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Ziel der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die selbstverstandliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft, die sogenannte Inklusion. Die Publikation hinterfragt, wie Inklusion auf kommunaler Ebene erreicht werden kann. Die Autorin geht auf das Problem der Rechtsgeltung der UN-BRK in den Landern ein. Zum Erreichen der Inklusion werden vor allem Aktionsplane erstellt. Diese werden daraufhin untersucht, ob und wie Menschen mit Behinderung am Umsetzungsprozess teilhaben. Die Autorin fordert, dass Behindertenbeauftragte hierbei unterstutzen sollen und macht Gesetzgebungsvorschlage, um zu erreichen, dass Beauftragte flachendeckend vorhanden sind. Schliesslich gibt die Arbeit einen UEberblick uber die in Bayern vorhandenen Aktionsplane "Inklusion".
Nach der Neuausrichtung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Foederalismusreform I war das vom Bund im Jahr 2009 erlassene Raumordnungsgesetz das erste Gesetz, das sich auf einen neu geordneten Kompetenztitel stutzte. Das Raumordnungsrecht ist nun nicht mehr der Rahmengesetzgebung, sondern der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG zugeordnet. Zudem ist die Raumordnung nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG Gegenstand der neu eingefuhrten Abweichungsgesetzgebung. Der bayerische Gesetzgeber machte von diesem Recht Gebrauch und erliess im Jahr 2012 ein eigenes Landesplanungsrecht. Diese Arbeit befasst sich mit dem Umfang und den Grenzen der Abweichungsbefugnis im Raumordnungsrecht und vergleicht das Bayerische Landesplanungsgesetz mit dem Raumordnungsgesetz des Bundes.
Bei der oeffentlichen Beschaffung ist Public Private Partnership (PPP) eine neue Handlungsform, bei der oeffentliche und private Sektoren eine Partnerschaft zur Durchfuhrung der oeffentlichen Aufgaben zusammen eingehen. Unter Berucksichtigung des oeffentlich-rechtlichen Charakters der PPP ist eine Kontrolle von durch eine solche Partnerschaft gestalteten Vertrage im Hinblick auf das oeffentliche Recht erforderlich. Nicht zuletzt ist das europaische Beihilfen- und Vergaberecht von Bedeutung. Im Beihilfenrecht kommt es darauf an, unter welchen Kriterien die staatliche Tatigkeit beim PPP-Projekt gerechtfertigt wird. Im Vergaberecht geht es um Pflichten und Verfahren bei der Durchfuhrung des PPP-Projekts. Die Kontrolle von beihilfen- und vergaberechtswidrigen Vertrage liegt diesem Werk am Herzen.
Die Autorin untersucht, ob die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht durch den Anstaltstatus mehr Unabhangigkeit gewinnt als die ehemaligen Aufsichtsbehoerden. Zudem stellt sie die Frage, ob die Unabhangigkeit im Rahmen der hierarchischen Verwaltung fur ihre Aufgabenausfuhrung ausreichend ist. In diesem Zusammenhang untersucht sie die Moeglichkeit politischer Einflussnahmen auf den Verwaltungsrat der Bundesanstalt in Bezug auf die Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen im Vergleich zum Weisungsrecht gegenuber den ehemaligen Aufsichtsbehoerden. Koennen die Dienstherrenfahigkeit der BaFin und die vollstandige Trennung vom Bundeshaushalt tatsachlich zu ihrer Unabhangigkeit fuhren? Insbesondere wird im Rahmen der budgetaren Unabhangigkeit die verfassungsrechtliche Zulassigkeit der von der BaFin erhobenen Umlage diskutiert.
In vielen Staaten, auch in Deutschland und Russland, ist die finanzielle Belastungsfahigkeit der oeffentlichen Haushalte an ihre Grenzen gelangt. Die Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur oder die Schaffung von neuen Infrastruktureinrichtungen ist, ebenso wie die innovative Entwicklung von Gebieten, oft nur durch die Aktivierung privaten Kapitals moeglich. Die dazu erforderliche Einbindung Privater in die Erfullung oeffentlicher Aufgaben ist eines der aktuellsten und wichtigsten Themen des Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrechts der Gegenwart. Der vorliegende Band beleuchtet die Problematik der Public-private-Partnership vor allem aus der Perspektive der Zusammenarbeit von Kommunen mit privaten Investoren aus verfassungsrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, verwaltungspraktischer und rechtsvergleichender Sicht.
Die Arbeit untersucht die Regulierung als Erscheinungsform der Gewahrleistungsverwaltung. Dargestellt wird die historische Entwicklung des Rechtsgebietes, insbesondere die Transformation anglo-amerikanischer Rechtsvorstellungen in das deutsche Rechtssystem. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung der Regulierung in die Staatsaufgabenlehre. Aufgezeigt wird der Zusammenhang zwischen der Idee des Gewahrleistungsstaates und dem Regulierungsrecht. Als Referenzgebiet wird insbesondere das Telekommunikationsrecht herangezogen.
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