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Der vorliegende Band dient den in Klinik und Praxis tatigen
Dermatologen und dermatologisch interessierten AErzten zur
kontinuierlichen Fortbildung und als verlassliche
Informationsquelle. Die Schwerpunkte dieses Bandes liegen auf den
Fortschritten im Bereich der klinischen und operativen
Dermatologie, des atopischen Ekzems, der UEberlappungsdermatosen,
der Erkrankungen des Fettgewebes, AIDS, der angewandten
Allergologie, der Mikrobiologie, der Andrologie, der padiatrischen
Dermatologie, der Entwicklungen in der Therapie und der Berichte
aus der Forschung fur die Therapie.
Erstmalig fur den deutschen Sprachraum wird ein methodisches
Kompendium vorgelegt, mit dessen Hilfe eine umfassende Bearbeitung
von historischen menschlichen Skelettresten ohne weiterfuhrende
Literatur moeglich ist. Dargestellt ist das gesamte gangige
methodische Repertoir von der Ausgrabung bis zur vergleichenden
Auswertung der Daten. Ein Schwergewicht liegt auf moderner
Laboranalytik (u.a. Spurenelement- und DNA-Analyse). Ziel und
Nutzen des Buchs sind, dass ein
Bearbeiter/Ratsuchender/Studierender allein mit dem vorliegenden
Werk seine Arbeit planen und durchfuhren kann. Hierzu dienen
besonders ausfuhrliche Rezepturen und Fallbeispiele, Illustrationen
und anatomische Abbildungen. Auf ungewoehnliche
UEberlieferungsformen menschlicher UEberreste (Leichenbrande,
Mumien, Moorleichen) wird ebenfalls und ausfuhrlich eingegangen.
Dieses Buch zeigt an ausgew{hlten Beispielen aus der Phytotherapie
und der Hom-opathie den aktuellen Stand der Forschung zum
Wirkungsnachweis und zu Wirkungsmodellen der Naturheilverfahren.
Die Ergebnisse rechtfertigen die Integration dieser Verfahren in
die Forschung.
Das Buch stellt - unter Einbeziehung medizinischer Erkenntnisse -
ausfuhrlich die in den USA bestehende Rechtslage zur
Immunschwachekrankheit Aids dar und vergleicht sie mit dem
deutschen Rechtszustand. Behandelt werden - die
Aids-Forschungsfoerderung (Art und Umfang der Foerderung) - die
Aids-Aufklarung (und zwar der OEffentlichkeit sowie einzelner
Gruppen z.B. der Schuler, Lehrer, AErzte, Gefangenen,
Heiratswilligen) - die Pflicht zu HIV-Tests (von Blut- und anderen
Spenden sowie von verschiedenen Personengruppen, z.B. der
Immigranten, Heiratswilligen, Prostituierten, Gefangenen, Soldaten,
Beamten, Krankenhauspatienten und der allgemeinen Bevoelkerung) -
der Schutz vor einer Diskriminierung HIV-Infizierter (insbesondere
im Arbeitsleben, Schulwesen, Wohnungs- und Versicherungswesen). Die
amerikanische Rechtslage wird in den einschlagigen Abschnitten
jeweils einer umfassenden Bewertung unterzogen und darauf
uberpruft, ob sie fur die Aids betreffende rechtspolitische
Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland fruchtbar gemacht
werden kann.
Anlasslich des 100. Jahrestages des gewaltsamen Todes von Mary
Vetsera und des Kronprinzen Rudolf von Habsburg war das hier
dokumentierte Symposium offenbar die einzige Ver anstaltung, die im
Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung die ses Anlasses gedachte.
Daher scheint uns die Bezeichnung "Das Mayerling-Symposium"
gerechtfertigt. Unsere Absicht beschrankte sich jedoch nicht
darauf, der historischen Tragodie zu gedenken, sondern wir wollten
das weltweite Publikumsinter esse auch dazu nutzen, die Phanomene
der Aggression und der Suizidalitat nach neuestern
wissenschaftlichem Erkenntnisstand zu beleuchten und auf diese
Weise aufzeigen, dass derartig schrecklichen Ereignissen
prophylaktisch und therapeutisch be gegnet werden kann. Neben den
medizinischen Grundlagen kommt dabei der Familiendynamik und den
sozialen Gegeben heiten eine entscheidende Bedeutung zu. Den
Ereignissen von Mayerling selbst wurde nur im Rahmen eines
einleitenden Vortrags gedacht, welcher der wohl bekann testen
Historikerin auf diesem Gebiete, Dr. Brigitte Hamann, anvertraut
war. In den Diskussionen kam es jedoch immer wieder zu einer
interessanten Begegnung zwischen den histori schen Wissenschaften
und den Wissenschaften, die sich mit destruktivem und suizidalem
Verhalten beschaftigen. Die gene tischen, biochemischen und
pharmakologischen Aspekte der Phanomene wurden ebenso besprochen
wie die tiefenpsycholo gischen, soziologischen,
familientherapeutischen und ethischen Gesichtspunkte. So war es
moglich, einen Querschnitt durch die wissenschaftliche
Auseinandersetzung um die Probleme der Aggression und
Selbstaggression darzustellen. Dass in den leb haften Diskussionen
auch der politische und rezeptionsge schichtliche Aspekt der
Tragodie von Mayerling zur Sprache kam, war vorauszusehen. Moge
dieses Buch dazu beitragen, dass anlasslich des 100."
Die Ausbreitung des Betaubungsmittelmissbrauchs (BTM) gibt seit
Jahren Anlass zur Besorgnis. Zahlreiche Lander sind, unabhangig von
ihren gesellschaftlichen Systemen, dem Einfluss des
Drogenmissbrauchs ausgesetzt. Erst die genaue Kenntnis der
Tatsachen sowie das Sammeln neuer Erfahrungen und deren kritische
Beurteilung erlauben eine Abschatzung von Diagnose, Prognose und
Praventionsmoglichkeiten im Hinblick auf die aktuelle Situation des
BTM-Missbrauchs. In diesem Buch wird die aktuelle Situation des
Betaubungsmittelmissbrauchs anhand epidemiologischer Befunde
dargestellt. Die neuesten chemisch-analytischen Verfahren fur eine
differenzierte Diagnostik werden prasentiert, Moglichkeiten und
Grenzen der medikamentgestutzten Entzugsbehandlung von
Drogenabhangigen, insbesondere von Methadonprogrammen, vor dem
Hintergrund der AIDS-Problematik diskutiert. Die Vielschichtigkeit
der mit dem Betaubungsmittelmissbrauch zusammenhangenden Probleme
verlangt eine gezielte Zusammenarbeit zwischen den Vertretern
unterschiedlicher Disziplinen. Arzte, Sozialarbeiter, Juristen,
Kriminalbeamte, Psychologen und Drogenberater sind hier gefordert.
Respect for autonomy has become a fundamental principle in human
research ethics. Nonetheless, this principle and the associated
process of obtaining informed consent do have limitations. This can
lead to some groups, many of them vulnerable, being left
understudied. This book considers these limitations and contributes
through legal and philosophical analyses to the search for viable
approaches to human research ethics. It explores the limitations of
respect for autonomy and informed consent both in law and through
the examination of cases where autonomy is lacking (infants),
diminished (addicts), and compromised (low socio-economic status).
It examines alternative and complementary concepts to overcome the
limits of respect for autonomy, including beneficence, dignity,
virtue, solidarity, non-exploitation, vulnerability and
self-ownership. It takes seriously the importance of human
relationality and community in qualifying, tempering and
complementing autonomy to achieve the ultimate end of human
research - the good of humankind.
Seit Anfang dieses Jahrhunderts hat sich die Lebenserwartung der
Menschen in den In dustrielandern fast verdoppelt. Neben besseren
sozialen Bedingungen ist dies vor allem auf den erfolgreichen Kampf
der Medizin gegen Infektionskrankheiten und andere aku te
Erkrankungen zuriickzufuhren. Ais Ursachen fur Morbiditat und
Mortalitat alter Menschen stehen heute chronische und degenerative
Veranderungen im Vordergrund. In der Todesursachenstatistik stehen
b6sartige Tumoren nach den Herz-Kreislauf Erkrankungen an zweiter
Stelle. Mehr als 50% der malignen Tumoren werden in der Gruppe der
iiber 65 j ahrigen gefunden, die nur ca. 13 % der Gesamtbev6lkerung
bilden. Damit sind b6sartige Tumoren vor allem eine Erkrankung des
h6heren Lebensalters. Trotz dieser Tatsache ist die Meinung weit
verbreitet, daB bei Auftreten von Tumor erkrankungen im h6heren
Lebensalter die Therapieverfahren der modernen Onkologie nicht mehr
angewendet werden k6nnen bzw. diirfen. Der Krebs bei alten Menschen
wird als schicksalshafte Erkrankung hingenommen, die ein schon
lange wahrendes Le ben beendet. Dies kommt nicht zuletzt in vielen
Therapiestudien zum Ausdruck, die die Wirksamkeit kurativer oder
den Tumor kontrollierender MaBnahmen bei iiber 65jahri gen
Patienten gar nicht mehr untersuchen. Dadurch sind auch die
Erfahrungen in der Tumortherapie alter Menschen begrenzt."
Zufalle weisen gelegentlich die Forschung in eine bestimmte Rich-
tung. Auch beziiglich der Luftembolie war der Zufall im Jahre 1971
bei der Obduktion einer jungen Frau, die Monate nach einer bei-
derseitigen Tubenligatur an einer Gasembolie gestorben war, der
AnlaB zu einer Serienuntersuchung wie zur Entwicklung einer neu- en
MeBtechnik, die sich zur Routineuntersuchung eignet und exak- te
Ergebnisse garantiert. Traumatologie und Technik in der Medi- zin
gebieten heute in jedem Fall die Priifung auf Luftembolie, damit
wertvolle Befunde zur KHirung der Todesursache nicht von vornherein
verloren gehen. Die letzten Jahre haben das Span- nungsfeld
zwischen Morphologie sowie physikalischer und chemi- scher
MeBtechnik aufgezeigt. So moge dieses Buch den Anreiz ver- mitteln
zur weiteren Erforschung der Luftembolie. Hans Joachim Mallach
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung. . . . . . . . 1 1 Historischer
Riickblick 3 2 Pathogenese der Luftembolie . 9 2. 1 Venose
Luftembolie . . . . . 9 2. 1. 1 Eintritt der Luft in das
GefaBsystem 9 2. 1. 2 Embolische Verschleppung der Luft 20 2. 1. 3
Pathophysiologische Folgen . . . . 21 2. 2 Arterielle Luftembolie .
. . . . . . . 25 2. 2. 1 Eintritt der Luft in das GefaBsystem 25 2.
2. 2 Embolische Verschleppung der Luft . 30 2. 2. 3
Pathophysiologische Folgen . . . . . . 32 2. 3 Gekreuzte oder
paradoxe Luftembolie . 34 2. 4 Die Caissonkrankheit als Sonderfall
der Gasembolie 36 3 Methoden zum Nachweis der Luftembolie. . . 41
3. 1 Physikochemische Luft- bzw. Gasnachweise . 41 3. 1. 1
Nachweistechniknach Mercier (1837) . . . . 41 3. 1. 2 Klassische N
achweistechnik nach Richter (1905) 41 3. 1. 3 Nachweistechniknach
W. K. Schmidt (1979) .
Von juristischer wie von medizinischer Seite wird seit einigen
Jahren zunehmend das interdisziplinare Gesprach gesucht; zahlreiche
Veranstaltungen bieten Gele- 1 genheit zum gegenseitigen
Meinungsaustausch. Dennoch existieren an den Beruh- rungspunkten
von Medizin und Recht noch immer zahlreiche Probleme und Quel- len
alltaglicher Konfrontation. Zwar erweisen sie sich vielfach
lediglich als Ausdruck eines bestehenden Informationsdefizits und
koennen dann leicht durch ein klarendes Gesprach beseitigt werden.
Doch werden in anderen Fallen auch berufsspezifisch immanente
Gegensatze deutlich, die nur durch ein vertieftes Ver- standnis der
beiderseitigen Positionen uberbruckt werden koennen. Zu diesen
Problempunkten gehoert auch die Drogensucht. Sie hat im Verlauf der
letzten Jahre ungeahnte Dimensionen erreicht; ihre Bekampfung bzw.
Behandlung ist ohne multidisziplinare Kontakte, die insbesondere
auch AErzte und Juristen erfassen, nicht denkbar. Dennoch bestehen
hier -bei allem erkennbaren Bemuhen um gegenseitiges Verstandnis
-z. T. betrachtliche Schwierigkeiten der Kommunika- tion,
insbesondere auch dann, wenn es um die ethisch-moralische
Rechtfertigung, den Stellenwert und/oder die Durchfuhrung
repressiver oder therapeutischer Mass- nahmen geht. So bildet noch
immer - v. a. auf arztlicher Seite -die praktische Aus- gestaltung
der hier zu behandelnden Massregel des 64 (bzw. 42c a. F. ) StGB
ein standiges Diskussionsthema, da die betroffenen AErzte fur die
"Belastung" des the- rapeutischen Milieus durch zwangseingewiesene
Suchtige z. T. wenig Verstandnis 2 aufzubringen vermoegen. Ihre
Kritik an der massregelrechtlichen Zuweisung hat bereits 1970 die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Trager psychiatrischer Kranken-
hauser zum Ausdruck gebracht.
Die letzte deutschsprachige "Kriminalpsychopathologie" ist von Karl
Birnbaum im Jahre 1931 verfasst worden. Es handelt sich um eine
Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phanomene des
Verbrechens. Ein derartiges Vorge- hen ist heute nicht mehr
ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in
Kriminalpsychiatrie erschoepfen, sondern muss als eigenstandige
Disziplin verstan- den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten
Psycho-, Bio- und Soziowissen- schaften auswertet. Zur Bestimmung
ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa- thologie mit
Normativitaten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und
pathologisierende Normativitat als erkenntnistheoretische
Gesichtspunkte an vor- derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an
den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri- minalisten. Es
handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein
Einstieg in das schwer uberschaubare Gebiet der
Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen
Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine
jahrzehntelange Beschaftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten
Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau- tenberg
ist in mehrjahriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors
hineinge- wachsen. Besonderer Dank gebuhrt Frau Oberstaatsanwaltin
Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, fur die kritische
Durchsicht des Manuskriptes.
Die morphologische Diagnostik von Transplantatbiopsien hat in den
letzten Jahren durch die steigende Anzahl von nierentransplan-
tierten Patienten und durch die Anwendung des neuen Immunsup-
pressivums Ciclosporin-A wesentlich an Bedeutung zugenommen. Neben
der rein lichtoptischen Beurteilung von Transplantatbiop- sien
konnen durch moderne immunmorphologische und histoche- mische
Methoden sowie durch die Elektronenmikroskopie wichtige
Zusatzinformationen erhalten werden. Die Grundlage fUr das
vorliegende Werk bilden 354 Biopsien von Kadavernierentrans-
plantaten, die an der Wiener Universitatsklinik im Zeitraum von
1977 bis 1985 entnommen wurden, wobei die Veranderungen in Biopsien
von Patienten unter konventioneller Immunsuppression jenen von
Ciclosporin-A-behandelten Patienten gegeniibergestellt werden. Mit
Hilfe der Immunmorphologie und der In-situ-Hybridi- sierungstechnik
konnten erstmals virusbefallene Zellen innerhalb von
Nierentransplantatbiopsien nachgewiesen werden und somit neue
Erkenntnisse hinsichtlich der Verkniipfung von Virusinfekten und
Transplantatabstol3ungsreaktionen auf morphologischer Ebe- ne
gewonnen werden. Die systematische Darstellung und Analyse der
morphologischen Veranderungen in Nierentransplantatbiop- sien sei
fiir aIle diagnostisch tatigen Pathologen von Nutzen sowie fiir die
auf dem Gebiet der Transplantation tatigen Kliniker von Interesse.
Besonders danken mochte ich meinen Lehrern Univ. -Prof. Dr. J. H.
Holzner (Vorstand des Pathologischen Institutes der Universi- tat
Wien), Univ. -Prof. Dr. M. J. Mihatsch (Pathologisches Institut der
Universitat Basel), Prim. Univ. -Doz. Dr. G. Syre (Vostand des
Pathologischen Instituts des a. o. Krankenhauses Linz), Univ.
-Prof. Dr. D. Kerjaschki und Univ. -Doz. Dr. K.
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche
Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig-
keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist
namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und
geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des
Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als
arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die
Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der
Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den
Patienten weiterge- ben und welche?"g Diese Auskunfte entsprechen
weithin den Vorgaben von Gesetzgebung, 9 Rechtsprechung und
Literatur, soweit sie sich des Themas uberhaupt angenom- men haben.
Das Arzneimittelgesetz verlangt als Wirksamkeitsvoraussetzung der
Einwilli- gung des Patienten oder Probanden die Aufklarung "durch
einen Arzt" ( 40 I Nr. 2; 41 Nr. 5 AMG). Die
Strahlenschutzverordnung legt dieses Erfordernis noch genauer fest:
"Vor der Einwilligung ist der Proband durch den das For-
schungsvorhaben leitenden Arzt oder einen von diesem beauftragten
Arzt ... aufzuklaren" ( 41 I Nr. 8 StrSchVO). Die Deklaration von
Helsinki verlangt erheblich weniger weitgehend, daB "jede
Versuchsperson ausreichend, .. unter- richtet werden" muB (1
Allgemeine Grundsatze, 1.9).
Der "groBe Verbrecher", der die Welt vemeint, den totalen Wider-
stand inszeniert - als Inkarnation der groBen Negation - ist
philoso- phische Vision oder literarische Phantasie. Gemessen daran
ist die konkrete Beschaftigung mit dem Straftater (wohltuend)
emlich- temd; was in den Blick gerat, ist im wesentlichen ein
Scheitem. Schulte hat von der sog. Alterspadophilie gesagt, sie sei
"Krimina- litat aus Schwache"; vielleicht laBt sich vereinfachend
diese Formel aufKriminaliilit liberhaupt libertragen: ein Randeln
aus Schwache, Ausdruck eines Scheitems, Zeichen von
Ausweglosigkeit, ein Agie- ren angesichts nicht nur unlosbarer, oft
auch gar nicht benennbarer Konflikte. Dies ist auch nicht anders,
wenn es urn "die Morder" geht. So konnen sie getrost auch
Gegenstand von wissenschaftlichen Unter- suchungen werden. Sie
rlicken damit in unsere Nahe, es ergeben sich Verstandlichkeiten;
dies eroffnet Zugang und Moglichkeiten eines rationalen und
vielleicht auch hilfreichen Umgehens mit ihnen. Die Maxime des
angemessenen, rationalen, humanen U mgangs mit dem Straftater setzt
ein hohes MaB an Aufklarung voraus. Der "moralische Reflex" des
Abwertens und der Vergeltung muB liber- wunden werden. Dies ram
besonders schwer bei Totungsdelikten. Offenkundig ist dies schon
deshalb, wei! trotz aller Versachlichungs- bestrebungen in der
Rechtsprechung an der moralisch wertenden Unterteilung von
Totungshandlungen festgehalten wird: Von dem Begriff der "Unzucht"
hat man sich bei der letzten Strafrechtsreform getrennt und ihn
durch den neutraleren Begriff der "Handlung gegen die sexuelle
Selbstbestimmung" ersetzt; von dem Begriff des "Mor- des" in
Abgrenzung zum "Totschlag" hat man nicht lassen konnen, obwohl dies
rational im Sinne von Aufkiarung nicht begrlindbar ist.
Die bei Bluttransfusionen mitiibertragenen Leukozyten stell en in
den meisten Fallen einen unniitzen Ballast dar, der iiberdies fUr
den Patienten noch unangenehme Folgeerscheinungen und Neben-
wirkungen verursachen kann. Das Auftreten febriler, nicht hamoly-
tischer Transfusionsreaktionen auf wiederholte Bluttransfusionen
und die enge Assoziation dieser Transfusionsreaktionen mit Leuko-
zytenantikerpern haben dazu gefUhrt, daB der Leukozytendeple- tion
von Erythrozytenkonzentraten in der modernen Transfusions- medizin
eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Einen weiteren
Markstein in der Wertung der Rolle der Leukozyten bei
Bluttransfusionen stellen auch die Befunde bei
Nierentransplantationen dar, die bessere Ergebnisse zeigten, wenn
vor der Transplantation leukozytenhaltige Konserven zumindest in
geringen Mengen transfundiert wurden. Eine nicht unerhebliche
Rolle, vor allem bei immunsupprimierten Patienten, ist sicherlich
den Leukozyten auch als Gastzellen von Viren beizumessen, die mit
der Transfusion von Leukozyten iibertragen werden kennen, wie z. B.
das Cytomegalievirus oder das HTLV-III-Virus. Da sowohl aus Theorie
und Praxis eine Fiille von Daten und Beobachtungen vorliegen und
auch eine Reihe von Methoden bereits eingesetzt werden, urn
Erythrozyten meglichst leukozyten- arm oder sogar leukozytenfrei zu
praparieren, schien es angezeigt, eine gewisse Standpunktbestimmung
vorzunehmen und den Wert der leukozytendepletierten
Erythrozytentransfusion - vor allem im Bereich der
Transplantationsmedizin und Transfusionsmedizin- kritisch zu
sichten. Dankenswerterweise wurde hierzu von Bender und Organon
Teknika ein Symposion in Wien organisiert, auf dem namhafte
Fachleute aus Deutschland, den Niederlanden und Osterreich VI
Vorwort uber dieses Thema referierten.
Umfassende Einfuhrung und Nachschlagewerk fur die Praxis des
Begutachters. Schaubilder, Tabellen, Rontgenaufnahmen, Messkurven
und Gutachtenbeispiele veranschaulichen jedes Thema."
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 16 5. 2. Scheintod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Die Diagnose
des Hirntodes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22 6. 1. "Koma" im Hirntod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 24 6. 2. Atemstillstand (Apnoe) . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 24 6. 3. Hirnnerven- und
Hirnstammzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 26 6. 3. 1. Pupillen . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6. 3. 2.
Kornealreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 28 6. 3. 3. Okulozephaler Reflex (Puppenkopfphanomen) . . . . . .
. . . 28 6. 3. 4. Okulokardialer Reflex . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28 6. 3. 5. Okulovestibularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3.
6. Audiookularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 7.
Wiirgereflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 29 6. 3. 8. Hustenreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 9. Masseterreflex . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 4. Spinale Reflexe . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 30 6. 5. Elektroenzephalographie . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 34 6. 5. 1. Technischer Standard . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . .
Mit dieser Publikation wird - auch international - erstmals eine
kriminologische Methode fur die Praxis dargestellt, die eine
differenzierte Erfassung des individuellen Taters in seinen
sozialen Beztigen erlaubt. Unabhangig von rechtlichen Kategorien
ermoglicht sie unter Beriicksichtigung von sozialen Auffalligkeiten
im Vor- und Umfeld der Kriminalitat eine speziJisch kriminologische
Diagnose, die zu prognosti- schen SchluBfolgerungen fuhrt und
zugleich die kriminologisch bedeutsamen Schwa- chen und Starken der
zu beurteilenden Person aufzeigt. Damit liefert sie die empirischen
Grundlagen ftir (straf)rechtlich mogliche Einwirkungen im Sinne von
Spezialpravention und Prophylaxe sowie fur die Behandlung von
Straffalligen, wahrend der Rechtsbruch als solcher tiber den Tater
in seinen sozialen Verflech- tungen noch keinerlei Erkenntnisse zu
vermitteln vermag. Die fur die Beurteilung relevanten
Gesichtspunkte konzentrieren sich auf das allgemeine
Sozialverhalten im taglichen Leben, zu dem gerade die Praktiker
ohne psychologische oder psychiatrische Fachausbildung (wie etwa
Juristen, Sozialarbeiter oder Padagogen usw.) ohne weiteres einen
Zugang finden konnen. Aber auch die jeweils fachspezifischen
Kenntnisse im Bereich der forensischen Psychiatrie und Psychologie
erfahren dadurch eine wertvolle Erganzung. Das Instrumentarium der
Angewandten Kriminologie ist das Resultat einer jahrelangen
interdiszipliniiren Forschungsarbeit und inzwischen vielfach
erprobt.
In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band
2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur
Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen
dargelegt, auf denen im nun- mehr vorliegenden Band 3 "Die
strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie"
die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen
Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut.
Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme
der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande
ein ge- schlossenes Ganzes, sie sind aber so konzipiert, daB jeder
Band, auch fUr sich gelesen, verstandlich bleibt. Mit der
"Strukturalen Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychia-
trie" wendet sich der Verfasser in erster Linie an die
psychiatrischen Gutachter selbst, an Richter, Strafverteidiger und
Staatsanwalte. Aber uber diesen speziel- len Interessentenkreis
hinaus wendet sich das Gesamtwerk an alle "Psychowis-
senschaftler", denn es bietet, insbesondere mit seinem zweiten
Band, eine in sich geschlossene Konzeption der Psychopathologie,
die weit uber das forensi- sche Anwendungsgebiet hinausgeht und fUr
die wissenschaftliche Psychiatrie an sich von grundlegender
Bedeutung ist. In dem hier vorgelegten dritten Band erlautert der
Verfasser zunachst aus seiner Sicht das System des Strafrechts,
soweit er dessen Kenntnis als unerlaBli- che Voraussetzung fUr
sachbezogene gutachtliche Aussagen des psychiatrischen
Sachverstandigen ansieht. Eine autonome Entscheidungsfahigkeit des
Individu- urns wird im Strafrecht als "Schuldfahigkeit"
unterstellt, von dieser Vorausset- zung mllS der Sachverstandige
ausgehen, - mag er sie gut heiBen oder nicht.
Dieses Arbeitsbuch zur medizinischen Ethik ist entstanden auf dem
Hintergrund der langjiihrigen Bemuhungen von Prof. Dr. med. E.
Seidler, die Forschungen zur medizini- schen Ethik an seinem
Institut fUr Geschichte der Medizin an der Universitiit Freiburg zu
intensivieren und auch zu einem festen Bestandteil der Lehre werden
zu lassen. 1979 bis 1983 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft
Sach- mittel zur DurchfUhrung eines Projekts bewilligt; dadurch
wurde es moglich, verschiedene Bereiche der medizinischen Ethik
intensiver zu erforschen und sie in den Arbeitskreisen innerhalb
und auBerhalb der medizinischen Fakultiit zu dis- kutieren. Daraus
entstand der Plan, den Lernenden der me- dizinischen Heilberufe
eine Art Basiscurriculum fur die Ar- beit an medizinisch-ethischen
Fragen wiihrend der Aus- bildung zur VerfUgung zu stellen.
Erfahrungen mit Forschung und Vermittlung medizini- scher Ethik
lagen bereits aus einigen europiiischen Liindern vor. Wegweisend
waren v. a. die Publikationen und Aktivi- tiiten des bisher
einzigen Lehrstuhlinhabers fUr medizinische Ethik, Prof. Dr. P.
Sporken in Maastricht (Niederlande). Wichtig war auch die intensive
Beschiiftigung mit diesem Gegenstand, die aus den bioethischen
Zentren der USA, wie dem Hastings Center of Bioethics,
Hastings-on-Hudson, und dem Kennedy Institute of Bioethics,
Washington, D. c., bekannt geworden waren. Kontakte und
Erfahrungsaus- tausch besonders mit dem Kennedy Institute festigten
die Uberzeugung, daB auch bei uns die medizinische Ethik ein
wichtiges Element in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
medizinischer und pflegerischer Berufe werden muB.
Die 25. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Forensische Psychopathologie
der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin hat versucht, tiber
das Thema "Zum Aussagewert der Handlungsanalyse einer Tat"
Grundlagen aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu
erarbeiten. In Ubersichtsreferaten wurden die juristischen
(Jakobs), psychologischen (Wegener), psychiatrischen (Rasch) und
psychoanalytischen (Schumacher) Perspektiven dargestellt. Die
Resonanz macht die Aktualitat und praktische Bedeutung eines Sach-
verhalts deutlich, der fur Juristen, Psychologen, Mediziner und
Analytiker gleicher- maEen in der Begutachtungspraxis und der
Urteilsfindung von Wichtigkeit sein kann. So entstand der Plan, die
V ortrage dieser Veranstaltung in Buchform erscheinen zu lassen,
urn fur einen grbBeren Interessentenkreis eine Basis zu haben,
Sicht- und Denk- weisen in der Medizin und Jurisprudenz zu
tiberdenken und ProblembewuBtsein zu wecken. Besonderer Dankgehbrt
deshalb dem Springer-Verlag, der die Verbffentlichung gefbrdert und
ermoglicht hat. Wenn der "Handlungsbegriff" interdisziplinar
diskutiert wird, laBt sich das "Willens- problem" nicht
ausklarnmern. Verlag und Herausgeber haben deshalb zusatzlich eine
Arbeit von Prof. Dr. Dr. Schewe zum Thema "Wille und Freiheit -
juristische und medizinisch-psychologische Aspekte" aufgenommen und
den Referaten gleichsam zur "Einstimmung" vorangestellt. 1m
Hinblick auf die Thematik muB allerdings darnit gerechnet werden,
daE Mei- nungsunterschiede zwischen Sachverstandigen verschiedener
Standorte nicht abgebaut werden kbnnen, sich moglicherweise sogar
vertiefen. Es wird sich auch nicht vermeiden lassen, daE
richterlicherseits erneut und verscharft die Kompetenz der
Sachverstandigen im Bereiche der hier diskutierten Themen in Frage
gestellt wird. Die Erfahrung zeigt, daE es problematisch sein kann,
empirische Sachverhalte und Forschungsergebnisse der an normativen
Gewichtungen orientierten juristischen Denkweise anzubieten.
In Band 1 der "Beitrage zur Psychopathologie" (Verantwortlichkeit,
Personlichkeit und Erleben) hat sich der Verfasser bemuht, fiir das
Problem der Beurteilung der menschlichen Verantwortlichkeit, sowie
es sich in der gerichtlichen Psychiatrie stellt, eine LOsung aufzu-
zeigen. Grundlage fur die LOsung war die strukturalistisch-formale
Auffassung der Begriffe Personlichkeit und Erleben. Das
strukturalistisch-formale Konzept der Psychopathologie konnte im
Rahmen der Darstellung, die vorrangig yom gerichtspsychiatrischen
Interesse bestimmt war, nur in seinen Ansatzen klargestellt werden.
Mannigfaltigen psychopathologischen Fragen, die ins Blickfeld
traten, konnte nicht weiter nachgegangen werden. Es lag nahe, das
strukturale System der Psychopathologie in einer gesonderten
Schrift zu entwickeln. Dies ist die Aufgabe, die im hier
vorgelegten Band 2 in Angriff genommen worden ist. Der Verfasser
hat sich bemuht, Wiederholungen aus Band 1 zu vermeiden. 1m allge-
meinen Teil der Ausfiihrungen hat er die Gelegenheit wahrgenommen,
die kritischen Abgrenzungen von nichtstrukturalistischen Methoden
und Theorien weiter abzuklaren und zu vertiefen. 1m speziellen Teil
dieser Schrift waren Wiederholungen dadurch zu vermeiden, daB auf
friihere Ausfiihrungen verwiesen werden konnte ohne daB dies dazu
gefiihrt hatte, daB das Verstandnis der vorliegenden Schrift die
Kenntnis der friiheren voraussetzen wurde. Fur Anregung und
Unterstutzung seiner Arbeit ist der Verfasser mehreren Autoren Dank
schuldig. Insbesondere mochte er in diesem Zusammenhang Professor
Dr. H. Witter, dem die Arbeit gewidmet ist, nennen.
Adolescents with developmental disabilities are a complex
population who require specialised treatment and care. This
interdisciplinary text examines the processes involved in working
with this client group in forensic settings, and explores the ways
in which their needs differ from those of other young people who
engage in high risk behaviour or offending. The book covers
assessment, intervention and treatment options for adolescents with
a wide range of developmental disabilities, including autism
spectrum disorders, acquired brain injury, developmental
traumatology, and complex comorbidities. It describes the
obstacles, challenges and opportunities to consider when working
with this population, and the role played by various professionals,
including forensic psychiatry and psychology, occupational therapy,
physiotherapy, education, art psychotherapy and social work. The
book also outlines the issues to consider when working in secure
and community settings as well as the legal aspects of working with
this client group, and the complex issues surrounding risk
assessment. The first comprehensive account of forensic issues in
adolescents with developmental disabilities, this book will be an
indispensible primary resource for a wide range of professionals,
including child and adolescent psychiatrists, community psychiatric
nurses, developmental paediatricians, social workers and youth
workers, lawyers and advocates.
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