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Books > Law > Other areas of law > Ecclesiastical (canon) law
Adultery, fornication, breach of marriage contract, sexual slander - these, along with religious offences of various kinds, were typical of the cases dealt with by the ecclesiastical courts in Elizabethan and early Stuart England. What was it like to live in a society in which personal morality was regulated by law in this fashion? How far-reaching was such surveillance in actual practice? How did ordinary people view the courts - as useful institutions upholding accepted standards, or as an alien system purveying unwanted values? How effective were the church courts in influencing attitudes and behaviour? Previous assessments of ecclesiastical justice, coloured by contemporary puritan and common law criticisms, have mostly been unfavourable. This in-depth, richly documented study of the sex and marriage business dealt with under church law, based on the records of the courts in Wiltshire, Cambridgeshire, Leicestershire and West Sussex in the period 1570-1640, presents a more balanced and more positive view.
Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe fur jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem AErgernis fuhrt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Grunde, die hierfur in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht ubertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Moeglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Glaubigen ggf. auch ohne ausdruckliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu koennen. Diese Regelung ist nur erklarbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkundigungsauftrag der Kirche.
Die Gewahrung der religioesen Vereinigungsfreiheit und die Zulassung neuer Religionsgemeinschaften sind nicht nur historisch wesentliche Aspekte der korporativen Religionsfreiheit. Mit der Zunahme neuer religioeser Bewegungen sah sich der oesterreichische Gesetzgeber gezwungen, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Anerkennungsrecht zu reformieren. Ziel dieses Buches ist es, mit Blick auf die religionsrechtliche Lage, in Deutschland die umfangreichen grundrechtlichen Probleme des gegenwartigen Religionsgemeinschaftenrechts in OEsterreich aufzuzeigen. Neben der Darstellung der historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen werden die gesetzliche Anerkennung und die sonstigen Organisationsformen fur Religionsgemeinschaften ebenso kritisch beleuchtet wie die Rechtsprechung der Hoechstgerichte.
Kann man eine ungultige Ehe gultig machen? Ist Gultigkeit uberhaupt ein Kriterium fur die Ehe? Was sind die Voraussetzungen, um eine Ehe als gultig oder ungultig zu bezeichnen? Besitzt die Kirche eine rechtliche Gewalt uber die Ehe, die es ihr erlaubt, eine Ehe als gultig oder ungultig zu klassifizieren? Die Ehe kommt zustande durch den Willen zur Ehe, den beiderseitigen Konsens der Partner. Keine Macht der Welt kann ihn aufloesen. Der Konsens kann aber existent sein und dennoch ungultig, weil zum Zeitpunkt der Konsensabgabe ein Hindernis vorlag. Hier hat sich im 14. Jahrhundert ein Rechtsinstitut entwickelt, mit dem die Papste ungultige Ehen Kraft apostolischer Autoritat ruckwirkend fur gultig erklart haben: Die sanatio in radice - die Heilung in der Wurzel. Die Arbeit versucht ausgehend vom roemischen Recht uber die Anfange kirchlicher Ehedispens bis hin zur Gegenwart eine rechtshistorische Gesamtdarstellung der sanatio in radice vorzulegen.
Inhalt: Wolfgang Lienemann: Theologische Grundlagen und Entwicklungen des heutigen Kirchenrechts in evangelischer Sicht - Christian R. Tappenbeck: Die Weiterentwicklung des bernischen Verhaltnisses "Kirche - Staat" nach dem Entwurf des Landeskirchengesetzes. Gedanken aus der Perspektive der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn - Christoph Winzeler: Der Nutzen von Religion - rechtliche Orientierungen
Das Bild des katholischen Priestertums hat sich seit Ende des II. Vatikanums 1965 verandert. Der Autor untersucht, ob der katholische Priester in einer sich wandelnden Gesellschaft seine Identitat als Repraesentatio Christi, seine Aufgaben sowie seine Stellung in der Kirche und in der Welt von heute gemass der Lehrdokumente und des Codex von 1983 erfullt. Die Erfahrung des Priestermangels in vielen Teilkirchen, insbesondere in der westlichen Welt, und die enorme Zunahme der Zahl der Priester und Priesteranwarter im Igbo-Land Nigerias zwingen zu einer inneren und ausseren Reflektion uber das Priestertum und das priesterliche Leben. Dieser Beitrag zielt darauf, die Identitat der katholischen Priester im Einklang mit dem II. Vatikanum und dem geltenden Recht zu reflektieren und zur Verbesserung der Berufspraxis beizutragen, nicht nur in der westlichen Welt, sondern vor allem in den katholischen Igbo-Dioezesen Nigerias.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet und sanktioniert nicht nur Benachteiligungen individueller, sondern auch kollektiver Art. Der Autor untersucht die Anforderungen des AGG an kollektive Rechtsakte, insbesondere an Tarif- und Betriebsnormen, aber auch an Vereinbarungen des "Dritten Weges" im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte des Buches sind die Bestimmung der Rechtsfolgen benachteiligender kollektiver Rechtsakte sowie die Vereinbarkeit der insoweit einschlagigen Normen des AGG und der dem Gesetz zugrunde liegenden Unionsrichtlinien mit dem Unionsprimarrecht und der EMRK.
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozessrechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschluss an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Inhalt: Ueli Friederich: Rechtliche und praktische Fragen zum Zusammen-schluss von Kirchgemeinden - Thomas Plaz-Lutz: "Ouvrir et prendre en garde" Aspekte einer Topographie von Freiraumen. Grundsatzliche Bemerkungen zu Kirchgemeindezusammenschlussen - Ralph Kunz/Thomas Schlag: Gemeindeautonomie und Zuordnungsmodell in reformierter Perspektive. Kirchentheoretische Orientierungen und Folgerungen fur die kirchenleitende Praxis - Rene Pahud de Mortanges: Die rechtliche Regelung der Spitalseelsorge in der Schweiz
Der Band geht auf eine internationale Konferenz in Erfurt zuruck und ist den aktuellen Beziehungen zwischen Christentum und Menschenrechten in Europa gewidmet. Die Veroeffentlichung der offiziellen Position der Russischen Orthodoxen Kirche zu den Menschenrechten im Jahre 2008 hat der Diskussion eine neue Dynamik verliehen und intensive Debatten in Ost- und Westeuropa ausgeloest. Die verschiedenen Beitrage behandeln einerseits das russische orthodoxe Dokument zu den Menschenrechten in seinen diversen Dimensionen, sowohl im russischen und breiteren orthodoxen Kontext als auch in seinem Verhaltnis zu den westlichen christlichen Kirchen und europaischen sakularen Akteuren und Institutionen. Andererseits werden Positionen zu den Menschenrechten aus katholischer und evangelischer Sicht auf pragnante Weise prasentiert und die Ambivalenzen des modernen Menschenrechtsdiskurses zwischen Sakularismus und Religion thematisiert.
Wird die Religionsfreiheit vom Islam missbraucht? Michael Toebbens befasst sich in seinem Buch mit einem fur Europa sehr aktuellen Problem. In der Wahrnehmung der europaischen Bevoelkerung nimmt der Islam eine immer prasentere Stellung ein. Es geht die Befurchtung einer Islamisierung Europas um. Der Autor untersucht an einigen Beispielen, in welchem Ausmass islamischen Forderungen entsprochen wird. Dazu werden funf Lander der Europaischen Union miteinander verglichen und der Frage nachgegangen, ob das Menschenrecht der Religionsfreiheit zum Vehikel fur den Anspruch auf ein uberdehntes Recht auf Religionsausubungsfreiheit wird.
Die Domkapitel zahlen zu den traditionsreichsten Einrichtungen der katholischen Kirche. Infolge der nachkonziliaren Kodexreform kam es fur die Kathedralkapitel jedoch zum Verlust von Titel und Stellung des senatus episcopi an den neu eingerichteten Priesterrat und zu weiteren Veranderungen im Kanonikerrecht. Die Domkapitel waren nun dazu aufgerufen, ihre Statuten als zentrales Regelungsinstrument der inneren Organisation zu uberarbeiten und den neuen universalrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die erneuerten Statuten der sieben bestehenden Domkapitel in OEsterreich und des Domkapitels von Brixen stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um unmittelbare Vergleiche zu ermoeglichen, werden die entsprechenden Regelungen zusammenschauend dargestellt. Neben der kirchenrechtlichen Bewertung geht es darum, Desiderate fur kunftige Entwicklungen zu formulieren.
Christopher Stephens focuses on canon law as the starting point for a new interpretation of divisions between East and West in the Church after the death of Constantine the Great. He challenges the common assumption that bishops split between 'Nicenes' and 'non-Nicenes', 'Arians' or 'Eusebians'. Instead, he argues that questions of doctrine took second place to disputes about the status of individual bishops and broader issues of the role of ecclesiastical councils, the nature of episcopal authority, and in particular the supremacy of the bishop of Rome. Canon law allows the author to offer a fresh understanding of the purposes of councils in the East after 337 particularly the famed Dedication Council of 341 and the western meeting of the council of Serdica and the canon law written there, which elevated the bishop of Rome to an authority above all other bishops. Investigating the laws they wrote, the author describes the power struggles taking place in the years following 337 as bishops sought to elevate their status and grasp the opportunity for the absolute form of leadership Constantine had embodied. Combining a close study of the laws and events of this period with broader reflections on the nature of power and authority in the Church and the increasingly important role of canon law, the book offers a fresh narrative of one of the most significant periods in the development of the Church as an institution and of the bishop as a leader.
Das Buch bietet eine systematische Darstellung des Patroziniums, naherhin des Kirchenpatroziniums sowie des titulus ecclesiae gemass c. 1218 CIC/83. Das Patrozinium stellt im Leben und in der Froemmigkeit der katholischen Kirche eine Realitat dar, die nur selten hinterfragt wird. Kirchenwidmungen und Kirchendedikationen gehoeren jedoch zu den wichtigsten Feiern fur das Leben einer Ortskirche und viele kirchenrechtliche Detailfragen schliessen sich an Bau, Widmung und Weihe einer Kirche an. Der Autor analysiert speziell die rechtshistorische Evolution sowie die geltende universalkirchenrechtliche Normierung aus theologischer sowie kanonistischer Perspektive.
Dieser Band thematisiert die Religionen, und insbesondere den Islam, im Kontext des Globalisierungsprozesses bezuglich der religioesen Kollektivitat, Handlung und Bildung. Die Weltreligionen waren schon global, bevor die Globalisierung im heutigen Sinne anfing. Mit dem Beginn der Menschheitsgeschichte fanden sie sich auf dem Weg, wanderten uber die geographischen und geistigen Grenzen. Ihre Verbreitung schulden sie sogar dieser Wanderung. In der heutigen Zeit der Globalisierung gewinnen die Religionen auch eine strategische Bedeutung, weil sie geistige Grenzen mitmarkieren, globale Identitaten mitdefinieren und Massen mobilisieren koennen.
CUA Press is proud to announce the CUA Studies in Canon Law. In conjunction with the School of Canon Law of the Catholic University of America, we are making available, both digitally and in print, more than 400 canon law dissertations from the 1920s to 1960s, many of which have long been unavailable. These volumes are rich in historical content, yet remain relevant to canon lawyers today. Topics covered include such issues as abortion, excommunication, and infertility. Several studies are devoted to marriage and the annulment process; the acquiring and disposal of church property, including the union of parishes; the role and function of priests, vicars general, bishops, and cardinals; and juridical procedures within the church. For those who seek to understand current ecclesial practices in light of established canon law, these books will be an invaluable resource.
Das Werk behandelt die Frage der Zustandigkeit zur Ordnung der Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht einen Vergleich zum geltenden Recht. Speziell stellt der Autor eine kompakte Darstellung der Entwicklung der papstlichen Reservation vor und bezieht im Rahmen des Gewohnheitsrechts das Recht des Dioezesanbischofs mit ein. Zusatzlich legt er die Quellen des Kanon 1257 CIC/1917 in deutscher UEbersetzung vor sowie einige Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles nach 1917. Der Vergleich zum Codex Iuris Canonici von 1983 findet auf allen relevanten Ebenen statt und behandelt als neue Autoritat zusatzlich die Bischofskonferenz.
Religioese Aktivitat lasst sich mit einem Marktmodell treffend beschreiben und erklaren. Der Markt fur Religion folgt den gleichen Regeln wie die Markte nicht-religioeser Guter. Religioese Informationen und die damit verbundenen Versprechungen sind nicht uberprufbar. Dadurch erfullt Religion die Voraussetzungen eines Glaubensgutes. Bei Glaubensgutern sieht sich die Abnehmerseite immer einem Fehlinformationsrisiko durch die Anbieter ausgesetzt. So dienen viele Bestandteile von Religionen primar der Steigerung der Glaubwurdigkeit, indem der Eindruck geschaffen wird, man habe es mit einem ernst zu nehmenden Anbieter qualitativ hochwertiger Leistungen zu tun. Der Markt fur Religion kann durch wenige deregulierende Massnahmen und regulierende Eingriffe effizient gestaltet werden.
Sterbehilfe ist ein Thema, das nicht nur national kontrovers diskutiert, sondern stets im Vergleich zu den Erfahrungen von anderen Landern gesehen wird. Die Arbeit systematisiert die verschiedenen Begriffe zur Sterbehilfe in zehn europaischen Landern, vergleicht sowohl die Rechtsprechung und die Gesetze zu Suizid, Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe als auch die jeweiligen standesethischen Vorschriften. Entscheidungen am Lebensende sind jedoch auch in einen historischen, religioesen und philosophischen Hintergrund eingebettet. Fallbeispiele aus dem klinischen Alltag mit den Moeglichkeiten und Grenzen von Technik vervollstandigen das Bild.
The first twenty distinctions, translated here, comprise a treatise on law in general and contain a discussion of the nature of law, voluntary action, and the power of popes, bishops, and secular authorities. Accompanying the translation of the distinctions is a translation of the so-called ordinary gloss, a commentary on the distinctions that took its final form in the thirteenth century and was usually found around the margin texts of the 'Decretum.'
Die vorliegende Arbeit moechte zeigen, wie Karl Barth in seiner Auseinandersetzung mit dem Religionsbegriff zu den Thesen 'Religion als Unglaube' und 'die christliche Religion als die einzig wirkliche und wahre Religion' in der Kirchlichen Dogmatik (KD) 17 - Gottes Offenbarung als Aufhebung der Religion -gelangt. Sie beschaftigt sich mit Barths AEusserungen zum Verhaltnis von Religion und Wahrheit im Zeitraum von 1909 bis 1938 und richtet sich auf die konstruktive Rolle von 'Religion' und damit auf die Frage, welche argumentative Rolle und Funktion Barth dem Religionsbegriff zuweist. Daruber hinaus koennte die konstruktive Rolle von 'Religion' in Barths Theologie der zeitgenoessischen Religionswissenschaft eine neue Perspektive eroeffnen.
In der Septuaginta, der zwischentestamentlichen Literatur und den rabbinischen Schriften taucht das entwickelte Phanomen des Proselytentums auf. Diese exegetische Untersuchung geht der Frage nach, welche Spuren der Entwicklung des Proselytentums in der ersttestamentlichen Literatur des 9.-3. Jahrhunderts v.u.Z. auffindbar sind. Dazu werden aus der sozialpsychologischen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Konversionsforschung Kriterien erarbeitet und auf Texte aller drei Bereiche des Ersten Testaments (Tora, Propheten, Schriften) angewandt. Es werden verschiedene Phanomene der persoenlich-religioesen Veranderung zum Judentum hin aus vorexilischer, exilischer und fruhnachexilischer Zeit herausgearbeitet und fruhe Formen der Konversion im hellenistischen Judentum entdeckt. |
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