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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Constitutional & administrative law > Citizenship & nationality law > General
This book explains the reciprocal relations between the Supreme Court and the Israeli political system. It is based on a unique approach that contends that the non-governability of the political system and an alternative political culture are two key formal and informal variables affecting the behavior of several political players within the Israeli arena. The analysis illustrates the usefulness of such a model for analyzing long-term socio-political processes and explaining the actions of the players. Until this model changes significantly, the decisions of the High Court of Justice express the values of the state and enable Israel to remain a nation that upholds human rights. The court's decisions determine the normative educational direction and reflect Israel's democratic character with regard to the values of human rights.
Wer sich in einer Romanerzahlung als Person wiedererkannt fuhlt, muss das grundsatzlich hinnehmen, weil Kunstkommunikation nach aussen wie ein Filter wirkt, der Verletzungen des Persoenlichkeitsrechts abmildert. Die Arbeit konstruiert Kunstfreiheit und Persoenlichkeitsrecht - aufeinander zugerichtet - neu. Dass Rechtsnormen nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes identisch sind, sondern erst im Prozess ihrer eigenen Anwendung entstehen, bildet das nachpositivistisch-konstruktivistische Fundament hierfur. Dabei entsteht eine Landschaft partikulardogmatischer Innovationen, auf der sich die Loesung des juristischen Problems darbietet.
Diese Arbeit untersucht die in 256 Abs. 2 ZPO normierte Zwischenfeststellungsklage. Das Ziel der Arbeit besteht darin, die Prozessvoraussetzungen und den gegenuber der prinzipalen Feststellungsklage eigenstandigen Anwendungsbereich dieses Instituts herauszuarbeiten. Trotz des engen Zusammenhangs mit den - in Literatur und Rechtsprechung haufig umstrittenen - Grenzen der Rechtskraft, widmen sich nur wenige wissenschaftliche Beitrage einer naheren Untersuchung der Zwischenfeststellungsklage. Der Autor will dazu beitragen, diesem Institut des Prozessrechts - nicht zuletzt in seiner forensischen Handhabung - mehr Geltung zu verschaffen und so zu einer Diskussion anregen, die neueren Entwicklungen in der Rechtskraftlehre einer praktikablen Loesung zuzufuhren.
How does the UK Supreme Court approach human rights law? This book presents the first comprehensive overview of the human rights jurisprudence of the Court, analysing the opinions expressed by the current Justices and their predecessors, both judicially and extra-judicially. It criticizes the judges for not developing the common law in a way which supplements the Human Rights Act, for not making imaginative enough use of that Act, and for adopting an attitude to Convention rights which is often out of step with the jurisprudence of the European Court of Human Rights in Strasbourg. After setting the scene by explaining the constraints which are placed on the Supreme Court Justices, the book considers how human rights are conceptualized by the Court in general and how in particular the procedural questions thrown up by the Human Rights Act have been dealt with so far. It then examines on a right-by-right basis the Justices' position on all the Convention rights and those additional international human rights standards which have been incorporated into UK law. Focusing on the views expressed by individual judges, the book details the many differences of opinion which have come to light and characterizes the prevailing positions, before attempting to predict what stance may be adopted in future on new issues. The book offers an invaluable resource for any practitioners bringing human rights cases before the Court, and its critical arguments on the state of UK human rights law will be essential reading for all academics working in European human rights law.
Am 16. August 2012 trat die neue Europaische Erbrechtsverordnung in Kraft. Gerade im Zustandigkeitsbereich weicht die Verordnung von dem seit dem 1. September 2009 in Deutschland geltenden Prinzip ab, dass sich die internationale Zustandigkeit nach der oertlichen Zustandigkeit richtet. Die Verordnung greift vielmehr auf ein ahnlich paralleles Gebilde wie den Gleichlaufgrundsatz zuruck, der bis zum 1. September 2009 in Deutschland galt: Nach der Erbrechtsverordnung bestimmen sich internationale Zustandigkeit und anzuwendendes Recht grundsatzlich nach dem letzten gewoehnlichen Aufenthalt des Erblassers. Die Arbeit untersucht die Vor- und Nachteile der deutschen Regelungen und des europaischen Systems, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzudecken.
Der Verein Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer siebten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 7. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Wurdigung der letztjahrigen Entwicklungen im Stiftungsrecht durch die Stiftungsrechtsreform 2002, wobei auch die aktuell viel diskutierten Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Winner of the 2018 Pulitzer Prize for General Non-Fiction Longlisted for the National Book Award One of the New York Times Book Review's 10 Best Books of 2017 Former public defender James Forman, Jr. is a leading critic of mass incarceration and its disproportionate impact on people of colour. In LOCKING UP OWN OWN, he seeks to understand the war on crime that began in the 1970s and why it was supported by many African American leaders in the nation's urban centres. Forman shows us that the first substantial cohort of black mayors, judges and police chiefs took office amid a surge in crime and drug addiction. Many prominent black officials, including Washington, DC mayor Marion Barry and federal prosecutor Eric Holder, feared that the gains of the civil rights movement were being undermined by lawlessness - and thus embraced tough-on-crime measures, including longer sentences and aggressive police tactics. In the face of skyrocketing murder rates and the proliferation of open-air drug markets, they believed they had no choice. But the policies they adopted would have devastating consequences for residents of poor black neighbourhoods. A former public defender, Forman tells riveting stories of politicians, community activists, police officers, defendants and crime victims. He writes with compassion about individuals trapped in terrible dilemmas - from the men and women he represented in court to officials struggling to respond to a public safety emergency.LOCKING UP OWN OWN enriches our understanding of why American society became so punitive and offers important lessons to anyone concerned about the future of race and the criminal justice system.
Die Arbeit befasst sich mit den wesentlichen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung in Softwareerstellungsprojekten ergeben koennen. Der Autor beleuchtet insbesondere die Konstellationen, in denen es an einer vertraglichen Regelung fehlt und daher auf die gesetzlichen Regelungen sowie auf allgemeine Rechtsgrundsatze zuruckzugreifen ist. Im Rahmen der Untersuchung setzt sich der Autor dabei intensiv mit der zum jeweiligen Problemfeld ergangenen Rechtsprechung auseinander. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass viele Urteilsbegrundungen aus dogmatischer Sicht kritikwurdig sind und zeigt alternative Loesungswege auf.
Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs hat die Mobilitat von Gesellschaften in Europa gefoerdert. Immer haufiger nutzen Unternehmen die Moeglichkeit zur Grundung einer Gesellschaft nach auslandischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im Steuerrecht als doppelansassige Kapitalgesellschaften bezeichnet werden. Dazu gehoert die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des Katalogs des 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchfuhrungspflicht sowie der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den 14 ff. KStG und schliesst mit Ausfuhrungen zur Behandlung von Drittstaatengesellschaften.
Migrant workers, though long welcomed in Canada for their labour, are often excluded from both workplace protections and basic social benefits such as health care, income assistance, and education. Through interviews with migrants and their advocates, Marsden shows that people with precarious migration status face barriers in law, policy, and practice, affecting their ability to address adverse working conditions and their access to institutions such as hospitals, schools, and employment standards boards. Enforcing Exclusion recasts what migration status means to both the state and to non-citizens, questioning the adequacy of human-rights-based responses in addressing its exclusionary effects.
Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer betragsmassigen Begrenzung der Haftung sind die Anleger besser gestellt als bei einer nur prozentualen Haftungsbeschrankung. Die Haftungsquoten sind stets an dem durch Tilgungsleistungen der Gesellschaft und Verwertungserloese gesunkenen aktuellen Stand der Gesellschaftsverbindlichkeit zu bemessen. Die Glaubiger koennen wahlen, ob sie als erstes Gesellschafter persoenlich in Anspruch nehmen oder die Zwangsvollstreckung in das Fondsgrundstuck betreiben. Befriedigt ein Gesellschafter den Glaubiger im Umfang seiner Haftungsquote an der aktuellen Verbindlichkeit, geht die Glaubigerforderung gemass 774 Abs. 1 S. 1 BGB analog in entsprechendem Umfang auf den Gesellschafter uber. Da die quotal beschrankte Haftung der Anleger bewirkt, dass sie nur als Teilschuldner fur die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, bestehen ahnlich wie bei der Partenreederei und der Wohnungseigentumergemeinschaft grundsatzlich keine Freistellungs- und Ruckgriffsanspruche der Anleger untereinander.
State authority and power have become diffused in an increasingly globalized world characterized by the freer trans-border movement of people, objects and ideas. As a result, some international law scholars believe that a new world order is emerging based on a complex web of transnational networks. Such a transnational legal order requires sufficient dialogue between national courts. This 2010 book explores the prospects for such an order in the context of refugee law in Europe, focusing on the use of foreign law in refugee cases. Judicial practice is critically analysed in nine EU member states, with case studies revealing a mix of rational and cultural factors that lead judges to rarely use each others' decisions within the EU. Conclusions are drawn for the prospects of a Common European Asylum System and for international refugee law.
Im Vergleich zum Humansport ist der tierische Athlet im Reitsport als gleichberechtigter Sportpartner den kunstlichen Leistungssteigerungen ohne Mitspracherecht ausgesetzt. In Anbetracht der erheblichen Zunahme von Dopingfallen im nationalen und internationalen Reitsport mussten sich die Pferdesportverbande unter Berucksichtigung des World-Anti-Doping Codes materiell- und verfahrensrechtlich neu positionieren. Ziel dieser Arbeit ist es zu beleuchten, inwieweit die Regeln des WADA- und NADA-Codes, die in erster Linie fur den Humansport konzipiert wurden und fur den Pferdeport nur rudimentare Regelungen enthalten, durch den nationalen und internationalen Pferdesportverband unter Beachtung des jeweils geltenden Rechts umsetzbar sind und inwieweit langen sowie kostenintensiven Dopingverfahren vor den staatlichen Gerichten zugunsten der Sportgerichtsbarkeit ein Ende gesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund gilt es einen internationalen Entscheidungseinklang in der sportrechtlichen Anti-Doping Rechtsprechung mithilfe der Sportschiedsgerichtsbarkeit weiter zu fordern und zu foerdern.
Das Drag along-Recht ist ein aus den USA stammendes Recht, mit dem Gesellschafter gezwungen werden koennen, ihre Geschaftsanteile auf Verlangen an einen Dritten zu ubertragen. Neben dem ursprunglichen Anwendungsfall der Eigenkapitalfinanzierung findet es nunmehr auch in Familien- und Mittelstandsunternehmen Anwendung, um die Unternehmensnachfolge und Mitarbeiterbeteiligungen zu regeln. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit solcher "Mitverkaufsverpflichtungen" mit dem deutschen Recht in ihrem jeweiligen Anwendungsfall und zeigt Grenzen ihres Inhalts und ihrer Ausubung auf. Fur die in der Praxis bedeutsame Vertragsgestaltung enthalt die Arbeit Gestaltungsvorschlage und ein Prufungsschema, mit dem fur den Einzelfall eine geeignete Drag along-Klausel entworfen werden kann.
Das Hotel- und Gaststattengewerbe stellt einen bedeutenden Wirtschaftszweig in Deutschland dar. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird das Arbeitsverhaltnis im Hotel- und Gaststattengewerbe chronologisch von seiner Begrundung bis hin zur Kundigung untersucht. Dabei werden branchenspezifische Besonderheiten wie z.B. spezielle Arbeitszeitgestaltungen, Haftungsbesonderheiten oder der Umgang mit Beschaftigungsverboten laut Infektionsschutzgesetz eroertert. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hotel- und Gaststattengewerbe werden ebenso wie auftretende Stoerungen und der Umgang mit diesen eroertert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung der tarifvertraglichen Besonderheiten in dieser Branche.
This edited volume offers original scholarship on economic and social human rights from leading and new cutting-edge scholars in the fields of economics, law, political science, sociology, and anthropology. It analyzes the core economic and social rights and the crucial topic of nondiscrimination, and includes an innovative section on meta rights. The main chapters answer important questions about economic and social rights performance around the world by emphasizing the obstacles that prevent governments from fulfilling their obligations. The interdisciplinary analysis offers a detailed and up-to-date discussion to help scholars and policy makers find the best ways to instantiate economic and social rights. The authors examine the role of the associated obligations, and especially the obstacles to respect, protect, and fulfill those obligations. The book's introductory and concluding chapters address conceptual issues and correct mistakes often made by critics of economic and social rights.
Erwerber eines insolventen Betriebes machen eine UEbernahme regelmassig von der vorherigen Umsetzung ihrer eigenen Umstrukturierungsideen abhangig. Die Umsetzung derartiger Erwerberkonzepte durch den Insolvenzverwalter wirft eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf. Probleme bereiten dabei vor allem vom Erwerber gewunschte Personalanpassungen. Der Autor untersucht die Zulassigkeit und Grenzen von betriebsbedingten Kundigungen, die auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen werden. Insbesondere erarbeitet er einen praktikablen Ansatz fur die Durchfuhrung der Sozialauswahl und die Auswahl der zu berucksichtigenden Weiterbeschaftigungsmoeglichkeiten.
Human rights are considered one of the big ideas of the early twenty-first century. This book presents in an authoritative and readable form the variety of platforms on which human rights law is practiced today, reflecting also on the dynamic inter-relationships that exist between these various levels. The collection has a critical edge. The chapters engage with how human rights law has developed in its various subfields, what (if anything) has been achieved and at what cost, in terms of expected or produced unexpected side-effects. The authors pass judgment about the consistency, efficacy and success of human rights law (set against the standards of the field itself or other external goals). Written by world-class academics, this Companion will be essential reading for students and scholars of human rights law.
Das Geschehen an der Boerse ist schon tatsachlich betrachtet und erst recht unter juristischen Gesichtspunkten schwer zu durchschauen. Dies gibt Anlass zu untersuchen, wie sich dieses Geschehen zivilrechtsdogmatisch einordnen lasst. Den Untersuchungsgegenstand bildet hierbei der elektronische Kassahandel in girosammelverwahrten Wertpapieren unter Einbeziehung eines zentralen Kontrahenten. Nach einer Beschreibung des Boersengeschehens wird untersucht, wie die Boersengeschafte abgeschlossen werden und welchen Inhalt sie haben. Anschliessend wird deren Erfullung, bestehend aus Netting und Settlement, betrachtet. Dabei erfolgt auch ein Ausblick auf Reformbestrebungen hin zu einem allein auf Buchungen basierenden Effektenwesen. Abschliessend werden die Folgen von Leistungsstoerungen behandelt.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Organisation des Handelssegments Freiverkehr an deutschen Boersen. Der Gesetzgeber hat die durch die Umsetzung der europaischen Finanzmarktrichtlinie bedingte Neuordnung des Boersenrechts zum Anlass genommen, die rechtlichen Vorgaben fur die Organisation des Freiverkehrs an einigen Stellen in nicht unerheblicher Weise zu andern. Diese Gesetzesanderungen gaben Anlass, die Stellung des Freiverkehrs im deutschen Boersenwesen und seine rechtlichen Grundlagen eingehend zu beleuchten. Nach einem Blick auf die historische Entstehung und Entwicklung des Freiverkehrs wird zunachst untersucht, wie sich der Freiverkehr heute in die europaische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) einpasst. Sodann wird die derzeitige Organisation des Freiverkehrs betrachtet, wobei besonderes Gewicht auf die jungsten gesetzlichen Neuerungen gelegt wird. Abschliessend werden klassische und in der boersenrechtlichen Praxis relevante Rechtsfragen im Freiverkehr eroertert.
Die Rechtsprobleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland sowie in Polen stellen sich in den benachbarten Landern gleichermassen. Doch es gibt zum Teil grosse Unterschiede beim historisch entwickelten Eheverstandnis und somit auch dem Verstandnis uber diese "neuere Form" des Zusammenlebens. Greifen in Polen noch starkere konservative Machte, etwa die katholische Kirche, so ist diese neue uberkommene Form des Zusammenlebens in Deutschland bereits salonfahig und keineswegs gesellschaftlich in Frage gestellt. Das Arbeitsthema bot also gerade Anlass dazu sich erstmals mit dieser Fragestellung im Rahmen einer Rechtsvergleichung auseinanderzusetzen, um die Unterschiede und auch Gemeinsamkeiten herauszustellen und im Gesamtkontext der Problemstellung historisch, gesellschaftlich und auch rechtlich zu bewerten, wobei der vorrangige Blick klar der vergleichenden Gesetzesanalyse geschuldet ist.
28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen uber die Testierfahigkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Geschaftsfahigkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierfahigkeit, sondern die Testierunfahigkeit zu prufen ist, und obwohl das Gericht im Prozess fur eine derartige Feststellung regelmassig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden die Feststellungen des Notars zur Testierunfahigkeit kunftig noch an Bedeutung zunehmen und es uberrascht, dass die rechtlichen Grundlagen im materiellen Recht und im Recht des Beurkundungsverfahrens einerseits und die Frage, wie der Notar die anspruchsvolle Aufgabe der Feststellung der Testierunfahigkeit bewaltigen kann andererseits, bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese Lucke soll diese Arbeit, an deren Ende ein Praxistest mit einer Kurzanleitung steht, schliessen.
Das Buch setzt sich mit der Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts aus Eigentumsvorbehaltskauf auseinander. Dabei werden Grundprinzipien zivilrechtlicher Vermoegenszuordnung aufgezeigt, sowie die Dogmatik der dieser Zuordnung zugrunde liegenden Verfugungen - insbesondere bei zueinander im Widerspruch stehenden Verfugungen - dargestellt. So wird belegt, dass die Behandlung dieser Rechtsfigur in ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen immer wieder gegen die dargestellten Prinzipien verstoesst, und deren Konstruktion letztlich mit der Dogmatik des geltenden Vermoegensrechts nicht in Einklang zu bringen ist.
Obwohl Vatern nichtehelicher Kinder mittlerweile ein Einwilligungsrecht in die Adoption eingeraumt ist, sind sie im Adoptionsverfahren immer noch gegenuber Vatern benachteiligt, die mit der Kindesmutter verheiratet sind. Nach einer Darstellung der Entwicklung des Adoptionsrechts seit dem Nichtehelichengesetz von 1969 befasst sich die Autorin mit den derzeitigen adoptionsrechtlichen Regelungen. Dabei untersucht sie die massgeblichen voelker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, um festzustellen, ob die derzeitigen Regelungen diesen gerecht werden. Ausserdem widmet sich die Autorin dem Problem, dass sich die leibliche Mutter im Adoptionsverfahren weigert, die Identitat des Kindesvaters preiszugeben. Sie stellt Loesungsvorschlage vor mit dem Ziel, die Verwirklichung der Vaterrechte zu sichern.
Die Arbeit setzt sich eingehend und kritisch mit der AEnderung des 30 GmbHG durch das MoMiG auseinander. Vorausgegangen war das "November-Urteil" des BGH vom 24.11.2003, das wegen seiner Auswirkungen auf das Cash-Pooling eine uberaus lebhafte Diskussion ausgeloest hatte. Der Autor beleuchtet das Fur und Wider der durch das "Nichtanwendungsgesetz" wiederbelebten bilanziellen Betrachtungsweise und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber des MoMiG ebenso wie zuvor der BGH - wenn auch in entgegengesetzter Richtung - uber das Ziel hinausgeschossen ist. Er pladiert fur ein neues Verstandnis des Auszahlungsbegriffs bzw. Auszahlungszeitpunkts in konsequenter Anwendung der bilanziellen Betrachtungsweise und in Verbindung mit dem Korrektiv des Drittvergleichs. |
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