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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Die Eisenbahnen sind im Laufe von nicht ganz hundert Jahren zu dem
wichtigsten Mittel des Verkehrs geworden. Sie haben die mensch
liche Tatigkeit fast nach allen Richtungen nutzbringender gemacht
und einen unerhorten Aufschwung in den Ergebnissen herbeigefiihrt.
Mit den wirtschaftlichen Verhaltnissen ist auch das
gesellschaftliche und staatliche Leben durch sie umgestaltet. Jede
Regierungsgewalt ist durch die Erleichterung des Verkehrs gekrMtigt
und ausgedehnt und den Verbindungen der Staaten unter sich ein
fruher unbekannter Umfang gegeben worden. Von den Eisenbahnen hangt
jetzt die Mog lichkeit ab, groJ3e Streitkrafte zu entfaIten. In
jeden Teil der Erde sind sie eingedrungen, und wahrend in
bevolkerten Gegenden ihre Be nutzung schon zu den taglichen
Gewohnheiten gehort, werden durch sie in entlegenen, kaum erst
erforschten Landern die Sitten und Arbeits einrichtungen hoher
entwickelter Volker eingefiihrt. Dieser erstaunliche Fortschritt
auf der vor einem Jahrhundert gewonnenen Unterlage hat gewaItige
wirtschaftliche Mittel in Anspruch genommen, aber auch an die
Leistungen der Technik wie der Ver wa1tung hohe Anforderungen
gestellt. Die dabel aufgetretenen Fragen und ihre Behandlung in
Gesetz, Anordnung und Dbung werden von einer fleiBigen
Schriftstellerei bestandig nach allen Richtungen erortert.
Dbersichten uber das Gesamtgebiet erscheinen seltener, insbesondere
wenig iiber die Verwaltung der Eisenbahnen. Dies Buch will im
Zusammenhang die wirtschaftlichen und staat lichen Aufgaben
besprechen, welchen die Eisenbahn dient, und die bei ihrer Losung
an der preuJ3ischen Staatsbahn gemachten Erfahrungen."
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Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
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Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
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betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Ais ich vor drei Jahren meine Erstlingsschrift - uber eine eng
begrenzte Spezialfrage aus dem Grenzgebiet zwischen offentlichem
und privatem Recht - dem Urtei der wissenschaftlichen Welt ubergab,
da ware es mir wohl schwerlich in den Sinn gekommen, mir im Vorwort
die Nachsicht dIeses Urteils zu erbitten. Es ist eben das angenehme
V orrecht des Spezialisten, selbstbewuBt auftreten zu konnen. Wer
dagegen Forschung treibt auf weitem und zugleich wenig erkundetem
Gebiet, der lernt dabei von selbst Bescheidenheit. So glaube ich
denn zunachst schon einige Worte der En tsch uldigung oder doch
mindestens der Rech tfertigung daruber sagen Zll mussen, daB dieses
Buch uberhaupt ge schrieben worden ist. Es war nicht meine Absicht
es zu schreiben. Nicht als ob ich mich j nicht schon fruher mit den
Problemen befaBt hatte, die darin erortert werden. Denn bereits zu
einer Zeit, als ich mich noch vorwiegend rezeptiv mit dem
Verwaltungsrecht beschaftigte, waren diese Probleme mir
aufgefallen; schon damals empfand ich ein tiefes Gefiihl der Un
befriedigung u ber den Stand der landlaufigen
verwaltungsrechtlichen Literatur, die eine FiiIle von feinen und
feinsten Fragen achtlos mit plumpem FuB niedertrat, und schon
damals empfand ich den Wunsch, einmal in einem "allgemeinen Teil
des offentlichen Rechts" die vielen Fragen ohne Antwort, zu deren
Sammlung mir jene Studien Gelegen heit boten, im Zusammenhang zu
erortern. Und dieser Wunsch wurde auch nicht vermindert, sondern
eher verstarkt durch das Studium des "Deutschen Verwaltungsrechts"
von Otto Mayer."
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