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Financial Mathematics for Actuarial Science: The Theory of Interest
is concerned with the measurement of interest and the various ways
interest affects what is often called the time value of money
(TVM). Interest is most simply defined as the compensation that a
borrower pays to a lender for the use of capital. The goal of this
book is to provide the mathematical understandings of interest and
the time value of money needed to succeed on the actuarial
examination covering interest theory Key Features Helps prepare
students for the SOA Financial Mathematics Exam Provides
mathematical understanding of interest and the time value of money
needed to succeed in the actuarial examination covering interest
theory Contains many worked examples, exercises and solutions for
practice Provides training in the use of calculators for solving
problems A complete solutions manual is available to faculty
adopters online
This publication presents a study on the availability and provision
of long-term care (LTC) in Tonga. It discusses findings from the
analysis and offers recommendations for the development of LTC
systems in the country. The publication explores the need for and
supply of care, regulatory and policy frameworks, service
provision, quality management, human resources, and financing. It
aims to contribute to the development of an in-depth knowledge base
on LTC. It is one of six country diagnostic studies-the others on
Indonesia, Mongolia, Sri Lanka, Thailand, and Viet Nam-prepared
under the ADB technical assistance 9111: Strengthening Developing
Member Countries' Capacity in Elderly Care.
This publication presents a study on the availability and provision
of long-term care (LTC) in Indonesia. It discusses findings from
the analysis and offers recommendations for the development of LTC
systems in the country. Contributing to the development of an
in-depth knowledge base on LTC, the publication explores the need
for and supply of care, regulatory and policy frameworks, service
provision, quality management, human resources, and financing. It
is one of six country diagnostic studies-the others on Mongolia,
Sri Lanka, Thailand, Tonga, and Viet Nam-prepared under the ADB
technical assistance 9111: Strengthening Developing Member
Countries' Capacity in Elderly Care.
This report explores digital solutions that can support the core
business processes of public health insurance operators in Asia and
the Pacific. Examples from low- and middle-income countries in the
region and beyond are drawn to demonstrate how digital solutions
have improved health insurance management and administration. To
support decision-making on potential investments, the report
identifies key success factors for integrating new technologies
into public health insurance schemes.
Das im BetriebswirtschaftIichen Verlag Dr. Th. Gabler GmbH,
Wiesbaden, herausgegebene VersicherungswirtschaftIiche Studienwerk
ist zunachst unter dem Titel "Die Versiche rung" O. Auf/age),
sodann als "Versicherungsenzyklopadie" (2. Auflage) erschienen und
liegt nunmehr in der 3. Auf/age vor. Die hier vorIiegende, auf den
neuesten Stand gebrachte Versicherungsenzyklopadie folgt aus
technischen Griinden der Systematik des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks und behandelt die
Allgemeine Versicherungslehre (Band 1), die Versicherungsbetriebs
lehre (Band 2), die Rechtslehre des Versicherungswesens (Band 3)
sowie die Besondere Versicherungslehre (Bande 4 und 5). Unter der
Besonderen Versicherungslehre sind die einzelnen
Versicherungszweige dargestellt. Auf diese Weise wird dem urn die
Erarbeitung des Stoffes bemiihten Versicherungsnachwuchs sowie der
Praxis ein umfassendes Werk zur Verfiigung gestellt, wie es nach
Kenntnis der Beteiligten in den Versicherungslandern der Welt nach
Umfang und Endringtiefe eine Sonderstellung einnimmt.
Aachen/Miinchen, im J uli 1984 Prof. Dr. rer. pol. Heinz-Leo
Miiller-Lutz Prof. Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Reimer Schmidt
Benutzerhinweise Aufbau der Versicherungsenzyklopiidie Der Inhalt
der Versicherungsenzyklopadie ist in vier Fachgebiete gegliedert:
Allgemeine Versicherungslehre mit Grundzligen der Volks-und
Betriebswirtschaftslehre (A VL) (Band 1) Versicherungsbetriebslehre
(VBL) (Band 2) (Band 3) Rechtslehre des Versicherungswesens (RLV)
Besondere Versicherungslehre (BVL) (Bande 4 und 5) 1m Anschlu an
diese Hinweise vermittelt em Gesamtinhaltsverzeichnis eine
Obersicht liber aile Beitrage des flinfbandigen Werkes."
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die
Haftpflichtversiche rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile
Haftpflichtversicherungs vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt
die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung
zugrunde, wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige
Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge
nehmigen lassen, die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese
Abweichun gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die
vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der
Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan gleichung ab. Die AHB
werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und
Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach
Versicherungs schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken
angepaBt. Auf die jeweili gen Sonderbedingungen, die dann vor den
AHB rangieren, ist bei ent sprechender Bedeutung fiir die Praxis
verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken, die AVB fiir die
Vermogensschaden Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen
Bedingungen fiir die Pro dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht
Gegenstand der Betrachtungen. 1 Gegenstand der Versicherung 21 1
Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem
Versicherungsnehmer Versicherungs schutz fur den Fall, daB er wegen
eines wahrend der Wirksamkeit der Ver sicherung eingetretenen
Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Ge
sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschadi gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hatte, fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
"Der ubertriebene Begriff der meisten Menschen von ihren
Fahigkeiten ist ein altes ubel, worauf die Philosophen und
Moralisten aller Zeiten hingewiesen haben; aber ihre alberne
Einbildung auf ihr gutes Gluck hat man weniger beachtet. " Dieser
Satz steht - mehr nebenbei - in dem Ka pitel "Lohn und Gewinn in
den verschiedenen Anwendungen der Arbeit und des Kapitals" bei Adam
Smith in dem beruhmten Buch mit der Kurz bezeichnung "Der Wohlstand
der Nationen." Die Menschen sind nach Ansicht von Adam Smith zu
risiko freudig, sie vertrauen zu sehr auf ihr Gluck. Mit erhobenem
Zeigefinger wendet er sich beispielsweise an die Hausbesitzer und
die Schiffseigner: viele verachteten die Gefahr zu sehr, "als dass
sie Lust hatten, sie zu bezahlen." Und er fahrt fort: "Aber in den
meisten Fallen ist die Vernachlassigung der Versicherung der
Schiffe, gleich der Hauser, nicht die Folge einer genauen
Berechnung, sondern entsteht lediglich aus gedankenlosiger
Unbesonnenheit und ubermutiger Verachtung der Gefahr. " Heutzutage
mogen diese Mahnungen ubertrieben erscheinen; denn die
"Aufklarungsquote" durfte, was die Kenntnis von Gefahren und ihren
Folgen anlangt, recht hoch sein, dank der emsigen Bemuhungen der
Ver sicherungen, ihrer Aussendienste, der selbstandigen Vertreter
und Makler. Allerdings erscheint manchmal auch die Frage
angebracht, ob bei der offensichtlich starker der Risikoscheu
zuneigenden Einstellung der Leute die Versicherungsnahme in jedem
Fall "die Folge einer genauen Berech nung ist.""
Rund sieben Jahre sind vergangen, seit meine Beitrage
"Handelsrecht" und "Wertpapierrecht" in der 2. Auflage des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks erschienen sind.
Angesichts verschiedener Gesetzesande rungen und der Entwicklung
der Judikatur auf diesen beiden Gebieten war eine uberarbeitung
notwendig. Dabei erschien es dem Verlag, den Herausgebern und dem
Autor ratsam, die beiden Teile Handelsrecht und Wertpapierrecht
wegen ihres inneren Zusammenhangs zu ein e m Buch zu vereinigen.
Der Leser wird schon bei der Lekture der ersten Seiten merken, dass
das Buch auf die praktischen Bedurfnisse des Versicherungskaufmanns
zu geschnitten ist. Deshalb konnte darauf verzichtet werden, das
Seehandels recht einzubeziehen. Aus ihm sind aber der uberseekauf
und das Kon nossementsrecht dargestellt worden, weil deren Kenntnis
namentlich fur den Sachbearbeiter der Transportversicherung
unerlasslich ist. Professor Dr. Karl Sieg Inhaltsverzeichnis 1.
Buch: Handelsrecht Seite A. Einleitung. . . . . . . 11 1.
Wesenszuge des Handelsrechts 11 1. Teil des Privatrechts . . . 11
2. Rechtlicher Begriff des Handels 12 3. Verhaltnis zum
Burgerlichen Recht. 12 H. Quellen und Brauch . . 13 1.
Geschriebenes Recht . 13 2. Gewohnheitsrecht. . 14 3.
Handelsbrauche 15 4. Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) 15 B.
Der Kaufmann und sein Unternehmen . 16 I. Der Kaufmannsbegriff 16
1. Musskaufmann 16 a) Gewerbe .... 16 b) Betreiben 16 c)
Handelsgewerbe . 17 2. Sonstige Arten des Kaufmanns . 19 a)
Sollkaufmann ...... . 19 b) Kannkaufmann ..... . 19 c) Formkaufmann
( 6 Abs. 2 HGB) 20 20 3. Sonderfalle. . . . . a) Minderkaufmann . .
. . . 20 b) Scheinkaufmann . . ... 21 22 11. Das kaufmannische
Unternehmen 22 1. Begriff. . ..... ."
Vor nunmehr 10 Jahren konnte ich den siert, sondern geradezu
erregt; auch in der "oekonomischen Grundriss der Gesetzli-
Wirtschaftslehre hat sie ihren anerkannten chen
Krankenversicherung" erscheinen Platz gefunden. So erscheint es mir
heute lassen. Damals war es noch eine Ausnah- moeglich, dasaktuelle
Problem der Kosten- me, wenn sich ein OEkonom wissenschaft-
expansion zu besprechen und damit lich mit dem Gesundheitswesen
befasste. gleichzeitig eine Einfuhrung in die Ge- Weder die
Wirtschaftslehre noch das Ge- sundheitsoekonomik zu verbinden. Die
Loe- sundheitswesen waren darauf vorbereitet. sung aktueller Fragen
ist ohne sichere wis- senschaftliche Grundlagen nicht moeglich In
der weiteren Entwicklung der Sozialpo- und umgekehrt: in die
Grundlagenpro- litik drangten sich indes die Probleme des blematik
der Gesundheitsoekonomik lasst Gesundheitssektors zunehmend in den
sich am besten vom aktuellen Problem her Vordergrund; sie riefen
nicht nur den Ge- einfuhren. Ich habe versucht, fur diese
sundheitspolitiker und den Verwaltungs- doppelte Aufgabe eine
drucktechnische juristen auf den Plan, sondern forderten Gestaltung
zu finden, die einerseits dem auch den OEkonom heraus. Mit einer
Reihe wissenschaftlichen Anspruch des Themas von Schriften
"Wissenschaftliche Beitrage gerecht wird und andererseits eine
leichte zur politischen Entscheidung" und in Zeit- Lesbarkeit
gewahrleistet. schriftenaufsatzen konnte ich mich an die- ser
Diskussion beteiligen. Bei all diesen Wahrend die vergangeneu
Monate die Dis- Arbeiten zeigte sich, dass die Loesung aktu-
kussion um die Gesundheitspolitik durch eller
gesundheitspolitischer Probleme eine den Wahltermin vom Herbst 1976
stark Weiterentwicklung der Wirtschaftslehre er- angefacht haben,
erscheint es mir nunmehr forderlich machte.
Mit dern Inkrafttreten des Gesetzes Uber die Fortzahlung des
Arbeitsentgelts irn Krankheitsfalle (Lohnfortzahlungsgesetz) vorn
27. 7. 1969 ist nach haufig geauBerter Meinung eine lang fristige
Entwicklung irn Bereich der Einkommenssicherung fUr kranke und
verletzte Arbeitnehrner abgeschlossen worden. Der Ubergang zu einer
arbeitsrechtlichen Losung ist allgernein als groBer Fortschritt
gefeiert worden. Dabei wurde irnplizit unter stellt, eine
grundlegende Anderung in diesern Bereich der Sozia len Sicherung
sei kUnftig nicht rnehr erforderlich. Diese Auffassung war fUr uns
der AnlaB, abweichend von sonst Ublichen Kriterien unter
konsequenter Anwendung des vorn Ver fasser in frUheren Schriften
erarbeiteten Instrurnentariurns der sozialakonornischen
Systerntheorie diese These neu zu Uberdenken. Der vorliegende
Forschungsbericht ist irn Forschungsinstitut fUr Einkommenspolitik
und Soziale Sicherung an der Universitat zu Kaln entstanden. Meinen
Mitarbeitern rnochte ich an dieser Stel le fUr ihre unterstUtzung
danken. Insbesondere danke ich Herrn Dipl.-Kfrn. Heinrich
Niederfahrenhorst fur die Erstellung des problerngeschichtlichen
Teils. FUr die Erstellung des Abschnitts Uber die niederlandische
Entwicklung danke ich Herrn Dipl.-Kfrn. Werner Gerdelrnann, der
rnir aufgrund eigener Forschungen den Zu gang zu den
niederlandischen Quellen errnoglicht hat. Die DurchfUhrung des
Forschungsprojekts ware nicht rnoglich ge wesen ohne die
finanzielle Forderung durch das Landesarnt fur Forschung in
DUsseldorf. Den Verantwortlichen des Landesarntes sei an dieser
Stelle der aufrichtige Dank fur die groBzUgige Farderung
ausgesprochen."
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