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Im wende mim mit diesem Buch nicht an die sogenannten Fachleute,
die samtliche Vorschriften des Steuerrechts aus dem Kopfe hersagen
konnen. Ihnen, den Positivisten des Bilanzwesens, etwas zu sagen,
was grundsatz licher Natur ist, durfte vergeblich sein. Es geht mir
auch gar nicht um eine verspatete Ehrenrettung meines verehrten
Lehrers Professor Dr. Or. h. c. Fritz Schmidt, der mir die ersten
Erklarungen uber Bilanzen im allgemeinen gab, ehe ich mich dann
notgedrungen mit den Vorschriften der Gesetzgeber befassen musste.
Fritz Schmidt hat die Ehrenrettung nicht notig. Es ist nidit seine
Schuld, dass die juristische Wirklichkeit uber seine Theorien
hinweggeschritten ist. Man kann auch keinem Toten, wie das
Friedrich Nietzsche gegenuber Jesus Christus getan hat, vor werfen:
Warum hat er nicht lauter gesprochen? Es kommt mir in dieser
Schrift nur darauf an, in all denjenigen Wirtschaftspraktikern
wieder eine Neigung zur Bilanztheorie zu erwecken, die nom ein
Gefuhl fur wahr und unwahr haben, und zwar wahr im Sinne von
moralisch, ethisch wahr - nicht im Sinne von gesetzlich wahr und
richtig. Denn unsere Bilanzvorschriften haben sich auf
erschreckende Weise von der Bilanzwahrheit entfernt, und es ist
nimt gut, verstummelte, verfalschte und verbogene Unterlagen zur
Grundlage von betriebswirtschaftliehen Entscheidungen zu machen.
Ich hoffe, vor allem meinen Bankfreunden und dem Nachwuchs an Be
triebswirten mit dieser Schrift eine Freude zu machen, sie zur
Diskussion anzuregen und damit vielleicht eine Bewegung auszulosen,
die zu einer Ruckbesinnung fuhrt. Fur die kritisme Durchsimt des
Manuskripts danke ich Herrn Pro fessor Dr. Schonle."
Von der zweiten Auflage unterscheidet sich diese dritte zunachst da
durch, dass nicht nur Handels-und Industrieunternehmen, sondern
auch Verkehrsunternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen
behandelt sind. Ferner sind viele Fragen ausfuhrlicher und dadurch,
wie ich hoffe, grundlicher erortert, ohne dass jedoch die klare
Kurze, die ich in allen meinen Werken anstrebe, gelitten haben
durfte. Wie in den fruheren Auflagen habe ich mich auch in dieser
bemuht, meinen Lesern die doppelte Buchfuhrung, diese hervorragende
Erkennt nisquelle der Unternehmen, so nahezubringen, dass sie
ihnen, einmal wahrhaft begriffen, zum unverlierbaren Besitz wird
und ihr betriebs wirtschaftliches Denken wesentlich fordert. Viele
Anregungen empfing ich durch Mitwirkung bei Prufung von Bewerbern
um Bestellung als Wirtschaftsprufer oder vereidigter Buch prufer;
seit dem Jahre 1949 fuhre ich in den Prufungsausschussen der
Landeskammer Niedersachsen fur das wirtschaftliche Prufungs und
Treuhandwesen den Vorsitz. Fur hochst wertvolle Ratschlage und
Auskunfte bin ich folgenden Per sonlichkeiten und Firmen zu
grosstem Dank verpflichtet: Professor Dr. Draheim, Privatdozent Dr.
Furst, Lehrbeauftragter Wirt schaftsprufer Volkmann, Hannover.
Wirtschaftsprufer Dr. Bilke, Dargei, Dr. Hampe, Dr. Kotterba,
Hannover. Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Zweigstelle
Hannover. Industrieberater Dr.-Ing. Gans, Hildesheim, Plaut,
Hannover. Fachberater fur Buchungsmaschinen Meise,
Hemmingen-Westerfeld. IBM Deutschland Internationale Buro-Maschinen
GmbH, Geschaftsstelle Hannover. 1. C. Konig & Ebhardt,
Hannover. H. Hunig, Buchhaltungsorganisation, Hannover. Rudolph
Karstadt AG, Essen und Zweigniederlassung Hannover. Kaufhof AG,
Zweigniederlassung Wuppertal-Elberfeld. Continental Gummi-Werke AG,
Hannover. Rheinstahl Hanomag AG, Hannover. Stadtwerke, Hannover. 6
Vorwort Hamburger Hochbahn AG, Hamburg. Hannoversche
Verkehrsbetriebe (Ostra) AG, Hannover. Bank fur Gemeinwirtschaft
AG, Niederlassung Hannover. Deutsche Bank AG, Filiale Hannover.
Landesgenossenschaftsbank eGmbH, Hannover."
Es ist erstaunlich, wie viele Unternehmen im Zeitalter der
Elektronik und der Automatisierung in der Lohna'brechnung und
Lohnauszah lung Verfahren anwenden, die eigentlich in die Zeit des
Tag,elohns gehoeren. Ebenso verwunderlich ist ,es, dass ein grosser
Teil der Arbeit nehmer, insbesondere der Arbeiterschaft, noch in
einer Zeit denkt, dte langst uberholt ist. Sie vergessen dabei,
dass eine Wandlung in der bisher bestehenden Gesellschaftsordnung
eingetreten ist. Tradition, Gewohnheit und eine gewisse Furcht vor
dem Neuen sind die Grunde einer ablehnenden Haltung gegenuber der
AEnderung des althergebrachten Lohnzahlungsrhythmus und der seit
Jahrzehnten gebrauchlichen Barauszahlung. Nach voelliger Erstarrung
des Lohnzahlungssystems hat man in bei den Lagern jetzt ploetzlich
lebhafter zu denken begonnen. Die Stim men der Befurworter der
bargeldlosen Lohnzahlung sind nicht mehr zu uberhoeren. Genauso
wenig kann man an der Tatsache der immer mehr auftretenden
Arbeitszus,ammenballung in den Lohnburos, mit hervorgerufen durch
die Arbeitszeitverkurzungen, vorubergehen. Unternehmer wie
Arbeitnehmer mussen sich mit dem Problem der bargeldlosen
Lohnzahlung befassen und auseinandersetzen.
In Literatur, Rechtsprechung und Praxis tritt bei der Behandlung
von Bilan zierungsfragen die Lehre von der dynamischen Bilanz
zunehmend in den Vorder grund; dies zeigt in den letzten Jahren in
besonderem MaBe die RechtspredlUng des Bundesfinanzhofs. Leider
wird hierbei nicht selten der eigentliche Kern der dynamischen
Bilanzauffassung verkannt, so daB haufig MiBverstandnisse die Folge
sind. Grundsatzlich schlieBen wir uns der seit langem herrschenden
Meinung an, daB die Jahresbilanz primar der Erfolgsermittlung zu
dienen habe. Die vorliegende Arbeit untersucht die Aktivierung der
Sachanlagegiiter im Lichte dynamischer Bilanzauffassung. Dabei
werden nur die Zugange dieser Giiter, d. h. ihre erstmalige
Aufnahme in Handels- und Steuerbilanz, beriicksichtigt. Da die
Sachanlagegiiter vor allem in der Industrie bedeutsam sind. stehen
die Industrie bilanzen im Vordergrund unserer Untersuchung,
wenngleich auch aus anderen Wirtschaftszweigen einzelne Fragen zur
Sprache kommen. Ihrer Bedeutung entsprechend, nimmt die
Steuerbilanz den weitaus grolhen Teil dieser Schrift ein. Dies urn
so mehr, als die Rechtsprechung der obersten Steuer gerichte -
angefangen von den ersten Urteilen des RFH bis zu den jiingsten Ent
scheidungen des BFH-in vielen Fallen zu den umstrittenen Fragen
unseresThemas Stellung genommen hat. Mit dieser umfangreichen
Rechtsprechung sowie dem fast uniiberschaubar gewordenen Schrifttum
setzt sich diese Arbeit kritisch auseinander. Dennoch glauben wir
auf die Handelsbilanz nicht verzichten zu konnen, da u. E. der
Grundsatz der MaBgeblichkeit der Handelsbilanz fiir die
Steuerbilanz groBere Beachtung erheischt, als dies oftmals der Fall
ist."
In den meisten Schriften uber Betriebsbuchhaltung wird die
Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen nur kurz behandelt. Wegen
der Bedeutung dieser Frage fur eine zuverlassige Kostenrechnung und
angesichts des starken Interesses der Praxis ist daher eine
eingehende Monographie uber dieses Spezialproblem notwendig. Die in
der ersten Auflage als Sonderdruck aus meiner "Kalkulatorischen
Buchhaltung" erschienene Schrift tragt in der nunmehr vorliegenden
zweiten Auflage betont selbstandigen Charakter. Das nicht einfache
Thema hat durch die erweiterte Begriffsklarung, die der
uberarbeiteten Behand lung der Verrechnungstechnik vorausgeht, eine
noch umfassendere und geschlossenere Darstellung gefunden. Die
Vielfalt des methodischen Vorgehens lasst sich ohne ausreichende
Zahlenbeispiele, die daher einen Schwerpunkt der Schrift bilden,
nicht ver standlich machen. Auf Wunsch vieler Leser sind in der
neuen Auflage die zahlreichen Abbildungen und Aufstellungen zu den
durchgerechneten Beispielen, die den laufenden Text erlautern, am
Schluss geschlossen zu sammengestellt. Dadurch werden auch die
verbalen Ausfuhrungen ein heitlich konzentriert. Fur Leser, die
sich mit weiteren Problemen der Betriebsbuchhaltung befassen
wollen, ist im Anhang eine Gliederung der "Kalkulatorischen
Buchhaltung" wiedergegeben. Die ., Kalkulatorische Buchhaltung" ist
im glei chen Verlag inzwischen in 5. Auflage und der ., Grundriss
der Betriehsbuch haltung," der eine Kurzfassung des Hauptwerkes
darstellt, in 3. Auflage erschienen. Meinem Assistenten, Herrn
Dipl.-Kfm. Gunter Dlugos, danke ich fur die wertvolle Unterstutzung
bei der Uberarbeitung der Schrift und fur die Hilfe beim
Korrekturlesen."
Die Frage der Bewertung ganzer Untersuchungen ist bis in die
jUngste Zeit hinein in der Betriebswirtschaftslehre ausgiebig
diskutiert worden, ohne daB es zu einer einheitlichen Auffassung in
allen Punkten gekommen ware. Dieses Problem ist auch fUr die
offentliche Energieversorgung von groBer Bedeutung. Das Ministerium
fUr Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat daher
dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universitat Koln einen
Forschungsauftrag zu diesem Fragenkomplex erteilt. Die Ergebnisse
dieser Untersuchung, die mit der dankenswerten UnterstUtzung des
Ministerium durchgefUhrt werden konnte, werden hier- mit vorgelegt.
Soweit aktuelles Material verwendet werden muBte, ist die Arbeit
mit dem ersten Halbjahr 1955 abgeschlossen worden. Das Institut
hofft, damit einen nUtzlichen Beitrag zur Diskussion um die
Unternehmensbewertung liefern zu konnen. Prof. Dr. Wessels Direktor
des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universitat Koln Seite
7 Forsohungsberiohte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums
Nordrhein-Westfalen EINFUHRUNG Die betriebswirtschaftliche Lehre
tiber den Wert und die Bewertung ganzer Wirtschaftseinheiten
unterscheidet nach SCHMALENBACH 1) grundsatzlich den sog.
Ertragswert und den sog. Sachwert. Ertragswert: Der Wert einer
nternehmung im ganzen richtet sich allein nach dem Nutzen, den sie
in der Zukunft erbringen kann. Der "wahre Wert" einer Unternehmung
ist demnach der auf den Bewertungsstichtag diskon- tierte Wert der
ktinftigen Reinertrage. Er wird Zukunftsertragswert oder kurz
Ertragswert genannt.
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