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Books > Law > Other areas of law > General
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15 Punkte, Universitat Mannheim, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A Einleitung Das Internet ist in den letzten Jahren zu einem weltweiten elektronischen Marktplatz geworden und ist sowohl aus dem Wirtschaftsleben als auch aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Jede Art von wirtschaftlicher Aktivitat, die man bislang aus dem nicht-virtuellen Raum kannte, ist seit geraumer Zeit auch uber das Internet moglich. Solche elektronisch abgewickelten geschaftlichen Transaktionen via Internet subsumiert man unter dem Begriff e-Commerce. Durch das Internet wird einem riesigen Teilnehmerkreis eine Vielzahl von Moglichkeiten geschaffen, durch elektronische Willenserklarungen Vertrage abzuschliessen. Die Stellung des Verbrauchers wird dadurch deutlich verbessert; zum einen hat er den Vorteil einer grossen Angebotsvielfalt und dadurch eine grosse, globale Markttransparenz - weltweite Preisvergleiche sind heutzutage leicht durchzufuhren. Zum anderen wird die Marktposition des Verbrauchers durch die zunehmende Vernetzung gestarkt, indem er sich mit anderen Nutzern zu Informations- oder Einkaufsgemeinschaften zusammenschliessen oder bei Verbraucherschutzorganisationen schnellen Rat und Hilfe suchen kann. Ausserdem hat der Verbraucher beim Internet-Shopping vergleichsweise geringe Transaktionskosten. Allerdings bergen Geschaftsabschlusse uber das Internet auch Risiken. So kann der Verbraucher ob der Einfachheit des Bestellvorgangs zu ubereilten Vertragsschlussen verleitet werden, obwohl er das Angebot weder besichtigen noch erproben konnte und somit nicht ausreichend uber das Produkt informiert ist. Ausserdem tragt er die Risiken der Abwicklung und Ruckabwicklung der Vertrage, und er muss beim Handel im Internet die Gefahr des Datenmissbrauchs in Kauf nehmen. Folglich muss der Verbraucher auch im elektronischen Geschaftsverkehr durch Normen g
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen, 56 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Due Diligence-Untersuchungen gewinnen bei Unternehmenszusammenschlussen und Unternehmenskaufen zunehmend an Bedeutung. Dies ist u.a. mit der Globalisierung, dem Trend zum Kerngeschaft, und damit zur Bereinigung der Bandbreite, sowie dem Kapitalbedarf fur erforderliche Investitionen begrundet. Da es sich bei einem Unternehmen um ein ausserst komplexes Kaufobjekt handeln kann, kommt einer umfassenden Due Diligence eine herausragende Bedeutung bei der Reduzierung des Kauferrisikos zu. Hinsichtlich der Due Diligence werden vorrangig die burgerlichrechtlichen Aspekte betrachtet. Soweit gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Themen besprochen werden, sind borsennotierte Aktiengesellschaften ausgenommen. Eine Unterscheidung nach den Grundformen des Unternehmenskaufs (Asset Deal, Share Deal) erfolgt nur dann, wenn dieses notig ist. Zunachst erfolgen die Bestimmung der wichtigsten Begriffe, die Nennung der gangigsten Due Diligence-Arten und die rechtliche Einordnung der Due Diligence. Danach werden die moglichen Rechtsfolgen bei Unterlassung sowie nach Durchfuhrung einer Due Diligence erortert. Die Beschreibung von Verschwiegenheitspflichten und Haftungsfragen hinsichtlich externer Berater, sog. Beraterhaftung, und Leitungsorganen sowie eine Zusammenfassung schliessen diese Arbeit a
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Veranstaltung: Seminar im Familien- und Erbrecht, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis heute regelt eine Verordnung aus dem Jahr 1944 das Hausratsverfahren, d. h. die Verteilung der Hausratsgegenstande und die Zuweisung der Ehewohnung bei der Scheidung: Die "Verordnung uber die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats" entstand vor dem Hintergrund, dass sich der Wohnraum im Deutschen Reich im Zweiten Weltkrieg zunehmend verknappte und dass ein erheblicher Mangel an Mobeln und an sonstigem Hausrat bestand. Bei Kriegsende waren im Reichsgebiet 3,5 bis 4 Millionen Wohnungen zerstort, jede funfte Wohnung war unbewohnbar und der Besitz von alltaglichem Hausrat wie Loffel und Teller war vielerorts nicht mehr selbstverstandlich. Auch nach dem Krieg hielt die Mangelsituation in zunachst unverminderter Scharfe an und entspannte sich erst im Laufe der 1950er Jahre. Die HausratsVO trug den damaligen Verhaltnissen Rechnung: Sie ermoglicht eine schnelle, den Bedurfnissen des Einzelfalls angepasste Auseinandersetzung um die Hausratsgegenstande und die Ehewohnung. Das Hausratsverfahren ist in den 8 bis 10 HausratsVO geregelt. Der Richter verteilt Hausratsgegenstande, die beiden Ehegatten gemeinsam gehoren, gerecht und zweckmassig ( 8 I HausratsVO) und teilt sie nach 8 III S. 1 HausratsVO einem der beiden Ehegatten als Alleineigentum zu. Der Richter kann laut 9 I, II S. 2 HausratsVO auch notwendige Gegenstande, die einem Ehegatten alleine gehoren, dem anderen Ehegatten als Alleineigentum zuweisen, sofern dieser auf die Weiterbenutzung angewiesen ist und es dem Ehegatten, dem die Hausratsgegenstande gehoren, zugemutet werden kann, sie dem anderen Ehepartner zu uberlassen. Die HausratsVO gilt weiterhin, obwohl sich die Verhaltnisse im Vergleich zu den 1940er Jahren verandert haben: Eine Mange
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: Sehr Gut, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Institut fur Handelsrecht), Veranstaltung: Seminar, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Wirkung eines zwischen Glaubiger und Schuldner vereinbarten Zessionsverbotes ist Gegenstand zahlreicher literarischer Diskussionen. Der von der osterreichischen Rechtsprechung eingeschlagene Weg scheint vor allem unter dem Gesichtspunkt der geforderten Verkehrssicherheit nicht mehr tragbar. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer absoluten bzw relativen Wirkung eines vertraglichen Zessionsverbotes und deren Auswikungen auf die Verkehrsfahigkeit von Forderungen., Abstract: Die Wirkung des vertraglich vereinbarten Zessionsverbotes ist in Lehre und Rechtsprechung hochst umstritten. Der nachfolgende Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Meinungen in der Lehre und den damit zusammenhangenden Kosequenzen und bieten einen guten Uberblick uber den Stand der Wissenschaft auf diesem Gebiet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: ], Universit t Wien (Zivilrecht), 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Unternehmer einen Factoringvertrag abschlie t, tritt er dadurch alle seine Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die er im Rahmen seines Gesch ftes erworben hat, an den Factor ab. Diese Vereinbarung umfasst regelm ig auch solche Forderungen, die der Unternehmer eigentlich im Rahmen eines verl ngerten Eigentumsvorbehaltes seinen Lieferanten abtreten m sste um Lieferungen zu erhalten. In den meisten F llen aber, werden diese Forderungen schon vorher vom Factor erworben, sodass der Lieferant der Waren, der Vorbehaltsverk ufer, die ihm zugesagte Ersatzsicherheit nicht erlangt. Das Spannungsfeld dieser Problematik soll in diesem Aufsatz etwas n her beleuchtet werden.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen, 117 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren gewinnen Kaufe und Verkaufe von Betriebsteilen und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Da Unternehmenstransaktionen zumeist sehr komplex sind, wirken neben den beiden Kaufparteien oft auch externe Dritte, wie z.B. Wirtschaftsprufer, mit. Ausserdem kommt der Due Diligence, einem speziellen kaufrechtlichen Institut, das im Allgemeinen eine kaufvorbereitende Prufung des Zielunternehmens darstellt, eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird vorliegend ein vorgegebener Sachverhalt zum Recht des Unternehmenskaufs im Gutachtenstil bearbeitet. Mit Beantwortung der Fragestellung, welche Anspruche der Kaufer gegen den Verkaufer sowie gegen den Wirtschaftsprufer hat, werden die im Fall enthaltenen Rechtsprobleme zum Thema Unternehmenskauf, notfalls auch unter Zuhilfenahme eines Hilfsgutachtens, nach dem aktuell geltenden Schuldrecht erortert. Darin sind u.a. insbesondere folgende Probleme enthalten: Wann stellt ein Share Deal einen Unternehmenskauf dar? Kann die Ertragskraft und die Konkurrenzsituation eines Unternehmens eine Beschaffenheit sein? Wie verhalt es sich mit den Aufklarungspflichten beim Unternehmenskauf? Kann ein Mitverschulden bejaht werden, wenn keine Due Diligence durchgefuhrt wird? Kann eine freiwillige Jahresabschlussprufung als Werkvertrag mit Schutzwirkung fur Dritte gewertet werden? Sind eventuelle Anspruche eventuell verjahrt? Im Rahmen der Fallbearbeitung wird dabei u.a. auf mogliche Anspruche auf Minderung und auf Schadensersatz, auch nach den Grundsatzen der sog. culpa in contrahendo, sowie auf die sog. Beraterhaftung, Schadensersatz i.V.m. den Grundsatzen uber den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, eingegangen. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs werden jedoch nicht berucksichtigt. Des weiteren erfolgt u.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Universitat Hamburg, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Diese Arbeit basiert auf einem Vortrag, den ich im Rahmen meiner Tatigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einem Seminar der Uni Hamburg gehalten habe., Abstract: Die grosse Bedeutung des Sports sowohl in Deutschland als auch weltweit hat dazu gefuhrt, dass sich die Welt des Sports immer mehr verrechtlicht" hat. Eine Folge davon ist, dass die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sports permanent angestiegen ist und damit auch die Konfliktlosungsinstitutionen immer mehr in den Blickpunkt geruckt sind. Sehr umstritten ist es, wann ein Verbandsgericht und wann ein Schiedsgericht vorliegt. Eine gesetzliche Definition liegt weder des einen noch des anderen vor. In der vorliegenden Arbeit soll unter Einbeziehung der verschiedenen vertretenen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung versucht werden, die Kriterien der Abgrenzung zu erarbeiten und darzustellen
Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Oberseminar im Schwerpunktbereich II - Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, 125 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung von Pseudonymen und Wahlnamen in der Gesellschaft nimmt stetig zu. Obwohl sie insbesondere in der Kunst schon seit Jahrhunderten gebrauchlich sind, werden sie nun auch im privaten Bereich zunehmend verwendet. Der Grund hierfur ist einerseits im erweiterten Streben der Menschen nach Individualitat, andererseits auch in der starken Nutzung des Internets zu suchen. Somit reprasentieren Pseudonyme in unserer Zeit haufig wichtige personliche und okonomische Werte. Dies ruft die Frage hervor, ob und wie sie rechtlich schutzbar sind. Diese wird in der vorliegenden Arbeit grundlich beantwortet. Unter anderem wird ein moglicher Schutz durch das Namensrecht des BGB, das HGB, das MarkenG und das UrhG untersucht.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 10 Punkte, Universitat Leipzig (Lehrstuhl fur Burgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Prof. Dr. E. Becker-Eberhard), Veranstaltung: Seminar im Zivilrecht und Zivilprozessrecht (Anwaltsrecht), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausubung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietat gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoss nach sich zieht. Daruber hinaus wird die Situation bei der Sozietatsneugrundung, der Fusion bereits bestehender Sozietaten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erortert. Sehr dichte Arbeit 174 KB, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausubung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietat gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoss nach sich zieht. Daruber hinaus wird die Situation bei der Sozietatsneugrundung, der Fusion bereits bestehender Sozietaten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erorte
Skript aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: keine, Universitat Hamburg (Zivilrecht), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Skript zum Neuen Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht etc. mit Prufungsschemata., Abstract: Nach der Reform des Schuldrechts durch das SchuldRModG haben sich zahlreiche Anderungen des Allgemeinen sowie des Besonderen Schuldrechts ergeben. Sie werden in diesem Buch anhand von Beispielsfallen erortert. Ferner werden zahlreiche Prufungsschemata angeboten. Der Bearbeitungsstand ist 2003.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: 2,7, Technische Universitat Darmstadt (Zivilrecht I Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Rechtliche Fragen beim Betrieb eines Onlineshops, 21 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn unserer Seminararbeit werden wir Ubersichtsweise auf die technischen Grundlagen des Webdesigns sowie auf rechtliche Hintergrunde des Internet-Rechts und des Urheberrechts eingehen. Anschliessend werden die Aufgaben eines Webdesigners beschrieben, bevor wir uns im Hauptteil auf den Vertrag mit einem Webdesigner und dessen rechtliche Einordnung konzentrieren. Uber die Struktur des Internet-Rechts wird im Rahmen dieser Hausarbeit in Kapitel 3 noch einmal eingegangen
The law ofunjust enrichment is of central importance for all areas of civil law -and beyond, if we consider the repercussions on reimbursement claims under public law. Complex issues such as intricate triangular transactions as well as the uncertain content of a claim of unjustified enrichment are systematically and clearly explained. Where appropriate, the author develops new and balanced solutions. New rulings and important publications are extensively analysed in the relevant context.
The international law of succession is becoming increasingly important. The new volume a oeInternational Law of Successiona informs of all relevant aspects and offers a unique presentation of the conflict of laws provisions in this field of 160 countries.
Applying new theories about rights to pressing social issues, A Holistic Approach to Rights suggests major changes are needed in the ways we think about rights and formulating social policy. Part I analyzes rights as networks of warrants_socially recognized sanctions for doing, saying, demanding, believing, feeling, or thinking something as one's due. On this account, rights are more varied and play a more diverse and open-ended role in legal and moral thinking than most theories of rights allow. A new theory of natural rights treats them as claims that every person has upon the state, as a condition of legitimacy, to make adequate provision for those features of human life that require force against persons to be justified. Moral rights, such as the right to the truth, derive from team loyalty due fellow members of the moral community and can be lost by someone who acts in ways that undermine the moral enterprise. Part II provides detailed analyses of affirmative action, group rights, the rights of future generations, reproductive rights, the use of new reproductive technologies, and speech rights. Specific conclusions include an innovative proposal for regulating violence and pornography in the media.
The Leipzig Model describes how civil servants in Leipzig, a city in the former East Germany, cope with the challenges stemming from the uneven economic conditions that continue to exist after the reunification. The analysis reviews a series of recent successes achieved by the managerial leaders of Leipzig who have been able to compete and excel in comparison with civil servants in Western Germany and the bureaucracies of several other European Union countries. The book also investigates the local "civic culture" that is behind the driving forces of the city's leaders. Leipzig's "local political culture" is outlined and its key elements are defined. In addition to examining the professional strength of the city's civil servants, the book analyzes the strategies being used by the mayor and city managers of Leipzig to achieve such successes and compares these strategies to some current organizational theories and models.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,2, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen Abschluss des (schuldrechtlichen) Vertrages und der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch liegt meist ein erheblicher Zeitraum. Der Erwerber lauft hier Gefahr, dass der Verkaufer uber das kaufgegenstandliche Grundstuck anderweitig verfugt, in dem er es an einen Dritten noch einmal verkauft oder es belastet. Auch konnte der Verkaufer zwischenzeitlich insolvent werden. Zum Schutz des Erwerbers kann hier eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. Sollten nun Eintragungen im Rang nach dieser Vormerkung in das Grundbuch gelangen, dann braucht der Erwerber diese nicht gegen sich gelten lassen. Wichtig ist, die Vormerkung nach 883 BGB und den Widerspruch nach 899 BGB voneinander zu unterscheiden. Sowohl die Vormerkung, als auch der Widerspruch schutzen den jeweils Begunstigten. Der Widerspruch druckt aber aus, dass das Grundbuch unrichtig ist. Hiermit soll ein Erwerb vom Nichtberechtigten verhindert werden. Die Vormerkung hingegen lost die vorgenannten Rechtsfolgen aus.
[Pension Rigths Adjustment]The new 2004 edition is the first systematic complete presentation of the pension rights adjustment, which is based on explicit and detailed guiding principles and interpretations (A 1587a margin no. 19-108). The Pensions Adjustment Act which is complicated due to its many references to the law of provision, gains transparency and stringency as a result. The consistent revision and editing by the long-standing President of a Family Senate also ensures a consistent reference in the text to practical experience. Accordingly much space is devoted to current developments, especially to the portrayal and crucial acknowledgement of changes in the provision for senior civil servants (A 1587a margin no. 120, 166, 170, 175 f) and company pension provision including the supplementary provision for public sector employees (A 1587 margin no. 19 ff, A 1587a margin no. 245 ff, 248, 250, 253, 279, 310, 336 ff, 340 ff), and also (through the revised edition of the Cash Equivalent Value Decree that is temporarily unsolved) questions of the conversion of non fully-dynamic entitlements (A 1587a margin no. 426, 454 ff). Solutions for still unresolved problems are also developed, for instance, in view of the increasingly relevant legal consequences of a provision shortfall due to premature retirement (cf. A 1587a margin no. 176, 186 f, 234 ff, 238 ff, 306 ff).
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung, Social Media, Note: 2,0, Technische Universitat Dresden (Rechtswissenschaften, Technik und Umweltrecht (ITUB)), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Neben dem klassischen Versandhandel werden unter Einsatz neuer Kommunikationstechnologien zunehmend auch grenzuberschreitend elektronisch gestutzte Kaufe durch den Verbraucher getatigt. So sind die neuen Medien geeignet, jegliche Art von Waren oder Dienstleistungen kostengunstig, bequem und schnell weltweit zu vermarkten. Diese Vertriebsarten, die sich unter dem Begriff Fernabsatz fassen lassen, sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass Anbieter und Verbraucher sich nicht physisch begegnen und der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung in der Regel nicht vor Vertragsschluss in Augenschein nehmen kann. Damit kommt es hier oftmals zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zwischen Anbieter und Verbraucher. Gerade Vertragsschlusse im Internet werden wegen der Vielseitigkeit und Schnelligkeit des Mediums immer popularer und gewinnen daher mehr und mehr an Bedeutung. Studien sehen ein uberproportionales Zuwachspotential in diesem Marktsegment voraus; allein fur die Bundesrepublik wird teilweise von einem Umsatzpotential von bis zu sechzig Milliarden DM in den Bereichen des Online- und Teleshopping ausgegangen. Zwar setzt auch der Vertragsschluss im Internet zwei ubereinstimmende Willenserklarungen voraus, die etwa per E-Mail ausgetauscht werden konnen; die Annahme eines attraktiv ausgestalteten Vertragsangebotes per Mausklick ist jedoch alltaglich geworden. Bedenkt man, dass die Hemmschwelle zu einem solchen rechtsverbindlichen Mausklick durchaus niedriger liegt, als bei sonstigen Arten von Willenserklarungen, steht ahnlich wie beim Hausturgeschaft oder Teleshopping die Frage nach Verbraucherschutz im Raum. Ein solcher Verbraucherschutz musste eine gleichwertige Verhandlun
Die Frage, wie unerwunschte Verzoegerungen in Schiedsverfahren zu vermeiden sind und wie das Verfahren insgesamt gestrafft werden kann, ist eine im Schrifttum wie in der Praxis viel diskutierte Frage. Insbesondere die Parteien selbst empfinden ihr Schiedsverfahren in vielen Fallen als zu lang. Allein die Wahl des Schiedsverfahrens garantiert noch keine zugige Durchfuhrung desselben. Der Verfasser beleuchtet das Problem aus der Sicht und unter Berucksichtigung der Interessen sowohl der Parteien und Parteivertreter, als auch der Schiedsrichter. Dabei stellt er die den Verfahrensbeteiligten zur Verfugung stehenden Gestaltungsmoeglichkeiten dar und zeigt Anhaltspunkte fur moegliche Verzoegerungen auf. Insbesondere tragt die Darstellung auch der Internationalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit Rechnung und diskutiert die entsprechenden Entwicklungen. Daruber hinaus stellt die Arbeit Moeglichkeiten zur Optimierung des Verfahrens fur alle Beteiligten dar und geht schliesslich auf die Besonderheiten eines beschleunigten Verfahrens im eigentlichen Sinne ein.
Markenpiraten sind die Piraten der Neuzeit: Sie reiten mit auf der Welle des Erfolges von Markenprodukten und streichen dabei hohe Gewinne ein. Die Schaden fur den Welthandel gehen in die Milliarden. Nicht selten wird der Ruf nach dem Strafrecht zur Bekampfung dieses Phanomens laut. Die Verfasserin vergleicht die Rechtslage zum strafrechtlichen Markenschutz in Deutschland und den USA. Sie eroertert die Strafnormen, die Markenverletzungen sanktionieren, sowie materiell-rechtliche und strafprozessuale Besonderheiten bei diesen Taten. Nach einem Blick auf die Rechtswirklichkeit bespricht sie internationale Initiativen zum strafrechtlichen Schutz von Marken. Basierend auf den bei der Strafverfolgung auftretenden Problemen und der rechtsvergleichenden Betrachtung entwickelt sie einen eigenen Vorschlag fur einen Straftatbestand, der eine Balance zwischen effektivem Schutz und UEberkriminalisierung sucht.
Ausgeloest durch die Angleichung der unterschiedlichen Markenrechte in den EU-Mitgliedstaaten zeigt sich in Deutschland im Eintragungsverfahren eine erhebliche Liberalisierungstendenz, wodurch sich vor allem das Problem der Reichweite des Markenschutzes und das des Freihaltebedurfnisses vom Eintragungsverfahren in das Verletzungsverfahren verschiebt. Unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfreiheit ist diese Entwicklung nicht unproblematisch und koennte es gebieten, die Rechtsposition des Verletzers gegenuber dem bisherigen Rechtszustand zu starken. Die Arbeit bietet einen praxisorientierten Einblick in das Markenrecht, untersucht die Verteidigungsmoeglichkeiten bei der Inanspruchnahme durch einen Markeninhaber und regt zum UEberdenken bisheriger Markenrechtsgrundsatze an.
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 8 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den 1-270 ZPO von 1898: Gerichte - Parteien - Verfahren (mundliche Verhandlung) und Verfahren 1. Instanz (Klageschrift, Feststellungsklage, Rechtshangigkeit, Klagezurucknahme).
Der Quellenband bringt zunachst die Protokolle uber die Beratungen des Ausschusses fur Freiwillige Gerichtsbarkeit, die unter der Leitung des Staatssekretars des Reichsjustizministeriums Franz Schlegelberger uber Reformfragen des FGG beriet. Der zweite Teil der Edition bildet die Fortsetzung der in Band VI dokumentierten Beratungen zur Zivilprozessreform von 1934 bis 1937 fur die Zeit von Ende 1937 bis 1942. In den Beratungen dieses Ausschusses unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Leiter der Abteilung des RJM fur Burgerliches Recht und Zivilprozessrecht) und unter dem Unterausschussvorsitzenden Friedrich Lent (Professor in Erlangen) wurden alle wichtigen Themen der Zivilprozessreform (u.a. Gerichte, Streitgegenstand, Einzelrichter, Versaumnisurteil, Berufung, Revision sowie Novenrecht in der Berufungsinstanz) behandelt, die auch nach 1945 die Prozessreformen der Bundesrepublik beschaftigt haben. Die Beratungen, an denen auch oesterreichische Juristen teilnahmen, fuhrten zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem oesterreichischen Zivilprozess von 1895 und geben einen detaillierten Einblick in die vom nationalsozialistischen Gedankengut nicht unbeeinflussten Reformideen einiger Ausschussmitglieder wie Martin Jonas (Senatsprasident des IV., familienrechtlichen Senats des Reichsgerichts), der fur eine Auflockerung der Verhandlungsmaxime eintrat.
Die Diskussion uber die wichtigsten rechtspolitischen Themen des 20. Jahrhunderts - Straf-, Aktien-, Familien- und Prozessrecht - hat ihren Ausgangspunkt in der Weimarer Zeit. Bereits Ende 1922 setzte das Reichsjustizministerium eine Zivilprozesskommission ein, die sich bis 1930 in zehn Sitzungen mit allen Grundfragen der Prozessreform befasste. Mit der von Wissenschaft und Praxis fast einhellig abgelehnten ZPO-Novelle vom 13.2.1924 setzte der Reichsjustizminister Emminger fur das erst- und zweitinstanzliche Verfahren insbesondere vor den Land- und Oberlandesgerichten einen Grossteil der von der Kommission befurworteten Reformen durch. Die Edition enthalt die wichtigsten Quellen zu dieser Novelle, die ZPO-Teilentwurfe der Ministerialburokratie von 1922/23 und die Protokolle der ZPO-Kommission, die sich intensiv mit der Reform des Verfahrensablaufs und des Zwangsvollstreckungsrechts auseinandersetzte. Die von ihr entwickelten Reformideen haben die Prozessrechtsgeschichte Deutschlands bis hin zu den ZPO-Novellen von 1976 und 2002 bestimmt.
Das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 regelte das Beschwerdeverfahren neu und fuhrte hierbei eine generelle Befristung des Rechtsbehelfs der Beschwerde ein. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf Innenbindung und Rechtskraft zivilprozessualer Beschlusse, galt bislang doch der Richtsatz: Die der einfachen Beschwerde unterliegenden Beschlusse sind abanderbar, die mittels der sofortigen Beschwerde anzufechtenden Entscheidungen sind bindend. Die Neuordnung des Beschwerderechts macht damit eine Neubetrachtung der Bindungswirkung von Beschlussen notwendig, gibt aber daruberhinaus auch Anlass, sich der gesetzlichen Rechtsschutzmoeglichkeiten zu besinnen respektive den Wildwuchs ausserordentlicher Rechtsbehelfe gegen zivilprozessuale Beschlusse zu beschneiden. |
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