![]() |
![]() |
Your cart is empty |
||
Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich fur fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulassigkeit neuartiger Nutzungsphanomene im Internet ist. Unter Berucksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Veroeffentlichen urheberrechtlich geschutzter Inhalte im Internet eine Einwilligung ihres Anbieters in Anschlussnutzungen begrundet. Veranschaulicht wird ferner, welche technischen Schutzmassnahmen ein Inhalteanbieter im Internet ergreifen muss, um die Interpretation seines konkludenten Verhaltens als Einwilligung zu verhindern. Einige typische Fallgestaltungen der Onlinewerknutzung werden schliesslich in Anwendung der ermittelten Voraussetzungen auf das Vorliegen einer Einwilligung uberpruft, und es wird so deren Praxistauglichkeit verdeutlicht.
Die Dynamik in der Entwicklung des Risikomanagements von Kreditinstituten ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen der Bankenaufsicht unverandert hoch. Mit der im Kreditwesengesetz verankerten Prufungspflicht fur den Jahresabschlussprufer der jeweiligen Institute ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements fur den Berufsstand der Wirtschaftsprufer eine besondere Herausforderung. Diese erfordert einen flexiblen, theoretisch fundierten Prufungsansatz sowie geeignete Kriterien. In dieser Arbeit werden mit Fokus auf die Zinsanderungsrisiken im Anlagebuch umfassende Kriterien fur einen hypothesengestutzten heuristischen Prufungsansatz abgeleitet, die die aufsichtlichen Anforderungen konkretisieren und zudem die Aspekte des kreditwirtschaftlichen Risikomanagements, insbesondere des Risikomanagementregelkreislaufs, angemessen einbeziehen.
Mit 55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingefuhrt - wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere mit Urteil vom 9.12.2010 die Rechte des Fiskus im Insolvenzverfahren weiter gestarkt. Noch bei Einfuhrung der InsO 1999 hatte sich der Gesetzgeber bewusst fur die Abschaffung des Fiskusvorrechts entschieden. In dieser Arbeit werden die Hintergrunde zur Aufnahme des Fiskusvorrechts in die Konkursordnung, die Entwicklung und der aktuelle Stand des Fiskusvorrechts im deutschen Insolvenzrecht untersucht. Die vom Gesetzgeber vorgebrachten Grunde zur Wiedereinfuhrung uberzeugen dabei nicht. Das Fiskusvorrecht ist insbesondere mit dem Glaubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, dessen Dogmatik dazu ebenfalls naher beleuchtet wird.
Die Arbeit erstreckt sich auf eine gesellschafts- und strafrechtliche Pflichtenanalyse verantwortlicher Bankakteure vor dem Hintergrund der Banken- und Finanzkrise in den Jahren 2007/2008. Sie widmet sich nach einer oekonomischen Metaanalyse und einer Tatsachensichtung dieser Krise den Problemkreisen, die sich aus dem Spannungsfeld internationaler finanzwirtschaftlicher Bankgeschafte und dem im deutschen Strafgesetzbuch normierten 266 ergeben. Letztendlich zeigt die Arbeit, dass es sich bei den gepruften wirtschaftlichen Sachverhalten um wirtschaftliche Konstruktionen in Verfolgung regularer Bankgeschafte handelt, bei denen Entscheidungstrager aus dem Bankmanagement Pflichten aus 93 AktG gravierend verletzt haben. Daruber hinaus macht sie deutlich, dass sich diese unter den 266 StGB subsumieren lassen.
Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder - treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt. Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.
Die Arbeit untersucht das Verhaltnis der bundesrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches zu den kommunalrechtlichen Regelungen uber Burgerbegehren und Burgerentscheid: Welchen Spielraum lasst der Bundesgesetzgeber den Landern in der Ausgestaltung und Anwendung ihrer Vorschriften uber direktdemokratische Entscheidungen zu Fragen der Bauleitplanung? Im Rahmen einer rechtlichen Analyse im klassisch-dogmatischen Sinn beleuchtet die Verfasserin die Vereinbarkeit direktdemokratischer Entscheidungen mit dem Abwagungsgebot sowie weiteren bedeutenden Massstabsnormen des BauGB. Die Arbeit leistet einen weiterfuhrenden Beitrag zu der Debatte um die Starkung direktdemokratischer Elemente auf kommunaler Ebene. Sie ist aber auch baurechtlich wertvoll: In der Darstellung der hier untersuchten Problematik erscheinen die Massstabsnormen des BauGB in einem klareren Licht.
Die Geschichte der Investmentaktiengesellschaft mit veranderlichem Kapital ist im deutschen Recht noch jung. Gesellschaften dieses besonderen Typs der Aktiengesellschaft koennen erst seit 2004 gegrundet werden. Der Gesetzgeber stand dieser Rechtsform lange Zeit ablehnend gegenuber, da ihre Einfuhrung eine Abkehr von der strengen, auf dem System des festen Grundkapitals beruhenden Dogmatik des Aktienrechts erfordert. Diese Arbeit soll einen Beitrag zur Scharfung der Konturen der Investmentaktiengesellschaft mit veranderlichem Kapital leisten. Untersucht werden neben den aktienrechtlichen Besonderheiten der Investmentaktiengesellschaft auch die investmentrechtlichen Gestaltungsmoeglichkeiten. Der Arbeit liegt das Investmentgesetz in der Fassung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes zugrunde. Auf die Neuerungen des Diskussionsentwurfs des AIFM-Umsetzungsgesetzes wird im Rahmen eines Ausblicks eingegangen.
Diese Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vorstandsvergutung innerhalb einer faktisch abhangigen AG an der wirtschaftlichen Entwicklung der Muttergesellschaft ausgerichtet werden kann. Hierzu wird zunachst ein UEberblick uber die verschiedenen praxisrelevanten Vergutungsmodelle verschafft. Anschliessend wird das Spannungsverhaltnis zwischen den Regelungen und Wertungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts auf der einen Seite und den spezifischen Regelungen und Wertungen des Aktienkonzernrechts auf der anderen Seite aufgezeigt. Es wird sodann der Versuch unternommen, diesen sich hieraus ergebenden Normenkonflikt praxistauglich aufzuloesen.
In seiner Arbeit beschaftigt sich der Autor zuerst mit der Frage, wann im Fall des Befasstseins mehrerer Arzt-Partner an einem schadenbringenden Behandlungsauftrag ein Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung vorliegt, welcher die Haftung ausschliesst. Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Inhalt und der Wirkung des 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Altverbindlichkeitenhaftung ( 8 Abs. 1 S. 2 PartGG i. V. m. 130 HGB). Der Verfasser zeigt hier eine bislang in der Literatur nicht diskutierte Haftungsproblematik "de lege lata" auf, die sich in Fallen ergeben kann, in denen ein ehemals bei der Partnerschaft angestellter Arzt dieser als Sozius beitritt. Im dritten Kapitel beleuchtet der Verfasser zunachst die Moeglichkeiten einer allgemeinen Rechtsscheinhaftung im Partnerschaftsrecht und befasst sich anschliessend mit Inhalt und Wirkung des 8 Abs. 2 PartGG in der allgemeinen Rechtsscheinhaftung
Der Investitionsschutz hat sich auf voelkerrechtlicher Ebene in den letzten Jahrzehnten rasant fortentwickelt. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz der gerechten und billigen Behandlung zu. Diese Arbeit soll einen Beitrag zur Konkretisierung des Inhalts und Umfangs des Grundsatzes leisten. Zu diesem Zweck wird der Grundsatz anhand einer umfassenden Vertragsanalyse, einer Darstellung und Auswertung der Rechtsprechung sowie einer Abgrenzung zu anderen voelkergewohnheitsrechtlichen und voelkervertragsrechtlichen Grundsatzen untersucht. Dabei ergeben sich einerseits Ansatze zur Konkretisierung des Grundsatzes durch Herausbildung einzelner Fallgruppen. Andererseits zeigt sich eine Tendenz hin zu einer umfassenden Interessenabwagung zwischen den Parteien im Einzelfall.
Das Themengebiet Compliance hat innerhalb der letzten Jahre einen rasanten Bedeutungszuwachs erfahren. Diese Untersuchung leistet einen Beitrag zur Konkretisierung der Compliance-Pflichten im Konzern. Konkret wird der Frage nachgegangen, unter welchen Umstanden das geschaftsfuhrende Organ einer herrschenden Gesellschaft fur Compliance-Verstoesse in Tochtergesellschaften haftet. Ziel ist es, die rechtlich notwendigen und rechtlich zulassigen Massnahmen des geschaftsfuhrenden Organs der herrschenden Gesellschaft genauer zu bestimmen. Die Arbeit geht dabei von der Pramisse aus, dass es sich bei der herrschenden Gesellschaft um eine GmbH oder eine AG handelt, welche eine einheitliche Leitung im Sinne von 18 AktG ausubt. Im Ergebnis entwickelt die Arbeit einen Mindeststandard der notwendigen Compliance-Massnahmen im Konzern.
Der Netzanschluss ist einer der zentralen Bausteine der Netzregulierung. Er ist die technische und rechtliche Voraussetzung, um die Netze fur den Bezug oder Absatz von Energie nutzen zu koennen. Im Mittelpunkt der Rechtsfragen stehen dabei die divergierenden Interessen der Netzbetreiber und der Anschlussnehmer. Hat der Anschlussnehmer das Wahlrecht hinsichtlich der Netzebene? Wann kann der Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern? Diese und weitere Rechtsfragen, die sich aus dem Netzanschluss von Arealnetzen, Industriebetrieben und Erzeugungsanlagen nach der KraftNAV ergeben, sind Gegenstand der Arbeit.
Developments within various sub-fields of international law influence international investment law, but changes in investment law also have an impact on the evolution of other fields within international law. Through contributions from leading scholars and practitioners, this book analyses specific links between investment law and other sub-fields of international law such as the law on armed conflict, human rights, sustainable development, trade, development and EU law. In particular, this book scrutinises how concepts, principles and rules developed in the context of such sub-fields could inform the content of investment law. Solutions aimed at resolving problems in other settings may provide instructive examples for addressing current problems in the field of investment law, and vice versa. The underlying question is whether key sub-fields of public international law, notably international investment law, are open to cross-fertilisation, or, whether they are evolving further into self-contained regimes.
Wenn es infolge eines Fehlers beim Zustandekommen von Boersengeschaften zu nicht marktgerechten Preisen kommt, spricht man von Mistrades. Die Boersen sehen hierfur in ihren Geschaftsbedingungen regelmassig Aufhebungsmoeglichkeiten vor. Diese Arbeit untersucht oeffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte einer Aufhebung. Im oeffentlich-rechtlich ausgestalteten Boersenhandel wird die Vertragsaufhebung als Verwaltungsakt eingeordnet. Dies fuhrt zur Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Eigentumsfreiheit. Die AEhnlichkeit eines Mistrades mit den Anfechtungsgrunden des Burgerlichen Gesetzbuches leitet zu einer privatrechtlichen Beurteilung sowie dem Aufsuchen von Gestaltungsmoeglichkeiten im Mehrpersonenverhaltnis. Schliesslich werden die einzelnen Mistrade-Regelungen der deutschen Boersen behandelt.
Die Arbeit befasst sich mit dem gesellschaftsrechtlichen Minderheitenschutz in der Personenhandelsgesellschaft bei der Entscheidung uber die Gewinnthesaurierung. Sie setzt sich im ersten Schritt mit den vertragsrechtlichen Grundlagen der Mehrheitsmacht auseinander. Wichtigste Erkenntnis ist, dass die Entscheidung uber die Gewinnthesaurierung nicht kernbereichsrelevant ist. Im Anschluss werden die Treuepflichtschranken fur die Stimmrechtsausubung in Abweichung von der herrschenden Meinung verscharft. Im zweiten Teil der Untersuchung wird die Entscheidung in die Unternehmensgruppe verlagert. Dort werden die Grenzen zulassiger Einflussnahme in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Bezugsrechtsausschluss im Kapitalgesellschaftsrecht prazisiert.
Die Arbeit untersucht zunachst, inwiefern uber das nationale Lauterkeitsrecht formloser Musterschutz uber die sachlichen und zeitlichen Grenzen des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters hinaus gewahrt werden kann. Sodann befasst sich die Untersuchung mit der Problematik, inwiefern Lauterkeitsrecht zum Schutz von Gemeinschaftsmarken herangezogen werden kann. Dabei wird auch die Frage einer moeglichen Ausweitung der Aktivlegitimation im Bereich des lauterkeitsrechtlichen Kennzeichenschutzes infolge der Umsetzung der UGP-Richtlinie untersucht. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass - ausserhalb des Schutzes vor Zuordnungsverwirrungen - bei konsequenter Berucksichtigung europarechtlicher Vorgaben jeweils nur ein geringer Anwendungsbereich fur das nationale Lauterkeitsrecht gegeben ist.
Der Verein Fundare e.V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen. Sie beinhaltet in ihrer siebten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten 7. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Wurdigung der letztjahrigen Entwicklungen im Stiftungsrecht durch die Stiftungsrechtsreform 2002, wobei auch die aktuell viel diskutierten Themen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht nicht vernachlassigt werden.
Nearly all major global financial centres have developed systems of consumer financial dispute resolution. Such systems aim to assist parties to resolve a growing number of monetary disputes with financial institutions. How governments and self-regulatory organizations design and administer financial dispute resolution mechanisms in the context of increasingly turbulent financial markets is a new area for research and practice. Consumer Financial Dispute Resolution in a Comparative Context presents comparative research about the development and design of these mechanisms in East Asia, North America and Europe. Using a comparative methodology and drawing on empirical findings from a multi-jurisdictional survey, Shahla F. Ali examines the emergence of global principles that influence the design of financial dispute resolution models, considers the structural variations between the ombuds and arbitration systems, and offers practical proposals for reform.
Die Arbeit untersucht die konventionsrechtliche Anwendbarkeit und Reichweite der aus Art. 6 Abs. 1 EMRK fliessenden Verfahrensgarantien der Selbstbelastungsfreiheit, der angemessenen Verfahrensdauer und der Akteneinsicht im Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Das Ergebnis wird mit der Verfahrensausgestaltung in Deutschland und England verglichen. Ferner wird die Rezeption der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) in der deutschen und englischen Finanzrechtsprechung beleuchtet. Englisches wie deutsches Steuerverfahrensrecht werden den Vorgaben des EGMR hinsichtlich der Selbstbelastungsfreiheit und des Gebots einer angemessenen Verfahrensdauer nicht vollstandig gerecht. Hinsichtlich des Rechts auf Akteneinsicht genugen beide Steuerverfahrensordnungen den konventionsrechtlichen Anforderungen, nicht jedoch das englische Strafverfahrensrecht im Falle eines Steuerstrafverfahrens. Englische wie deutsche Finanzrechtsprechung verleihen den untersuchten Gewahrleistungen nur unzureichend Wirkung.
Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs hat die Mobilitat von Gesellschaften in Europa gefoerdert. Immer haufiger nutzen Unternehmen die Moeglichkeit zur Grundung einer Gesellschaft nach auslandischem Recht. Die Autorin untersucht die steuerliche Behandlung dieser sogenannten Scheinauslandsgesellschaften, die im Steuerrecht als doppelansassige Kapitalgesellschaften bezeichnet werden. Dazu gehoert die Frage nach der Qualifikation im Rahmen des Katalogs des 1 Abs. 1 KStG. Behandelt werden zudem Probleme im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung. Die Arbeit widmet sich ferner Fragen der Rechnungslegung bzw. Buchfuhrungspflicht sowie der Regelung zur steuerlichen Organschaft in den 14 ff. KStG und schliesst mit Ausfuhrungen zur Behandlung von Drittstaatengesellschaften.
Die Arbeit befasst sich mit der quotalen Haftung der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft, insbesondere einer Fonds-GbR. Im Fall einer betragsmassigen Begrenzung der Haftung sind die Anleger besser gestellt als bei einer nur prozentualen Haftungsbeschrankung. Die Haftungsquoten sind stets an dem durch Tilgungsleistungen der Gesellschaft und Verwertungserloese gesunkenen aktuellen Stand der Gesellschaftsverbindlichkeit zu bemessen. Die Glaubiger koennen wahlen, ob sie als erstes Gesellschafter persoenlich in Anspruch nehmen oder die Zwangsvollstreckung in das Fondsgrundstuck betreiben. Befriedigt ein Gesellschafter den Glaubiger im Umfang seiner Haftungsquote an der aktuellen Verbindlichkeit, geht die Glaubigerforderung gemass 774 Abs. 1 S. 1 BGB analog in entsprechendem Umfang auf den Gesellschafter uber. Da die quotal beschrankte Haftung der Anleger bewirkt, dass sie nur als Teilschuldner fur die Gesellschaftsverbindlichkeiten haften, bestehen ahnlich wie bei der Partenreederei und der Wohnungseigentumergemeinschaft grundsatzlich keine Freistellungs- und Ruckgriffsanspruche der Anleger untereinander.
Die Arbeit befasst sich mit spezifischen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der Ltd. & Co. KG. Der Autor legt zunachst dar, dass der Zulassigkeit dieser Form der Typenvermischung - auch im Vergleich zur UG & Co. KG - keine Bedenken entgegenstehen. Anschliessend setzt er sich mit Besonderheiten der handelsregisterlichen Behandlung der Ltd. & Co. KG auseinander. Im Rahmen einer Untersuchung zur Kapitalerhaltung der Ltd. & Co. KG wird gezeigt, dass eine analoge Anwendung des fur die GmbH & Co. KG entwickelten Kapitalschutzes ausscheidet. Die Loesung ist folglich durch ausdehnende Anwendung englischen Kapitalgesellschaftsrechts zu suchen. Abschliessend wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter und Directors der Ltd. der Durchgriffshaftung unterliegen koennen.
Als einer von wenigen EU- und OECD-Mitgliedstaaten hat Deutschland gegenwartig keine Regelungen zur steuerlichen Foerderung privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung. Dabei ware die Einfuhrung derartiger Regelungen sehr wunschenswert. In der Arbeit wird untersucht, welche europarechtlichen Vorgaben bei der steuerlichen Foerderung von Forschung und Entwicklung zu beachten sind. Der Autor arbeitet verschiedene rechtliche Ausgestaltungsmoeglichkeiten einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsfoerderung heraus und unterzieht diese konkreten Ansatze sodann einer europarechtlichen Prufung nach Massgabe der Grundfreiheiten und des Beihilfenrechts. |
![]() ![]() You may like...
The Evolution of Supplementary Pensions…
James Kolaczkowski, Michelle Maher, …
Hardcover
R4,717
Discovery Miles 47 170
Malan On Bills Of Exchange, Cheques And…
Francois Retief Malan, Joseph Thomas Pretorius, …
Paperback
International Investment Protection and…
Stephan W. Schill, Christian J. Tams
Hardcover
R4,048
Discovery Miles 40 480
|