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Einhergehend mit dem demografischen Wandel steigt ebenfalls die Anzahl pflegebedurftiger Menschen. Auch wenn die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe uberwiegend dem Sozialrecht zugeordnet wird, stellt die Pflegebedurftigkeit tatsachlich meist ein privates Risiko dar, das von Familien und Angehoerigen der Pflegebedurftigen zu tragen ist. Eine erbrechtliche Honorierung koennte dazu fuhren, die hausliche Pflege als Fundament des Pflegesystems zu starken. Daher widmet sich die Autorin der Frage, ob nach geltenden Vorschriften des Erbrechts - sowohl der gewillkurten als auch der gesetzlichen Erbfolge - ein erbrechtlicher Ausgleich von Pflegeleistungen moeglich ist oder ob Reformbedarf fur den Gesetzgeber besteht.
In jungerer Zeit gerieten familienpsychologische Sachverstandigengutachten in Kindschaftssachen zunehmend in Kritik. Aufgrund des besonderen Stellenwertes von Gutachten fur den Verfahrensausgang sind Mangel bei deren Erstellung und Verwertung unbedingt zu vermeiden. Es existieren nur wenige gesetzliche Regelungen, die die Gutachtenqualitat nicht hinreichend sichern koennen. Dem Missstand nahm sich der Gesetzgeber mit der Reform des Sachverstandigenrechts 2016 an. Unter Berucksichtigung hierzu ergangener Rechtsprechung und aktueller sozialwissenschaftlicher wie psychologischer Erkenntnisse ermittelt die Autorin die immer noch bestehenden Schwachstellen in der Gutachtenpraxis und entwickelt Verbesserungsvorschlage von der Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens bis zu dessen Verwertung.
Einhergehend mit einem gewandelten Rollenverstandnis von Mann und Frau und einem wachsenden Interesse von Vatern an der Kindesbetreuung wird eine Betreuung im sogenannten Wechselmodell fur Eltern nach Trennung oder Scheidung zunehmend attraktiver. Bei diesem Arrangement betreuen die Eltern das Kind zu in etwa gleichen Anteilen. Wahrend in vielen auslandischen Rechtssystemen das Wechselmodell gesetzlich verankert ist, fehlt im deutschen Recht eine einschlagige Regelung. Die Autorin widmet sich daher der Frage, ob sich die Kindesbetreuung im Wechselmodell mit den geltenden Vorschriften praktikabel umsetzen lasst oder ob Reformbedarf fur den Gesetzgeber besteht. Dabei werden auch aktuelle sozialwissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse berucksichtigt.
Obwohl das Leitbild der Hausfrauenehe 1977 abgeschafft wurde, wird es noch immer gefoerdert. Das Buch beschaftigt sich mit der Geschlechterungerechtigkeit, die der vermeintlich freien, jedoch vor dem Recht nicht gleichbehandelten Wahl des Lebensmodells zugrunde liegt. Gerade nach einer Scheidung kann das finanzielle Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau gravierende Folgen haben. Schliesslich verweist das Unterhaltsrecht die Ehegatten inzwischen auf ihre Eigenverantwortung, orientiert sich also an dem Modell der Zweiverdiener-Ehe. Welches Leitbild soll man leben, um keine Nachteile zu erleiden? Das deutsche Recht gibt darauf keine Antwort. Ausgehend von dieser Problematik beschaftigt sich die Autorin mit der Frage, wie der paradoxen Foerderung begegnet werden kann, auch um einen Gleichlauf mit dem Scheidungsfolgenrecht zu erzielen.
Die Autorin befasst sich mit dem oeffentlichen Meinungsdiskurs und der praktischen Umsetzung von 157 FamFG, der als Vorstufe zum Sorgerechtseingriff nach 1666 BGB dient, um mit justiziellen Mitteln fruhzeitig auf Eltern einzuwirken. Doch ist es gelungen, die Kooperation von Jugendamt und Familiengericht zu optimieren und die Eltern starker in die Pflicht zu nehmen? Findet etwa eine Vorverlagerung der staatlichen Wachteramtsfunktion statt? Die Autorin legt dar, dass die Neuregelung zwar zu einer Qualifizierung der Entscheidungsfindung beigetragen hat, aber dennoch Unklarheiten aufweist und somit Nachbesserungsbedarf besteht.
Im Buch wird das deutsche Abstammungsrecht hinsichtlich der modernen Fortpflanzungsmedizin auf den Prufstand gestellt. Da der deutsche Gesetzgeber hier sehr restriktive Regelungen getroffen hat, wird von vielen Paaren mit Kinderwunsch haufig der Weg ins Ausland angetreten. Dies fuhrt dazu, dass in Deutschland vermehrt Kinder leben, die durch (hier) verbotene Befruchtungsmethoden gezeugt worden sind. Das deutsche Abstammungsrecht bietet fur diese Falle jedoch keine interessengerechten Regelungen. Der Autor ermittelt den diesbezuglichen Reformbedarf und entwickelt umfassende Vorschlage zur gesetzlichen Neuregelung. Das betrifft sowohl die statusrelevante Zuordnung des Kindes, die statusunabhangige Abstammungsfeststellung als auch Auskunftsrechte.
Kerstin Aust belegt mit einem Vergleich der Regelungen in den 47 EMRK-Staaten, dass die Rechtsfragen, die sich in einer Familie mit Kuckuckskind stellen, trotz der anhaltenden Flut von Akten der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht zufriedenstellend geloest sind. Auf die Frage, ob nur die biologische Abstammung oder nur die soziale Wirklichkeit Rechtswirkungen hervorrufen soll, gibt es ihrer Ansicht nach keine einzig gultige Antwort. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall und auf das Wohl des Kuckuckskindes an. Die Autorin fordert daher flexible Regelungen: Das Gesetz sollte bei einem Kuckuckskind keine "entweder-oder"-Frage stellen, sondern eine "sowohl-als-auch"-Loesung bieten, welche die Moeglichkeit des rechtlichen Nebeneinanders zweier Vater und einer Mutter beinhaltet.
Kindschaftsverfahren, Einvernehmen, Mediation. Aber wo bleibt das Kind? Rechtfertigt eine Einigung der Eltern das Absehen von der Kindesanhoerung? Kann ohne die persoenliche Beteiligung des Kindes die Wahrung seiner Interessen sichergestellt werden? In dieser Arbeit werden zum einen die rechtlichen Anforderungen an die Kindesanhoerung untersucht, zum anderen humanwissenschaftliche Erkenntnisse aus der Scheidungsforschung und der Entwicklungspsychologie ausgewertet. Sinn und Zweck der Kindesbeteiligung sowie die Moeglichkeiten und Grenzen von Einvernehmen werden herausgearbeitet und schliesslich Anforderungen an das Verfahren aufgestellt.
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