|
|
Books > Law > Other areas of law > Ecclesiastical (canon) law
Das im 19. Jahrhundert im heutigen Iran entstandene Baha'itum ist
nach seinem Selbstverstandnis und religionswissenschaftlicher
Einordnung eine Weltreligion. Als dezidierte Rechtsreligion verfugt
es uber ein Offenbarungsrecht, dessen Kern ein Rechtssetzungsrecht
bildet - ermachtigt wird eine demokratisch zu bestellende
Koerperschaft, die das Offenbarungsrecht anwendbar machen und
erganzen soll. Die Arbeit unternimmt es, die theologischen
Grundlagen dieses Baha'i-Rechts aufzuarbeiten. Sie untersucht den
in der Baha'i-Schrift dokumentierten theologischen Zusammenhang,
auf den dieses Recht seinen Inhalt, seine Anspruche und Funktionen
zuruckfuhrt. Im Rahmen der Darstellung von vier rechtstheologischen
Dimensionen weist sie das Baha'i-Recht als ius divinum aus.
Die Gewahrung der religioesen Vereinigungsfreiheit und die
Zulassung neuer Religionsgemeinschaften sind nicht nur historisch
wesentliche Aspekte der korporativen Religionsfreiheit. Mit der
Zunahme neuer religioeser Bewegungen sah sich der oesterreichische
Gesetzgeber gezwungen, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende
Anerkennungsrecht zu reformieren. Ziel dieses Buches ist es, mit
Blick auf die religionsrechtliche Lage, in Deutschland die
umfangreichen grundrechtlichen Probleme des gegenwartigen
Religionsgemeinschaftenrechts in OEsterreich aufzuzeigen. Neben der
Darstellung der historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen
werden die gesetzliche Anerkennung und die sonstigen
Organisationsformen fur Religionsgemeinschaften ebenso kritisch
beleuchtet wie die Rechtsprechung der Hoechstgerichte.
Die Integration des Islam und der Muslime stellt eine wichtige
Voraussetzung fur einen dauerhaften sozialen Frieden in Deutschland
dar. Zur Foerderung dieser Integration kann ein islamischer
Religionsunterricht wesentlich beitragen. Der Band dokumentiert
eine im Rahmen des vom Ministerium fur Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen gefoerderten Projekts "Integration
des Islam durch islamischen Religionsunterricht" veranstaltete
Fachtagung. Zunachst wird der Rahmen fur die Diskussion um den
Religionsunterricht an oeffentlichen Schulen nachgezeichnet, indem
die Ausgangspunkte eines islamischen Religionsunterrichts in
Deutschland aufgezeigt und die Voraussetzungen und Erfahrungen
eines Unterrichts am Beispiel der Islamkunde in Nordrhein-Westfalen
beleuchtet werden. Sodann wird die verfassungsrechtliche Komponente
der Frage in den Blick genommen; neben dem deutschen Recht wird zum
Vergleich die Rechtslage nach turkischem Recht eroertert.
Schliesslich wird den rechtlichen Anforderungen des staatlichen
Rechts die theologische Sicht des Themas im Islam aus
unterschiedlicher islamischer Perspektive gegenubergestellt.
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe fur
jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem AErgernis fuhrt, an.
Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht
undenkbar. Die Grunde, die hierfur in erster Linie genannt werden,
die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die
katholische Kirche allerdings nicht ubertragbar. Weder kennt die
Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne
demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch
unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex
aufgenommen, um der Kirche die Moeglichkeit zu geben, auf ein
Fehlverhalten von Glaubigen ggf. auch ohne ausdruckliche
gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu
koennen. Diese Regelung ist nur erklarbar vor der Tatsache, dass
dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere
Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung
einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im
Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der
Verkundigungsauftrag der Kirche.
In der Septuaginta, der zwischentestamentlichen Literatur und den
rabbinischen Schriften taucht das entwickelte Phanomen des
Proselytentums auf. Diese exegetische Untersuchung geht der Frage
nach, welche Spuren der Entwicklung des Proselytentums in der
ersttestamentlichen Literatur des 9.-3. Jahrhunderts v.u.Z.
auffindbar sind. Dazu werden aus der sozialpsychologischen,
soziologischen und religionswissenschaftlichen Konversionsforschung
Kriterien erarbeitet und auf Texte aller drei Bereiche des Ersten
Testaments (Tora, Propheten, Schriften) angewandt. Es werden
verschiedene Phanomene der persoenlich-religioesen Veranderung zum
Judentum hin aus vorexilischer, exilischer und fruhnachexilischer
Zeit herausgearbeitet und fruhe Formen der Konversion im
hellenistischen Judentum entdeckt.
Das Steuerrecht sieht fur juristische Personen des oeffentlichen
Rechts und die von ihnen unterhaltenen Betriebe zahlreiche
Vergunstigungen vor. So unterliegen Betriebe juristischer Personen
des oeffentlichen Rechts, die uberwiegend der Ausubung der
oeffentlichen Gewalt dienen, als so genannte Hoheitsbetriebe nicht
der Koerperschaftsteuer. Diese steuerliche Vergunstigung erstreben
auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften, denen das
Verfassungsrecht den oeffentlich-rechtlichen Status zugewiesen hat.
Diese Arbeit zeigt, dass und inwieweit kirchliche Betriebe
oeffentliche Gewalt ausuben und damit als Hoheitsbetriebe
steuerlich begunstigt werden.
Die Einfuhrung des Unterrichtsfachs
Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg ist zum Anlass
einer breiten verfassungsrechtlichen Diskussion geworden.
Gegenstand der Eroerterung ist dabei nicht nur, ob Art. 141 GG das
Land Brandenburg von der Verfassungsgarantie staatlichen
Religionsunterrichts gemass Art. 7 Abs. 3 GG freistellt. Vielmehr
wird im staatskirchenrechtlichen Schrifttum erwogen, Art. 7 Abs. 3
GG wegen eines entsprechenden Verfassungswandels nicht in den neuen
Bundeslandern anzuwenden. Die Arbeit untersucht die Ursprunge der
Lehre vom Verfassungswandel und geht der Frage nach, ob sich mit
ihr ein partielles Unwirksamwerden des Art. 7 Abs. 3 GG begrunden
lasst. In diesem Zusammenhang wird neben der Problematik, ob Art. 7
Abs. 3 Satz 1 GG als Grundrecht zu qualifizieren ist, auch die
rechtliche Zulassigkeit einer Entkonfessionalisierung des
Religionsunterrichts naher beleuchtet.
Religioese Aktivitat lasst sich mit einem Marktmodell treffend
beschreiben und erklaren. Der Markt fur Religion folgt den gleichen
Regeln wie die Markte nicht-religioeser Guter. Religioese
Informationen und die damit verbundenen Versprechungen sind nicht
uberprufbar. Dadurch erfullt Religion die Voraussetzungen eines
Glaubensgutes. Bei Glaubensgutern sieht sich die Abnehmerseite
immer einem Fehlinformationsrisiko durch die Anbieter ausgesetzt.
So dienen viele Bestandteile von Religionen primar der Steigerung
der Glaubwurdigkeit, indem der Eindruck geschaffen wird, man habe
es mit einem ernst zu nehmenden Anbieter qualitativ hochwertiger
Leistungen zu tun. Der Markt fur Religion kann durch wenige
deregulierende Massnahmen und regulierende Eingriffe effizient
gestaltet werden.
Die Arbeit zeigt das traditionell haushaltsrechtliche Anliegen der
Regelungen zur Auftragsvergabe auf. Sie wendet sich der voneinander
abweichenden Entwicklung des Vergaberechts in Staat und Kirche zu
und begrundet vor dem Hintergrund einer Vielzahl ungeklarter Fragen
im europarechtlich bestimmten staatlichen Vergaberecht, warum die
evangelischen Landeskirchen in Deutschland keine oeffentlichen
Auftraggeber sind. Fur staatlich gefoerderte kirchliche Auftrage
werden die Voraussetzungen und Moeglichkeiten untersucht,
religionsspezifische Anliegen bei der Auftragsvergabe
einzubeziehen.
Antidiskriminierung ist eines der beherrschenden Themen der
europaischen Integration. Die Arbeit setzt sich umfassend mit
Auslegung und Wirkungsweise der Ermachtigungsgrundlage Art. 13 EG
sowie der auf ihr beruhenden Richtlinie 2000/78/EG auseinander. Der
Schwerpunkt der Eroerterungen liegt dabei auf der Frage, inwieweit
das in Deutschland etablierte Selbstbestimmungsrecht der
Religionsgemeinschaften durch europarechtliche Massnahmen zur
Bekampfung von Diskriminierungen aus Grunden der Religion,
Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung beeinflusst, ggf.
eingeschrankt werden kann. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Art.
4 Abs. 2 der Richtlinie gelegt, welcher
Rechtfertigungsmoeglichkeiten zugunsten kirchlicher Anforderungen
im Rahmen des Dienst- und Arbeitsrechtes
("Loyalitatsobliegenheiten") enthalt. Deren Reichweite und Grenzen
im Hinblick auf das Prinzip der "christlichen Dienstgemeinschaft"
werden eingehend untersucht.
Lebensfuhrungspflichten sind regelmassig Gegenstand
rechtstheoretischer Diskussionen und Untersuchungen, spielen aber
vor allem auch in der kirchen- und arbeitsrechtlichen Praxis eine
bedeutende Rolle. Die besondere Problematik dieses Themas liegt
darin, dass in den Augen der OEffentlichkeit die private
Lebensfuhrung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als
Ausweis der Glaubwurdigkeit kirchlicher Verkundigung angesehen
wird, die rechtliche Ausformung und praktische Durchsetzung
bestimmter Pflichten aus diesem Bereich aber auf erhebliche
Schwierigkeiten stoesst. Dies wird vor allem dadurch bedingt, dass
kirchlicher Dienst in unterschiedlichen Formen wahrgenommen wird,
namlich in oeffentlich-rechtlichen Dienstverhaltnissen, in
privatrechtlichen Anstellungsverhaltnissen und als ehrenamtlicher
Dienst. Die Arbeit beschaftigt sich insbesondere auch mit Fragen in
dem zuletzt genannten Bereich.
Mit dieser Arbeit liefert der Verfasser - unter vollstandiger
Verarbeitung der englischsprachigen Literatur - die erste
Darstellung der Rechts- und Ordnungsgestalt der Kirche Jesu Christi
der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in deutscher Sprache.
Dabei wird nach einer Einfuhrung in die Geschichte und Doktrin der
Kirche ein besonderer Schwerpunkt auf das Kirchenverfassungsrecht
und die innere Ordnung der Kirche gelegt. Schliesslich folgt eine
Darstellung uber die Doktrin und die Praxis des
staatskirchenrechtlichen Verstandnisses. Das Ziel des Buches ist
es, in ubersichtlicher Systematisierung eine nutzliche Aufbereitung
der Normen und Ordnungsstrukturen der Kirche Jesu Christi zu
bieten. Gleichzeitig soll durch den gewahrten Einblick ein
sachlicher Beitrag zur Entwicklung eines Klimas religioeser und
weltanschaulicher Toleranz geleistet werden.
"Kirchenasyl" steht fur die sich seit etwa 15 Jahren haufenden
Falle einer kirchlichen Unterbringung von Fluchtlingen zum Schutz
vor staatlicher Abschiebung. Die Untersuchung beschaftigt sich im
ersten, empirischen Teil mit der Entwicklung dieses Phanomens. Die
Motive der Beteiligten, kirchlicherseits und staatlicherseits,
werden ebenso untersucht wie ihre gegenseitigen Reaktionen bei der
Gewahrung eines Kirchenasyls. Besondere Aufmerksamkeit wird der
vielschichtigen innerkirchlichen Diskussion gewidmet. Der zweite,
juristische Teil fragt nach den einfachrechtlichen und
verfassungsrechtlichen Implikationen des Kirchenasyls. Der Autor
sucht die rechtliche Loesung dabei vor allem im Grundrecht der
Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sein Ergebnis koennte dem Staat
und der Kirche einen Ansatz fur die Beilegung dieses
gesellschaftlichen und politischen Konflikts weisen.
Zum ersten Mal wird anhand der Originalakten aus den Archiven des
Malteserordens und preussischer Behoerden die Grundung der
Rheinisch-Westfalischen Malteser-Genossenschaft erzahlt. Zusammen
mit einer Vereinigung in Schlesien bildete sie von der Mitte des
vorherigen Jahrhunderts an die offizielle Vertretung des
neunhundert Jahre alten Ordens vom Hl. Johannes in Deutschland, bis
beide 1993 in der Deutschen Assoziation des Ordens zusammenfanden.
Nach dem Ende des alten Grosspriorats Deutschland des Ordens in der
Sakularisation suchten die Malteser aus den preussischen
Westprovinzen in einem muhseligen und jahrelangen Ringen ihren
Platz im nach wie vor altem Denken verhafteten Orden und der
liberal gepragten preussischen Gesellschaft. Beobachtungen zur
Stellung der Genossenschaft im politischen Katholizismus der Zeit
und vor dem Hintergrund der Lage des Adels im Rheinland und in
Westfalen werden hier zum ersten Mal getroffen. Fur den
Malteserorden ist die Genossenschaft bei der Entwicklung neuer
Mitgliederstrukturen hoch bedeutsam.
Das die Ungultigkeit der Ehe bewirkende Fehlen des Konsenses wird
im Anschluss an eine in der Kanonistik vorherrschende
Interpretation seit dem CIC/1917 nur anerkannt, wenn es sich
darstellt als ein vorsatzlicher Ausschluss der Ehe. Dabei handelt
es sich angesichts des personalistischen Eheverstandnisses im
CIC/1983 um eine Engfuhrung, die ein Relikt des CIC/1917 ist und
aus seiner Sicht der Ehe resultiert. Ausgehend von Urteilen
dioezesaner Gerichte und der Diskussion um den fehlenden Ehewillen
in der angelsachsischen Kanonistik sowie anhand ausgewahlter
Urteile der Roemischen Rota weist die Studie nach, dass im
Unterschied zu den Partialsimulationen nicht erst ein "positiver
Willensakt", sondern bereits das Fehlen des Mindestwillens als
mangelndes intentionales Erfassen der Lebensgemeinschaft Ehe deren
Ungultigkeit bewirkt.
"What were the constitutive acts in the making of a bishop and what
was their significance?" In answering these questions, Professor
Benson provides a new perspective on a crucial chapter in the
history of ecclesiastical office. Drawing upon material from
unedited canonistic manuscripts, as well as from Gratian's Decretum
and the Decretales of Gregory IX, he traces aspects of the Church's
constitutional doctrine and administrative practice from the early
Middle Ages, which stressed the sacramental character of office, to
the end of the thirteenth century, when ecclesiastical office was
conceived primarily in terms of jurisdictional prerogatives.
Originally published in 1968. The Princeton Legacy Library uses the
latest print-on-demand technology to again make available
previously out-of-print books from the distinguished backlist of
Princeton University Press. These editions preserve the original
texts of these important books while presenting them in durable
paperback and hardcover editions. The goal of the Princeton Legacy
Library is to vastly increase access to the rich scholarly heritage
found in the thousands of books published by Princeton University
Press since its founding in 1905.
CUA Press is proud to announce the CUA Studies in Canon Law. In
conjunction with the School of Canon Law of the Catholic University
of America, we are making available, both digitally and in print,
more than 400 canon law dissertations from the 1920s to 1960s, many
of which have long been unavailable. These volumes are rich in
historical content, yet remain relevant to canon lawyers today.
Topics covered include such issues as abortion, excommunication,
and infertility. Several studies are devoted to marriage and the
annulment process; the acquiring and disposal of church property,
including the union of parishes; the role and function of priests,
vicars general, bishops, and cardinals; and juridical procedures
within the church. For those who seek to understand current
ecclesial practices in light of established canon law, these books
will be an invaluable resource.
CUA Press is proud to announce the CUA Studies in Canon Law. In
conjunction with the School of Canon Law of the Catholic University
of America, we are making available, both digitally and in print,
more than 400 canon law dissertations from the 1920s to 1960s, many
of which have long been unavailable. These volumes are rich in
historical content, yet remain relevant to canon lawyers today.
Topics covered include such issues as abortion, excommunication,
and infertility. Several studies are devoted to marriage and the
annulment process; the acquiring and disposal of church property,
including the union of parishes; the role and function of priests,
vicars general, bishops, and cardinals; and juridical procedures
within the church. For those who seek to understand current
ecclesial practices in light of established canon law, these books
will be an invaluable resource.
"What were the constitutive acts in the making of a bishop and what
was their significance?" In answering these questions, Professor
Benson provides a new perspective on a crucial chapter in the
history of ecclesiastical office. Drawing upon material from
unedited canonistic manuscripts, as well as from Gratian's Decretum
and the Decretales of Gregory IX, he traces aspects of the Church's
constitutional doctrine and administrative practice from the early
Middle Ages, which stressed the sacramental character of office, to
the end of the thirteenth century, when ecclesiastical office was
conceived primarily in terms of jurisdictional prerogatives.
Originally published in 1968. The Princeton Legacy Library uses the
latest print-on-demand technology to again make available
previously out-of-print books from the distinguished backlist of
Princeton University Press. These editions preserve the original
texts of these important books while presenting them in durable
paperback and hardcover editions. The goal of the Princeton Legacy
Library is to vastly increase access to the rich scholarly heritage
found in the thousands of books published by Princeton University
Press since its founding in 1905.
The Repertorium Poenitentiariae Germanicum is an edition of Latin
Regesta from the supplication registers of the Penitentiary, the
supreme Papal tribunal on penance and dispensations, during the
late Middle Ages. Together with the Repertorium Germanicum it
represents a further major source for scholarly research in the
medieval German empire in the 15th century.
The pastoral office is one of the most critical in Christianity.
Historically, however, Christians have not been able to agree on
the precise nature and limits of that office. A specific area of
contention has been the role of women in pastoral leadership. In
recent decades, three broad types of arguments have been raised
against women's ordination: nontheological (primarily cultural or
political), Protestant, and Catholic. Reflecting their divergent
understandings of the purpose of ordination, Protestant opponents
of women's ordination tend to focus on issues of pastoral
authority, while Catholic opponents highlight sacramental
integrity. These positions are new developments and new theological
stances, and thus no one in the current discussion can claim to be
defending the church's historic position. Icons of Christ addresses
these voices of opposition, making a biblical and theological case
for the ordination of women to the ministerial office of Word and
Sacrament. William Witt argues that not only those in favor of, but
also those opposed to, women's ordination embrace new theological
positions in response to cultural changes of the modern era. Witt
mounts a positive ecumenical argument for the ordination of women
that touches on issues such as theological hermeneutics,
relationships between men and women, Christology and discipleship,
and the role of ordained clergy in leading the church in worship,
among others. Uniquely, Icons of Christ treats both Protestant and
Catholic theological concerns at length, undertaking a robust
engagement with biblical exegesis and biblical, historical,
systematic, and liturgical theology. The book's theological
approach is critically orthodox, evangelical, and catholic. Witt
offers the church an ecumenical vision of ordination to the
presbyterate as an office of Word and Sacrament that justifiably is
open to both men and women. Most critically Witt reminds us that,
as all Christians are baptized into the image of the crucified and
risen Christ, and bear witness to Christ through lives of cruciform
discipleship, so men and women both are called to serve as icons of
Christ in service of the gospel.
|
You may like...
Die Onsigbare
PJO Jonker
Paperback
R340
R304
Discovery Miles 3 040
|