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Die Entwicklungen, ergonomischen Erkenntnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Bildschirmarbeit sowie deren praktische Umsetzung werden in diesem aktuellen Handbuch klar und verstandlich dargestellt. Samtliche rechtlichen und normativen Bezuge sind auf dem neuesten Stand (z.B. Bildschirmarbeits-Verordnung, Arbeitsstattenverordnung, Arbeitnehmerschutz im offentlichen Dienst, Europaische Normen, etc.). Aktuelle Aspekte der Bildschirmarbeit werden behandelt: Bildschirmarbeit im CAD-, CAM-, Warten- und Schalterbereich, Call Center, Telearbeit, Workflow-Systeme, etc. Neue technologische Entwicklungen (Flachbildschirme, Internetnutzung, Software-Ergonomie, etc.) und aktuelle Trends aus ergonomischer Sicht (Steharbeitsplatze, alternative Sitzmittel, Feng Shui) werden thematisiert und diskutiert. Zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Checklisten unterstutzen eine praxisgerechte Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes."
Der Sammelband enthalt Referate und Kommentare des 2. Travemunder Symposiums zur oekonomischen Analyse des Rechts in Travemunde im Marz 1990. Behandelt werden vornehmlich Kernmaterien des deutschen Zivilrechts. Das Schwergewicht der Beitrage liegt auf deliktischen, vertraglichen und vorvertraglichen Voraussetzungen des Schadensersatzes. Ausserdem werden die Effizienz begrenzter Haftung einerseits und einer durch Strafzuschlage erweiterten Haftung andererseits sowie die Eignung des Schadensersatzes im Vergleich von alternativen Rechtsbehelfen wie der "Herausgabe des Erlangten" untersucht. Die Einleitungs- und Schlussreferate beziehen sich zudem auf grundlegende, normative und methodische Aspekte der oekonomischen Analyse des Rechts. Das Buch wendet sich an Leser, die sich fur die Einbeziehung wirtschaftswissenschaftlicher Argumentation fur das Zivilrecht interessieren. Es zeigt sowohl die oekonomische Rationalitat von Rechtsnormen auf als auch die Moeglichkeit der Einbeziehung oekonomischer Argumentation in eine erweiterte juristische Begrundungslehre.
Die vorliegende Untersuchung beschaftigt sich mit einem bestimmten Typus von Vereinbarungen zwischen Staaten und fremden Staatsangehorigen, nam- lich jenem, bei dem ein Investitionsprojekt in dem betreffenden land im Mittelpunkt steht und der in der Ausgestaltung einem volkerrechtlichen Ver- trag nahekommt. Dieser Vertragstypus war bereits Gegenstand einer Viel- zahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. DaB dieses - wohlbekannte - Thema nun erneut aufgegriffen werden soli, bedarf daher auf den ersten Blick fast einer Rechtfertigung. Die jiingsten Stellungnahmen in lehre und Recht- sprechung zu diesem Fragenkreis zeigen jedoch erneut, daB tiber Rechtsnatur und Einordnung jener Vert rage nach wie vor Unsicherheit herrscht. Die in den letzten lahren bekanntgewordenen drei Schiedsspruche, welche aus AnlaB der libyschen Nationalisierung der Erdolindustrie ergingen und sich mit Konzessionsvereinbarungen zwischen Libyen und den kiagerischen aus- landischen Unternehmen zu beschaftigen hatten, deckten zusammen alle denkbaren Ergebniskombinationen ab. Die im 1 ahre 1979 gefaBte Resolu- tion des Institut de Droit international "La loi du contrat dans les accords entre un Etat et une personne privee etrangere" geriet, wei! man sich tiber mehr nicht einigen konnte, zu einer bloBen Beschreibung der herrschenden Vertragspraxis. Die Klarung des Stellenwerts und der Tragweite von Vereinbarungen zwi- schen Gaststaaten und fremden Investoren, bestimmte Projekte betreffend, besitzt zunachst unmittelbar-praktische Bedeutung: Von allen Seiten wird bestatigt, daB fill viele Lander auslandische Investitionen von groBer wirt- schaftlicher Bedeutung und auch nicht durch Kredite ersetzbar sind.
Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des burgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Ubereinstimmung mit der Legalordnung die Perso- nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat- recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka- pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein- schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso- nengesellschaft dadurch bestimmt, da dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heit, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietat" zugrunde lag, da der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli- gatorisches Rechtsverhaltnis unter den Kontrahenten" begrundet. Die Perso- nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehort jedoch ebenso wie die ju- ristische Person dem Personenrecht an. Man konnte sogar der Ansicht sein, da die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehort.
This volume explores the legal issues and legal consequences underlying relations between secular and religious authorities in the context of the Christian Church, from its earliest emergence within Roman Palestine as a persecuted minority sect through the period when it became legally recognized within the Roman empire, its many institutional manifestations in the East and West throughout the Middle Ages, the reconfigurations associated with the Reformation and Catholic/Counter-Reformations, the legal and constitutional complications, and the variable consequences of so-called secularization thereafter. The engagement of secular and religious authorities with the law and the question of what the law actually comprised (Roman law, canon law, national laws, state and royal edicts) are addressed. Bringing together the work of a wide range of scholars, this volume deepens our understanding of interactions between the churches and the legal systems in which they existed in the past and continue to exist now.
Das Lehrbuch bietet sich mit seiner klaren und kompakten Darstellung als Einstieg in das Fachgebiet an. Die Autoren verkn pfen das Kapitalgesellschaftsrecht mit dem Konzern- und Umwandlungsrecht und f rdern dadurch bei Lesern ein Systemverst ndnis. Beispiele, bungsf lle und Pr fungsschemata helfen beim Verstehen und der Problemverortung in der Falll sung. Die Behandlung klassischer Streitfragen, aktueller Probleme und Entwicklungstendenzen machen das Buch zur Pflichtlekt re f r Examenskandidaten.
Ausgehend von der Systematik der verschiedenen Steuerarten stellt der Autor in dem Band alle einschlagigen Gesetze in ihren Grundzugen vor und erlautert die wichtigsten Vorschriften. Dabei legt er grossen Wert darauf, die Materie ubersichtlich und verstandlich darzustellen, so dass auch Anfanger einen leichten Einstieg finden. Mit zahlreichen UEbersichten und Grafiken, Hinweisen zu Klausuren und Hausarbeiten, Fallbeispielen sowie Wiederholungsfragen am Ende jedes Kapitels. Die 6. Auflage berucksichtigt die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung.
Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des burgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in UEbereinstimmung mit der Legalordnung die Perso- nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat- recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka- pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein- schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso- nengesellschaft dadurch bestimmt, dass dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heisst, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietat" zugrunde lag, dass der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli- gatorisches Rechtsverhaltnis unter den Kontrahenten" begrundet. Die Perso- nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehoert jedoch ebenso wie die ju- ristische Person dem Personenrecht an. Man koennte sogar der Ansicht sein, dass die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehoert.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Lander 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des volkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen uber den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabanderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in standiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Fur den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah- men E. -H. juttner, Forderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick- lungslandern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Grunden fur die Entscheidung zugun- sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag, Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draussen erwartet (1980), S. 59ff.; A. Halbach et al. , Investitionspolitik der Entwicklungslander und deren Aus- wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer, Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981), S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungslandern, Erfahrungen der D. E. G. , D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens, Wirt- schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslan- S. 128 ff. dern (1980), 2 Vgl. hierzu K. Doehring, Die allgemeinen Regeln des volkerrechtlichen Frem- denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963), S. 7. R. B. Der Begriff der Staatenimmunitat, der sich in Praxis und Literatur gegen missverstandliche Termini wie "Exterritorialitat" 1 oder "Indemnitat" 2 durch- setzen konnte 3, bezeichnet die Freiheit fremder Staaten von inlandischer Hoheitsgewalt. Angesichts des weiten Problemfeldes, das damit umrissen ist, beschrankt sich die vorliegende Arbeit thematisch in mehrfacher Hinsicht. Gegenstand der Untersuchung ist allein die gerichtliche Immunitat fremder Staaten 4. Zwar ist die Staatenimmunitat Hindernis fur die Ausubung jegli- cher staatlicher Hoheitsgewalt; sie setzt dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit Schranken 5. Die praktisch grosste Bedeutung ge- winnt sie jedoch in gerichtlichen Verfahren 6. Bei der Analyse der Grenzen, die die Staatenimmunitat nationaler Gerichtsbarkeit zieht, wird das Voll- streckungsverfahren besondere Berucksichtigung finden. Wahrend die Im- munitat auslandischer Staaten im Erkenntnisverfahren bis in jungste Zeit Thema eingehender monographischer Abhandlungen war 7, hat das Problem der Immunitat gegenuber gerichtlichem Zwang in der volkerrechtlichen Lite- ratur weniger Beachtung gefunden. Seine Bedeutung ist vor allem durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1977 8 in Erinne- rung gerufen worden. Er hat auch den Ansross zu dieser Arbeit gegeben. 1 So z. B. RosenberglSchwab, Zivilprozessrecht, bis zur 10. Aufl. 2 So Kiesgen, Sachliche Indemnitat der Staaten, internationaler Organisationen und ihrer Organe (Diss. , Bonn 1970) . 3 Er ist schon deshalb vorzuziehen, weil im fremdsprachigen Ausland parallele Begriffe gebr. auchlich sind. In romanischsprachigen Staaten ist von "immunite des etats etrangers", "immunira degli stati esteri" etc.
Debunking conventional narratives of Afghanistan as a perennial war zone or marginal frontier, Faiz Ahmed presents a vibrant account of the first Muslim-majority country to gain independence from the British Empire, form a fully sovereign government, and promulgate an original constitution after the fall of the Ottoman Empire. Far from a landlocked wilderness, turn-of-the-twentieth-century Afghanistan was a magnet for itinerant scholars and emissaries shuttling between Ottoman and British imperial domains. Tracing Afghans' longstanding but seldom examined scholastic ties to Istanbul, Damascus, and Baghdad, as well as greater Delhi and Lahore, Ahmed vividly describes how the Kabul court recruited jurists to craft a modern state within the interpretive traditions of Islamic law and ethics, or shari'a, and international legal norms. Beginning with the first Ottoman mission to Kabul in 1877, and culminating with parallel independence struggles in Afghanistan, India, and Turkey after World War I, this rich narrative explores encounters between diverse streams of Muslim thought and politics-from Young Turk lawyers to Pashtun clerics; Ottoman Arab officers to British Raj bureaucrats; and the last caliphs to a remarkable dynasty of Afghan kings and queens. By unearthing a lost history behind Afghanistan's independence and first constitution, Ahmed shows how debates today on Islam, governance, and the rule of law have deep roots in a beleaguered land. Based on research in six countries and as many languages, Afghanistan Rising rediscovers a time when Kabul stood proudly for anticolonial coalitions, self-determination, and contested visions of reform in the Global South and Islamicate world.
Das Europaische Wirtschaftsrecht hat in den letzten Jahren gegenuber nationalen Regelungen an Bedeutung gewonnen. Infolgedessen gehoert es an vielen Hochschulen inzwischen zum Pflichtstoff. Das Buch gibt eine kompakte und umfassende Einfuhrung in die ausbildungsrelevanten Bereiche der Materie, dabei werden Rechtsprechung und Gesetzgebung nach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags berucksichtigt. Wie bei jedem Band der Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die wichtigsten Normen vorgestellt und nach einem durchgangigen Muster erlautert.
In this thought-provoking book, Mona Siddiqui reflects upon key themes in Islamic law and theology. These themes, which range through discussions about friendship, divorce, drunkenness, love, slavery and ritual slaughter, offer fascinating insights into Islamic ethics and the way in which arguments developed in medieval juristic discourse. Pre-modern religious works contained a richness of thought, hesitation and speculation on a wide range of topics, which were socially relevant but also presented intellectual challenges to the scholars for whom God's revelation could be understood in diverse ways. These subjects remain relevant today, for practising Muslims and scholars of Islamic law and religious studies. Mona Siddiqui is an astute and articulate interpreter who relays complex ideas about the Islamic tradition with great clarity. Her book charts her own journey through the classical texts and reflects upon how the principles expounded there have guided her own thinking, teaching and research.
Der Band fuhrt einerseits in das Sachenrecht ein und bietet andererseits die Moglichkeit, vorhandenes Wissen zu wiederholen und zu vertiefen. Anhand ausfuhrlicher Losungsskizzen behandeln die Autoren solche Problempunkte, die in der Regel in den Klausuren angesprochen werden. Den behandelten Fallen beigefugt sind vertiefende Anhange, in welchen die Themen theoretisch aufbereitet werden. Die Neuauflage enthalt eine erweiterte Auswahl an Fallen zu relevanten Problemen des Sachenrechts, Literatur und Hinweise wurden aktualisiert.
Das Buch enthalt die Beitrage zu einem interdisziplinaren Symposium zur oekonomischen Analyse des Zivilrechts, das die Herausgeber mit Unterstutzung der Stiftung Volkswagenwerk im Marz 1988 veranstaltet haben und an dem in diesem Forschungsbereich ausgewiesene OEkonomen und Juristen aus dem In- und Ausland teilgenommen haben. Die Beitrage befassen sich - jeweils aus juristischer und aus oekonomischer Sicht - mit Grundsatzfragen der oekonomischen Analyse des Zivilrechts sowie mit konkreten Problemen des Deliktrechts, des Vertragsrechts und des Sachenrechts; hier wird im einzelnen die Leistungsfahigkeit der oekonomischen Analyse fur Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung untersucht. Ausserdem wird in dem Buch der Frage nachgegangen, inwieweit das Prinzip der Allokationseffizienz mit anderen Rechtsprinzipien kollidiert und durch diese begrenzt wird.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die familienrechtlichen Glaubiger eines selbstandigen Schuldners. Hierbei handelt es sich um ein in der Praxis bedeutsames und wissenschaftlich kaum erschlossenes Gebiet. Bei der Behandlung der Frage, inwiefern unterhaltsrechtliche Neuglaubiger auf den Neuerwerb des Selbstandigen zugreifen koennen, beleuchtet die Verfasserin die beiden gesetzgeberischen Konzepte der "Positiverklarung" und "Negativerklarung" eingehend und erlautert die sich hieraus ergebenden Konsequenzen auf die Berechtigten. Ebenso werden die materiell-rechtlichen Konsequenzen auf die unterhaltsrechtliche Bedarfsberechnung, die Stellung der familienrechtlichen Masseglaubiger sowie der Glaubiger im Insolvenzplanverfahren thematisiert.
Die Aufgabe des Gutachters im Gerichtsverfahren ist es, Juristen die Fachkenntnisse zu vermitteln, die fur die Beurteilung eines Sachverhalts notwendig sind. Um diesen Vermittlungsprozess im Bereich der Verkehrsmedizin zu unterstutzen, haben die Autoren das wissenschaftliche Basiswissen verstandlich aufbereitet - von der forensischen Toxikologie uber die biomechanische Unfallrekonstruktion bis zur anthropologischen Bildidentifikation. Sie zeigen die Moeglichkeiten und Grenzen der Begutachtung auf und illustrieren dies anhand konkreter Fallbeispiele.
Der Autor befasst sich mit dem Eheprozessrecht in Staat und katholischer Kirche. Dabei untersucht er das staatliche Verfahren in Ehesachen (Verfahren auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten nach 121 Nr. 1-3 FamFG) und beschreibt im Anschluss daran das kirchliche Eheprozessrecht mit den beiden grundsatzlichen Moeglichkeiten der Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe und der Aufloesung des Ehebandes. In der folgenden rechtsvergleichenden Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der Verfahren herausgearbeitet. Das Buch eignet sich als Grundlage fur moegliche AEnderungen und Verbesserungen in beiden Rechtskreisen.
Alternative Formen der Streitbeilegung etablieren sich zunehmend. In Arzthaftungssachen gehoeren die Verfahren vor den bei den AErztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen mittlerweile zum Standardrepertoire der Konfliktloesungsmoeglichkeiten. Die Zweckdienlichkeit der Mediation bei Stoerungen im Arzt-Patient-Verhaltnis ist bislang jedoch kaum thematisiert worden und entsprechend wenig geklart. Die vorliegende Schrift stellt sich erstmalig der Aufgabe einer umfassenden Untersuchung. Sie stellt die Konfliktpotentiale dieser besonderen Beziehung eingehend dar und diskutiert die Eignung der Mediation als Konfliktloesungsmoeglichkeit. UEber die reine Streitbeilegung hinaus wird Mediation als Instrument zur gemeinsamen Loesungsfindung eroertert und aufgezeigt, dass sie speziell in ethischen Grenzbereichen Potentiale birgt. Die Arbeit bietet eine eingehende Analyse der Einsatzmoeglichkeiten und der Grenzen von Mediationsverfahren bei den verschiedensten Stoerungen im Arzt-Patient-Verhaltnis.
In examining various aspects of the provision of security, the Small Arms Survey 2011 considers the growth of the private security industry and its firearms holdings worldwide; the firearms holdings of private security personnel; the use of private security companies by multinational corporations; the use of emerging weapons technology among Western police forces; and legislative controls over the civilian possession of firearms in 42 jurisdictions around the world. Case studies provide original research on ongoing security challenges in Cote d'Ivoire, Haiti and Madagascar. This edition also presents the 2011 Small Arms Trade Transparency Barometer, an estimate of the annual authorized trade in light weapons, and a review of developments related to small arms control at the United Nations.
Das Lehrbuch behandelt in einer pr gnanten Zusammenfassung die zivilrechtlichen Grundlagen des Verbraucherschutzrechts. Insbesondere Haust rgesch fte, Fernabsatz, Verbraucherkredit, Verbrauchsg terkauf, Gewinnspiele, Zusendung unbestellter Waren sowie das Reisevertrags- und Wettbewerbsrecht werden anhand zahlreicher Beispielf lle mit Kurzl sungen veranschaulicht. J ngste Rechts nderungen im Bereich des Verbraucherkreditrechts sind bereits eingearbeitet.
Essays on the Doctrinal Study of Law is a summary of the author's 40 years of research in the fields of civil law and the philosophy of law. The main focus is on the two main tasks in the doctrinal study of law: the interpretation and systematisation of legal norms. In this regard, Professor Aarnio deals with the theory of argumentation as well as with its foundations - i.e., with the ontology, epistemology and methodology of legal thinking - and develops the ideas that were first presented in The Rational as Reasonable (Kluwer 1987) in all of these dimensions. The work includes an updated discussion on the writings of Robert Alexy, Jurgen Habermas, Ronald Dworkin and Alf Ross. A focal point of view concerns the distinction between positivism and non-positivism, in which the core of the criticism focuses on Scandinavian realism.
Das Web2.0 hat zu einem Wandel des Nutzerverhaltens in Internet gefuhrt: Immer mehr Nutzer gehen vom passiven Konsum uber zu einem interaktiven Nutzungsverhalten. Bei einem Grossteil der produzierten Beitrage greifen sie dabei auf fremde, zumeist urheberrechtlich geschutzte Inhalte zuruck. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, inwieweit diese unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen urheberrechtlich zulassig ist und in welchem Umfang dieses Phanomen zukunftig vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte. |
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