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Books > Law > Other areas of law > General
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefahig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid? Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Uberblick uber die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor haufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erlautert werden - und fuhrt dann durch den Computer-Vordruck fur einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erlautert. Zwar durfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; haufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet.
Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Mieter Insolvenz anmeldet, ist das der GAU (= Grosste Anzunehmende Unfall) fur den Vermieter. Das hat mehrere Grunde. Zum einen verliert er meist alle Ruckstande. Es liegt nicht mehr in seinen Moglichkeiten zu beeinflussen, wie viel davon noch zu realisieren ist, sondern von der Quote und dem selten vorhandenen Schuldnerbemuhen, andere Geldquellen (z.B. Verwandte) aufzutun. Zum anderen werden Vollstreckungen unzulassig. Bereits aufgewandte Rechtskosten sowie aufgelaufene Zinsen stehen an allerletzter Stelle der zu bedienenden Rechte. Schliesslich andern sich die Spielregeln im Verhaltnis zueinander, womit sich viele Glaubiger und sogar Rechtsanwalte nicht auskennen. Ruckstandige Forderungen werden daher gedanklich meist abgeschrieben (d.h. man meldet sie, wenn uberhaupt, zur Tabelle an, ohne Hoffnung auf eine sinnvolle Quote) und beschrankt sich im ubrigen darauf zu versuchen, den Mieter moglichst schnell loszuwerden, das aber ebenfalls ohne grosse Kenntnisse des Insolvenzrechts und damit nicht so effektiv wie moglich. Durch einige Grundkenntnisse der Materie lasst sich zwar nicht der Schaden komplett verhindern, aber doch sehr begrenzen. Das beginnt damit, sich daruber bewusst zu sein, dass eine ganz simple Handlung des Schuldners - der Insolvenzantrag - ausreicht, um samtliche vorhandenen Ruckstande in voller Hohe zu gefahrden und samtliche - auch laufende - Vollstreckungen unzulassig zu machen. Stellt man das den vorhandenen Sicherheiten (etwa der Kaution) und der Laufzeit eines Raumungsverfahrens (vielleicht ein Jahr) gegenuber, wird einem sehr schnell klar, dass nichts den Forderungsausfall so effektiv begrenzen kann wie eine zeitnahe Forderungsbeitreibung und Kundigung, solange der Mieter noch nicht insolvent ist. Wurde das versaumt oder war es erfolglos, bietet
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Skripten der Schriftenreihe BBGB Rechtsanwate Grundlagenskripte zum Zivil- und Wirtschaftsrecht sollen dem Leser die Grundlagen des jeweils behandelten Rechtsgebiets vermitteln. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Systematik der Regelungen verstandlich zu machen, in dessen Kontext die interpretierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Grundlagenentscheidungen eingeordnet wird. Das Verstandnis der Rechtssystematik fuhrt den Leser zu einem souveranen und eigenstandigen juristischen Denken.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universitat Linz (Institut fur Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Prinzipiell ist die Scheidung fur Kinder und Nicht-Obsorgeberechtigte ein kritisches Lebensereignis3 mit Auswirkungen auf das psychosoziale Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit. Es findet somit eine potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene gegenuber dem Obsorgeberechtigten statt, welcher in der Regel bereits die Scheidung geplant und betrieben hat und sich so lange Zeit auf das Ereignis vorbereiten konnten und zudem in der Regel keinen Obsorgeverlust befurchtet und erleiden muss. Weiters ist festzustellen, dass die Scheidung in der Regel fur den Nicht-Obsorgeberechtigten bzw. Nicht-Aufenthaltselternteil eine enorme finanzielle Belastung entstehen lasst, da teilweise zwei Haushalte oder lange Fahrten finanziert werden mussen. Die Scheidung bedeutet oft fur das Kind ein Ende des bisher Vertrauten. Daher sollten die Eltern von den, aus Sicht des Kindes, schlechten Losungen die schmerzarmste wahlen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15,00, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald (Lehrstuhl fur Burgerliches Recht und Rechtsgeschichte), 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Anhang sind verschiedene AGB-Klauseln der Banken, welche der Umgehung der Kollisionsproblematik dienten, beigefugt., Abstract: Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation, hoher Arbeitslosenzahlen und grassierender Pleitewelle, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland nunmehr in einem konjunkturellen Aufschwung. Eine verbesserte Auftragslage, aber auch lange aufgeschobene Investitionen aus den 1990igern, erfordern die Anschaffung neuer Produktionsmittel bzw. die Erweiterung be-reits vorhandener Kapazitaten. Zur Finanzierung der Investitionen nimmt der Unternehmer i. d. R. sowohl Waren- als auch Geldkredit in Anspruch. Im Gegenzug zum gewahrten Kredit lassen sich die Sicherungsgeber haufig Forderungen zur Sicherung abtreten, stellen diese doch oftmals einen betrachtlichen Teil des Aktivvermogens des Unternehmens dar. Der Kreditgeber kommt dabei im Insolvenzfall in den Genuss der abgesonderten Befriedigung, 50 i. V. m. 51 Nr. 1 InsO. Trotzdem konnen auch die gesicherten Glaubiger nicht mit voller Befriedigung rechnen, so liegt der Wertverfall bei Forderungen bei etwa 60 %. Ferner wurde auf Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Sicherheiten von Kreditinstituten ihre Forderungen zu ca. 79 % abdeckten, bei Warenlieferanten und sonstigen Glaubigern ergab sich eine Quote von 62,5 %. Die Zahlen illustrieren das Interesse der Kreditgeber an Realisierung der ihnen bestellten Sicherheiten. Durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Waren- und Geldkredit durch den Unternehmer, ist im Krisenfall des Schuldners eine Konkurrenz der Sicherungsgeber bereits vorgezeichnet. Dieser hier problematisierte Konflikt beschaftigte bereits das RG und sorgt auch noch in heutiger Zeit fur eine
Document from the year 2010 in the subject Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law, language: Czech, abstract: Am 19. Juli 2004 trat eine neue Rechtsregelung betreffend die Rechtsstellung der Patentanwalte in Kraft. Sie wurde unter Nr. 417/2004 in der Gesetzessammlung verkundet. Nach der neuen Rechtsregelung besteht der Gegenstand der Tatigkeit der Patentanwalte vor allem in der Vertretung des Verfahrensbeteiligten in seinem Namen und zu seinen Gunsten. Der Verfahrensbeteiligte kann im Verwaltungsverfahren und in einigen vom Gesetz vorgesehenen Fallen auch im Gerichtsverfahren in den Sachen des gewerblichen Eigentums vertreten werden. In dieser Richtung knupfte das neue Gesetz an die in der aus dem Jahre 1991 stammenden Konzeption nicht an; angesichts der vor dem Jahre 1952 stammenden Rechtsregelung wird das Institut der Patentanwalte weitaus weiter gefasst. Aus diesem Grunde haben die Autoren versucht, die gegenwartige Rechtsregelung in den historischen Kontext einzugliedern.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt Nurtingen-Geislingen; Standort Geislingen, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ein Uberblick uber die unterschiedliche Haftung der verscheidenen Mediziner, Abstract: Die Moglichkeiten der Beruhrungen von Medizinern mit dem Recht sind nahezu unuberschaubar und Konflikte daraus so alt wie der Arztberuf selbst. Langst nicht alle Rechtsbeziehungen sind kodifiziert; das gesamte Arzthaftungsrecht ist reines Fallrecht," aus dem eine herrschende Meinung hergeleitet wird. Samtliche Bemuhungen einer Kodifizierung des Arzthaftungsrechts sind bisher gescheitert. Damit einhergehend gibt es grundlegende und tief greifende Verstandnisschwierigkeiten zwischen Medizinern und Juristen, deren Uberbruckung nicht in Aussicht zu sein scheint. Mitursachlich dafur ist vermutlich unter anderem, dass die medizinische Heilbehandlung bis heute nach geltendem Strafrecht eine tatbestandsmassige Korperverletzung darstellt, die des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung des Patienten bedarf, um die Strafbarkeit aufzuheben. Das Arzthaftungsrecht hat gegenuber dem allgemeinen Haftpflichtrecht eine Sonderstellung. Erstens weil es so publikumswirksam" ist, da es das hochste Rechtsgut des Menschen, namlich Gesundheit und sogar Leben, betrifft; zweitens unterscheidet sich die Arzthaftung durch den Tatbestand der eigenmachtigen Heilbehandlung und durch ein besonderes Beweisrecht mit erheblichen Beweislastverschiebungen zu Lasten des Behandelnden" von der Haftung anderer Berufsgruppen. Das vorliegende Werk bringt in verstandlicher Sprache Licht ins Dunkel des Medizinrechts
The law of torts is one of the most important areas of civil law in practice for lawyers, judges and insurance companies. The new edition for 2009 combines academic principles with a clear suitability for real-life practice, in a manner so typical of Staudinger. It brings the respected commentary up to date, including the newly drafted provision of Section 825 through the second law for the revision of damage law regulations. The areas of medical and genetic engineering liability are becoming increasingly important and receive corresponding attention in the commentary.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das folgende Buch mit dem Titel Grundstuck, Grundstucksrecht, Grundstuckserwerb und Wohneigentum" ist eine Hausarbeit zum Seminar Strukturen und Akteure des Wohnungsmarktes" das im Sommersemester 2005 im Fachbereich 11 der Johann Wolfgang Goethe-Universitat in Frankfurt am Main stattgefunden hat. Der Text versteht sich als Einfuhrung in die Thematik des Grundstuckrechtes und Grundstuckserwerbs. Nach anfanglichen Definitionen und einer Abgrenzung des Grundstucksbegriffs und seiner Bestandteile geht es im Folgenden um die Teilung, Verbindung und Vereinigung von Grundstucken. Nachfolgend wird der Aufbau und die Form des Grundbuchs sowie die Grundbucheintragung thematisiert. Im Abschnitt Grundstucksrechte" werden die einzelnen Rechte wie beispielsweise das Eigentum, das Wohneigentum, das Sondereigentum, das Gemeinschaftseigentum, das Dauerwohnrecht, das Erbbaurecht, die Reallast, der Niessbrauch, die Grundpfandrechte Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld sowie das Vor- und Wiederkaufsrecht und die Nachbarrechte angesprochen. Der Erwerb und Verkauf von Grundstucken sowie die Enteignung und Entschadigung sind ebenfalls Inhalt dieser Ausarbeitung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13 Punkte - gut, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Gesellschaftsrechtliches Institut), Veranstaltung: Deutsch-Polnisches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit gibt einen Uberblick uber das allgemeine Leistungsstorungsrecht nach dem BGB und ist im Rahmen eines Deutsch - Polnisches Seminars der Universitaten Heidelberg, Krakau und Mannheim zum Thema Schuldrecht und seine Reformen" entstanden. Der Autor stellt weniger die in den Kommentaren zum BGB ausfuhrlich und umfassend behandelten Detailprobleme dar, sondern bietet einen systematischen Uberblick uber die Regelungen des Leistungsstorungsrechts im BGB. Ausgangspunkt ist dabei die Unmoglichkeit der Leistung und deren verschiedene Facetten in Form der anfanglichen, nachtraglichen, subjektiven oder objektiven Unmoglichkeit. Ebenso werden die Falle von Schuldnerverzug und Glaubigerverzug dargestellt. Anschliessend arbeitet der Autor anhand des Kaufrechts exemplarisch die Strukturen der Gewahrleistung heraus. Einen weiteren Schwerpunkt bildet eine Analyse der traditionell nicht kodifizierten Rechtsfiguren der culpa in contrahendo," der positiven Forderungsverletzung und des Wegfalls der Geschaftsgrundlage. Die Arbeit differenziert bei samtlichen Fallgestaltungen deutlich die zentralen Fragen nach dem Primaranspruch, moglichen Sekundaranspruchen und den Folgen der Leistungsstorung fur den Gegenanspruch, um die systematische Struktur des Leistungsstorungsrechts zu verdeutlichen
Seminararbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: 11, Universitat Bayreuth, 45 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Seminararbeit handelt von der selbststandigen Garantie, bzw. der selbststandigen Garantie auf erstes Anfordern, wie sie haufig bei Banken eingesetzt wird. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zu anderen Kreditsicherungsmitteln, wie dem Schuldbeitritt, der Burgschaft, der Patronatserklarung, der Schuldubernahme., Abstract: Die Arbeit handelt von der selbststandigen Garantie, bzw. der selbststandigen Garantie auf erstes Anfordern, wie sie haufig bei Banken eingesetzt wird. Es wird auf ausgesuchte Probleme im Rahmen der selbststandigen Garantie eingegangen und Losungsvorschlage formuliert. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zu anderen Kreditsicherungsmitteln, wie dem Schuldbeitritt, der Burgschaft, der Patronatserklarung, der Schuldubernahme.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 15 Punkte, Universitat Mannheim, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A Einleitung Das Internet ist in den letzten Jahren zu einem weltweiten elektronischen Marktplatz geworden und ist sowohl aus dem Wirtschaftsleben als auch aus der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Jede Art von wirtschaftlicher Aktivitat, die man bislang aus dem nicht-virtuellen Raum kannte, ist seit geraumer Zeit auch uber das Internet moglich. Solche elektronisch abgewickelten geschaftlichen Transaktionen via Internet subsumiert man unter dem Begriff e-Commerce. Durch das Internet wird einem riesigen Teilnehmerkreis eine Vielzahl von Moglichkeiten geschaffen, durch elektronische Willenserklarungen Vertrage abzuschliessen. Die Stellung des Verbrauchers wird dadurch deutlich verbessert; zum einen hat er den Vorteil einer grossen Angebotsvielfalt und dadurch eine grosse, globale Markttransparenz - weltweite Preisvergleiche sind heutzutage leicht durchzufuhren. Zum anderen wird die Marktposition des Verbrauchers durch die zunehmende Vernetzung gestarkt, indem er sich mit anderen Nutzern zu Informations- oder Einkaufsgemeinschaften zusammenschliessen oder bei Verbraucherschutzorganisationen schnellen Rat und Hilfe suchen kann. Ausserdem hat der Verbraucher beim Internet-Shopping vergleichsweise geringe Transaktionskosten. Allerdings bergen Geschaftsabschlusse uber das Internet auch Risiken. So kann der Verbraucher ob der Einfachheit des Bestellvorgangs zu ubereilten Vertragsschlussen verleitet werden, obwohl er das Angebot weder besichtigen noch erproben konnte und somit nicht ausreichend uber das Produkt informiert ist. Ausserdem tragt er die Risiken der Abwicklung und Ruckabwicklung der Vertrage, und er muss beim Handel im Internet die Gefahr des Datenmissbrauchs in Kauf nehmen. Folglich muss der Verbraucher auch im elektronischen Geschaftsverkehr durch Normen g
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen, 56 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Due Diligence-Untersuchungen gewinnen bei Unternehmenszusammenschlussen und Unternehmenskaufen zunehmend an Bedeutung. Dies ist u.a. mit der Globalisierung, dem Trend zum Kerngeschaft, und damit zur Bereinigung der Bandbreite, sowie dem Kapitalbedarf fur erforderliche Investitionen begrundet. Da es sich bei einem Unternehmen um ein ausserst komplexes Kaufobjekt handeln kann, kommt einer umfassenden Due Diligence eine herausragende Bedeutung bei der Reduzierung des Kauferrisikos zu. Hinsichtlich der Due Diligence werden vorrangig die burgerlichrechtlichen Aspekte betrachtet. Soweit gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Themen besprochen werden, sind borsennotierte Aktiengesellschaften ausgenommen. Eine Unterscheidung nach den Grundformen des Unternehmenskaufs (Asset Deal, Share Deal) erfolgt nur dann, wenn dieses notig ist. Zunachst erfolgen die Bestimmung der wichtigsten Begriffe, die Nennung der gangigsten Due Diligence-Arten und die rechtliche Einordnung der Due Diligence. Danach werden die moglichen Rechtsfolgen bei Unterlassung sowie nach Durchfuhrung einer Due Diligence erortert. Die Beschreibung von Verschwiegenheitspflichten und Haftungsfragen hinsichtlich externer Berater, sog. Beraterhaftung, und Leitungsorganen sowie eine Zusammenfassung schliessen diese Arbeit a
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Veranstaltung: Seminar im Familien- und Erbrecht, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis heute regelt eine Verordnung aus dem Jahr 1944 das Hausratsverfahren, d. h. die Verteilung der Hausratsgegenstande und die Zuweisung der Ehewohnung bei der Scheidung: Die "Verordnung uber die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats" entstand vor dem Hintergrund, dass sich der Wohnraum im Deutschen Reich im Zweiten Weltkrieg zunehmend verknappte und dass ein erheblicher Mangel an Mobeln und an sonstigem Hausrat bestand. Bei Kriegsende waren im Reichsgebiet 3,5 bis 4 Millionen Wohnungen zerstort, jede funfte Wohnung war unbewohnbar und der Besitz von alltaglichem Hausrat wie Loffel und Teller war vielerorts nicht mehr selbstverstandlich. Auch nach dem Krieg hielt die Mangelsituation in zunachst unverminderter Scharfe an und entspannte sich erst im Laufe der 1950er Jahre. Die HausratsVO trug den damaligen Verhaltnissen Rechnung: Sie ermoglicht eine schnelle, den Bedurfnissen des Einzelfalls angepasste Auseinandersetzung um die Hausratsgegenstande und die Ehewohnung. Das Hausratsverfahren ist in den 8 bis 10 HausratsVO geregelt. Der Richter verteilt Hausratsgegenstande, die beiden Ehegatten gemeinsam gehoren, gerecht und zweckmassig ( 8 I HausratsVO) und teilt sie nach 8 III S. 1 HausratsVO einem der beiden Ehegatten als Alleineigentum zu. Der Richter kann laut 9 I, II S. 2 HausratsVO auch notwendige Gegenstande, die einem Ehegatten alleine gehoren, dem anderen Ehegatten als Alleineigentum zuweisen, sofern dieser auf die Weiterbenutzung angewiesen ist und es dem Ehegatten, dem die Hausratsgegenstande gehoren, zugemutet werden kann, sie dem anderen Ehepartner zu uberlassen. Die HausratsVO gilt weiterhin, obwohl sich die Verhaltnisse im Vergleich zu den 1940er Jahren verandert haben: Eine Mange
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: Sehr Gut, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Institut fur Handelsrecht), Veranstaltung: Seminar, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Wirkung eines zwischen Glaubiger und Schuldner vereinbarten Zessionsverbotes ist Gegenstand zahlreicher literarischer Diskussionen. Der von der osterreichischen Rechtsprechung eingeschlagene Weg scheint vor allem unter dem Gesichtspunkt der geforderten Verkehrssicherheit nicht mehr tragbar. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer absoluten bzw relativen Wirkung eines vertraglichen Zessionsverbotes und deren Auswikungen auf die Verkehrsfahigkeit von Forderungen., Abstract: Die Wirkung des vertraglich vereinbarten Zessionsverbotes ist in Lehre und Rechtsprechung hochst umstritten. Der nachfolgende Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Meinungen in der Lehre und den damit zusammenhangenden Kosequenzen und bieten einen guten Uberblick uber den Stand der Wissenschaft auf diesem Gebiet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: ], Universit t Wien (Zivilrecht), 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Unternehmer einen Factoringvertrag abschlie t, tritt er dadurch alle seine Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die er im Rahmen seines Gesch ftes erworben hat, an den Factor ab. Diese Vereinbarung umfasst regelm ig auch solche Forderungen, die der Unternehmer eigentlich im Rahmen eines verl ngerten Eigentumsvorbehaltes seinen Lieferanten abtreten m sste um Lieferungen zu erhalten. In den meisten F llen aber, werden diese Forderungen schon vorher vom Factor erworben, sodass der Lieferant der Waren, der Vorbehaltsverk ufer, die ihm zugesagte Ersatzsicherheit nicht erlangt. Das Spannungsfeld dieser Problematik soll in diesem Aufsatz etwas n her beleuchtet werden.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen, 117 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren gewinnen Kaufe und Verkaufe von Betriebsteilen und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Da Unternehmenstransaktionen zumeist sehr komplex sind, wirken neben den beiden Kaufparteien oft auch externe Dritte, wie z.B. Wirtschaftsprufer, mit. Ausserdem kommt der Due Diligence, einem speziellen kaufrechtlichen Institut, das im Allgemeinen eine kaufvorbereitende Prufung des Zielunternehmens darstellt, eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird vorliegend ein vorgegebener Sachverhalt zum Recht des Unternehmenskaufs im Gutachtenstil bearbeitet. Mit Beantwortung der Fragestellung, welche Anspruche der Kaufer gegen den Verkaufer sowie gegen den Wirtschaftsprufer hat, werden die im Fall enthaltenen Rechtsprobleme zum Thema Unternehmenskauf, notfalls auch unter Zuhilfenahme eines Hilfsgutachtens, nach dem aktuell geltenden Schuldrecht erortert. Darin sind u.a. insbesondere folgende Probleme enthalten: Wann stellt ein Share Deal einen Unternehmenskauf dar? Kann die Ertragskraft und die Konkurrenzsituation eines Unternehmens eine Beschaffenheit sein? Wie verhalt es sich mit den Aufklarungspflichten beim Unternehmenskauf? Kann ein Mitverschulden bejaht werden, wenn keine Due Diligence durchgefuhrt wird? Kann eine freiwillige Jahresabschlussprufung als Werkvertrag mit Schutzwirkung fur Dritte gewertet werden? Sind eventuelle Anspruche eventuell verjahrt? Im Rahmen der Fallbearbeitung wird dabei u.a. auf mogliche Anspruche auf Minderung und auf Schadensersatz, auch nach den Grundsatzen der sog. culpa in contrahendo, sowie auf die sog. Beraterhaftung, Schadensersatz i.V.m. den Grundsatzen uber den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, eingegangen. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs werden jedoch nicht berucksichtigt. Des weiteren erfolgt u.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Universitat Hamburg, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Diese Arbeit basiert auf einem Vortrag, den ich im Rahmen meiner Tatigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf einem Seminar der Uni Hamburg gehalten habe., Abstract: Die grosse Bedeutung des Sports sowohl in Deutschland als auch weltweit hat dazu gefuhrt, dass sich die Welt des Sports immer mehr verrechtlicht" hat. Eine Folge davon ist, dass die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sports permanent angestiegen ist und damit auch die Konfliktlosungsinstitutionen immer mehr in den Blickpunkt geruckt sind. Sehr umstritten ist es, wann ein Verbandsgericht und wann ein Schiedsgericht vorliegt. Eine gesetzliche Definition liegt weder des einen noch des anderen vor. In der vorliegenden Arbeit soll unter Einbeziehung der verschiedenen vertretenen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung versucht werden, die Kriterien der Abgrenzung zu erarbeiten und darzustellen
Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Oberseminar im Schwerpunktbereich II - Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, 125 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung von Pseudonymen und Wahlnamen in der Gesellschaft nimmt stetig zu. Obwohl sie insbesondere in der Kunst schon seit Jahrhunderten gebrauchlich sind, werden sie nun auch im privaten Bereich zunehmend verwendet. Der Grund hierfur ist einerseits im erweiterten Streben der Menschen nach Individualitat, andererseits auch in der starken Nutzung des Internets zu suchen. Somit reprasentieren Pseudonyme in unserer Zeit haufig wichtige personliche und okonomische Werte. Dies ruft die Frage hervor, ob und wie sie rechtlich schutzbar sind. Diese wird in der vorliegenden Arbeit grundlich beantwortet. Unter anderem wird ein moglicher Schutz durch das Namensrecht des BGB, das HGB, das MarkenG und das UrhG untersucht.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 10 Punkte, Universitat Leipzig (Lehrstuhl fur Burgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Prof. Dr. E. Becker-Eberhard), Veranstaltung: Seminar im Zivilrecht und Zivilprozessrecht (Anwaltsrecht), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausubung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietat gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoss nach sich zieht. Daruber hinaus wird die Situation bei der Sozietatsneugrundung, der Fusion bereits bestehender Sozietaten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erortert. Sehr dichte Arbeit 174 KB, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausubung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietat gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoss nach sich zieht. Daruber hinaus wird die Situation bei der Sozietatsneugrundung, der Fusion bereits bestehender Sozietaten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erorte
Skript aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: keine, Universitat Hamburg (Zivilrecht), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Skript zum Neuen Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht etc. mit Prufungsschemata., Abstract: Nach der Reform des Schuldrechts durch das SchuldRModG haben sich zahlreiche Anderungen des Allgemeinen sowie des Besonderen Schuldrechts ergeben. Sie werden in diesem Buch anhand von Beispielsfallen erortert. Ferner werden zahlreiche Prufungsschemata angeboten. Der Bearbeitungsstand ist 2003.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: 2,7, Technische Universitat Darmstadt (Zivilrecht I Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Rechtliche Fragen beim Betrieb eines Onlineshops, 21 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn unserer Seminararbeit werden wir Ubersichtsweise auf die technischen Grundlagen des Webdesigns sowie auf rechtliche Hintergrunde des Internet-Rechts und des Urheberrechts eingehen. Anschliessend werden die Aufgaben eines Webdesigners beschrieben, bevor wir uns im Hauptteil auf den Vertrag mit einem Webdesigner und dessen rechtliche Einordnung konzentrieren. Uber die Struktur des Internet-Rechts wird im Rahmen dieser Hausarbeit in Kapitel 3 noch einmal eingegangen
The law ofunjust enrichment is of central importance for all areas of civil law -and beyond, if we consider the repercussions on reimbursement claims under public law. Complex issues such as intricate triangular transactions as well as the uncertain content of a claim of unjustified enrichment are systematically and clearly explained. Where appropriate, the author develops new and balanced solutions. New rulings and important publications are extensively analysed in the relevant context.
The international law of succession is becoming increasingly important. The new volume a oeInternational Law of Successiona informs of all relevant aspects and offers a unique presentation of the conflict of laws provisions in this field of 160 countries.
Applying new theories about rights to pressing social issues, A Holistic Approach to Rights suggests major changes are needed in the ways we think about rights and formulating social policy. Part I analyzes rights as networks of warrants_socially recognized sanctions for doing, saying, demanding, believing, feeling, or thinking something as one's due. On this account, rights are more varied and play a more diverse and open-ended role in legal and moral thinking than most theories of rights allow. A new theory of natural rights treats them as claims that every person has upon the state, as a condition of legitimacy, to make adequate provision for those features of human life that require force against persons to be justified. Moral rights, such as the right to the truth, derive from team loyalty due fellow members of the moral community and can be lost by someone who acts in ways that undermine the moral enterprise. Part II provides detailed analyses of affirmative action, group rights, the rights of future generations, reproductive rights, the use of new reproductive technologies, and speech rights. Specific conclusions include an innovative proposal for regulating violence and pornography in the media. |
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