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Books > Law > Other areas of law > General
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Lander 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des volkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen uber den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabanderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in standiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Fur den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah- men E. -H. juttner, Forderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick- lungslandern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Grunden fur die Entscheidung zugun- sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag, Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draussen erwartet (1980), S. 59ff.; A. Halbach et al. , Investitionspolitik der Entwicklungslander und deren Aus- wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer, Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981), S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungslandern, Erfahrungen der D. E. G. , D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens, Wirt- schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslan- S. 128 ff. dern (1980), 2 Vgl. hierzu K. Doehring, Die allgemeinen Regeln des volkerrechtlichen Frem- denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963), S. 7. R. B. Der Begriff der Staatenimmunitat, der sich in Praxis und Literatur gegen missverstandliche Termini wie "Exterritorialitat" 1 oder "Indemnitat" 2 durch- setzen konnte 3, bezeichnet die Freiheit fremder Staaten von inlandischer Hoheitsgewalt. Angesichts des weiten Problemfeldes, das damit umrissen ist, beschrankt sich die vorliegende Arbeit thematisch in mehrfacher Hinsicht. Gegenstand der Untersuchung ist allein die gerichtliche Immunitat fremder Staaten 4. Zwar ist die Staatenimmunitat Hindernis fur die Ausubung jegli- cher staatlicher Hoheitsgewalt; sie setzt dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit Schranken 5. Die praktisch grosste Bedeutung ge- winnt sie jedoch in gerichtlichen Verfahren 6. Bei der Analyse der Grenzen, die die Staatenimmunitat nationaler Gerichtsbarkeit zieht, wird das Voll- streckungsverfahren besondere Berucksichtigung finden. Wahrend die Im- munitat auslandischer Staaten im Erkenntnisverfahren bis in jungste Zeit Thema eingehender monographischer Abhandlungen war 7, hat das Problem der Immunitat gegenuber gerichtlichem Zwang in der volkerrechtlichen Lite- ratur weniger Beachtung gefunden. Seine Bedeutung ist vor allem durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1977 8 in Erinne- rung gerufen worden. Er hat auch den Ansross zu dieser Arbeit gegeben. 1 So z. B. RosenberglSchwab, Zivilprozessrecht, bis zur 10. Aufl. 2 So Kiesgen, Sachliche Indemnitat der Staaten, internationaler Organisationen und ihrer Organe (Diss. , Bonn 1970) . 3 Er ist schon deshalb vorzuziehen, weil im fremdsprachigen Ausland parallele Begriffe gebr. auchlich sind. In romanischsprachigen Staaten ist von "immunite des etats etrangers", "immunira degli stati esteri" etc.
Von der Ausschoepfung der von der Insolvenzordnung bereitgestellten Sanierungsoptionen sieht die Vielzahl der Schuldner aus Angst vor dem absoluten Kontrollverlust ab. Dabei stellt die InsO mit dem Planinitiativrecht aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO die Moeglichkeit bereit, schon vor dem formellen Insolvenzverfahren einen vollstandigen Insolvenzplan auszuarbeiten und mit den Glaubigern abzustimmen. In der Praxis hat sich hierfur der Begriff des prepackaged plan etabliert. Die Arbeit setzt sich mit dessen Grundlagen, Anforderungen, Chancen und Risiken auseinander. Es erfolgt eine eingehende Analyse seiner Gestaltungspotentiale im Hinblick auf das Insolvenzverfahren, orientiert an der fur den sanierungswilligen Schuldner erstrebenswerten Perspektive der Steuerung und Planbarkeit.
Using original empirical data and critiquing existing research, Samia Bano explores the experience of British Muslim woman who use Shari'ah councils to resolve marital disputes. She challenges the language of community rights and claims for legal autonomy in matters of family law showing how law and community can empower as well as restrict women.
Das Praktikerbuch vermittelt sehr anschaulich und ubersichtlich die Grundlagen des Architektenrechts. Es wendet sich gleichermassen an Architekten, Bauherren und Juristen. Die Konsequenzen aus der Schuldrechtsmodernisierung und die aktuellen Entwicklungen der HOAI sind bereits umfassend miteingearbeitet. Im ersten Teil des Buches werden die wesentlichen Grundzuge des Architektenvertragsrechts vorgestellt, und dem Leser wird eine Vertragscheckliste mit Beispielen an die Hand gegeben. Der zweite Teil behandelt die Grundzuge des Honorarrechts, von der Honorarberechnung bis hin zu problematischen Sonderfragen. Im dritten Teil geht der Autor auf Fragen des Haftungsrechts ein. Dabei werden besondere Risikofallgruppen erortert."
Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Fur die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch dringend, um ihren ordnungsgemassen Ablauf zu gewahrleisten. Vor diesem Hintergrund uberrascht es, dass bisher im Schrifttum eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Versammlungsleitung nicht stattgefunden hat. Die Arbeit versucht, diese Lucke zu schliessen. Sie untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmoeglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen. Wegen der grossen praktischen Bedeutung liegt das Hauptaugenmerk dabei auf seiner Kompetenz, Beschlusse vorlaufig verbindlich festzustellen.
Im Rahmen der weltweiten Bank- und Wirtschaftskrise geriet der Verkauf von Immobiliarkrediten verstarkt in den Blickpunkt der OEffentlichkeit. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit dem Risikobegrenzungsgesetz. Der daraus resultierende Eingriff des Gesetzgebers in das Recht der Sicherungsgrundschuld fuhrte zu AEnderungen in einem Bereich, der bisher weitestgehend von Gesetzesanderungen verschont geblieben war. Diese Arbeit setzt sich mit der Vielzahl der daraus resultierenden Fragen und Probleme auseinander und zeigt Loesungswege auf. Daruber hinaus wird uberpruft, durch welche Massnahmen die Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes minimiert werden koennen, bzw. inwieweit andere Kreditsicherungsmittel attraktiver geworden sind.
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Rechtsverkehrs gewinnt das Internationale Privatrecht in der Praxis immer grossere Bedeutung. Gleichwohl existiert bislang kein einbandiger Kommentar, der sich allein mit dem Internationalen Privatrecht beschaftigt. Diese Lucke soll durch das vorliegende Werk gefullt werden. Der Kommentar behandelt das gesamte deutsche Internationale Privatrecht. Im Vordergrund stehen die Vorschriften der Art. 3-46 EGBGB. Es werden aber auch die Rechtsquellen des IPR ausserhalb des EGBGB sowie die wichtigsten staatsvertraglichen Regelungen berucksichtigt. Ausserdem wird jeweils auf verfahrensrechtliche Fragen eingegangen. Das Werk richtet sich in erster Linie an Praktiker. Es ist jedoch auch fur Studierende und Referendare von Interesse, die sich eingehender mit dem IPR beschaftigen wollen. "
Mit der Festschrift wird Herr Professor Werner Merle geehrt mit Beitragen von: Dr. Christian Armbruster; Dr. Peter Bassenge, Vorsitzender Richter am LG a.D.; Dr. Matthias Becker; August Belz, Vorsitzender Richter am OLG a.D.; Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld; RA Dr. Fritz Binz; Dr. Lothar Briesemeister, Vorsitzender Richter am KG; RA Dr. Wolf-Rudiger Bub; RA Michael Drasdo; Prof. Shunji Fujii, Yamanashi Gakuin University; Dr. iur. Wolfgang Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG; RA Dr. Frank Heerstrassen; Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Jansen; RA Wilfried J. Koehler; RA Dr. Andreas Kappus; Notar Dr. Heinrich Kreuzer; Prof. Dr. Eiki Maruyama, Universitat Chiba; RA Horst Muller; Staatssekretar Prof. Dr. Eckhart Pick, MdB; Notar Dr. Ludwig Roell; RA und Steuerberater Dr. Marcel Sauren; RA Joachim Schmidt; Notar a.D. Friedrich Schmidt; Notar Dr. Sebastian Spiegelberger; Prof. Dr. Gunther Trautmann; Prof. Dr. Reinhard Welter; Dr. Joachim Wenzel.
1. Verhaltnis des vormundschafisgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafproze. B. Quellen. Auslander 1. Die Tatigkeit des Vormundschaftsgerichts gehOrt dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit an, die abgesehen von den Sondergerichtsbar- keiten neben der Zivil- und Strafrechtspflege den dritten groBen Zweig der Rechtspflege uberhaupt bildet. Das Vormundschaftsgericht erfullt seine Aufgaben vorwiegend im all- gemeinen, also offentlichen Interesse. Dieser Umstand unterscheidet die vormundschaftsgerichtliche Tatigkeit von der Zivilgerichtsbarkeit, die im wesentlichen nur mit der Regelung der Rechtsbeziehungen der streitenden Parteien befaBt ist. Aus diesem Unterschied erklart es sich, daB die Ent- scheidungen der ZivilprozeBgerichte grundsatzlich fiir das Vormund- schaftsgericht nicht in dem Sinne verbindlich sind, daB das Vormund- schaftsgericht, wenn es dies fur erforderlich halt, nicht inhaltlich ab- weichende Anordnungen treffen konnte. So hindert z. B. die durch das Ehescheidungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung gemaB 627 ZPO erfolgte Regelung der Sorge fur die Person eines Kindes des Vormundschaftsgericht nicht, MaBnahmen gemaB 1666 BGB zu treHen, wenn es dies zum Schutze des Kindes fiir geboten haIt. Eine Aus- nahme von diesem Grundsatz gilt jedoch fiir diejenigen Entscheidungen der ProzeBgerichte, die mit Wirkung fiir und gegen alle ausgestattet sind (Familienstandsprozesse: 640fGBP. ZPO, geandert durch das Familien- rechtsanderungsgesetz vom 11. 8. 1961 Art 3, BGBl I S. 1227). Erkenntnisse der Strafgerichte sind ebenfalls fiir das Vormundschafts- gericht grundsatzlich nicht bindend. Dieses ist nicht gehindert, einen Tatbestand anders zu werten, als es in einem strafgerichtlichen Urteil geschehen ist.
Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahre 2009 sollten Unklarheiten beseitigt werden und eine Angleichung an andere Verfahrensordnungen erfolgen. Trotz dieser Anstrengungen ergeben sich nach wie vor in einzelnen Bereichen noch Zweifelsfragen. Diskussionen bestehen insbesondere im Hinblick auf die materielle Rechtskraft, die ausserordentlichen Rechtsbehelfe sowie die Wiederaufnahme. Ziel dieser Arbeit ist es, auf diesen Gebieten Loesungsansatze aufzuzeigen.
Der Band fuhrt einerseits in das Sachenrecht ein und bietet andererseits die Moglichkeit, vorhandenes Wissen zu wiederholen und zu vertiefen. Anhand ausfuhrlicher Losungsskizzen behandeln die Autoren solche Problempunkte, die in der Regel in den Klausuren angesprochen werden. Den behandelten Fallen beigefugt sind vertiefende Anhange, in welchen die Themen theoretisch aufbereitet werden. Die Neuauflage enthalt eine erweiterte Auswahl an Fallen zu relevanten Problemen des Sachenrechts, Literatur und Hinweise wurden aktualisiert.
Das Internet stellt eine interessante und bedeutende Herausforderung an die Rechtswissenschaften dar. Die rasante technische Entwicklung dieses Mediums fiihrte zunachst zu der Erfahrung, daB es zu jeder Regel eine technische Umge hungsmOglichkeit zu geben schien, die diese ihrer Wirkung beraubte. Sowohl der Gesetzgeber als auch die mit der Thematik bescWiftigten Juristen haben Schwie rigkeiten, sich auf diese Situation einzustellen. Gleichwohl ist die Vorstellung von Rechtssicherheit im Internet zu einem entscheidenden Gesichtspunkt fUr dessen positive Fortentwickiung geworden. Der elektronische Geschliftsverkehr und die Bereitschaft von Unternehmen, neue Marketing-und Distributionswege zu bege hen, hangt ma6geblich von der zu erzielenden Rechtssicherheit abo Aber auch der in der Presse in den Vordergrund gespielte Mi6brauch des Mediums erfordert angemessene rechtliche MaBnalunen. Allerdings sind LOsungen fur derartige Pro blemlagen nicht mehr alleine durch Rechtsregeln zu erreichen, sondern miissen von technischen Rahmenbedingungen wie etwa die "Digitale Signatur," Sicher heitskonzepte etc. flankiert werden. Dieses Handbuch verfolgt das Ziel, dem Nutzer in der juristischen oder unter nehmerischen Praxis ebenso wie an Universitat oder Fachhochschule einen Weg durch dieses neue Rechtsgebiet zu schlagen. Obschon es fUr dieses junge Rechts gebiet noch keine festgelegten systematischen Strukturen gibt, wird ein vorsichti ger Versuch unternommen, eine Gliederung zu entwerfen, die sich an die Gege benheit der Materie anIehnt. Dazu ist das Werk in vier Abschnitte unterteilt. 1m ersten Abschnitt werden "Grund/agen" behandelt. Den Einstieg bildet ein Kapitel fiber "Europarechtliche und Internationalrechtliche Regelungen.""
Die Entwicklungen, ergonomischen Erkenntnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Bildschirmarbeit sowie deren praktische Umsetzung werden in diesem aktuellen Handbuch klar und verstandlich dargestellt. Samtliche rechtlichen und normativen Bezuge sind auf dem neuesten Stand (z.B. Bildschirmarbeits-Verordnung, Arbeitsstattenverordnung, Arbeitnehmerschutz im offentlichen Dienst, Europaische Normen, etc.). Aktuelle Aspekte der Bildschirmarbeit werden behandelt: Bildschirmarbeit im CAD-, CAM-, Warten- und Schalterbereich, Call Center, Telearbeit, Workflow-Systeme, etc. Neue technologische Entwicklungen (Flachbildschirme, Internetnutzung, Software-Ergonomie, etc.) und aktuelle Trends aus ergonomischer Sicht (Steharbeitsplatze, alternative Sitzmittel, Feng Shui) werden thematisiert und diskutiert. Zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Checklisten unterstutzen eine praxisgerechte Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes."
Die deutsche Bauwirtschaft kommt mit dem auslandischen Baugeschehen zweifach in Ber- rung: Einerseits plant und baut sie direkt oder uber Tochter- und Beteiligungsunternehmen im Ausland. Andererseits kommen auslandische Unternehmen und Bauherren nach Deutschland und erbringen hier Planungs- und Bauleistungen beziehungsweise lassen diese hier erbringen. Das vorliegende Buch will Hilfen fur beide Beruhrungspunkte bereitstellen. Beschrieben und den deutschen Sachverhalten gegenubergestellt werden auslandsspezifische Randbedingungen und die daraus resultierenden Denk- und Vorgehensweisen auslandischer Baufachleute und Bauherren. Der gewahlte, griffige Buchtitel "Auslandsbau" trifft demnach den Buchinhalt nur naherungsweise. Zutreffender ware "Grenzuberschreitendes Bauen", was aber etwas holprig klingt, oder "Bauen mit Auslandern", was mit hoher Wahrscheinlichkeit voellig falsch gedeutet wurde. Eine "weltumfassende" Beschreibung des Auslandsbaus ist nicht leistbar! Das Buch - schrankt sich deshalb auf die aus deutscher Sicht bedeutsamen britischen, internationalen und franzoesischen Regelwerke und zeigt grundlegende strukturelle und rechtliche Unterschiede auf. Es will fur typische auslandsspezifische Besonderheiten sensibilisieren und damit helfen, Missverstandnisse und Fehlinterpretationen in der Zusammenarbeit mit auslandischen Kol- gen und Bauherren zu vermeiden oder zu vermindern. Entstanden ist das Buch aus langjahriger Tatigkeit in einem international tatigen Bauunt- nehmen sowie aus auslandsbezogenen Lehrveranstaltungen in Bauingenieur-Studiengangen der FH Mainz. Es ist als Einfuhrung in den Auslandsbau gedacht und richtet sich an zwei Zi- gruppen: Erstens an Studierende der an den Hochschulen angebotenen international ausgeri- teten Lehrveranstaltungen und Studiengange. Zweitens an bereits im Berufsleben stehende Baufachleute, die beim Zusammenwachsen der Baumarkte mit dem Ausland oder Auslandern in Beruhrung kommen.
Kaum ein groesseres Bauvorhaben wird ohne Ablaufstoerungen und Nachtragsforderungen abgewickelt. Das Buch erlautert anhand baurechtlicher und baubetrieblicher Grundlagen als Basis moegliche Nachtragsursachen und -folgen sowie deren Anspruchsgrundlagen. Die Autoren zeigen geeignete Methoden zur Dokumentation von Nachtragssachverhalten und bieten Loesungshilfen bei der Analyse und Bewertung von Nachtragen. Zahlreiche Praxisbeispiele, eine ausfuhrliche Darstellung von Moeglichkeiten zur Nachtragsprophylaxe sowie innovative Instrumente zur alternativen, aussergerichtlichen Streitbeilegung runden die Thematik ab. Die 3. Auflage berucksichtigt die Neufassung der VOB/B 2009, die aktuelle Rechtsprechung zum Themengebiet "Nachtrage" und die HOAI 2009.
Der Band behandelt alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Die zentralen Rechtsbegriffe - Erfindung, urheberrechtlich geschutztes Werk, unlauterer Wettbewerb - stellt der Autor dar, indem er juristische Dogmatik, okonomische Grundlagen und auch eine technisch/naturwissenschaftliche Betrachtung mit einbezieht. Zugleich berucksichtigt er die Rechtsprechung, so dass der Band in der Praxis verankert ist. Eine verstandliche Einfuhrung fur Studierende in ein schwieriges Thema und eine Orientierungshilfe fur Praktiker."
European private law exists not only as legislation in the form of directives and regulations of the European Union. The judicature and academia make contributions as well. Recently, academia (primarily) presented the Draft Common Frame of Reference, in which the Principles of European Contract Law (Lando Principles) are updated. In the judicature, the European Court of Justice recently caused a sensation in applying the General Rules of Law to private law relationships. These developments are discussed in the contributed articles in this volume.
Das vorliegende Buch bietet einen Uberblick auf die Moglichkeiten sozialrechtlicher Unterstutzungsleistungen fur behinderte Menschen in unserer Gesellschaft. Nach der Erorterung zentraler Begriffe wird die Rechtslage in den Bereichen Arbeit, Gesundheitsversorgung und Pflege, soziale Eingliederungshilfe, rechtliche Betreuung und im Bereich der Hilfen fur psychisch kranke Menschen dargestellt und anhand von Beispielen erortert. In diesem Band der Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die tragenden Rechtsvorschriften zur Geltendmachung von sozialrechtlichen Leistungsanspruchen behinderter Menschen im Wortlaut vorgestellt und mit Blick auf ihren gesetzlichen Zweck verstandlich kommentiert. Eine ausfuhrliche Fallbesprechung gibt Einblick in die praktische Umsetzung behindertenspezifischer Leistungsvorschriften. Wer auf der Suche nach Losungen bei behindertenrechtlichen Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit komplizierten Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Das Geheimnis schnellen Lernens und Verstehens ist, Zusammenhange zu erkennen und diese auf praktische Gegebenheiten umzusetzen. Diesem Motto folgend zeigt der Autor Peter Katko, wie bei der Losung privater Rechtsprobleme zwischen Burgern vorzugehen ist. Schwerpunkte legt er auf den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht des Burgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Neuauflage tragt aktuellen Reformen sowie der zunehmenden Europaisierung und Internationalisierung der Privatrechtsordnung Rechnung und bringt das Werk auf den neuesten Stand. In jedem Band dieser Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die wichtigsten Normen im Wortlaut vorgestellt, verstandlich kommentiert und mit den - fur die gelungene Fallbearbeitung - notwendigen Verweisungen versehen. Wer bei der Losung von Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit schwerfalligen Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Der rechtliche Schutz wissenschaftlicher Leistungen durch das Urheber-, Patent-, Marken- und Internetrecht gewinnt gerade in der Informationsgesellschaft immer grossere Bedeutung. Fur "Nichtjuristen" lebensnah und praxisorientiert erortert das Handbuch Grundkenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Speziell die im Bereich Forschung und Lehre auftretenden Fallkonstellationen werden durchgespielt und in zahlreichen Beispielen verarbeitet."
Der Sinn eines Vertrages liegt darin begrundet, fur jede Partei individuelle Risiken zu definieren und sie daran festzuhalten. In der Baupraxis tritt der Wille haufig hinter die Bestimmung des Vertragsinhaltes durch das Verkehrsubliche zuruck, da die Zuordnung der Vertragsrisiken zum grossen Teil vom Gesetz selbst vorgenommen ist. Im Bauvertrag, der eine Unterform des Werkvertrages darstellt, findet z. B. als Allgemeine Geschaftsbedingung die VOB/B Anwendung. Die Autoren beschreiben ausfuhrlich die Risikotragung und Risikoverlagerung beim Werkvertrag und VOB-Vertrag nach der neuen VOB 2002. Eine Entscheidungsubersicht von uber 1000 Urteilen auf der CD-ROM gibt einen schnellen Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung.
In Deutschland wie auch in den USA ist sowohl fA1/4r Arzneimittel als auch fA1/4r Medizinprodukte die durch sie bewirkte Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und LebensqualitAt kennzeichnend. Zugleich bergen jedoch beide Produktkategorien, insbesondere Arzneimittel, inhArente Gefahren, die sich trotz umfangreicher, optimierter sicherheitsrechtlicher MaAnahmen und strengster Kontrollen im Vorfeld wie auch nach der Zulassung des jeweiligen Produktes nicht ausschlieAen lassen. Die vorliegende Arbeit ist eine kritische Bestandsaufnahme der geltenden, teilweise jA1/4ngst neu gefassten haftungsrechtlichen Regelungen des deutschen und US-amerikanischen Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. ErArtert wird ferner, inwieweit US-amerikanische Haftungskonzepte mAgliche Anregungen fA1/4r die Fortentwicklung des deutschen Rechts bieten kAnnen.
Das Gesellschaftsrecht ist mit seinen vielen verschiedenen Gesellschaftsformen eine komplexe Materie. Die systematische besonders auf Verstandnis ausgerichtete Darstellung vermittelt die Grundprinzipien. Bei allen Gesellschaftsformen werden die gleichen Fragen behandelt und damit Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform aufgezeigt." |
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