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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Diese Arbeit befasst sich mit Grundfragen des Leistungsfahigkeitsgrundsatzes im deutschen und brasilianischen Umsatzsteuerrecht. Das Leistungsfahigkeitsprinzip ist seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver steuerwissenschaftlicher Forschung und als Fundamentalprinzip der Besteuerung jedenfalls unter Juristen dieses Bereiches weltweit anerkannt. Traditionell wird es allerdings im Bereich der Steuern auf den Vermoegenszuwachs und auf das Vermoegen hin genauer beleuchtet. Erhebliche Erkenntnisdefizite bestehen hingegen noch bei den Steuern auf die Vermoegensverwendung, das heisst, bei Steuern, die auf die Belastung von Konsumaufwendungen abzielen. Vor diesem Hintergrund entsteht diese rechtsvergleichende Grundlagenarbeit zur Geltung und verfassungsrechtlichen Fundierung des Leistungsfahigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht.
Das Geschaftsfeld von Banken ist untrennbar mit der UEbernahme verschiedener Risiken verbunden. Die exzessive Risikoubernahme hat den Bankensektor aber auch immer wieder an den Rand des Abgrunds gefuhrt. Die Gesetzgeber in Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika haben die jungste Finanzkrise zum Anlass genommen, um strengere Regelungen zur Risikobegrenzung auf den Weg zu bringen. Die Arbeit untersucht und vergleicht die Regulierungsansatze in Deutschland, Europa und den USA. Dabei wird gezeigt, dass trotz internationaler Rahmenvereinbarungen wie Basel III zum Teil erhebliche Unterschiede bestehen.
Die Aufsichtsbehoerden koennen im Regulierungsrecht gestaltend in Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern durch Verwaltungsakt eingreifen, zum Beispiel durch die Festlegung von Netzzugangsentgelten. Durch den Eingriff des Staates in die privaten Rechtsbeziehungen entstehen zahlreiche schwierige Rechtsfragen: Welche Auswirkungen hat es auf das Rechtsverhaltnis, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben wird? Kann die Behoerde im Rahmen ihrer Aufgaben auch auf zivilrechtliche Vorschriften zuruckgreifen oder ist sie nur an das Fachrecht gebunden? Welche Auswirkung hat es auf den zu beschreitenden Rechtsweg, wenn der Vertrag staatlich angeordnet wurde? Diesen und weiteren Fragen geht der Autor am Beispiel des Eisenbahn- und Telekommunikationsrechts nach. Er deckt dabei die Inkonsistenzen in der aktuellen Rechtslage auf und zeigt Loesungsmoeglichkeiten auf, die de lege ferenda berucksichtigt werden sollten.
Die Dividende wird in 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschuttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. UEblicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem fruhen Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch der Aktionare auch entstanden ist. Mit dieser und weiteren damit zusammenhangenden Fragen beschaftigt sich die Arbeit: Sie stellt moegliche Konstellationen dar, in denen eine Verletzung des aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
Auch uber zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sind noch nicht alle oeffentlich-rechtlichen Probleme in Zusammenhang mit dem sprichwoertlich altesten Gewerbe der Welt bewaltigt. Die Arbeit nimmt sich dieser Probleme in Hinblick auf diejenigen Prostitutionsformen an, die in baulichen Anlagen stattfinden. Nach einem historischen Abriss sowie einer Definition der Begrifflichkeiten, die der Arbeit zugrundeliegen, wird der Status der prostitutiven Einrichtung und ihrer Mitarbeiter vom Gewerberecht uber das Bau- und Auslanderrecht bis hin zum Sozial- und Steuerrecht dargestellt. Anschliessend werden Beispiele aus dem verwaltungspraktischen Umgang mit dieser Art von Gewerbebetrieb eroertert und die rechtlichen Instrumente fur ihre verwaltungsbehoerdliche Regulation dargestellt.
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Beruhrung, wenn davon steuerrechtliche Massnahmen abhangen. Das gilt etwa fur die verlangerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsatzlicher Steuerverkurzung, fur die AEnderung von Steuerbescheiden nach Aussenprufung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehoert zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitaten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.
Die Arbeit behandelt das IX. Buch zum Mobiliarkreditsicherungsrecht des Draft Common Frame of Reference (DCFR). Sie untersucht, ob diese Regelungen werthaltig sind und ob diese - ahnlich zu denjenigen des III. und IV. Buches, die fur das Gemeinsame Europaische Kaufrecht Pate standen - politisch umgesetzt werden sollten. Hierzu stellt die Autorin das deutsche Geld- und Warenkreditsicherungsrecht dar und vergleicht dieses mit den Regelungen des DCFR, unter Berucksichtigung der Vorbildregelungen des Art. 9 UCC und des UNCITRAL Legislative Guide. Einen Schwerpunkt bilden Konfliktfalle zwischen Kreditsicherungsrechten. Im Ergebnis beurteilt die Autorin das deutsche Kreditsicherungsrecht als reformbedurftig und sieht in dem IX. Buch des DCFR einen durchaus interessanten Harmonisierungsvorschlag.
Der grenzuberschreitende Rechtsformwechsel ist ein Instrument zur landerubergreifenden Umstrukturierung von Unternehmen. Seit der Vale-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2012 ist dieser wieder vermehrt in den Blickpunkt des Europaischen Gesellschaftsrechts geruckt. Die Studie beschaftigt sich zum einen mit der Zulassigkeit eines grenzuberschreitenden Rechtsformwechsels und mit der Frage unter welchen Bedingungen dieser von der Niederlassungsfreiheit erfasst ist. Zum anderen wird ermittelt, welches materielle Verfahrensrecht zu dessen Beurteilung herangezogen werden kann. Hierbei wird insbesondere aus rechtsmethodischer Sicht gepruft, inwiefern bestimmte europaische und nationale Regelungen entsprechend auf einen grenzuberschreitenden Rechtsformwechsel angewandt werden koennen.
Gegenstand dieser Arbeit ist das allgemein anerkannte Rechtsmissbrauchsverbot als Mittel zur Gewahrleistung eines angemessenen Minderheitenschutzes im Gesellschaftsrecht. Der Autor orientiert sich dabei an der besonderen Fallkonstellation des aktienrechtlichen Squeeze-out ( 327a ff. AktG), der einen ggfs. zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionaren gestattet. Untersucht werden neben den rechtstheoretischen, dogmatischen und rechtsmethodischen Grundlagen des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots insbesondere dessen gesellschaftsrechtsspezifischen und Squeeze-out-typischen Besonderheiten. Anhand von Fallgruppen werden Kriterien herausgearbeitet, die eine einheitliche Rechtsmissbrauchsbeurteilung mit Blick auf die 327a ff. AktG ermoeglichen.
Von der Ausschoepfung der von der Insolvenzordnung bereitgestellten Sanierungsoptionen sieht die Vielzahl der Schuldner aus Angst vor dem absoluten Kontrollverlust ab. Dabei stellt die InsO mit dem Planinitiativrecht aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO die Moeglichkeit bereit, schon vor dem formellen Insolvenzverfahren einen vollstandigen Insolvenzplan auszuarbeiten und mit den Glaubigern abzustimmen. In der Praxis hat sich hierfur der Begriff des prepackaged plan etabliert. Die Arbeit setzt sich mit dessen Grundlagen, Anforderungen, Chancen und Risiken auseinander. Es erfolgt eine eingehende Analyse seiner Gestaltungspotentiale im Hinblick auf das Insolvenzverfahren, orientiert an der fur den sanierungswilligen Schuldner erstrebenswerten Perspektive der Steuerung und Planbarkeit.
Der Autor befasst sich mit der Private Company Limited by Shares (kurz: Limited), deren Anzahl in Deutschland nach einer Reihe von Entscheidungen des EuGH stark angestiegen ist. Bei der Grundung einer Limited wird oftmals ausser Acht gelassen, dass zahlreiche englische handelsrechtliche Publizitatspflichten zu beachten sind. Ziel der Untersuchung ist es, nach grundlegender Darstellung dieser englischen Publizitatspflichten die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Publizitatspflichten aufzuzeigen, die gerade eine in Deutschland tatige Limited treffen koennen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Loeschung der Limited gelegt. Die Arbeit gibt potentiellen Unternehmensgrundern, aber auch Glaubigern Empfehlungen, wie sie sich bei der Interaktion mit einer Limited hinreichend schutzen koennen.
Das Buch befasst sich mit der Behandlung der sogenannten Sondervergutungen nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einordnung der den Sondervergutungen zuzurechnenden Einkunfte unter die Doppelbesteuerungsabkommen ist wegen der weltweit bestehenden Unterschiede bei der Besteuerung der Personengesellschaften problematisch. Dies gilt umso mehr, als Finanzverwaltung und Gesetzgeber das Ziel verfolgen, ein umfassendes Besteuerungsrecht Deutschlands fur die Sondervergutungen zu ermoeglichen. Der jungste Versuch des Gesetzgebers, dieses Ziel zu erreichen, stellt die Regelung des 50d Abs. 10 EStG dar. Das Buch eroertert die im Zusammenhang mit 50d Abs. 10 EStG auftretenden Probleme und kommt zum Ergebnis, dass der Gesetzgeber sein Ziel weitestgehend nicht erreicht hat.
Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte, unterteilt nach ihrem Grundungsdatum vor und nach 1870 und nach Banken mit und ohne Notenausgabeprivileg. Vor der Aktienrechtsnovelle von 1870 ermoeglichte sich der Staat ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht hinsichtlich Grundung und Geschaftstatigkeit der Banken mittels Konzessionserfordernis. Nach 1870 wich das Konzessions- einem Normativsystem mit obligatorischer Bildung eines Aufsichtsrates. Banken unterlagen der Gewerbe- und damit der Grundungsfreiheit. Kontrolle und Aufsicht sollten in Eigenregie stattfinden mit Befangenheitsgefahr der Akteure. Eine neutrale externe Aufsichtsinstanz fehlte.
Das vom Bundesverfassungsgericht uber einen Zeitraum von 20 Jahren entwickelte Folgerichtigkeitsgebot wird in dieser Arbeit im Hinblick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht. Die Entwicklung vom Systemgerechtigkeitsgedanken zur Folgerichtigkeit wird aufgezeigt und eine Abgrenzung vorgenommen. Eine Durchbrechung der folgerichtigen Ausgestaltung der Belastungsgrundentscheidung kann durch Lenkungszwecke und Typisierungsbefugnis gerechtfertigt werden. Dem Gesetzgeber bleibt es zudem unbenommen, einen Systemwechsel durchzufuhren. Im Hinblick auf diese Ergebnisse wird eine UEberprufung des Erbschaftsteuergesetzes auf folgerichtige Ausgestaltung vorgenommen. Insbesondere das Begunstigungssystem fur Betriebsvermoegen ( 13a, 13b, 19a ErbStG) halt dem Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.
Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Fur die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch dringend, um ihren ordnungsgemassen Ablauf zu gewahrleisten. Vor diesem Hintergrund uberrascht es, dass bisher im Schrifttum eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Versammlungsleitung nicht stattgefunden hat. Die Arbeit versucht, diese Lucke zu schliessen. Sie untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmoeglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen. Wegen der grossen praktischen Bedeutung liegt das Hauptaugenmerk dabei auf seiner Kompetenz, Beschlusse vorlaufig verbindlich festzustellen.
Im Rahmen der weltweiten Bank- und Wirtschaftskrise geriet der Verkauf von Immobiliarkrediten verstarkt in den Blickpunkt der OEffentlichkeit. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit dem Risikobegrenzungsgesetz. Der daraus resultierende Eingriff des Gesetzgebers in das Recht der Sicherungsgrundschuld fuhrte zu AEnderungen in einem Bereich, der bisher weitestgehend von Gesetzesanderungen verschont geblieben war. Diese Arbeit setzt sich mit der Vielzahl der daraus resultierenden Fragen und Probleme auseinander und zeigt Loesungswege auf. Daruber hinaus wird uberpruft, durch welche Massnahmen die Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes minimiert werden koennen, bzw. inwieweit andere Kreditsicherungsmittel attraktiver geworden sind.
Mit der Einfuhrung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2002 sind die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder deutlich erhoeht worden. Auch der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), dem Gesetz zur Transparenz und Publizitat (TransPubG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) die Messlatte fur gute Unternehmensfuhrung weit nach oben gelegt. Daraus resultiert ein erhebliches Konfliktpotential zur Unternehmensmitbestimmung, das sich insbesondere im Zusammenhang mit der Qualifikation, der Kommunikation und der Unabhangigkeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zeigt. Die Arbeit behandelt ausfuhrlich diese Konfliktfelder in der Aktiengesellschaft und in der deutschen Societas Europaea. Sie folgt dabei einem prozeduralen Verstandnis des Unternehmensinteresses.
Derivate haben wie kein anderes Finanzinstrument die Bankenkrise gepragt. Sie stellten die wesentliche Ursache fur eine Schieflage der Banken dar, die durch das Bankaufsichtsrecht eigentlich hatte verhindert werden sollen. Ihre komplexe Risikostruktur macht ihre Eigenmittelunterlegung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Die Berechnung der risikoadaquaten Unterlegung erfolgt auf der Grundlage der finanzmathematisch gepragten Regelungen der Solvabilitatsverordnung. In der Arbeit werden diese erlautert und anhand von Beispielen verdeutlicht. Daruber hinaus wird analysiert, ob sie zu einer risikoadaquaten Unterlegung fuhren und welche AEnderungen in der Solvabilitatsverordnung gegebenenfalls vorgenommen werden mussten.
Zielsetzung der Arbeit ist eine systematische Analyse des Anlegerschutzes im deutschen Investmentrecht, um bestehende Schutzdefizite zu ermitteln und Verbesserungsvorschlage fur den Anlegerschutz zu erarbeiten. Dabei werden im Wege der Rechtsvergleichung die deutschen Anlegerschutzregeln mit den Anlegerschutzinstrumenten des englischen Rechts verglichen. Auch die volkswirtschaftlichen und psychologischen Erkenntnisse zum menschlichen Entscheidungsverhalten in wirtschaftlichen Kontexten werden berucksichtigt. Als Ergebnis werden Vorschlage zur Starkung des Schutzes von Privatkunden bei der Anlage in Investmentvermoegen prasentiert, insbesondere ein vertriebsbasiertes Regulierungskonzept, sowie Massnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance bei KAG und Depotbank.
Die Begriffe Zuschusse und Subventionen haben langst in vielfaltigen Bereichen des Alltags Einzug gefunden. Welche inhaltliche Anforderungen dabei an den Zuschuss- oder Subventionsbegriff zu stellen sind, bleibt jedoch oft unklar. Haufig verschwimmen die Grenzen zur Schenkung und zu gegenseitigen Vertragen. In dieser Arbeit werden nach ausfuhrlicher Begriffsanalyse anhand eines einheitlichen Zuschussbegriffs die unterschiedlichen Problemfelder im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht analysiert. Im Zentrum der ertragsteuerlichen Untersuchung steht dabei der Investitionszuschuss und damit verbunden die Frage, ob er zu einer Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts fuhren kann. Hierbei wird auch eingehend zur Frage der Rechtmassigkeit des Wahlrechts in Abschn. R 6.5 Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien Stellung genommen. Im Umsatzsteuerrecht wird insbesondere beleuchtet, ob die vom EuGH vorgegebenen Kriterien fur die Abgrenzung eines Entgelts bzw. eines zusatzlichen Entgelts von "echten" Zuschussen vom BFH aktuell ausreichend berucksichtigt werden.
Eine GmbH entsteht mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Soll sie ihrem Untergang zugefuhrt werden, wird sie aufgeloest und in der Regel liquidiert. Am Ende folgt die Loeschung aus dem Handelsregister. Zu welchem Zeitpunkt die GmbH allerdings tatsachlich beendet wird, ist umstritten. Relevant ist dies insbesondere, wenn nach der Loeschung noch Vermoegenswerte oder andere Rechte und Pflichten der GmbH auftauchen. In diesem Fall wird eine Nachtragsliquidation durchgefuhrt. Es fragt sich aber, ob die GmbH trotz der Loeschung noch als juristische Person fortbesteht oder ob sie eine andere Gestalt annimmt, so dass eine "Nach-GmbH" entsteht. Diesen Fragen geht die Arbeit nach, indem sie herausarbeitet, welche Faktoren fur eine GmbH massgeblich sind und wann sie als solche vollstandig untergeht.
Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inlandischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zustandigen Finanzaufsichtsbehoerden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzufuhren. Identische oder ahnliche Regelungen gelten auch fur den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Boersentragern. Die Beteiligungsrichtlinie (2007/44/EG) und deren nationale Umsetzung im Jahr 2009 fuhrten zuletzt zu einer grundlegenden UEberarbeitung und Konkretisierung des bisher geltenden Rechtsrahmens. Diese Arbeit gibt einen umfassenden UEberblick uber die rechtlichen und theoretischen Grundlagen finanzaufsichtsrechtlicher Inhaberkontrollverfahren beim Erwerb von bedeutenden Beteiligungen im Finanzsektor und den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Problemen.
In der Sektoruntersuchung Stromerzeugung/Stromgrosshandel halt das Bundeskartellamt an dem Konzept des sogenannten Erstabsatzmarktes fest. Die Autoren stellen die Diskrepanz zwischen dem der Marktabgrenzung zugrundeliegenden und dem tatsachlichen Marktgeschehen und die daraus resultierende Fehlerhaftigkeit der Marktabgrenzung des Amtes dar. Die im Rahmen der Sektoruntersuchung entwickelte, auf ein oekonometrisches Instrument gestutzte Rechtsfigur der Einzelmarktbeherrschung durch mehrere Unternehmen erscheint weder rechtlich noch oekonomisch tragfahig. Methodische Defizite treten hinzu. Daher ist nach Ansicht der Autoren der vom Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung eingeschlagene aufwendige Weg ungeeignet zur Begrundung der Marktbeherrschung elektrizitatserzeugender Unternehmen. |
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