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Books > Law > Other areas of law > General
Ausufernde Vergutungen fur Vorstande von boersennotierten Aktiengesellschaften entsprechen einem oeffentlichen Vorurteil. Das gilt gerade dann, wenn die Gesellschaften selbst zuvor keine ebenso hohen Gewinne erwirtschafteten oder die Boersenkurse ins Wanken gerieten. Auch sonst sorgten millionenhohe Vergutungen oft fur oeffentliches Unverstandnis. Aus diesem Grund hat der europaische Gesetzgeber mit Erlass der zweiten Aktionarsrechterichtlinie (2. ARRL) einen weiteren Regulierungsversuch unternommen, um diesem Phanomen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das zweite Aktionarsrechterichtlinien-Umsetzungsgesetz (ARUG II) in nationales Recht uberfuhrt. In unmittelbarem Zusammenhang damit wurde auch der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner ab 2020 geltenden Fassung (DCGK 2020) deutlich uberarbeitet. Auf der Basis dieser Neuerungen wertet dieses Werk aus, ob bekannte Probleme der Vergutung geloest wurden. Zudem wird die neue Gesetzeslage kritisch gewurdigt. Abschliessend wird auf die impliziten Auswirkungen eingegangen.
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Beschaftigungskontext auseinander. Mithin stellt sie ein Thema auf den Prufstand, das neben verfassungsrechtlichen Aspekten wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch spezifisch arbeitsrechtliche Aspekte, wie die Auswirkungen des typischen UEber- und Unterordnungsverhaltnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Freiwilligkeit der Einwilligung, umfasst. Diese Arbeit verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen sollen die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung aus der Verfassung herausgearbeitet werden. UEberdies soll diese Arbeit zur nationalen Diskussion um die Bedeutung der Einwilligungserklarung im Beschaftigtenkontext beitragen, indem sie Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der Wirksamkeitserfordernisse beseitigt. Ein Bereich, in dem Einwilligungen im Beschaftigungsverhaltnis relevant werden koennen, ist der Einsatz von in die Haut implantierten Mikrochips, beispielsweise zum OEffnen von Turen, zur Zeiterfassung sowie zum Bezahlen in der Kantine. Anhand dieser drei Beispiele wird die Einwilligung im Beschaftigungsverhaltnis exemplifiziert.
Beschrankungen des Internetvertriebs stellen aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Onlinehandels oftmals eine starke Beeintrachtigung fur den Wettbewerb dar. In vielen Bereichen verlaufen die Interessen von Herstellern und Handlern inkongruent. Vor diesem Hintergrund befasste sich der Autor mit der Frage, inwieweit Hersteller den Internetvertrieb im Vertikalverhaltnis einschranken koennen und Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung des Vertriebs nehmen koennen. In diesem Zusammenhang analysierte der Autor die Vereinbarkeit von herstellerseitigen Vertriebsvorgaben - insbesondere unter dem Blickwinkel des Selektivvertriebs - auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 AEUV. Der Band zeigt zudem auf, inwieweit Qualitatsvorgaben an den Internetvertrieb mit denen an den stationaren Handel gleichlaufen mussen. Weiter stellt das Buch heraus, dass die Kriterien der Metro-Rechtsprechung auch auf den heutigen Internetvertrieb Anwendung finden. Auch wird festgestellt, dass ein Produktimage ein mit Art. 101 AEUV vereinbares selektives Vertriebssystem bedingen kann, sowohl aufgrund eines Luxusimages als auch aufgrund eines hochwertigen Markenimages.
What does it mean for education to be a fundamental right, and how may children benefit from it? Surprisingly, even when the right to education was added to the Indian Constitution as Article 21A, this question received barely any attention. This book identifies justiciability (or, more broadly, enforceability) as the most important feature of Article 21A, meaning that children and their parents must be provided with means to effectively claim their right from the state. Otherwise, it would remain a "right" only on paper. The book highlights how lack of access to the Indian judiciary means that the constitutional promise of justiciability is unfulfilled, particularly so because the poor, who cannot afford quality private education for their children, must be the main beneficiaries of the right. It then deals with possible alternative means the state may provide for the poor to claim the benefits under Article 21A, and identifies the grievance redress mechanism created by the Right to Education Act as a potential system of enforcement. Even though this system is found to be deficient, the book concludes with an optimistic outlook, hoping that rights advocates may, in the future, focus on improving such mechanisms for legal empowerment.
Zeugenaussagen sind oft unzuverlassige, aber dennoch unverzichtbare Beweismittel in Zivilprozessen. Zeugen auf ihre Aussage vorzubereiten, ist daher fur Parteien aus vielen Grunden attraktiv. Oft wollen Zeugen auch auf ihre Aussage vorbereitet werden. Gleichzeitig haftet der Vorbereitung stets der Verdacht der unzulassigen Beeinflussung an. Dieses Spannungsfeld beleuchtet Steffen Lindemann aus Sicht des Zivilprozessrechts, des Strafrechts und des anwaltlichen Berufsrechts. Dabei wird deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben nur wenig Orientierung geben, wo die Grenzen zulassiger Zeugenvorbereitung vorlaufen, zugleich aber auch keine Form der Vorbereitung vorbehaltlos erlauben. Der Autor argumentiert daher gegen eine pauschale Bewertung bestimmter Methoden der Vorbereitung und fur eine starkere Berucksichtigung aussagepsychologischer Erkenntnisse, gerade auch durch Rechtsanwalte.
Unternehmenskaufvertrage ersetzen die gesetzlichen weitgehend durch kautelarjuristische Regelungen. M&A-Streitigkeiten werden sehr haufig vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese Privatisierung von Recht und Rechtsprechung hat Konsequenzen fur die Rechtsanwendung und -fortbildung. Die Beitrage dieses Sammelbandes behandeln die damit verbundenen aktuellen Probleme und Grundsatzfragen. Eingegangen wird etwa auf die Wechselwirkungen zwischen Schieds- und staatlicher Gerichtsbarkeit sowie das anwendbare Recht und den Schiedsstandort, aber auch auf die Auswirkungen auf das materielle Recht des Unternehmenskaufs wie Kaufpreisregelungen, Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhaltnissen oder Stoerungen der Geschaftsgrundlage. Die Herausgeber Prof. Dr. Rudiger Wilhelmi halt den Lehrstuhl fur Burgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universitat Konstanz. Prof. Dr. Michael Sturner, M.Jur. (Oxford) ist Inhaber des Lehrstuhls fur Burgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universitat Konstanz sowie Richter am OLG Karlsruhe.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Teil I Einfuhrung in den Gutachtenstil.- Teil II Funf Klausuren zum Burgerlichen Recht.- Teil III Funf Klausuren zum Strafrecht.- Teil IV Funf Klausuren zum OEffentlichen Recht.
Das Buch liefert einen Einstieg in das Vereinsrechts. Es erklart Grundbegriffe, Grundlagen und die Zusammenhange vereinsrechtlich wichtiger Rechtsgebiete. Konfliktsituationen gibt es in Vereinen haufig: Streit unter Vorstandsmitgliedern, Mitglieder contra Vorstand, streitige Mitgliederversammlung, ruckstandige Beitrage ... z. T. nicht einfache Rechtslagen, die Sie mit Hilfe des Buches besser verstehen. Auf das Zitieren von Entscheidungen wurde verzichtet. Nicht Einzelprobleme werden diskutiert, sondern Sie erhalten eine Anleitung zum Umgang mit dem Vereinsrecht. Mit diesem Buch als Grundlage ist das Arbeiten mit weiterfuhrender Fachliteratur (fast) kein Problem mehr.
Martin Boden vermittelt einen verstandlichen und praxisnahen UEberblick zu den wichtigsten urheberrechtlichen Fragen rund um den Bau und stellt Architekten, Ingenieuren wie auch Bauunternehmern ein nutzliches Nachschlagewerk zur Seite. Es werden die typischen Problemkreise aufgezeigt und mit einer Vielzahl von Beispielen aus der Rechtsprechung eroertert. Neben Fragen wie 'Welche Rechte haben Sie an Ihren Entwurfen und Skizzen?' und 'Wie koennen Sie sich vor deren unbefugter Verwertung schutzen?' werden auch die urheberrechtlichen Probleme bei Modernisierung und energetischer Sanierung aufgegriffen. Bei der Darstellung der Urheberrechte im Planungswettbewerb ist die seit dem 01.04.2016 geltende Vergabeverordnung berucksichtigt.
Der von einem Team aus Praktikern und Wissenschaftlern gemeinsam erarbeitete Kommentar behandelt das gesamte Recht der Wohnungs- und Geschaftsraummiete. Das Werk eignet sich vor allem fur die Fallbearbeitung durch Rechtsanwalte, Richter und andere Praktiker, vernachlassigt dabei aber nicht die wissenschaftliche Durchdringung der Materie.Die Besonderheiten des Mietprozesses, der Raumungsvollstreckung und der mietrechtlichen Bezuge des Steuerrechts sind in ausfuhrlichen Kapiteln ebenso erlautert wie die mietrechtlichen Teile des Wirtschaftsstrafgesetzes.Damit liefert der "Herrlein/Knops/Spiegelberg" auch in der 5. Auflage einen praxisorientierten Leitfaden und setzt das bewahrte Konzept der Vorauflagen fort: Ausfuhrliche, aber dennoch ubersichtlich strukturierte Kommentierungen mit den notwendigen dogmatischen Erlauterungen werden kombiniert mit praktisch anwendbaren Informationen.
Simon Lauck untersucht, ob die Richtlinie 2012/28/EU uber die Nutzung verwaister Werke und ihr deutsches Umsetzungsgesetz ( 61 ff. UrhG) die gesetzgeberischen Ziele tatsachlich erreichen koennen. Trotz dieses rechtspolitischen Ansatzes will diese Arbeit auch Praktikern eine Hilfe sein: Vor ihrer rechtspolitischen Bewertung wird jede einzelne Vorschrift der Richtlinie und der deutschen Umsetzung unter Berucksichtigung des internationalen Rechts ausgelegt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die Richtlinie ihre hohen Ziele nicht vollstandig erfullen kann. Gleichzeitig zeigt er auf, wo und wie in dieser Richtlinie und dem deutschen Urheberrechtsgesetz nachgebessert werden kann, um verwaiste Werke im Rahmen der Zielsetzung der Richtlinie besser nutzen zu koennen.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet des BGB sind das Deliktsrecht und das Schadensersatzrecht von der Rechtsprechung gepragt. Darum werden die wichtigsten Entscheidungen mit Sachverhalt und Entscheidungsgrunden berucksichtigt. Damit bietet das Lehrbuch eine lebendige Eroerterung des Stoffes. Rechtsprechung und Literatur wurden gegenuber der Vorauflage umfassend ausgewertet und aktualisiert.
Diese Monografie behandelt die Voraussetzungen und die Reichweite von antizipierten Verfugungen, die Humanforschungsmassnahmen mit Einwilligungsunfahigen - insbesondere Notfall- und Demenzpatienten - betreffen. Zunachst wird die medizinische Forschungssituation skizziert und die medizinethischen und medizinrechtlichen Grundlagen der Humanforschung sowie die nationalen und internationalen Forschungsregelungen dargestellt. In einer verfassungsrechtlichen Untersuchung werden Inhalt und Reichweite des Selbstbestimmungsrechts des Verfugenden herausgearbeitet, um anschliessend die Forschungsverfugung auf deren Vereinbarkeit mit den zivilrechtlichen Normen zur Patientenverfugung und dem nationalen und europaischen Forschungsrecht zu untersuchen. Schwerpunkte sind das Aufklarungsproblem, insbesondere die notwendige Anerkennung eines teilweisen Aufklarungsverzichts und die Durchsetzung von Forschungsverfugungen.
"Recht fur Ingenieure" beschreibt die zentralen Rechtsgebiete Zivilrecht, OEffentliches Recht und Europarecht allgemeinverstandlich und kompakt. Dadurch erhalt der Leser eine gute Einfuhrung und lernt, rechtliche Schwierigkeiten zu erkennen und in einfachen Fallen auch zu loesen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Vertragsrecht mit seinen fur die tagliche Praxis relevanten Fragen. Im oeffentlichen Recht steht der Umgang mit Behoerden im Vordergrund, im Europarecht geht es vor allem um die Moeglichkeiten grenzuberschreitender Unternehmensaktivitaten.
Dieses Fachbuch ist gezielt an Baupraktiker gerichtet; es wurde fur sie geschrieben. Es stellt die rechtlichen Grundlagen eines jeden Architekten - und Ingenieurvertrages aus der Praxis des Rechtsanwalts und des Honorarsachverstandigen dar. Anhand des typischen Aufbaus eines Vertrages wird die Bedeutung und Relevanz des jeweiligen Vertragsbausteins anhand der rechtlichen Grundlagen mit Formulierungsbeispielen samt Vor- und Nachteilen vermittelt. Vertieft werden die Inhalte durch eine grundlegende Darstellung der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung. Daruber hinaus werden die Berufsausubungsformen von Architektur- und Ingenieurburos inkl. Honorar- und Compliance-Fragen, die Grundzuge der fur Architekten und Ingenieure bedeutsamen Teile des Vergaberechts erlautert. Viele Praxistipps und grafische Darstellungen runden das Werk ab.
Bodo Schmidt-Schmiedebach untersucht, ob die UEbertragung und Einbettung des Comply-or-Explain-Mechanismus des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in das deutsche Stiftungsrecht eine zweckmassige Regulierungsoption zur Kompensation des Schutzdefizits der Stiftung ist. Basierend auf einem Vergleich mit dem Regelungsregime der boersennotierten Aktiengesellschaft setzt sich der Autor kritisch mit dem Mechanismus nach 161 AktG auseinander und entwickelt Ansatze zu dessen umfassender Optimierung. Im Zuge einer Anpassung an die rechtlichen und tatsachlichen Besonderheiten sowohl der Stiftung als auch des Nonprofit-Sektors entwirft er einen Foundation Governance Kodex-Mechanismus und beleuchtet dabei eingehend die Rollenverteilung zwischen Staat und Stiftungssektor sowie die jeweils erforderlichen Durchsetzungsmechanismen.
Das Internet ist mit seiner nahezu unuberblickbaren Fulle an Informationen und Moeglichkeiten das zentrale Medium der globalen Informationsgesellschaft geworden. Indem die Neuerungen der modernen Kommunikationstechnik, wie etwa Digitalisierung und weltweite Vernetzung in allen Lebensbereichen zu tiefgreifenden Veranderungen fuhren, wird auch das Recht in seiner Funktion als Ordnungsrahmen und Steuerungsinstrument mit voellig neuen Problemen konfrontiert. In dem Buch werden die vielfaltigen und bisweilen auch komplexen Zusammenhange des Internetrechts anschaulich, aber auch umfassend dargestellt. Neben der Darstellung der bei der Nutzung des Internets auftretenden spezifischen Rechtsfragen bietet das Werk Hinweise und Beispiele zu wichtigen Streitfragen und aktuellen Entwicklungen. Schwerpunkte sind insbesondere internetspezifische Rechtsfragen des Vertragsrechts sowie des Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Haftungsrechts.
Das Buch fuhrt Studenten in die Fallbearbeitung im Besonderen Schuldrecht ein. Anhand von 30 Fallen, die typische Problemstellungen vertraglicher Schuldverhaltnisse betreffen, wird den Studenten die Umsetzung des in den Vorlesungen erworbenen abstrakten Wissens in der Anspruchsprufung verdeutlicht. Anspruchsaufbau und Technik der Fallloesung werden ausfuhrlich eroertert. Alle Fallloesungen sind im Gutachtenstil ausgearbeitet und mit Aufbauhinweisen versehen. Die Fallbearbeitungen werden erganzt durch vertiefende Hinweise, die den Studenten ein Nacharbeiten der einzelnen Problemschwerpunkte erleichtern.
Das Ingenieurwissen jetzt auch in Einzelbanden verfugbar. OEkonomisch-rechtliche Grundlagen enthalt die fur Ingenieure und Naturwissenschaftler wesentlichen Grundlagen in kompakter Form zum Nachschlagen bereit.
Am 7. Juni 2013 wurde die neue Honorarordnung fur Architekten
und Ingenieure (HOAI )im Bundesrat verabschiedet. Sie trat am
17.07.2013 in Kraft und ist auf Vertrage ab diesem Datum
anzuwenden. Architekten erhalten einen schnellen Uberblick mit Erlauterungen zu allen relevanten Regelungen der HOAI, erganzt durch eine ganze Anzahl von Beispielen. Der Autor geht dabei ganz gezielt auch auf die speziellen Fragestellungen aus dem Tagesgeschaft der Architekten ein und gibt wertvolle Hinweise zum Abschluss von Planungsvertragen und zur Honorarberechnung. Beispielabrechnungen und Musterformulare fur die Abwicklung von Architektenvertragen erganzen die textlichen Ausfuhrungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertragsabwicklung und Honorarberechnung fur das Bauen im Bestand sowie die Erstellung von pruffahigen Schlussrechnungen. "
Beitrage zur Patientenautonomie gibt es viele. Was bisher aber kaum Beachtung gefunden hat, ist das Verhaltnis zwischen Patientenautonomie und der Familie als personellem Nahraum. Das vorliegende Buch schliesst diese Lucke, indem es die Bedeutung von Familienangehorigen bei medizinischen Entscheidungssituationen geschafts- und einwilligungsunfahiger Patienten untersucht. Der Autor bereitet die Thematik systematisch auf, indem er, ausgehend von einer Darstellung eines Autonomiekonzepts und den Grundlagen der medizinischen Behandlung, der Kernfrage nachgeht, wie die Familie in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen wird und warum. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen untersucht der Autor, ob aus der Einbeziehung der Familie eine Gefahrdung fur die Autonomie des Einzelnen folgt. Abschliessend wendet sich der Autor der Beteiligung von Familienmitgliedern in den Rechtsordnungen der USA und den sich aus einem Rechtsvergleich ergebenden Handlungsimpulsen fur das deutsche Recht zu. "
Einleitung.- Der Ursprung der hypothetischen Einwilligung im Zivilrecht.- Der Transfer der hypothetischen Einwilligung ins Strafrecht.- Schlussbetrachtung und eigenes Loesungsmodell.
Das Lehrbuch bietet eine Einfuhrung in eines der Kerngebiete des Zivilrechts: die gesetzlichen Schuldverhaltnisse. Das Gebiet wird anhand zahlreicher Beispielfalle beleuchtet, welche jeweils mit vertiefenden Hinweisen versehen sind. Daher eignet sich der Band sowohl fur einen ersten Einstieg in die Rechtsmaterie als auch zum Nachschlagen und Wiederholen des Stoffs.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi- schen Fakultat der Universitat Beideiberg als Habilitationsschrift angenom- men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und erschienene Literatur haben uberwiegend nur noch in den Fussnoten Berucksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in seinem voelkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und Referentenzeit am Max-Planck-Insti- tut in der ihm eigenen Verbindung aus steter Bereitschaft zu fundiertem Rat und persoenlicher Unterstutzung bei gleichzeitiger Fahigkeit, den mir so wichtigen Freiraum zur Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen einzuraumen, gepragt hat. Dies gilt insbesondere fur seinen tiefen Respekt gegenuber grundlegenden Wertungen fremder Rechtsordnungen, der ge- rade auch fur die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft von essentieller Bedeutung sein muss. Herrn Richter am Bundesverfassungsge- richt Prof. Dr. Paul Kirchhof danke ich fur wertvolle Hinweise zu meiner Arbeit und die rasche Erstellung des Zweitgutachtens in einer Zeit, in der er als Berichterstatter in fur die deutsche Verfassungsordnung herausragen- den Verfahren besondere Verantwortung und Lasten trug. Die nachfolgende Arbeit ist in vieler Hinsicht mit meiner fruheren Tatig- keit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei sei- nem damaligen Richter und jetzigem Direktor am Institut, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, verbunden. Seine Sicht des Verhaltnisses zwischen deut- schem Verfassungsrecht einerseits und Voelker-, Europa-und auslandischem Recht andererseits hat mein Verstandnis von den Beziehungen zwischen diesen Rechtsordnungen und damit auch diese Arbeit nachhaltig beeinflusst. |
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