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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Constitutional & administrative law > Citizenship & nationality law > General
Im Arbeitsverhaltnis wird die Leistung als solche geschuldet, nicht ein bestimmter Erfolg. Motivator fur erfolgsorientiertes Arbeiten ist haufig die Form des gewahlten Vergutungsmodells. Die Gestaltung variabler Vergutungsmodelle gewinnt daher in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung. Das Werk befasst sich mit den grundsatzlich in Frage kommenden Mitbestimmungsrechten bei variablen Vergutungsmodellen. Da sich ausserdem das Fuhren mit Zielen und somit der Abschluss von Zielvereinbarungen vermehrt auch auf unteren Hierarchieebenen durchsetzt, legt die Autorin ein besonderes Augenmerk auf die Zielvereinbarung. Zur Eroerterung steht insbesondere, ob und in welchem Umfang bei der Einfuhrung von Zielvereinbarungsprozessen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht. Anhand praktischer Entwurfe von Rahmenvereinbarungen zu variablen Vergutungsmodellen wird eroertert, auf welche Regelungen Wert gelegt werden sollte und ob diese im Einzelfall von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst sind.
Die parteiautonome Rechtswahl hat im Zuge der Vergemeinschaftung des Europaischen Kollisionsrechts eine herausragende Bedeutung erlangt. Regelungen zur Rechtswahl finden sich in allen Verordnungen und Verordnungsvorschlagen (Rom I-VO, Rom II-VO, EuUnthVO in Verbindung mit HUntProt, Rom III-VO, EuErbVO und Vorschlage zum Guterrecht). Die Rechtswahlregelungen weisen, obwohl sie von derselben Grundkonzeption und Grundintention getragen sind, stilistische, sprachliche und inhaltliche Unterschiede auf. Die Arbeit zeigt die strukturellen Defizite und Widerspruchlichkeiten der Rechtswahlregelungen des Europaischen Kollisionsrechts auf. Sie unterbreitet auf der Basis der geltenden Regelungen Reformvorschlage und endet mit einem Regelungsvorschlag fur eine Generalnorm zur Rechtswahl.
Diese Arbeit setzt sich mit dem Problem der Dritthaftung von Gutachtern am Beispiel fehlerhafter Kunstexpertisen und Aufnahmeentscheidungen in den Catalogue raisonne auseinander. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Voraussetzungen und die Reichweite der Vertrauenshaftung auf der Grundlage von 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 3 S. 2 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bestimmung der Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners bei der Begutachtung von Kunstwerken, wobei das komplexe Verhaltnis der unterschiedlichen Erkenntnisquellen und Untersuchungsmethoden zueinander analysiert und die Frage der Haftung fur verschiedene Fallkonstellationen praxisnah betrachtet wird.
Terrorismus ist nicht nur eine sicherheitspolitische Fragestellung, sondern hat auch eine privatrechtliche Dimension, der dieses Werk nachgeht. Bei einem terroristischen Anschlag ruckt eine Haftung der Attentater und ihres unterstutzenden Umfeldes, aber des Weiteren auch die Verantwortung fahrlassiger Mitverursacher, wie beispielsweise Flugunternehmen und Sicherheitsfirmen in den Blick. Eine oekonomische Analyse des Haftungsregimes sowie konkurrierender Loesungen zur Schadensabnahme und -verteilung zeigt: Jenseits des berechtigten Interesses, katastrophale Schaden durch eine Entschadigung nach Art des September 11th Victim Compensation Fund zu vergemeinschaften, ist es wichtig, die verhaltenssteuernde Wirkung des Deliktsrechts zu erhalten, um terroristische Anschlage zu vermeiden.
Das "Ob" und "Wie" der europaischen Vertragsrechtsharmonisierung wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert. Auf Ebene der europaischen Gesetzgebung gibt es seit langerer Zeit Bestrebungen, im Wege gesetzlicher Vorgaben eine Vereinheitlichung zu erreichen. Dieser Beitrag richtet den Blick auf das nicht normative Instrument des Modellgesetzes als flexibleren Ansatz zur Harmonisierung. Durch Modellgesetze wurde in den unterschiedlichsten nationalen und internationalen Kontexten eine Vereinheitlichung erreicht. Das Ergebnis der Untersuchung fallt differenziert aus: Das Modellgesetz ist im genannten Zusammenhang als Instrument zur weiteren Vereinheitlichung des momentanen Rechtszustands empfehlenswert. Es stellt jedoch nur eine Zwischenloesung auf dem Weg einer zukunftigen legislativen Vereinheitlichung dar.
Gegenstand der Untersuchung ist der Leistungsmassstab im Arbeitsverhaltnis. Im Anschluss an eine Darstellung des Pflichtenprogramms des Arbeitnehmers setzt sich der Verfasser kritisch mit den verschiedenen in Literatur und Rechtsprechung zu der Frage des Leistungsmassstabs vertretenen Auffassungen auseinander. Hierbei zeigt sich, dass die insbesondere in der Rechtsprechung vertretene subjektive Theorie dogmatisch kaum haltbar ist. In der Folge entwickelt der Verfasser einen eigenstandigen Loesungsansatz. Dieser beruht auf einer analogen Anwendung des 59 HGB. Die Einordnung des sich hieraus ergebenden objektiven Massstabs in das Leistungsstoerungs- und Kundigungsrecht macht deutlich, dass eine soziale Feinsteuerung der Folgen unzureichender Arbeitsleistungen durchaus auch auf der Rechtsfolgenseite moeglich ist, ohne dass der Leistungsmassstab bereits auf der Pflichtenebene relativiert werden musste.
Wer die Kontrolle uber eine Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, durch Halten von mindestens dreissig Prozent der Stimmrechte erlangt hat, ist nach den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetzes (WpUEG) verpflichtet, den Aktionaren ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Von der Angebotspflicht bestehen zahlreiche, fur die Rechtspraxis relevante Ausnahmen und Befreiungsmoeglichkeiten, mit denen sich diese Arbeit auseinandersetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer kritischen Analyse der einzelnen Ausnahme- und Befreiungstatbestande unter Berucksichtigung der Verwaltungspraxis der BaFin. Schliesslich zeigt die Autorin Reformbedarf auf.
Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich fur fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulassigkeit neuartiger Nutzungsphanomene im Internet ist. Unter Berucksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Veroeffentlichen urheberrechtlich geschutzter Inhalte im Internet eine Einwilligung ihres Anbieters in Anschlussnutzungen begrundet. Veranschaulicht wird ferner, welche technischen Schutzmassnahmen ein Inhalteanbieter im Internet ergreifen muss, um die Interpretation seines konkludenten Verhaltens als Einwilligung zu verhindern. Einige typische Fallgestaltungen der Onlinewerknutzung werden schliesslich in Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf das Vorliegen einer Einwilligung uberpruft, und es wird so deren Praxistauglichkeit verdeutlicht.
This book examines the concept of intersectional discrimination and why it has been difficult for jurisdictions around the world to redress it in discrimination law. 'Intersectionality' was coined by Kimberle Crenshaw in 1989. Thirty years since its conception, the term has become a buzzword in sociology, anthropology, feminist studies, psychology, literature, and politics. But it remains marginal in the discourse of discrimination law, where it was first conceived. Traversing its long and rich history of development, the book explains what intersectionality is as a theory and as a category of discrimination. It then explains what it takes for discrimination law to be reimagined from the perspective of intersectionality in reference to comparative laws in the US, UK, South Africa, Canada, India, and the jurisprudence of the European Courts (CJEU and ECtHR) and international human rights treaty bodies.
Die Verfasserin arbeitet die Mangel der gegenwartigen Schmerzensgeldbemessung deutscher Gerichte heraus, indem sie neben ihrer Vereinbarkeit mit der Grundsatzentscheidung des Grossen Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1955 ihre rechtstatsachlichen Auswirkungen und ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit untersucht. Sodann stellt sie das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes als alternatives Bemessungssystem vor und untersucht die Eignung seiner methodischen Kernelemente zur Beseitigung der gegenwartigen Bemessungsmangel. Die erste Bemessungsstufe des Systems (Stufe I) wird in die schadensrechtliche Systematik der 249 ff. BGB eingeordnet, bevor es mithilfe eines Vergleichs mit den Bemessungssystemen Frankreichs, Italiens und Spaniens erneut uberpruft wird.
Der Entwurf eines Gemeinsamen Europaischen Kaufrechts (GEKR) will fur Unternehmer und Verbraucher einen einheitlichen Rechtsrahmen fur grenzuberschreitende Vertrage innerhalb der EU schaffen. Es soll hierdurch moeglich werden, fur alle Vertrage innerhalb der EU nur ein vorformuliertes Vertragswerk zu nutzen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Kontrolle nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen in Verbrauchervertragen untersucht und mit denen des deutschen Rechts verglichen. Hierbei werden die Vor- und Nachteile der Inhaltskontrolle nach dem Gemeinsamen Europaischen Kaufrecht fur Verbraucher und Unternehmer im Vergleich zum deutschen Recht herausgearbeitet.
Where does the law and political power of any given territory come from? Until recently it was believed that it came from a single and hierarchical source of constitutional authority, a sovereign people and their constitution. However, how can this model account for the new Europe? Where state constitutions and the European Constitution, which are ultimately equally self-standing sources of constitutional authority, overlap heterarchically over a shared piece of territory. Constitutional pluralism is a new branch within constitutional thought that argues sovereignty is no longer the accurate and normatively superior constitutional foundation. It instead replaces this thought with its own foundation. It emerged on the basis of contributions by the leading EU constitutionalists and has now become the most dominant branch of European constitutional thought. Its claims have also overstepped the European context, suggesting that it offers historic advantages for further development of the idea of constitutionalism and world order as such. This book offers the first overarching examination of constitutional pluralism.Comprehensively mapping out the leading contributions to date and solving the complicated labyrinth they currently form, Klemen Jaklic offers a complete assessment against existing and new criticisms while elaborating his own original vision. Constitutional pluralism thus refined has the potential to rightfully be considered the superior new approach within constitutional thought.
Mit 55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingefuhrt - wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere mit Urteil vom 9.12.2010 die Rechte des Fiskus im Insolvenzverfahren weiter gestarkt. Noch bei Einfuhrung der InsO 1999 hatte sich der Gesetzgeber bewusst fur die Abschaffung des Fiskusvorrechts entschieden. In dieser Arbeit werden die Hintergrunde zur Aufnahme des Fiskusvorrechts in die Konkursordnung, die Entwicklung und der aktuelle Stand des Fiskusvorrechts im deutschen Insolvenzrecht untersucht. Die vom Gesetzgeber vorgebrachten Grunde zur Wiedereinfuhrung uberzeugen dabei nicht. Das Fiskusvorrecht ist insbesondere mit dem Glaubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, dessen Dogmatik dazu ebenfalls naher beleuchtet wird.
Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder - treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt. Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.
Dieses Buch fuhrt der Diskussion um die Wahl der "richtigen" Rechtsform fur ein Universitatsklinikum neue dogmatische Substanz zu. Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung des bestehenden Kompetenzgeflechts zwischen Universitat und Land aufgrund der gesetzlich verankerten Aufgabengewahrleistung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Moegliche Rechtsformen eines Universitatsklinikums und Optimierungsmoeglichkeiten werden aufgezeigt. Die Autorin richtet ihr Augenmerk auch auf das seit 2006 materiell privatisierte Universitatsklinikum Marburg/Giessen. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der hoheitliche Auftrag der Aufgabengewahrleistung in einer oeffentlich-rechtlichen Rechtsform erfolgreicher durchzusetzen ist.
Transforming Citizenships engages the performativity of citizenship as it relates to transgender individuals and advocacy groups. Instead of reading the law as a set of self-executing discourses, Isaac West takes up transgender rights claims as performative productions of complex legal subjectivities capable of queering accepted understandings of genders, sexualities, and the normative forces of the law. Drawing on an expansive archive, from the correspondence of a transwoman arrested for using a public bathroom in Los Angeles in 1954 to contemporary lobbying efforts of national transgender advocacy organizations, West advances a rethinking of law as capacious rhetorics of citizenship, justice, equality, and freedom. When approached from this perspective, citizenship can be recuperated from its status as the bad object of queer politics to better understand how legal discourses open up sites for identification across identity categories and enable political activities that escape the analytics of heteronormativity and homonationalism. Isaac West is Assistant Professor in the Departments of Communication Studies and Gender, Women's, and Sexuality Studies at the University of Iowa.
Stiftungen sind das rechtliche Mittel der Wahl, wenn es um die langfristige Verfestigung und Verfolgung eines bestimmten Zwecks geht. Kurzzeitig angelegte Zwecke scheiden als Gegenstand einer rechtsfahigen Stiftung aus. Es lassen sich indes zunehmend Bestrebungen erkennen, auch die dem grundlegenden Wandel grundsatzlich nicht zugangliche Stiftung strukturell aufzuweichen. In Bezug auf zeitlich begrenzt konzipierten Stiftungen liegt der Fokus insbesondere auf zwei Erscheinungsformen der Stiftung: der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung. Ob solche Formen rechtlich zulassig sind, bemisst sich insbesondere an 80 Abs. 2 BGB. Die Arbeit untersucht demgemass zunachst Inhalt und Umfang der von 80 Abs. 2 BGB gemachten Vorgaben und sodann die Gesetzmassigkeit der Stiftung auf Zeit und der Verbrauchsstiftung.
Bei der Lizenzierung von Schutzrechten des Geistigen Eigentums zahlt der Lizenznehmer regelmassig die Lizenzgebuhr, um im Gegenzug vom Lizenzgeber die Einraumung eines Nutzungsrechts zu erhalten. Wird das Schutzrecht ex post fur nichtig erklart oder bestand es von Anfang an nicht, so liegt eine blosse Leerubertragung vor. Auch in diesem Fall nehmen Rechtsprechung und Literatur aufgrund der fur den Lizenznehmer faktisch bestehenden Vorzugsstellung eine ordentliche Erfullung seiner Pflichten an. Das Buch knupft an dieser Stelle an und uberpruft anhand einer Betrachtung der deutschen wie der englischen Rechtslage Recht- und Zweckmassigkeit dieser Loesung. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die faktische Vorzugsstellung keine Gegenleistung fur die Zahlung von Lizenzgebuhren darstellt und favorisiert eine strenge Ruckabwicklung.
Wenn es infolge eines Fehlers beim Zustandekommen von Boersengeschaften zu nicht marktgerechten Preisen kommt, spricht man von Mistrades. Die Boersen sehen hierfur in ihren Geschaftsbedingungen regelmassig Aufhebungsmoeglichkeiten vor. Diese Arbeit untersucht oeffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte einer Aufhebung. Im oeffentlich-rechtlich ausgestalteten Boersenhandel wird die Vertragsaufhebung als Verwaltungsakt eingeordnet. Dies fuhrt zur Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Eigentumsfreiheit. Die AEhnlichkeit eines Mistrades mit den Anfechtungsgrunden des Burgerlichen Gesetzbuches leitet zu einer privatrechtlichen Beurteilung sowie dem Aufsuchen von Gestaltungsmoeglichkeiten im Mehrpersonenverhaltnis. Schliesslich werden die einzelnen Mistrade-Regelungen der deutschen Boersen behandelt.
Freedom of expression is a fundamental right at the heart of any democratic society. It is, however, inevitably restricted by other important values, including the right to privacy: the control individuals exercise over their sensitive personal information. The English law, since the enactment of the Human Rights Act 1998, has undergone a tectonic shift in its recognition of this right protected by Article 8 of the European Convention on Human Rights (ECHR) which the Act assimilated into domestic law. The new civil wrong, 'misuse of private information,' now affords greater protection to an individual's 'private and family life, home and correspondence.' The press is, of course, no longer the principal purveyor of news and information. The Internet offers abundant opportunities for the dissemination of news and opinions, including the publication of intimate, private facts. Social media, blogs, and other online sites are accessible to all. Indeed, the fragility of privacy online has led some to conclude that it is no longer capable of legal protection. This book examines the right of privacy from a legal, philosophical, and social perspective, tracing its genesis in the United States, through the development of the law of confidence, and its recent recognition by the Human Rights Act. The English courts have boldly sought to offer refuge from an increasingly intrusive media. Recent years have witnessed a deluge of civil suits by celebrities seeking to salvage what remains of their privacy. An extensive body of case law has appeared in many common law jurisdictions over the last decade, which shows no sign of abating. The Leveson Inquiry into the culture, practices, and ethics of the press, sparked by the hacking of telephones by newspapers, revealed a greater degree of media intrusion than was previously evident. Its conclusions and recommendations, particularly regarding the regulation of the media, are examined, as well as the various remedies available to victims of intrusion and unsolicited publicity. The law is locked in a struggle to reconcile privacy and free speech, in the face of relentless advances in technology. The manner in which courts in various jurisdictions have attempted to resolve this conflict is critically investigated, and the prospects for the protection of privacy are considered.
Faktischen Lebensgefahrten steht bei deliktischer Toetung ihres Partners kein Anspruch aus 844 Abs. 2 BGB zu. Nach einer Definition der faktischen Lebensgemeinschaft arbeitet die Autorin heraus, dass die Norm gegenwartig zu eng ist und auf den hinterbliebenen Lebensgefahrten erweitert werden sollte, wenn dieser vom Getoeteten auf tatsachlicher Grundlage unterstutzt worden war. Kernkonflikte sind dabei der Widerstreit von Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie das Verhaltnis von Ehe und faktischer Lebensgemeinschaft. Die Arbeit weist einen starken Bezug zur gesellschaftlichen Entwicklung auf und enthalt neben rechtsdogmatischen auch rechtspolitische Eroerterungen. An ihrem Ende steht ein umfassender Reformvorschlag, der dem Gesetzgeber als Anhaltspunkt dienen soll.
Wer sich in einer Romanerzahlung als Person wiedererkannt fuhlt, muss das grundsatzlich hinnehmen, weil Kunstkommunikation nach aussen wie ein Filter wirkt, der Verletzungen des Persoenlichkeitsrechts abmildert. Die Arbeit konstruiert Kunstfreiheit und Persoenlichkeitsrecht - aufeinander zugerichtet - neu. Dass Rechtsnormen nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes identisch sind, sondern erst im Prozess ihrer eigenen Anwendung entstehen, bildet das nachpositivistisch-konstruktivistische Fundament hierfur. Dabei entsteht eine Landschaft partikulardogmatischer Innovationen, auf der sich die Loesung des juristischen Problems darbietet.
How does the UK Supreme Court approach human rights law? This book presents the first comprehensive overview of the human rights jurisprudence of the Court, analysing the opinions expressed by the current Justices and their predecessors, both judicially and extra-judicially. It criticizes the judges for not developing the common law in a way which supplements the Human Rights Act, for not making imaginative enough use of that Act, and for adopting an attitude to Convention rights which is often out of step with the jurisprudence of the European Court of Human Rights in Strasbourg. After setting the scene by explaining the constraints which are placed on the Supreme Court Justices, the book considers how human rights are conceptualized by the Court in general and how in particular the procedural questions thrown up by the Human Rights Act have been dealt with so far. It then examines on a right-by-right basis the Justices' position on all the Convention rights and those additional international human rights standards which have been incorporated into UK law. Focusing on the views expressed by individual judges, the book details the many differences of opinion which have come to light and characterizes the prevailing positions, before attempting to predict what stance may be adopted in future on new issues. The book offers an invaluable resource for any practitioners bringing human rights cases before the Court, and its critical arguments on the state of UK human rights law will be essential reading for all academics working in European human rights law.
Diese Arbeit untersucht die in 256 Abs. 2 ZPO normierte Zwischenfeststellungsklage. Das Ziel der Arbeit besteht darin, die Prozessvoraussetzungen und den gegenuber der prinzipalen Feststellungsklage eigenstandigen Anwendungsbereich dieses Instituts herauszuarbeiten. Trotz des engen Zusammenhangs mit den - in Literatur und Rechtsprechung haufig umstrittenen - Grenzen der Rechtskraft, widmen sich nur wenige wissenschaftliche Beitrage einer naheren Untersuchung der Zwischenfeststellungsklage. Der Autor will dazu beitragen, diesem Institut des Prozessrechts - nicht zuletzt in seiner forensischen Handhabung - mehr Geltung zu verschaffen und so zu einer Diskussion anregen, die neueren Entwicklungen in der Rechtskraftlehre einer praktikablen Loesung zuzufuhren.
The remarkable story of the innovative legal strategies Native Americans have used to protect their religious rights From North Dakota's Standing Rock encampments to Arizona's San Francisco Peaks, Native Americans have repeatedly asserted legal rights to religious freedom to protect their sacred places, practices, objects, knowledge, and ancestral remains. But these claims have met with little success in court because Native American communal traditions don't fit easily into modern Western definitions of religion. In Defend the Sacred, Michael McNally explores how, in response to this situation, Native peoples have creatively turned to other legal means to safeguard what matters to them. To articulate their claims, Native peoples have resourcefully used the languages of cultural resources under environmental and historic preservation law; of sovereignty under treaty-based federal Indian law; and, increasingly, of Indigenous rights under international human rights law. Along the way, Native nations still draw on the rhetorical power of religious freedom to gain legislative and regulatory successes beyond the First Amendment. The story of Native American advocates and their struggle to protect their liberties, Defend the Sacred casts new light on discussions of religious freedom, cultural resource management, and the vitality of Indigenous religions today. |
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