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Books > Law > Other areas of law > General
Das Praktikerbuch vermittelt sehr anschaulich und ubersichtlich die Grundlagen des Architektenrechts. Es wendet sich gleichermassen an Architekten, Bauherren und Juristen. Die Konsequenzen aus der Schuldrechtsmodernisierung und die aktuellen Entwicklungen der HOAI sind bereits umfassend miteingearbeitet. Im ersten Teil des Buches werden die wesentlichen Grundzuge des Architektenvertragsrechts vorgestellt, und dem Leser wird eine Vertragscheckliste mit Beispielen an die Hand gegeben. Der zweite Teil behandelt die Grundzuge des Honorarrechts, von der Honorarberechnung bis hin zu problematischen Sonderfragen. Im dritten Teil geht der Autor auf Fragen des Haftungsrechts ein. Dabei werden besondere Risikofallgruppen erortert."
Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Fur die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch dringend, um ihren ordnungsgemassen Ablauf zu gewahrleisten. Vor diesem Hintergrund uberrascht es, dass bisher im Schrifttum eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Versammlungsleitung nicht stattgefunden hat. Die Arbeit versucht, diese Lucke zu schliessen. Sie untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmoeglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen. Wegen der grossen praktischen Bedeutung liegt das Hauptaugenmerk dabei auf seiner Kompetenz, Beschlusse vorlaufig verbindlich festzustellen.
Im Rahmen der weltweiten Bank- und Wirtschaftskrise geriet der Verkauf von Immobiliarkrediten verstarkt in den Blickpunkt der OEffentlichkeit. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit dem Risikobegrenzungsgesetz. Der daraus resultierende Eingriff des Gesetzgebers in das Recht der Sicherungsgrundschuld fuhrte zu AEnderungen in einem Bereich, der bisher weitestgehend von Gesetzesanderungen verschont geblieben war. Diese Arbeit setzt sich mit der Vielzahl der daraus resultierenden Fragen und Probleme auseinander und zeigt Loesungswege auf. Daruber hinaus wird uberpruft, durch welche Massnahmen die Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes minimiert werden koennen, bzw. inwieweit andere Kreditsicherungsmittel attraktiver geworden sind.
Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Rechtsverkehrs gewinnt das Internationale Privatrecht in der Praxis immer grossere Bedeutung. Gleichwohl existiert bislang kein einbandiger Kommentar, der sich allein mit dem Internationalen Privatrecht beschaftigt. Diese Lucke soll durch das vorliegende Werk gefullt werden. Der Kommentar behandelt das gesamte deutsche Internationale Privatrecht. Im Vordergrund stehen die Vorschriften der Art. 3-46 EGBGB. Es werden aber auch die Rechtsquellen des IPR ausserhalb des EGBGB sowie die wichtigsten staatsvertraglichen Regelungen berucksichtigt. Ausserdem wird jeweils auf verfahrensrechtliche Fragen eingegangen. Das Werk richtet sich in erster Linie an Praktiker. Es ist jedoch auch fur Studierende und Referendare von Interesse, die sich eingehender mit dem IPR beschaftigen wollen. "
Mit der Festschrift wird Herr Professor Werner Merle geehrt mit Beitragen von: Dr. Christian Armbruster; Dr. Peter Bassenge, Vorsitzender Richter am LG a.D.; Dr. Matthias Becker; August Belz, Vorsitzender Richter am OLG a.D.; Diplom-Volkswirt Volker Bielefeld; RA Dr. Fritz Binz; Dr. Lothar Briesemeister, Vorsitzender Richter am KG; RA Dr. Wolf-Rudiger Bub; RA Michael Drasdo; Prof. Shunji Fujii, Yamanashi Gakuin University; Dr. iur. Wolfgang Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG; RA Dr. Frank Heerstrassen; Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Jansen; RA Wilfried J. Koehler; RA Dr. Andreas Kappus; Notar Dr. Heinrich Kreuzer; Prof. Dr. Eiki Maruyama, Universitat Chiba; RA Horst Muller; Staatssekretar Prof. Dr. Eckhart Pick, MdB; Notar Dr. Ludwig Roell; RA und Steuerberater Dr. Marcel Sauren; RA Joachim Schmidt; Notar a.D. Friedrich Schmidt; Notar Dr. Sebastian Spiegelberger; Prof. Dr. Gunther Trautmann; Prof. Dr. Reinhard Welter; Dr. Joachim Wenzel.
1. Verhaltnis des vormundschafisgerichtlichen Verfahrens zum Zivil- und Strafproze. B. Quellen. Auslander 1. Die Tatigkeit des Vormundschaftsgerichts gehOrt dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit an, die abgesehen von den Sondergerichtsbar- keiten neben der Zivil- und Strafrechtspflege den dritten groBen Zweig der Rechtspflege uberhaupt bildet. Das Vormundschaftsgericht erfullt seine Aufgaben vorwiegend im all- gemeinen, also offentlichen Interesse. Dieser Umstand unterscheidet die vormundschaftsgerichtliche Tatigkeit von der Zivilgerichtsbarkeit, die im wesentlichen nur mit der Regelung der Rechtsbeziehungen der streitenden Parteien befaBt ist. Aus diesem Unterschied erklart es sich, daB die Ent- scheidungen der ZivilprozeBgerichte grundsatzlich fiir das Vormund- schaftsgericht nicht in dem Sinne verbindlich sind, daB das Vormund- schaftsgericht, wenn es dies fur erforderlich halt, nicht inhaltlich ab- weichende Anordnungen treffen konnte. So hindert z. B. die durch das Ehescheidungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung gemaB 627 ZPO erfolgte Regelung der Sorge fur die Person eines Kindes des Vormundschaftsgericht nicht, MaBnahmen gemaB 1666 BGB zu treHen, wenn es dies zum Schutze des Kindes fiir geboten haIt. Eine Aus- nahme von diesem Grundsatz gilt jedoch fiir diejenigen Entscheidungen der ProzeBgerichte, die mit Wirkung fiir und gegen alle ausgestattet sind (Familienstandsprozesse: 640fGBP. ZPO, geandert durch das Familien- rechtsanderungsgesetz vom 11. 8. 1961 Art 3, BGBl I S. 1227). Erkenntnisse der Strafgerichte sind ebenfalls fiir das Vormundschafts- gericht grundsatzlich nicht bindend. Dieses ist nicht gehindert, einen Tatbestand anders zu werten, als es in einem strafgerichtlichen Urteil geschehen ist.
Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahre 2009 sollten Unklarheiten beseitigt werden und eine Angleichung an andere Verfahrensordnungen erfolgen. Trotz dieser Anstrengungen ergeben sich nach wie vor in einzelnen Bereichen noch Zweifelsfragen. Diskussionen bestehen insbesondere im Hinblick auf die materielle Rechtskraft, die ausserordentlichen Rechtsbehelfe sowie die Wiederaufnahme. Ziel dieser Arbeit ist es, auf diesen Gebieten Loesungsansatze aufzuzeigen.
Der Band fuhrt einerseits in das Sachenrecht ein und bietet andererseits die Moglichkeit, vorhandenes Wissen zu wiederholen und zu vertiefen. Anhand ausfuhrlicher Losungsskizzen behandeln die Autoren solche Problempunkte, die in der Regel in den Klausuren angesprochen werden. Den behandelten Fallen beigefugt sind vertiefende Anhange, in welchen die Themen theoretisch aufbereitet werden. Die Neuauflage enthalt eine erweiterte Auswahl an Fallen zu relevanten Problemen des Sachenrechts, Literatur und Hinweise wurden aktualisiert.
Das Internet stellt eine interessante und bedeutende Herausforderung an die Rechtswissenschaften dar. Die rasante technische Entwicklung dieses Mediums fiihrte zunachst zu der Erfahrung, daB es zu jeder Regel eine technische Umge hungsmOglichkeit zu geben schien, die diese ihrer Wirkung beraubte. Sowohl der Gesetzgeber als auch die mit der Thematik bescWiftigten Juristen haben Schwie rigkeiten, sich auf diese Situation einzustellen. Gleichwohl ist die Vorstellung von Rechtssicherheit im Internet zu einem entscheidenden Gesichtspunkt fUr dessen positive Fortentwickiung geworden. Der elektronische Geschliftsverkehr und die Bereitschaft von Unternehmen, neue Marketing-und Distributionswege zu bege hen, hangt ma6geblich von der zu erzielenden Rechtssicherheit abo Aber auch der in der Presse in den Vordergrund gespielte Mi6brauch des Mediums erfordert angemessene rechtliche MaBnalunen. Allerdings sind LOsungen fur derartige Pro blemlagen nicht mehr alleine durch Rechtsregeln zu erreichen, sondern miissen von technischen Rahmenbedingungen wie etwa die "Digitale Signatur," Sicher heitskonzepte etc. flankiert werden. Dieses Handbuch verfolgt das Ziel, dem Nutzer in der juristischen oder unter nehmerischen Praxis ebenso wie an Universitat oder Fachhochschule einen Weg durch dieses neue Rechtsgebiet zu schlagen. Obschon es fUr dieses junge Rechts gebiet noch keine festgelegten systematischen Strukturen gibt, wird ein vorsichti ger Versuch unternommen, eine Gliederung zu entwerfen, die sich an die Gege benheit der Materie anIehnt. Dazu ist das Werk in vier Abschnitte unterteilt. 1m ersten Abschnitt werden "Grund/agen" behandelt. Den Einstieg bildet ein Kapitel fiber "Europarechtliche und Internationalrechtliche Regelungen.""
Die Entwicklungen, ergonomischen Erkenntnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Bildschirmarbeit sowie deren praktische Umsetzung werden in diesem aktuellen Handbuch klar und verstandlich dargestellt. Samtliche rechtlichen und normativen Bezuge sind auf dem neuesten Stand (z.B. Bildschirmarbeits-Verordnung, Arbeitsstattenverordnung, Arbeitnehmerschutz im offentlichen Dienst, Europaische Normen, etc.). Aktuelle Aspekte der Bildschirmarbeit werden behandelt: Bildschirmarbeit im CAD-, CAM-, Warten- und Schalterbereich, Call Center, Telearbeit, Workflow-Systeme, etc. Neue technologische Entwicklungen (Flachbildschirme, Internetnutzung, Software-Ergonomie, etc.) und aktuelle Trends aus ergonomischer Sicht (Steharbeitsplatze, alternative Sitzmittel, Feng Shui) werden thematisiert und diskutiert. Zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Checklisten unterstutzen eine praxisgerechte Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes."
Die deutsche Bauwirtschaft kommt mit dem auslandischen Baugeschehen zweifach in Ber- rung: Einerseits plant und baut sie direkt oder uber Tochter- und Beteiligungsunternehmen im Ausland. Andererseits kommen auslandische Unternehmen und Bauherren nach Deutschland und erbringen hier Planungs- und Bauleistungen beziehungsweise lassen diese hier erbringen. Das vorliegende Buch will Hilfen fur beide Beruhrungspunkte bereitstellen. Beschrieben und den deutschen Sachverhalten gegenubergestellt werden auslandsspezifische Randbedingungen und die daraus resultierenden Denk- und Vorgehensweisen auslandischer Baufachleute und Bauherren. Der gewahlte, griffige Buchtitel "Auslandsbau" trifft demnach den Buchinhalt nur naherungsweise. Zutreffender ware "Grenzuberschreitendes Bauen", was aber etwas holprig klingt, oder "Bauen mit Auslandern", was mit hoher Wahrscheinlichkeit voellig falsch gedeutet wurde. Eine "weltumfassende" Beschreibung des Auslandsbaus ist nicht leistbar! Das Buch - schrankt sich deshalb auf die aus deutscher Sicht bedeutsamen britischen, internationalen und franzoesischen Regelwerke und zeigt grundlegende strukturelle und rechtliche Unterschiede auf. Es will fur typische auslandsspezifische Besonderheiten sensibilisieren und damit helfen, Missverstandnisse und Fehlinterpretationen in der Zusammenarbeit mit auslandischen Kol- gen und Bauherren zu vermeiden oder zu vermindern. Entstanden ist das Buch aus langjahriger Tatigkeit in einem international tatigen Bauunt- nehmen sowie aus auslandsbezogenen Lehrveranstaltungen in Bauingenieur-Studiengangen der FH Mainz. Es ist als Einfuhrung in den Auslandsbau gedacht und richtet sich an zwei Zi- gruppen: Erstens an Studierende der an den Hochschulen angebotenen international ausgeri- teten Lehrveranstaltungen und Studiengange. Zweitens an bereits im Berufsleben stehende Baufachleute, die beim Zusammenwachsen der Baumarkte mit dem Ausland oder Auslandern in Beruhrung kommen.
Kaum ein groesseres Bauvorhaben wird ohne Ablaufstoerungen und Nachtragsforderungen abgewickelt. Das Buch erlautert anhand baurechtlicher und baubetrieblicher Grundlagen als Basis moegliche Nachtragsursachen und -folgen sowie deren Anspruchsgrundlagen. Die Autoren zeigen geeignete Methoden zur Dokumentation von Nachtragssachverhalten und bieten Loesungshilfen bei der Analyse und Bewertung von Nachtragen. Zahlreiche Praxisbeispiele, eine ausfuhrliche Darstellung von Moeglichkeiten zur Nachtragsprophylaxe sowie innovative Instrumente zur alternativen, aussergerichtlichen Streitbeilegung runden die Thematik ab. Die 3. Auflage berucksichtigt die Neufassung der VOB/B 2009, die aktuelle Rechtsprechung zum Themengebiet "Nachtrage" und die HOAI 2009.
Der Band behandelt alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Die zentralen Rechtsbegriffe - Erfindung, urheberrechtlich geschutztes Werk, unlauterer Wettbewerb - stellt der Autor dar, indem er juristische Dogmatik, okonomische Grundlagen und auch eine technisch/naturwissenschaftliche Betrachtung mit einbezieht. Zugleich berucksichtigt er die Rechtsprechung, so dass der Band in der Praxis verankert ist. Eine verstandliche Einfuhrung fur Studierende in ein schwieriges Thema und eine Orientierungshilfe fur Praktiker."
European private law exists not only as legislation in the form of directives and regulations of the European Union. The judicature and academia make contributions as well. Recently, academia (primarily) presented the Draft Common Frame of Reference, in which the Principles of European Contract Law (Lando Principles) are updated. In the judicature, the European Court of Justice recently caused a sensation in applying the General Rules of Law to private law relationships. These developments are discussed in the contributed articles in this volume.
Das vorliegende Buch bietet einen Uberblick auf die Moglichkeiten sozialrechtlicher Unterstutzungsleistungen fur behinderte Menschen in unserer Gesellschaft. Nach der Erorterung zentraler Begriffe wird die Rechtslage in den Bereichen Arbeit, Gesundheitsversorgung und Pflege, soziale Eingliederungshilfe, rechtliche Betreuung und im Bereich der Hilfen fur psychisch kranke Menschen dargestellt und anhand von Beispielen erortert. In diesem Band der Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die tragenden Rechtsvorschriften zur Geltendmachung von sozialrechtlichen Leistungsanspruchen behinderter Menschen im Wortlaut vorgestellt und mit Blick auf ihren gesetzlichen Zweck verstandlich kommentiert. Eine ausfuhrliche Fallbesprechung gibt Einblick in die praktische Umsetzung behindertenspezifischer Leistungsvorschriften. Wer auf der Suche nach Losungen bei behindertenrechtlichen Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit komplizierten Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Das Geheimnis schnellen Lernens und Verstehens ist, Zusammenhange zu erkennen und diese auf praktische Gegebenheiten umzusetzen. Diesem Motto folgend zeigt der Autor Peter Katko, wie bei der Losung privater Rechtsprobleme zwischen Burgern vorzugehen ist. Schwerpunkte legt er auf den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht des Burgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Neuauflage tragt aktuellen Reformen sowie der zunehmenden Europaisierung und Internationalisierung der Privatrechtsordnung Rechnung und bringt das Werk auf den neuesten Stand. In jedem Band dieser Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die wichtigsten Normen im Wortlaut vorgestellt, verstandlich kommentiert und mit den - fur die gelungene Fallbearbeitung - notwendigen Verweisungen versehen. Wer bei der Losung von Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit schwerfalligen Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Der rechtliche Schutz wissenschaftlicher Leistungen durch das Urheber-, Patent-, Marken- und Internetrecht gewinnt gerade in der Informationsgesellschaft immer grossere Bedeutung. Fur "Nichtjuristen" lebensnah und praxisorientiert erortert das Handbuch Grundkenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Speziell die im Bereich Forschung und Lehre auftretenden Fallkonstellationen werden durchgespielt und in zahlreichen Beispielen verarbeitet."
Der Sinn eines Vertrages liegt darin begrundet, fur jede Partei individuelle Risiken zu definieren und sie daran festzuhalten. In der Baupraxis tritt der Wille haufig hinter die Bestimmung des Vertragsinhaltes durch das Verkehrsubliche zuruck, da die Zuordnung der Vertragsrisiken zum grossen Teil vom Gesetz selbst vorgenommen ist. Im Bauvertrag, der eine Unterform des Werkvertrages darstellt, findet z. B. als Allgemeine Geschaftsbedingung die VOB/B Anwendung. Die Autoren beschreiben ausfuhrlich die Risikotragung und Risikoverlagerung beim Werkvertrag und VOB-Vertrag nach der neuen VOB 2002. Eine Entscheidungsubersicht von uber 1000 Urteilen auf der CD-ROM gibt einen schnellen Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung.
In Deutschland wie auch in den USA ist sowohl fA1/4r Arzneimittel als auch fA1/4r Medizinprodukte die durch sie bewirkte Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und LebensqualitAt kennzeichnend. Zugleich bergen jedoch beide Produktkategorien, insbesondere Arzneimittel, inhArente Gefahren, die sich trotz umfangreicher, optimierter sicherheitsrechtlicher MaAnahmen und strengster Kontrollen im Vorfeld wie auch nach der Zulassung des jeweiligen Produktes nicht ausschlieAen lassen. Die vorliegende Arbeit ist eine kritische Bestandsaufnahme der geltenden, teilweise jA1/4ngst neu gefassten haftungsrechtlichen Regelungen des deutschen und US-amerikanischen Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. ErArtert wird ferner, inwieweit US-amerikanische Haftungskonzepte mAgliche Anregungen fA1/4r die Fortentwicklung des deutschen Rechts bieten kAnnen.
Das Gesellschaftsrecht ist mit seinen vielen verschiedenen Gesellschaftsformen eine komplexe Materie. Die systematische besonders auf Verstandnis ausgerichtete Darstellung vermittelt die Grundprinzipien. Bei allen Gesellschaftsformen werden die gleichen Fragen behandelt und damit Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform aufgezeigt."
Die Einfuhrung in das Behindertenrecht will dem Leser eine weitgehend komplette und dabei gleichzeitig sehr gestraffte Ubersicht uber das auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiete verteilte Recht der Behinderten geben. Die Darstellung des Behindertenrechts umfasst das Schwerbehindertenrecht, die Spezifikationen im Zivilrecht, die Diskussion um das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und einiger Lander, weitere Teilbereiche des offentlichen Rechts wie das Baurecht, das Nachbarrecht, das Schulrecht, das Strassenverkehrsrecht, das Strafrecht und die Unterbringung, soweit hier die Stellung der Behinderten betroffen ist. Ein Uberblick uber das Recht der Sozialhilfe einschliesslich des Rentenrechts rundet die Darstellung ab. "
Ob man gelegentlicher e-Bay-Schnappchenjager ist oder Powerseller - die Rechtslage fur Online-Auktionen auf der weltweiten Internet-Plattform zu kennen, lohnt sich fur alle. Damit es keine bosen Uberraschungen gibt, wenn die Ware mangelhaft ist oder der Kunde abspringt. In diesem Rechtsratgeber finden Sie die Antworten zu allen Fragen aus der Praxis, was Gewahrleistung, internationales Handeln oder auch Abmahnungen angeht. Fur den richtigen Uberblick gibt es Checklisten zu den haufigsten Situationen. Die Autoren sind spezialisiert auf Internet-Recht, und auf eBay-Workshops tatig. Mit diesem Wissen bieten Sie beim nachsten Mal sicher mit Erfolg "
Die Arbeit befindet sich, was Literatur und das Gesetzgebungsverfahren betrifft, auf dem Stand von September 2000. Sie basiert in der vorliegenden Fassung auf einer Dissertation, die auf der Grundlage von Gesetzgebungsentwtirfen geschrieben und im Juni 1999 bei der Europa Universitat Viadrina in Frankfurt (Oder) eingereicht worden war. Am 23. April 1999 fand im Sejm die erste Lesung tiber die eingebrachten Gesetzesentwtirfe statt; in welchem Zeitrahmen das Gesetz zum Verbraucher schutz erlassen werden wtirde, war bei AbschluB des dem Dissertationsverfahren zugrundeJiegenden Manuskripts im Mai 1999 noch nicht absehbar. Am 2. Marz 2000 beschloB der Sejm das Gesetz tiber den Verbraucherschutz (Ustawa 0 ochronie niekt6rych praw konsument6w oraz 0 odpowiedzialnosci za szkod wyrzltdzonlt przez produkt niebezpieczny, Dziennik Ustaw 2000 vom 31. Marz 2000, Poz. 22, S. 271), das am 1. Juli 2000 in Kraft tratl. Es unterschied sich nur unwesentlich von denen in der Arbeit verwandtem Gesetzesentwurf. Am 26. Juni 2000 fand die Disputation der Dissertation in Frankfurt (Oder) statt, bei dem das Gesetz tiber den Verbraucherschutz vom 2. Marz 2000 schon berticksichtigt wurde. Die Arbeit in der vorliegenden Form wurde dem neuen Rechtszustand angepaBt. Der Anhang der Arbeit enthiilt die wichtigsten Vorschriften auf deutsch und polnisch2. In die vorliegende Fassung eingearbeitet wurde das nach AbschluB des Manuskripts im Mai 1999 erschienene Handbuch zum Verbraucherrecht von Ewa L towska "Prawo um6w konsumenckich." Dieses konnte jedoch noch nicht das Verbraucherschutzgesetz selbst berticksichtigen, behandelt aber ausftihrIich die Vorarbeiten der Kodifikationskommission, denen das Verbraucherschutzgesesetz im groben entspricht."
Zu dem Thema, das im Folgenden behandelt wird, habe ich zweimal in der Geisteswissenschaftlichen Klasse der Nordrhein-Westfalischen Akademie der Wissenschaften vorgetragen, in jeweils abgewandelter Perspcktive. 1m vorlie- genden Text sind beide Vortrage zusammengefaGt, wobei Wiedcrholungen zu beseitigen waren. Andererseits sind Erganzungen zugefugt, insbesondere der Ruckblick auf die Vorgeschichte, die im mundlichen Vortrag nicht mehr Platz finden konnten, und auGerdem sind Diskussionsbeitrage berucksichtigt, die im AnschluG an beide Vortrage gebracht wurden. Diese Erweiterungen sollen nicht den Charakter eines Vortrages and ern, der sich an ein gelchrtes, aber nicht ein spezialistisches, sondern interdisziplinar zusammengesetztes Auditorium wendet. Bei dies em darf man eine fundierte Allgemeinbildung voraussetzen, welche unter dem Titel "Naturrecht" auch eine Vorstellung von der bedeutenden Rolle des Thomas von Aquin fur diese Doktrin umfaGt. Freilich ist diese Vorstellung zumeist durch das Bild eines Thomismus der Schule gepragt, der Thomas durchgehend "metaphysisch" las, der das "Sollen" aus dem "Sein" begrunden wollte, und dies nicht zuletzt unter dem Eindruck der neuzeitlichen Naturrechtslehren. Hier setzte vielfach die Kritik an, aber es gab auch eine Anhangerschaft, die in einem metaphysisch gesicherten Naturrecht eine Kontrollinstanz gegen eine positivistische Rechts- praxis sah. Erstaunlich ist, daG eine solche Vorstellung immer noch recht ver- breitet ist, obwohl es seit Jahrzehnten eine Forschung gibt, die ein wesentlich modifiziertes Bild von der authentischen Doktrin des Thomas von Aquin erarbeitet hat. |
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