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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > General
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Ais ich vor drei Jahren meine Erstlingsschrift - uber eine eng
begrenzte Spezialfrage aus dem Grenzgebiet zwischen offentlichem
und privatem Recht - dem Urtei der wissenschaftlichen Welt ubergab,
da ware es mir wohl schwerlich in den Sinn gekommen, mir im Vorwort
die Nachsicht dIeses Urteils zu erbitten. Es ist eben das angenehme
V orrecht des Spezialisten, selbstbewuBt auftreten zu konnen. Wer
dagegen Forschung treibt auf weitem und zugleich wenig erkundetem
Gebiet, der lernt dabei von selbst Bescheidenheit. So glaube ich
denn zunachst schon einige Worte der En tsch uldigung oder doch
mindestens der Rech tfertigung daruber sagen Zll mussen, daB dieses
Buch uberhaupt ge schrieben worden ist. Es war nicht meine Absicht
es zu schreiben. Nicht als ob ich mich j nicht schon fruher mit den
Problemen befaBt hatte, die darin erortert werden. Denn bereits zu
einer Zeit, als ich mich noch vorwiegend rezeptiv mit dem
Verwaltungsrecht beschaftigte, waren diese Probleme mir
aufgefallen; schon damals empfand ich ein tiefes Gefiihl der Un
befriedigung u ber den Stand der landlaufigen
verwaltungsrechtlichen Literatur, die eine FiiIle von feinen und
feinsten Fragen achtlos mit plumpem FuB niedertrat, und schon
damals empfand ich den Wunsch, einmal in einem "allgemeinen Teil
des offentlichen Rechts" die vielen Fragen ohne Antwort, zu deren
Sammlung mir jene Studien Gelegen heit boten, im Zusammenhang zu
erortern. Und dieser Wunsch wurde auch nicht vermindert, sondern
eher verstarkt durch das Studium des "Deutschen Verwaltungsrechts"
von Otto Mayer."
Die EU-Verbandsklagerichtlinie wird den kollektiven Rechtsschutz
zur Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU und in
Deutschland im Vergleich zur Musterfeststellungsklage und der
Gewinnabschoepfungsklage auf ein neues Niveau heben. Ob die bis
Ende 2022 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzende
Richtlinie und ab Juni 2023 anzuwendenden Vorschriften den
kollektiven Verbraucherrechtsschutz, der nunmehr erstmalig EU-weit
auch Abhilfemassnahmen (z.B. Schadensersatz) zum Gegenstand haben
wird, tatsachlich verbessern wird, hangt u.a. von der Art und Weise
der Umsetzung mit Blick auf die adressierten
Kollektivschadensereignissen, aber u.a. auch von den Regeln zur
Finanzierung der klagebefugten Einrichtungen ab. Das vorliegende
Buch bietet einen kompakten UEberblick uber die massgeblichen
Bestimmungen.
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