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Jeder Zivilprozess verursacht Kosten. Am Ende eines jeden Gerichtsverfahrens stellt sich daher die Frage: Wer tragt diese Kosten? Das deutsche Zivilprozessrecht beantwortet diese Frage nach der Kostengrundentscheidung mit dem Unterliegensprinzip. Da dieser Grundsatz seit seiner Einfuhrung mit der Civilprozessordnung 1877 durch zahlreiche Rechtsetzungen und Rechtsfortbildungen aufgeweicht wurde, fuhrt das deutsche Kostenrecht heute ein komplexes und umstrittenes Eigenleben. Der Autor stellt die wesentlichen Problemstellungen und Kritiken systematisch dar und vergleicht die deutsche mit der englischen Rechtslage. Darauf aufbauend unterbreitet er einen Vorschlag fur eine gesetzgeberische Neuregelung, die dem richterlichen Entscheidungsspielraum starkeres Gewicht verleiht.
Das Buch stellt die Moeglichkeiten der Sanierung geschlossener Publikumsfondsgesellschaften im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung auf ein gesichertes rechtliches Fundament und berucksichtigt dabei auch das 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der Autor analysiert die wirtschaftlichen Besonderheiten geschlossener Fonds und merkt an, dass die Zufuhr von frischem Eigenkapital durch neue Einlagen oder Ruckforderung von Ausschuttungen von zentraler Bedeutung sind. Entscheidend ist dabei die Frage nach den Moeglichkeiten und Grenzen von Mehrheitsbeschlussen in der Fondsgesellschaft. Der Autor uberpruft daruber hinaus neue Werkzeuge - insb. das Insolvenzplanverfahren (seit ESUG) sowie die sog. Sanierungsplattformen - auf ihre Tauglichkeit fur geschlossene Fonds.
Diese Arbeit untersucht die in 256 Abs. 2 ZPO normierte Zwischenfeststellungsklage. Das Ziel der Arbeit besteht darin, die Prozessvoraussetzungen und den gegenuber der prinzipalen Feststellungsklage eigenstandigen Anwendungsbereich dieses Instituts herauszuarbeiten. Trotz des engen Zusammenhangs mit den - in Literatur und Rechtsprechung haufig umstrittenen - Grenzen der Rechtskraft, widmen sich nur wenige wissenschaftliche Beitrage einer naheren Untersuchung der Zwischenfeststellungsklage. Der Autor will dazu beitragen, diesem Institut des Prozessrechts - nicht zuletzt in seiner forensischen Handhabung - mehr Geltung zu verschaffen und so zu einer Diskussion anregen, die neueren Entwicklungen in der Rechtskraftlehre einer praktikablen Loesung zuzufuhren.
Die Arbeit untersucht die Regelungen der 217 ff. InsO auf ihren Reformbedarf, was die Stellung der Gesellschafter im Insolvenzplanverfahren angeht. Deren vergleichsweise starke Position ist ihrer wirtschaftlichen Situation unangemessen und kann sich bei der Sanierung insolventer Gesellschaften als Hemmnis erweisen. Soll das Planverfahren eine ernstzunehmende Alternative in der Insolvenz der Gesellschaft sein, scheint ein Abschied von der gesellschaftsrechtlichen Enthaltsamkeit der InsO unumganglich. Die Untersuchung legt dar, unter welchen Voraussetzungen sich Eingriffe in Gesellschafterrechte im Planverfahren rechtfertigen lassen und zeigt konkrete Loesungsansatze auf. Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs zu einem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Problemstellung von hoechster Aktualitat.
Der Gesetzgeber hat mit Einfuhrung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 1.1.2002 das Zivilverfahren im Bereich der Rechtsmittel zum Teil grundlegend umstrukturiert und in den Folgejahren weitere AEnderungen und Erganzungen vorgenommen. Vor dem Hintergrund der fur die tagliche Praxis erheblichen Bedeutung der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen sogenannte "Nebenentscheidungen" rechtfertigt sich eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung. Deren Schwerpunkt liegt hierbei zum einen auf einer Gesamtdarstellung des Beschwerderechts an Hand von Beispielsfallen und zum anderen auf den Auswirkungen der in den letzten Jahren vom Reformgesetzgeber eingefuhrten AEnderungen auf die Praxis. Hierbei ist es unerlasslich, an vielen Stellen die Motive des Reformgesetzgebers darzustellen, was bei den wesentlichen Neuerungen mit einer kritischen Wurdigung verbunden wird.
Die Bundesregierung sowie die Regierungskoalition haben umfangreiche Gesetzentwurfe zur Reform der Zivilprozessordnung vorgelegt. Auf diesen grundet das ZPO-Reformgesetz, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Diese wahrend des Gesetzgebungsverfahrens in der Literatur ausgiebig diskutierte "Revolution im Zivilprozessrecht" rechtfertigt eine wissenschaftliche Untersuchung. Da die Reform die bedeutendsten AEnderungen im Bereich der Berufung vorsieht, ist die neue Berufung Gegenstand der Untersuchung. Ziel der Untersuchung ist die Darstellung der neuen Berufung in der praktischen Rechtsanwendung, die Wurdigung der an den neuen Regelungen geubten Kritik, die Verdeutlichung der Auswirkungen der neuen Berufung auf die Praxis durch Beispielsfalle sowie die Erarbeitung von AEnderungsvorschlagen. Im ersten Teil der Arbeit werden zunachst die bisherigen die Berufung betreffenden Reformbemuhungen von Gesetzgeber und Literatur seit Bestehen der ZPO dargestellt. Im Anschluss daran wird die Entstehungsgeschichte der jungsten ZPO-Reform beleuchtet. Im zweiten Teil werden die Regelungen uber die neue Berufung im Einzelnen untersucht. Im dritten Teil wird die Reformdiskussion in der Literatur gewurdigt und anhand von Beispielsfallen erlautert, wie sich die neue Berufung auf die Praxis der Rechtsanwendung auswirken wird. Im vierten Teil werden AEnderungen zum Reformgesetz im Bereich der Berufung vorgeschlagen, die die Reform als Ganzes nicht in Frage stellen, aber aus der Sicht des rechtsuchenden Burgers Verbesserungen bringen.
Vorlaufige Kontopfandungen stellen auf nationaler Ebene ein wesentliches Element des effektiven Rechtsschutzes dar. Im grenzuberschreitenden Rechtsverkehr erwiesen sie sich bisher jedoch als wenig praktikabel. Dem soll mit der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 uber einen Europaischen Beschluss zur vorlaufigen Kontenpfandung in Zivil- und Handelssachen entgegengewirkt werden. Der Verfasser vergleicht die vorubergehende Sicherung des Bankguthabens einschliesslich damit zusammenhangender Fragen nach dieser Verordnung mit den einzelstaatlichen Massnahmen nach der deutschen ZPO und dem polnischen KPC sowie deren UEberlagerung durch das Unionsrecht. Anhand der erarbeiteten Unterschiede bewertet er die neue unionsrechtliche Massnahme.
Geraten zu einer Unternehmensgruppe verbundene Rechtstrager in die Insolvenz, stellt dies nicht nur fur die Beteiligten, sondern auch fur das Insolvenzrecht eine grosse Herausforderung dar. Mit dem Ziel, insbesondere die speziell aus der Gruppenverbundenheit resultierenden Werte in und uber die Insolvenz hinaus zu bewahren, stehen die auf die Einzelinsolvenz zugeschnittenen Regelungen der InsO und der EuInsVO seit langem auf dem Prufstand. Der Autor untersucht die dahingehenden deutschen Reformansatze sowie die neuen Regelungen der EuInsVO. Dabei zeigt er, dass der Schlussel zur erfolgreichen Bewaltigung von Insolvenzen innerhalb einer Unternehmensgruppe vorrangig in einer Zustandigkeitskonzentration liegt; und zwar sowohl auf Gerichts-, als auch auf Verwalterebene.
Das deutsche und das europaische Recht enthielten bis vor kurzem keine besonderen Regelungen fur Insolvenzverfahren von Konzernunternehmen. Dies war durchaus uberraschend, da eine Vielzahl von Unternehmen konzernverbunden ist. Durch den Zusammenbruch grosser Traditionskonzerne regte sich in der Praxis Widerstand und der Gesetzgeber wurde auf den Plan gerufen. Der Autor legt dar, dass eine Kodifikation konzerninsolvenzrechtlicher Vorschriften notwendig ist. Sodann erfolgt eine ausfuhrliche Darstellung und Untersuchung der Reformuberlegungen bzw. Reformprozesse. Abschliessend wird unter Berucksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse ein eigenes Loesungsmodell zur Bewaltigung von Konzerninsolvenzen aufgezeigt.
Bedarf es eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland, um Unternehmenssanierungen zu foerdern? Diese Frage wird in Deutschland spatestens seit 2010 immer wieder diskutiert. Der Verfasser betrachtet die Thematik unter anderem aus dem Blickwinkel verfassungsrechtlicher Fragestellungen und schlagt einen eigenen Sanierungsmechanismus vor, um die rechtspolitisch gefuhrte Diskussion inhaltlich voranzubringen. Der Autor nimmt eine Bestandsaufnahme des aktuellen rechtlichen Rahmens unter Berucksichtigung der Reform der Insolvenzordnung durch das ESUG vor und untersucht, inwieweit die Einfuhrung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland (verfassungs-)rechtlich zulassig ware. Im Rechtsvergleich mit den Ausgestaltungen in Frankreich, England und Spanien entwickelt der Verfasser einen eigenen Sanierungsmechanismus.
Das Zusammentreffen von Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenz ist die Kollision zweier Rechtsgebiete mit gegensatzlicher Zielrichtung und Ausgestaltung. Der Autor untersucht die sich daraus ergebenden Fragen bei Aktiv- und Passivprozessen, bei Feststellungsprozessen, der Insolvenzanfechtung sowie bei der Behandlung der Schiedsvereinbarung im Falle der Vermoegenslosigkeit. Zudem befasst er sich mit grenzuberschreitenden Insolvenz- und Schiedsverfahren. Von besonderer Bedeutung sind die Anerkennung der Insolvenzeroeffnung durch ein Schiedsgericht, die Bestimmung des Schiedsvereinbarungs- und Schiedsverfahrensstatuts sowie die Bestimmung des auf die objektive und subjektive Schiedsfahigkeit anwendbaren Rechts.
Das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 regelte das Beschwerdeverfahren neu und fuhrte hierbei eine generelle Befristung des Rechtsbehelfs der Beschwerde ein. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf Innenbindung und Rechtskraft zivilprozessualer Beschlusse, galt bislang doch der Richtsatz: Die der einfachen Beschwerde unterliegenden Beschlusse sind abanderbar, die mittels der sofortigen Beschwerde anzufechtenden Entscheidungen sind bindend. Die Neuordnung des Beschwerderechts macht damit eine Neubetrachtung der Bindungswirkung von Beschlussen notwendig, gibt aber daruberhinaus auch Anlass, sich der gesetzlichen Rechtsschutzmoeglichkeiten zu besinnen respektive den Wildwuchs ausserordentlicher Rechtsbehelfe gegen zivilprozessuale Beschlusse zu beschneiden.
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