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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Constitutional & administrative law > Citizenship & nationality law > General
Sandra Schroeder befasst sich mit dem Abstammungsrecht, das ein Kind juristisch seinen Eltern zuordnet. Da dieses Recht allen weiteren kindschaftsrechtlichen Fragen logisch vorgeschaltet ist, kommt dem Abstammungsrecht eine besondere Bedeutung zu. Die Autorin untersucht die abstammungsrechtliche Zuordnung des Kindes zu seinem Vater unter Ruckgriff auf interdisziplinare und rechtshistorische Aspekte sowie anhand der Analyse des geltenden Abstammungsrechts. Ihrer Ansicht nach besteht konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da viele Fragen noch ungeklart sind. Eine dementsprechende Handlungsempfehlung fur den Gesetzgeber ist Bestandteil des Buches.
Die Autorin untersucht die Wirkungen von Urteilen des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren, die - sofern eine Vertragsverletzung vorliegt - als Feststellungsurteile ohne unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung ergehen. Ihre praktische Relevanz vermoegen sie erst durch eine Bindung der Mitgliedstaaten an ihre wesentlichen Inhalte zu entfalten. Ausgehend vom europaischen Primarrecht durchleuchtet Anna Lageder die Urteilswirkungen am Beispiel eines vergaberechtlichen Urteils des EuGH. Dabei setzt sie sich rechtsvergleichend mit den Vergaberechtsordnungen Deutschlands, OEsterreichs und Italiens auseinander und legt bedeutende Differenzen, aber auch Gemeinsamkeiten offen.
Das Buch vergleicht das deutsche und das chinesische Recht im Hinblick auf den Verkehrsopferschutz. Ein umfassender Schutz durch die KH-Versicherung setzt voraus, dass so viele Fahrzeuge wie moeglich zum Abschluss einer KH-Versicherung verpflichtet werden, und der Umfang der mitversicherten Personen so gross wie moeglich ist. Wegen der zeitaufwendigen Prozessabwicklung ist eine Unabhangigkeit der Versicherungsleistung innerhalb der gesetzlichen Versicherungssummen von der Haftung des Versicherten bevorzugt. Dabei ist wichtig, dass die besonderen Gefahren des Betriebs eines Kraftfahrzeugs verwirklicht werden mussen, wodurch die KH-Versicherung an die verschuldensunabhangige Haftung angeglichen wird. Der Ersatz mittels Versicherungsschutz kann dadurch durchgesetzt werden, dass die gesetzlichen Versicherungssummen erhoeht werden.
Das Buch befasst sich mit den International Framework Agreements (IFA) - ein neueres Rechtsinstitut, mit dem sich transnationale Unternehmen gegenuber internationalen Gewerkschaften zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen verpflichten. Vor dem Hintergrund, dass ein internationales Arbeitsrecht fehlt, Unternehmen jedoch zunehmend global agieren, kommen Soft Law und nichtstaatlichen Vereinbarungen eine immer wichtigere Funktion zu. Die Autorin untersucht die derzeit gut 120 IFA hinsichtlich Rechtsnatur, international-privatrechtlicher Behandlung und Rechtswirkungen, insbesondere im Arbeits-, Kauf- und Lauterkeitsrecht. Neben der Bestandsaufnahme des jungen Instituts findet sich auch ein Ausblick auf die mutmassliche weitere Entwicklung der IFA und ihrer Bedeutung im sozialen Dialog.
Das Buch verdeutlicht die Rechtsprobleme von Transferinvestments, der sogenannten "third-party ownership", im Lizenzfussball. Die Investition Dritter in "Transfer-" oder "Spielerrechte" zwecks Beteiligung an der zwischen zwei Vereinen gezahlten Transferentschadigung wird von den Verbanden, insbesondere dem Weltfussballverband FIFA, kritisch gesehen. Beschrankungs- und Verbotsregeln wurden eingefuhrt, die nicht unumstritten sind. Philipp Wackerbeck entwickelt auf der Basis einer umfassenden Analyse verbands- und nationalrechtlicher Rahmenbedingungen einen Loesungsansatz. Er zeigt auf, dass Beschrankungen des Transferinvestments im Interesse des Sports zulassig sind, wahrend ein vollstandiges Verbot des Transferinvestments rechtswidrig ist.
Most people believe that our rights to privacy and free speech are inevitably in conflict. Courts all over the world have struggled with how to reconcile the two for over a century, and the rise of the Internet has made this problem more urgent. We live in an age of corporate and government surveillance of our lives. And our free speech culture has created an anything-goes environment on the web, filled with hurtful and harmful expression and data flows. In Intellectual Privacy, Neil Richards offers a solution that ensures that our ideas and values keep pace with our technologies. Because of the importance of free speech to open societies, he argues that when privacy and free speech truly conflict, free speech should almost always win. But in sharp contrast to conventional wisdom, Richards argues that speech and privacy are only rarely in conflict. True invasions of privacy like peeping toms or electronic surveillance should almost never be protected as "free speech." And critically, Richards shows how most of the law we enact to protect online privacy poses no serious burden to public debate, and how protecting the privacy of our data is not censorship. A timely and provocative book on a subject that affects us all, Intellectual Privacy will radically reshape the debate about privacy and free speech in our digital age.
Das Buch befasst sich mit der Frage nach der Grundlage von Sportrechten im deutschen und englischen Recht und bietet eine detaillierte Untersuchung der kartellrechtlichen Zulassigkeit der Einkaufsgemeinschaft der EBU. Public Viewing, Live-Ticker und Spielplane werden auf ihre Lizenzpflichtigkeit hin uberpruft. Eine ausfuhrliche Marktabgrenzung berucksichtigt aktuelle Entwicklungen in Technologie und Nutzerverhalten. Vor dem Hintergrund des More Economic Approach sowie der besonderen Beziehung zwischen exklusiver Verwertung und Kartellrecht zeigt sich, unter welchen Umstanden Einkaufskooperationen auf den Markten fur attraktive Sportveranstaltungen zu verbotenen Wettbewerbsbeschrankungen und zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen fuhren koennen. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 2015 ausgezeichnet.
Citizenship within our current international system signifies being fully human, or being worthy of fundamental human rights. For some vulnerable groups, however, this form of political membership is limited or missing entirely, and they face human rights challenges despite a prevalence of international human rights law. These protection gaps are central to hierarchies of personhood, or inequalities that render some people more "worthy" than others for protections and political membership. As a remedy, Lindsey N. Kingston proposes the ideal of "functioning citizenship," which requires an active and mutually-beneficial relationship between the state and the individual and necessitates the opening of political space for those who cannot be neatly categorized. It signifies membership in a political community, in which citizens support their government while enjoying the protections and services associated with their privileged legal status. At the same time, an inclusive understanding of functioning citizenship also acknowledges that political membership cannot always be limited by the borders of the state or proven with a passport. Fully Human builds its theory by looking at several hierarchies of personhood, from the stateless to the forcibly displaced, migrants, nomadic peoples, Indigenous nations, and "second class" citizens in the United States. It challenges the binary between citizen and noncitizen, arguing that rights are routinely violated in the space between the two. By recognizing these realities, we uncover limitations built into our current international system-but also begin to envision a path toward the realization of human rights norms founded on universality and inalienability. The ideal of functioning citizenship acknowledges the persistent power of the state, yet it does not rely solely on traditional conceptions of citizenship that have proven too flawed and limited for securing true rights protection.
Die Autorin befasst sich mit dem Berufsbild des Spielervermittlers im deutschen Profifussball, welcher Lizenzfussballspieler gegen Vergutung an Vereine vermittelt. Nach einer vertragstypologischen Einordnung und einer Ausarbeitung der Konsequenzen fur die Vertragsgestaltung pruft sie das Lizenzerfordernis der FIFA auf seine Vereinbarkeit mit europaischem und deutschem Recht. Schwerpunkt des Buches ist die Vereinbarkeit der Spielervermittlertatigkeit mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die Frage, ob der Rechtsanwalt als Vermittler agieren darf. Die Autorin macht deutlich, dass sowohl der von der FIFA lizenzierte Vermittler als auch der vermittelnde Rechtsanwalt gegen geltendes deutsches Recht verstossen. Abschliessend prasentiert sie daher einen Gestaltungsvorschlag fur eine zulassige Ausubung des Spielervermittlerberufes.
Das Buch beschaftigt sich mit der so genannten Evidenzbasierten Medizin (EbM), einer Disziplin, die es ermoeglicht, unter Berucksichtigung der Patienteninteressen zu einer optimalen Behandlungsentscheidung zu gelangen. Max Mommertz untersucht, welche Einflusse und Auswirkungen die EbM bereits auf die einzelnen Bereiche des Medizinrechts genommen hat und inwiefern diese Disziplin auch in Zukunft fur die Entwicklung des Rechts nutzbar gemacht werden kann. Einen Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die EbM fur das Arzthaftungs- und arztliche Berufsrecht Bedeutung hat bzw. wo hier die Grenzen ihrer Aussagekraft erreicht sind.
Im Arbeitsverhaltnis wird die Leistung als solche geschuldet, nicht ein bestimmter Erfolg. Motivator fur erfolgsorientiertes Arbeiten ist haufig die Form des gewahlten Vergutungsmodells. Die Gestaltung variabler Vergutungsmodelle gewinnt daher in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung. Das Werk befasst sich mit den grundsatzlich in Frage kommenden Mitbestimmungsrechten bei variablen Vergutungsmodellen. Da sich ausserdem das Fuhren mit Zielen und somit der Abschluss von Zielvereinbarungen vermehrt auch auf unteren Hierarchieebenen durchsetzt, legt die Autorin ein besonderes Augenmerk auf die Zielvereinbarung. Zur Eroerterung steht insbesondere, ob und in welchem Umfang bei der Einfuhrung von Zielvereinbarungsprozessen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht. Anhand praktischer Entwurfe von Rahmenvereinbarungen zu variablen Vergutungsmodellen wird eroertert, auf welche Regelungen Wert gelegt werden sollte und ob diese im Einzelfall von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst sind.
Die parteiautonome Rechtswahl hat im Zuge der Vergemeinschaftung des Europaischen Kollisionsrechts eine herausragende Bedeutung erlangt. Regelungen zur Rechtswahl finden sich in allen Verordnungen und Verordnungsvorschlagen (Rom I-VO, Rom II-VO, EuUnthVO in Verbindung mit HUntProt, Rom III-VO, EuErbVO und Vorschlage zum Guterrecht). Die Rechtswahlregelungen weisen, obwohl sie von derselben Grundkonzeption und Grundintention getragen sind, stilistische, sprachliche und inhaltliche Unterschiede auf. Die Arbeit zeigt die strukturellen Defizite und Widerspruchlichkeiten der Rechtswahlregelungen des Europaischen Kollisionsrechts auf. Sie unterbreitet auf der Basis der geltenden Regelungen Reformvorschlage und endet mit einem Regelungsvorschlag fur eine Generalnorm zur Rechtswahl.
Diese Arbeit setzt sich mit dem Problem der Dritthaftung von Gutachtern am Beispiel fehlerhafter Kunstexpertisen und Aufnahmeentscheidungen in den Catalogue raisonne auseinander. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Voraussetzungen und die Reichweite der Vertrauenshaftung auf der Grundlage von 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i.V.m. 311 Abs. 3 S. 2 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bestimmung der Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners bei der Begutachtung von Kunstwerken, wobei das komplexe Verhaltnis der unterschiedlichen Erkenntnisquellen und Untersuchungsmethoden zueinander analysiert und die Frage der Haftung fur verschiedene Fallkonstellationen praxisnah betrachtet wird.
Terrorismus ist nicht nur eine sicherheitspolitische Fragestellung, sondern hat auch eine privatrechtliche Dimension, der dieses Werk nachgeht. Bei einem terroristischen Anschlag ruckt eine Haftung der Attentater und ihres unterstutzenden Umfeldes, aber des Weiteren auch die Verantwortung fahrlassiger Mitverursacher, wie beispielsweise Flugunternehmen und Sicherheitsfirmen in den Blick. Eine oekonomische Analyse des Haftungsregimes sowie konkurrierender Loesungen zur Schadensabnahme und -verteilung zeigt: Jenseits des berechtigten Interesses, katastrophale Schaden durch eine Entschadigung nach Art des September 11th Victim Compensation Fund zu vergemeinschaften, ist es wichtig, die verhaltenssteuernde Wirkung des Deliktsrechts zu erhalten, um terroristische Anschlage zu vermeiden.
Das "Ob" und "Wie" der europaischen Vertragsrechtsharmonisierung wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert. Auf Ebene der europaischen Gesetzgebung gibt es seit langerer Zeit Bestrebungen, im Wege gesetzlicher Vorgaben eine Vereinheitlichung zu erreichen. Dieser Beitrag richtet den Blick auf das nicht normative Instrument des Modellgesetzes als flexibleren Ansatz zur Harmonisierung. Durch Modellgesetze wurde in den unterschiedlichsten nationalen und internationalen Kontexten eine Vereinheitlichung erreicht. Das Ergebnis der Untersuchung fallt differenziert aus: Das Modellgesetz ist im genannten Zusammenhang als Instrument zur weiteren Vereinheitlichung des momentanen Rechtszustands empfehlenswert. Es stellt jedoch nur eine Zwischenloesung auf dem Weg einer zukunftigen legislativen Vereinheitlichung dar.
Gegenstand der Untersuchung ist der Leistungsmassstab im Arbeitsverhaltnis. Im Anschluss an eine Darstellung des Pflichtenprogramms des Arbeitnehmers setzt sich der Verfasser kritisch mit den verschiedenen in Literatur und Rechtsprechung zu der Frage des Leistungsmassstabs vertretenen Auffassungen auseinander. Hierbei zeigt sich, dass die insbesondere in der Rechtsprechung vertretene subjektive Theorie dogmatisch kaum haltbar ist. In der Folge entwickelt der Verfasser einen eigenstandigen Loesungsansatz. Dieser beruht auf einer analogen Anwendung des 59 HGB. Die Einordnung des sich hieraus ergebenden objektiven Massstabs in das Leistungsstoerungs- und Kundigungsrecht macht deutlich, dass eine soziale Feinsteuerung der Folgen unzureichender Arbeitsleistungen durchaus auch auf der Rechtsfolgenseite moeglich ist, ohne dass der Leistungsmassstab bereits auf der Pflichtenebene relativiert werden musste.
Wer die Kontrolle uber eine Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, durch Halten von mindestens dreissig Prozent der Stimmrechte erlangt hat, ist nach den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetzes (WpUEG) verpflichtet, den Aktionaren ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Von der Angebotspflicht bestehen zahlreiche, fur die Rechtspraxis relevante Ausnahmen und Befreiungsmoeglichkeiten, mit denen sich diese Arbeit auseinandersetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer kritischen Analyse der einzelnen Ausnahme- und Befreiungstatbestande unter Berucksichtigung der Verwaltungspraxis der BaFin. Schliesslich zeigt die Autorin Reformbedarf auf.
Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich fur fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulassigkeit neuartiger Nutzungsphanomene im Internet ist. Unter Berucksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Veroeffentlichen urheberrechtlich geschutzter Inhalte im Internet eine Einwilligung ihres Anbieters in Anschlussnutzungen begrundet. Veranschaulicht wird ferner, welche technischen Schutzmassnahmen ein Inhalteanbieter im Internet ergreifen muss, um die Interpretation seines konkludenten Verhaltens als Einwilligung zu verhindern. Einige typische Fallgestaltungen der Onlinewerknutzung werden schliesslich in Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf das Vorliegen einer Einwilligung uberpruft, und es wird so deren Praxistauglichkeit verdeutlicht.
This book examines the concept of intersectional discrimination and why it has been difficult for jurisdictions around the world to redress it in discrimination law. 'Intersectionality' was coined by Kimberle Crenshaw in 1989. Thirty years since its conception, the term has become a buzzword in sociology, anthropology, feminist studies, psychology, literature, and politics. But it remains marginal in the discourse of discrimination law, where it was first conceived. Traversing its long and rich history of development, the book explains what intersectionality is as a theory and as a category of discrimination. It then explains what it takes for discrimination law to be reimagined from the perspective of intersectionality in reference to comparative laws in the US, UK, South Africa, Canada, India, and the jurisprudence of the European Courts (CJEU and ECtHR) and international human rights treaty bodies.
Die Verfasserin arbeitet die Mangel der gegenwartigen Schmerzensgeldbemessung deutscher Gerichte heraus, indem sie neben ihrer Vereinbarkeit mit der Grundsatzentscheidung des Grossen Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1955 ihre rechtstatsachlichen Auswirkungen und ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit untersucht. Sodann stellt sie das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes als alternatives Bemessungssystem vor und untersucht die Eignung seiner methodischen Kernelemente zur Beseitigung der gegenwartigen Bemessungsmangel. Die erste Bemessungsstufe des Systems (Stufe I) wird in die schadensrechtliche Systematik der 249 ff. BGB eingeordnet, bevor es mithilfe eines Vergleichs mit den Bemessungssystemen Frankreichs, Italiens und Spaniens erneut uberpruft wird.
Der Entwurf eines Gemeinsamen Europaischen Kaufrechts (GEKR) will fur Unternehmer und Verbraucher einen einheitlichen Rechtsrahmen fur grenzuberschreitende Vertrage innerhalb der EU schaffen. Es soll hierdurch moeglich werden, fur alle Vertrage innerhalb der EU nur ein vorformuliertes Vertragswerk zu nutzen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Kontrolle nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen in Verbrauchervertragen untersucht und mit denen des deutschen Rechts verglichen. Hierbei werden die Vor- und Nachteile der Inhaltskontrolle nach dem Gemeinsamen Europaischen Kaufrecht fur Verbraucher und Unternehmer im Vergleich zum deutschen Recht herausgearbeitet.
Where does the law and political power of any given territory come from? Until recently it was believed that it came from a single and hierarchical source of constitutional authority, a sovereign people and their constitution. However, how can this model account for the new Europe? Where state constitutions and the European Constitution, which are ultimately equally self-standing sources of constitutional authority, overlap heterarchically over a shared piece of territory. Constitutional pluralism is a new branch within constitutional thought that argues sovereignty is no longer the accurate and normatively superior constitutional foundation. It instead replaces this thought with its own foundation. It emerged on the basis of contributions by the leading EU constitutionalists and has now become the most dominant branch of European constitutional thought. Its claims have also overstepped the European context, suggesting that it offers historic advantages for further development of the idea of constitutionalism and world order as such. This book offers the first overarching examination of constitutional pluralism.Comprehensively mapping out the leading contributions to date and solving the complicated labyrinth they currently form, Klemen Jaklic offers a complete assessment against existing and new criticisms while elaborating his own original vision. Constitutional pluralism thus refined has the potential to rightfully be considered the superior new approach within constitutional thought.
Mit 55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingefuhrt - wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere mit Urteil vom 9.12.2010 die Rechte des Fiskus im Insolvenzverfahren weiter gestarkt. Noch bei Einfuhrung der InsO 1999 hatte sich der Gesetzgeber bewusst fur die Abschaffung des Fiskusvorrechts entschieden. In dieser Arbeit werden die Hintergrunde zur Aufnahme des Fiskusvorrechts in die Konkursordnung, die Entwicklung und der aktuelle Stand des Fiskusvorrechts im deutschen Insolvenzrecht untersucht. Die vom Gesetzgeber vorgebrachten Grunde zur Wiedereinfuhrung uberzeugen dabei nicht. Das Fiskusvorrecht ist insbesondere mit dem Glaubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, dessen Dogmatik dazu ebenfalls naher beleuchtet wird.
Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder - treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt. Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.
Dieses Buch fuhrt der Diskussion um die Wahl der "richtigen" Rechtsform fur ein Universitatsklinikum neue dogmatische Substanz zu. Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung des bestehenden Kompetenzgeflechts zwischen Universitat und Land aufgrund der gesetzlich verankerten Aufgabengewahrleistung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Moegliche Rechtsformen eines Universitatsklinikums und Optimierungsmoeglichkeiten werden aufgezeigt. Die Autorin richtet ihr Augenmerk auch auf das seit 2006 materiell privatisierte Universitatsklinikum Marburg/Giessen. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der hoheitliche Auftrag der Aufgabengewahrleistung in einer oeffentlich-rechtlichen Rechtsform erfolgreicher durchzusetzen ist. |
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