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Zielgruppe neben Studenten der Betriebswirtschaftslehre sind personalwirtschaftlich orientierte Praktiker aus Unternehmen. Informationstechnische Personalwirtschaftssysteme gewinnen zunehmend an Bedeutung. Aktuelle einfuhrende Darstellung mit Beispielen aus SAP"
Suchmaschinen erschliessen Nutzern die Informationsvielfalt des Internets und sind deshalb seit langem das meistgenutzte Angebot im Netz. Technische Neuerungen wie die Autovervollstandigungs- oder Personalisierungsfunktion uben dabei einen wachsenden Einfluss auf Rezipienten aus. Zudem findet der Grossteil der Nutzer seinen Weg ins Netz durch ein und dieselbe Suchmaschine, namlich Google. Gleichwohl ist die dahinterstehende Firmenpolitik nicht in den Rechenschaftsstrukturen des Mediensystems verankert- was ein Gefahrenpotenzial fur den freien Informationszugang darstellt. Der Band beleuchtet erstmals interdisziplinar die veranderte Gatekeeperposition von Suchmaschinen sowie die Auswirkungen fur Nutzer und Gesellschaft: Eine Bestandsaufnahme des Nutzerverhaltens und des damit verbundenen Wirkungspotenzials bildet die Basis fur eine Analyse moeglicher Regulierungsoptionen und eine Einordnung aus medienpadagogischer Sicht.
Filme sind auf staatliche Filmfoerderung angewiesen. Die Autorin stellt in einem Rechtsvergleich die Filmfoerdersysteme in Deutschland und England einschliesslich der Foerderung auf UK-Ebene mit ihren unterschiedlichen Foerderinstrumenten gegenuber. Erstmalig wird das englische Filmfoerdersystem in seiner Gesamtheit dargestellt. Die Foerderungen werden auf eine Vereinbarkeit mit dem europaischen Beihilfenrecht untersucht, insbesondere das Tatbestandsmerkmal der staatlichen Mittel und die Rechtfertigungsgrunde. Die Autorin gibt als Resultate wertvolle Hinweise zur Korrektur von Foerdergesetzen und -richtlinien. Hervorgehoben wird das Film Tax Regime der britischen Steuererleichterungen, das sowohl Vorbild als auch Warnfunktion fur eine Weiterentwicklung des deutschen Filmfoerdersystems sein kann.
Die europaische AVMD-Richtlinie, die auch die deutsche Medienregulierung determiniert, befindet sich seit 2016 in einem Reformprozess. Insbesondere der materielle Anwendungsbereich der Richtlinie wird dem Anspruch einer rechtssicheren Unterscheidung zwischen regulierungsbedurftigen und nicht-regulierungsbedurftigen Diensten nicht gerecht. Auch mit der Neugestaltung der Richtlinie werden die Herausforderungen der Medienkonvergenz nicht angemessen bewaltigt. Ausgehend von diesen Defiziten konzipiert die Autorin eine alternative Ausgestaltung des materiellen Anwendungsbereiches, die auf rechtsvergleichende Erkenntnisse der Medienregulierung in Grossbritannien, Australien, Neuseeland und Deutschland zuruckgreift und massgeblich an die Meinungsbildungsrelevanz der Angebote anknupft.
Das Buch befasst sich im Schwerpunkt mit der Rundfunkkonzentrationskontrolle gemass 26 RStV unter Berucksichtigung der Verwaltungspraxis der KEK sowie der Rechtsprechung in der Sache ProSiebenSat.1/Axel Springer. Die daraus folgenden Ergebnisse setzt die Autorin in einem Reformvorschlag zu 26 RStV um. Des Weiteren untersucht die Autorin die kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle nach dem GWB im Hinblick auf cross-mediale Zusammenschlusse. Dabei geht sie insbesondere auch der Frage nach, ob eine kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle die medienrechtliche Rundfunkkonzentrationskontrolle abloesen koennte.
Der Medienkonsum verandert sich. Neben die klassischen Programmfamilien treten netzbasierte Angebote global agierender Player, die auf allen Endgeraten aus einer Hand lineare und nicht-lineare Inhalte sowie zahlreiche begleitende Dienste anbieten. Hinzu kommt eine umfassende Personalisierung durch Big-Data-Systeme. Diese Entwicklung lasst sich unter dem Schlagwort Cloud-TV zusammenfassen. Der gesetzliche Rahmen fur das oeffentlich-rechtlich verfasste Fernsehen stellt gleichwohl noch den linearen Programmauftrag in den Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund gehen die Autoren der Frage nach, ob und in welcher Weise die oeffentlich-rechtlichen Anstalten ihrem Funktionsauftrag noch nachkommen koennen oder ob hierfur eine Anpassung des rechtlichen Rahmens erforderlich ist.
Das Grundkonzept des Medienkonzentrationsrechts ist seit rund zwanzig Jahren unverandert geblieben und stammt damit aus einer Zeit, in der eines der in Deutschland heute meistzitierten Online-Medien "Spiegel Online" noch keine zwei Jahre existierte und derzeit die Schlagzeilen dominierende Unternehmen wie "Google", "Facebook" oder Portale wie "YouTube" noch nicht einmal gegrundet waren. Die methodische Erfassung medialen Einflusspotentials und seine rechtliche Bewertung werden angesichts dieser umwalzenden Veranderungen in der Medienlandschaft und veranderter Nutzungsgewohnheiten immer schwieriger. Den entscheidenden konzeptionellen Fragen zur Erfassung und Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht in einer konvergenten Medienwelt geht der Autor in dieser Untersuchung nach.
Thema des Buches ist der Erste Glucksspielanderungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in Kraft trat und das Glucksspielrecht der Lander grundlegend reformierte. Das Staatsmonopol fur Sportwetten wurde durchbrochen und der Markt fur private Anbieter geoeffnet. Deutlich strengere Regeln gelten dagegen jetzt fur Spielhallen. Allerdings steht das neue Vertragswerk im Verdacht, einer verfassungsgerichtlichen UEberprufung nicht standhalten zu koennen. Der Autor zeigt auf, weshalb die Vorwurfe uberwiegend unbegrundet sind und inwieweit die Lander mit Blick auf ihre Gesetzgebungskompetenzen noch weitergehende Gestaltungsmoeglichkeiten besitzen. Ferner beleuchtet er das Spannungsfeld von Verfassungs- und Unionsrecht im Bereich des Glucksspiels und entwickelt Vorschlage zu dessen Aufloesung.
Das Buch befasst sich mit der Frage nach der Grundlage von Sportrechten im deutschen und englischen Recht und bietet eine detaillierte Untersuchung der kartellrechtlichen Zulassigkeit der Einkaufsgemeinschaft der EBU. Public Viewing, Live-Ticker und Spielplane werden auf ihre Lizenzpflichtigkeit hin uberpruft. Eine ausfuhrliche Marktabgrenzung berucksichtigt aktuelle Entwicklungen in Technologie und Nutzerverhalten. Vor dem Hintergrund des More Economic Approach sowie der besonderen Beziehung zwischen exklusiver Verwertung und Kartellrecht zeigt sich, unter welchen Umstanden Einkaufskooperationen auf den Markten fur attraktive Sportveranstaltungen zu verbotenen Wettbewerbsbeschrankungen und zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen fuhren koennen. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 2015 ausgezeichnet.
Freya Grafin Kerssenbrock geht der sehr aktuellen Frage nach der Rolle der Medien in einer digitalen Demokratie nach. Das Internet hat die Moeglichkeiten der Kommunikation fur immer verandert. Rundfunk und Presse stehen heute schnellere und vielfaltigere Mittel zur Verfugung, Nachrichten zu verbreiten, als jemals zuvor. Doch wie verandert diese Entwicklung das Versprechen des Grundgesetzes auf Presse- und Rundfunkfreiheit? Wo liegt die Verantwortung der Medien bei der Herstellung demokratischer OEffentlichkeit, wenn sie via Internet und Smartphone jederzeit Informationen verbreiten koennen? Artikel 5 des Grundgesetzes gewahrleistet die Freiheit von Presse und Rundfunk. Die Autorin zeigt die neuen Herausforderungen und Chancen auf, die Konvergenz und Social Media Web fur diese Gewahrleistung darstellen.
Das Buch eroertert die Frage, inwieweit die verweisende Tatigkeit der Betreiber von Suchmaschinen im World Wide Web zivilrechtliche Haftung zu begrunden vermag. Mit Fokus auf das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Urheberrecht wird die Haftung von Suchmaschinenbetreibern als Tater sowie Stoerer behandelt. Schliesslich entwirft der Verfasser den Vorschlag einer Privilegierungsnorm in Form einer Erganzung des Telemediengesetzes.
Die Lander haben mit der Neuregelung der 11 und 19 RStV den Versuch gemacht, unter Beachtung des Gebots der Staatsferne die inzwischen auch nach europarechtlichen Vorgaben notwendige Konkretisierung des Auftrags des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks herbeizufuhren. Die Abhandlung stellt die europarechtlichen Vorgaben dar, beleuchtet die Konkretisierungsnormen und befasst sich schliesslich mit der Frage, ob diese Konkretisierung des Programmauftrags, den der oeffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfullen hat, in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten eingreift und damit das Gebot der Staatsferne verletzt.
Die Arbeit behandelt die arbeitnehmerahnlichen Personen, die in den Rundfunkunternehmen beschaftigt sind. Sie verdeutlicht, welche Umstande einen freien Mitarbeiter als arbeitnehmerahnlich qualifizieren. Es werden die rechtlichen und tatsachlichen Voraussetzungen aufgezeigt, die uber den eigentlichen Dienst- oder Werkvertrag hinaus die Arbeitnehmerahnlichkeit begrunden. Darauf arbeitet der Autor die Unterschiede heraus, die zwischen der Beschaftigung eines Arbeitnehmerahnlichen und der eines Arbeitnehmers bestehen. Unter Berucksichtigung bestehender Tarifvertrage werden die beiden Modelle miteinander verglichen. Schliesslich wird die Notwendigkeit der Unterschiede anhand des verfassungsrechtlichen Gebots der Rundfunkfreiheit gemessen und alternative Beschaftigungsformen diskutiert.
Diese Arbeit untersucht die Zulassigkeit und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht uber die ihnen angeschlossenen Anbieter wahr. Die Lander geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle uber die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewahlte Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsatzlich zulassig ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien Gremien durchgefuhrt und eine effektive hoheitliche Kontrolle uber die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die Ausgestaltung der Kommission fur Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genugen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezuglich nachbesserungsbedurftig ist.
Diese Arbeit wurde mit dem Foerderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 2006 ausgezeichnet. Die wachsende Beliebtheit realitatsentlehnter Darstellungen im deutschen Film und Fernsehen hat in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl, Vielfalt und wirtschaftlichen Bedeutung dokumentarischer Formate gefuhrt. Mit besonderem Fokus auf praktische Relevanz sowie unter Berucksichtigung der film- und medienwissenschaftlichen Diskussion widmet sich die Arbeit ausfuhrlich den Rechtsfragen, die sich bei der Herstellung dokumentarischer Filme stellen. Neben der urheberrechtlichen Werk- und der Kunstqualitat verschiedener dokumentarischer Formate wird im Rahmen einer umfassenden Darstellung des Zitatrechts ( 51 UrhG) untersucht, inwieweit zu Dokumentationszwecken auf fremde, urheberrechtlich geschutzte Werke zuruckgegriffen werden darf. Am Beispiel von Lebens- und Charakterbildverfilmungen werden zudem ausfuhrlich die persoenlichkeitsrechtlichen Grenzen dokumentarischer Darstellungen aufgezeigt, wobei neben der jungsten Judikatur des EGMR auch die vermoegensrechtliche Qualitat von Persoenlichkeitsrechten sowie Fragen der persoenlichkeitsrechtlichen Einwilligung und des Gestattungsvertrages thematisiert werden.
Mit dem Siegeszug des Internets, das als ein internationales Netzwerk von Computern den Nutzern Zugang zu umfangreichen Mengen an Informationen aus allen Teilen der Welt verschafft, sind neue Probleme fur den Datenschutz verbunden. Diese Arbeit beschaftigt sich mit der daraus resultierenden Frage, ob der Einsatz von Cookies und Web Bugs durch oeffentliche und nicht-oeffentliche Anbieter von Internetdiensten datenschutzrechtlich zulassig ist und wenn ja, von welchen Bedingungen diese Zulassigkeit abhangt. Diese Frage des ob und wie der Cookies und Web Bugs im WWW wird nach Erlauterung der Grundlagen im Wege eines Vergleichs des U.S.-amerikanischen und des deutschen Rechts unter Einbeziehung der supranationalen Vorgaben untersucht. Auch die Selbstregulierung, ihre Bedeutung und die Datenschutzpraxis finden hierbei Berucksichtigung. Neben der Darstellung der gegenwartigen Begebenheiten bewertet die Autorin die vorgefundenen Unterschiede und AEhnlichkeiten und schliesst mit einem Ausblick in die zukunftige Entwicklung.
Welche Anspruche koennen oder besser mussen wir in der heutigen Zeit an den oeffentlichrechtlichen Rundfunk stellen? Welche Veranderungen bringen die Digitalisierung und die Konvergenz der Medien? Besteht weiterhin eine Sondersituation des Rundfunks, die die Sonderstellung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt? Wird Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut? Welche Anforderungen stellt Europa? Wie ist die Neuregelung des 11 Rundfunkstaatsvertrag vor diesem Hintergrund zu bewerten? Diesen und anderen Fragen nahert sich diese Abhandlung und findet Antworten.
Diese Abhandlung beleuchtet die im 6. Rundfunkstaatsvertrag in 26 Abs. 2 S. 3 eingefuhrten und im 7. Rundfunkstaatsvertrag geanderten so genannten Bonusregelungen. Nach einer Einfuhrung in das Vielfaltsicherungsrecht des Rundfunkstaatsvertrags werden zunachst die Bonusregelungen dargestellt. Anschliessend werden das Zusammenspiel mit der Ausstrahlung von Regionalfenstern und Drittsendezeit sowie die Auswirkungen der Bonusregelungen in der Praxis untersucht. Die Analyse schliesst mit einer Untersuchung der Verfassungsmassigkeit und Reformvorschlagen.
Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins fur vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder UEbergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Massgeblichkeit des EG-Rechts fur nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebuhrenfinanzierter Spartenkanale. Unter Berucksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime fur die fragliche Gebuhrenfinanzierung als nicht einschlagig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befurchtet, "Danaergeschenk" fur die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt - als Kehrseite einer schmalen Kompetenzubertragung - eine Souveranitatsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhaltnismassigkeitsprufung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
Gegenstand der Untersuchung bilden die rechtsangleichenden Massnahmen und Foerderaktivitaten der EU im Rahmen europaischer audiovisueller Politik. Medienpolitische Instrumente, wie die Richtlinien im Fernsehprogrammbereich, Urheberrecht und Medienkonzentrationsrecht sowie insbesondere das Programm MEDIA-Plus fur den Bereich europaischer Filmfoerderung werden vor dem Hintergrund gemeinschaftlicher Zustandigkeitsverteilung analysiert und im Spannungsfeld wirtschafts- und kulturpolitischer Kompetenzen kritisch hinterfragt. Einbezogen sind hier auch solche Vorhaben, die sich bisher nicht realisieren liessen sowie Massnahmen, die in Hinblick auf die technologische Entwicklung im Mediensektor zu erwagen sind. Dabei pladiert die Verfasserin fur eine starker kulturpolitisch gepragte Verankerung europaischer audiovisueller Politik.
Ziel des Buches ist zum einen die Erlauterung der verfassungsrechtlichen Vorgaben fur die anstehende Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes. Zum anderen werden Formulierungsvorschlage fur eine rechtlich einwandfreie Neufassung gemacht. Die Analyse widmet sich zunachst der Funktion und dem Auftrag der Deutschen Welle aus verfassungsrechtlicher Sicht. Dabei spielt neben der Rundfunkfreiheit die Entscheidung des Grundgesetzes fur die internationale Zusammenarbeit eine zentrale Rolle. Aus diesen Vorgaben wird der Kulturauftrag der Deutschen Welle abgeleitet. Ferner werden die rechtlichen Vorgaben fur die Online-Aktivitaten der Deutschen Welle aufgezeigt. Schliesslich wird der Rahmen fur die Finanzierung der Deutschen Welle mit ihrem Anspruch auf funktionsangemessene Finanzierung beschrieben.
Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die "Fenster" sind - je nach Art in unterschiedlichem Masse - eigenstandige Fernsehprogramme im Rahmen des Programms eines anderen Veranstalters, welche der Meinungsvielfalt dienen sollen. Im verfassungs-, europa- und allgemein-medienrechtlichen Kontext werden die Ursprunge der Fensterprogrammregelung und deren Funktion zur Foerderung von Meinungsvielfalt aufgezeigt und problematisiert. Detailliert werden die unterschiedlichen Arten von regionalen und bundesweiten Fensterprogrammen und insbesondere deren verfahrensmassige Ausgestaltung in der Praxis untersucht. Schliesslich werden die zuvor aufgeworfenen Verfassungsfragen beantwortet.
Der Band dokumentiert das 3. Mainzer MedienGesprach « Fernsehen uber Gebuhr?. Veranstaltet wurde es im Juni 2002 vom Mainzer Medieninstitut in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universitat Mainz. Die Finanzierung des offentlich-rechtlichen Rundfunks im Zeitalter der technischen Konvergenz diskutierten der rheinland-pfalzische Ministerprasident Kurt Beck, VPRT-Prasident Jurgen Doetz, ZDF-Intendant Markus Schachter und SWR-Intendant Peter Vo. Erganzt wird die Podiumsdiskussion durch den Vortrag des Direktors des Mainzer Medieninstituts uber verfassungs-rechtliche Vorgaben bei der Gestaltung bzw. Umgestaltung der Rundfunkfinanzierung, die auch im Zeitalter des Zusammenwachsens von Rundfunk und Internetnutzung Bestand haben.
Die Untersuchung analysiert die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim offentlich-rechtlichen Rundfunk. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Rundfunkfreiheit einerseits und des Datenschutzes andererseits werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben fur die Stellung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten aufgezeigt. Besondere Bedeutung erlangt hierbei der Schutz der Rundfunkfreiheit durch Verfahren. Im zweiten Teil werden die Vorgaben des europaischen Primarrechts und insbesondere auch der EG-Datenschutzrichtlinie dargestellt. Dabei werden zum einen die Auswirkungen der europarechtlichen Pflicht zur Einrichtung einer unabhangigen Kontrollstelle beschrieben. Zum anderen wird die Moglichkeit der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung eines Medienprivilegs erortert. Aus dem Inhalt: Die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim offentlich-rechtlichen Rundfunk - Die verfassungsrechtlichen Vorgaben fur die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim NDR - Datenschutz und Rundfunkfreiheit - Rundfunkfreiheit und Staatsferne des offentlich-rechtlichen Rundfunks - Der Schutz der Rundfunkfreiheit durch Verfahren - Die Gesetzgebungskompetenzen - Die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten beim NDR - Die europarechtlichen Vorgaben fur die Stellung des Datenschutzbeauftragten - Die Vorgaben des europaischen Primarrechts - Die EG-Datenschutzrichtlinie und ihre Umsetzung - Die Kontrollstelle nach Art. 28 EG Datenschutzrichtlinie - Die Datenschutzgruppe nach Art. 29 EG-Datenschutzrichtlinie - Die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Meinungsfreiheit nach Art. 9 EG-Datenschutzrichtlinie.
Diese Arbeit wurde mit dem Foerderpreis der Dr. Feldbausch-Stiftung fur wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Rundfunkrechts und der Rundfunkoekonomie 2000 ausgezeichnet. Das Ziel der Arbeit ist einerseits eine Analyse der Aufsicht uber den privaten Rundfunk in Deutschland und auf europaischer Ebene und anderseits die Konstruktion verschiedener Modelle fur die zukunftige Organisation dieser Aufsicht. Methodisch wird die bestehende Organisation in Deutschland und in einigen Vergleichsstaaten dargestellt und der Frage nach der Notwendigkeit einer speziellen Rundfunkaufsicht und der Reformbedurftigkeit der bisherigen Rundfunkregulierung nachgegangen. Es folgt eine Auseinandersetzung mit Organisationsmodellen fur die Aufsicht uber den privaten Rundfunk und elektronische Medien generell. Das Ergebnis der Untersuchung ist die Forderung nach Grundung einer "Landermedienanstalt" als gemeinsame Anstalt der Lander in Deutschland und eines "Europaischen Medienrates" als Kooperationsgremium auf europaischer Ebene. |
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