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Matina L. Behr analysiert die Auswirkungen des Phanomens
Insiderhandel auf den deutschen Kapitalmarkt."
Jahr fur Jahr beschaftigen sich die Steuergerichte mit einer
Vielzahl von Fallen, in denen es um die Abzugsfahigkeit von
Betriebsausgaben und Werbungskosten vor Beginn der eigentlichen
steuerrelevanten Erwerbstatigkeit geht. An diesen vielen
Einzelfallentscheidungen wird offenbar, da bislang eine dogmatische
Basis fehlt und eine allseits uberzeugende Losung noch nicht
gefunden ist. Dieses Buch soll mit dem entwickelten Losungsansatz
die Grundlagenforschung in diesem Problemkreis ein kleines Stuck
voranbringen.
Der Autor weist nach, dass die bislang praktizierten Methoden der
kompensatorischen Bilanzierung von Finanzderivaten nicht dem
geltenden Bilanzrecht entsprechen. Er zeigt auf eine theoretisch
uberzeugende und praktikable Bilanzierungsalternative auf."
Helmut Klarner bestimmt das Bereicherungsprinzip ausschliesslich
anhand steuerlicher Kriterien. Anhand des sogenannten Stufenplans
des Steuerrechts werden die Einzeltatbestande des Erbschaft- und
Schenkungsteuerrechts einer kritischen Betrachtung unterzogen."
Der Autor entwickelt eine vollig neue Rechtsfolgenkombination fur
die verdeckte Gewinnausschuttung, die im Gegensatz zum
Anrechnungsverfahren weder in die zivilrechtliche Gewinnverteilung
noch Gewinnverwendung eingreift."
I believe that in the near future, the issue of taxation will
become more widely discussed at all levels of government and this
will include the possibility of a land value tax (LVT). At the same
time, the majority of ordinary taxpayers, who may be otherwise very
well informed, have probably never heard of it. This book is
therefore an educational book aimed at filling this gap in our
knowledge. It is aimed at those people who have no particular
knowledge of economics or taxation but who wish to know what LVT is
and how it works. The book is based on the information and data
that I have collected over many years for my website:
http://landvaluetaxguide.com The contemporary formulation of LVT
owes its origin in the publication, in 1879, of Progress and
Poverty by the American economic philosopher, Henry George. His
book gave rise to a worldwide movement that reached its peak with
reformist governments in the first decade of the 20th century. LVT
thereafter became overshadowed by the preference of governments for
the income tax and also by the organised opposition of vested
interests, who saw it as a threat to their source of unearned
income. But, in recent years, many economists, academics and
politicians have begun to see the failures of the current
neoclassical/neoliberal economic system and are seriously
reconsidering LVT as an alternative. For a list of LVT supporters
over recent years refer to:
http://landvaluetaxguide.com/category/supporters/ The book
comprises an introduction, thirteen chapters and three appendices
with supplementary information. References are collected in several
pages of endnotes and the text is fully indexed. I present the case
for taxation in general as a 'good' not the 'necessary evil' that
many people appear to believe. But it has to be accepted that there
are good and bad taxes - measured in accordance with the degree of
benefit or harm they may give rise to in their application. This
book is an explanation of why LVT may be seen as a beneficial tax.
I suggest that we would better understand taxes if we viewed them
more as contributions towards the proper functioning of society. In
the explanation I make use of diagrams, which take the reader step
by step through the evolution of a society from simple beginnings
to the development of a complex city, how land values arise in this
process, and why they become a proper basis for a system of
taxation. I suggest that throughout history there have always been
the same three problems that beset the tax collector:
identification, measurement and avoidance. The book shows how a
land value tax would be effective in resolving these three issues
that remain problems to this day. I examine the issue of private
landownership and I suggest that this has historically been the
basis of much economic injustice. In England, it began with the
Norman conquest and became consolidated and legitimised over the
centuries, so that now the concept is virtually sacrosanct. The
title of the book is taken from John of Gaunt's 'sceptre'd isle'
speech, in Shakespeare's Richard II, in which he laments the king's
selling of land leases to finance his campaign in Ireland.
Die vorliegende Arbeit wurde als Dissertation von der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Heidelberg
angenommen. Sie entstand auf der Grundlage eines von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) gefoerderten Zweijahrespro- jekts
unter der Leitung von Prof. Dr. Ma.nfred Rose am Lehrstuhl filr
Finanzwissen- schaft an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultat
der Universitat Heidelberg. Herr Prof. Dr. Ma.nfred Rose war es,
der diese Arbeit anregte, kontinuierlich betreute, zahlreiche
fruchtbare Diskussionen mit mir fuhrte und das Erstgutachten
erstellte. Hierfu.r gebilhrt ihm mein besonderer Dank. Zugleich
gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Hans Jilrgen Jaksch, der
bereitwillig das Zweitgutachten anfertigte und hilfreiche
Verbesserungsvorschlage einbrachte. Herzlich bedanken moechte ich
mich auch bei meinem ehemaligen Kollegen, Herrn Diplom-Volkswirt
Holger Richter, der in den letzten vier Jahren bedingungslos nicht
nur alle Hoehen, sondern auch samtliche Tiefen der empirischen
allgemeinen Gleich- gewichtsoekonomie mit mir teilte, stets als
kompetenter Ansprechpartner zur Ver- filgung stand, verschiedene
Manuskriptversionen ausserst sorgfaltig und kritisch durchsah und
so ganz entscheidend zum Gelingen der Arbeit beitrug. Explizit
hervorheben moechte ich ferner Frau Dr. Antje Krilger, die mir in
Fragen der Orthographie und der Interpunktion hilfreich zur Seite
stand. Betont sei, dass etwaige Fehler in diesem Bereich natilrlich
zu meinen Lasten gehen. Schliesslich danke ich meinen Eltern
dafilr, dass sie den von mir im Lauf meines bishe- rigen Lebens
eingeschlagenen Weg unermildlich und mit allen ihnen zur Verfugung
stehenden Mitteln unterstfitzt haben, ohne mich jemals zu etwas zu
drangen.
Die vorliegende Arbeit ist wahrend meiner Tatigkeit als
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Heinz-Dieter Wenzel am
Lehrstuhl fur Volkswirt- schaftslehre, insbesondere
Finanzwissenschaft der Universitat Bamberg ent- standen und an der
Universitat Bamberg als Dissertation angenommen wor- den. Fur die
Betreuung der Arbeit durch Herrn Prof. Dr. Heinz-Dieter Wenzel
moechte ich an dieser Stelle herzlich Dank sagen. Mein Dank gilt
ebenso Herrn Prof. Dr. Ulrich Meyer, der als zweiter Gutachter
durch hilfreiche Anregungen zum Gelingen der Arbeit beitrug. In
einem kollegialen Klima der gegenseitigen Unterstutzung gedeiht
wissen- schaftliche Arbeit am besten. Meinen Kollegen Herrn Dr.
Martin Arnold und Frau Dipl.-Volkswirtin Barbara Wolfe moechte ich
Dank aussprechen fur ihre Bereitschaft, sich wahrend des gesamten
Entstehungsprozesses der Arbeit mit den von mir zu Papier
gebrachten Ideen in Inhalt und Form auseinanderzusetzen. Besonderen
Dank schulde ich Herrn Dr. Kai Konrad und meinem Bruder, Herrn
Dipl.-Mathematiker Ingo Wrede, die zu einzelnen Aspekten der The-
matik ausserst wertvolle Hinweise gaben. Frau Andrea Woelfe! und
Herrn Michael Betten, die durch sorgfaltiges Durcharbeiten des
Manuskriptes manchen Fehler auszumerzen halfen, danke ich hierfur.
Mein innigster Dank aber gilt meiner Frau, Frau Dipl.-Volkswirtin
Christi- ane Wrede, die mir nicht nur durch kritische Lekture
zahlreicher Entwurfe geholfen hat. Ihr Verstandnis und ihre
Unterstutzung gestatteten es, mir die erforderliche Zeit zur
Fertigstellung der Arbeit zu nehmen.
Hermann Josef Abs war es bei den Verhandlungen zum Londoner
Schuldenabkommen in seiner Funktion als deutscher
Verhandlungsfuhrer 1953 gelungen, eine umfassende Regelung der
deutschen Auslandsschulden zu erreichen. Mag das Zustandekommen des
Abkommens aus heutiger Sicht einfach und muhelos anmuten, unter den
seinerzeitigen Rahmenbedingungen war die Verhandlungsfuhrung eine
diplomatische Glanzleistung. Eine vielsagende Anekdote des
einerseits kompromissbereiten, anderseits jedoch strate gisch
unbeirrbaren Abs, wiedergegeben bei einem Vortrag 1983, soll dies
verdeutli chen: 1952, wahrend der Londoner Verhandlungen, schrieb
Geheimrat Vocke, damals Leiter der Bank deutscher Lander,
hinsichtlich des Schuldenabkommens an den Bun deskanzler Adenauer "
. . . aber eines ist sicher, es kann schon heute mit Sicherheit
gesagt werden, dass das Ziel der deutschen Wahrungspolitik, die
Konvertibilitat der Deutschen Mark zu erreichen, durch das Abkommen
in unabsehbare Ferne geruckt ist. " Abs, von Adenauer zur
Stellungnahme zu dieser Aussage aufgerufen, schrieb kurz und knapp:
"Sehr verehrter Herr Bundeskanzler, ich erhielt ihren Brief und
habe ihn mit Interesse gelesen. Ich kann nur bemerken, dass das
Londoner Schuldenabkommen fur das Erreichen der Konvertibilitat der
Deutschen Mark kein Hindernis, sondern die Voraussetzung ist. Mit
freundlichen Grussen Ihr Abs" Der seinerzeit zu den engsten
Beratern des Bundeskanzlers Adenauer gehorende Abs sollte recht
behalten. Das Abkommen war eine entscheidende Grundlage dafur, dass
die junge Bundesrepublik Deutschland im Ausland rasch Vertrauen und
Kreditwurdigkeit, als Voraussetzung fur den wirtschaftlichen
Wiederaufbau, gewann. Die Konvertibilitat der Deutschen Mark war
schneller hergestellt als viele es erwartet hatten."
This monograph looks at how tax is intertwined with constitutional
law and the state in the UK. It looks at a variety of topics
including tax devolution, scrutiny and reform of tax legislation,
the protection of taxpayers and the domestic legal processing of
international rules and problems. Tax Law, State-Building and the
Constitution presents and interrogates five key claims. First,
there is a clear overlap between the concerns of tax and
constitutional lawyers. Secondly, the tax system is being deeply
affected by the fast pace of constitutional change. Thirdly,
decisions taken in the tax field are likely to have a reverse
influence on the evolution of the constitution. Fourthly, these
relationships are heavily context-dependent, with tax making all
the difference to some ongoing constitutional controversies whilst
having very little to do with others. Fifthly, by acknowledging tax
as an important moving part within the contemporary constitution we
might understand both tax and constitutional law a little better.
The book therefore contributes to deeper theoretical debates on the
identity of tax law as a discipline, the relevance of tax to public
lawyers, the meaning of state-building in the recent history of a
developed country and the importance of public finances to a wider
sense of 'what is going on'. These are questions that ought to
command the attention of tax and constitutional law academics as
well as policy makers and reformers. Runner-up of the 2022 SLS
Peter Birks Prize for Outstanding Legal Scholarship.
Obwohl man glauben mag, daB es leicht ist, zwischen "Mein" und
"Dein" zu unterscheiden, ist es meist schwierig, zwischen
Eigenkapital und Fremdkapital eine klare Trennung zu vollziehen.
Hinzu kommt, daB in den letzten Jahre- sowohl international als
auch national - eine Reihe von Eigenkapital- bzw.
Fremdkapital-Surrogaten mit der Intention entwickelt wurden, diesen
Unter schied weiter zu verwischen. Da das deutsche Recht im
wesentlichen ein kodifiziertes Recht ist, hat sich der
Eigenkapitalbegriff in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht mit
der manchmal modischen Entwicklung von Eigenkapital-Definitionen
und Eigen kapital-Surrogaten mitentwickelt. Das im Gesetz
detinierte Eigenkapital blieb somit weitgehend das, was es schon
immer war, und Surrogate werden auch als solche betrachtet. Dies
erweist sich zumindest dann als Vorteil, wenn man den Begriff des
Eigenkapitals mOglichst eng fassen und detinieren will. Spricht man
in bezug auf Eigenkapital von "Qualitl it," so meint man in der
Regel die ausreichende Haftbasis dieses Eigenkapitals fUr die dem
Unternehmen inhl irenten Risiken. Schreibt man eine teste
Ausstattung mit einem restriktiv deti nierten Eigenkapital vor - so
wie dies in regulierten Industrien und vor allem im deutschen
Bankgewerbe der Fall ist -, erreicht man meist eine besonders hohe
"echte" Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, zumindest im
Vergleich zur groBzugiger detinierenden Konkurrenz im Ausland.
Diese wiegt in einer Zeit, in der die Bankenlandschaft weltweit in
Bewegung und ins Gerede gekommen ist, besonders schwer. Sie macht
aber auch eine Harmonisierung recht schwierig, weil entweder die
QualMt geoptert wird, oder aufwendige und kurzfristig recht teure
KapitalerhOhungen durchgefUhrt werden mussen."
worfenes Gebiet studiert, der enge, geradezu korperliche Kontakt
mit den origi nalen Rechtstexten eine ungemein wichtige Funktion
erfullt, muss er doch mit diesen spater, wenn er diese Schrift
langst beiseite gelegt hat, oft allein arbeiten. Erinnert sei in
diesem Zusammenhang an das zwar scherzhaft formulierte, jedoch
ungemein wahre Wort: Ein Blick ins Gesetz behebt gelegentliche
Zweifel und steht auch dem Kundigen nicht schlecht an Meinem
ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Steuerberater und
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Horst Langel, habe ich sehr herzlich zu
danken. Er hat mein letztes Entwurfsmanuskript einer uberaus
sorgfaltig und fachkundig vorge nommenen kritischen Durchsicht
unterzogen und mir bei dieser Gelegenheit wie der zahlreiche
wertvolle Anregungen gegeben. GERD ROSE Vorwort zur achten Auftage
Die achte Auflage berucksichtigt alle fur den Stoffbereich dieses
Buches relevan ten Anderungen des Steuerrechts, die bis Ende 1990
durch die Gesetzgebung, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und
neue Verwaltungsrichtlinien einge treten sind. Ferner wurden die
Literaturhinweise erganzt, erkannte Fehler korri giert und
unscharfe Darstellungspartien verbessert. Lesern und Horern danke
ich fur nutzliche Anregungen."
Die steuerpolitische Diskussion der letzten Jahre betraf
vornehmlich zwei Pro blemfelder: zum ersten die Reform des
nationalen Steuersystems zur Verbesse rung der Wettbewerbsposition
deutscher Unternehmen auf den internationalen Markten und vor
Vollendung des europaischen Binnenmarktes und zum zweiten
Ausgestaltung und zeitliche Perspektiven der Steuerharmonisierung
in der Euro paischen Gemeinschaft. DieserThematik widmete sich die
Vortrags-und Diskus sionsreihe "Frankfurter
betriebswirtschaftliches Forum" im Fruhjahr 1990 unter dem
Generalthema "Steuerreform und Steuerharmonisierung." Zusatzlichen
Reiz und eine ganz unerwartete Aktualitat gewann die
Veranstaltungsfolge durch die steuer-und finanzpolitischen Probleme
des Zusammenwachsens der beiden deutschen Staaten. Die Referenten -
Gunther Felix, Hans Flick, Hans H. Gatter mann, Hans-Jurgen
Muller-Seils, Joachim Poss, Wolfgang Ritter, Christa Thoben -
bewiesen ihre Souveranitat in der diffizilen Materie nicht zuletzt
durch ihre Fahigkeit, ihre steuerpolitischen Positionen mit den
Erfordernissen der neuen Entwicklung abzustimmen. Die Fortfuhrung
der Veranstaltungsreihe wurde moglich durch finanzielle Zuwen
dungen der Wilhelm Merton-Stiftung. Hierfur danken wir ebenso wie
fur die gute Zusammenarbeit mit dem Betriebswirtschaftlichen Verlag
Dr. Th. Gabler GmbH. WINFRIED MELLWIG ADOLFMoXTER DIETER ORDELHEIDE
5 Inhaltsverzeichnis Steuerharmonisierung und europaischer
Binnenmarkt Von Prof Wolfgang Ritter Direktor der BASF AG und
Vorsitzender des Steuerausschusses des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie I. Europa und die Steuern 11 11. Was bislang
erreicht wurde 13 111. Die steuerlichen Vorgaben der Einheitlichen
Europaischen Akte 15 IV. Abschaffung der Steuerkontrollen beim
Grenzubergang 17 1. Mehrwertsteuer . . . . . . . . 18 2.
Verbrauchsteuern . . . . . . . 20 3. Aussichten der Verwirklichung
21 V. Harmonisierung der direkten Steuern 24 VI."
Die Policy-Forschung hat auch in der Fachdebatte der
Politikwissenschaft in der Bun desrepublik einen betriichtlichen
Weg zuriickgelegt. Inzwischen konnen bereits Be 1 standsaufnahmen
dieses Forschungszweiges geschrieben werden, die die Leistungen des
Policy-Ansatzes nachzeichnen, dabei aber auch auf Defizite
verweisen. Ohne den Faden der Diskussion neu aufzunehmen, soli hier
in etwas verkiirzter Form auf einen der Miingel der Theoriebildung
und teilweise auch der Forschungspraxis hingewiesen werden, der -
neben anderen Faktoren - den AnstoB zu der folgenden Untersuchung
gab. Anzukniipfen ist hier an die zeitweise die Aufmerksamkeit der
Policy-Forscher in der Bundesrepublik besonders fesselnde "Does
Politics Matter' Stromung, den Versuch also, das relative Gewicht
soziookonomischer und politischer Variablen filr das Zustan
dekommen bestimmter Politikergebnisse mit Hilfe vor allem
quantifizierender Metho 2 den zu bestimmen. Klaus von Beyme hat an
anderer Stelle die Grenzen der Erkliirungs fahigkeit eines solchen
Ansatzes deutlich aufgezeigt. Worauf es im hier interessierenden
Zusammenhang besonders ankommt ist, daB eine Reihe von Vertretern
der, Does Poli tics Matter' Schule glaubt, in ihren Analysen ohne
eine Untersuchung der Entschei dungstriiger und -mechanismen auf
den einzelnen Policy-Feldern auskommen zu kon nen. Ergebnisse der
Haushaltspolitik, beispielsweise, werden priideterminiert durch die
Variation okonomischer Grunddaten, wie Arbeitslosigkeit oder
Iriflation, bzw."
Angesichts der absolut wie relativ gewaltigen Haushalte moderner
Industriestaaten braucht uber die volkswirtschaftliche Bedeutung
der Besteuerung kein Wort verloren zu werden. In welchem Umfang
daruber hinaus die Steuern nicht nur Mittel zur Ein nahmeerzielung,
sondern auch Mittel zur Durchsetzung wirtschafts-und sozialpoli
tischer Ziele geworden sind, ist ebenfalls bekannt. Fur die
Betriebswirtschaftslehre, die sich mit Einzelbetrieben, bevorzugt
mit Unter nehmungen, beschaftigt, ist primar die Steuerbelastung in
mikrookonomischer Sicht interessant. Auch unter diesem
Betrachtungswinkel ist das grosse Gewicht der Besteu erung
offensichtlich, kann doch die Belastung gewerblicher Unternehmungen
in der Bundesrepublik Deutschland allein mit Einkommen-, Ertrag-und
Vermogensteuern gegenwartig mit durchschnittlich gut 25 OJo des
Rohuberschusses angenommen wer den; die Spitzenwerte reichen weit
daruber hinaus, Steueraufwendungen konnen die erwirtschafteten
Unternehmungserfolge auch vollig aufzehren. Mithin ist eine mog
lichst genaue Kenntnis der Hohe, der Zusammensetzung und der Natur
der betriebli chen Steuerbelastung eine der zahlreichen
Voraussetzungen fur rationale Unterneh merische Entscheidungen. Die
Gewinnung solcher genauen Kenntnisse ist aber des halb sehr
erschwert, weil das gegenwartige deutsche Steuerrecht keine
eigentliche Unternehmungs-oder Betriebsbesteuerung kennt. Die
Unternehmung ist nur in Aus nahemfallen - gleichsam zufallig -
steuerfahig. Dem fiskalischen Zugriff der ver schiedensten
Steuerarten unterliegen statt dessen juristisch definierte
Bemessungs grundlagen, die sich an Existenz, Vermogensbestand,
Aktionen und Ergebnisse un ternehmerischer Betatigung anlehnen,
ihnen aber regelmassig nicht entsprechen."
Die vorliegende Arbeit wurde im Dezember 1985 unter dem TItel
"JahresabschluBziel Gewichtungen in der Rechtsprechung von
Reichsgericht und Bundesgerichtshof' vom Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universitat in
Frankfurt am Main (in leicht veranderter Form) als
betriebswirtschaftliche Dissertation angenommen. Herrn Professor
Dr. Adolf Moxter, meinem Doktorvater, bin ich sehr verpflichtet. Er
hat diese Arbeit angeregt, mit groBem Interesse, Kritik und
personlichem Engagement be gleitet und mir an seinem Seminar ideale
Arbeitsmoglichkeiten eingeraumt. DafOr mi: ichte ich mich herzlich
bedanken. Mein herzlicher Dank gilt auch Herrn Professor Dr.
Winfried Mellwig, der das Korreferat ubernahm. Frau Dr. Joswig-Kuhl
vom Gabler-Verlag danke ich fOr die Aufnahme der Ar beit in die
Reihe "neue betriebswirtschaftliche forschung." Rudolf Munzinger v
I nhaltsverzeichnis Vorwort
........................................................ v
AbkOrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . XI . . . . . . . . . . Verzeichnis der
abgekOrzt zitierten Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . XXI . . . . . . A. EinfOhrung von Prof. Dr. AdoH Moxter
............................ . B. Die JahresabschluBziele in den
einzelnen Bilanztheorien, im Handelsbila- recht und in der
Rechtsprechung des ROHG, RG und BGH . . . . . . . . . . . . 5 I.
Die JahresabschluBziele in den einzelnen Bilanztheorien . . . . . .
. . . . . 5 1. Das Urteil des ROHG vom 3. 12. 1873 als
Ausgangsbasis der beiden klassischen statischen Bilanztheorien . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Die an der.
Untemehmenszerschlagung orientierte statische Bila- theorie .:
.............................................. 7 3. Die an der
UntemehmensfortfOhrung orientierten Bilanztheorien . . . 10 a)
Vermogens-und Gewinnermittlung nach der FortfOhrungsstatik . 10 aa)
Die historische FortfOhrungsstatik von Herman Veit Simon. 10 bb)
Die an der Ermittlung des verteilbaren Gewinns orientierte
FortfOhrungsstatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 16 . . . . . . ."
This publication identifies technical, policy, and administrative
tax capacity issues faced by 10 countries Southeast Asia and
explores measures to strengthen domestic resource mobilization
(DRM). Prior to the coronavirus disease (COVID-19) pandemic,
developing countries in Southeast Asia were not achieving a tax
yield of 15% of gross domestic product-the level considered to be
the minimum for sustainable development. This publication looks
into potential policy and administrative measures that can
strengthen DRM and foster international tax cooperation as the
region reels from the impacts of the pandemic.
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