![]() |
![]() |
Your cart is empty |
||
Books > Medicine > Other branches of medicine > Forensic medicine
Erstmalig fur den deutschen Sprachraum wird ein methodisches Kompendium vorgelegt, mit dessen Hilfe eine umfassende Bearbeitung von historischen menschlichen Skelettresten ohne weiterfuhrende Literatur moeglich ist. Dargestellt ist das gesamte gangige methodische Repertoir von der Ausgrabung bis zur vergleichenden Auswertung der Daten. Ein Schwergewicht liegt auf moderner Laboranalytik (u.a. Spurenelement- und DNA-Analyse). Ziel und Nutzen des Buchs sind, dass ein Bearbeiter/Ratsuchender/Studierender allein mit dem vorliegenden Werk seine Arbeit planen und durchfuhren kann. Hierzu dienen besonders ausfuhrliche Rezepturen und Fallbeispiele, Illustrationen und anatomische Abbildungen. Auf ungewoehnliche UEberlieferungsformen menschlicher UEberreste (Leichenbrande, Mumien, Moorleichen) wird ebenfalls und ausfuhrlich eingegangen.
Der vorliegende Band dient den in Klinik und Praxis tatigen Dermatologen und dermatologisch interessierten AErzten zur kontinuierlichen Fortbildung und als verlassliche Informationsquelle. Die Schwerpunkte dieses Bandes liegen auf den Fortschritten im Bereich der klinischen und operativen Dermatologie, des atopischen Ekzems, der UEberlappungsdermatosen, der Erkrankungen des Fettgewebes, AIDS, der angewandten Allergologie, der Mikrobiologie, der Andrologie, der padiatrischen Dermatologie, der Entwicklungen in der Therapie und der Berichte aus der Forschung fur die Therapie.
Dieses Buch zeigt an ausgew{hlten Beispielen aus der Phytotherapie und der Hom-opathie den aktuellen Stand der Forschung zum Wirkungsnachweis und zu Wirkungsmodellen der Naturheilverfahren. Die Ergebnisse rechtfertigen die Integration dieser Verfahren in die Forschung.
Das Buch stellt - unter Einbeziehung medizinischer Erkenntnisse - ausfuhrlich die in den USA bestehende Rechtslage zur Immunschwachekrankheit Aids dar und vergleicht sie mit dem deutschen Rechtszustand. Behandelt werden - die Aids-Forschungsfoerderung (Art und Umfang der Foerderung) - die Aids-Aufklarung (und zwar der OEffentlichkeit sowie einzelner Gruppen z.B. der Schuler, Lehrer, AErzte, Gefangenen, Heiratswilligen) - die Pflicht zu HIV-Tests (von Blut- und anderen Spenden sowie von verschiedenen Personengruppen, z.B. der Immigranten, Heiratswilligen, Prostituierten, Gefangenen, Soldaten, Beamten, Krankenhauspatienten und der allgemeinen Bevoelkerung) - der Schutz vor einer Diskriminierung HIV-Infizierter (insbesondere im Arbeitsleben, Schulwesen, Wohnungs- und Versicherungswesen). Die amerikanische Rechtslage wird in den einschlagigen Abschnitten jeweils einer umfassenden Bewertung unterzogen und darauf uberpruft, ob sie fur die Aids betreffende rechtspolitische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland fruchtbar gemacht werden kann.
Anlasslich des 100. Jahrestages des gewaltsamen Todes von Mary Vetsera und des Kronprinzen Rudolf von Habsburg war das hier dokumentierte Symposium offenbar die einzige Ver anstaltung, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung die ses Anlasses gedachte. Daher scheint uns die Bezeichnung "Das Mayerling-Symposium" gerechtfertigt. Unsere Absicht beschrankte sich jedoch nicht darauf, der historischen Tragodie zu gedenken, sondern wir wollten das weltweite Publikumsinter esse auch dazu nutzen, die Phanomene der Aggression und der Suizidalitat nach neuestern wissenschaftlichem Erkenntnisstand zu beleuchten und auf diese Weise aufzeigen, dass derartig schrecklichen Ereignissen prophylaktisch und therapeutisch be gegnet werden kann. Neben den medizinischen Grundlagen kommt dabei der Familiendynamik und den sozialen Gegeben heiten eine entscheidende Bedeutung zu. Den Ereignissen von Mayerling selbst wurde nur im Rahmen eines einleitenden Vortrags gedacht, welcher der wohl bekann testen Historikerin auf diesem Gebiete, Dr. Brigitte Hamann, anvertraut war. In den Diskussionen kam es jedoch immer wieder zu einer interessanten Begegnung zwischen den histori schen Wissenschaften und den Wissenschaften, die sich mit destruktivem und suizidalem Verhalten beschaftigen. Die gene tischen, biochemischen und pharmakologischen Aspekte der Phanomene wurden ebenso besprochen wie die tiefenpsycholo gischen, soziologischen, familientherapeutischen und ethischen Gesichtspunkte. So war es moglich, einen Querschnitt durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Probleme der Aggression und Selbstaggression darzustellen. Dass in den leb haften Diskussionen auch der politische und rezeptionsge schichtliche Aspekt der Tragodie von Mayerling zur Sprache kam, war vorauszusehen. Moge dieses Buch dazu beitragen, dass anlasslich des 100."
This book, as the first one did, will bring readers behind the scenes of the show, talk about cases never before shown, talk about the major forensic breakthroughs of Forensic Science, have a glossary of important terms, talk about the cutting edge research that we can only imagine right now have exclusive photos from the archives of FORENSIC FILES as well. --This text refers to an out of print or unavailable edition of this title.
Die Ausbreitung des Betaubungsmittelmissbrauchs (BTM) gibt seit Jahren Anlass zur Besorgnis. Zahlreiche Lander sind, unabhangig von ihren gesellschaftlichen Systemen, dem Einfluss des Drogenmissbrauchs ausgesetzt. Erst die genaue Kenntnis der Tatsachen sowie das Sammeln neuer Erfahrungen und deren kritische Beurteilung erlauben eine Abschatzung von Diagnose, Prognose und Praventionsmoglichkeiten im Hinblick auf die aktuelle Situation des BTM-Missbrauchs. In diesem Buch wird die aktuelle Situation des Betaubungsmittelmissbrauchs anhand epidemiologischer Befunde dargestellt. Die neuesten chemisch-analytischen Verfahren fur eine differenzierte Diagnostik werden prasentiert, Moglichkeiten und Grenzen der medikamentgestutzten Entzugsbehandlung von Drogenabhangigen, insbesondere von Methadonprogrammen, vor dem Hintergrund der AIDS-Problematik diskutiert. Die Vielschichtigkeit der mit dem Betaubungsmittelmissbrauch zusammenhangenden Probleme verlangt eine gezielte Zusammenarbeit zwischen den Vertretern unterschiedlicher Disziplinen. Arzte, Sozialarbeiter, Juristen, Kriminalbeamte, Psychologen und Drogenberater sind hier gefordert.
Respect for autonomy has become a fundamental principle in human research ethics. Nonetheless, this principle and the associated process of obtaining informed consent do have limitations. This can lead to some groups, many of them vulnerable, being left understudied. This book considers these limitations and contributes through legal and philosophical analyses to the search for viable approaches to human research ethics. It explores the limitations of respect for autonomy and informed consent both in law and through the examination of cases where autonomy is lacking (infants), diminished (addicts), and compromised (low socio-economic status). It examines alternative and complementary concepts to overcome the limits of respect for autonomy, including beneficence, dignity, virtue, solidarity, non-exploitation, vulnerability and self-ownership. It takes seriously the importance of human relationality and community in qualifying, tempering and complementing autonomy to achieve the ultimate end of human research - the good of humankind.
Seit Anfang dieses Jahrhunderts hat sich die Lebenserwartung der Menschen in den In dustrielandern fast verdoppelt. Neben besseren sozialen Bedingungen ist dies vor allem auf den erfolgreichen Kampf der Medizin gegen Infektionskrankheiten und andere aku te Erkrankungen zuriickzufuhren. Ais Ursachen fur Morbiditat und Mortalitat alter Menschen stehen heute chronische und degenerative Veranderungen im Vordergrund. In der Todesursachenstatistik stehen b6sartige Tumoren nach den Herz-Kreislauf Erkrankungen an zweiter Stelle. Mehr als 50% der malignen Tumoren werden in der Gruppe der iiber 65 j ahrigen gefunden, die nur ca. 13 % der Gesamtbev6lkerung bilden. Damit sind b6sartige Tumoren vor allem eine Erkrankung des h6heren Lebensalters. Trotz dieser Tatsache ist die Meinung weit verbreitet, daB bei Auftreten von Tumor erkrankungen im h6heren Lebensalter die Therapieverfahren der modernen Onkologie nicht mehr angewendet werden k6nnen bzw. diirfen. Der Krebs bei alten Menschen wird als schicksalshafte Erkrankung hingenommen, die ein schon lange wahrendes Le ben beendet. Dies kommt nicht zuletzt in vielen Therapiestudien zum Ausdruck, die die Wirksamkeit kurativer oder den Tumor kontrollierender MaBnahmen bei iiber 65jahri gen Patienten gar nicht mehr untersuchen. Dadurch sind auch die Erfahrungen in der Tumortherapie alter Menschen begrenzt."
Von juristischer wie von medizinischer Seite wird seit einigen Jahren zunehmend das interdisziplinare Gesprach gesucht; zahlreiche Veranstaltungen bieten Gele- 1 genheit zum gegenseitigen Meinungsaustausch. Dennoch existieren an den Beruh- rungspunkten von Medizin und Recht noch immer zahlreiche Probleme und Quel- len alltaglicher Konfrontation. Zwar erweisen sie sich vielfach lediglich als Ausdruck eines bestehenden Informationsdefizits und koennen dann leicht durch ein klarendes Gesprach beseitigt werden. Doch werden in anderen Fallen auch berufsspezifisch immanente Gegensatze deutlich, die nur durch ein vertieftes Ver- standnis der beiderseitigen Positionen uberbruckt werden koennen. Zu diesen Problempunkten gehoert auch die Drogensucht. Sie hat im Verlauf der letzten Jahre ungeahnte Dimensionen erreicht; ihre Bekampfung bzw. Behandlung ist ohne multidisziplinare Kontakte, die insbesondere auch AErzte und Juristen erfassen, nicht denkbar. Dennoch bestehen hier -bei allem erkennbaren Bemuhen um gegenseitiges Verstandnis -z. T. betrachtliche Schwierigkeiten der Kommunika- tion, insbesondere auch dann, wenn es um die ethisch-moralische Rechtfertigung, den Stellenwert und/oder die Durchfuhrung repressiver oder therapeutischer Mass- nahmen geht. So bildet noch immer - v. a. auf arztlicher Seite -die praktische Aus- gestaltung der hier zu behandelnden Massregel des 64 (bzw. 42c a. F. ) StGB ein standiges Diskussionsthema, da die betroffenen AErzte fur die "Belastung" des the- rapeutischen Milieus durch zwangseingewiesene Suchtige z. T. wenig Verstandnis 2 aufzubringen vermoegen. Ihre Kritik an der massregelrechtlichen Zuweisung hat bereits 1970 die Bundesarbeitsgemeinschaft der Trager psychiatrischer Kranken- hauser zum Ausdruck gebracht.
Zufalle weisen gelegentlich die Forschung in eine bestimmte Rich- tung. Auch beziiglich der Luftembolie war der Zufall im Jahre 1971 bei der Obduktion einer jungen Frau, die Monate nach einer bei- derseitigen Tubenligatur an einer Gasembolie gestorben war, der AnlaB zu einer Serienuntersuchung wie zur Entwicklung einer neu- en MeBtechnik, die sich zur Routineuntersuchung eignet und exak- te Ergebnisse garantiert. Traumatologie und Technik in der Medi- zin gebieten heute in jedem Fall die Priifung auf Luftembolie, damit wertvolle Befunde zur KHirung der Todesursache nicht von vornherein verloren gehen. Die letzten Jahre haben das Span- nungsfeld zwischen Morphologie sowie physikalischer und chemi- scher MeBtechnik aufgezeigt. So moge dieses Buch den Anreiz ver- mitteln zur weiteren Erforschung der Luftembolie. Hans Joachim Mallach Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung. . . . . . . . 1 1 Historischer Riickblick 3 2 Pathogenese der Luftembolie . 9 2. 1 Venose Luftembolie . . . . . 9 2. 1. 1 Eintritt der Luft in das GefaBsystem 9 2. 1. 2 Embolische Verschleppung der Luft 20 2. 1. 3 Pathophysiologische Folgen . . . . 21 2. 2 Arterielle Luftembolie . . . . . . . . 25 2. 2. 1 Eintritt der Luft in das GefaBsystem 25 2. 2. 2 Embolische Verschleppung der Luft . 30 2. 2. 3 Pathophysiologische Folgen . . . . . . 32 2. 3 Gekreuzte oder paradoxe Luftembolie . 34 2. 4 Die Caissonkrankheit als Sonderfall der Gasembolie 36 3 Methoden zum Nachweis der Luftembolie. . . 41 3. 1 Physikochemische Luft- bzw. Gasnachweise . 41 3. 1. 1 Nachweistechniknach Mercier (1837) . . . . 41 3. 1. 2 Klassische N achweistechnik nach Richter (1905) 41 3. 1. 3 Nachweistechniknach W. K. Schmidt (1979) .
Die letzte deutschsprachige "Kriminalpsychopathologie" ist von Karl Birnbaum im Jahre 1931 verfasst worden. Es handelt sich um eine Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phanomene des Verbrechens. Ein derartiges Vorge- hen ist heute nicht mehr ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in Kriminalpsychiatrie erschoepfen, sondern muss als eigenstandige Disziplin verstan- den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten Psycho-, Bio- und Soziowissen- schaften auswertet. Zur Bestimmung ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa- thologie mit Normativitaten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und pathologisierende Normativitat als erkenntnistheoretische Gesichtspunkte an vor- derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri- minalisten. Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein Einstieg in das schwer uberschaubare Gebiet der Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine jahrzehntelange Beschaftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau- tenberg ist in mehrjahriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors hineinge- wachsen. Besonderer Dank gebuhrt Frau Oberstaatsanwaltin Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, fur die kritische Durchsicht des Manuskriptes.
Die morphologische Diagnostik von Transplantatbiopsien hat in den letzten Jahren durch die steigende Anzahl von nierentransplan- tierten Patienten und durch die Anwendung des neuen Immunsup- pressivums Ciclosporin-A wesentlich an Bedeutung zugenommen. Neben der rein lichtoptischen Beurteilung von Transplantatbiop- sien konnen durch moderne immunmorphologische und histoche- mische Methoden sowie durch die Elektronenmikroskopie wichtige Zusatzinformationen erhalten werden. Die Grundlage fUr das vorliegende Werk bilden 354 Biopsien von Kadavernierentrans- plantaten, die an der Wiener Universitatsklinik im Zeitraum von 1977 bis 1985 entnommen wurden, wobei die Veranderungen in Biopsien von Patienten unter konventioneller Immunsuppression jenen von Ciclosporin-A-behandelten Patienten gegeniibergestellt werden. Mit Hilfe der Immunmorphologie und der In-situ-Hybridi- sierungstechnik konnten erstmals virusbefallene Zellen innerhalb von Nierentransplantatbiopsien nachgewiesen werden und somit neue Erkenntnisse hinsichtlich der Verkniipfung von Virusinfekten und Transplantatabstol3ungsreaktionen auf morphologischer Ebe- ne gewonnen werden. Die systematische Darstellung und Analyse der morphologischen Veranderungen in Nierentransplantatbiop- sien sei fiir aIle diagnostisch tatigen Pathologen von Nutzen sowie fiir die auf dem Gebiet der Transplantation tatigen Kliniker von Interesse. Besonders danken mochte ich meinen Lehrern Univ. -Prof. Dr. J. H. Holzner (Vorstand des Pathologischen Institutes der Universi- tat Wien), Univ. -Prof. Dr. M. J. Mihatsch (Pathologisches Institut der Universitat Basel), Prim. Univ. -Doz. Dr. G. Syre (Vostand des Pathologischen Instituts des a. o. Krankenhauses Linz), Univ. -Prof. Dr. D. Kerjaschki und Univ. -Doz. Dr. K.
Die bei Bluttransfusionen mitiibertragenen Leukozyten stell en in den meisten Fallen einen unniitzen Ballast dar, der iiberdies fUr den Patienten noch unangenehme Folgeerscheinungen und Neben- wirkungen verursachen kann. Das Auftreten febriler, nicht hamoly- tischer Transfusionsreaktionen auf wiederholte Bluttransfusionen und die enge Assoziation dieser Transfusionsreaktionen mit Leuko- zytenantikerpern haben dazu gefUhrt, daB der Leukozytendeple- tion von Erythrozytenkonzentraten in der modernen Transfusions- medizin eine zunehmende Bedeutung beigemessen wird. Einen weiteren Markstein in der Wertung der Rolle der Leukozyten bei Bluttransfusionen stellen auch die Befunde bei Nierentransplantationen dar, die bessere Ergebnisse zeigten, wenn vor der Transplantation leukozytenhaltige Konserven zumindest in geringen Mengen transfundiert wurden. Eine nicht unerhebliche Rolle, vor allem bei immunsupprimierten Patienten, ist sicherlich den Leukozyten auch als Gastzellen von Viren beizumessen, die mit der Transfusion von Leukozyten iibertragen werden kennen, wie z. B. das Cytomegalievirus oder das HTLV-III-Virus. Da sowohl aus Theorie und Praxis eine Fiille von Daten und Beobachtungen vorliegen und auch eine Reihe von Methoden bereits eingesetzt werden, urn Erythrozyten meglichst leukozyten- arm oder sogar leukozytenfrei zu praparieren, schien es angezeigt, eine gewisse Standpunktbestimmung vorzunehmen und den Wert der leukozytendepletierten Erythrozytentransfusion - vor allem im Bereich der Transplantationsmedizin und Transfusionsmedizin- kritisch zu sichten. Dankenswerterweise wurde hierzu von Bender und Organon Teknika ein Symposion in Wien organisiert, auf dem namhafte Fachleute aus Deutschland, den Niederlanden und Osterreich VI Vorwort uber dieses Thema referierten.
Der "groBe Verbrecher", der die Welt vemeint, den totalen Wider- stand inszeniert - als Inkarnation der groBen Negation - ist philoso- phische Vision oder literarische Phantasie. Gemessen daran ist die konkrete Beschaftigung mit dem Straftater (wohltuend) emlich- temd; was in den Blick gerat, ist im wesentlichen ein Scheitem. Schulte hat von der sog. Alterspadophilie gesagt, sie sei "Krimina- litat aus Schwache"; vielleicht laBt sich vereinfachend diese Formel aufKriminaliilit liberhaupt libertragen: ein Randeln aus Schwache, Ausdruck eines Scheitems, Zeichen von Ausweglosigkeit, ein Agie- ren angesichts nicht nur unlosbarer, oft auch gar nicht benennbarer Konflikte. Dies ist auch nicht anders, wenn es urn "die Morder" geht. So konnen sie getrost auch Gegenstand von wissenschaftlichen Unter- suchungen werden. Sie rlicken damit in unsere Nahe, es ergeben sich Verstandlichkeiten; dies eroffnet Zugang und Moglichkeiten eines rationalen und vielleicht auch hilfreichen Umgehens mit ihnen. Die Maxime des angemessenen, rationalen, humanen U mgangs mit dem Straftater setzt ein hohes MaB an Aufklarung voraus. Der "moralische Reflex" des Abwertens und der Vergeltung muB liber- wunden werden. Dies ram besonders schwer bei Totungsdelikten. Offenkundig ist dies schon deshalb, wei! trotz aller Versachlichungs- bestrebungen in der Rechtsprechung an der moralisch wertenden Unterteilung von Totungshandlungen festgehalten wird: Von dem Begriff der "Unzucht" hat man sich bei der letzten Strafrechtsreform getrennt und ihn durch den neutraleren Begriff der "Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ersetzt; von dem Begriff des "Mor- des" in Abgrenzung zum "Totschlag" hat man nicht lassen konnen, obwohl dies rational im Sinne von Aufkiarung nicht begrlindbar ist.
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig- keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den Patienten weiterge- ben und welche?"g Diese Auskunfte entsprechen weithin den Vorgaben von Gesetzgebung, 9 Rechtsprechung und Literatur, soweit sie sich des Themas uberhaupt angenom- men haben. Das Arzneimittelgesetz verlangt als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilli- gung des Patienten oder Probanden die Aufklarung "durch einen Arzt" ( 40 I Nr. 2; 41 Nr. 5 AMG). Die Strahlenschutzverordnung legt dieses Erfordernis noch genauer fest: "Vor der Einwilligung ist der Proband durch den das For- schungsvorhaben leitenden Arzt oder einen von diesem beauftragten Arzt ... aufzuklaren" ( 41 I Nr. 8 StrSchVO). Die Deklaration von Helsinki verlangt erheblich weniger weitgehend, daB "jede Versuchsperson ausreichend, .. unter- richtet werden" muB (1 Allgemeine Grundsatze, 1.9).
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5. 2. Scheintod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Die Diagnose des Hirntodes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6. 1. "Koma" im Hirntod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6. 2. Atemstillstand (Apnoe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6. 3. Hirnnerven- und Hirnstammzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 6. 3. 1. Pupillen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6. 3. 2. Kornealreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6. 3. 3. Okulozephaler Reflex (Puppenkopfphanomen) . . . . . . . . . 28 6. 3. 4. Okulokardialer Reflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6. 3. 5. Okulovestibularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 6. Audiookularer Reflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 7. Wiirgereflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 8. Hustenreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 3. 9. Masseterreflex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. 4. Spinale Reflexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6. 5. Elektroenzephalographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 6. 5. 1. Technischer Standard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umfassende Einfuhrung und Nachschlagewerk fur die Praxis des Begutachters. Schaubilder, Tabellen, Rontgenaufnahmen, Messkurven und Gutachtenbeispiele veranschaulichen jedes Thema."
Mit dieser Publikation wird - auch international - erstmals eine kriminologische Methode fur die Praxis dargestellt, die eine differenzierte Erfassung des individuellen Taters in seinen sozialen Beztigen erlaubt. Unabhangig von rechtlichen Kategorien ermoglicht sie unter Beriicksichtigung von sozialen Auffalligkeiten im Vor- und Umfeld der Kriminalitat eine speziJisch kriminologische Diagnose, die zu prognosti- schen SchluBfolgerungen fuhrt und zugleich die kriminologisch bedeutsamen Schwa- chen und Starken der zu beurteilenden Person aufzeigt. Damit liefert sie die empirischen Grundlagen ftir (straf)rechtlich mogliche Einwirkungen im Sinne von Spezialpravention und Prophylaxe sowie fur die Behandlung von Straffalligen, wahrend der Rechtsbruch als solcher tiber den Tater in seinen sozialen Verflech- tungen noch keinerlei Erkenntnisse zu vermitteln vermag. Die fur die Beurteilung relevanten Gesichtspunkte konzentrieren sich auf das allgemeine Sozialverhalten im taglichen Leben, zu dem gerade die Praktiker ohne psychologische oder psychiatrische Fachausbildung (wie etwa Juristen, Sozialarbeiter oder Padagogen usw.) ohne weiteres einen Zugang finden konnen. Aber auch die jeweils fachspezifischen Kenntnisse im Bereich der forensischen Psychiatrie und Psychologie erfahren dadurch eine wertvolle Erganzung. Das Instrumentarium der Angewandten Kriminologie ist das Resultat einer jahrelangen interdiszipliniiren Forschungsarbeit und inzwischen vielfach erprobt.
In Band 1 "Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben" und Band 2 "Das strukturale System der Psychopathologie" der "Beitrage zur Psychopathologie" hat der Verfasser die theoretischen Grundlagen dargelegt, auf denen im nun- mehr vorliegenden Band 3 "Die strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie" die Anwendung dieser psychologischen Kenntnisse bei der praktischen Tatigkeit des psychiatrischen Sachverstandigen vor Gericht aufbaut. Mit der Darstellung von Theorie und Praxis der zentralen Probleme der psychiatrischen Begutachtung im Strafrecht bilden die 3 Bande ein ge- schlossenes Ganzes, sie sind aber so konzipiert, daB jeder Band, auch fUr sich gelesen, verstandlich bleibt. Mit der "Strukturalen Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychia- trie" wendet sich der Verfasser in erster Linie an die psychiatrischen Gutachter selbst, an Richter, Strafverteidiger und Staatsanwalte. Aber uber diesen speziel- len Interessentenkreis hinaus wendet sich das Gesamtwerk an alle "Psychowis- senschaftler", denn es bietet, insbesondere mit seinem zweiten Band, eine in sich geschlossene Konzeption der Psychopathologie, die weit uber das forensi- sche Anwendungsgebiet hinausgeht und fUr die wissenschaftliche Psychiatrie an sich von grundlegender Bedeutung ist. In dem hier vorgelegten dritten Band erlautert der Verfasser zunachst aus seiner Sicht das System des Strafrechts, soweit er dessen Kenntnis als unerlaBli- che Voraussetzung fUr sachbezogene gutachtliche Aussagen des psychiatrischen Sachverstandigen ansieht. Eine autonome Entscheidungsfahigkeit des Individu- urns wird im Strafrecht als "Schuldfahigkeit" unterstellt, von dieser Vorausset- zung mllS der Sachverstandige ausgehen, - mag er sie gut heiBen oder nicht.
Dieses Arbeitsbuch zur medizinischen Ethik ist entstanden auf dem Hintergrund der langjiihrigen Bemuhungen von Prof. Dr. med. E. Seidler, die Forschungen zur medizini- schen Ethik an seinem Institut fUr Geschichte der Medizin an der Universitiit Freiburg zu intensivieren und auch zu einem festen Bestandteil der Lehre werden zu lassen. 1979 bis 1983 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Sach- mittel zur DurchfUhrung eines Projekts bewilligt; dadurch wurde es moglich, verschiedene Bereiche der medizinischen Ethik intensiver zu erforschen und sie in den Arbeitskreisen innerhalb und auBerhalb der medizinischen Fakultiit zu dis- kutieren. Daraus entstand der Plan, den Lernenden der me- dizinischen Heilberufe eine Art Basiscurriculum fur die Ar- beit an medizinisch-ethischen Fragen wiihrend der Aus- bildung zur VerfUgung zu stellen. Erfahrungen mit Forschung und Vermittlung medizini- scher Ethik lagen bereits aus einigen europiiischen Liindern vor. Wegweisend waren v. a. die Publikationen und Aktivi- tiiten des bisher einzigen Lehrstuhlinhabers fUr medizinische Ethik, Prof. Dr. P. Sporken in Maastricht (Niederlande). Wichtig war auch die intensive Beschiiftigung mit diesem Gegenstand, die aus den bioethischen Zentren der USA, wie dem Hastings Center of Bioethics, Hastings-on-Hudson, und dem Kennedy Institute of Bioethics, Washington, D. c., bekannt geworden waren. Kontakte und Erfahrungsaus- tausch besonders mit dem Kennedy Institute festigten die Uberzeugung, daB auch bei uns die medizinische Ethik ein wichtiges Element in der Aus-, Fort- und Weiterbildung medizinischer und pflegerischer Berufe werden muB.
Die 25. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Forensische Psychopathologie der Deutschen Gesellschaft fur Rechtsmedizin hat versucht, tiber das Thema "Zum Aussagewert der Handlungsanalyse einer Tat" Grundlagen aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu erarbeiten. In Ubersichtsreferaten wurden die juristischen (Jakobs), psychologischen (Wegener), psychiatrischen (Rasch) und psychoanalytischen (Schumacher) Perspektiven dargestellt. Die Resonanz macht die Aktualitat und praktische Bedeutung eines Sach- verhalts deutlich, der fur Juristen, Psychologen, Mediziner und Analytiker gleicher- maEen in der Begutachtungspraxis und der Urteilsfindung von Wichtigkeit sein kann. So entstand der Plan, die V ortrage dieser Veranstaltung in Buchform erscheinen zu lassen, urn fur einen grbBeren Interessentenkreis eine Basis zu haben, Sicht- und Denk- weisen in der Medizin und Jurisprudenz zu tiberdenken und ProblembewuBtsein zu wecken. Besonderer Dankgehbrt deshalb dem Springer-Verlag, der die Verbffentlichung gefbrdert und ermoglicht hat. Wenn der "Handlungsbegriff" interdisziplinar diskutiert wird, laBt sich das "Willens- problem" nicht ausklarnmern. Verlag und Herausgeber haben deshalb zusatzlich eine Arbeit von Prof. Dr. Dr. Schewe zum Thema "Wille und Freiheit - juristische und medizinisch-psychologische Aspekte" aufgenommen und den Referaten gleichsam zur "Einstimmung" vorangestellt. 1m Hinblick auf die Thematik muB allerdings darnit gerechnet werden, daE Mei- nungsunterschiede zwischen Sachverstandigen verschiedener Standorte nicht abgebaut werden kbnnen, sich moglicherweise sogar vertiefen. Es wird sich auch nicht vermeiden lassen, daE richterlicherseits erneut und verscharft die Kompetenz der Sachverstandigen im Bereiche der hier diskutierten Themen in Frage gestellt wird. Die Erfahrung zeigt, daE es problematisch sein kann, empirische Sachverhalte und Forschungsergebnisse der an normativen Gewichtungen orientierten juristischen Denkweise anzubieten.
In Band 1 der "Beitrage zur Psychopathologie" (Verantwortlichkeit, Personlichkeit und Erleben) hat sich der Verfasser bemuht, fiir das Problem der Beurteilung der menschlichen Verantwortlichkeit, sowie es sich in der gerichtlichen Psychiatrie stellt, eine LOsung aufzu- zeigen. Grundlage fur die LOsung war die strukturalistisch-formale Auffassung der Begriffe Personlichkeit und Erleben. Das strukturalistisch-formale Konzept der Psychopathologie konnte im Rahmen der Darstellung, die vorrangig yom gerichtspsychiatrischen Interesse bestimmt war, nur in seinen Ansatzen klargestellt werden. Mannigfaltigen psychopathologischen Fragen, die ins Blickfeld traten, konnte nicht weiter nachgegangen werden. Es lag nahe, das strukturale System der Psychopathologie in einer gesonderten Schrift zu entwickeln. Dies ist die Aufgabe, die im hier vorgelegten Band 2 in Angriff genommen worden ist. Der Verfasser hat sich bemuht, Wiederholungen aus Band 1 zu vermeiden. 1m allge- meinen Teil der Ausfiihrungen hat er die Gelegenheit wahrgenommen, die kritischen Abgrenzungen von nichtstrukturalistischen Methoden und Theorien weiter abzuklaren und zu vertiefen. 1m speziellen Teil dieser Schrift waren Wiederholungen dadurch zu vermeiden, daB auf friihere Ausfiihrungen verwiesen werden konnte ohne daB dies dazu gefiihrt hatte, daB das Verstandnis der vorliegenden Schrift die Kenntnis der friiheren voraussetzen wurde. Fur Anregung und Unterstutzung seiner Arbeit ist der Verfasser mehreren Autoren Dank schuldig. Insbesondere mochte er in diesem Zusammenhang Professor Dr. H. Witter, dem die Arbeit gewidmet ist, nennen. |
![]() ![]() You may like...
Forensic Medicine - From Old Problems to…
Duarte Nuno Vieira
Hardcover
R3,910
Discovery Miles 39 100
Criminology and Post-Mortem Studies…
Sara Palermo, Raluca Dumache
Hardcover
R3,352
Discovery Miles 33 520
|