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Books > Law > Other areas of law > General
Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahre 2009 sollten Unklarheiten beseitigt werden und eine Angleichung an andere Verfahrensordnungen erfolgen. Trotz dieser Anstrengungen ergeben sich nach wie vor in einzelnen Bereichen noch Zweifelsfragen. Diskussionen bestehen insbesondere im Hinblick auf die materielle Rechtskraft, die ausserordentlichen Rechtsbehelfe sowie die Wiederaufnahme. Ziel dieser Arbeit ist es, auf diesen Gebieten Loesungsansatze aufzuzeigen.
Der Band fuhrt einerseits in das Sachenrecht ein und bietet andererseits die Moglichkeit, vorhandenes Wissen zu wiederholen und zu vertiefen. Anhand ausfuhrlicher Losungsskizzen behandeln die Autoren solche Problempunkte, die in der Regel in den Klausuren angesprochen werden. Den behandelten Fallen beigefugt sind vertiefende Anhange, in welchen die Themen theoretisch aufbereitet werden. Die Neuauflage enthalt eine erweiterte Auswahl an Fallen zu relevanten Problemen des Sachenrechts, Literatur und Hinweise wurden aktualisiert.
Das Internet stellt eine interessante und bedeutende Herausforderung an die Rechtswissenschaften dar. Die rasante technische Entwicklung dieses Mediums fiihrte zunachst zu der Erfahrung, daB es zu jeder Regel eine technische Umge hungsmOglichkeit zu geben schien, die diese ihrer Wirkung beraubte. Sowohl der Gesetzgeber als auch die mit der Thematik bescWiftigten Juristen haben Schwie rigkeiten, sich auf diese Situation einzustellen. Gleichwohl ist die Vorstellung von Rechtssicherheit im Internet zu einem entscheidenden Gesichtspunkt fUr dessen positive Fortentwickiung geworden. Der elektronische Geschliftsverkehr und die Bereitschaft von Unternehmen, neue Marketing-und Distributionswege zu bege hen, hangt ma6geblich von der zu erzielenden Rechtssicherheit abo Aber auch der in der Presse in den Vordergrund gespielte Mi6brauch des Mediums erfordert angemessene rechtliche MaBnalunen. Allerdings sind LOsungen fur derartige Pro blemlagen nicht mehr alleine durch Rechtsregeln zu erreichen, sondern miissen von technischen Rahmenbedingungen wie etwa die "Digitale Signatur," Sicher heitskonzepte etc. flankiert werden. Dieses Handbuch verfolgt das Ziel, dem Nutzer in der juristischen oder unter nehmerischen Praxis ebenso wie an Universitat oder Fachhochschule einen Weg durch dieses neue Rechtsgebiet zu schlagen. Obschon es fUr dieses junge Rechts gebiet noch keine festgelegten systematischen Strukturen gibt, wird ein vorsichti ger Versuch unternommen, eine Gliederung zu entwerfen, die sich an die Gege benheit der Materie anIehnt. Dazu ist das Werk in vier Abschnitte unterteilt. 1m ersten Abschnitt werden "Grund/agen" behandelt. Den Einstieg bildet ein Kapitel fiber "Europarechtliche und Internationalrechtliche Regelungen.""
Die Entwicklungen, ergonomischen Erkenntnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Bildschirmarbeit sowie deren praktische Umsetzung werden in diesem aktuellen Handbuch klar und verstandlich dargestellt. Samtliche rechtlichen und normativen Bezuge sind auf dem neuesten Stand (z.B. Bildschirmarbeits-Verordnung, Arbeitsstattenverordnung, Arbeitnehmerschutz im offentlichen Dienst, Europaische Normen, etc.). Aktuelle Aspekte der Bildschirmarbeit werden behandelt: Bildschirmarbeit im CAD-, CAM-, Warten- und Schalterbereich, Call Center, Telearbeit, Workflow-Systeme, etc. Neue technologische Entwicklungen (Flachbildschirme, Internetnutzung, Software-Ergonomie, etc.) und aktuelle Trends aus ergonomischer Sicht (Steharbeitsplatze, alternative Sitzmittel, Feng Shui) werden thematisiert und diskutiert. Zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Checklisten unterstutzen eine praxisgerechte Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes."
Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg im Sommersemester 1992 als Dissertation angenommen. Sie wurde mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausge zeichnet. Die bis Ende 1992 verOffentlichte Literatur und Rechtsprechung konnte noch berucksichtigt werden. Die Untersuchung geht auf eine Anregung meines Doktorvaters, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Abr. Frowein, Erster Vizeprasident der Europai schen Kommission fur Menschenrechte, zuruck. Er hat ihre Entstehung mit vielfaltiger Forderung und wertvollen Anregungen begleitet, wofUr ihm mein ganz besonderer Dank gilt. Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Rudolf Bernhardt, Vizepriisident des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte, danke ich fur die Bereitschaft zum Gedankenaustausch und fUr zahlreiche Hinweise aus der Praxis. Den vorgenannten und Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger mochte ich aufierdem fUr ihre Bereitschaft danken, meine Studie in die Reihe der "Beitriige" des Instituts aufzunehmen. Entscheidende Impulse verdankt die Arbeit aufierdem einem dreimonatigen Praktikum in der Menschen rechtsdirektion des Europarats in Strafiburg. Die dort gesammelten Erfah rungen sowie die Diskussionen mit den Herren Dr. Andrew Z. Drzemczewski und Dr. Peter Leuprecht haben die Arbeit erheblich bereichert. 1m Hinblick auf die Praxis der skandinavischen Staaten mochte ich mich fur die Hilfe der Herren Dr. Rainer Hofmann, Prof. Dr. Torkel Opsahl und Dr. Soren Stenderup Jensen bedanken. Dank schul de ich ferner zahlreichen Kollegen und Gasten des Instituts, die die Entstehung der Arbeit in vielfaltiger Weise gefordert haben. Genannt seien hier nur Prof. Dr. Meree Barcelo, Dr. Tigran Beknazar Yusbaschew, Michael J Hahn, Prof. Dr. Matthias Herdegen, Dr."
Die vorliegende Untersuchung beschaftigt sich mit einem bestimmten Typus von Vereinbarungen zwischen Staaten und fremden Staatsangehorigen, nam- lich jenem, bei dem ein Investitionsprojekt in dem betreffenden land im Mittelpunkt steht und der in der Ausgestaltung einem volkerrechtlichen Ver- trag nahekommt. Dieser Vertragstypus war bereits Gegenstand einer Viel- zahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. DaB dieses - wohlbekannte - Thema nun erneut aufgegriffen werden soli, bedarf daher auf den ersten Blick fast einer Rechtfertigung. Die jiingsten Stellungnahmen in lehre und Recht- sprechung zu diesem Fragenkreis zeigen jedoch erneut, daB tiber Rechtsnatur und Einordnung jener Vert rage nach wie vor Unsicherheit herrscht. Die in den letzten lahren bekanntgewordenen drei Schiedsspruche, welche aus AnlaB der libyschen Nationalisierung der Erdolindustrie ergingen und sich mit Konzessionsvereinbarungen zwischen Libyen und den kiagerischen aus- landischen Unternehmen zu beschaftigen hatten, deckten zusammen alle denkbaren Ergebniskombinationen ab. Die im 1 ahre 1979 gefaBte Resolu- tion des Institut de Droit international "La loi du contrat dans les accords entre un Etat et une personne privee etrangere" geriet, wei! man sich tiber mehr nicht einigen konnte, zu einer bloBen Beschreibung der herrschenden Vertragspraxis. Die Klarung des Stellenwerts und der Tragweite von Vereinbarungen zwi- schen Gaststaaten und fremden Investoren, bestimmte Projekte betreffend, besitzt zunachst unmittelbar-praktische Bedeutung: Von allen Seiten wird bestatigt, daB fill viele Lander auslandische Investitionen von groBer wirt- schaftlicher Bedeutung und auch nicht durch Kredite ersetzbar sind.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind Fragen des Schutzes des privaten auslandischen Eigentums durch das geltende Volkerrecht. Die Natur die- ser Rechtsmaterie macht ihre kontinuierliche Beobachtung - insbesondere auch aus der Sicht kapitalexportierender Lander 1 - notwendig: Als Teilaus- schnitt des volkerrechtlichen Fremdenrechts sind die Normen uber den Ei- gentumsschutz zu keinem Zeitpunkt unabanderlich fixiert 2. Das Fremden- recht gestaltet sich in standiger Anpassung der Interessen 3 des Aufenthalts- staats, des Heimatstaats und des Fremden 4. Fur den Bereich der Beziehungen 1 Vgl. zu den deutschen Investitionen im Ausland und ihrem rechtlichen Rah- men E. -H. juttner, Forderung zum Schutz deutscher Direktinvestitionen in Entwick- lungslandern (1975). - Zu den wirtschaftlichen Grunden fur die Entscheidung zugun- sten von Direktinvestitionen im Ausland vgl. Deutscher Industrie- und Handels tag, Investieren im Ausland: Was deutsche Unternehmen draussen erwartet (1980), S. 59ff.; A. Halbach et al. , Investitionspolitik der Entwicklungslander und deren Aus- wirkung auf das Investitionsverhalten deutscher Unternehmer, Ein Forschungsprojekt des Ifo-Instituts im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (1981), S. 167 f( Vgl. auch Politische Investitionsrisiken in den Entwicklungslandern, Erfahrungen der D. E. G. , D. E. G. -Materialien Nr. 6 (1978). - Siehe zu den deutschen Direktivestitionen in der dritten Welt auch die Angaben bei S. Schultzl D. Schumacherl H. Wilkens, Wirt- schaftliche Verflechtung der Bundesrepublik Deutschland mit den Entwicklungslan- S. 128 ff. dern (1980), 2 Vgl. hierzu K. Doehring, Die allgemeinen Regeln des volkerrechtlichen Frem- denrechts und das deutsche Verfassungsrecht (1963), S. 7. R. B.
Die deutsche Bauwirtschaft kommt mit dem auslandischen Baugeschehen zweifach in Ber- rung: Einerseits plant und baut sie direkt oder uber Tochter- und Beteiligungsunternehmen im Ausland. Andererseits kommen auslandische Unternehmen und Bauherren nach Deutschland und erbringen hier Planungs- und Bauleistungen beziehungsweise lassen diese hier erbringen. Das vorliegende Buch will Hilfen fur beide Beruhrungspunkte bereitstellen. Beschrieben und den deutschen Sachverhalten gegenubergestellt werden auslandsspezifische Randbedingungen und die daraus resultierenden Denk- und Vorgehensweisen auslandischer Baufachleute und Bauherren. Der gewahlte, griffige Buchtitel "Auslandsbau" trifft demnach den Buchinhalt nur naherungsweise. Zutreffender ware "Grenzuberschreitendes Bauen", was aber etwas holprig klingt, oder "Bauen mit Auslandern", was mit hoher Wahrscheinlichkeit voellig falsch gedeutet wurde. Eine "weltumfassende" Beschreibung des Auslandsbaus ist nicht leistbar! Das Buch - schrankt sich deshalb auf die aus deutscher Sicht bedeutsamen britischen, internationalen und franzoesischen Regelwerke und zeigt grundlegende strukturelle und rechtliche Unterschiede auf. Es will fur typische auslandsspezifische Besonderheiten sensibilisieren und damit helfen, Missverstandnisse und Fehlinterpretationen in der Zusammenarbeit mit auslandischen Kol- gen und Bauherren zu vermeiden oder zu vermindern. Entstanden ist das Buch aus langjahriger Tatigkeit in einem international tatigen Bauunt- nehmen sowie aus auslandsbezogenen Lehrveranstaltungen in Bauingenieur-Studiengangen der FH Mainz. Es ist als Einfuhrung in den Auslandsbau gedacht und richtet sich an zwei Zi- gruppen: Erstens an Studierende der an den Hochschulen angebotenen international ausgeri- teten Lehrveranstaltungen und Studiengange. Zweitens an bereits im Berufsleben stehende Baufachleute, die beim Zusammenwachsen der Baumarkte mit dem Ausland oder Auslandern in Beruhrung kommen.
Kaum ein groesseres Bauvorhaben wird ohne Ablaufstoerungen und Nachtragsforderungen abgewickelt. Das Buch erlautert anhand baurechtlicher und baubetrieblicher Grundlagen als Basis moegliche Nachtragsursachen und -folgen sowie deren Anspruchsgrundlagen. Die Autoren zeigen geeignete Methoden zur Dokumentation von Nachtragssachverhalten und bieten Loesungshilfen bei der Analyse und Bewertung von Nachtragen. Zahlreiche Praxisbeispiele, eine ausfuhrliche Darstellung von Moeglichkeiten zur Nachtragsprophylaxe sowie innovative Instrumente zur alternativen, aussergerichtlichen Streitbeilegung runden die Thematik ab. Die 3. Auflage berucksichtigt die Neufassung der VOB/B 2009, die aktuelle Rechtsprechung zum Themengebiet "Nachtrage" und die HOAI 2009.
Der Band behandelt alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Die zentralen Rechtsbegriffe - Erfindung, urheberrechtlich geschutztes Werk, unlauterer Wettbewerb - stellt der Autor dar, indem er juristische Dogmatik, okonomische Grundlagen und auch eine technisch/naturwissenschaftliche Betrachtung mit einbezieht. Zugleich berucksichtigt er die Rechtsprechung, so dass der Band in der Praxis verankert ist. Eine verstandliche Einfuhrung fur Studierende in ein schwieriges Thema und eine Orientierungshilfe fur Praktiker."
European private law exists not only as legislation in the form of directives and regulations of the European Union. The judicature and academia make contributions as well. Recently, academia (primarily) presented the Draft Common Frame of Reference, in which the Principles of European Contract Law (Lando Principles) are updated. In the judicature, the European Court of Justice recently caused a sensation in applying the General Rules of Law to private law relationships. These developments are discussed in the contributed articles in this volume.
Das vorliegende Buch bietet einen Uberblick auf die Moglichkeiten sozialrechtlicher Unterstutzungsleistungen fur behinderte Menschen in unserer Gesellschaft. Nach der Erorterung zentraler Begriffe wird die Rechtslage in den Bereichen Arbeit, Gesundheitsversorgung und Pflege, soziale Eingliederungshilfe, rechtliche Betreuung und im Bereich der Hilfen fur psychisch kranke Menschen dargestellt und anhand von Beispielen erortert. In diesem Band der Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die tragenden Rechtsvorschriften zur Geltendmachung von sozialrechtlichen Leistungsanspruchen behinderter Menschen im Wortlaut vorgestellt und mit Blick auf ihren gesetzlichen Zweck verstandlich kommentiert. Eine ausfuhrliche Fallbesprechung gibt Einblick in die praktische Umsetzung behindertenspezifischer Leistungsvorschriften. Wer auf der Suche nach Losungen bei behindertenrechtlichen Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit komplizierten Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Das Geheimnis schnellen Lernens und Verstehens ist, Zusammenhange zu erkennen und diese auf praktische Gegebenheiten umzusetzen. Diesem Motto folgend zeigt der Autor Peter Katko, wie bei der Losung privater Rechtsprobleme zwischen Burgern vorzugehen ist. Schwerpunkte legt er auf den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht des Burgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Neuauflage tragt aktuellen Reformen sowie der zunehmenden Europaisierung und Internationalisierung der Privatrechtsordnung Rechnung und bringt das Werk auf den neuesten Stand. In jedem Band dieser Reihe "Recht - schnell erfasst" werden die wichtigsten Normen im Wortlaut vorgestellt, verstandlich kommentiert und mit den - fur die gelungene Fallbearbeitung - notwendigen Verweisungen versehen. Wer bei der Losung von Problemstellungen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit schwerfalligen Theorien auseinandersetzen zu mussen, findet in diesem Buch alles, was er dafur braucht. "
Der rechtliche Schutz wissenschaftlicher Leistungen durch das Urheber-, Patent-, Marken- und Internetrecht gewinnt gerade in der Informationsgesellschaft immer grossere Bedeutung. Fur "Nichtjuristen" lebensnah und praxisorientiert erortert das Handbuch Grundkenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Speziell die im Bereich Forschung und Lehre auftretenden Fallkonstellationen werden durchgespielt und in zahlreichen Beispielen verarbeitet."
Der Sinn eines Vertrages liegt darin begrundet, fur jede Partei individuelle Risiken zu definieren und sie daran festzuhalten. In der Baupraxis tritt der Wille haufig hinter die Bestimmung des Vertragsinhaltes durch das Verkehrsubliche zuruck, da die Zuordnung der Vertragsrisiken zum grossen Teil vom Gesetz selbst vorgenommen ist. Im Bauvertrag, der eine Unterform des Werkvertrages darstellt, findet z. B. als Allgemeine Geschaftsbedingung die VOB/B Anwendung. Die Autoren beschreiben ausfuhrlich die Risikotragung und Risikoverlagerung beim Werkvertrag und VOB-Vertrag nach der neuen VOB 2002. Eine Entscheidungsubersicht von uber 1000 Urteilen auf der CD-ROM gibt einen schnellen Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung.
In Deutschland wie auch in den USA ist sowohl fA1/4r Arzneimittel als auch fA1/4r Medizinprodukte die durch sie bewirkte Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und LebensqualitAt kennzeichnend. Zugleich bergen jedoch beide Produktkategorien, insbesondere Arzneimittel, inhArente Gefahren, die sich trotz umfangreicher, optimierter sicherheitsrechtlicher MaAnahmen und strengster Kontrollen im Vorfeld wie auch nach der Zulassung des jeweiligen Produktes nicht ausschlieAen lassen. Die vorliegende Arbeit ist eine kritische Bestandsaufnahme der geltenden, teilweise jA1/4ngst neu gefassten haftungsrechtlichen Regelungen des deutschen und US-amerikanischen Arzneimittel- und Medizinprodukterechts. ErArtert wird ferner, inwieweit US-amerikanische Haftungskonzepte mAgliche Anregungen fA1/4r die Fortentwicklung des deutschen Rechts bieten kAnnen.
Das Gesellschaftsrecht ist mit seinen vielen verschiedenen Gesellschaftsformen eine komplexe Materie. Die systematische besonders auf Verstandnis ausgerichtete Darstellung vermittelt die Grundprinzipien. Bei allen Gesellschaftsformen werden die gleichen Fragen behandelt und damit Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform aufgezeigt."
Die Einfuhrung in das Behindertenrecht will dem Leser eine weitgehend komplette und dabei gleichzeitig sehr gestraffte Ubersicht uber das auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiete verteilte Recht der Behinderten geben. Die Darstellung des Behindertenrechts umfasst das Schwerbehindertenrecht, die Spezifikationen im Zivilrecht, die Diskussion um das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und einiger Lander, weitere Teilbereiche des offentlichen Rechts wie das Baurecht, das Nachbarrecht, das Schulrecht, das Strassenverkehrsrecht, das Strafrecht und die Unterbringung, soweit hier die Stellung der Behinderten betroffen ist. Ein Uberblick uber das Recht der Sozialhilfe einschliesslich des Rentenrechts rundet die Darstellung ab. "
Ob man gelegentlicher e-Bay-Schnappchenjager ist oder Powerseller - die Rechtslage fur Online-Auktionen auf der weltweiten Internet-Plattform zu kennen, lohnt sich fur alle. Damit es keine bosen Uberraschungen gibt, wenn die Ware mangelhaft ist oder der Kunde abspringt. In diesem Rechtsratgeber finden Sie die Antworten zu allen Fragen aus der Praxis, was Gewahrleistung, internationales Handeln oder auch Abmahnungen angeht. Fur den richtigen Uberblick gibt es Checklisten zu den haufigsten Situationen. Die Autoren sind spezialisiert auf Internet-Recht, und auf eBay-Workshops tatig. Mit diesem Wissen bieten Sie beim nachsten Mal sicher mit Erfolg "
Zu dem Thema, das im Folgenden behandelt wird, habe ich zweimal in der Geisteswissenschaftlichen Klasse der Nordrhein-Westfalischen Akademie der Wissenschaften vorgetragen, in jeweils abgewandelter Perspcktive. 1m vorlie- genden Text sind beide Vortrage zusammengefaGt, wobei Wiedcrholungen zu beseitigen waren. Andererseits sind Erganzungen zugefugt, insbesondere der Ruckblick auf die Vorgeschichte, die im mundlichen Vortrag nicht mehr Platz finden konnten, und auGerdem sind Diskussionsbeitrage berucksichtigt, die im AnschluG an beide Vortrage gebracht wurden. Diese Erweiterungen sollen nicht den Charakter eines Vortrages and ern, der sich an ein gelchrtes, aber nicht ein spezialistisches, sondern interdisziplinar zusammengesetztes Auditorium wendet. Bei dies em darf man eine fundierte Allgemeinbildung voraussetzen, welche unter dem Titel "Naturrecht" auch eine Vorstellung von der bedeutenden Rolle des Thomas von Aquin fur diese Doktrin umfaGt. Freilich ist diese Vorstellung zumeist durch das Bild eines Thomismus der Schule gepragt, der Thomas durchgehend "metaphysisch" las, der das "Sollen" aus dem "Sein" begrunden wollte, und dies nicht zuletzt unter dem Eindruck der neuzeitlichen Naturrechtslehren. Hier setzte vielfach die Kritik an, aber es gab auch eine Anhangerschaft, die in einem metaphysisch gesicherten Naturrecht eine Kontrollinstanz gegen eine positivistische Rechts- praxis sah. Erstaunlich ist, daG eine solche Vorstellung immer noch recht ver- breitet ist, obwohl es seit Jahrzehnten eine Forschung gibt, die ein wesentlich modifiziertes Bild von der authentischen Doktrin des Thomas von Aquin erarbeitet hat.
Die zivilrechtliche Haftung des Psychotherapeuten wurde in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang nur ansatzweise erortert. Dies mag u.a. damit zusammenhangen, dass die Psychotherapie als Behandlungsform in der Vergangenheit eher ein Nischendasein fristete. In den letzten Jahrzehnten hat diese Behandlungsform jedoch erheblich an Bedeutung gewonnen und wird es auch in Zukunft, da sich immer mehr Personen im Laufe ihres Lebens einer oder mehreren psychotherapeutischen Behandlungen unterziehen werden. Das Werk behandelt erstmals umfassend die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Bereich der Psychotherapie. Die Darstellung reicht von den zivilrechtlichen Grundlagen des Behandlungsvertrages, uber die Problematik von Einwilligung und Aufklarung, bis hin zu den Dokumentations- und Schweigepflichten, den Einsichtsrechten in Patientenunterlagen und den prozessualen Besonderheiten im Haftungsprozess."
Das Buch systematisiert die Medizinschadenshaftung von Krankenhaustragern. Untersucht werden die (haftungs-)rechtlichen Ausgestaltungsmoeglichkeiten des Klinik-Patienten-Verhaltnisses sowie die personale Verhaltens- und Verschuldenszurechnung im Krankenhausbetrieb. Gegenstand der weiteren Untersuchungen sind - unter Berucksichtigung neuester Entwicklungen der Rechtsprechung - neben den "klassischen" Haftungsgrunden des Behandlungs- und Aufklarungsfehlers die verschiedenartigen Organisationsfehler, mit denen eine Kliniktragerhaftung immer oefter begrundet wird. Eroertert werden dabei unter umfassender Einbeziehung der Rechtsprechung die vertikale und horizontale Arbeitsteilung, die Aufklarungsorganisation, die Arzneimittelanwendung, die Sicherstellung von Hygiene und Infektionsschutz, die Dokumentation und Kommunikation sowie die allgemeine Aufenthaltssicherheit. Abschliessend erfolgt eine Analyse der haftungsrechtlichen Effekte von Qualitatssicherung, Krankenhauszertifizierung und Leitlinienmedizin.
Nach Erlauterungen zum Verbraucherschutz im Kreditrecht gibt das
Buch einen Uberblick uber den Immobiliarkredit in Bezug auf das
Darlehnen, den Sicherungsvertrag und das Grundschuldrecht, das
mittlerweile zu einer der kompliziertesten Materien des Zivilrechts
gehort. Die in der Praxis anzutreffenden Vertragsbedingungen werden
unter Berucksichtigung des notwendigen Sicherungsumfanges einer
eingehenden Uberprufung unterzogen.
Angesichts zunehmender medizinischer Erkenntnisse und Errungenschaften sind viele Menschen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverlAngernde MaAnahmen erdulden zu mA1/4ssen, obwohl das Leben unaufhaltsam verlAscht und keine Aussicht auf echte Heilung mehr besteht. Viele Menschen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ihrer Sicht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleicht auch gelegentlich nur wissenschaftlich begrA1/4ndbar ist. PatientenverfA1/4gungen und Vorsorgevollmachten kAnnen helfen, den Willen des Menschen am Ende des Lebens fA1/4r alle Beteiligten klar zu machen. Rechtliche und gesetzliche Vorgaben machen die Durchsetzung des Patientenwillens oft schwierig. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen fA1/4r alle Beteiligten abgegeben.
Der Autor entwickelt in seinem Buch praktisch brauchbare Kriterien fur die Begrenzung des Geschiedenenunterhalts nach den 1573 Abs.5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nr. 1 und 7 BGB. Dabei werden insbesondere die soziologischen Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der Ehe und die Ergebnisse der okonomischen Analyse zum Zweck des Unterhalts im Anschluss an die Ehescheidung berucksichtigt." |
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