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Books > Law > Other areas of law > General
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, - (keine), Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: juristische Fachbucher, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2010 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen (Institut fur Juristische Weiterbildung ), Veranstaltung: Anwaltsrecht und Anwaltspraxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit beschaftigt sich mit dem Thema der Stadionverbote in den deutschen Profi-Fussballligen. Neben der ausfuhrlichen Betrachtung der Entstehungsgeschichte insbesondere von bundesweiten Stadionverboten liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den juristischen Grundlagen eines Stadionverbots. Dabei werden nicht nur die verbandsrechtlichen sondern insbesondere auch den zivilrechtlichen Grundlagen fur die Erteilung eines Stadionverbots ausfuhrlich betrachtet und kontrovers bewertet. Aber nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis finden ausreichende Beachtung. Daneben gibt die Arbeit auch Tipps im konkreten juristischen Umgang mit einem drohenden oder erteilten Stadionverbot
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Johannes Kepler Universitat Linz (Institut fur Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Prinzipiell ist die Scheidung fur Kinder und Nicht-Obsorgeberechtigte ein kritisches Lebensereignis3 mit Auswirkungen auf das psychosoziale Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit. Es findet somit eine potentielle Benachteiligung auf immaterieller Ebene gegenuber dem Obsorgeberechtigten statt, welcher in der Regel bereits die Scheidung geplant und betrieben hat und sich so lange Zeit auf das Ereignis vorbereiten konnten und zudem in der Regel keinen Obsorgeverlust befurchtet und erleiden muss. Weiters ist festzustellen, dass die Scheidung in der Regel fur den Nicht-Obsorgeberechtigten bzw. Nicht-Aufenthaltselternteil eine enorme finanzielle Belastung entstehen lasst, da teilweise zwei Haushalte oder lange Fahrten finanziert werden mussen. Die Scheidung bedeutet oft fur das Kind ein Ende des bisher Vertrauten. Daher sollten die Eltern von den, aus Sicht des Kindes, schlechten Losungen die schmerzarmste wahlen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 5.5/6, Universitat St. Gallen, Veranstaltung: Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Grounding einer Airline und den daraus entstehenden Rechtsanspruchen. Der Autor versetzt sich dabei in die Lage des Rechtsvertreters eines Swissair-Geschadigten. Der Schaden des Mandanten betragt ungefahr eine Million Schweizer Franken. Der Mandant mochte nun wissen, wie seine Erfolgsaussichten im Falle einer Klage gegen den Verwaltungsratsprasidenten aussehen. Die Arbeit ist im Stile eines Rechtsgutachtens erstellt, in welchem die Rechtslage auf der Basis des vorstehenden Sachverhalts und insbesondere von ZGB/OR beurteilt wird. Vereinfachend wird davon ausgegangen, dass die Fahrlassigkeit auch im Zivilprozess als erwiesen gilt.
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Es handelt sich vorliegend um eine Abhandlung zu der beruhmten Rechtsregel "Fur den Begriff des lediglich rechtlichen Vorteils kommt es auf wirtschaftliche Aspekte nicht an." Der Losungsansatz ist individuell und unterliegt seinerseits auch Schwachen. Jedoch ist daran festzuhaltn, dass eine Losung nur anhand der genannten juristischen Prinzipien gefunden werden kann. Inwieweit dies dem vorgeschlagenen Konzept ahnelt, ist irrelevant., Abstract: Eine beruhmte Rechtsregel besagt "Fur den Begriff des lediglich rechtlichen Vorteils im Rahmen des 107 BGB kommt es auf wirtschaftliche Aspekte nicht an." Dieses Rechtssprichwort wird umfassend erlautert und kritisiert. Weitergehend wird ein eigener Losungsansatz gegeben, der an der Schonheit juristischer Prinzipien orientiert ist.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universitat Innsbruck (Wohnrecht und Burgerlichrechtliche Quellenforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird ein Uberblick uber die unterschiedliche Zessionsarten und Sonderformen gegeben.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,0, Hochschule fur Technik und Wirtschaft Berlin (FB 3 - Wirtschaftswissenschaften I), Veranstaltung: Gestaltung zivilrechtlicher Vertrage, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit befasst sich in einem globalen Uberblick mit dem Wesen und dem Inhalt der Geheimhaltungsvereinbarung in zivilrechtlichen Vertragen und geht, wegen der praktischen Schnittstellen auch - teilweise ausfuhrlich - auf die vertraglichen, bzw. gesetzlichen Wettbewerbsverbote ein. Besonders wird auf die Wichtigkeit der Trennung zwischen Geheimhaltungsvereinbarung und Wettbewerbsverbot eingegangen (siehe auch das Beispiel des BAG-Urteils unter Punkt 3.4.1.). Im Wesentlichen wird hier ein grober Einblick in die Praxis des vertragsgestaltenden Juristen vermittelt., Abstract: Geheimhaltungsvereinbarungen dienen dem Schutz der Interessen des Geheimnistragers. Im wirtschaftlichen Bereich sind es vor allem die Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse, die einem Unternehmen einen wettbewerblichen Vorsprung verschaffen, seine Kreditwurdigkeit sichern oder Arbeitsplatze erhalten, deshalb wird dem Schutz dieser Geheimnisse grosse Bedeutung beigemessen. Auch das vertragliche Wettbewerbsverbot spielt in diesem Zusammenhang eine grosse Rolle. Es weist hinsichtlich der zu schutzenden Interessen einige Beruhrungspunkte mit dem Geheimhaltungsinteresse auf, darum geht die Arbeit an verschiedenen Stellen darauf ein, stellt aber auch deutlich den Unterschied zwischen Wettbewerbsverbot und Geheimhaltungspflicht dar. Die Arbeit tastet sich durch verschiedene Fragestellungen an das Thema heran, dies ist nicht zuletzt dadurch begrundet, dass es nur sehr wenig Literatur zu diesem Thema gibt. Die meisten Informationsquellen stehen in Form von Aufsatzen zur Verfugung, aber auch die hochstrichterliche Rechtsprechung wird immer wieder mit den unterschiedlichen Facetten dieses Them
Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Buch ist ein effizientes Arbeitsmittel. Wir wunschen uns schon seit langerem eine Sammlung von Entscheidungen zum Berliner Mietspiegel. Etwas, das man anlasslich einer Mieterhohungsakte in die Hand nehmen und einfach nachschlagen kann, ohne endlos in Datenbanken nach einzelnen Urteilen suchen zu mussen. Dieses Buch haben wir hiermit geschrieben. Darin haben wir uber 200 Berliner Entscheidungen gesammelt, den Grundgedanken schlagwortartig in Form eines Leitsatzes zusammengefasst und die relevanten Inhalte zitiert, damit zu jedem einzelnen Merkmal zu erkennen ist, woran die Gerichte sich orientieren. Wir haben samtliche Merkmale der Spanneneinordnung seit dem Mietspiegel 2005 einander gegenubergestellt, um die Anwendbarkeit von Urteilen der letzten Jahre auf den aktuellen Mietspiegel ersichtlich zu machen. Wir haben samtliche Unterschiede zum Mietspiegel 2009 in ubersichtlichen Tabellen zusammengefasst und, wo notig, ausgewertet. Und schliesslich haben wir das den Mietspiegel fur den Nicht-Fachmann in einer Kurzdarstellung des Mieterhohungsrechts des BGB positioniert und die Grundlagen kurz erlautert. Mit diesem Buch sollte es uns (als Fachanwalten) und Ihnen moglich sein, Mieterhohungen effizient zu bearbeiten und schnell sicher einzuschatze
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Der in jedem Mietvertrag aus wirtschaftlicher Sicht zentrale Regelungsgegenstand ist die Vereinbarung der Miethohe. Zudem ist die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach 535 Abs.2 BGB rechtliche Hauptleistungspflicht des Mieters. Anders als im Bereich des Wohnraummietrechts, in dem eine relativ starre Preisbindung existiert, sind die Parteien eines Gewerbemietvertrages frei in der Bestimmung der Hohe der zu zahlenden Miete. Eine Grenze ist hier lediglich durch die Vorschrift des 138 BGB gesetzt, welche von den Parteien beachtet werden muss; daruber hinaus sind sie frei in der Vereinbarung der Miethohe. Die vereinbarte Miete muss in einem Gewerberaummietvertrag nicht zwingend in einem konkreten Geldbetrag benannt werden. Sie muss nicht ausdrucklich bestimmt werden; es reicht aus, wenn sie bestimmbar ist. Die vielfaltigen Moglichkeiten bei der einvernehmlichen Festlegung der Miethohe in Grundzugen aufzuzeigen, ist Anliegen dieses Aufsatzes.
Skript aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, - (Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter), Veranstaltung: Seminar am 30. Mai 2012, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Formalien einer Eigentumerversammlung sind wichtig - nicht nur, weil Ihre Nichtbeachtung zur Folge haben kann, dass die gefassten Beschlusse anfechtbar sind, sondern auch, weil mit ihnen die Versammlung selbst weitgehend gestaltet werden kann. Wir haben zum Beispiel schon haufiger erlebt, dass allein die Diskussion um die Frage, ob ein Vertreter mit einer bestimmten Vollmacht teilnehmen darf, so lange dauerte, dass der Versammlungsabend praktisch zu weiteren Beschlussen nicht mehr zu gebrauchen war. So kann man bereits durch ein einfaches Schriftstuck (die Vollmacht) verhindern, dass sich die Gemeinschaft an dem vorgesehenen Abend mit einem bestimmten Thema befasst. Es gibt viele weitere solche Manover und wir lernen immer wieder neue dazu. In dem vorliegenden Skript geben wir einen Einblick in die zu beachtenden Formalien und klugen Umgang damit. Hierbei richten wir uns primar an den WEG-Verwalter, der das vorbereiten und damit arbeiten
Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: -, Europaische Immobilien Akademie Saarbrucken e.V., Sprache: Deutsch, Abstract: Die WEG-Novelle 2007 - die umfassende Reformierung des Wohnungseigentusmgesetzes hat die Verwalterlandschaft ordentlich verandert. Neue Aufgaben wie die Beschluss-Sammlung kamen hinzu - die Haftung des Verwalters wurde verscharft. Ebenso wird die Teilrechtsfahigkeit der Gemeinschaft manifestiert. In diesem Werk erhalt der Leser einen Uberblick uber die vollzogenen Anderungen, welche die Novelle mit sich gebracht hat - gibt aber gleichzeitig deren Auswirkung auf die Praxis nach 3 Jahren Bestand wider. Besonders wird hierbei die Vorbereitung, Durchfuhrung und Nachbereitung der Eigentumerversammlung beleuchtet.
The revision 2011 analyzes the development of the law of parentage in a well-founded scientific manner. Among other topics, the central new provision set out in section 1598aand the procedure for enforcing the claim to clarify paternity based on section 1598a are addressed. The competent authority's right to contest in order to prevent the misuse of the acknowledgement of paternity (section 1600 sub-section 1 number 5 and sub-section 6) is also examined. In addition, the commentary takes a critical view of legal and political challenges in this field, such as new forms of artificial reproduction (embryos, embryo donors).
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Skripten der Schriftenreihe BBGB Rechtsanwate Grundlagenskripte zum Zivil- und Wirtschaftsrecht sollen dem Leser die Grundlagen des jeweils behandelten Rechtsgebiets vermitteln. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Systematik der Regelungen verstandlich zu machen, in dessen Kontext die interpretierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Grundlagenentscheidungen eingeordnet wird. Das Verstandnis der Rechtssystematik fuhrt den Leser zu einem souveranen und eigenstandigen juristischen Denken.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Der Arbeit lag die Aufgabestellung zugrunde, fur die fiktive "Promo AG" im B2B-Bereich Allgemeine Geschaftsbedingungen zu erstellen, welche gegenuber potenziellen Geschaftspartnern zur Durchfuhrung von samtlichen Werbeveranstaltungen verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Problem, dass sich die AG von jeglicher Verantwortung, Haftung und sonstigen rechtlichen Risiken freizeichnen mochte und diese mittels der AGB auf die Geschaftspartner abwalzt. Der erste Teil befasst sich mit der Umsetzung der AGB, die beiden weiteren Teile erlautern das Dokument., Abstract: Der Arbeit lag die Aufgabestellung zugrunde, fur die fiktive "Promo AG" im B2B-Bereich Allgemeine Geschaftsbedingungen zu erstellen, welche gegenuber potenziellen Geschaftspartnern zur Durchfuhrung von samtlichen Werbeveranstaltungen verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Problem, dass sich die AG von jeglicher Verantwortung, Haftung und sonstigen rechtlichen Risiken freizeichnen mochte und diese mittels der AGB auf die Geschaftspartner abwalzt. Der erste Teil befasst sich mit der Umsetzung der AGB, die beiden weiteren Teile erlautern das Dokument.
Aussschreibungs- und Vergabeverfahren von Bauleistungen bergen auch
fur den Auftragnehmer in der Angebotsphase Tucken und Fallstricke.
Die komplexe Thematik kommt in der Ausbildung an Hochschulen und
Universtitaten oft viel zu kurz. Dieses praxisnahe Fachbuch erklart
die Verfahren und die Vorgehensweisen Schritt fur Schritt. Bezuge
zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen (VOB/A und HOAI)
ermoglichen dem Auftragnehmer ein strukturiertes Herangehen und
eine fehlerfreie und regelkonformeTeilnahme und
Angebotsabgabe.
Dokument aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum - das ist hier die Frage , Abstract: Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundeslandern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zahlen. Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar. Die zur Begrundung des Gemeinschaftseigentums angefuhrten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmassnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz. Die Rauchmelder in den Wohnungen gehoren zum Sondereigentum des Eigentumers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentumergemeinschaft. Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprufte Rauchmelder installiert werden durfen, besteht nicht. Dieses Werk ist die bisher einzige umfassende sachgerechte und unabhangige Bewertung der Rechtslage bei der Installation von Rauchmeldern im Wohnungseigentum
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Katholische Universitat Eichstatt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Haftung fur falsche Bankberatung" umfasst einen Sektor des Rechts, der genau wie die Finanzbranche sehr dynamisch ist und standiger Veranderung unterliegt. Haftung fur falsche Bankberatung kann u.a. im Anlagebereich, Kreditsektor, In- und Auslandszahlungsverkehr sowie im Versicherungsbereich auftreten. Hier soll nur der klassische Bereich fur Bankenhaftung im Anlagebereich mit Wertpapiern in den Focus genommen werden. Um den Umfang der Bearbeitung des Themas auf ein den Vorgaben entsprechendes Mass zu begrenzen, sollen die im Folgenden genannten Pramissen gelten. Die Arbeit befasst sich primar nicht mit den Spezialregelungen fur hochspekulative oder aussergewohnliche Anlagen, wie Termingeschafte, Swapgeschafte, geschlossene Fonds, Optionen, Immobilienbeteiligungen in Form von Kommanditanteilen SIVs, CDOs, Schiffsbeteiligungen und Ahnlichem. Der Bereich von kreditfinanzierten Investitionen wird nur kurz gestreift. Desweitern wird nicht auf die fur eine vollstandige Betrachtung erforderlichen Themen Stellvertretung und Minderjahrigkeit Vertretung durch einen Vormund etc. eingegangen, sowie auch nicht auf die Problemstellungen das Insiderwissen im Wertpapierbereich betreffend. Das Thema stutzt sich auf einschlagige hochstrichterliche und obergerichtliche Entscheidungen und befindet sich nach den Ereignissen im Umfeld der aktuellen Finanzkrise im Umbruch vor allem auch hinsichtlich einheitlicher Regelungen auf europaweiter Ebene. Deshalb kann diese Arbeit nur eine engfokussierte Momentaufnahme darstelle
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,5, Hochschule fur Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Mietrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Vermietern von Gewerbe- und Wohnraum stellt sich haufig die Frage, wie sie sich gegen Mieter, welche ihrer Zahlungsverpflichtung unberechtigterweise nicht nachkommen, zur Wehr setzen konnen. Denn trotz eines erheblichen Zahlungsverzuges muss der Vermieter sogar noch finanzielle Aufwendungen tatigen, um die Mietraume dieses Mieters mit Wasser, Heizenergie, Gas und in Ausnahmefallen auch mit Strom zu versorgen. Von einem ausgewogenen Austauschverhaltnis zwischen Vermieter und Mieter, namlich Gebrauchsgewahrung gegen Entgelt, kann in diesen Fallen wohl nicht mehr gesprochen werden. Noch offensichtlicher scheint es, wenn der Mietvertrag bereits durch Kundigung beendet und der Mieter zur Raumung verpflichtet ist, dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt. Der Vermieter ist dann gezwungen, seinen Raumungsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Solch ein Prozess zieht sich jedoch in die Lange und ist mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden. Liegt der Vollstreckungstitel schliesslich vor, vergehen - gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht freiwillig heraus - wiederum einige Monate, bis der Gerichtsvollzieher zur Tat schreitet und vollstreckt. Unter Berucksichtigung der erheblichen wirtschaftlichen Einbussen, scheint die Uberlegung eines Vermieters daher naheliegend, dem Mieter die Versorgungsleistungen zu entziehen und somit die Kostenlast bei sich zu mindern. Fraglich ist daher, ob der Vermieter von Wohn- und/oder Gewerberaummietverhaltnissen die Versorgungsleistungen unterbrechen darf, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung unberechtigterweise nicht nachkommt. Diese Frage beschaftigt seit Jahrzehnten die Praxis und ist nach wie vor hoch umstritten. Aktuell ist durch die erste hochstrichterliche Entscheidung des Gewerbemietrechtsenats des BG
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: alle relevanten deutschen mietrechtlichen Gerichtsentscheidungen des Jahres 2007 zur taglichen Arbeit fur Hausverwaltungen, Juristen und Vermieter
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,3, Katholische Universitat Eichstatt-Ingolstadt, Veranstaltung: Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, BWL - Banken udn Versicherungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt das Thema des Verbraucherdarlehensvertrages ( 491ff. BGB) realtiv umfassend jedoch mit besonderem Fokus auf die Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 48/2008 EG in das deutsche Zivilrecht. Es werden des Weiteren explizit Problemstellungen durch die Umsetzung aufgefuhrt und auf vergangene sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Thema eingegangen.
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wann ist wie oft zu mahnen? Welche Mahnkosten sind umlagefahig? Wie beantrage ich einen Mahnbescheid? Das Skript wendet sich speziell an die Sachbearbeiter von Hausverwaltungen, die mit der Beitreibung von offenen Mietforderungen befasst sind. Es gibt einen kurzen Uberblick uber die rechtlichen Grundlagen des Mahnwesens, warnt vor haufigen Fehlerquellen in Mietkonten - welche anhand von Praxisbeispielen erlautert werden - und fuhrt dann durch den Computer-Vordruck fur einen Mahnbescheidsantrag, welchen es erlautert. Zwar durfen Hausverwalter den Vermieter gerichtlich nicht (mehr) vertreten, was auch im Mahnverfahren gilt; haufig wird jedoch auch eigener Bestand verwaltet. |
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