|
|
Books > Medicine > Other branches of medicine > Forensic medicine
Die morphologische Diagnostik von Transplantatbiopsien hat in den
letzten Jahren durch die steigende Anzahl von nierentransplan-
tierten Patienten und durch die Anwendung des neuen Immunsup-
pressivums Ciclosporin-A wesentlich an Bedeutung zugenommen. Neben
der rein lichtoptischen Beurteilung von Transplantatbiop- sien
konnen durch moderne immunmorphologische und histoche- mische
Methoden sowie durch die Elektronenmikroskopie wichtige
Zusatzinformationen erhalten werden. Die Grundlage fUr das
vorliegende Werk bilden 354 Biopsien von Kadavernierentrans-
plantaten, die an der Wiener Universitatsklinik im Zeitraum von
1977 bis 1985 entnommen wurden, wobei die Veranderungen in Biopsien
von Patienten unter konventioneller Immunsuppression jenen von
Ciclosporin-A-behandelten Patienten gegeniibergestellt werden. Mit
Hilfe der Immunmorphologie und der In-situ-Hybridi- sierungstechnik
konnten erstmals virusbefallene Zellen innerhalb von
Nierentransplantatbiopsien nachgewiesen werden und somit neue
Erkenntnisse hinsichtlich der Verkniipfung von Virusinfekten und
Transplantatabstol3ungsreaktionen auf morphologischer Ebe- ne
gewonnen werden. Die systematische Darstellung und Analyse der
morphologischen Veranderungen in Nierentransplantatbiop- sien sei
fiir aIle diagnostisch tatigen Pathologen von Nutzen sowie fiir die
auf dem Gebiet der Transplantation tatigen Kliniker von Interesse.
Besonders danken mochte ich meinen Lehrern Univ. -Prof. Dr. J. H.
Holzner (Vorstand des Pathologischen Institutes der Universi- tat
Wien), Univ. -Prof. Dr. M. J. Mihatsch (Pathologisches Institut der
Universitat Basel), Prim. Univ. -Doz. Dr. G. Syre (Vostand des
Pathologischen Instituts des a. o. Krankenhauses Linz), Univ.
-Prof. Dr. D. Kerjaschki und Univ. -Doz. Dr. K.
Umfassende Einfuhrung und Nachschlagewerk fur die Praxis des
Begutachters. Schaubilder, Tabellen, Rontgenaufnahmen, Messkurven
und Gutachtenbeispiele veranschaulichen jedes Thema."
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche
Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig-
keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist
namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und
geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des
Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als
arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die
Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der
Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den
Patienten weiterge- ben und welche?"g Diese Auskunfte entsprechen
weithin den Vorgaben von Gesetzgebung, 9 Rechtsprechung und
Literatur, soweit sie sich des Themas uberhaupt angenom- men haben.
Das Arzneimittelgesetz verlangt als Wirksamkeitsvoraussetzung der
Einwilli- gung des Patienten oder Probanden die Aufklarung "durch
einen Arzt" ( 40 I Nr. 2; 41 Nr. 5 AMG). Die
Strahlenschutzverordnung legt dieses Erfordernis noch genauer fest:
"Vor der Einwilligung ist der Proband durch den das For-
schungsvorhaben leitenden Arzt oder einen von diesem beauftragten
Arzt ... aufzuklaren" ( 41 I Nr. 8 StrSchVO). Die Deklaration von
Helsinki verlangt erheblich weniger weitgehend, daB "jede
Versuchsperson ausreichend, .. unter- richtet werden" muB (1
Allgemeine Grundsatze, 1.9).
Die bei Bluttransfusionen mitiibertragenen Leukozyten stell en in
den meisten Fallen einen unniitzen Ballast dar, der iiberdies fUr
den Patienten noch unangenehme Folgeerscheinungen und Neben-
wirkungen verursachen kann. Das Auftreten febriler, nicht hamoly-
tischer Transfusionsreaktionen auf wiederholte Bluttransfusionen
und die enge Assoziation dieser Transfusionsreaktionen mit Leuko-
zytenantikerpern haben dazu gefUhrt, daB der Leukozytendeple- tion
von Erythrozytenkonzentraten in der modernen Transfusions- medizin
eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Einen weiteren
Markstein in der Wertung der Rolle der Leukozyten bei
Bluttransfusionen stellen auch die Befunde bei
Nierentransplantationen dar, die bessere Ergebnisse zeigten, wenn
vor der Transplantation leukozytenhaltige Konserven zumindest in
geringen Mengen transfundiert wurden. Eine nicht unerhebliche
Rolle, vor allem bei immunsupprimierten Patienten, ist sicherlich
den Leukozyten auch als Gastzellen von Viren beizumessen, die mit
der Transfusion von Leukozyten iibertragen werden kennen, wie z. B.
das Cytomegalievirus oder das HTLV-III-Virus. Da sowohl aus Theorie
und Praxis eine Fiille von Daten und Beobachtungen vorliegen und
auch eine Reihe von Methoden bereits eingesetzt werden, urn
Erythrozyten meglichst leukozyten- arm oder sogar leukozytenfrei zu
praparieren, schien es angezeigt, eine gewisse Standpunktbestimmung
vorzunehmen und den Wert der leukozytendepletierten
Erythrozytentransfusion - vor allem im Bereich der
Transplantationsmedizin und Transfusionsmedizin- kritisch zu
sichten. Dankenswerterweise wurde hierzu von Bender und Organon
Teknika ein Symposion in Wien organisiert, auf dem namhafte
Fachleute aus Deutschland, den Niederlanden und Osterreich VI
Vorwort uber dieses Thema referierten.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 16 5. 2. Scheintod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Die Diagnose
des Hirntodes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
22 6. 1. "Koma" im Hirntod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 24 6. 2. Atemstillstand (Apnoe) . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 24 6. 3. Hirnnerven- und
Hirnstammzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 26 6. 3. 1. Pupillen . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6. 3. 2.
Kornealreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 28 6. 3. 3. Okulozephaler Reflex (Puppenkopfphanomen) . . . . . .
. . . 28 6. 3. 4. Okulokardialer Reflex . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28 6. 3. 5. Okulovestibularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3.
6. Audiookularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 7.
Wiirgereflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 29 6. 3. 8. Hustenreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 9. Masseterreflex . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 4. Spinale Reflexe . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 30 6. 5. Elektroenzephalographie . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 34 6. 5. 1. Technischer Standard . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . .
In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band
2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur
Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen
dargelegt, auf denen im nun- mehr vorliegenden Band 3 "Die
strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie"
die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen
Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut.
Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme
der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande
ein ge- schlossenes Ganzes, sie sind aber so konzipiert, daB jeder
Band, auch fUr sich gelesen, verstandlich bleibt. Mit der
"Strukturalen Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychia-
trie" wendet sich der Verfasser in erster Linie an die
psychiatrischen Gutachter selbst, an Richter, Strafverteidiger und
Staatsanwalte. Aber uber diesen speziel- len Interessentenkreis
hinaus wendet sich das Gesamtwerk an alle "Psychowis-
senschaftler", denn es bietet, insbesondere mit seinem zweiten
Band, eine in sich geschlossene Konzeption der Psychopathologie,
die weit uber das forensi- sche Anwendungsgebiet hinausgeht und fUr
die wissenschaftliche Psychiatrie an sich von grundlegender
Bedeutung ist. In dem hier vorgelegten dritten Band erlautert der
Verfasser zunachst aus seiner Sicht das System des Strafrechts,
soweit er dessen Kenntnis als unerlaBli- che Voraussetzung fUr
sachbezogene gutachtliche Aussagen des psychiatrischen
Sachverstandigen ansieht. Eine autonome Entscheidungsfahigkeit des
Individu- urns wird im Strafrecht als "Schuldfahigkeit"
unterstellt, von dieser Vorausset- zung mllS der Sachverstandige
ausgehen, - mag er sie gut heiBen oder nicht.
Mit dieser Publikation wird - auch international - erstmals eine
kriminologische Methode fur die Praxis dargestellt, die eine
differenzierte Erfassung des individuellen Taters in seinen
sozialen Beztigen erlaubt. Unabhangig von rechtlichen Kategorien
ermoglicht sie unter Beriicksichtigung von sozialen Auffalligkeiten
im Vor- und Umfeld der Kriminalitat eine speziJisch kriminologische
Diagnose, die zu prognosti- schen SchluBfolgerungen fuhrt und
zugleich die kriminologisch bedeutsamen Schwa- chen und Starken der
zu beurteilenden Person aufzeigt. Damit liefert sie die empirischen
Grundlagen ftir (straf)rechtlich mogliche Einwirkungen im Sinne von
Spezialpravention und Prophylaxe sowie fur die Behandlung von
Straffalligen, wahrend der Rechtsbruch als solcher tiber den Tater
in seinen sozialen Verflech- tungen noch keinerlei Erkenntnisse zu
vermitteln vermag. Die fur die Beurteilung relevanten
Gesichtspunkte konzentrieren sich auf das allgemeine
Sozialverhalten im taglichen Leben, zu dem gerade die Praktiker
ohne psychologische oder psychiatrische Fachausbildung (wie etwa
Juristen, Sozialarbeiter oder Padagogen usw.) ohne weiteres einen
Zugang finden konnen. Aber auch die jeweils fachspezifischen
Kenntnisse im Bereich der forensischen Psychiatrie und Psychologie
erfahren dadurch eine wertvolle Erganzung. Das Instrumentarium der
Angewandten Kriminologie ist das Resultat einer jahrelangen
interdiszipliniiren Forschungsarbeit und inzwischen vielfach
erprobt.
Die 25. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Forensische Psychopathologie
der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin hat versucht, tiber
das Thema "Zum Aussagewert der Handlungsanalyse einer Tat"
Grundlagen aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu
erarbeiten. In Ubersichtsreferaten wurden die juristischen
(Jakobs), psychologischen (Wegener), psychiatrischen (Rasch) und
psychoanalytischen (Schumacher) Perspektiven dargestellt. Die
Resonanz macht die Aktualitat und praktische Bedeutung eines Sach-
verhalts deutlich, der fur Juristen, Psychologen, Mediziner und
Analytiker gleicher- maEen in der Begutachtungspraxis und der
Urteilsfindung von Wichtigkeit sein kann. So entstand der Plan, die
V ortrage dieser Veranstaltung in Buchform erscheinen zu lassen,
urn fur einen grbBeren Interessentenkreis eine Basis zu haben,
Sicht- und Denk- weisen in der Medizin und Jurisprudenz zu
tiberdenken und ProblembewuBtsein zu wecken. Besonderer Dankgehbrt
deshalb dem Springer-Verlag, der die Verbffentlichung gefbrdert und
ermoglicht hat. Wenn der "Handlungsbegriff" interdisziplinar
diskutiert wird, laBt sich das "Willens- problem" nicht
ausklarnmern. Verlag und Herausgeber haben deshalb zusatzlich eine
Arbeit von Prof. Dr. Dr. Schewe zum Thema "Wille und Freiheit -
juristische und medizinisch-psychologische Aspekte" aufgenommen und
den Referaten gleichsam zur "Einstimmung" vorangestellt. 1m
Hinblick auf die Thematik muB allerdings darnit gerechnet werden,
daE Mei- nungsunterschiede zwischen Sachverstandigen verschiedener
Standorte nicht abgebaut werden kbnnen, sich moglicherweise sogar
vertiefen. Es wird sich auch nicht vermeiden lassen, daE
richterlicherseits erneut und verscharft die Kompetenz der
Sachverstandigen im Bereiche der hier diskutierten Themen in Frage
gestellt wird. Die Erfahrung zeigt, daE es problematisch sein kann,
empirische Sachverhalte und Forschungsergebnisse der an normativen
Gewichtungen orientierten juristischen Denkweise anzubieten.
In Band 1 der "Beitrage zur Psychopathologie" (Verantwortlichkeit,
Personlichkeit und Erleben) hat sich der Verfasser bemuht, fiir das
Problem der Beurteilung der menschlichen Verantwortlichkeit, sowie
es sich in der gerichtlichen Psychiatrie stellt, eine LOsung aufzu-
zeigen. Grundlage fur die LOsung war die strukturalistisch-formale
Auffassung der Begriffe Personlichkeit und Erleben. Das
strukturalistisch-formale Konzept der Psychopathologie konnte im
Rahmen der Darstellung, die vorrangig yom gerichtspsychiatrischen
Interesse bestimmt war, nur in seinen Ansatzen klargestellt werden.
Mannigfaltigen psychopathologischen Fragen, die ins Blickfeld
traten, konnte nicht weiter nachgegangen werden. Es lag nahe, das
strukturale System der Psychopathologie in einer gesonderten
Schrift zu entwickeln. Dies ist die Aufgabe, die im hier
vorgelegten Band 2 in Angriff genommen worden ist. Der Verfasser
hat sich bemuht, Wiederholungen aus Band 1 zu vermeiden. 1m allge-
meinen Teil der Ausfiihrungen hat er die Gelegenheit wahrgenommen,
die kritischen Abgrenzungen von nichtstrukturalistischen Methoden
und Theorien weiter abzuklaren und zu vertiefen. 1m speziellen Teil
dieser Schrift waren Wiederholungen dadurch zu vermeiden, daB auf
friihere Ausfiihrungen verwiesen werden konnte ohne daB dies dazu
gefiihrt hatte, daB das Verstandnis der vorliegenden Schrift die
Kenntnis der friiheren voraussetzen wurde. Fur Anregung und
Unterstutzung seiner Arbeit ist der Verfasser mehreren Autoren Dank
schuldig. Insbesondere mochte er in diesem Zusammenhang Professor
Dr. H. Witter, dem die Arbeit gewidmet ist, nennen.
1m Titel dieses Buches ist von Personlichkeit und Erleben die Rede.
Es geht urn Begriffe, die sich von selbst zu verstehen scheinen,
ebenso wie der Begriff der Verantwortlichkeit und der Begriff der
Normalitat. Der Schein trUgt. Der Psychiater, der von den Gerichten
herangezogen wird, urn als Sachverstandiger zu diesen Begriffen
Stellung zu nehmen, erfahrt bald, d hier in Wirklichkeit eine gro e
Begriffsverwirrung herrscht. Als ob es eine stillschweigende
Vereinbarung gabe, wird darUber wenig gesprochen. Dies ist ganz
erstaunlich, da die Gerichte sehr oft psychiatrische
Sachverstandige heranziehen. Noch erstaunlicher ist, d diese
Unklarheit in den begrifflichen Anfangsgrtinden keine Fol. gen hat,
die den einen oder andern beunruhigen. Deshalb soli hier versucht
werden, Interesse flir diesen Bereich der gesellschaftlichen
Angelegenheiten zu wecken. Da die zuktinftige Rechtsgestaltung
wesentlich von der Auslegung dieser Begriffe mitbestimmt wird,
hangt flir aile sehr viel davon ab, welche Meinungen dazu sich
durchsetzen wer. den. Die Frage, wer in welchem Sinne tiber diese
Begriffe Einflu auf das gesellschaft. liche Leben nehmen wird, geht
jeden etwas an. Dabei liegt es nahe, den Psychiater zuerst einmal
zu fragen, ob es tiberhaupt brauchbare Defmitionen von,
Personlichkeit" und "Erleben" gibt. Urn diese Begriffe
unmiliverstandlich zu defmieren, ist ailerdings eine methodische
Einstellung notig, bei der konsequent zwischen Form und Inhalt
psychologischer und psychopathologischer Gegebenheiten
unterschieden wird. Wird diese Unterscheidung gemacht, dann
entfallt die Unbestimmtheit der wechselseitigen Beziehungen
zwischen den Begriffen Verantwortlichkeit, Personlichkeit und
Erleben in eben dem M e, in dem die Begriffe Form und Inhalt selbst
klar und bestimmt hervortreten."
More than 38 million people around the world live with HIV/AIDS.
For decades, scientists have been studying AIDS and the HIV virus
that causes it. This fascinating book describes its emergence as a
new disease and the reasons why it took as long as it did to find a
treatment. Find out how, thanks to new treatments and technologies,
this disease that was once almost unstoppable can now be
effectively treated and, in some cases, cured.
Im Anhange: Das preussische Regulativ fur das Verfahren der
Gerichtsarzte bei den gerichtlichen Untersuchungen menschlicher
Leichen vom 13. Februar 1875
ow in its third edition, this comprehensive volume is recognized as
the most authoritative review of the epidemiology of infectious
disease. Divided into five sections that cover methods in
infectious disease epidemiology, airborne transmission, diarrheal
diseases, blood and body fluid as a reservoir of infectious
diseases, vectorborne and parasite disease, the book includes
'state-of-the-art' chapters on methodological issues, pathogenesis,
and comprehensive reviews of virtually all known infectious
diseases. New to the Third Edition: 1. All chapters updated with
significant new information 2. HIV chapter completely updated
including results of trials of Male Circumcision, HIV-vaccines,
female condoms, Microbicides and new drugs 3. New chapter on
Infectious Disease Eradication (e.g. Smallpox, Polio, Measles) 4.
New chapter on Pneumococcal Disease (with material on S. pneumonia
moved from the ARI and Vaccine chapters) 5. Influenza chapter
updated with new material on H1/N1 and control/prevention of
Influenza during a pandemic 6. Consolidation of material from the
chapters on Outbreaks and Surveillance. 7. Nosocomial Infection
chapter is shortened and updated with a new section on
nosocomial/community MRSA 8. Malaria chapter updated with new
information on bed nets, prophylactic therapy of pregnant women and
other high risk populations as well as new detailed examination of
the organization, implementation, and accomplishments of the
WHO-Roll-Back Malaria program; and a new description of the 5th
Human Malaria parasite-P.knowlesi and its Epidemiology. 9. STD
chapter is updated with new information on the rapid diagnosis of
STDs using urine PCR-methods as well as new information on partner
prophylacitic treatment of STDs 10. New information in Chickengunya
virus, Enterovirus 71, Nipah and Hendra virus infections to the
Emerging infections chapter. 11. Hepatitis chapter is revised with
new information on HEV virus 12. New brief chapter discussing the
various models of behavioral change that are useful in Infectious
Diseases research-e.g. Health Belief model etc.
Aus Anlass der Einweihung seiner Bauendstufe hatte das Deutsche
Krebsforschungszentrum (D KFZ) seinen Gasten eine Begrussungs-Fest-
schrift*) zugeeignet. In ihr wurde - im Sinne der SCHOPENHAUER-
schen Grundeinteilung - daruber berichtet, was das Zentrum denn nun
heute ist, gemessen an dem, wie es baulich, technisch und
strukturell geworden ist, ferner daruber, was es hat, namJich an
Einrichtungen, Forschungsgeraten, Arbeitsprogrammen der einzel- nen
Institute usw. Bei der Einweihungsfeier selbst ging es erstmals
darum, zu erfahren, was das DKFZ in der Meinung Anderer vorstellt.
Diese Vorstellung der Aussenstehenden uber den Status praesens des
DKFZ und uber seine Zukunftsaufgaben kam eindrucksvoll zum
Ausdruck, zunachst in den Festansprachen der Bundes- bzw.
Staatsminister, die politisch und aufsichtsbehoerdlich die
Verantwortung bisher fur Planung und Bau und kunftig fur Betrieb,
Struktur und Fortentwicklung des Gross- forschungsinstituts tragen.
Niemand kann sich der grossen Aussagekraft der Festansprachen des
Herrn Ministerprasidenten des Landes Baden-Wurttemberg Dr. FIL-
BINGER, der Frau Bundesgesundheitsminister KAETE STROBEL, des Herrn
Bundesminister fur Bildung und Wissenschaft Dr. KLAUS v. DOHNANYI
und des Kultusminister des Landes Baden-Wurttemberg Prof. Dr. D.
WILHELM HAHN entziehen. Neue Aspekte zum heutigen Bilde des DKFZ in
der OEffentlichkeit erbrachten weiterhin Grussworte von seiten der
Universitat und der Stadt Heidelberg, ganz besonders aber die Rede
von Nobelpreistrager *) Druck und Herstellung: DIETZ-Druck,
Heidelberg, 1972. V Prof Dr. ADOLF BUTENANDT, dem grossen Foerderer
und Protektor des DKFZ. Vier Reprasentanten internationaler
wissenschaftlicher Organisationen rundeten schliesslich das
Gesamtbild des DKFZ am Tage seiner Ein- weihung ab.
|
You may like...
Current
Manuel Valera
CD
R395
Discovery Miles 3 950
|