 in Kraft getretenes Verfahren der Normenkontrolle, das erstmalig die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nach seinem Inkrafttreten ermoeglicht. Der Autor stellt die Charakteristika und Besonderheiten des neuen Verfahrens vor und unterzieht dabei die gesetzgeberischen Grundentscheidungen und den Umgang mit diesen durch Rechtsprechung und Wissenschaft einer kritischen Wurdigung.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Menschenrechtsvertrag, der die Rechte von Kindern weltweit starken soll. Doch welche Rechte fallen uberhaupt unter den Begriff der Kinderrechte und welche Mechanismen zu ihrer Durchsetzung gibt es? Die Autorin geht diesen Fragen vor dem Hintergrund des Voelkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts nach. Dabei greift sie auch aktuelle Fragestellungen wie die nach einer Verankerung von Kindesrechten in der deutschen Verfassung auf. Erganzt wird die Analyse der UN-Kinderrechtskonvention durch eine Untersuchung ihres Verhaltnisses zu der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf verburgte Kinderrechte und deren Wirkung im deutschen Recht.
Die Aufsichtsbehoerden koennen im Regulierungsrecht gestaltend in Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern durch Verwaltungsakt eingreifen, zum Beispiel durch die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Durch den Eingriff des Staates in die privaten Rechtsbeziehungen entstehen zahlreiche schwierige Rechtsfragen: Welche Auswirkungen hat es auf das Rechtsverhaltnis, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben wird? Kann die Behoerde im Rahmen ihrer Aufgaben auch auf zivilrechtliche Vorschriften zuruckgreifen oder ist sie nur an das Fachrecht gebunden? Welche Auswirkung hat es auf den zu beschreitenden Rechtsweg, wenn der Vertrag staatlich angeordnet wurde? Diesen und weiteren Fragen geht der Autor am Beispiel des Eisenbahn- und Telekommunikationsrechts nach. Er deckt dabei die Inkonsistenzen in der aktuellen Rechtslage auf und zeigt Loesungsmoeglichkeiten auf, die de lege ferenda berucksichtigt werden sollten.
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