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Die gleiche Bezahlung von Mannern und Frauen ist ein aktuelles und politisch brisantes Thema. Ab dem Jahr 2016 erfuhr es in Frankreich und Deutschland neue Impulse durch die Gesetzgebung. Das franzoesische Recht geht mit der Sammelklage fur kollektive Diskriminierungen und dem verpflichtenden Index fur berufliche Gleichstellung einen anderen Weg als das deutsche Entgelttransparenzgesetz. Die Autorin analysiert und erlautert im Rechtsvergleich die rechtlichen Instrumente des franzoesischen Rechts, die die Entgeltgleichheit zum Ziel haben. Dazu gehoeren der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsrecht und die Massnahmen des kollektiven Arbeitsrechts. Ihre Analyse verdeutlicht die anhaltenden Umsetzungsschwierigkeiten in beiden Rechtssystemen.
In Australien sind Gerichte (courts) und spezialisierte Verwaltungseinrichtungen (tribunals) des Bundes und der Bundesstaaten zustandig, arbeitsrechtliche Konflikte beizulegen. Die Autorin erlautert und analysiert aus deutscher Perspektive diese Institutionenvielfalt und das daraus entstehende Streitbeilegungssystem im Rechtsvergleich. Nach einer Einfuhrung in die Geschichte und Rechtsquellen des australischen Arbeitsrechts stellt sie die wichtigsten australischen Institutionen den deutschen gegenuber. Ihre Analyse der Verfahren vor der Fair Work Commission (tribunal des Bundes) und dem Federal Court of Australia (Bundesgericht) verdeutlicht die funktionale Trennung von Regelungs- und Rechtsstreit. Die Ausfuhrungen gewahren Einblick in die Grundzuge der Verfahren und den Instanzenzug.
Mit Einfuhrung der Rechtsform der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) im Jahr 2004 eroeffneten sich Gesellschaften deutscher Rechtsform neue Moeglichkeiten, die unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsorgan der Gesellschaft zu vermeiden oder sogar abzuschaffen. 43 SEBG verbietet ein solches Verhalten, wenn es missbrauchlich ist. Die Autorin interpretiert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vorschrift unter Berucksichtigung des Unionsrechts und identifiziert Umstrukturierungsmassnahmen unter Einsatz einer SE, die gegen das Missbrauchsverbot verstossen koennen.
Die Fluktuation von Beschaftigungsverhaltnissen durch den Abgang des Arbeitnehmers ist als rechtlich und oekonomisches Problem weithin geklart. Der zielgerichtet bewirkte Austausch des Arbeitgebers zur Meidung rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeberlasten ist hingegen ein junges Phanomen, das punktuell erfasst ist, aber noch nicht ubergreifend und monographisch untersucht worden ist. Das unternimmt die Autorin, indem Sie untersucht, wie sich Arbeitgeber ihren Pflichten aus dem Individualarbeitsrecht, der Mitbestimmung und dem Tarifvertragsrecht entziehen und auf welche rechtlichen und arbeitsorganisatorischen Gestaltungsmittel Arbeitgeber zur Meidung des Arbeitsrechts zuruckgreifen.
Thema der vorliegenden Publikation sind die rechtlichen Probleme, zu denen die Vergutung von Arbeitnehmervertretern mit Doppelmandaten fuhren kann. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und darf als solches - im Gegensatz zum Aufsichtsratsamt - nicht vergutet werden. Arbeitnehmervertreter fuhren einen erheblichen Teil ihrer Aufsichtsratsvergutung an die Hans-Boeckler-Stiftung ab. Kompensiert wird dies oftmals dadurch, dass den Arbeitnehmervertretern in ihrer Rolle als Betriebsratsmitglieder eine grosszugige Vergutung gewahrt wird. Da eine Betriebsratsbegunstigung nach dem Betriebsverfassungsgesetz verboten und strafbar ist, birgt dies ein Compliance-Problem. Zudem ist es ein Governance-Problem, wenn das Aufsichtsratsmitglied von dem zu uberwachenden Vorstand eine Sondervergutung erhalt, und somit nicht mehr unabhangig von diesem ist.
Wahrend die Tariffahigkeit einer Gewerkschaft in Deutschland anhand einer Reihe von abstrakten Kriterien bestimmt wird, hat sich in Grossbritannien ein ganzlich anderes System entwickelt. Moechte eine britische Gewerkschaft Tarifverhandlungen mit einem Arbeitgeber fuhren, muss sie von ihm als Verhandlungspartner akzeptiert werden. Diese Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers gegenuber einer Gewerkschaft wird in Grossbritannien als "recognition" bezeichnet. Mangels eines vergleichbaren Instituts im deutschen Recht kann der britische Schlusselbegriff der "recognition" noch am ehesten mit dem deutschen Wort "Anerkennung" ubersetzt werden. Die Autorin untersucht das britische Anerkennungssystem und die darin massgebliche Rechtsfigur der Anerkennung in all ihren Ausgestaltungen.
Das europaische Kartellverbot gilt grundsatzlich umfassend, d.h. auch fur das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen (Tarifvertrage, Betriebsvereinbarungen etc.) stehen daher in einem latenten Konflikt mit dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV. Zur Aufloesung des Konflikts hat der EuGH die sogenannte Albany-Ausnahme entwickelt. Erfullt eine Vereinbarung ihre Voraussetzungen, ist sie vom Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen. Wahrend der EuGH bereits mehrfach mit der Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf tarifvertragliche Vereinbarungen befasst war, ist ihre Anwendbarkeit auf Betriebsvereinbarungen weiter ungeklart und bislang wenig erforscht. Der Autor untersucht daher vertiefend die Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf Betriebsvereinbarungen im Sinne des BetrVG.
Der Status des GmbH-Geschaftsfuhrers - ist er Dienst- oder Arbeitnehmer? - ist trotz der EuGH-Urteile in den Rechtssachen Danosa und Balkaya im deutschen Recht weiterhin ungeklart. Dies ist gleichermassen dogmatisch wie praktisch unbefriedigend. Dieser Problematik widmet sich das Buch. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem durch die vorherrschende gesellschaftsrechtliche Auffassung gepragten Postulat der Inkompatibilitat von Organstellung und Arbeitnehmereigenschaft auseinander und wendet sich den Folgen fur den Mutterschutz zu. Die UEberprufung der Vereinbarkeit der Rechtslage de lege lata mit hoeherrangigem Recht berucksichtigt die ubergeordneten verfassungsrechtlichen Ziele und Leitprinzipien, die europaischen Harmonisierungsvorschriften sowie die Regelungsabsichten des nationalen Gesetzgebers. Die Reichweite und Folgen der Danosa-Entscheidung fur die nationale vertragliche und gesellschaftsrechtliche Ebene betrachtet die Autorin ebenso wie die Individualrechtsschutzmoeglichkeiten betroffener GmbH-Geschaftsfuhrerinnen.
Das Kundigungsschutzrecht enthalt in 9, 10 KSchG Normen, die eine gerichtliche Aufloesung des Arbeitsverhaltnisses im Rahmen des Kundigungsschutzprozesses bei einer Zerruttung der Vertrauensbeziehung der Arbeitsvertragsparteien gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer ermoeglichen. Die Verfasserin untersucht, ob das System des Kundigungsschutzrechts den verfassungsrechtlichen Anforderungen genugt. Im Fokus steht die Frage, ob die Arbeitsvertragsparteien immer dann, wenn ihnen die Fortfuhrung des Arbeitsverhaltnisses unzumutbar ist, die Moeglichkeit haben, dieses aufzuloesen. Insofern wird eroertert, ob eine analoge Anwendung der 9, 10 KSchG im ungek10 KSchG im ungekundigten Arbeitsverhaltnis bzw. uber den vorgesehenen Anwendungsrahmen hinaus geboten ist.
Die Einordnung von Arbeitnehmeranspruchen in das insolvenzrechtliche Forderungssystem wirft erhebliche Probleme auf. Ausgehend vom insolvenzrechtlichen Gesamtsystem betrachtet der Autor die vielen denkbaren arbeitsrechtlichen Einzelphanomene, darunter auch kollektivvertragliche Anspruche. Dabei erfolgen eine Kategorisierung der Anspruche nach ihrer Sachnatur und eine ubergeordnete systematische Analyse, die den Grundstein zur Bezeichnung der Befriedigungsrangfolge im Insolvenzverfahren legt. Es stellt sich heraus, dass das Spannungsverhaltnis zwischen Glaubigergleichbehandlungsgrundsatz und Arbeitnehmerschutz nicht immer zufriedenstellend aufgeloest ist. Abschliessend geht der Autor auf die Vorzuge und Besonderheiten des Insolvenzplanverfahrens ein.
Das Buch setzt sich mit dem Prozessvergleich im Arbeitsrecht auseinander. Dieser rechtfertigt die nur in Ausnahmen zulassige Befristung eines Arbeitnehmers ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG). Allerdings ist die vermeintlich einfach zu bewirkende Befristungsalternative mit einem erheblichen Makel behaftet. Sie ruhrt aus dem nationalen Richterrecht her, ergibt sich aus einem Zusammenspiel zwischen dem TzBfG, dem BGB und der ZPO und wird wesentlich durch das europaische Recht beeinflusst. Die entstehenden Unstimmigkeiten fuhren auch in der Rechtsprechung zu Unsicherheiten und bewirken eine falsche Anwendung der Vorschrift. Die Folge ist oftmals eine unbefristete Beschaftigung. Der Autor beleuchtet die nationalen und europaischen Konfliktfelder des Prozessvergleichs im Arbeitsrecht und sucht Wege, um den Vergleich als Befristungsgrund risikoarm einsetzen zu koennen.
Die Studie untersucht das Problem der supranationalen Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Privatgesellschaft, SPE, einem der potenziell bedeutendsten Projekte der EU. Die SPE zielt als passgenaue supranationale Kapitalgesellschaft vor allem auf den Mittelstand, ist aber auch als Konzernbaustein relevant. Der Autor informiert umfassend uber den Stand der unternehmerischen Mitbestimmung in Europa und uber die Regelungsversuche fur die SPE. Er befasst sich mit der Suche nach einer kompromissfahigen Loesung der Beteiligungsproblematik und formuliert anhand einer Analyse der bisherigen Entwicklungen im Kontext des aktuellen mitgliedstaatlichen und europaischen Umfelds einen eigenen Vorschlag zu einer rechtsformspezifischen Arbeitnehmerbeteiligung.
Das Buch befasst sich mit der gewillkurten betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung in der Europaischen Aktiengesellschaft (SE), welche Freiraum schafft fur Partizipationskonzepte, die zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ausgehandelt werden. Die Autorin wertet 62 in der Praxis abgeschlossene SE-Beteiligungsvereinbarungen aus. Die Inhalte werden systematisch dargestellt, beschrieben und im Anschluss unter Berucksichtigung von Literatur und Rechtsprechung bewertet. Damit leistet die Autorin empirische Grundlagenarbeit und erschliesst den Tatsachenboden der SE-Beteiligungsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass der geschaffene Freiraum in der Praxis durch vielseitige Gestaltungen genutzt wird.
Die Streikkultur in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren u.a. durch den Einsatz neuer Streikmittel und die zunehmende Macht von Spartengewerkschaften massiv verandert - mit gravierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Nach wie vor fehlen gesetzliche Vorgaben, die das diffuse Richterrecht kodifizieren und so notwendige Rechtssicherheit und -klarheit schaffen. Solange der Bundesgesetzgeber diesbezuglich untatig bleibt, koennen die Lander Arbeitskampfgesetze erlassen und so volkswirtschaftliche Beeintrachtigungen mit gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen verringern. Die Studie analysiert unterschiedliche Regelungsmoeglichkeiten anhand ihrer Zweck-und Rechtmassigkeit und gibt Empfehlungen fur deren Kodifizierung.
Die parteiautonome Rechtswahl hat im Zuge der Vergemeinschaftung des Europaischen Kollisionsrechts eine herausragende Bedeutung erlangt. Regelungen zur Rechtswahl finden sich in allen Verordnungen und Verordnungsvorschlagen (Rom I-VO, Rom II-VO, EuUnthVO in Verbindung mit HUntProt, Rom III-VO, EuErbVO und Vorschlage zum Guterrecht). Die Rechtswahlregelungen weisen, obwohl sie von derselben Grundkonzeption und Grundintention getragen sind, stilistische, sprachliche und inhaltliche Unterschiede auf. Die Arbeit zeigt die strukturellen Defizite und Widerspruchlichkeiten der Rechtswahlregelungen des Europaischen Kollisionsrechts auf. Sie unterbreitet auf der Basis der geltenden Regelungen Reformvorschlage und endet mit einem Regelungsvorschlag fur eine Generalnorm zur Rechtswahl.
Die Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europaischen Gesellschaft (SE) ist nicht einheitlich geregelt. Die Richtlinie 2001/86/EG enthalt zahlreiche Gestaltungsspielraume. In Deutschland wurde die Richtlinie 2001/86/EG durch das SEBG umgesetzt. Dieses sieht fur eine SE mit Sitz in Deutschland partielle Ruckverweisungen in die Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Fur die Akteure in einer SE bedeutet dies ein Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme. Der Umfang und die Folgen der Ruckverweisungen sind Gegenstand der Bearbeitung. Im Mittelpunkt steht ein Vergleich derjenigen nationalen Regelungen, die von den Ruckverweisungen des SEBG erfasst sind. Untersucht werden die massgeblichen Regelungen in den Umsetzungsgesetzen von 27 EU-Mitgliedstaaten.
Gegenstand der Untersuchung ist der Leistungsmassstab im Arbeitsverhaltnis. Im Anschluss an eine Darstellung des Pflichtenprogramms des Arbeitnehmers setzt sich der Verfasser kritisch mit den verschiedenen in Literatur und Rechtsprechung zu der Frage des Leistungsmassstabs vertretenen Auffassungen auseinander. Hierbei zeigt sich, dass die insbesondere in der Rechtsprechung vertretene subjektive Theorie dogmatisch kaum haltbar ist. In der Folge entwickelt der Verfasser einen eigenstandigen Loesungsansatz. Dieser beruht auf einer analogen Anwendung des 59 HGB. Die Einordnung des sich hieraus ergebenden objektiven Massstabs in das Leistungsstoerungs- und Kundigungsrecht macht deutlich, dass eine soziale Feinsteuerung der Folgen unzureichender Arbeitsleistungen durchaus auch auf der Rechtsfolgenseite moeglich ist, ohne dass der Leistungsmassstab bereits auf der Pflichtenebene relativiert werden musste.
In Rechtsprechung und Literatur noch weitgehend ungeklart ist die Frage, ob durch einen Haustarifvertrag intensiver in die Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers eingegriffen werden kann als durch einen Verbandstarifvertrag. Das Werk beleuchtet diese umstrittene Frage anhand zweier aktueller Praxisbeispiele - gewerkschaftlichen Forderungen nach Standortgarantien und Zeitarbeitsquoten - und setzt sich daruber hinaus mit den Auswirkungen auf das Arbeitskampfrecht auseinander. Die Verfasserin kommt zum Ergebnis, dass durch einen Haustarifvertrag auf die Unternehmerfreiheit wirksam verzichtet werden kann und damit weitergehende Regelungen als in einem Verbandstarifvertrag moeglich sind, welche aber nicht erstreikt werden koennen.
Beim Betriebsubergang gelten die Anforderungen des 613a Abs. 5 und 6 BGB. Neben einer Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer erhalten diese das Recht, dem UEbergang ihres Arbeitsverhaltnisses innerhalb einer Monatsfrist zu widersprechen. Diese beginnt nicht zu laufen, solange keine fehlerfreie Unterrichtung vorliegt. Da das BAG sehr hohe Anforderungen an diese Unterrichtung stellt, erfullen viele Arbeitgeber die in 613a Abs. 5 BGB geforderte Pflicht nicht. Deshalb koennte der Arbeitnehmer auch nach Jahren dem UEbergang seines Arbeitsverhaltnisses noch widersprechen. Dieses Problem loest das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit beschaftigt sich mit dieser Vorgehensweise, erlautert die wichtigsten Falle und entwickelt Loesungsansatze und Hilfestellungen fur die Praxis.
Kundigungsschutz ist ein Kernelement des Arbeitsrechts in fast allen Rechtsordnungen. Portugal weist hierbei ein traditionell hohes Schutzniveau auf. Dieses Buch untersucht die Auswirkungen der jungsten Reformen. Basis ist die umfassende Analyse des materiellen und prozessualen Kundigungsschutzes. Abschliessend steht die Bewertung und Einordnung des geltenden Schutzstandards zu anderen europaischen Landern. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Abfindungs- und Bestandschutz verschrankt sind, wobei der Arbeitnehmerschutz in Spannung zu Gerichtsentlastung steht. Trotz eher kosmetischer Reformen werden die Einschnitte subjektiv stark wahrgenommen. Das Schutzniveau stellt somit weiter ein Investitionshemmnis dar.
Der Autor beschaftigt sich mit der Zulassigkeit schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien. Im Fokus der Betrachtung steht die praxisrelevante Frage, ob sich der einzelne Arbeitgeber gegenuber der Gewerkschaft zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten wirksam verpflichten kann. Nach kritischer Analyse und aufbauend auf einem konsequenten Verstandnis der Tarifautonomie als "kollektiv ausgeubte Privatautonomie" kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass schuldrechtliche Verpflichtungen in einem Tarifvertrag nur begrenzt zulassig sind. Als "privilegierte Privatrechtssubjekte" des kollektiven Arbeitsrechts fehlt den Tarifparteien gleichfalls die Befugnis, ausserhalb eines Tarifvertrages Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten zu vereinbaren.
Als Reaktion auf den Ruf der Wirtschaft nach weiterer Flexibilisierung ist der aktuelle Arbeitsmarkt gepragt durch die zunehmende Bereitstellung von Arbeitsleistung jenseits des klassischen zweiseitigen Arbeitsverhaltnisses. Ein Instrument dieser Flexibilisierung ist die Beschaftigung im Wege der Arbeitnehmeruberlassung, deren rechtlicher Rahmen im AUEG nur unvollstandig geregelt ist. Die Autorin beschaftigt sich mit der allgemein-schuldrechtlichen Einbettung des der Arbeitnehmeruberlassung zugrundeliegenden komplexen Dreiecksverhaltnisses zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. Weiterhin erkennt die Autorin einen Reformbedarf bezuglich der Regelung der Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmeruberlassung und entwickelt einen umfassenden Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung.
Der Autor setzt sich grundlegend mit dem aus 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG folgenden betriebsverfassungsrechtlichen Verbot parteipolitischer Betatigung im Betrieb auseinander. Dabei werden zunachst die dogmatischen Grundlagen erarbeitet, die fur eine methodisch korrekte Auslegung des Verbots von Bedeutung sind. Neben der historischen Entwicklung und dem Normzweck wird insbesondere das Verhaltnis des 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in den Blick genommen. Anschliessend werden im Rahmen einer umfassenden Untersuchung des 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG nicht nur Inhalt und Reichweite des parteipolitischen Betatigungsverbots bestimmt, sondern daruber hinaus auch die moeglichen Konsequenzen einer Verbotsverletzung systematisch dargestellt und bewertet.
Das Buch behandelt den Zeugnisanspruch von Arbeitnehmern, dessen inhaltliche Grenzen sich vor allem nach den von der Rechtsprechung entwickelten Zeugnisgrundsatzen bestimmen. Das Spannungsverhaltnis zwischen dem Grundsatz der Zeugniswahrheit und dem Gebot arbeitgeberseitigen Wohlwollens hat zur Folge, dass die Gestaltung des Inhalts des Arbeitszeugnisses erheblicher Rechtsunsicherheit unterliegt. Der Autor untersucht in zwei Schritten, wie die Interessenkonflikte zwischen den Beteiligten aufgeloest werden koennen. Im ersten Teil werden die rechtlichen Kriterien analysiert, an denen sich der Zeugnisinhalt abstrakt messen lassen muss. Im zweiten Teil werden die gefundenen Massstabe auf die Loesung konkreter Rechtsfragen angewendet. |
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