Das Verhaltnis zwischen dem Anlegerschutz und Kapitalschutz
betrifft den aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz und die
kapitalmarktrechtliche Emittentenhaftung aufgrund einer
Informationspflichtverletzung. Dem Anlegerschutz kommt sowohl im
turkischen als auch im deutschen Rechtssystem ein besonderer
Stellenwert zu, wobei die Entschadigung der getauschten Anleger
durch die Gesellschaft zu einer moeglichen Kollision mit den
Kapitalschutzschranken fuhren kann. Diese Arbeit versucht die
Zweifelsfragen unter Betrachtung des turkischen und deutschen
Rechts zu klaren, ob und inwieweit dem Anlegerschutz ein Vorrang
vor dem Kapitalschutz eingeraumt werden soll, und ob die
Problemloesung den europaischen Vorschriften entgegenstehen wurde.
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