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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Der Verein "Fundare e. V., Gemeinnutziger Verein zur Foerderung des Stiftungswesens" hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einer aufbluhenden Stiftungskultur in Deutschland beizutragen. Dazu sollen insbesondere die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen des Stiftens erforscht werden. Der Erfullung dieser Aufgabe dient die Zeitschrift "Die Stiftung - Jahreshefte zum Stiftungswesen". Sie beinhaltet in ihrer sechsten Ausgabe vor allem die Vortrage, die auf dem von Fundare e.V. veranstalteten "6. Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universitat Bochum" gehalten wurden. Daruber hinaus haben noch weitere Beitrage Aufnahme gefunden. Es werden nicht nur eingehend zivilrechtliche, sondern auch verwaltungs- und steuerrechtliche Problematiken des Stiftungsrechts beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Gestaltungsmoeglichkeiten mit Hilfe von Stiftungen.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verjahrung auf die Burgschaft, die Gesamtschuld und den Schuldbeitritt. Anlass fur die Untersuchung gaben die mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 einhergehenden AEnderungen des Verjahrungsrechts, deren Folgen bisher nur fragmentarisch eroertert worden sind. In drei Abschnitten widmet sich der Verfasser eingehend dem Verjahrungsbeginn, der Durchsetzbarkeit und den Regressanspruchen. Nach ausfuhrlicher Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass die Verjahrungsreform im Hinblick auf die Mehrpersonenkonstellationen de lege lata nur als Teilerfolg gewertet werden kann. Der Autor pladiert fur eine Angleichung des Gesamtschuldregresses an den Beauftragtenregress de lege ferenda und schliesst seine Ausfuhrungen mit einem Gesetzesvorschlag ab.
In recent years financial conglomerates have been established throughout Europe. This horizontal diversification has attracted a great deal of attention in the banking and insurance sector, and has alarmed the supervisory authorities and the European Commission. Financial Conglomerates: New Rules for New Players? gives a broad, innovative survey of the following aspects: it analyzes different sets of definitions of financial conglomerates, groups, consolidation criteria, etc., testing the practical effects of these definitions on the basis of a detailed relational database; although the benefits of financial conglomerates are straightforward, it is clear that quite a number of potential risks cannot be ignored; moreover, the differences in regulation of the solvency requirements for banks, insurance companies and investment firms are analyzed in order to look for a possible approach for calculating the necessary level of solvency for financial conglomerates. Audience: Required reading for practitioners as well as academic researchers in both the financial and the insurance markets. Strategic as well as regulatory perspectives are relevant disciplines.
In this updated edition, author Nicola Jentzsch provides an in-depth analysis of the economics and regulation of financial privacy. You get a comparative overview of credit reporting systems in the US and in the 27 member states of the European Union. This is the "most in-depth study of the history and economics of credit reporting to date," according to David Medine, former Associate Director of the U.S. Federal Trade Commission.
Challenges facing central bankers are expertly examined and analyzed. The book explores monetary policy and financial crisis as well as insolvency, collective action clauses, international mediation, and management of central banks. The author has worked as an economist at the Monetary and Economic Department of the Bank for International Settlements and as an international mediator for the Secretariat of the G10 Ministers and Governors.
Die Edition des Nachschlagewerks des Reichsgerichts - Gesetzgebung des Deutschen Reichs wird mit den Banden 5 bis 7 fortgesetzt mit der Rechtssprechungsubersicht zum Handels- und Gesellschaftsrecht, das zu dem auch international viel beachteten Wirtschaftsrecht Deutschlands gehoerte. Die Bande 5 bis 7 sind in sich vollstandig und enthalten keine Verweisungen auf die fruheren Bande der Edition. Das 1897 neu gefasste Handelsgesetzbuch legte zusammen mit der Judikatur des Reichsgerichts die Grundlagen fur das moderne deutsche Firmen-, handelsrechtliche Arbeitsrecht (Handlungsgehilfen), Handelsvertreterrecht und das Recht der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Einen breiten Raum nimmt die Judikatur zum Aktienrecht ein, die auch heute noch von grosser Bedeutung ist, wie das 2007 erschienene Werk "Aktienrecht im Wandel" zeigt. Die Judikatur zu den Handelsgeschaften stellt die Verbindung zum Schuldrecht des BGB her. Die Rechtsprechung zum 1898 novellierten Genossenschaftsgesetz und zum Gesetz uber die Gesellschaften mit beschrankter Haftung spiegelt die Bedeutung und die Wandlungen dieser Gesellschaftsform wahrend der Kaiserzeit, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit wieder. Band 6 enthalt die Reichsgerichts-Judikatur zu den besonderen handelsrechtlichen Regelungen des Schuld- und Sachenrechts wie zum Seehandelsrecht. Breit dokumentiert sind die Urteile zu den Handelsbrauchen, zum Annahmeverzug des Kaufers und zur Untersuchungs- und Rugepflicht des Kaufers. Weitere wichtige Regelungsbereiche betreffen das Kommissions- und Speditionsrecht, das Lager- und Frachtgeschaft sowie die seehandelsrechtlichen Institutionen.
Regulation is a key concern of industries, consumers, citizens, and
governments alike. Building on the success of the first edition,
Understanding Regulation, Second Edition provides the reader with
an introduction to key debates and discussions in the field of
regulation from a number of disciplinary perspectives, looking
towards law, economics, business, political science, sociology, and
social administration.
Die Dissertation befasst sich mit dem Skontrofuhrer als zentraler Institution des Prasenzhandels an den deutschen Wertpapierboersen. Trotz der Elektronisierung des Boersenhandels hat die Rechtsfigur des Skontrofuhrers, der insbesondere fur die Vermittlung und Boersenpreisermittlung im Prasenzhandel verantwortlich zeichnet, seine Berechtigung zwar nicht verloren, jedoch in den letzten Jahren sowohl in tatsachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht weitreichende AEnderungen erfahren. Insbesondere die Boersenrechtsreformen durch das Vierte Finanzmarktfoerderungsgesetz und das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geben Anlass, die Stellung des Skontrofuhrers, der die vormalige Rechtsfigur des Kursmaklers abgeloest hat, eingehend zu beleuchten.
The severe global financial crisis of 2008 could not be overcome without government interventions through industrial policy. This timely book analyses industrial policy from the perspectives of trade law and economics under the WTO system. The author expertly examines both general tools of protecting and supporting domestic producers and specific topics like special economic zones, localization, greening measures and creative economy. In addition to legal texts and jurisprudence, this book extensively utilizes other WTO materials to show what is actually discussed in WTO meetings and forums on relevant issues. Where applicable, the author advances practical recommendations for 'right' or 'optimal' industrial policy in certain contexts based on trade rules, case law and some countries' real experiences. The author concludes this work with some thoughts on concrete actions to be taken at the WTO and national levels and in academic circles in order to better tackle industrial policy issues.
The seventeenth edition of Accounting Standards introduces students to the principles of the International Financial Reporting Standards. Changes brought about by new and revised standards have once again been incorporated in this latest edition, mainly relating to the new IFRS 16 on leases. The accounting principles are illustrated through questions that gradually increase in their degree of difficulty. This approach facilitates the students’ understanding of these principles and allows them to get to grips with financial statements in a practical manner. This edition of Accounting Standards is intended to satisfy the students’ requirements while at the same time reducing the lecturers’ workload.
Bei der gerichtsnahen Mediation hilft ein im konkreten Rechtsstreit nicht zur Entscheidung berufener Richter den Konfliktparteien, im Wege der Mediation eine Loesung ihres Konflikts herbeizufuhren. Die Arbeit befasst sich neben einer umfassenden Auseinandersetzung mit der gerichtsnahen Mediation im Allgemeinen mit einer Darstellung und Auswertung der bisherigen Modellversuche zur Implementierung der gerichtsnahen Mediation in das gerichtliche Verfahren sowie mit der Zulassigkeit einer flachendeckenden Einfuhrung der gerichtsnahen Mediation. Daruber hinaus wird der Entwurf einer gesetzlichen Regelung der gerichtsnahen Mediation erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Betrachtung der gerichtsnahen Mediation in der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
Der Autor untersucht den Problemkreis der Liquiditatszusage in Abgrenzung zu anderen Kreditsicherungsmitteln, insbesondere zur Patronatserklarung. Es wird der Frage nachgegangen, ob und wie eine einmal erteilte Zusage wieder ruckgangig gemacht werden kann und inwieweit dies von der wirtschaftlichen Situation der unterstutzten Gesellschaft abhangig ist. Den Abschluss bildet die Untersuchung des rechtlichen Schicksals der Zusage im Falle der Insolvenz der Gesellschaft. Dieser Problemkreis ist nicht zuletzt durch die jungst ergangene "Sportgate-Entscheidung" des BGH in den Fokus der OEffentlichkeit geruckt.
Die Mitwirkung des Bauherrn ist gerade bei Bauvertragen essentiell wichtig. Ohne sie kann ein komplexes Bauprojekt oft nicht erfolgreich realisiert werden. Die Arbeit beschaftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen unterlassener Mitwirkung des Bauherrn (z.B. fehlende Plane, mangelhafte Vorleistung, verspatete Freigabe usw.). Ausgehend von der allgemeinen werkvertragsrechtlichen Einordnung der Mitwirkungshandlungen des Bestellers als blosse Obliegenheiten untersucht die Arbeit, ob dieses System im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB aufrechtzuerhalten ist. Wahrend die Mehrheit der Literatur und Rechtsprechung die zur Erstellung des Bauwerks erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Bauherrn weitestgehend zu echten Pflichten heraufstuft, kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass am Obliegenheitsmodell des BGB in weiten Teilen festzuhalten ist. Begrundet wird dies mit einer dogmatischen Analyse des gesetzlichen Systems unter Berucksichtigung der besonderen Interessenlagen der am Bau beteiligten Parteien.
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Bieter, der die UEbernahme eines anderen Unternehmens angekundigt oder gar schon ein konkretes UEbernahmeangebot abgegeben hat, sich von den dadurch ausgeloesten Rechtsfolgen wieder befreien kann, etwa mittels Widerrufs, Anfechtung oder Rucktritts. Das WpUEG beantwortet diese Frage nur dahingehend, dass der Bieter das Angebot jedenfalls nicht unter eine Bedingung stellen darf, deren Eintritt er selbst herbeifuhren kann. Ob sich der Bieter von etwaigen, durch die blosse Ankundigung des Angebots ausgeloesten Rechtsfolgen wieder befreien kann, lasst das Gesetz sogar ganzlich offen. Neben der aus wissenschaftlicher Sicht notwendigen dogmatischen Analyse hat die Klarung der aufgeworfenen Fragestellungen auch eine erhebliche Relevanz fur die Praxis. Denn mangels eindeutiger Rechtslage und hoechstrichterlicher Rechtsprechung besteht insoweit eine kaum zumutbare Rechtsunsicherheit, die vor allem fur den Bieter auch erhebliche finanzielle Risiken in sich birgt.
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der seit dem 1. Mai 2004 vollzogenen ersten Phase der EU-Osterweiterung auf die grenzuberschreitende Dienstleistungserbringung von Unternehmen und Staatsangehoerigen aus den MOE-Beitrittsstaaten. Der besondere Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der hierdurch eingetretenen arbeitsgenehmigungs- und aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten im Bereich des Baugewerbes. Insbesondere dieser Wirtschaftssektor ist von den Beschrankungen durch die UEbergangsbestimmungen betroffen, da hier die groessten Stoerungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt befurchtet wurden.
Die Arbeit befasst sich mit dem interpersonalen Korrespondenzprinzip im Einkommenssteuerrecht. Kernaussage dieses Prinzips ist, dass bestimmte Leistungen zwischen zwei Steuerpflichtigen, insbesondere Unterhalts- und Versorgungsleistungen, hinsichtlich ihrer Abziehbarkeit auf Geberseite und der Steuerbarkeit auf Empfangerseite entsprechend zu behandeln sein sollen. Der Autor stellt das interpersonale Korrespondenzprinzip anhand der tragenden verfassungsrechtlichen Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Frage und gelangt unter Berucksichtigung des Leistungsfahigkeitsprinzips und des mit ihm verbundenen Grundsatzes der Individualbesteuerung zu dem Ergebnis, dass eine interpersonale Korrespondenz lediglich Folge, nicht aber Voraussetzung einer sachgerechten Besteuerung nach der individuellen Leistungsfahigkeit sein kann.
Aktienoptionen sind eine an den Aktienkurs gekoppelte Vergutungsform. Ihr Einsatz soll die Mitarbeiter zugunsten des Aktienkurses zur Mehrleistung motivieren und an das Unternehmen binden. Der Bindung dienen primar Wartefristen fur die Ausubung der Optionen in Kombination mit Klauseln, die zum Verfall bei der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses fuhren. Daneben besteht das Risiko, dass die Optionen infolge fallender Aktienkurse voellig wertlos werden. Bilden sie einen variablen Vergutungsbestandteil, steht die Austauschgerechtigkeit auf dem Spiel. Die gesellschaftsrechtlich gewunschten Zwecke stehen im Spannungsfeld zu den Schutzzwecken des Arbeitsrechts. Die Arbeit analysiert die Vielzahl der typischen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Probleme bei Ausgabe von Aktienoptionen. Der innovative Schwerpunkt liegt in der breiten AGB-Kontrolle der verschiedensten Vertragsgestaltungen und der Untersuchung, in welchem Umfang das Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer verlagert werden darf.
Die Harmonisierung der direkten Steuern ist ausserst muhsam. Auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gibt es kaum Fortschritte. Eigentlicher Motor der Harmonisierung war in den letzten Jahren der Europaische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat Massnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen sie ihre nationalen Steuerrechtsordnungen vor dem europaischen Steuerwettbewerb abschotten wollten, regelmassig fur gemeinschaftsrechtswidrig erklart. Dadurch hat er den Druck auf die Mitgliedstaaten, von sich aus Massnahmen der Harmonisierung zu setzen, erhoeht. In letzter Zeit ist der Eindruck entstanden, der EuGH hatte seine Rechtsprechung geandert und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten erhoeht. Derartige Entwicklungen werden mit den Vorschlagen einzelner europaischer Politiker in Zusammenhang gebracht, die Kompetenz des EuGH auf dem Gebiet des Steuerrechts zu uberdenken. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie weit der EuGH seine Rechtsprechung auf dem Gebiet des Steuerrechts tatsachlich geandert hat.
Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsguterkauf ins BGB eingefuhrt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem "normalen" Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den unterschiedlichen persoenlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmassigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenubergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB uber den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rugeobliegenheit des 377 HGB kommt noch eine massgebliche Funktion zu. Als Konsequenz aus diesem Befund wird die UEberfuhrung einer an das UN-Kaufrecht angelehnten Untersuchungs- und Rugeobliegenheit ins BGB vorgeschlagen und begrundet, deren persoenlicher Anwendungsbereich die beidseitige Unternehmereigenschaft nach 14 BGB sein soll.
Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die "gemeinnutzige Familienstiftung". Dahinter steht der Wunsch vieler Stifter, steuerbegunstigte Zwecke zu foerdern und zugleich die rein privatnutzige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang eine rechtsfahige Stiftung burgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell unterstutzen darf, ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnutzig und die daran anknupfenden steuerlichen Vergunstigungen zu gefahrden. Im Zentrum der Arbeit steht die Vorschrift des 58 Nr. 5 AO. Danach wird die Steuervergunstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch hoechstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nachsten Angehoerigen zu unterhalten, ihre Graber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Arbeit widmet sich insbesondere dem Angemessenheitserfordernis und der Frage, ob und in welchem Umfang Stiftungsertrage uber die Grenzen des 58 Nr. 5 AO hinaus fur die Versorgung der Stifterfamilie verwendet werden durfen.
Um Anreize fur Immobilieninvestitionen zu schaffen, wurde in der Vergangenheit haufig das Steuerrecht als Lenkungsmittel gewahlt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Begriffe Investition und Subvention definiert und die Investitionslenkung durch Mittel des Steuerrechts beschrieben. Aufgrund der besonderen Bedeutung der steuerlichen Immobilienfoerderung wird exemplarisch die Subvention von Investitionen in Einzelimmobilien und in geschlossene Immobilienfonds in ihren verschiedenen Formen und Wirkungsweisen dargestellt und die verschiedenen rechtlichen und steuerrechtlichen Probleme bei der Investition in Einzelimmobilien und geschlossene Immobilienfonds aufgezeigt. Die steuerrechtliche Problematik wird zudem in den verfassungsrechtlichen Kontext gestellt und dabei insbesondere das Leistungsfahigkeitsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip in den Vordergrund geruckt. Insgesamt wird die Praxis der Investitionslenkung durch das Steuerrecht in Frage gestellt. |
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