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Gegenstand des Buches ist die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB), der in einer nur zweistufigen Finanzgerichtsbarkeit erhebliche Bedeutung zukommt und deren Zahl in der Gerichtspraxis die der Revisionen seit Jahren deutlich ubertrifft. Gleichzeitig stehen einer enorm hohen Zahl erfolgloser NZBen uber Jahre hinweg aber durchschnittlich nur ca. 13 % erfolgreiche NZBen gegenuber. Die daraus ersichtliche ausserst restriktive Zulassungspraxis des BFH ist dem Autor zufolge jedoch im Hinblick auf einen effektiven zweitinstanzlichen Finanzrechtsschutz nicht hinnehmbar. Vielmehr besteht das Bedurfnis und die Notwendigkeit einer erweiterten sowie individualrechtsschutzgewahrenden verfassungskonformen Auslegung der Revisionszulassungsgrunde des 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO und einer Lockerung der Anforderungen an das Begrundungsniveau einer NZB.
Der Autor untersucht den Kontext und die Bewaltigung von Rechtseinschatzungen in der taglichen Entscheidungspraxis von Vorstanden. Er beschaftigt sich mit der rechtlichen Verortung von Verstoessen sowie - auch unter vergleichenden Betrachtungen ins Strafrecht - mit den Moeglichkeiten zur Haftungsvermeidung auf Grundlage der sogenannten ARAG-Garmenbeck-Rechtsprechung, der ISION-Rechtsprechung und der im Schrifttum vermehrt geforderten sogenannten Legal Judgment Rule.
Das Buch untersucht den Einfluss des Gesellschaftszwecks auf die Wirksamkeit der etablierten Glaubigerschutzinstrumente. Im Mittelpunkt stehen die GmbH und die Frage, welchen Einfluss die Verfolgung eines gemeinnutzigen Zwecks auf die Wirksamkeit des Glaubigerschutzsystems des GmbH-Rechts hat.
Dieser Band enthalt den Abschlussbericht eines bei der Hochschule des Bundes fur oeffentliche Verwaltung am Fachbereich Kriminalpolizei beim Bundeskriminalamt durchgefuhrten Forschungsprojekts. Er behandelt die Fragestellung, inwieweit der strafrechtliche Anlegerschutz rund 25 Jahre nach der Einfuhrung der speziellen Strafvorschrift des 264a StGB, mit dem gerade Betrugereien auf dem "Grauen Kapitalmarkt" erfasst werden sollten, in diesem Marktsegment funktioniert. Ebenso untersucht der Band, ob neben oeffentlich rechtlichen Regulierungen das Strafrecht - oder moeglicherweise auch das Zivilrecht - einen Beitrag zu einem verbesserten Anlegerschutz leisten koennte.
Das Buch widmet sich der Insolvenzanfechtung gemass 133 InsO gegenuber einem Kreditinstitut in der Stellung als Leistungsempfanger und als Leistungsmittler. Diese Themenkreise werden anhand der Systematik des Insolvenzanfechtungsrechtes und den einzelnen Voraussetzungen des 133 Abs. 1 InsO sowie den damit verbundenen Spezifitaten des Bankrechts durchleuchtet. Daruber hinaus analysiert Stefan Zerrath, ob Kreditinstitute aus ihrem Handeln heraus gegebenenfalls "nahestehende Personen" im Sinne des 138 InsO sein koennen und somit in den Anwendungsbereich des 133 Abs. 2 InsO fallen.
Gegenstand dieses Buches ist die Darstellung und kritische Wurdigung der Besteuerung ehrenamtlicher Tatigkeit im Umsatzsteuerrecht. Dabei betrachtet der Autor neben Fragen zur Umsatzsteuerbarkeit vor allem schwierige Einzelfragen bei der Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift des 4 Nr. 26 UStG. Zudem pruft er die Vereinbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung ehrenamtlicher Tatigkeit nach 4 Nr. 26 UStG mit den Vorgaben des europaisch harmonisierten Mehrwertsteuerrechts. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bedeutung von Protokollerklarungen zu mehrwertsteuerlichen Sekundarrechtsakten und den Folgen eines Verstosses gegen die Vorgaben des mehrwertsteuerlichen Richtlinienrechtes.
Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inlandischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zustandigen Finanzaufsichtsbehoerden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzufuhren. Identische oder ahnliche Regelungen gelten auch fur den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Boersentragern. Die Beteiligungsrichtlinie (2007/44/EG) und deren nationale Umsetzung im Jahr 2009 fuhrten zuletzt zu einer grundlegenden UEberarbeitung und Konkretisierung des bisher geltenden Rechtsrahmens. Diese Arbeit gibt einen umfassenden UEberblick uber die rechtlichen und theoretischen Grundlagen finanzaufsichtsrechtlicher Inhaberkontrollverfahren beim Erwerb von bedeutenden Beteiligungen im Finanzsektor und den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Problemen.
Durch weltweite grosse Finanzskandale haben sich die Zeiten des bequemen und quasi nicht haftenden Aufsichtsrates auch in Deutschland geandert. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung stellen heute hohe Anforderungen bezuglich der Professionalisierung des Aufsichtsrates, womit die Gefahr einer Inanspruchnahme von Aufsichtsratsmitgliedern steigt. Der Autor gibt einen UEberblick uber die UEberwachungs- und Verfolgungspflichten des Aufsichtsrates und dessen Haftung bei Pflichtverstoessen. Auf Grund der Gefahr einer existenzvernichtenden Haftung setzt er sich abschliessend mit allgemeinen Reformvorschlagen zur Organhaftung der Literatur auseinander und bezieht diese explizit auf den Aufsichtsrat.
Wie werden in Deutschland die Stromnetzentgelte gebildet? Wie werden sie in Russland bestimmt? Die Autorin zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der deutschen und russischen Regulierungspraxis auf. Sie untersucht die rechtlichen Aspekte der Effizienzvorgaben und vergleicht das deutsche mit dem russischen Energierecht. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der anreizbasierten Regulierung der Stromwirtschaft werden auf einem hohen Detailniveau umfassend dargestellt. Ein Novum ist ausserdem die Systematisierung des russischen Energierechts - Schwachen beider Rechtssysteme lassen sich dadurch besser abwagen.
Verlasst der einzige Komplementar die Kommanditgesellschaft, besteht die Gesellschaft ausschliesslich aus Kommanditisten. Dies ist dem Personengesellschaftsrecht fremd, denn dort gilt im Glaubigerinteresse der Grundsatz der unbeschrankten Gesellschafterhaftung. Demgegenuber sind die Kommanditisten am Fortbestand ihrer Haftungsbeschrankung interessiert, wahrend sich der Komplementar auf sein Recht beruft, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu beenden. Diese Arbeit unterzieht die fur das Ausscheiden des einzigen Komplementars vorgeschlagenen Loesungskonzepte einer kritischen Analyse. Unter Berucksichtigung der massgeblichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen entwickelt sie sowohl fur die mehr- als auch die zweigliedrige Kommanditgesellschaft eine allseits interessengerechte Loesung.
Die Dividende wird in 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschuttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. UEblicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem fruhen Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch der Aktionare auch entstanden ist. Mit dieser und weiteren damit zusammenhangenden Fragen beschaftigt sich die Arbeit: Sie stellt moegliche Konstellationen dar, in denen eine Verletzung des aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
Ergeben sich durch Fehler des Hauptversammlungsleiters monetare Schaden der Aktiengesellschaft, wirft dies die Frage nach der Haftung auf. Ob und wie der Hauptversammlungsleiter als oberste Leitungsinstanz von der Gesellschaft in Regress genommen werden kann, ist Gegenstand des Buches. Sebastian Pliquett uberpruft sowohl die Organhaftungsregelungen des AktG als auch die schuldrechtlichen Schadenersatznormen des BGB auf ihre Einschlagigkeit. Ausserdem gibt er Hinweise fur eine Vermeidung, Reduzierung sowie Versicherbarkeit des Haftungsrisikos.
Gesetzlich ist die Leitung der Gesellschafterversammlung der GmbH nicht vorgeschrieben. Fur die Praxis empfiehlt sich die Einsetzung eines Versammlungsleiters jedoch dringend, um ihren ordnungsgemassen Ablauf zu gewahrleisten. Vor diesem Hintergrund uberrascht es, dass bisher im Schrifttum eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Versammlungsleitung nicht stattgefunden hat. Die Arbeit versucht, diese Lucke zu schliessen. Sie untersucht u.a. Bestellungs- und Abberufungsmoeglichkeiten, die Rechtsstellung des Versammlungsleiters und seine Kompetenzen. Wegen der grossen praktischen Bedeutung liegt das Hauptaugenmerk dabei auf seiner Kompetenz, Beschlusse vorlaufig verbindlich festzustellen.
Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbstandige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmoeglichkeit fuhrt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern loest diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfugung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
Mit der Einfuhrung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2002 sind die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder deutlich erhoeht worden. Auch der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), dem Gesetz zur Transparenz und Publizitat (TransPubG) und dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) die Messlatte fur gute Unternehmensfuhrung weit nach oben gelegt. Daraus resultiert ein erhebliches Konfliktpotential zur Unternehmensmitbestimmung, das sich insbesondere im Zusammenhang mit der Qualifikation, der Kommunikation und der Unabhangigkeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zeigt. Die Arbeit behandelt ausfuhrlich diese Konfliktfelder in der Aktiengesellschaft und in der deutschen Societas Europaea. Sie folgt dabei einem prozeduralen Verstandnis des Unternehmensinteresses.
Der Schutz des Wettbewerbs als Institution ist vor allem wegen seiner verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Funktionen und Aufgaben von hoher Relevanz. Die Umsetzung des Wettbewerbsschutzes, insbesondere durch das Kartellrecht bzw. die Vorgehensweise gegen einseitige Beeintrachtigungen durch marktdominierende Unternehmen, weicht mitunter im Detail in der Europaischen Union und in der Volksrepublik China aufgrund spezifischer, teils kulturell und teils politisch bedingter Eigenheiten voneinander ab. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Missbrauchskontrolle, die neben dem Kartellverbot und der Fusionskontrolle eine der drei Saulen des Rechts gegen Wettbewerbsbeschrankungen bildet.
In der Sektoruntersuchung Stromerzeugung/Stromgrosshandel halt das Bundeskartellamt an dem Konzept des sogenannten Erstabsatzmarktes fest. Die Autoren stellen die Diskrepanz zwischen dem der Marktabgrenzung zugrundeliegenden und dem tatsachlichen Marktgeschehen und die daraus resultierende Fehlerhaftigkeit der Marktabgrenzung des Amtes dar. Die im Rahmen der Sektoruntersuchung entwickelte, auf ein oekonometrisches Instrument gestutzte Rechtsfigur der Einzelmarktbeherrschung durch mehrere Unternehmen erscheint weder rechtlich noch oekonomisch tragfahig. Methodische Defizite treten hinzu. Daher ist nach Ansicht der Autoren der vom Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung eingeschlagene aufwendige Weg ungeeignet zur Begrundung der Marktbeherrschung elektrizitatserzeugender Unternehmen.
From 2001 to 2011, the International Accounting Standards Board (IASB) and its International Financial Reporting Standards (IFRSs), acquired a central position in the practice and regulation of financial reporting around the world. As a unique instance of a private-sector body setting standards with legal force in many jurisdictions, the IASB's rise to prominence has been accompanied by vivid political debates about its governance and accountability. Similarly, the IASB's often innovative attempts to change the face of financial reporting have made it the centre of numerous controversies. This book traces the history of the IASB from its foundation as successor to the International Accounting Standards Committee (IASC), and discusses its operation, changing membership and leadership, the development of its standards, and their reception in jurisdictions around the world. The book gives particular attention to the IASB's relationships with the European Union, the United States, and Japan, as well as to the impact of the financial crisis on the IASB's work. By its in-depth coverage of the history of the IASB, the book provides essential background information that will enrich the perspective of everyone who has to deal with IFRSs or the IASB at a technical or policy-making level.
Das vom Bundesverfassungsgericht uber einen Zeitraum von 20 Jahren entwickelte Folgerichtigkeitsgebot wird in dieser Arbeit im Hinblick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht. Die Entwicklung vom Systemgerechtigkeitsgedanken zur Folgerichtigkeit wird aufgezeigt und eine Abgrenzung vorgenommen. Eine Durchbrechung der folgerichtigen Ausgestaltung der Belastungsgrundentscheidung kann durch Lenkungszwecke und Typisierungsbefugnis gerechtfertigt werden. Dem Gesetzgeber bleibt es zudem unbenommen, einen Systemwechsel durchzufuhren. Im Hinblick auf diese Ergebnisse wird eine UEberprufung des Erbschaftsteuergesetzes auf folgerichtige Ausgestaltung vorgenommen. Insbesondere das Begunstigungssystem fur Betriebsvermoegen ( 13a, 13b, 19a ErbStG) halt dem Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.
Der Autor untersucht erstmals die Zulassigkeit der Pfandung einer glaubigereigenen Forderung. Die Pfandung einer Forderung, die dem Glaubiger bereits zusteht, bietet verschiedene und im Einzelfall unter Umstanden entscheidende Vorteile bei der Durchsetzung der Forderung gegen ihren Schuldner. Wahrend ein Zessionar die Forderung "nur" auf privatrechtlichem Wege durchsetzen kann, stehen dem Pfandungsglaubiger z.B. die Hilfsrechte gem. 836 III, 840 ZPO zur Verfugung, wenn fur die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendige Informationen fehlen. Die sich bei der Frage der Pfandbarkeit einer glaubigereigenen Forderung stellenden dogmatischen Probleme - z.B. ist eine UEberweisung der bereits im Wege der Abtretung erworbenen Forderung nicht moeglich - waren bislang noch nicht Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Der Autor stellt eventuelle Hurden auf dem Weg zur Zulassigkeit der Pfandung erstmals heraus und fuhrt sie einer Loesung zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Pfandung zulassig ist.
Der Autor befasst sich mit der Private Company Limited by Shares (kurz: Limited), deren Anzahl in Deutschland nach einer Reihe von Entscheidungen des EuGH stark angestiegen ist. Bei der Grundung einer Limited wird oftmals ausser Acht gelassen, dass zahlreiche englische handelsrechtliche Publizitatspflichten zu beachten sind. Ziel der Untersuchung ist es, nach grundlegender Darstellung dieser englischen Publizitatspflichten die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Publizitatspflichten aufzuzeigen, die gerade eine in Deutschland tatige Limited treffen koennen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Loeschung der Limited gelegt. Die Arbeit gibt potentiellen Unternehmensgrundern, aber auch Glaubigern Empfehlungen, wie sie sich bei der Interaktion mit einer Limited hinreichend schutzen koennen.
Seit dem Inkrafttreten des GKV-OrgWG am 1. Januar 2010 gibt es fur die Liquidation von gesetzlichen Krankenkassen erstmals zwei Regelungsregime: das Schliessungsverfahren des SGB V sowie ein im Zuge dieser Reform wesentlich modifiziertes Insolvenzverfahren. Obwohl im Jahr 2011 erstmals zwei Kassen geschlossen werden mussten, gab es bislang kein solches Insolvenzverfahren. Der Autor untersucht, ob es durch die Gesetzesanderung gelungen ist, ein passgenaues Abwicklungsrecht fur gesetzliche Krankenkassen zu regeln, das wirtschaftliche Grundsatze mit sozialrechtlichen Prinzipien vereint. Er kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit kein praktischer Anwendungsbereich fur ein Insolvenzverfahren besteht, obwohl sich hieraus Verfahrensvorteile ergeben koennen und pladiert fur eine weitere Gesetzesreform.
Aufgrund europaischer Richtliniengesetzgebung hat der deutsche Gesetzgeber auf der Grundlage des Dritten Gesetzes zur AEnderung des Umwandlungsgesetzes in 62 UmwG einen neuen Absatz 5 eingefugt und damit eine weitere Moeglichkeit des Hinausdrangens von Minderheitsaktionaren aus einer Aktiengesellschaft geschaffen. Der neu geschaffene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out weist dabei, neben der Verknupfung des Ausschlusses der Minderheitsaktionare mit einer Konzernverschmelzung zweier Aktiengesellschaften, die Besonderheit eines erniedrigten Beteiligungsquorums von lediglich 90% des Aktieneigentums auf, woraus nicht zuletzt seine gesteigerte praktische Bedeutung gegenuber den bisherigen Ausschlussverfahren des aktienrechtlichen und ubernahmerechtlichen Squeeze-out resultiert.
The severe global financial crisis of 2008 could not be overcome without government interventions through industrial policy. This timely book analyses industrial policy from the perspectives of trade law and economics under the WTO system. The author expertly examines both general tools of protecting and supporting domestic producers and specific topics like special economic zones, localization, greening measures and creative economy. In addition to legal texts and jurisprudence, this book extensively utilizes other WTO materials to show what is actually discussed in WTO meetings and forums on relevant issues. Where applicable, the author advances practical recommendations for 'right' or 'optimal' industrial policy in certain contexts based on trade rules, case law and some countries' real experiences. The author concludes this work with some thoughts on concrete actions to be taken at the WTO and national levels and in academic circles in order to better tackle industrial policy issues. |
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