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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Der Verein Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer siebten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 7. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Wurdigung der letztjahrigen Entwicklungen im Stiftungsrecht durch die Stiftungsrechtsreform 2002, wobei auch die aktuell viel diskutierten Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Die Arbeit untersucht die konventionsrechtliche Anwendbarkeit und Reichweite der aus Art. 6 Abs. 1 EMRK fliessenden Verfahrensgarantien der Selbstbelastungsfreiheit, der angemessenen Verfahrensdauer und der Akteneinsicht im Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Das Ergebnis wird mit der Verfahrensausgestaltung in Deutschland und England verglichen. Ferner wird die Rezeption der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) in der deutschen und englischen Finanzrechtsprechung beleuchtet. Englisches wie deutsches Steuerverfahrensrecht werden den Vorgaben des EGMR hinsichtlich der Selbstbelastungsfreiheit und des Gebots einer angemessenen Verfahrensdauer nicht vollstandig gerecht. Hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht genugen beide Steuerverfahrensordnungen den konventionsrechtlichen Anforderungen, nicht jedoch das englische Strafverfahrensrecht im Falle eines Steuerstrafverfahrens. Englische wie deutsche Finanzrechtsprechung verleihen den untersuchten Gewahrleistungen nur unzureichend Wirkung.
Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs hat die Mobilitat von Gesellschaften in Europa gefoerdert. Immer haufiger nutzen Unternehmen die Moeglichkeit zur Grundung einer Gesellschaft nach auslandischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im Steuerrecht als doppelansassige Kapitalgesellschaften bezeichnet werden. Dazu gehoert die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des Katalogs des 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchfuhrungspflicht sowie der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den 14 ff. KStG und schliesst mit Ausfuhrungen zur Behandlung von Drittstaatengesellschaften.
Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer betragsmassigen Begrenzung der Haftung sind die Anleger besser gestellt als bei einer nur prozentualen Haftungsbeschrankung. Die Haftungsquoten sind stets an dem durch Tilgungsleistungen der Gesellschaft und Verwertungserloese gesunkenen aktuellen Stand der Gesellschaftsverbindlichkeit zu bemessen. Die Glaubiger koennen wahlen, ob sie als erstes Gesellschafter persoenlich in Anspruch nehmen oder die Zwangsvollstreckung in das Fondsgrundstuck betreiben. Befriedigt ein Gesellschafter den Glaubiger im Umfang seiner Haftungsquote an der aktuellen Verbindlichkeit, geht die Glaubigerforderung gemass 774 Abs. 1 S. 1 BGB analog in entsprechendem Umfang auf den Gesellschafter uber. Da die quotal beschrankte Haftung der Anleger bewirkt, dass sie nur als Teilschuldner fur die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, bestehen ahnlich wie bei der Partenreederei und der Wohnungseigentumergemeinschaft grundsatzlich keine Freistellungs- und Ruckgriffsanspruche der Anleger untereinander.
Das Drag along-Recht ist ein aus den USA stammendes Recht, mit dem Gesellschafter gezwungen werden koennen, ihre Geschaftsanteile auf Verlangen an einen Dritten zu ubertragen. Neben dem ursprunglichen Anwendungsfall der Eigenkapitalfinanzierung findet es nunmehr auch in Familien- und Mittelstandsunternehmen Anwendung, um die Unternehmensnachfolge und Mitarbeiterbeteiligungen zu regeln. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit solcher "Mitverkaufsverpflichtungen" mit dem deutschen Recht in ihrem jeweiligen Anwendungsfall und zeigt Grenzen ihres Inhalts und ihrer Ausubung auf. Fur die in der Praxis bedeutsame Vertragsgestaltung enthalt die Arbeit Gestaltungsvorschlage und ein Prufungsschema, mit dem fur den Einzelfall eine geeignete Drag along-Klausel entworfen werden kann.
Die Arbeit befasst sich mit spezifischen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der Ltd. & Co. KG. Der Autor legt zunachst dar, dass der Zulassigkeit dieser Form der Typenvermischung - auch im Vergleich zur UG & Co. KG - keine Bedenken entgegenstehen. Anschliessend setzt er sich mit Besonderheiten der handelsregisterlichen Behandlung der Ltd. & Co. KG auseinander. Im Rahmen einer Untersuchung zur Kapitalerhaltung der Ltd. & Co. KG wird gezeigt, dass eine analoge Anwendung des fur die GmbH & Co. KG entwickelten Kapitalschutzes ausscheidet. Die Loesung ist folglich durch ausdehnende Anwendung englischen Kapitalgesellschaftsrechts zu suchen. Abschliessend wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter und Directors der Ltd. der Durchgriffshaftung unterliegen koennen.
Als einer von wenigen EU- und OECD-Mitgliedstaaten hat Deutschland gegenwartig keine Regelungen zur steuerlichen Foerderung privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung. Dabei ware die Einfuhrung derartiger Regelungen sehr wunschenswert. In der Arbeit wird untersucht, welche europarechtlichen Vorgaben bei der steuerlichen Foerderung von Forschung und Entwicklung zu beachten sind. Der Autor arbeitet verschiedene rechtliche Ausgestaltungsmoeglichkeiten einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsfoerderung heraus und unterzieht diese konkreten Ansatze sodann einer europarechtlichen Prufung nach Massgabe der Grundfreiheiten und des Beihilfenrechts.
Die Praxisrelevanz von Sonderprufungen im Aktienrecht hat zuletzt stark zugenommen. Der Autor untersucht die Rechtsdogmatik dieses Kontroll-instruments in Bezug auf die viel haufiger genutzte Rechtsform GmbH. Die Rechtswissenschaft hat das kollektive Kontrollrecht der Gesellschafter ( 46 Nr. 6 GmbHG), das Sonderprufungsbefugnisse beinhaltet, bislang kaum ergrundet. Dabei setzen gerade Kontrollbefugnisse in Gesellschafterkonflikten oft entscheidende Impulse. Diese Monographie analysiert die GmbH-rechtliche Sonderprufung erstmals umfassend. Den Schwerpunkt der Betrachtung bildet die Frage, inwieweit auch Minderheitsgesellschafter Sonderprufungen veranlassen koennen und wie sich dies durchsetzen lasst. Ein Schlusselaspekt ist dabei das Eingreifen von Stimmverboten beim Beschluss uber die Sonderprufung.
Mit der Umstellung von einem Marktbeherrschungstest auf den so genannten SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) wurde das materielle EU-Fusionskontrollrecht an den amerikanischen SLC-Test angenahert. In dieser Arbeit geht es um die Frage, inwieweit diese Neuregelung die Anwendungspraxis andert und wie dies zu bewerten ist. Hierfur wird eine Analyse der Entscheidungspraxis der europaischen und amerikanischen Gerichte und der EU-Kommission sowie der Grundsatze in EU und USA vorgenommen. Im Rahmen eines "more economic approach" entwickeln unilaterale Effekte - als wettbewerbswidrige Auswirkungen einer oligopolistischen Struktur - im Vergleich zu koordinierten Effekten einen ganz autonomen Inhalt. In diesem Kontext werden auch die Unterschiede im Fall eines homogenen oder eines heterogenen Produktmarktes klar und detailliert aufgezeigt. Anschliessend werden in einem industrieoekonomischen Ansatz neue Methoden wie die Merger Simulation Models oder die Bedeutung von Konsumentenpraferenzen fur das Auftreten von unilateralen Effekten besonders analysiert.
Erwerber eines insolventen Betriebes machen eine UEbernahme regelmassig von der vorherigen Umsetzung ihrer eigenen Umstrukturierungsideen abhangig. Die Umsetzung derartiger Erwerberkonzepte durch den Insolvenzverwalter wirft eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen auf. Probleme bereiten dabei vor allem vom Erwerber gewunschte Personalanpassungen. Der Autor untersucht die Zulassigkeit und Grenzen von betriebsbedingten Kundigungen, die auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen werden. Insbesondere erarbeitet er einen praktikablen Ansatz fur die Durchfuhrung der Sozialauswahl und die Auswahl der zu berucksichtigenden Weiterbeschaftigungsmoeglichkeiten.
Das Geschehen an der Boerse ist schon tatsachlich betrachtet und erst recht unter juristischen Gesichtspunkten schwer zu durchschauen. Dies gibt Anlass zu untersuchen, wie sich dieses Geschehen zivilrechtsdogmatisch einordnen lasst. Den Untersuchungsgegenstand bildet hierbei der elektronische Kassahandel in girosammelverwahrten Wertpapieren unter Einbeziehung eines zentralen Kontrahenten. Nach einer Beschreibung des Boersengeschehens wird untersucht, wie die Boersengeschafte abgeschlossen werden und welchen Inhalt sie haben. Anschliessend wird deren Erfullung, bestehend aus Netting und Settlement, betrachtet. Dabei erfolgt auch ein Ausblick auf Reformbestrebungen hin zu einem allein auf Buchungen basierenden Effektenwesen. Abschliessend werden die Folgen von Leistungsstoerungen behandelt.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Organisation des Handelssegments Freiverkehr an deutschen Boersen. Der Gesetzgeber hat die durch die Umsetzung der europaischen Finanzmarktrichtlinie bedingte Neuordnung des Boersenrechts zum Anlass genommen, die rechtlichen Vorgaben fur die Organisation des Freiverkehrs an einigen Stellen in nicht unerheblicher Weise zu andern. Diese Gesetzesanderungen gaben Anlass, die Stellung des Freiverkehrs im deutschen Boersenwesen und seine rechtlichen Grundlagen eingehend zu beleuchten. Nach einem Blick auf die historische Entstehung und Entwicklung des Freiverkehrs wird zunachst untersucht, wie sich der Freiverkehr heute in die europaische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) einpasst. Sodann wird die derzeitige Organisation des Freiverkehrs betrachtet, wobei besonderes Gewicht auf die jungsten gesetzlichen Neuerungen gelegt wird. Abschliessend werden klassische und in der boersenrechtlichen Praxis relevante Rechtsfragen im Freiverkehr eroertert.
Die Arbeit setzt sich eingehend und kritisch mit der AEnderung des 30 GmbHG durch das MoMiG auseinander. Vorausgegangen war das "November-Urteil" des BGH vom 24.11.2003, das wegen seiner Auswirkungen auf das Cash-Pooling eine uberaus lebhafte Diskussion ausgeloest hatte. Der Autor beleuchtet das Fur und Wider der durch das "Nichtanwendungsgesetz" wiederbelebten bilanziellen Betrachtungsweise und kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber des MoMiG ebenso wie zuvor der BGH - wenn auch in entgegengesetzter Richtung - uber das Ziel hinausgeschossen ist. Er pladiert fur ein neues Verstandnis des Auszahlungsbegriffs bzw. Auszahlungszeitpunkts in konsequenter Anwendung der bilanziellen Betrachtungsweise und in Verbindung mit dem Korrektiv des Drittvergleichs.
Beim Betriebsubergang gelten die Anforderungen des 613a Abs. 5 und 6 BGB. Neben einer Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer erhalten diese das Recht, dem UEbergang ihres Arbeitsverhaltnisses innerhalb einer Monatsfrist zu widersprechen. Diese beginnt nicht zu laufen, solange keine fehlerfreie Unterrichtung vorliegt. Da das BAG sehr hohe Anforderungen an diese Unterrichtung stellt, erfullen viele Arbeitgeber die in 613a Abs. 5 BGB geforderte Pflicht nicht. Deshalb koennte der Arbeitnehmer auch nach Jahren dem UEbergang seines Arbeitsverhaltnisses noch widersprechen. Dieses Problem loest das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit beschaftigt sich mit dieser Vorgehensweise, erlautert die wichtigsten Falle und entwickelt Loesungsansatze und Hilfestellungen fur die Praxis.
Verlasst der einzige Komplementar die Kommanditgesellschaft, besteht die Gesellschaft ausschliesslich aus Kommanditisten. Dies ist dem Personengesellschaftsrecht fremd, denn dort gilt im Glaubigerinteresse der Grundsatz der unbeschrankten Gesellschafterhaftung. Demgegenuber sind die Kommanditisten am Fortbestand ihrer Haftungsbeschrankung interessiert, wahrend sich der Komplementar auf sein Recht beruft, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu beenden. Diese Arbeit unterzieht die fur das Ausscheiden des einzigen Komplementars vorgeschlagenen Loesungskonzepte einer kritischen Analyse. Unter Berucksichtigung der massgeblichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen entwickelt sie sowohl fur die mehr- als auch die zweigliedrige Kommanditgesellschaft eine allseits interessengerechte Loesung.
Soziale Netzwerke im Internet, wie z.B. Facebook, sind Teil des alltaglichen Lebens geworden. Die Arbeit widmet sich den persoenlichkeits- und im Besonderen datenschutzrechtlichen Problemen und Gefahren, die bei der Nutzung solcher Dienste im Internet auftreten. Dies beginnt bereits bei der Findung des einschlagigen anwendbaren Rechts, setzt sich in der UEbertragung von Nutzungsrechten an eingestellten Inhalten, der Problematik der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit und etwa der rechtskonformen Erteilung einer Einwilligung durch die Nutzer fort. Dabei arbeitet die Untersuchung praxisnah mit den derzeit geltenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen popularer Anbieter sozialer Netzwerke und den dort angebotenen Funktionen fur die Nutzer.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Fakultat fur Rechtswissenschaft der Universitat Hamburg zur Foerderung herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses ausgezeichnet. Der Betrugsstraftatbestand gehoert zu den meistdiskutierten Vorschriften des deutschen (Wirtschafts-)Strafrechts. Trotz der Fulle an Rechtsprechung und Literatur fehlt jedoch eine Eroerterung aus oekonomischer Sicht: Die juristischen Abhandlungen erschoepfen sich in Fragen der Gesetzesauslegung, verbunden mit gelegentlichen rechtspolitischen Empfehlungen. Wird hingegen das Thema Betrug in den Wirtschaftswissenschaften behandelt, so im Rahmen realitatsferner Konzepte, die Juristen bei den von ihnen geforderten Entscheidungen wenig helfen. Gerade aber die Methodik der OEkonomen koennte den Juristen vor Augen fuhren, welche oekonomischen Anreize und gesellschaftlichen Konsequenzen die Entscheidung fur die eine oder die andere Rechtsauffassung mit sich bringt. In dieser Forschungslucke verbindet diese Arbeit Erkenntnisse der Informationsoekonomik mit der juristischen Diskussion um den Betrugsstraftatbestand.
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Moeglichkeit eroeffnet, eine sogenannte Onlinehauptversammlung durchzufuhren. Damit wurde eine Vielzahl neuer rechtlicher Fragen geschaffen, derer sich der Autor in der Arbeit annimmt. Die in 118 Abs. 1 S. 2 AktG eingeraumte Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung der Online-HV bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Der Autor arbeitet zunachst deren Inhalt heraus und befasst sich mit den Grenzen der Gestaltungsfreiheit. Anschliessend stellt er dar, welche Probleme bei der Durchfuhrung einer Online-HV bestehen und zeigt Gestaltungsmoeglichkeiten auf, die eine geordnete Durchfuhrung sicherstellen. Schliesslich wird untersucht, inwiefern Fehler bei der Ausgestaltung und Durchfuhrung der Online-HV das Anfechtungsrisiko erhoehen und Schadensersatzanspruche gegen die Gesellschaft ausloesen koennen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die rechtlichen Risiken der Online-HV durch eine geeignete rechtliche und technische Ausgestaltung minimieren lassen, und verdeutlicht gleichzeitig, wie sich das Recht der Online-HV in das Aktienrecht einfugt.
Der seit 2002 geltende Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) regelt bewusst blosse Grundsatze guter Unternehmensfuhrung. Die jungsten Empfehlungen zu mehr Vielfalt ("Diversity") in Vorstand, Aufsichtsrat und Fuhrungsfunktionen und insbesondere zur angemessenen Beteiligung von Frauen haben eine gesellschaftspolitische Debatte uber die Vertretung von Frauen in Managementpositionen angestossen sowie eine Reihe von neuen rechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Arbeit liegen daher zwei wesentliche Zielsetzungen zugrunde, die in zwei Teilen eroertert werden: Im ersten Teil der Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie die geltenden Regelungen und insbesondere die Empfehlungen des Kodex zu mehr Vielfalt (Diversity) auszulegen sind. Im zweiten Teil werden die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Auslegung und die zu Kodex-Verstoessen ergangene hoechstrichterliche Rechtsprechung untersucht. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und inwieweit Vorstand und Aufsichtsrat ein unternehmerisches Ermessen bzw. ein vergleichbarer Spielraum bei Auslegung und Anwendung des Kodex zustehen.
Der Verein "Fundare e. V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens" hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie beinhaltet in ihrer sechsten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten "6. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum" gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Gestaltungsmoeglichkeiten mit Hilfe von Stiftungen.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verjahrung auf die Burgschaft, die Gesamtschuld und den Schuldbeitritt. Anlass fur die Untersuchung gaben die mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 einhergehenden AEnderungen des Verjahrungsrechts, deren Folgen bisher nur fragmentarisch eroertert worden sind. In drei Abschnitten widmet sich der Verfasser eingehend dem Verjahrungsbeginn, der Durchsetzbarkeit und den Regressanspruchen. Nach ausfuhrlicher Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass die Verjahrungsreform im Hinblick auf die Mehrpersonenkonstellationen de lege lata nur als Teilerfolg gewertet werden kann. Der Autor pladiert fur eine Angleichung des Gesamtschuldregresses an den Beauftragtenregress de lege ferenda und schliesst seine Ausfuhrungen mit einem Gesetzesvorschlag ab.
In recent years financial conglomerates have been established throughout Europe. This horizontal diversification has attracted a great deal of attention in the banking and insurance sector, and has alarmed the supervisory authorities and the European Commission. Financial Conglomerates: New Rules for New Players? gives a broad, innovative survey of the following aspects: it analyzes different sets of definitions of financial conglomerates, groups, consolidation criteria, etc., testing the practical effects of these definitions on the basis of a detailed relational database; although the benefits of financial conglomerates are straightforward, it is clear that quite a number of potential risks cannot be ignored; moreover, the differences in regulation of the solvency requirements for banks, insurance companies and investment firms are analyzed in order to look for a possible approach for calculating the necessary level of solvency for financial conglomerates. Audience: Required reading for practitioners as well as academic researchers in both the financial and the insurance markets. Strategic as well as regulatory perspectives are relevant disciplines.
In this updated edition, author Nicola Jentzsch provides an in-depth analysis of the economics and regulation of financial privacy. You get a comparative overview of credit reporting systems in the US and in the 27 member states of the European Union. This is the "most in-depth study of the history and economics of credit reporting to date," according to David Medine, former Associate Director of the U.S. Federal Trade Commission. |
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