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Books > Law > Other areas of law > General
Die Neukommentierung des internationalen Sachenrechts (Art. 43 - 46 EGBGB) bezieht auch das internationale Enteignungsrecht und die einschlagigen Staatsvertrage mit ein. Ein Schwerpunkt wird bei der Erlauterung der Rechtsfragen grenzuberschreitender dinglicher Sicherungsrechte gesetzt.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 5.5 (Schweiz), Universitat St. Gallen, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Entspricht Note 1,5 nach deutscher Bewertungsskala, Abstract: Einer der wichtigsten Grundsatze des offentlichen sowie des privaten Vertragsrechts lautet: pacta sunt servanda." Wortlich ubersetzt bedeutet dies Vertrage sind einzuhalten. Es handelt sich um das Prinzip der Vertragstreue. Es kann nun aber im (Rechts-)Alltag vorkommen, dass sich die ursprunglichen Verhaltnisse, unter welchen die Vertragsparteien den Vertrag abgeschlossen haben, derart verandern, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages fur eine Partei unzumutbar werden kann. Ein starres Festhalten an der Vertragstreue kann dann storend sein.1 Das angesprochene Problem wird oft unter dem Begriff clausula rebus sic stantibus" zusammengefasst. Sofern die Anderung der Verhaltnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektiv nicht vorhersehbar war und die Anderung nicht auf das Verschulden der kundigenden Partei zuruckzufuhren ist, gibt das Gesetz und die Rechtsprechung aus diesem Grund die Moglichkeit zur Vertragsauflosung. Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Thematik anhand der Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen genauer zu behandeln. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff Dauerschuldverhaltnis" erlautert. Danach werden die einzelnen Dauerschuldvertrage vorgestellt und beschrieben was sie zu dauernden Vertragen macht. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Kundigung von Dauerschuldverhaltnissen, im Besonderen die Kundigung aus wichtigem Grund, thematisiert. Zuerst wird der wichtige Grund allgemein vorgestellt. Im Weiteren wird der Frage nachgegangen welche Umstande als wichtige Grunde zu qualifizieren sind und allenfalls eine vorzeitige Kundigung rechtfertigen. Um diese Frage zu beantworten werden Lehre und Rechtsprechung herangezogen. Mit Hilfe von ausgewahlten Beispielen der einzelnen Dauerschuldvertrage, wird versucht
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10 Punkte, Universitat Bayreuth, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die vorliegende Arbeit entstand an der Universitat Bayreuth als Oberseminararbeit im Schwerpunktbereich Vertragsgestaltung. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von Oktober 2006., Abstract: 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in wortlicher Ubereinstimmung den fruheren 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Allerdings richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Absatz 2). Nach seinem Absatz 3 ist der Vertrag indes unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berucksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Anderung eine unzumutbare Harte fur eine Vertragspartei darstellen wurde. Klarung von Inhalt und Rechtsfolge dieser Norm ist Anliegen dieser Arbeit. Dafur ist zunachst eine Einordnung in den systematischen Kontext vorzunehmen (II). Im Anschluss daran ist die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu untersuchen (III), bevor im Einzelnen Voraussetzungen (IV) und Rechtsfolgen (V) der Norm dargestellt werden. Die Arbeit schliesst mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (VI.)
Die Neubearbeitung berucksichtigt die vom EGMR angestossene Entwicklung zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Neubewertungen ergeben sich durch das FamFG auch im Verfahrensrecht.Die Sorgerechtsreform 2013 hat auch die 1678 ff. bzgl. des Ausfalls eines allein Sorgeberechtigten und die Generalklausel zur Anderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidungen beruhrt, dessen Anderungen und Reichweite der Band analysiert."
The privately written joint will is associated with multiple problems starting from its formulation and interpretation and its commitment to reciprocal provisions, and has thus continued to be a source of extensive new case law in recent years. These legal decisions have been incorporated into the new commentary.
Die Neubearbeitung tragt der grossen Bedeutung des 826 BGB im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht durch die Neugestaltung des kapitalmarktrechtlichen Teils und die umfangreiche Einarbeitung neuer Schwerpunkte wie der Teilnehmerhaftung von Banken, Brokern usw. Rechnung. Infolge seiner Reform ist aber auch der praktische Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes erheblich gewachsen und macht eine Neubearbeitung erforderlich."
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Einbezug von Betriebskosten in Mietvertrage, Erstellen von Betriebskostenabrechnungen, Prufen von Einwanden gegen die Abrechnung auf ihre rechtliche Relevanz - all das ist tagliches Verwaltungsgeschaft. Das Skript eignet sich zum Lesen wie zum Nachschlagen, viele Urteilszitate helfen bei der korrekten Einschatzung von Sachverhalten.
this volume provides a comprehensive explanation of German legislation governing inheritance and gifts. It addresses how inheritance and gifts are anchored in the legal theory and doctrines of the private law system. It also discusses the changes associated with the modernization of the law of obligations in Germany. Furthermore, it devotes careful attention to important legal decisions and opinions in the literature of recent years.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 17 Punkte, Bucerius Law School - Hochschule fur Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl Privatrecht I), Veranstaltung: Fu nfte Republik und Code civil: Grundzu ge des franzo sischen Staats- und Rechtssystems, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit vergleicht die Regeln zur Eigentumsubertragung im franzosischen und deutschen Recht. Dabei kommt der Autor zum Ergebnis, dass grosse Ahnlichkeiten in der Sache durch sehr unterschiedliche Terminologie und Dogmatik verschleiert werden
The revised edition of Guardianship Law incorporates the latest revisions of care rights resulting from the Law Amending the Guardianship and Care Law of 29 June 2011, and also takes up academic and practical recommendations in relation to the upcoming major reform in the guardianship law. The revision of the provisions on remuneration and reimbursement for expense for guardians and caregivers has also been extensively updated.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12,0, Fachhochschule fur Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (Fachhochschule fur Verwaltung und Dienstleitung), 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit stellt einen Uberblick uber die Burgschaft als Sicherheit mit all ihren juristischen Tucken dar., Abstract: Die Burgschaftsverpflichtung charakterisiert sich dadurch, dass der Burge sich per Vertrag gegenuber dem Glaubiger (also der Bank) verpflichtet, fur eine Schuld eines Dritten (also des Kreditnehmers) einzustehen ( 765 Abs. 1 BGB). Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Sicherung des Glaubigers bei Zahlungsunfahigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners. Die Arbeit gibt einen Uberblick uber Burgschaftsarten, das Wesen der Burgschaft, ihre Verwertung und Probleme in der Bankpraxis.
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch ist ein effizientes Arbeitsmittel. Wir wunschen uns schon seit langerem eine Sammlung von Entscheidungen zum Berliner Mietspiegel. Etwas, das man anlasslich einer Mieterhohungsakte in die Hand nehmen und einfach nachschlagen kann, ohne endlos in Datenbanken nach einzelnen Urteilen suchen zu mussen. Dieses Buch haben wir hiermit geschrieben. Darin haben wir uber 200 Berliner Entscheidungen gesammelt, den Grundgedanken schlagwortartig in Form eines Leitsatzes zusammengefasst und die relevanten Inhalte zitiert, damit zu jedem einzelnen Merkmal zu erkennen ist, woran die Gerichte sich orientieren. Wir haben samtliche Merkmale der Spanneneinordnung seit dem Mietspiegel 2005 einander gegenubergestellt, um die Anwendbarkeit von Urteilen der letzten Jahre auf den aktuellen Mietspiegel ersichtlich zu machen. Wir haben samtliche Unterschiede zum Mietspiegel 2009 in ubersichtlichen Tabellen zusammengefasst und, wo notig, ausgewertet. Und schliesslich haben wir das den Mietspiegel fur den Nicht-Fachmann in einer Kurzdarstellung des Mieterhohungsrechts des BGB positioniert und die Grundlagen kurz erlautert. Mit diesem Buch sollte es uns (als Fachanwalten) und Ihnen moglich sein, Mieterhohungen effizient zu bearbeiten und schnell sicher einzuschatze
This revised edition of Work and Services Contract Law (Werkvertragsrecht) is being published five years after the German Act to Secure Contractor Claims and Improve the Enforcement of Payment Claims (Forderungssicherungsgesetz) came into effect. Although the previous edition already took this amending law into consideration, the commentary has now been completely reworked with attention to decisions in case law and contributions to the literature that have taken place in the interim. Not only does the text offer a comprehensive analysis of relevant decisions by the German Supreme Court, but it also evaluates their implications for compelling problems that arise in legal practice. The book consistently inquires into the Supreme Court s underlying dogmatic concepts and offers a range of alternative perspectives, while never forgetting the need for practical solutions relevant to actual practice. Some of the commentary is specifically directed to practitioners of construction law, meeting their particular needs by continuously interweaving the examination of the work and services contract law with consideration of construction tendering and contract regulations. In addition, the needs of practitioners are taken into account by providing separate appendices that deal with especially critical issues as they occur in practice, such as the impact of insolvency law on building contracts and construction law."
Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2008 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus Verwalterperspektive werden samtliche Aspekte des Ruckerhalts von Mietobjekten beleuchtet: welche Rechtsvorschriften gibt es, welche Fristen gelten, Teilraumung, Ruckgabezeitpunkt, Abnahmebegehung, Protokoll, Ruckgabe an Dritte oder durch Dritte, Mietermehrheit, Verjahrung usw. Ziel ist, dass der Sachbearbeiter in der Immobilienverwaltung oder der selbstverwaltende Eigentumer einen Leitfaden erhalt, der ihm in jeder entsprechenden Situation beisteht. Das Skript war Grundlage mehrerer Verwalterseminare zu diesem Thema. Die Ergebnisse der Erorterungen auf den Veranstaltungen, die aufgetretenen Praxisfragen etc. haben darin Eingang gefunden
Skript aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, - (Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter), Veranstaltung: Seminar am 30. Mai 2012, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Formalien einer Eigentumerversammlung sind wichtig - nicht nur, weil Ihre Nichtbeachtung zur Folge haben kann, dass die gefassten Beschlusse anfechtbar sind, sondern auch, weil mit ihnen die Versammlung selbst weitgehend gestaltet werden kann. Wir haben zum Beispiel schon haufiger erlebt, dass allein die Diskussion um die Frage, ob ein Vertreter mit einer bestimmten Vollmacht teilnehmen darf, so lange dauerte, dass der Versammlungsabend praktisch zu weiteren Beschlussen nicht mehr zu gebrauchen war. So kann man bereits durch ein einfaches Schriftstuck (die Vollmacht) verhindern, dass sich die Gemeinschaft an dem vorgesehenen Abend mit einem bestimmten Thema befasst. Es gibt viele weitere solche Manover und wir lernen immer wieder neue dazu. In dem vorliegenden Skript geben wir einen Einblick in die zu beachtenden Formalien und klugen Umgang damit. Hierbei richten wir uns primar an den WEG-Verwalter, der das vorbereiten und damit arbeiten
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: 11, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Kleines Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit bespricht das BGH-Urteil BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11. Zu Beginn wird der Sachverhalt geschildert, dann die Losung des BGH gutachterlich dargestellt. Im dritten Teil der Arbeit wird der Losungsweg des BGH untersucht, ein Vergleich zu anderen Folgeschadenfallen aufgestellt und zuletzt wird die Entwicklung der Patientenrechte in Deutschland dargestellt.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Was tun, wenn Sie einen Titel haben und der Schuldner trotzdem nicht tut, was er soll? In dem vorliegenden Band geben wir aus Praxissicht einen Uberblick fur all diejenigen Vollstreckungssituationen, die in einer Immobilienverwaltung regelmassig auftreten: Raumungen, Geldforderungen, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und immaterielle Dinge wie bspw. Duldung von Modernisierungen, Unterlassen von Immissionen u.a. Ziel ist, dem hierfur zustandigen Sachbearbeiter in der Verwaltung eine Orientierung sowie Anregungen zu geben, was in welcher Form zu tun oder moglich ist. Zugleich erlautern wir einige rechtliche Hintergrunde. Der Band ist die naturliche Fortsetzung unseres Skripts "Mahnen und Beitreiben" und wird seinerseits erganzt durch das weitere Skript "Mieterinsolvenz" |
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