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Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewuAt, daA dieses Rechtsinstitut stark irregulAre ZA1/4ge aufweist. Worin diese IrregularitAt liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich. Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf RechtsgA1/4ter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung fA1/4r den modernen, den Schrecken der Anarchie und des BA1/4rgerkriegs abgerungenen Staat. Es behAlt die gerechtfertigte AusA1/4bung von Zwang prinzipiell den zustAndigen staatlichen Organen vor; auf seiten der BA1/4rger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schrAnken den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen FAllen akut zugespitzter Konflikte ein.
Der vorliegende Band enthält mehr als 30 Abhandlungen von Wolfgang Frisch zur Legitimation staatlichen Strafens. Die einleitenden Beiträge gelten der historischen Entwicklung zu einem legitimationsorientierten Strafrecht. Der zweite Abschnitt ist Grundfragen staatlichen Strafens gewidmet: Welche Verhaltensweisen dürfen überhaupt mit Strafe bedroht werden und welche Beziehung muss eine Person zu ihnen aufweisen, damit ihre Bestrafung legitim erscheint? Die Konkurrenz denkbarer Konzepte staatlichen Strafens wird im Abschnitt zur Theorie staatlichen Strafens behandelt. Weitere Abschnitte befassen sich mit dem Zusammenhang von Strafkonzept und Straftatsystem. Für ein legitimationsorientiertes Strafrecht bezeichnen die allgemeinen Straftatvoraussetzungen das, was die Strafe im Einzelfall legitimiert. Die Konsequenzen dieser Einsicht für die herkömmlichen Straftatkategorien, die Strafzumessung und den Strafprozess werden in vier weiteren Abschnitten erörtert.
Dem philosophischen Neukantianismus wird gemeinhin ein starker Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft bescheinigt. Die Reihe der angeblichen Neukantianer im Strafrecht reicht von Gustav Radbruch bis zu Edmund Mezger, diejenige der als neukantianisch geprägt geltenden Lehrstücke von der Entdeckung der normativen Tatbestandsmerkmale über die Materialisierung des Rechtswidrigkeitsbegriffs bis zum normativen Schuldverständnis. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob die Strafrechtler nur mit dem Neukantianismus assoziierte Begriffe verwendet oder ob sie darüber hinaus auch die Tiefenstruktur des philosophischen Neukantianismus rezipiert haben. Der Sammelband beantwortet diese Frage, indem er personen- mit sachbezogenen sowie wirkungsgeschichtlichen Analysen kombiniert und so genuin philosophische Einflüsse auf das Strafrechtsdenken der Zeit von primär innerdogmatischen Fragestellungen und Begründungstraditionen abschichtet. Auf diese Weise trägt er zur Erhellung der begründungstheoretischen Tiefenstruktur einer zentralen Epoche des neueren deutschen Strafrechtsdenkens bei.
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