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Die vorliegende Arbeit wurde im Dezember 1985 unter dem TItel
"JahresabschluBziel Gewichtungen in der Rechtsprechung von
Reichsgericht und Bundesgerichtshof' vom Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universitat in
Frankfurt am Main (in leicht veranderter Form) als
betriebswirtschaftliche Dissertation angenommen. Herrn Professor
Dr. Adolf Moxter, meinem Doktorvater, bin ich sehr verpflichtet. Er
hat diese Arbeit angeregt, mit groBem Interesse, Kritik und
personlichem Engagement be gleitet und mir an seinem Seminar ideale
Arbeitsmoglichkeiten eingeraumt. DafOr mi: ichte ich mich herzlich
bedanken. Mein herzlicher Dank gilt auch Herrn Professor Dr.
Winfried Mellwig, der das Korreferat ubernahm. Frau Dr. Joswig-Kuhl
vom Gabler-Verlag danke ich fOr die Aufnahme der Ar beit in die
Reihe "neue betriebswirtschaftliche forschung." Rudolf Munzinger v
I nhaltsverzeichnis Vorwort
........................................................ v
AbkOrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . XI . . . . . . . . . . Verzeichnis der
abgekOrzt zitierten Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . XXI . . . . . . A. EinfOhrung von Prof. Dr. AdoH Moxter
............................ . B. Die JahresabschluBziele in den
einzelnen Bilanztheorien, im Handelsbila- recht und in der
Rechtsprechung des ROHG, RG und BGH . . . . . . . . . . . . 5 I.
Die JahresabschluBziele in den einzelnen Bilanztheorien . . . . . .
. . . . . 5 1. Das Urteil des ROHG vom 3. 12. 1873 als
Ausgangsbasis der beiden klassischen statischen Bilanztheorien . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Die an der.
Untemehmenszerschlagung orientierte statische Bila- theorie .:
.............................................. 7 3. Die an der
UntemehmensfortfOhrung orientierten Bilanztheorien . . . 10 a)
Vermogens-und Gewinnermittlung nach der FortfOhrungsstatik . 10 aa)
Die historische FortfOhrungsstatik von Herman Veit Simon. 10 bb)
Die an der Ermittlung des verteilbaren Gewinns orientierte
FortfOhrungsstatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 16 . . . . . . ."
Die Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Staaten
der Europaischen Gemeinschaft zahlt zu den wichtigsten
okonomisch-juristi schen Aufgaben der Gemeinschaft am Beginn der
achtziger Jahre. Mit der Verabschiedung der 4. Richtlinie und dem
Entwurf der 7. Richtlinie ist die EG der Realisierung des
gesteckten Vorhabens - bei allen strittigen und offe nen Fragen -
ein wesentliches Stuck naher gerudn. Die Umsetzung der nach
intensiven Vorarbeiten, Vorschlagen und Erorterungen entstandenen
Richt linien in nationales Recht wirft eine Fulle von alten und
neuen Grundsatz und Detailfragen auf; diese werden Gesetzgeber und
Unternehmen, oko nomen und Juristen in Wissenschaft und Praxis bis
zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung in nationales Recht
lebhaft beschaftigen. Forum fur die Erorterung und Klarung dieser
Probleme sollten zwei Veranstaltungen im Jahre 1979 sein, deren
Beitrage in dem vorliegenden Band wiedergegeben werden. Am 2. und
3. Mai 1979 fand in Schloss Gracht ein Symposion unter dem Thema
"Rechnungslegung aufgrund der 4. EG-Richt linie" statt,
ausgerichtet vom Institut fur Unternehmungsfuhrung und Un
ternehmensforschung der Ruhr-Universitat Bochum. Die Jahrestagung
1979 der Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft fur
Betriebswirt schaft e. V. am 31. 5. 1979 in Dusseldorf galt
ebenfalls neuen Entwicklun gen in der Rechnungslegung, speziell den
Auswirkungen der 4. und 7. EG Richtlinie. In beiden Veranstalrungen
wurden kontroverse Auffassungen zu den fur eine Neuregelung
anstehenden Kernfragen der Rechnungslegung herausgestellt und
zahlreiche Anregungen fur Losungsansatze gegeben."
Die Reform der Korperschaftsteuer wurde am 31. 8. 1976 als Teil des
"Dritten Steuerreformgesetzes" vom Bun- destag mit Zustimmung des
Bundesrates verabschiedet. Damit konnte zum 1. Januar 1977 nach
umfangreichen Diskussionen ein weiterer Baustein der insbesondere
in der sozialliberalen Regierungserklarung vom 28. 10. 1969
angekUndigten groEen Steuerreform in Kraft ge- setzt werden. Eine
grundsatzliche Reform der deutschen Unternehmens- besteuerung war
allerdings schon einige Zeit vor der anstoEgebenden
Regierungserklarung Gegenstand finanz- wissenschaftlicher und
-politi scher Erorterungen. So wurde im Jahre 1948 der sogenannte
Betriebsteueraus- schuE eingesetzt, der eine Neuordnung der
Besteuerung gewerblicher Unternehmen vorbereiten sollte. Die urn-
fassende Diskussion des Betriebsteuergedankens - an der das
Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universitat zu
Koln maEgeblich beteiligt wa- hatte jedoch bis zum Anfang der 70er
Jahre den system- gerechten Umbau der Unternehmensbesteuerung nicht
ein- lei ten konnen. Wie schon in vorangegangenen Erorterungen,
entzUndete sich die Kritik im Verlauf der Auseinandersetzung um den
von vielen als "KernstUck" der Steuerreform be- trachteten
Problemkreis insbesondere daran, daE im damals geltenden Recht
betriebliche Gewinne je nach der Rechtsform des Unternehmens
unterschiedlich be- steuert wurden und dadurch die Wahl der
betrieblichen Rechtsform weniger wirtschaftlich als steuerlich be-
stimmt war.
"At the end of the Trail of Tears there was a promise," U.S.
Supreme Court Justice Neil Gorsuch wrote in the decision issued on
July 9, 2020, in the case of McGirt v. Oklahoma. And that promise,
made in treaties between the United States and the Muscogee (Creek)
Nation more than 150 years earlier, would finally be kept. With the
Court's ruling, the full extent of the Muscogee (Creek) Reservation
was reaffirmed-meaning that 3.25 million acres of land in Oklahoma,
including part of the city of Tulsa, were recognized once again as
"Indian Country" as defined by federal law. A Promise Kept explores
the circumstances and implications of McGirt v. Oklahoma, likely
the most significant Indian law case in well over 100 years.
Combining legal analysis and historical context, this book gives an
in-depth, accessible account of how the case unfolded and what it
might mean for Oklahomans, the Muscogee (Creek) Nation, and other
tribes throughout the United States. For context, Robbie Ethridge
traces the long history of the Muscogee (Creek) Nation from its
inception in present-day Georgia and Alabama in the seventeenth
century; through the tribe's rise to regional prominence in the
colonial era, the tumultuous years of Indian Removal, and the Civil
War and allotment; and into its resurgence in Oklahoma in the
twentieth and twenty-first centuries. Against this historical
background, Robert J. Miller considers McGirt v. Oklahoma,
examining important related cases, precedents that informed the
Court's decision, and future ramifications-legal, civil,
regulatory, and practical-for the Muscogee (Creek) Nation, federal
Indian law, the United States, the state of Oklahoma, and Indian
nations in Oklahoma and elsewhere. Their work clarifies the stakes
of a decision that, while long overdue, raises numerous complex
issues profoundly affecting federal, state, and tribal relations
and law-and will continue to do so for the foreseeable future.
This handbook is a concise guide for all those who aim at obtaining
a basic knowledge of European tax law. Designed for students, it
should also be useful for experienced international tax specialists
with little knowledge of European law, European law specialists who
are reluctant to approach the technicalities of direct taxation and
non-Europeans who deal with Europe for business or academic reasons
and need to understand the foundations of European tax law. This
book should also help academics without a legal background to
approach the technical issues raised by European Union tax law.
This edition contains selected relevant information available as of
30 June 2022. It retains all of the features and tools contained in
the previous editions (including the final charts, which our
readers very much appreciate). In this edition we have also
included a list of relevant documents and a selection of reference
textbooks on European tax law in five languages, which we found of
potential interest to our readers.
Sie zahlen zuviel Steuern, weil Sie wegen der komplizierten Steuer-
gesetze die legalen Steuervorteile nicht ausnutzen koennen. Es gibt
zu viele und fur den Laien zu schwer verstandliche Vorschriften.
Grund fur Sie, die vor'liegende alphabetische Zusammenstellung zu
nutzen, die Ihnen hilft, alle gebotenen legalen Steuervorteile zu
nutzen. Um Steuern zu sparen, brauchen Sie kein Steuerexperte zu
sein, sondern der vorliegende Band ist im Aufbau und Inhalt ganz
auf die prakti- sche Anwendung durch Laien abgestellt; es werden
keinerlei Vor- kenntnisse vorausgesetzt. Nach einer kurzen
Einleitung mit notwendigen Hinweisen, wann, wo und wie Sie die
legalen Moeglichkeiten zur Steuerersparnis geltend machen koennen,
folgt ein umfassendes Abc der berufstypischen Steuervorteile fur
Angestellte und Arbeiter in der privaten Wirtschaft oder im oef-
fentlichen Dienst. Wer die zu erwartenden Steuereinsparungen gleich
ausrechnen will, findet leichtverstandliche Berechnungsbeispiele
und ein ubersichtliches Gesamt-Berechnungsschema. Der letzte
Abschnitt enthalt verschiedene Hilfsmittel gegen die etwaige
Ablehnung von Steuervorteilen sowie Musterbriefe, Kosten- und
Steuertabellen. Fur denjenigen, der sich eingehender mit dem Stoff
befassen oder seine Antrage ans Finanzamt quellenmassig belegen
will, sind entsprechende Hinweise auf Gesetze,
Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteile und Fachaufsatze in
Klammern angebracht, die mithelfen sollen, die lega- len
Steuervorteile erfolgreich geltend zu machen. Inhaltsverzeichnis
Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Einleitung Welche
Steuervorteile gibt es fur Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 7 Wo werden die Steuervorteile geltend gemacht? . . . . . . .
. . . . . 8 Wie werden die Steuervorteile geltend gemacht? . . . .
. . . . . . . . 9 Wann sind die Steuervorteile geltend zu machen? .
. . . . . . . . . 10 Welche Grundbegriffe und Mindestbetrage mussen
beachtet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. 1 ZUm Gang der Untersuchung Nach einer Erlluterung der GrundzUqe
des geltenden Lohn steuerrechts 9bWie der qesetzlichen Vorschriften
zur Sparf6rderung und Verm6gensbildung im ersten Rapitel wird in
einem zweiten Rapitel auf die untersuchungsmetho den einqegangen.
1m Mittelpunkt dieses Rapitels werden die der Untersuchung zuqrunde
lieqenden Fragestellungen und HY, pothesen katalogartig aufgefUhrt
und begrUndet werden. 1m dritten Rapitel werden die
untersuchungsergebnisse vorgelegt. ZUnlchst wird auf die Kenntnisse
der Lohn steuerpflichtiqen fiber die Lohnsteuer sowie die H6he der
von ihnen geleisteten Lohnsteuerfiberzahlungen einzugehen seine
Danach werden m6gliche Einflussfaktoren dieser Kenntnisse und der
Lohnsteuerfiberzahlungen untersucht und fiberprUft, ob weiterhin
von der Richtigkeit der zugrunde liegenden HY, pothesen ausqeqanqen
werden kann. Schliesslich werden die ZUsammenhlnqe zwischen oer
Ausnutzung der steuerlichen Abzuqsm6qlichkeiten einerseits und der
Bean spruchung der Sparf6rderunq andererseits untersucht. 1m
vierten Rapitel werden zunlchst die Untersuchungser qebnisse
zusammenqefasst und diskutiert werden. Insbe sondere soll qeprUft
werden, ob mit Hilfe der untersuchten Merkmale der TY. P des
Steuerpflichtigen bestimmt werden kann," der seine steuer lichen
Abzugsm6glichkeiten optimal ausnutz bzw. der die staatlichen
SparvergUnstiqungen weitgehend beansprucht. Abschliessend werden
die sozial politische Relevanz der Erqebnisse und Verbesserungsvor
schllge der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu unter suchen
seine - 2 - 1. 2 Die qe1tenden qesetz1ichen Bestimmunqen 1. 2. 1
Die GrundzUqe des qe1tenden Lohnsteuerrechts Die Lohnsteuer, eine
besondere Erhebungsform der veran- 1agten Einkommensteuer, ist mit
einem fUr 1971 geschatzten 1 kassenmassigen Aufkommen von 42,8 Mrd.
OM ) die Hauptein nahrneque11e der offent1ichen Hausha1te."
Wer ein rationales System der Besteuerung will und eine ver.
besserte Aussagefiihigkeit der Bilanzierung' zum Zwecke des
Aktioniirs- und Gliiubigerschutzes, mul3 sich mit dem Problem der
externen Rech- nungslegung beschiiftigen. In der
betriebswirtschaftlichen Theorie sind nach der Wiederbelebung der
Riegerschen Kritik an der Bilanz und aus- gehend von investitions -
und finanzierungstheoretischen Uberlegungen die Grundfragen der
Rechnungslegung in den letzten Jahren erneut auf- geworfen worden.
Zugleich wurden die Einzelprobleme der Handels- und Steuerbilanz in
der Praxis weiterdiskutiert. 1m ersten Teil seiner Arbeit hat der
Verfasser die theoretische und praktische Diskussion tiber die
Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Gewinnermittlung in der
externen, Rechnungslegung aufgegriffen und sie unter dem,
Gesichtspunkt der Besteuerung nach der Leistungsfiihigkeit, der
Gleichmiil3igkeit der Besteuerung und der Aussagefiihigkeit der
Rechnungslegung weiterge- ftihrt. 1m zweiten Teil werden fUr eines
der dringendsten Probleme der externen Bilanzierung, das der
Abschreibungen, die Einzelheiten ihrer steuerlichen und
handelsbilanziellen Behandlung untersucht. Horst Dietz prtift dabei
insbesondere die Moglichkeiten, die Abschreibungen zu normieren. Er
kommt zu dem Ergebnis, dal3 eine Normierung fUr die externe
Bilanzierung betriebswirtschaftlich zweckmiii3ig ist. Die Arbeit
meines Schtilers will einen Beit ag liefern, Steuer- und Han-
delsbilanz betriebswirtschaftlich sinnvoll zu konzipi. eren. Ich
hoffe, dai3 diese Arbeit die Diskussion um die Grundlagen der
Gewinnermitt- lung beleben und vertiefen wird. Dieter Schneider 5
Vorwort Die Arbeit wurde am 11. Februar 1970 unter dem Titel
"Externe Rechnungslegungund N ormierung der Abschreibung" von der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultat der
Westfalischen Wilhelms -Uni- versitat in Munster (Westfalen) als
Dissertation angenommen.
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