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Books > Money & Finance > Insurance > General
The study reviewed the health sector challenges and progress in the
CAREC region and recommends establishing a regional health
coordination mechanism and developing a regional health strategy
and investment framework. The strategy aims to enhance health
security through regional cooperation. It has four main pillars:
(i) leadership and human resource capacity, (ii) technical
preparedness, (iii) surge demands and access to supplies, and (iv)
vulnerable population groups and border health. It is intended as a
tool to guide CAREC health cooperation, dialogue and knowledge
exchange, programming and mobilize new project financing.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fUr die
Haftpflichtversicherung (AHB) gestalten den auBeren Rahmen fUr alle
Haftpflichtversicherungsvertrage. Dem fol- genden Leitfaden liegt
die yom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfoh- lene
Normalfassung zugrunde, wie sie 1986 yom BAV genehmigt wurde.
Einige Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfUgige Anderungen
genehmigen lasen, die unberficksichtigt bleiben muBten. Diese
Abweichungen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die
vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der Kfin-
digungsmoglichkeit nach einer Pramienangleichung abo Parallel dazu
werden die AHB in der Musterfassung des BA V verwendet. In ihrer
letzten Fassung sind sie in VerBA V 5/86, 216 ff. verOffentlicht.
Neben geringfUgi- gen Formalien gibt es nur drei nennenswerte
Abweichungen, auf die im Text- abdruck sowie in den AusfUhrungen
besonders hingewiesen wird. Die AHB werden durch eine Vielzahl von
Besonderen Bedingungen und Zusatz- bedingungen den individuellen
Bedfirfnissen nach Versicherungsschutz hinsichtlich der zu
versichernden Risiken angepaBt. Auf die jeweiligen
Sonderbedingungen, die dann vor den AHB rangieren, ist bei
entsprechender Bedeutung fUr die Praxis verwiesen. Die AHBStr ffir
radioaktive Risiken, die AVB fUr die Vermogensschaden-Haft-
pflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen fUr die
Produkt-Haftpflicht- versicherung sind nicht Gegenstand der
Betrachtungen. 23 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer
gewahrt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz fUr den Fall,
daB er wegen eines wahrend der Wirksamkeit der Versicherung
eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder
Gesundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschadigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hatte, fUr diese Folgen aUf Grund gesetzlicher
Haftpf/ichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Der gewahlte Titel "Grundlagen der Lebensversicherungstechnik" soll
deutlich machen, welche Ziele wir uns gesetzt haben:
Lebensversicherung: Bewusst beschranken wir uns auf dieses
Teilgebiet des Versiche rungswesens, weil die zugehorige Technik
sehr weit ausgebaut ist. Selbstverstandlich wollen wir hierdurch
die Bedeutung anderer Zweige (wie der Krankenversicherung oder der
Schadenversiche rung) nicht schmalern Technik: Wir wollen
(vielleicht etwas uberbetont) zwischen Versicherungs mathematik und
Versicherungstechnik trennen - wie zwischen Theorie und Praxis. Da
jede Praxis durch die Theorie begrundet wird, sind gelegentliche
Ausfluge in die Versicherungsmathematik nicht zu vermeiden.
Grundlagen: Es liegt uns daran, erkennen zu lassen, welche
Grundgedanken die gebrauchliche Lebensversicherungstechnik
gestaltet haben. In gewisser Weise sollen die einzelnen Kapitel die
in Jahrzehnten gewachsenen Er fahrungen aus Lehre und Praxis
wiedergeben. Dabei sollen kritische Anmerkungen nicht zu kurz
kommen - dankenswerter Weise aussert sie mitunter Peregrinus Stocha
sius, den wir uns vielleicht als einen Kollegen, dem die
beruflichen Sachzwange ein we nig Weitblick liessen, vorstellen
konnen. Wen wunscht sich der Autor als Leser? Wir denken besonders
an Absolventen von Fachhochschulen und Hochschulen, die sich
wahrend ihres Studiums mit der Versicherungsmathematik befassen
oder die nach einem Studium der Mathematik ihren beruflichen Weg im
Versicherungswesen begin nen. Ihnen soll vor allem das erste, wie
uns scheint, nicht ubliche Kapitel Motivationen vermitteln und zum
weiteren Lesen anregen."
This series of books focuses on highly specialized Emergency
Management arrangements for healthcare facilities and
organizations. It is designed to assist any healthcare executive
with a body of knowledge which permits a transition into the
application of emergency management planning and procedures for
healthcare facilities and organizations.This series is intended for
both experienced practitioners of both healthcare management and
emergency management, and also for students of these two
disciplines.
Das im BetriebswirtschaftIichen Verlag Dr. Th. Gabler GmbH,
Wiesbaden, herausgegebene VersicherungswirtschaftIiche Studienwerk
ist zunachst unter dem Titel "Die Versiche rung" O. Auf/age),
sodann als "Versicherungsenzyklopadie" (2. Auflage) erschienen und
liegt nunmehr in der 3. Auf/age vor. Die hier vorIiegende, auf den
neuesten Stand gebrachte Versicherungsenzyklopadie folgt aus
technischen Griinden der Systematik des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks und behandelt die
Allgemeine Versicherungslehre (Band 1), die Versicherungsbetriebs
lehre (Band 2), die Rechtslehre des Versicherungswesens (Band 3)
sowie die Besondere Versicherungslehre (Bande 4 und 5). Unter der
Besonderen Versicherungslehre sind die einzelnen
Versicherungszweige dargestellt. Auf diese Weise wird dem urn die
Erarbeitung des Stoffes bemiihten Versicherungsnachwuchs sowie der
Praxis ein umfassendes Werk zur Verfiigung gestellt, wie es nach
Kenntnis der Beteiligten in den Versicherungslandern der Welt nach
Umfang und Endringtiefe eine Sonderstellung einnimmt.
Aachen/Miinchen, im J uli 1984 Prof. Dr. rer. pol. Heinz-Leo
Miiller-Lutz Prof. Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Reimer Schmidt
Benutzerhinweise Aufbau der Versicherungsenzyklopiidie Der Inhalt
der Versicherungsenzyklopadie ist in vier Fachgebiete gegliedert:
Allgemeine Versicherungslehre mit Grundzligen der Volks-und
Betriebswirtschaftslehre (A VL) (Band 1) Versicherungsbetriebslehre
(VBL) (Band 2) (Band 3) Rechtslehre des Versicherungswesens (RLV)
Besondere Versicherungslehre (BVL) (Bande 4 und 5) 1m Anschlu an
diese Hinweise vermittelt em Gesamtinhaltsverzeichnis eine
Obersicht liber aile Beitrage des flinfbandigen Werkes."
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die
Haftpflichtversiche rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile
Haftpflichtversicherungs vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt
die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung
zugrunde, wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige
Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge
nehmigen lassen, die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese
Abweichun gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die
vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der
Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan gleichung ab. Die AHB
werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und
Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach
Versicherungs schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken
angepaBt. Auf die jeweili gen Sonderbedingungen, die dann vor den
AHB rangieren, ist bei ent sprechender Bedeutung fiir die Praxis
verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken, die AVB fiir die
Vermogensschaden Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen
Bedingungen fiir die Pro dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht
Gegenstand der Betrachtungen. 1 Gegenstand der Versicherung 21 1
Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem
Versicherungsnehmer Versicherungs schutz fur den Fall, daB er wegen
eines wahrend der Wirksamkeit der Ver sicherung eingetretenen
Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Ge
sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschadi gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hatte, fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
"Der ubertriebene Begriff der meisten Menschen von ihren
Fahigkeiten ist ein altes ubel, worauf die Philosophen und
Moralisten aller Zeiten hingewiesen haben; aber ihre alberne
Einbildung auf ihr gutes Gluck hat man weniger beachtet. " Dieser
Satz steht - mehr nebenbei - in dem Ka pitel "Lohn und Gewinn in
den verschiedenen Anwendungen der Arbeit und des Kapitals" bei Adam
Smith in dem beruhmten Buch mit der Kurz bezeichnung "Der Wohlstand
der Nationen." Die Menschen sind nach Ansicht von Adam Smith zu
risiko freudig, sie vertrauen zu sehr auf ihr Gluck. Mit erhobenem
Zeigefinger wendet er sich beispielsweise an die Hausbesitzer und
die Schiffseigner: viele verachteten die Gefahr zu sehr, "als dass
sie Lust hatten, sie zu bezahlen." Und er fahrt fort: "Aber in den
meisten Fallen ist die Vernachlassigung der Versicherung der
Schiffe, gleich der Hauser, nicht die Folge einer genauen
Berechnung, sondern entsteht lediglich aus gedankenlosiger
Unbesonnenheit und ubermutiger Verachtung der Gefahr. " Heutzutage
mogen diese Mahnungen ubertrieben erscheinen; denn die
"Aufklarungsquote" durfte, was die Kenntnis von Gefahren und ihren
Folgen anlangt, recht hoch sein, dank der emsigen Bemuhungen der
Ver sicherungen, ihrer Aussendienste, der selbstandigen Vertreter
und Makler. Allerdings erscheint manchmal auch die Frage
angebracht, ob bei der offensichtlich starker der Risikoscheu
zuneigenden Einstellung der Leute die Versicherungsnahme in jedem
Fall "die Folge einer genauen Berech nung ist.""
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