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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > General
Local governments can play an important role in providing public services and supporting economic development. In Mongolia, the legal, institutional, and fiscal environment in which local governments operate, provides several constraints and opportunities that impact on that role. In this publication, we assess both the formal features of Mongolia's system of decentralized governance and the way that system works in practice. We also provide practical suggestions for improvements to the current system.
The idea that the state is a fiduciary to its citizens has a long pedigree - ultimately reaching back to the ancient Greeks, and including Hobbes and Locke among its proponents. Public fiduciary theory is now experiencing a resurgence, with applications that range from international law, to insider trading by members of Congress, to election law and gerrymandering. This book is the first of its kind: a collection of chapters by leading writers on public fiduciary subject areas. The authors develop new accounts of how fiduciary principles apply to representation; to officials and judges; to problems of legitimacy and political obligation; to positive rights; to the state itself; and to the history of ideas. The resulting volume should be of great interest to political theorists and public law scholars, to private fiduciary law scholars, and to students seeking an introduction to this new and increasingly relevant area of study.
Bei der standig steigenden technischen Bedeutung der beim Strom durchgang durch Gase auftretenden Erscheinungen ist ein wachsender Kreis wissenschaftlich arbeitender Ingenieure und technischer Physiker an einer Darstellung der Physik urid Technik der Gasentladungen inter essiert. Dabei geht der Wunsch vor allem nach einem anschaulichen Gesamtbild, das auch in Einzelheiten richtige Schlussfolgerungen erlaubt, sowie nach zahlenmassigen experimentellen Unterlagen, weniger dagegen nach einer Auseinandersetzung der letzten theoretischen Erkenntnisse. In der grundlegenden Monographie von R. SEELIGER: "Physik der Gasentladungen" liegt der Schwerpunkt gerade auf einer Verbindung zwischen den Erscheinungen der Gasentladungen und atomphysika lischen Ergebnissen. Dieses Werk lasst daher physikalisch vorgebildete Leser in die Materie bis zu Feinheiten eindringen, die zwar fur die letzte Erkenntnis der Vorgange wichtig sind, die dem mehr technisch ein gestellten Leser aber ferner liegen. Das gleiche gilt in verstarktem Mass fur eine zusammenfassende Arbeit von K. T. COMPTON und J. LANGMUIR in den Rev. of Mod. Phys., die in ihrer stofflichen Einteilung unserer Arbeit sehr ahnlich ist, die indessen bereits die elementaren Kenntnisse voraussetzt. Wir haben dem haufig geausserten Wunsch technisch orientierter Kreise entsprechend versucht, eine ubersichtliche, scharf gegliederte Zu sammenfassung uber die grundlegenden Vorgange beim Stromdurch gang durch Gase und deren technische Anwendungen zu geben. Der Absicht des Buches entsprechend haben wir dabei bildhaft fassbare Vor gange zugrunde gelegt und uns bewusst ferngehalten von gewissen un anschaulichen Methoden der modernen theoretischen Physik. Ebenfalls vermieden ist die Verwendung schwieriger mathematischer Operationen, ohne dass - wie wir hoffen - die Exaktheit der Aussagen gelitten hat."
Wenn ein noch weit von del' Altersgrenze entfernter Autor die Offentlichkeit dreier Fakultaten mit einem Werke bemiiht, das er nul' als "Studie" zu bezeichnen in del' Lage ist, so bedarf dies eines W ortes del' Erklarung. Von mangebenden Mannern ist dem Verfasser nahegelegt worden, eine moderne Neuausgabe des klassischen deutschen Werkes iiber das Eisenbahntarifwesen zu versuchen. Schon bei den ersten Arbeiten an diesel' Aufgabe abel' ist es dem Verfasser zur Gewinheit geworden, dan ein wissenschaftliches Lehr- ode, r Handbuch des Tarifwesens heute nicht denkbar ist ohne eine von Grund aus neue Behandlung del' erkenntnis theoretisehen Wurzeln und ohne Eingehen im besonderen darauf, wie die moderne Tarifwissenschaft in den erweiterten Kreis del' modernen Ge samtwissenschaft einzugliedern ist. Bei den entspreehenden enzyklopadi sehen Arbeiten bemerkte del' Verfasser, dan privatrechtlich iiberhaupt noeh keine geschlossene Doktrin fiir Definition und Wesen des Tarifs vor handen ist. Auf offentlich-rechtlichem Gebiete glaubte del' Verfasser VOl' aHem hinsichtlieh des Tarifzwangs grundsatzliehe Unklarheiten zu sehen und hierin aueh die Wurzel Hnden zu sollen, dan z. B. 6 EVO. in sich widerspruehsvoH und zum mindesten wiederholend ist. Die Betriebs wirtschaftslehre hat, soweit del' Verfasser sieht, mit den Besonderheiten der Preisbildung beim Tarif als solehem sieh iiberhaupt noch nicht beschaf tigt, obwohl das Selbstkostenproblem allein schon bei del' Unbestimmtheit del' Abschlunmengen im Fall des Tarifs eine unverkennbare Eigenartig keit gegeniiber del' Preisbildung beim gewohnlichen Vertragsgeschaft besitzt."
Die jungste Entwickelungsphase der Staatslehre, welche insbesonders mit den Namen Kelsen und Duguit verknupft ist, wurde hier nicht erortert. Ueberhaupt bezweckt vorliegen de Schrift nicht, den gesamten Inhalt der Staatslehre zur Darstellung zu bringen, sondern Kritik zu uben an dem Inhalt vom Standpunkte der Lehre von der Rechtssouveranitat. Fur diese Lehre verweise ich auf meine fruheren Arbeiten. H.K. Leiden, Dezember 1929. ERSTES KAPITEL EINLEITUNG Die Lehre vom Staat hat eine Geschichte durchlau fen, deren Hauptetappen wir kritisch beschreiben wol len. Ehe wir dazu ubergehen, ist es aber notig festzustel len, was unter dem neutralen Ausdruck "Staat" ver standen wird 1). A. Begriff des Staates Als Ausgangspunkt nehmen wir den Begriff der Ge meinschaft, welcher denjenigen des Staates umfasst. Damit meint man eine Verbindung von Menschen, welche aus der Wirkung einer identischen Zweckset zung oder Idee hervorgeht. Soviele Zwecksetzungen oder Ideen, soviele Gemeinschaften kann es geben. Der Staat ist eine jener vielen Gemeinschaften, welche eine Verbindung zwischen den Menschen zustandebringen. Was ist nun der Zweck oder die Idee, welche die Men schen zu einer Staatsgemeinschaft verbindet? Auf diese Frage gibt die Geschichte die Antwort, dass der Staat eine Rechtsgemeinschaft ist, also eine Verbindung, welche aus der Wirkung der Rechtsidee ') S. Verhandlung "Recht, Wet en Staat" (in etymologischer Be deutung) von Prof. Muller Sr. in "Mensch en Maatschappij," Juli 1925. Krabbe, Staatslehre 1 2 EINLEITUNG hervorgeht. Es gibt aber mehrere Staaten, was auf eine Verschiedenheit des Maaszstabes hinweist, welcher bei der Verwirklichung des Rechts verwendet wird."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
This is the first book to offer a systematic and analytical overview of the legal framework for residential construction. In doing so, the book addresses two fundamental questions: Prevention: What assurances can the law give buyers (and later owners and occupiers) of homes that construction work - from building of a complete home to adding an extension or replacing a shower unit - will comply with minimum standards of design, safety and build quality? Cure: What forms of redress - from whom, and by what route - can residents expect, when, often long after completion of construction, they discover defects? The resulting problems pose some big and difficult questions of principle and policy about standards, rights and remedies, which in turn concern justice more generally. This book addresses these key issues in a comparative context across the United Kingdom, Ireland, Australia and New Zealand. It is an accessible guide to the existing law for residents and construction professionals (and their legal advisers), but also charts a course to further, meaningful reforms of the legal landscape for residential construction around the world. The book's two co-authors, Philip Britton and Matthew Bell, have taught in the field in the UK, Australia and New Zealand; both have been active in legal practice, as have the book's two specialist contributors, Deirdre Ni Fhloinn and Kim Vernau.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
This book examines the crucial role of investors both retail and institutional investors and interment managers, the corporate board of directors and management in collaborating to achieve financial ESP and nonfinancial ESG sustainability performance in creating shared value for all stakeholders.Business sustainability has become economic and strategic imperative with potential to create opportunities and risks for businesses. There have been considerable efforts by regulators and business organizations to encourage the board of directors and management to pursue profit-with-purpose goals in by focusing on long-term investment and integrating environmental, social and governance (ESG) sustainability into their strategic and investment decisions. The concept of impact investing, of focusing on the importance and relevance of corporate investment strategies in achieving financial economic sustainability performance (ESP) in creating returns on investment and in obtaining non-financial ESG sustainability performance of providing positive social and environment impacts, is gaining acceptance by retail and institutional investors. Positive effects on the environment and society cannot be achieved without allocating scarce resources that could otherwise be used to maximize firms' financial economic performance. The role of the board of directors is to oversee the managerial function of focusing on the long-term financial ESP and non-financial ESG sustainability performance, effectively communicating sustainability performance information to all stakeholders. This book examines the crucial role of investors both retail and institutional investors and interment managers, the corporate board of directors and management in collaborating to achieve financial ESP and nonfinancial ESG sustainability performance in creating shared value for all stakeholders. This book also highlights how people, business and resources collaborate in achieving sustainability performance of creating shared value for all stakeholders. Anyone who is involved with business sustainability and corporate governance will be interested in this book.
Amid the ongoing crisis surrounding the WTO, China's role and behaviour in the multilateral trading system has attracted overwhelming attention. This timely monograph provides the first comprehensive and systemic analysis of China's compliance with the rulings of the WTO's dispute settlement mechanism (DSM). It covers all the disputes in which China has been a respondent during its 17-year WTO membership and offers a detailed discussion of China's implementation of adverse WTO rulings, its approaches to settling WTO disputes, the possible explanations for such approaches, and post-compliance issues. The book shows how China has utilised the limitations and flexibilities of WTO rulings to ensure that its implementation of the rulings not only delivers adequate compliance but also maintains its own interests. Overall, this book argues that the issues relating to the quality of China's compliance and post-compliance practices concern the loopholes within the DSM itself which may be utilised by all WTO Members. However, despite the loopholes, China's record of compliance suggests that the DSM has been largely effective in inducing compliance and influencing domestic policy-making. It is therefore in the interest of all WTO Members and other stakeholders to protect the DSM as the 'crown jewel' of the multilateral trading system.
An zwei verschiedenen Stellen beschaftigt sich das deutsche Strafgesetzbuch direkt mit dem Baugewerbe: 367 Nr. I3-I5 behandelt einzelne Uebertretungen polizeilicher Art, die mit geringer Geldstrafe, hoechstens mit Haft geahndet werden; 330 aus der Gruppe. der gemein- gefahrlichen Vergehen und Verbrechen trifft die Baugefahr- dung und bestraft sie mit ho her Geldbusse bzw. mit Ge- fangnis. Die klaren und eindeutigen Polizei vorschriften des 367 Nr. I3-I5 pflegen allgemein bekannt zu sein und sind leicht zu befolgen. Nicht so einfach ist dagegen die durch 330 geschaffene Rechtslage, die jedoch wegen ihrer Bedeu- tung fur den Baubetrieb ebenfalls jedem Baugewerbler ge- laufig sein sollte. Leider ist es nun dem Techniker nicht ohne weiteres moeglich, die erwunschte Rechtsbelehrung aus der juristischen Literatur zu schoepfen, da der Jurist fast ausschliesslich mit Begriffen arbeitet, der Techniker dagegen mehr anschaulich zu denken gewohnt ist. Der eine konstruiert Begriffe und subsumiert ihnen die praktischen Falle, der andere beobachtet zunachst die einzelnen konkreten Beispiele und folgert aus ihnen auf empirischem Wege die allgemeinen Gesetze. Bei dem Versuch nach Rechtsbelehrung ist der Techniker daher in erster Linie auf das Studium des in der Rechtsprechung, insbesondere in den Reichsgerichtsentscheidungen niederge- legten umfangreichen Materials angewiesen; erst dieses macht ihm die einzelnen Strafrechtskommentare und damit die Ge- setzesvorschrift selbst verstandlich.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Die Eisenbahnen sind im Laufe von nicht ganz hundert Jahren zu dem wichtigsten Mittel des Verkehrs geworden. Sie haben die mensch liche Tatigkeit fast nach allen Richtungen nutzbringender gemacht und einen unerhorten Aufschwung in den Ergebnissen herbeigefiihrt. Mit den wirtschaftlichen Verhaltnissen ist auch das gesellschaftliche und staatliche Leben durch sie umgestaltet. Jede Regierungsgewalt ist durch die Erleichterung des Verkehrs gekrMtigt und ausgedehnt und den Verbindungen der Staaten unter sich ein fruher unbekannter Umfang gegeben worden. Von den Eisenbahnen hangt jetzt die Mog lichkeit ab, groJ3e Streitkrafte zu entfaIten. In jeden Teil der Erde sind sie eingedrungen, und wahrend in bevolkerten Gegenden ihre Be nutzung schon zu den taglichen Gewohnheiten gehort, werden durch sie in entlegenen, kaum erst erforschten Landern die Sitten und Arbeits einrichtungen hoher entwickelter Volker eingefiihrt. Dieser erstaunliche Fortschritt auf der vor einem Jahrhundert gewonnenen Unterlage hat gewaItige wirtschaftliche Mittel in Anspruch genommen, aber auch an die Leistungen der Technik wie der Ver wa1tung hohe Anforderungen gestellt. Die dabel aufgetretenen Fragen und ihre Behandlung in Gesetz, Anordnung und Dbung werden von einer fleiBigen Schriftstellerei bestandig nach allen Richtungen erortert. Dbersichten uber das Gesamtgebiet erscheinen seltener, insbesondere wenig iiber die Verwaltung der Eisenbahnen. Dies Buch will im Zusammenhang die wirtschaftlichen und staat lichen Aufgaben besprechen, welchen die Eisenbahn dient, und die bei ihrer Losung an der preuJ3ischen Staatsbahn gemachten Erfahrungen."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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