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Books > Medicine > Other branches of medicine > Forensic medicine
Erkrankungen durch Pilze beanspruchen in der taglichen Praxis ei- nen breiten und standig wachsenden Raum. Man hoert und liest von einem unaufbaItsamen Vormarsch der Pilze und ihrer zunehmenden Gefahrdung fur den Menschen. Diese Behauptung gilt sicher nicht so allgemein fur alle Erkrankungen durch Pilze. Jedoch mussen wir langsam lernen, die Gefahr, die von diesen Erregern ausgeht, richtig einzuschatzen. Wenn man heute von einer wachsenden Bedeutung der Pilzerkrankungen spricht, so sind in erster Linie Mykosen als Er- krankungen durch parasitare Pilze gemeint. Die Kenntnis der Mykosen ist fur den praktisch tatigen Arzt ebenso wichtig wie die Kenntnis von Erkrankungen durch Bakterien oder Viren. Auf den ersten Blick erscheint dieses Gebiet der Mikrobiolo- gie sicher ausserordentlich verwirrend. Unser Anliegen ist es daher, den mykologisch Interessierten nicht durch eine Vielfalt unuber- schaubarer Begriffe zu verunsichern und ihm die Unzulanglichkeit seines Tuns immer wieder zu beweisen, sondern es geht uns darum, Hilfen zu geben bei der Diagnostik, der Therapie und den prophy- laktischen Massnahmen in der Mykologie. Am Beginn der Mikrobiologie stand ohne Zweifel die Mykologie. Vor der Entdeckung der Bakterien wurden bereits 1836 von Remark in den Krusten des Favus verzweigte Faden gesehen, die er zu die- sem Zeitpunkt jedoch wohl nicht als Ursache fur die Erkrankung an- sah. 1839 erkannte dann Schoenlein den Zusammenhang zwischen Pilzfaden und der Entstehung des Favus. Virchow fuhrte schon den Begriff der Dermatomykosen in die Humanpathologie ein. Die My- kologie erhielt jedoch ihre entscheidenden Impulse und Bedeutung durch die Arbeiten von Sabouraud.
Der vierte Band der erfolgreichen Buchreihe "Aktuelle Probleme der Schizophrenie" behandelt Aspekte der Psychiatrie, die gegenwArtig im Brennpunkt der Diskussion stehen. FA1/4hrende Autoren aus dem gesamten deutschen Sprachraum und den ehemaligen OstblocklAndern nehmen Stellung zu folgenden Themen: a [ die Pathomorphose der Schizophrenie unter sich Andernden gesellschaftlichen und politischen Bedingungen a [ die Rolle der AngehArigen auf den Krankheits- und Therapieverlauf schizophrener Patienten a [ die Bedeutung der Psychopharmakatherapie in der Betreuung schizophrener Menschen a [ Freie VortrAge a [ Neuroleptika - RISPERIDON a [ Forensisch-psychiatrische Themen
Dieser Band besch{ftigt sich mit dem traumatisch bedingten Knorpelschaden amKniegelenk des Menschen. Erstmals wird versucht, gesicherte Erkenntnisse dar}ber zu gewinnen, ob der aufgerauhte Gelenkknorpel nach Knorpelgl{ttung einen besseren Heilungsverlauf zeigt als der nicht manipulierte Knorpelschaden. Die Untersuchungsmethode bei dieser prospektiven, randomisierten Studie ist die Transmissionselektronenmikroskopie. Die elektronenoptischen Bilder belegen eindrucksvoll, welcher Schadensverlauf sich bei den unterschiedlichen Therapiegruppen auf ultrastruktureller Ebene abzeichnet. Die subtile morphometrische Aufarbeitung der Knorpelproben erm-glicht es, auch mit der rein deskriptiven Methode der Elektronenmikroskopie quantitative Daten zu gewinnen, die sich statistisch auswerten lassen. Die Studie kommt zu folgendem Ergebnis: Nicht manipulierte Gelenkknorpel zeigen einen besseren Heilungsverlauf als nach Knorpelgl{ttung. Reichliches Bildmaterial beweist diese begr}ndete Aussage. Gut dokumentiert sind die Reaktionsweisen, die einer Knorpelzelle zur spontanen Schadensbegrenzung verbleiben. Damit gibt der Autor Entscheidungshilfen f}r den operativen Alltag durch gesicherte Erkenntnisse.Wissenschaftlich interessierten Unfallchirurgen oder Orthop{den zeigt das Buch beispielhaft das methodische Vorgehen einer klinischen Studie.
In diesem Band werden die verschiedensten Aspekte im Management der Schizophrenie zusammengefaAt. Die praxisnahen BeitrAge reichen von neurobiochemischen Grundlagen A1/4ber psychopharmakologische Strategien, Aspekte der stationAren und ambulanten Behandlung bis hin zu Fragen und Problemen des rehabilitativen Settings. Erstmals kommen in einem Sammelband Praktiker aus allen Berufsgruppen, die mit dem Management der Schizophrenie befaAt sind, zu Wort. Dadurch werden einerseits verschiedene Gesichtspunkte kompetent dargestellt, andererseits in einem Werk die unterschiedlichen Blickpunkte vermittelt. Auf diese Weise wird ein breites Wissensspektrum geboten, das fA1/4r AngehArige einer speziellen Disziplin auch Informationen entfernter Berufsgruppen zugAnglich macht. Das Buch setzt eine eingefA1/4hrte Reihe zum Thema "Schizophrenie" fort. Noch mehr als bisher ist den praktischen AnsprA1/4chen Rechnung getragen worden. Im Anhang finden sich forensisch-psychiatrische BeitrAge zum Thema.
Das Buch vermittelt den aktuellen Stand im Verstehen und Versorgen von Patienten mit schizophrenen StArungen. Entsprechend der KomplexitAt der Erscheinungsbilder, deren Entwicklungs- und Verlaufsbedingungen sowie deren Versorgungsstrategien sind die einzelnen BeitrAge als aktuelle Facetten das "GebAudes" Schizophrenie zu sehen, welches noch immer nicht als Einheit begreifbar erscheint. Die Art der Darstellung ist keineswegs neu, insofern aber besonders, als sie multidisziplinAr und methodenvielfAltig erfolgt und aus der tAglichen Arbeit mit Patienten stammt. Das Ziel, der rote Faden, ist die Praxisrelevanz, darin kAnnte auch der Nutzen fA1/4r den Leser liegen.
In diesem Band erortern Fachvertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen die vielfaltigen Aspekte der Themenbereiche Sachverstandigentatigkeit und Kriminalitatsverhutung. Teil 1 enthalt die Themen: Rechtsgrundlagen der Stellung und Aufgabe von Sachverstandigen, auch unter Einbeziehung des osterreichischen und schweizerischen Strafrechts, methodische und praktische Probleme der forensisch-psychiatrisch- psychologischen Begutachtung, sozialpsychologische Aspekte der Urteilsbildung, Moglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen und psychologischen Sachverstandigen, Fehlerquellen der Begutachtung und Haftungsfragen sowie ethische Probleme der Sachverstandigentatigkeit. In Teil 2 werden Grundlagen und Wirksamkeit der Generalpravention und Sozialpravention, Forschungseinrichtungen und Ergebnisse von Modellversuchen von Kriminalitatsverhutung wie auch erste Erfahrungen des Auslandes (Beispiel Grossbritannien) mit ebenfalls neuen Ansatzen vorgestellt. Die interdisziplinare Darstellung gewahrleistet einen guten Gesamtuberblick uber die Problembereiche und fordert das Verstandnis und die Zusammenarbeit der verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen.
Auf der theoretischen Grundlage neuerer, vor allem immuno- logischer Erkenntnisse wird ein Konzept der Gesetzm{ igkeit des Ablaufes der Wundheilung entwickelt. Das Konzept wird }bertragen auf die praktischen Bed}rfnisse der Vitalit{ts- bestimmung und Wundalterssch{tzung in der forensischen Pathologie.
Der vorliegende Band dient den in Klinik und Praxis tatigen Dermatologen und dermatologisch interessierten AErzten zur kontinuierlichen Fortbildung und als verlassliche Informationsquelle. Die Schwerpunkte dieses Bandes liegen auf den Fortschritten im Bereich der klinischen und operativen Dermatologie, des atopischen Ekzems, der UEberlappungsdermatosen, der Erkrankungen des Fettgewebes, AIDS, der angewandten Allergologie, der Mikrobiologie, der Andrologie, der padiatrischen Dermatologie, der Entwicklungen in der Therapie und der Berichte aus der Forschung fur die Therapie.
Erstmalig fur den deutschen Sprachraum wird ein methodisches Kompendium vorgelegt, mit dessen Hilfe eine umfassende Bearbeitung von historischen menschlichen Skelettresten ohne weiterfuhrende Literatur moeglich ist. Dargestellt ist das gesamte gangige methodische Repertoir von der Ausgrabung bis zur vergleichenden Auswertung der Daten. Ein Schwergewicht liegt auf moderner Laboranalytik (u.a. Spurenelement- und DNA-Analyse). Ziel und Nutzen des Buchs sind, dass ein Bearbeiter/Ratsuchender/Studierender allein mit dem vorliegenden Werk seine Arbeit planen und durchfuhren kann. Hierzu dienen besonders ausfuhrliche Rezepturen und Fallbeispiele, Illustrationen und anatomische Abbildungen. Auf ungewoehnliche UEberlieferungsformen menschlicher UEberreste (Leichenbrande, Mumien, Moorleichen) wird ebenfalls und ausfuhrlich eingegangen.
Dieses Buch zeigt an ausgew{hlten Beispielen aus der Phytotherapie und der Hom-opathie den aktuellen Stand der Forschung zum Wirkungsnachweis und zu Wirkungsmodellen der Naturheilverfahren. Die Ergebnisse rechtfertigen die Integration dieser Verfahren in die Forschung.
Das Buch enthAlt die BeitrAge des 3. Einbecker Workshops der Deutschen Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht. Im Vordergrund standen die Fragen: Was kann die Transplantationsmedizin schon heute und in absehbarer Zukunft? Darf aus rechtlichen und ethischen GrA1/4nden alles auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin getan werden, was machbar ist? Ist die Finanzierung auf Dauer mAglich? Dem Gesamtkomplex "Anenzephalus auch als Organspender" wurde besondere Bedeutung beigemessen. Das Thema wurde interdisziplinAr diskutiert von A"rzten, insbesondere Transplantationschirurgen, Immunologen und Rechtsmedizinern, Juristen, Theologen und Ethikern. Die Ergebnisse fanden BerA1/4cksichtigung in den Einbecker Empfehlungen zum Thema "Organtransplantation aus medizinrechtlicher Sicht."
Anlasslich des 100. Jahrestages des gewaltsamen Todes von Mary Vetsera und des Kronprinzen Rudolf von Habsburg war das hier dokumentierte Symposium offenbar die einzige Ver anstaltung, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung die ses Anlasses gedachte. Daher scheint uns die Bezeichnung "Das Mayerling-Symposium" gerechtfertigt. Unsere Absicht beschrankte sich jedoch nicht darauf, der historischen Tragodie zu gedenken, sondern wir wollten das weltweite Publikumsinter esse auch dazu nutzen, die Phanomene der Aggression und der Suizidalitat nach neuestern wissenschaftlichem Erkenntnisstand zu beleuchten und auf diese Weise aufzeigen, dass derartig schrecklichen Ereignissen prophylaktisch und therapeutisch be gegnet werden kann. Neben den medizinischen Grundlagen kommt dabei der Familiendynamik und den sozialen Gegeben heiten eine entscheidende Bedeutung zu. Den Ereignissen von Mayerling selbst wurde nur im Rahmen eines einleitenden Vortrags gedacht, welcher der wohl bekann testen Historikerin auf diesem Gebiete, Dr. Brigitte Hamann, anvertraut war. In den Diskussionen kam es jedoch immer wieder zu einer interessanten Begegnung zwischen den histori schen Wissenschaften und den Wissenschaften, die sich mit destruktivem und suizidalem Verhalten beschaftigen. Die gene tischen, biochemischen und pharmakologischen Aspekte der Phanomene wurden ebenso besprochen wie die tiefenpsycholo gischen, soziologischen, familientherapeutischen und ethischen Gesichtspunkte. So war es moglich, einen Querschnitt durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Probleme der Aggression und Selbstaggression darzustellen. Dass in den leb haften Diskussionen auch der politische und rezeptionsge schichtliche Aspekt der Tragodie von Mayerling zur Sprache kam, war vorauszusehen. Moge dieses Buch dazu beitragen, dass anlasslich des 100."
Das Buch stellt - unter Einbeziehung medizinischer Erkenntnisse - ausfuhrlich die in den USA bestehende Rechtslage zur Immunschwachekrankheit Aids dar und vergleicht sie mit dem deutschen Rechtszustand. Behandelt werden - die Aids-Forschungsfoerderung (Art und Umfang der Foerderung) - die Aids-Aufklarung (und zwar der OEffentlichkeit sowie einzelner Gruppen z.B. der Schuler, Lehrer, AErzte, Gefangenen, Heiratswilligen) - die Pflicht zu HIV-Tests (von Blut- und anderen Spenden sowie von verschiedenen Personengruppen, z.B. der Immigranten, Heiratswilligen, Prostituierten, Gefangenen, Soldaten, Beamten, Krankenhauspatienten und der allgemeinen Bevoelkerung) - der Schutz vor einer Diskriminierung HIV-Infizierter (insbesondere im Arbeitsleben, Schulwesen, Wohnungs- und Versicherungswesen). Die amerikanische Rechtslage wird in den einschlagigen Abschnitten jeweils einer umfassenden Bewertung unterzogen und darauf uberpruft, ob sie fur die Aids betreffende rechtspolitische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland fruchtbar gemacht werden kann.
Der psychische Befund ist Bestandteil jeder psychiatrischen Krankengeschichte und jedes Gutachtens. WAhrend fA1/4r A"rzte/Gutachter die Frage, wie ein solcher Befund zu erstellen bzw. darzustellen ist, von vorrangigem Interesse sein dA1/4rfte, geht es fA1/4r Patienten wie fA1/4r jeden, der beruflich oder privat etwas damit zu tun hat, um das VerstAndnis und um eine angemessene EinschAtzung desselben. In diesem Buch werden zunAchst die Grundlagen diskutiert, dann die 4 Dimensionen des psychischen Befundes systematisch erArtert: a) Wahn und Halluzination (VerrA1/4cktheit); b) GedAchtnisstArung, Ratlosigkeit, Demenz (Verworrenheit); c) Schwachsinn und Psychopathie; d) NormalitAt. Es liegt damit eine in sich abgeschlossene Darstellung der Psychopathologie vor.
Die Ausbreitung des Betaubungsmittelmissbrauchs (BTM) gibt seit Jahren Anlass zur Besorgnis. Zahlreiche Lander sind, unabhangig von ihren gesellschaftlichen Systemen, dem Einfluss des Drogenmissbrauchs ausgesetzt. Erst die genaue Kenntnis der Tatsachen sowie das Sammeln neuer Erfahrungen und deren kritische Beurteilung erlauben eine Abschatzung von Diagnose, Prognose und Praventionsmoglichkeiten im Hinblick auf die aktuelle Situation des BTM-Missbrauchs. In diesem Buch wird die aktuelle Situation des Betaubungsmittelmissbrauchs anhand epidemiologischer Befunde dargestellt. Die neuesten chemisch-analytischen Verfahren fur eine differenzierte Diagnostik werden prasentiert, Moglichkeiten und Grenzen der medikamentgestutzten Entzugsbehandlung von Drogenabhangigen, insbesondere von Methadonprogrammen, vor dem Hintergrund der AIDS-Problematik diskutiert. Die Vielschichtigkeit der mit dem Betaubungsmittelmissbrauch zusammenhangenden Probleme verlangt eine gezielte Zusammenarbeit zwischen den Vertretern unterschiedlicher Disziplinen. Arzte, Sozialarbeiter, Juristen, Kriminalbeamte, Psychologen und Drogenberater sind hier gefordert.
Seit Anfang dieses Jahrhunderts hat sich die Lebenserwartung der Menschen in den In dustrielandern fast verdoppelt. Neben besseren sozialen Bedingungen ist dies vor allem auf den erfolgreichen Kampf der Medizin gegen Infektionskrankheiten und andere aku te Erkrankungen zuriickzufuhren. Ais Ursachen fur Morbiditat und Mortalitat alter Menschen stehen heute chronische und degenerative Veranderungen im Vordergrund. In der Todesursachenstatistik stehen b6sartige Tumoren nach den Herz-Kreislauf Erkrankungen an zweiter Stelle. Mehr als 50% der malignen Tumoren werden in der Gruppe der iiber 65 j ahrigen gefunden, die nur ca. 13 % der Gesamtbev6lkerung bilden. Damit sind b6sartige Tumoren vor allem eine Erkrankung des h6heren Lebensalters. Trotz dieser Tatsache ist die Meinung weit verbreitet, daB bei Auftreten von Tumor erkrankungen im h6heren Lebensalter die Therapieverfahren der modernen Onkologie nicht mehr angewendet werden k6nnen bzw. diirfen. Der Krebs bei alten Menschen wird als schicksalshafte Erkrankung hingenommen, die ein schon lange wahrendes Le ben beendet. Dies kommt nicht zuletzt in vielen Therapiestudien zum Ausdruck, die die Wirksamkeit kurativer oder den Tumor kontrollierender MaBnahmen bei iiber 65jahri gen Patienten gar nicht mehr untersuchen. Dadurch sind auch die Erfahrungen in der Tumortherapie alter Menschen begrenzt."
Von juristischer wie von medizinischer Seite wird seit einigen Jahren zunehmend das interdisziplinare Gesprach gesucht; zahlreiche Veranstaltungen bieten Gele- 1 genheit zum gegenseitigen Meinungsaustausch. Dennoch existieren an den Beruh- rungspunkten von Medizin und Recht noch immer zahlreiche Probleme und Quel- len alltaglicher Konfrontation. Zwar erweisen sie sich vielfach lediglich als Ausdruck eines bestehenden Informationsdefizits und koennen dann leicht durch ein klarendes Gesprach beseitigt werden. Doch werden in anderen Fallen auch berufsspezifisch immanente Gegensatze deutlich, die nur durch ein vertieftes Ver- standnis der beiderseitigen Positionen uberbruckt werden koennen. Zu diesen Problempunkten gehoert auch die Drogensucht. Sie hat im Verlauf der letzten Jahre ungeahnte Dimensionen erreicht; ihre Bekampfung bzw. Behandlung ist ohne multidisziplinare Kontakte, die insbesondere auch AErzte und Juristen erfassen, nicht denkbar. Dennoch bestehen hier -bei allem erkennbaren Bemuhen um gegenseitiges Verstandnis -z. T. betrachtliche Schwierigkeiten der Kommunika- tion, insbesondere auch dann, wenn es um die ethisch-moralische Rechtfertigung, den Stellenwert und/oder die Durchfuhrung repressiver oder therapeutischer Mass- nahmen geht. So bildet noch immer - v. a. auf arztlicher Seite -die praktische Aus- gestaltung der hier zu behandelnden Massregel des 64 (bzw. 42c a. F. ) StGB ein standiges Diskussionsthema, da die betroffenen AErzte fur die "Belastung" des the- rapeutischen Milieus durch zwangseingewiesene Suchtige z. T. wenig Verstandnis 2 aufzubringen vermoegen. Ihre Kritik an der massregelrechtlichen Zuweisung hat bereits 1970 die Bundesarbeitsgemeinschaft der Trager psychiatrischer Kranken- hauser zum Ausdruck gebracht.
Zufalle weisen gelegentlich die Forschung in eine bestimmte Rich- tung. Auch beziiglich der Luftembolie war der Zufall im Jahre 1971 bei der Obduktion einer jungen Frau, die Monate nach einer bei- derseitigen Tubenligatur an einer Gasembolie gestorben war, der AnlaB zu einer Serienuntersuchung wie zur Entwicklung einer neu- en MeBtechnik, die sich zur Routineuntersuchung eignet und exak- te Ergebnisse garantiert. Traumatologie und Technik in der Medi- zin gebieten heute in jedem Fall die Priifung auf Luftembolie, damit wertvolle Befunde zur KHirung der Todesursache nicht von vornherein verloren gehen. Die letzten Jahre haben das Span- nungsfeld zwischen Morphologie sowie physikalischer und chemi- scher MeBtechnik aufgezeigt. So moge dieses Buch den Anreiz ver- mitteln zur weiteren Erforschung der Luftembolie. Hans Joachim Mallach Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung. . . . . . . . 1 1 Historischer Riickblick 3 2 Pathogenese der Luftembolie . 9 2. 1 Venose Luftembolie . . . . . 9 2. 1. 1 Eintritt der Luft in das GefaBsystem 9 2. 1. 2 Embolische Verschleppung der Luft 20 2. 1. 3 Pathophysiologische Folgen . . . . 21 2. 2 Arterielle Luftembolie . . . . . . . . 25 2. 2. 1 Eintritt der Luft in das GefaBsystem 25 2. 2. 2 Embolische Verschleppung der Luft . 30 2. 2. 3 Pathophysiologische Folgen . . . . . . 32 2. 3 Gekreuzte oder paradoxe Luftembolie . 34 2. 4 Die Caissonkrankheit als Sonderfall der Gasembolie 36 3 Methoden zum Nachweis der Luftembolie. . . 41 3. 1 Physikochemische Luft- bzw. Gasnachweise . 41 3. 1. 1 Nachweistechniknach Mercier (1837) . . . . 41 3. 1. 2 Klassische N achweistechnik nach Richter (1905) 41 3. 1. 3 Nachweistechniknach W. K. Schmidt (1979) .
Die letzte deutschsprachige "Kriminalpsychopathologie" ist von Karl Birnbaum im Jahre 1931 verfasst worden. Es handelt sich um eine Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phanomene des Verbrechens. Ein derartiges Vorge- hen ist heute nicht mehr ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in Kriminalpsychiatrie erschoepfen, sondern muss als eigenstandige Disziplin verstan- den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten Psycho-, Bio- und Soziowissen- schaften auswertet. Zur Bestimmung ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa- thologie mit Normativitaten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und pathologisierende Normativitat als erkenntnistheoretische Gesichtspunkte an vor- derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri- minalisten. Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein Einstieg in das schwer uberschaubare Gebiet der Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine jahrzehntelange Beschaftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau- tenberg ist in mehrjahriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors hineinge- wachsen. Besonderer Dank gebuhrt Frau Oberstaatsanwaltin Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, fur die kritische Durchsicht des Manuskriptes.
Die bei Bluttransfusionen mitiibertragenen Leukozyten stell en in den meisten Fallen einen unniitzen Ballast dar, der iiberdies fUr den Patienten noch unangenehme Folgeerscheinungen und Neben- wirkungen verursachen kann. Das Auftreten febriler, nicht hamoly- tischer Transfusionsreaktionen auf wiederholte Bluttransfusionen und die enge Assoziation dieser Transfusionsreaktionen mit Leuko- zytenantikerpern haben dazu gefUhrt, daB der Leukozytendeple- tion von Erythrozytenkonzentraten in der modernen Transfusions- medizin eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Einen weiteren Markstein in der Wertung der Rolle der Leukozyten bei Bluttransfusionen stellen auch die Befunde bei Nierentransplantationen dar, die bessere Ergebnisse zeigten, wenn vor der Transplantation leukozytenhaltige Konserven zumindest in geringen Mengen transfundiert wurden. Eine nicht unerhebliche Rolle, vor allem bei immunsupprimierten Patienten, ist sicherlich den Leukozyten auch als Gastzellen von Viren beizumessen, die mit der Transfusion von Leukozyten iibertragen werden kennen, wie z. B. das Cytomegalievirus oder das HTLV-III-Virus. Da sowohl aus Theorie und Praxis eine Fiille von Daten und Beobachtungen vorliegen und auch eine Reihe von Methoden bereits eingesetzt werden, urn Erythrozyten meglichst leukozyten- arm oder sogar leukozytenfrei zu praparieren, schien es angezeigt, eine gewisse Standpunktbestimmung vorzunehmen und den Wert der leukozytendepletierten Erythrozytentransfusion - vor allem im Bereich der Transplantationsmedizin und Transfusionsmedizin- kritisch zu sichten. Dankenswerterweise wurde hierzu von Bender und Organon Teknika ein Symposion in Wien organisiert, auf dem namhafte Fachleute aus Deutschland, den Niederlanden und Osterreich VI Vorwort uber dieses Thema referierten.
Der "groBe Verbrecher", der die Welt vemeint, den totalen Wider- stand inszeniert - als Inkarnation der groBen Negation - ist philoso- phische Vision oder literarische Phantasie. Gemessen daran ist die konkrete Beschaftigung mit dem Straftater (wohltuend) emlich- temd; was in den Blick gerat, ist im wesentlichen ein Scheitem. Schulte hat von der sog. Alterspadophilie gesagt, sie sei "Krimina- litat aus Schwache"; vielleicht laBt sich vereinfachend diese Formel aufKriminaliilit liberhaupt libertragen: ein Randeln aus Schwache, Ausdruck eines Scheitems, Zeichen von Ausweglosigkeit, ein Agie- ren angesichts nicht nur unlosbarer, oft auch gar nicht benennbarer Konflikte. Dies ist auch nicht anders, wenn es urn "die Morder" geht. So konnen sie getrost auch Gegenstand von wissenschaftlichen Unter- suchungen werden. Sie rlicken damit in unsere Nahe, es ergeben sich Verstandlichkeiten; dies eroffnet Zugang und Moglichkeiten eines rationalen und vielleicht auch hilfreichen Umgehens mit ihnen. Die Maxime des angemessenen, rationalen, humanen U mgangs mit dem Straftater setzt ein hohes MaB an Aufklarung voraus. Der "moralische Reflex" des Abwertens und der Vergeltung muB liber- wunden werden. Dies ram besonders schwer bei Totungsdelikten. Offenkundig ist dies schon deshalb, wei! trotz aller Versachlichungs- bestrebungen in der Rechtsprechung an der moralisch wertenden Unterteilung von Totungshandlungen festgehalten wird: Von dem Begriff der "Unzucht" hat man sich bei der letzten Strafrechtsreform getrennt und ihn durch den neutraleren Begriff der "Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ersetzt; von dem Begriff des "Mor- des" in Abgrenzung zum "Totschlag" hat man nicht lassen konnen, obwohl dies rational im Sinne von Aufkiarung nicht begrlindbar ist.
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig- keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den Patienten weiterge- ben und welche?"g Diese Auskunfte entsprechen weithin den Vorgaben von Gesetzgebung, 9 Rechtsprechung und Literatur, soweit sie sich des Themas uberhaupt angenom- men haben. Das Arzneimittelgesetz verlangt als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilli- gung des Patienten oder Probanden die Aufklarung "durch einen Arzt" ( 40 I Nr. 2; 41 Nr. 5 AMG). Die Strahlenschutzverordnung legt dieses Erfordernis noch genauer fest: "Vor der Einwilligung ist der Proband durch den das For- schungsvorhaben leitenden Arzt oder einen von diesem beauftragten Arzt ... aufzuklaren" ( 41 I Nr. 8 StrSchVO). Die Deklaration von Helsinki verlangt erheblich weniger weitgehend, daB "jede Versuchsperson ausreichend, .. unter- richtet werden" muB (1 Allgemeine Grundsatze, 1.9). |
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