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Der vorliegende Band ist von Laien fiir Laien geschrieben. Er ist fi. ir (angehende) Sozialwissenschaftler gedacht, die sich einen Zugang zum Feld der Wissenschaftstheorie verschaffen wollen. Die Autoren selbst haben auch eigentlich erst beim Abfassen dieser Einfiihrung fi. ir sich das Dickicht, das diesen steinigen Acker umgibt, etwas lichten kon nen. In diesem Sinn waren wir zu Beginn unserer gemeinsamen Ar beit auch Laien. Und zu behaupten, wir hatten uns nun zu Wissen schaftstheoretikern oder gar Philosophen gemausert, ware allzu ver messen. Der Beweggrund, sich eine Einfiihrung in die Wissenschaftstheorie zur Aufgabe zu machen, entsprang unseren Erfahrungen mit der uni versitaren Praxis. Wer namlich wahrend seiner wissenschaftlichen Ausbildung theoretisch das iiberdenken will, was er da eigentlich lernt, wird in aller Regel ziemlich allein gelassen. Auch die "handels iiblichen" Einfiihrungen, von denen es eine Reihe durchaussehr gu ter gibt, entmutigen eher, als daB sie anspornen. Nur wem das Pro blem, wissenschaftliche Methode reflektieren zu miissen, fOrmlich - zumeist erstmals bei der Anfertigung einer AbschluB-oder Doktor arbeit - auf den Nageln brennt, bringt das notige Durchstehvermo gen fUr die Beschaftigung mit Wissenschaftstheorie auf. Ein geriittelt Mall. an Beharrlichkeit ist erforderlich, da auch die meisten Einfiih rungen schon erhebliche Voraussetzungen als erfiillt unterstellen. Ins besondere aber pflegen sie eine komplizierte Sprache. Ihre Fremdwortgewalt erklart sich zum Teil daraus, daB ihre Verfas ser die ganze Breite wissenschaftstheoretischer Ansatze und Stromun gen abdecken oder daB sie einen Ansatz ausfiihrlich entwickeln und gegen Konkurrenz verteidigend begriinden wollen."
Das Verhaltnis von Politik und Verwaltung steht nach wie vor im aktuellen politiktheoretischen Forschungsinteresse. Es konzentriert sich auf die Fragen, die mit der Sicherung der Handlungsfahigkeit des Staates nach der Jahrtau- sendwende zusammenhangen. Die Eigendynamik hochkomplexer sozialer Wirklichkeiten fuhrt zunehmend zu der Einsicht, dass das politisch-admini- strative System nicht als monolithischer Block begriffen werden kann, der als staatliches Gesamtgefuge lediglich auf die gesellschaftlichen Herausforde- rungen reagiert. Bei dem Verhaltnis von Politik und Verwaltung handelt es sich um ausdifferenzierte plurale Teilsysteme, die sich nur bei idealtypischer Betrachtungsweise untereinander und gegenuber anderen gesellschaftlichen Akteuren in einem ausgewogenen Kompetenz-, Macht- und Entscheidungs- geflecht befinden. Eine Analyse sozialer Wirklichkeiten fuhrt dagegen sehr schnell zu dem Befund, dass sowohl innerhalb des politisch-administrativen Systems symbiotische Beziehungen zwischen Politik und Verwaltungen vor- herrschen als auch Verflechtungen beider mit ihrem gesellschaftlichen Um- feld bestehen. Nicht selten vereinigen gerade Verwaltungen in diesen sym- biotischen Netzen eine Fulle von Entscheidungskompetenzen auf sich. Ten- denziell scheinen solche Kooperations- bzw. Kollaborationsmuster der Preis fur Politikfahigkeit schlechthin zu sein. Die damit einhergehende Gefahrdung demokratisch legitimierter, rationaler Entscheidungsprozesse stellt die Pol i- tikwissenschaft vor eine permanente Herausforderung: die Erarbeitung ver- waltungssteuernder Programme als Instrumente der politischen Fuhrung. Al- lerdings werden diese Programmentwurfe nur dann erfolgversprechend sein, wenn sie die historisch bedingten, reduzierten arbeitsteiligen Formen der Akteure im politisch-administrativen System berucksichtigen und als Bau- steine in eine noch zu entwickelnde kooperative Verwaltungspolitik einfugen. Die folgenden Beitrage nehmen Fragen auf, die im wissenschaftlichen Werdegang von Gerhard W.
Wer oder was ist die Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) gewesen? Wie hat sie gearbeitet und was hat sie bewirkt? - Darauf sollen in diesem Band Antworten mit dem Ziel gegeben werden, eine Art Standortbestimmung zur aktueUen Verfassungskultur der Bundesrepublik Deutschland in Umrissen zu versuchen. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die den Aufirag des Einigungsvertrages erfiiUen soUte, "sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgewor fenen Fragen zur Anderung oder Erganzung des Grundgesetzes zu befassen" und damit das Grundgesetz auf seine Eignung fiir ein Gesamtdeutschland zu tiberpriifen, hat in ihrer Tiitigkeit und ihrem Bestehen zwischen dem 16. Januar 1992 und dem 28. Oktober 1993 eine Vielzahl von verfassungsrelevanten Ma terien sondiert, in zum Teil heftigen Debatten erortert und schlieBlich eine ver gleichsweise geringe Anzahl von Vorschliigen zu Gesetzesanderungen in Kon sensformeln gebracht. Trotz der groBen Bedeutung, die diesem nach dem Par lamentarischen Rat einmaligen Gremium im Verfassungsleben der Bundesre publik Deutschland zukommen soUte, ist die Arbeit der GVK von der politisch interessierten Offentlichkeit nur wenig beachtet worden. Dies ist urn so bemer kenswerter, weil irn Kontext von Artikel 5 des Einigungsvertrages bereits im Vorfeld ihrer Konstituierung nicht nur tiber eine Revision des Grundgesetzes, sondem auch tiber eine plebiszitiir legitimierte Neuschopfung der Verfassung diskutiert wurde. Faktisch ist diese Debatte mit der Einrichtung der GVK kana lisiert worden - zu Lasten des offentlichen Diskurses. Die Ergebnisse der GVK stehen somit exemplarisch fUr den verfassungs politischen Kurs der Bundesrepublik Deutschland."
Die Veranderung der Entwicklungschancen zukunftiger Generationen ist in den letzten Jahrzehnten nicht zuletzt massgeblich von drei verschiedenen, in ihrer gesamtgesellschaftlichen Perspektive aber miteinander verbundenen Um- walzungen bestimmt gewesen: zum ersten von der sinkenden Leistungsfa- higkeit der sozialen Sicherungssysteme, zum zweiten von der wachsenden Staatsverschuldung und zum dritten von der Beeintrachtigung der naturlichen Lebensgrundlagen. In den Politikfeldern "Sozialpolitik", "oeffentliche Finan- zen" und "Umwelt", lasst sich eine zunehmende Tendenz zu strukturellen De- fiziten aufzeigen, deren Konsequenzen sich als Politikfallen erweisen. An wahrnehmungs- und wirkungsspezifisch unterschiedlichen Beispielen aus den drei genannten Bereichen ist zu klaren, wie das politisch-administrative System auf krisenhafte Entwicklungen reagiert, die es durch mangelnde Problemregelungspotentiale selbst mitverschuldet hat. Ein nur reagierendes politisch-administratives System, ohne konkrete, durchsetzungsfahige Ziel- vorstellungen und weitgehend abgekoppelt von gesellschaftlicher und wis- senschaftlicher Politikberatung, kann schliesslich den Anforderungen eines problemorientierten, instrumentenspezifischen Handeins nicht mehr gerecht werden. Ein solcher Befund wirft die Frage nach einer Revision tatsachlicher Ent- scheidungsprozesse auf. In der Politikpraxis bedarf es dafur eines breiten Diskussionsprozesses uber Prioritaten in der deutschen Sozial-, Wirtschafts- und Finanz- sowie Umweltpolitik unter Einschluss der Rahmenbedingungen, die diese Felder und ihre Inhalte gleichfalls bestimmen. Am Beispiel der Rentenversicherung werden Moeglichkeiten des Umbaus der Sozialsysteme und dessen Folgen aufgezeigt. Daran schliesst sich eine Betrachtung der Ver- laufe und Eigendynamiken der Prozesse oeffentlicher Verschuldung, uberwie- gend unter nationaler Perspektive, an.
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