![]() |
![]() |
Your cart is empty |
||
Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Constitutional & administrative law > Citizenship & nationality law > Immigration law
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12,0 Punkte, Deutsche Hochschule fur Verwaltungswissenschaften Speyer, Veranstaltung: Aktuelle Fragen aus dem Volker- und Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der seinerzeit durch den ehemaligen US-Aussenminister Henry Kissinger aufgeworfene Frage Whom do I call if I want to call Europe?," behandelt diese Arbeit die Neuerungen zur Aussenvertretung der EU nach dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrages. Ebenso wie sich Kissinger die Frage nach einer europaischen Telefonnummer stellte, sahen sich die Verantwortlichen in den Reformgremien veranlasst, uber das Auftreten der Union nach aussen Gedanken zu machen. Es wird deutlich, dass die Union bislang uber keinen Reprasentanten nach aussen verfugte. Dadurch fehlte es gegenuber Drittstaaten an einem bestimmten, einheitlichen Ansprechpartner. In Zeiten in denen die Welt zusammenwachst, weil Konflikte nicht an der Grenze halt machen, ist es sinnvoll und dringend geboten, dass die Europaische Union auf internationaler Ebene handlungsfahig(er) wird. Das setzt allerdings voraus, dass es einen Vertreter gibt, der mit einer Stimme fur alle Mitgliedstaaten spri
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,5, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsordnungen, deren Verhaltnis und Rang zueinander es im Laufe dieser Arbeit zu untersuchen gilt, werden durch das Gemeinschaftsrecht der Europaischen Union (EU) einerseits und durch das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU andererseits gebildet. Der Fokus bezuglich des nationalen Rechts, wird hierbei auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auf die Rechtsprechung des hiesigen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gelegt, das bei der unterschiedlichen Interpretation des Rangverhaltnisses, mit dem Gerichtshof der Europaischen Union (EuGH) einen rechtlichen Diskurs bestritt. Die Leitentscheidungen der jeweiligen Gerichtshofe, sowie die daraus resultierende Entwicklung des Rangverhaltnisses der Rechtsordnungen bilden den Ausgangspunkt dieser Arbeit.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat ist ein Rechtskonstrukt nicht Mythos; an der Gestaltung nehmen die Staatsangehorigen durch die in Bund, Landern und Gemeinden gewahlten Reprasentanten teil (Erich Roper. Um einem Europa der Burger naher zu kommen, bedarf es, woran zu arbeiten lange versaumt wurde: der Ausbildung einer europaischen Identitat, aus welcher allein die Bereitschaft zur Einordnung in einen Staatenverbund erwachsen kann (Hans Hugo Klein)." Das Grundgesetz ermachtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europaischen Union. Der Begriff des Verbunds erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souveran bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage offentliche Gewalt ausubt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfugung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Volker - das heisst die staatsangehorigen Burger-der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben. Der Prufungsmassstab fur das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon bestimmt sich durch das Wahlrecht als grundrechtsgleiches Recht (Art. 38 Abs. 1 S. 1 i.V. mit Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG). Das Wahlrecht begrundet einen Anspruch auf demokratische Selbstbestimmung, auf freie und gleiche Teilhabe an der in Deutschland ausgeubten Staatsgewalt sowie auf die Einhaltung des Demokratiegebots einschliesslich der Achtung der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Die Prufung einer Verletzung des Wahlrechts umfasst in der hier gegebenen prozessualen Konstellation auch Eingriffe in die Grundsatze, die Art. 79 Abs. 3 GG als Identitat der Verfassung festschreibt. Art. 38 Abs. 1 GG gewahrleistet jedem wahlberechtigten Deutschen das Recht, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wahlen. Mit der allgemeinen, freien und gleichen Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags betatigt das Bundesvolk
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universitat Passau, Veranstaltung: Seminar zum Europaischen und Internationalen Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ruckwirkungsverbot in Art. 7 EMRK sowie Art. 103 II GG verbietet die Verhangung einer schwereren Strafe, als zur Zeit der Tat angedroht. Ob in einem zweispurigen Sanktionensystem auch die Massregel der Sicherungsverwahrung als Strafe umfasst wird, ist seit jeher umstritten. Die Streitfrage hat nun besondere Bedeutung erlangt durch das Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte in Strassburg vom 17. Dezember 2009 im Fall M./Deutschland. Die Sicherungsverwahrung des M. war verlangert worden, nachdem der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1998 die bis dahin geltende zehnjahrige Hochstfrist der erstmaligen Sicherungsverwahrung ruckwirkend aufgehoben hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Neuregelung 2004 als verfassungskonform erachtet. Der EGMR urteilte hingegen einstimmig, die ruckwirkende Verlangerung der Sicherungsverwahrung des M. verstosse gegen Art. 5 I und Art. 7 I EMRK. Nach einem Uberblick uber die Geschichte und Ausweitung der Sicherungsverwahrung als Massregel sowie die Bedeutung und Auspragungen des Art. 7 EMRK wird die Frage beantwortet, inwiefern die Analyse des EGMR uberzeugt und die Sicherungsverwahrung eine Strafe im Sinne des Ruckwirkungsverbots der Art. 103 II GG sowie Art. 7 EMRK darstellt. Hierbei werden insbesondere die unterschiedlichen Vorgehensweisen von EGMR und Bundesverfassungsgericht vergleichend herausgearbeitet und bewertet. Sodann wird ein Ausblick auf mogliche Auswirkungen des EGMR Urteils in Deutschland gew
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Max-Planck-Institut fur auslandisches und internationales Sozialrecht), Veranstaltung: Blockseminar, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Eine umfassende Arbeit, die eine Vielzahl verschiedener Aspekte interessant beleuchtet und eine intensive Recherche in verschiedenen Bereichen erkennen lasst. Gut sind insbesondere auch die Phasen tabellarischen Gegenuberstellungen Russland-Frankreich sowie die Verweise auf die Verfassungswirklichkeit. Insgesamt eine erfreuliche Arbeit , Abstract: Russland durchlebt derzeit eine der heftigsten Krisen seiner Entwicklung: Der Ubergang von der zentralen Planwirtschaft hin zur Marktwirtschaft, die Ablosung von Einparteiherrschaft und burokratischem Totalitarismus durch eine demokratische und pluralistische Ordnung verursachen erhebliche Reibungsverluste. +++ Das ehemals riesige Staatsgebiet der UdSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) zerfiel Ende 1991 in 15 Nationalstaaten. Deren grosster, die Russische Foderation, besitzt seit Dezember 1993 eine vom Volk mehrheitlich gebilligte Verfassung mit Grundrechten, Anerkennung der ideologischen Vielfalt in der Gesellschaft und formaler Gewaltenteilung. +++ Problematisch allerdings erscheint dabei die starke Stellung des Prasidenten Boris Jelzin, die sich vor allem darin ausdruckt, dass er die Duma auflosen und auch ohne ihre Zustimmmung selbstandig Dekrete erlassen darf, soweit diese mit der Verfassung in Einklang stehe
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sehr gute Arbeit uber eine wichtige Materie des Volkerrechts., Abstract: Das grundlegende Problem zwischen den sozialen Rechten und dem Schutz des geistigen Eigentums ist nahezu philosophischer Natur. Jemand verfugt uber das Wissen, ein bestimmtes Produkt herzustellen, sprich er besitzt das geistige Eigentum. Er kann mit seinem Wissen Geld verdienen, da das Produkt am Markt gefragt ist. Der Produzent sichert mit seinem Gewinn sein Uberleben oder zumindest seinen Lebensunterhalt und, im Falle einer grossen Pharmafirma, das Leben von zigtausend Mitarbeitern und deren Familien, sowie mittelbar uber Steuern das Leben am Produktionsstandort. Mit diesem Produkt kann vielen Menschen das Leben erleichtert werden, aber sie konnen es sich nicht leisten. Um das Problem verstandlicher und genauer zu analysieren hilft ein Blick in die Vergangenheit zu John Locke. Durch das Eigentum an seiner Person und der damit verbundenen Investitionskraft/ Kraft seiner Arbeit" kann der Mensch, so Locke, sein Eigentum ausdehnen auf Bereiche, die vorher allgemeines Eigentum waren. Wenn er also einen Apfel aufhebt, uberfuhrt er ihn durch den Prozess des Aufhebens in sein Privateigentum. Durch seine investierte Arbeit erhalt er ein Anrecht auf das von ihm geschaffene Werk, welches somit dem gemeinsamen Eigentum entruckt ist. Bei dem geistigen Eigentum mischt sich demnach die geistige Arbeit (die Entwicklung eines Medikaments beispielsweise) mit den notwendigen Rohstoffen zur Herstellung eines Produktes. Somit schafft der Mensch (in diesem Beispiel vermutlich ein Pharmachemiker) ein neues Produkt, welches ihm, so Locke, zusteht. Dieses Eigentum muss vom Staat geschutzt werden. Eine absolutistische Willkurherrschaft, bei welcher der Herrscher jederzeit in das Eigentum de
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, Veranstaltung: Europaisches und internationales Finanz- und Wahrungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, die Rolle der Finanzmarktregulierung im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu beleuchten. Beherrscht wird dieses Thema durch das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, welches durch die diversen Terrorakte, sei es in New York im Jahre 2001, in Madrid 2004 oder in London 2005 nicht an Aktualitat verliert, sondern, wie es scheint mit einer grausamen Regelmassigkeit immer wieder in unser aller Gedachtnis zuruckgerufen wird. Von Interesse soll in diesem Gutachten dabei sein, was in den Finanzmarkten reguliert wird, wie reguliert wird, wer reguliert und insbesondere welchen Beitrag diese Formen der Regulierungen zur Bekampfung des internationalen Terroris-mus', speziell der Terrorismusfinanzierung zu leisten vermag. Eingegangen wird dabei speziell auf die verschiedenen Regulierungsebenen und die jeweiligen Moglichkeiten der Regulierung in diesen Ebenen. Immanent ist dabei auch ein Abriss uber die Okonomie des Terrorismus', wobei das Augenmerk auf der Beschaffung finanzieller Mittel und der Weitergabe dieser uber internationale Finanzstrome liegen soll
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule fur Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Staatliche Subventionen haben, insbesondere im deutschen Bankensektor, jahrzehntelang eine enorme Rolle gespielt. Bis das System reformiert wurde und die Instrumente der Altlasten und Gewahrtragerhaftung wegfielen bzw. geandert wurden. Anhand der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung der Art. 87, 88 EG im Bankrecht analysiert.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Thuringer Fachhochschule fur offentliche Verwaltung (FB Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit ihrer Grundung Anfang der funfziger Jahre hat die Europaische Union (EU) standige Erweiterungsrunden erfahren. Insgesamt vier Mal, mit dem Beitritt der DDR zur BRD funf Mal, traten Staaten der EU bei, so dass sich heute 15 europaische Staaten an diesem Bundnis beteiligen. 1952 unterzeichneten die damalige BRD, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg den Vertrag uber die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS). 1973 wurden Danemark, Irland und das Vereinigte Konigreich Mitglieder der Europaischen Gemeinschaft (EG). Griechenland trat 1981, Portugal und Spanien 1986 bei. 1990 wurde die DDR durch den Beitritt zur BRD automatisch in die EG eingegliedert. Mit der Unterzeichnung der Vertrage von Maastricht im Jahre 1992 wurde die EG in die EU umgewandelt. 1995 wurden Osterreich, Schweden und Finnland Mitglied der EU. Die zukunftige Osterweiterung der EU ist mit diesen fruheren Erweiterungsrunden jedoch kaum zu vergleichen. Hier geht es um die Aufnahme von Landern, die uber ein halbes Jahrhundert von Westeuropa getrennt, und uber diesen langen historischen Zeitraum eine ganzlich andere Geschichte erfahren haben. Die fruher in diesen Landern herrschenden politischen und wirtschaftlichen Gesellschaftsordnungen hinterliessen eine Menge von gesellschaftlichen Problemen, die nur durch eine Vielzahl von Reformen innerhalb dieser Lander gelost wurden. So wurde fur diese Lander ein eventueller Beitritt zur EU ermoglicht. Auch die Dimension des Beitrittes ist mit den vorigen Erweiterungsrunden nicht vergleichbar, da sich durch den Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern zum 01.05.2004 die EU von bisher 15 Mitgliedsstaaten auf dann 25 Mitgliedsstaaten vergr
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte - Sehr gut, Universitat Hamburg (Institut fur internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Zunahme und das Erfordernis von grenzubergreifenden Investitionen wurden in der Vergangenheit viele Probleme aufgeworfen. So konnte insbesondere in Entwicklungslandern der Schutz der geplanten oder bereits getatigten Investition durch das nationale Recht kaum ausreichend sichergestellt werden. Zudem bestand stets die Gefahr, dass ein Staat sein bisher als investitionsfreundlich geltendes Recht plotzlich zum Nachteil des Investors andern konnte. Dieser Problematik versuchte man in der Vergangenheit auf unterschiedlichste Art und Weise zu begegnen. Zum einen wurden zwischen dem Investor und dem Gaststaat Vertrage (sog. State Contracts) geschlossen1. Diese Vertrage regelten die naheren Modalitaten der Investitionen in den Gaststaat und vermittelten dem Investor dadurch ein gewisses Mass an Sicherheit in Bezug auf seine Investition. Aber auch bei diesen State Contracts musste stets das nationale Recht des Gaststaates Beachtung finden. Dieses konnte beispielsweise regeln, dass samtliche State Contracts, die der Staat schliesst, zwingend dem nationalen Recht zu unterwerfen sind2. Der Investor sah sich folglich trotz des mit dem Gaststaat geschlossenen Vertrages, nach wie vor dessen nationalen Gesetzen ausgesetzt. Zudem haben viele Sudamerikanische Staaten auf Grund der bei ihnen geltenden Calvo-Doktrin" stets versucht zu vermeiden einem auslandischen Investor bessere Rahmenbedingungen fur seine Investition zu schaffen als einem inlandischen3. Weiterhin kam noch erschwerend hinzu, dass State Contracts prinzipiell keine volkerrechtlichen Verpflichtungen des Gaststaates gegenuber dem Heimatstaat begrunden4. Spater hielt man es daher hinsichtlich der Absicherung von Investiti
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 (15), Fachhochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung Bruhl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Entwicklung der europaischen Verfassung wird von Beginn an skizziert und bis zu den momentan aktuellen Standpunkten verfolgt., Abstract: In Vielfalt geeint" ist die Devise des Europas der 25 Staaten auf dem Weg in die Zukunft. Gerade weil die Europaische Union mit momentan zehn neuen Landern vielfaltiger wird, sowohl auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene, ist es unverzichtbar, die auseinanderstrebenden Krafte und unterschiedlichen Interessen zu bundeln. Die Zeit fur eine europaische Verfassung ist gekommen, mit der sich 450 Millionen Europaer aus 25 Landern identifizieren konnen. Das Europa der heutigen Tage schopft seine Kraft aus dem Vergangenen. Gelernt wurde aus den unzahligen blutigen Kriegen in den uber 2000 Jahren seiner gemeinsam erlebten Geschichte. Diese Historie schweisst die einzelnen Lander zusammen und fungiert als Bindeglied. Diese Phase schafft die Basis fur den nun greifbar werdenden Prozess der europaischen Verfassungsgebung. Mit ihr setze eine Diskussion um den Nutzen eines solchen Werkes ein. Im Ergebnis ist die EU heutzutage nicht nur verrfassungsfahig, sondern es bedarf auch dieses Textes. Die Europaische Verfassung spiegelt nicht allein die identischen Werte der Europaischen Gemeinschaft wieder, ihre Aufgabe besteht vor allem auch darin, die individuellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schutzen. Gerade die vielerorts verkundeten Bedenken vor einem Europaischen Superstaat zeigt wie wichtig die Wahrung der Individualinteressen ist. Nachvollziehbar und demokratisch legitimiert sind die Schlagworte der Konventsarbeiten. Die neue Verfassung regelt auf hunderten Seiten, welchen Einfluss kunftig die Zentrale in Brussel auf die Ents
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universitat Wien (Rechtswissenschaftliche Fakultat ), 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ideen eines geeinten Europas, jenseits von Expansionsbestrebungen eines einzelnen Volkes oder Staates, reichen weit in die Vergangenheit zuruck. Viele historische Personlichkeiten hatten Konzepte eines gemeinsamen Europa" entwickelt, die normativen Charakter aufwiesen. Die vorliegende Arbeit versucht einen rechtsgeschichtlichen Einblick in die Entstehungsgeschichte der Europaischen Union zu geben.
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universitat Wien, 138 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. In Osterreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das Allgemeine Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des Sponsorings heranzuziehen. Gewohnliche, in der Vertragswirklichkeit auftretende Sponsoringvertrage konnen keinem der gesetzlich geregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als gemeinsamer Nenner lasst sich lediglich feststellen, dass Sponsoringvertrage im Gesetz nicht typisierte, synallagmatische Dauerschuldverhaltnisse sind. 2. Aus der Einteilung der verschiedenen Formen des Sportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoring sowie exklusive und einfache Sponsoringvertrage ergeben sich praktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der Vertragsgestaltung Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt fur kompetenzrechtliche Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person als Sponsor auftritt. 3. Der Befugnis eines Sportverbandes oder -vereines zur Aufstellung von Regeln uber die Zulassigkeit, Art und Umfang der Werbetatigkeit, an die innerhalb des Verbandes tatige Vereine oder innerhalb des Verbandes bzw. Vereines tatige Einzelsportler gebunden sind, ist beschrankt. 4. Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im Rahmen eines Sponsoringverhaltnisses mogliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung bieten. 5. Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem gezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwartigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Fur die gesponserten Sportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform, sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu prasentieren. Das Potenti
Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte - vollbefriedigend, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Lehrstuhl fur Offentliches Recht und Volkerrecht), Veranstaltung: Neuere Trends bei der Entwicklung der Menschenrechte und des Menschenrechtschutzes im Volker- und Europarecht, 51 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Anmerkungen aus dem Gutachten: "Die Arbeit ist klar aufgebaut. ...] Frau Manthey hat das Thema richtig erfasst und alle westentlichen Aspekte erortert. ...] Insgesamt handelt es sich um eine uber den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung.," Abstract: Die Beendigung des Kalten Krieges und daraus resultierend der fortschreitende Wegfall des Ost-West-Konfliktes fuhren immer haufiger zu einem schnelleren Einschreiten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. So soll auf die Verletzung von fundamentalen Menschenrechten reagiert werden. Aufgrund dieser Entwicklung ist die Bedeutung des Sicherheitsrates unubersehbar, wobei das Einschreiten des Sicherheitsrates immer mehr, aufgrund des kritischen Auges der Offentlichkeit, hinsichtlich des Punktes der Rechtmassigkeit hinterfragt wird. Das Dilemma bei der rechtlichen Beurteilung von humanitaren Interventionen des Sicherheitsrates beschaftigte aber nicht nur die Offentlichkeit, sondern auch den damaligen VN-Generalsekretar Kofi Annan in einem Interview 1999 in The Economist" On the one hand, is it legitimate for a regional organisation to use force without a UN mandate? On the other, is it permissible to let gross and systematic violations of human rights, with grave humanitarian consequences, continue unchecked? The inability of the international community to reconcile these two compelling interests ...] can be viewed only as a tragedy." Nachfolgend soll zum Menschenrechtsschutz des Sicherheitsrates Stellung genommen werden. Dabei wird im ersten Teil der Arbeit auf den Sicherheits
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 16 Punkte (sehr gut), Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Internationales Kindschaftsrecht, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit wurde wie folgt bewertet: Eine ausserlich und inhaltlich sehr schone Arbeit Verf. berucksichtigt nicht nur deutschsprachige, sondern auch englisch- und franzosischsprachige Literatur. Er tragt dabei auch der interdisziplinaren Ausrichtung des Themas Rechnung. Die Darstellung ist insgesant sehr gelungen. Verf. stellt zunachst die verschiedenen islamischen Rechtsschulen dar. Die Stellung des Kindes im islamischen Recht wird dann unter Berucksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Schulen erlautert. Schwerpunkte bilden die Abstammung, die Annahme als Kind, die elterliche Sorge, die Unterhaltsverpflichtungen gegenuber dem Kind und die Geschaftsfahigkeit. Besonders hervorzuheben ist, dass es dem Verf. sehr gut gelungen ist, die deutschen Juristen fremden islamischen Rechtsinstitute, wie etwa die drei Stufen der Erlangung der Geschaftsfahigkeit, zu erlautern. Die Arbeit ist daher insgesamt mit "sehr gut" (16 Punkte) zu bewerten., Abstract: Das Kind im Islamischen Recht von: Samir Omeirat 6. Fachsemester Gliederung A. Islamisches Familienrecht und seine Bedeutung fur das deutsche internationale Privatrecht 1 B. Islamisches Recht im Allgemeinen 1 I. Islamisches Recht als religioses Recht 1 II. Rechtsschulen des islamischen Rechts 2 1. Sunnitische Rechtsschulen 2 a) Die malikitische Rechtsschule 2 b) Die hanafitische Rechtsschule 3 c) Die schafiitische Rechtsschule 3 d) Die hanbalitische Rechtsschule 3 2. Schiitische Rechtsschulen 3 III. Rechtsquellen des islamischen Rechts 4 1. Der Koran 4 2. Die Sunna 4 3. Ijma 5 4. Qiyas 5 5. Ijtihad 6 6. Urf 6 C. Das Kind im islamischen Recht 6 I. Abstammung 6 1. Mutterschaft 7 2. Vaterschaft
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte, Universitat zu Koln (Institut fur internationales Privatrecht), Veranstaltung: Seminar: Schutz der Burgergesellschaft durch das Zivilrecht - Zivilrechtliche Reaktionen auf diskriminierende Akte einzelner, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit der Class Action im Antidiskriminierungsrecht der USA. Insbesondere wird dargestellt, welchen Einfluss die Class Action auf Klagen im Bereich der Diskriminierung einzelner Personen und ganzer Gruppen von Menschen hat. Zunachst wird erortert, was die, dem deutschen Recht fremde, Class Action ist. Hierbei wird zunachst ein verkurzter Blick auf ihre Entstehungsgeschichte geworfen. Im Anschluss daran findet eine intensive Auseinandersetzung mit den der Class Action zugrundeliegenden Voraussetzungen, insbesondere mit der Rule 23, und deren Wirkungen statt. Zudem wird dargesellt, welche Anforderungen bei der Durchfuhrung der Class Action zu beachten sind und herausgearbeitet, welche Besonderheiten bei antidiskriminierungsrechtlichen Class Actions zu beachten sind. Zur Verdeutlichung folgt eine Darstellung der Class Action anhand von Fallbeispielen aus dem Antidskriminierungsrecht. Abschliessend findet eine Auseinandersetzung mit den Moglichkeiten der Ubertragung der Class Action auf das Deutsche Recht statt, wobei hier besonders auf eventuelle Vor- oder Nachteile eingegangen wird. In diesem Kontext wird auch dargestellt, inwiefern das Institut der Class Action im europaischen Ausland existiert, bzw. in welchen konkreten Formen. Hier werden insbesondere auch die Verbandsklagen erlautert und mit der Class Action verglichen, wobei Verbandsklagen in Deutschland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden und im spanischen Recht berucksichtigt werden
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Universitat Luneburg, Veranstaltung: International Business Law, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I Historische Entwicklung des Seehandelsrechts 1 1. Die Haager Regeln 1 2. Die Visby - Rules 1 3. Die Hamburg - Rules 1 II Der Seefrachtvertrag 1 1. Exkurs: Die Personengruppen des Seefrachtgeschafts 2 2. Anwendung von Seefrachtrecht bei See - und Binnengewassertransport 2 3. Multimodaler Transport 3 4. Weitere Sondernormen 3 5. Dispositives und zwingendes Recht 3 III Das Konossement ( Bill of Lading) 3 1. Abgrenzung zum Seefrachtbrief (Sea Way Bill) 4 2. Der Letter of Indemnity (LOI) 4 IV Die Haftung 5 1. Haftung des Verfrachters 5 A. Haftung fur See - und Ladungstuchtigkeit 5 B. Haftung fur Verschulden 5 C. Haftung fur Gehilfen 5 D. Haftungsbefreiungen - und beschrankungen 6 E. Ausschluss der Haftung 6 F. Umfang des Wertersatzes 6 G. Anzeigepflicht 6 Universitat Luneburg International Business Law Das deutsche IPR des Seetransports H. Ausschlussfrist 6 H. Ausschlussfrist 6 J. Skripturhaftung 7 K. Zwingendes Recht 7 L. Anwendbarkeit des 662 HGB 7 2. Haftung des Befrachters 8 A. Haftung fur Mengenangaben und Merkzeichen 8 B. Haftung fur Beschaffenheitsangaben 8 C. Haftung fur Gefahrgut 8 3. Haftung des Reeders 8 ...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar zum Europaischen Umweltrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Umweltaudit wurde Ende der 70er Jahre in den USA durchgefuhrt. Seit Beginn der 8oer Jahre begannen u. s.- amerikanische Unternehmen damit, auch bei ihren europaischen Tochtergesellschaften dieselben durchzufuhren. Doch um was handelt es sich uberhaupt genau bei einem solchen Audit? Die Frage soll zunachst etymologisch beantwortet werden: Abgeleitet wird der Terminus von dem lateinischen Wort audire," was soviel wie horen oder zuhoren bedeutet. Analog dazu ist der Terminus auditing" ein angloamerikanischer betriebswirtschaftlicher Fachausdruck fur Revision bzw. Prufung. Das System des auditing" beruht darauf, dass externe Prufer die jahrliche Revision eines bestimmten Unternehmensbereichs ubernehmen, um so auf Fehlentwicklungen hinweisen zu konnen. Bei einem Umweltaudit wird somit der innerbetriebliche Umweltschutz eines Unternehmens durch einen unternehmensfremden Gutachter bewertet und es wird gepruft, inwieweit die vom Gesetz und vom Unternehmen vorgegebenen Ziele im Umweltschutz erreicht worden sind. Die positiven Erfahrungen der amerikanischen Unternehmen sowie ein Positionspapier des ICC zu Umweltschutzaudits veranlasste die damalige EG Kommission dazu, auch ein solches System des Umweltaudits einzufuhren, was in der Verordnung Nr. 1836/ 93 mundete. Die Verordnung stellt eine Neuorientierung in der europaischen Umweltpolitik" dar, weil fruher Umweltmassnahmen bestimmte Verhaltensweisen verboten haben. Das neue Konzept basiert vielmehr auf einer Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Industrie soll nicht langer nur als Teil des Problems, sondern auch als Teil der Losung des Problems angesehen werden, daher auch die Freiwilligkeit der
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Volkerrechtliches Seminar: Der Kosovo-Einsatz und das Volkerrecht, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundeswehr ist fast schon seit sie besteht auch im Ausland (d.h. ausserhalb des Territoriums der BRD und auch des Bundnisgebiets der NATO) tatig. So hat sie seit 1960 weit uber 120 humanitare Hilfsaktionen in mehr als 50 Landern durchgefuhrt. Eine substantielle Diskussion der verfassungsrechtlichen Fragen eines Auslandseinsatzes entzundete sich jedoch erst im Gefolge der weltpolitischen Umbruche 1989/90 als - insbesondere durch den Wegfall der Ost-West-Konfrontation und den Golfkrieg - deutlich wurde, dass sich politische und verfassungsrechtliche Vorgaben nicht mehr zwangslaufig deckten. Auch drangte die internationale Staatengemeinschaft Deutschland zunehmend, seiner wiedergewonnenen vollstandigen Souveranitat zu entsprechen und internationale Friedensmissionen auch militarisch aktiv zu unterstutzen. Die hier zu behandelnden Einsatze sind solche, die im Ausland und nicht zur Landesverteidigung erfolgen. Denkbar waren militarische Auslandseinsatze im Rahmen der Vereinten Nationen, der NATO und WEU, der OSZE, in alleiniger Verantwortung der Bundesrepublik sowie nichtmilitarische Einsatze wie z.B. humanitare und technische Hilfeleistung, Katastrophenhilfe Spendenfluge etc. Durch das Somalia-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden 1994 einige verfassungsrechtliche Streitpunkte entschieden. Auf die Argumentation des Gerichts wird im folgenden noch eingegangen. Der Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulassigkeit dieser Einsatze soll hier streng rechtsdogmatisch anhand des Grundgesetzes, d.h. ohne Berucksichtigung der aktuellen politischen Praxis nachgegangen werden. Hierzu ist zunachst festzustellen, welche Normen des G
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte (gut), Christian-Albrechts-Universitat Kiel, Veranstaltung: Seminar: Umweltrecht in Osteuropa, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Kombination eines rechtswissenschaftlichen Themas mit Aspekten aus der wirtschaftswissenschaftlichen Disziplin., Abstract: Jahrzehntelang betrachtete man die Wirtschafts- und Rechtswissenschaften als zwei verschiedene Disziplinen mit wenig gemeinsamer Schnittmenge. Beiden Bereichen lagen ganz unterschiedliche Fragestellungen zugrunde. Erst Anfang der neunziger Jahre kam die Diskussion der okonomischen Analyse des Rechts" auf. Dabei beeinflusst die jeweils aktuelle Rechtssprechung die Entscheidungen von Unternehmen und Haushalten bezuglich knapper Ressourcen. Eben mit dieser Ressourcenknappheit und den daraus entstehenden Problemen beschaftigt sich die Okonomie. Im Bereich der entstehenden Schnittmenge ergeben sich zum Beispiel Fragen nach der Allokationswirkung des Rechts oder dem bewussten Einsatz des Rechts als Steuerungsinstrument. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die okonomische Effizienz der geltenden Haftungsregeln naher zu untersuchen. Die Analyse wird dabei beispielsweise von folgenden Fragestellungen geleitet: Welche Praventionswirkungen gehen von Haftungsregeln aus? und: Sind Haftungsregeln ein probates Mittel zur Internalisierung externer Effekte?
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: gut, Universitat Leipzig (Institut fur Arbeits- und Sozialrecht), Veranstaltung: Seminar, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gestaltung des Grundrechtsschutzes im europaischen Mehrebenensystem befindet sich in einer entscheidenden Phase. Neben der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den mitgliedstaatlichen Gewahrleistungen sowie den aus diesen zusammen mit der EMRK entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsatzen tritt mit der Charta der Grundrechte der Europaischen Union (GRC) eine weitere Grundrechtsquelle. Die vorliegende Arbeit befasst sich in Teil 1 mit den allgemeinen Bestimmungen der GRC und den sich hieraus ergebenen Wechselwirkungen zu anderen Grundrechtsschichten in Europa. Im Teil 2 werden die in der GRC geregelten Bestimmungen zum Arbeitsrecht und ihre Auswirkungen in den nationalen Rechtsraum beleuchtet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Dessau, Veranstaltung: Wissenschaftliches Hauptseminar, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Rahmen des Studienganges Immobilienwirtschaft an der HS-Anhalt gab es fur die Immobilienbewertung unter anderem dieses Thema zu vergeben., Abstract: Das Thema der vorliegenden Hauptseminararbeit soll Aufschluss uber die Bodenordnung und Bodenpolitik der ehemaligen DDR geben. Die Stellung von Grund und Boden in der DDR ist eine andere als in der BRD oder anderen westeuropaischen Staaten. Grund dafur ist das politische System, welches sich am Vorbild der ehemaligen Sowjetunion orientierte. Mit der Spaltung des ehemaligen Deutschen Reiches nach Kriegsende 1945 in vier Besatzungszonen, war der Grundstein fur die DDR gelegt. Die sowjetische Besatzungszone, die spater DDR wurde, wurde durch ihre Besatzer politisch und gesellschaftlich gepragt, kontrolliert und bis zur Grundung der DDR auch regiert. Viele Verordnungen und Gesetze orientierten sich am System des grossen Bruders." Eine freie Marktwirtschaft, demokratisch freie Wahlen, ein Mehrparteiensystem und die freie Verkehrsfahigkeit von Grund und Boden waren in der DDR nicht gewollt und nicht existent. Aufgrund des immensen Umfangs des betreffenden Themas, werden in dieser wissenschaftlichen Arbeit nur ausgewahlte Inhalte bzgl. des Bodenrechtes und der Bodenbewertung erortert. Mit freundlicher Unterstutzung der Kommunalen Bewertungsstelle in Halle war es moglich das Kapitel der Bewertung von Grund und Boden in der DDR genauer darzustellen. Im wesentlichen soll erreicht werden, dass der interessierte Leser einen Uberblick uber Grundsatze der Bodenpolitik der DDR bekommt. Es werden vorrangig die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Burger im Zusammenhang mit der Bodennutzung erortert. Das offentliche Bodenrecht wurde nicht behandelt. Uber diesen Teil d
Detention and deportation are the two most extreme sanctions of an immigration penality that enforces borders, polices non-citizens, identifies those who are dangerous, diseased, deceitful, or destitute, and refuses them entry or casts them out. As such, they are constitutive practices that work to make-up and regulate national borders, citizens, and populations. In addition, they play a key role in the reconfiguration of citizenship and sovereignties in the global context. Despite popular and political exclamations, it is not a brand new world. The denigration of refugee claimants, heightened and intersecting anxieties about crime, security, and fraud, and efforts to fortify the border against risky outsiders have been prominent features of Canadian immigration penality since well before September 11th, 2001. Securing Borders is a close study of the discursive formations, transformations, and technologies of power that have surrounded the laws, policies, and practices of detention and deportation in Canada since the Second World War. During this period, crime categories have proliferated and merged with a reconfigured and expanded understanding of national security. rather disparate concerns - detention and deportation, criminal justice, welfare, refugees, law, discretion, security, and risk - and considers these in relation to more general transitions from welfare to neoliberal modes of rule. Securing. Borders explores, in the context of immigration penality, a number of themes which cross traditional disciplinary boundaries, including: administrative discretion, law, and liberalism; transitions from welfare to neoliberal regimes of rule; intersections of sovereign and governmental, risk-based, governing strategies; governing through crime as central to contemporary public policy; and the border as a heterogeneous and artful accomplishment that constitutes citizens and national identities, and regulates populations. This work is thus a rich interdisciplinary study which promises to be of interest to scholars in a range of disciplines including criminology, socio-legal studies, law, history, sociology, political science, international relations, and public administration. government representatives who work in the areas of immigration, refugee determination, and related fields.
Cohen challenges the assumption that one cannot work for the central or local government and challenge it at the same time. He does not encourage law breaking, but provides practical suggestions on how an official can act within the law without intentionally magnifying the problems of the person the official is obliged to serve. This book is challenging and deliberately thought-provoking, but it answers the question "what do I do?" This book should be on any syllabus on immigration and social work. Cohen has provided a thoughtful answer to many of the problems that those in social services and school are compelled to confront daily. He has done a fantastic service for all those concerned with the issue of immigration and asylum. This book cannot be praised highly enough.' - SAGE Race Relations Abstracts 'Immigration Controls, the family and the Welfare State is all in favour of the right of Labour to migrate. The rich can always find new markets or new places to build factories, while workers are denied the same right to move. This is the most practical book you could imagine. Each chapter includes case studies and suggests how a campaign around them could work' - Socialist Review 'Written primarily for social and welfare workers and advisers, the book sets out to unravel the complexities of immigration law, and its impact on the family and welfare rights. Among other things the book covers the history of controls, the practical application of law (using case studies), applying for immigration status, working with asylum seekers, interviewing, report writing, and liaison between welfare professionals, advisers and legal representatives. The author is an immigration lawyer with 25 years experience. He is former coordinator of the Greater Manchester Immigration Aid Unit, having practiced at the bar. - Welfare Benefits 'Steve Cohen is a veteran anti-racist campaigner who has for 25 years worked as an immigration adviser, and has during that period produced lucid and compelling analysis of immigration controls and the welfare state Each chapter starts with a casework problem raising important issues of practice. The issue may be about whether the headteacher of a state school can enrol a child who has been admitted for private education; or whether an 80-year-old with no permission to stay can get meals on wheels. In chapters on marriage, children, unmarried partners, asylum and on benefits, education, housing, social and health services and probation, he combines history and comprehensive guidance he explains when and why it is necessary for local authority or voluntary sector workers to ask their clients about their immigration status; how it should be done and the consequences of not doing so This book is absolutely unique in its contribution of "law, theory, politics and practice" and it is absolutely indispensable for anyone working with those affected by immigration controls.' - CARF62 'This is a work of political polemic, with an ace handbook attached. It presents current immigration law and practice for practitioners in education and the medical and social services, from an explicit anti-racist stance. It will also be of considerable use to the specialist legal practitioner It explains immigration issues as they might arise in the context of different areas of practice. Each chapter begins with a true-life tale and a casework example. Examples drawn from life and history are given throughout. The structure of the book is clear and the index likewise useful The book is to be particularly commended to all practitioners for its readability and accessibility, which is achieved without any loss of clarity about the law.' - Family Law The increasingly close relationship between immigration controls and the welfare state makes the law highly relevant to many professional groups, including workers within local authorities, the voluntary sector and the welfare state. In this comprehensive handbook Steve Cohen examines the law, including the 1999 Immigration and Asylum Act, as it applies to the relationship between issues of welfare, immigration control and refugee status, giving pointers for good practice. The practical application of the law is illustrated with a wealth of case studies. The guidelines for anti-racist practice, campaigning, contesting immigration status, working with asylum-seekers, interviewing, report writing and liasing between welfare professionals and legal representatives make this book an essential resource for all professionals working in this field.
Focusing primarily on the exclusion of the Chinese, Lucy Salyer
analyzes the popular and legal debates surrounding immigration law
and its enforcement during the height of nativist sentiment in the
early twentieth century. She argues that the struggles between
Chinese immigrants, U.S. government officials, and the lower
federal courts that took place around the turn of the century
established fundamental principles that continue to dominate
immigration law today and make it unique among branches of American
law. By establishing the centrality of the Chinese to immigration
policy, Salyer also integrates the history of Asian immigrants on
the West Coast with that of European immigrants in the East. |
![]() ![]() You may like...
Radicals for Life - The Various Forms of…
Ernst van Faassen, Anatoly Vanin
Hardcover
R5,946
Discovery Miles 59 460
Parental Obesity: Intergenerational…
Lucy R. Green, Robert L Hester
Hardcover
R6,135
Discovery Miles 61 350
Prions and Diseases - Volume 1…
Wen-Quan Zou, Pierluigi Gambetti
Paperback
R5,020
Discovery Miles 50 200
|