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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Bieter, der die UEbernahme eines anderen Unternehmens angekundigt oder gar schon ein konkretes UEbernahmeangebot abgegeben hat, sich von den dadurch ausgeloesten Rechtsfolgen wieder befreien kann, etwa mittels Widerrufs, Anfechtung oder Rucktritts. Das WpUEG beantwortet diese Frage nur dahingehend, dass der Bieter das Angebot jedenfalls nicht unter eine Bedingung stellen darf, deren Eintritt er selbst herbeifuhren kann. Ob sich der Bieter von etwaigen, durch die blosse Ankundigung des Angebots ausgeloesten Rechtsfolgen wieder befreien kann, lasst das Gesetz sogar ganzlich offen. Neben der aus wissenschaftlicher Sicht notwendigen dogmatischen Analyse hat die Klarung der aufgeworfenen Fragestellungen auch eine erhebliche Relevanz fur die Praxis. Denn mangels eindeutiger Rechtslage und hoechstrichterlicher Rechtsprechung besteht insoweit eine kaum zumutbare Rechtsunsicherheit, die vor allem fur den Bieter auch erhebliche finanzielle Risiken in sich birgt.
Die Arbeit befasst sich mit dem interpersonalen Korrespondenzprinzip im Einkommenssteuerrecht. Kernaussage dieses Prinzips ist, dass bestimmte Leistungen zwischen zwei Steuerpflichtigen, insbesondere Unterhalts- und Versorgungsleistungen, hinsichtlich ihrer Abziehbarkeit auf Geberseite und der Steuerbarkeit auf Empfangerseite entsprechend zu behandeln sein sollen. Der Autor stellt das interpersonale Korrespondenzprinzip anhand der tragenden verfassungsrechtlichen Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Frage und gelangt unter Berucksichtigung des Leistungsfahigkeitsprinzips und des mit ihm verbundenen Grundsatzes der Individualbesteuerung zu dem Ergebnis, dass eine interpersonale Korrespondenz lediglich Folge, nicht aber Voraussetzung einer sachgerechten Besteuerung nach der individuellen Leistungsfahigkeit sein kann.
Aktienoptionen sind eine an den Aktienkurs gekoppelte Vergutungsform. Ihr Einsatz soll die Mitarbeiter zugunsten des Aktienkurses zur Mehrleistung motivieren und an das Unternehmen binden. Der Bindung dienen primar Wartefristen fur die Ausubung der Optionen in Kombination mit Klauseln, die zum Verfall bei der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses fuhren. Daneben besteht das Risiko, dass die Optionen infolge fallender Aktienkurse voellig wertlos werden. Bilden sie einen variablen Vergutungsbestandteil, steht die Austauschgerechtigkeit auf dem Spiel. Die gesellschaftsrechtlich gewunschten Zwecke stehen im Spannungsfeld zu den Schutzzwecken des Arbeitsrechts. Die Arbeit analysiert die Vielzahl der typischen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Probleme bei Ausgabe von Aktienoptionen. Der innovative Schwerpunkt liegt in der breiten AGB-Kontrolle der verschiedensten Vertragsgestaltungen und der Untersuchung, in welchem Umfang das Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer verlagert werden darf.
Die Harmonisierung der direkten Steuern ist ausserst muhsam. Auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gibt es kaum Fortschritte. Eigentlicher Motor der Harmonisierung war in den letzten Jahren der Europaische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat Massnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen sie ihre nationalen Steuerrechtsordnungen vor dem europaischen Steuerwettbewerb abschotten wollten, regelmassig fur gemeinschaftsrechtswidrig erklart. Dadurch hat er den Druck auf die Mitgliedstaaten, von sich aus Massnahmen der Harmonisierung zu setzen, erhoeht. In letzter Zeit ist der Eindruck entstanden, der EuGH hatte seine Rechtsprechung geandert und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten erhoeht. Derartige Entwicklungen werden mit den Vorschlagen einzelner europaischer Politiker in Zusammenhang gebracht, die Kompetenz des EuGH auf dem Gebiet des Steuerrechts zu uberdenken. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie weit der EuGH seine Rechtsprechung auf dem Gebiet des Steuerrechts tatsachlich geandert hat.
The purpose of this book is to set out the principles and conceptual issues of International Financial Reporting Standards (IFRS). In addition, the book includes schematic summaries of the accounting and disclosure requirements of the applicable accounting standards.
Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsguterkauf ins BGB eingefuhrt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem "normalen" Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunachst mit den unterschiedlichen persoenlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmassigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenubergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB uber den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rugeobliegenheit des 377 HGB kommt noch eine massgebliche Funktion zu. Als Konsequenz aus diesem Befund wird die UEberfuhrung einer an das UN-Kaufrecht angelehnten Untersuchungs- und Rugeobliegenheit ins BGB vorgeschlagen und begrundet, deren persoenlicher Anwendungsbereich die beidseitige Unternehmereigenschaft nach 14 BGB sein soll.
Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die "gemeinnutzige Familienstiftung". Dahinter steht der Wunsch vieler Stifter, steuerbegunstigte Zwecke zu foerdern und zugleich die rein privatnutzige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang eine rechtsfahige Stiftung burgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell unterstutzen darf, ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnutzig und die daran anknupfenden steuerlichen Vergunstigungen zu gefahrden. Im Zentrum der Arbeit steht die Vorschrift des 58 Nr. 5 AO. Danach wird die Steuervergunstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch hoechstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nachsten Angehoerigen zu unterhalten, ihre Graber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Arbeit widmet sich insbesondere dem Angemessenheitserfordernis und der Frage, ob und in welchem Umfang Stiftungsertrage uber die Grenzen des 58 Nr. 5 AO hinaus fur die Versorgung der Stifterfamilie verwendet werden durfen.
Understanding Money Laundering and Illicit Financial Flows provides the reader with an easy entry into this complex subject. The book explains the concepts of money laundering and illicit financial flows, and also outlines strategic responses to deal with them. Understanding Money Laundering and Illicit Financial Flows explains the crimes and forms of money laundering and illicit financial transfers; mechanisms used to launder money; curbing, investigation and monitoring measures; and asset forfeiture. It also considers new strategic approaches to combating this crime. Understanding Money Laundering and Illicit Financial Flows includes clear illustrations, useful statistical information, explanations of frequently used terms, a comprehensive bibliography of sources and recommended reading for further reference.
Um Anreize fur Immobilieninvestitionen zu schaffen, wurde in der Vergangenheit haufig das Steuerrecht als Lenkungsmittel gewahlt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Begriffe Investition und Subvention definiert und die Investitionslenkung durch Mittel des Steuerrechts beschrieben. Aufgrund der besonderen Bedeutung der steuerlichen Immobilienfoerderung wird exemplarisch die Subvention von Investitionen in Einzelimmobilien und in geschlossene Immobilienfonds in ihren verschiedenen Formen und Wirkungsweisen dargestellt und die verschiedenen rechtlichen und steuerrechtlichen Probleme bei der Investition in Einzelimmobilien und geschlossene Immobilienfonds aufgezeigt. Die steuerrechtliche Problematik wird zudem in den verfassungsrechtlichen Kontext gestellt und dabei insbesondere das Leistungsfahigkeitsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip in den Vordergrund geruckt. Insgesamt wird die Praxis der Investitionslenkung durch das Steuerrecht in Frage gestellt.
The turmoil in financial markets that resulted from the 2007 subprime mortgage crisis in the United States indicates the need to dramatically transform regulation and supervision of financial institutions. Would these institutions have been sounder if the 2004 Revised Framework on International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards (Basel II accord)-negotiated between 1999 and 2004-had already been fully implemented? Basel II represents a dramatic change in capital regulation of large banks in the countries represented on the Basel Committee on Banking Supervision: Its internal ratings-based approaches to capital regulation will allow large banks to use their own credit risk models to set minimum capital requirements. The Basel Committee itself implicitly acknowledged in spring 2008 that the revised framework would not have been adequate to contain the risks exposed by the subprime crisis and needed strengthening.This crisis has highlighted two more basic questions about Basel II: One, is the method of capital regulation incorporated in the revised framework fundamentally misguided? Two, even if the basic Basel II approach has promise as a paradigm for domestic regulation, is the effort at extensive international harmonization of capital rules and supervisory practice useful and appropriate? This book provides the answers. It evaluates Basel II as a bank regulatory paradigm and as an international arrangement, considers some possible alternatives, and recommends significant changes in the arrangement.
Gemass 310 HGB kann anstelle der Vollkonsolidierung die quotale Konsolidierung eines Unternehmens erfolgen, wenn es von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und mindestens einem konzernaussenstehenden Unternehmen gemeinsam gefuhrt wird. Eine umfassende Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs gemeinsame Fuhrung hat weder die Literatur bisher erreicht, noch war die Rechtsprechung mit ihr befasst. Diese Arbeit entwickelt daher eine Bestimmung des Begriffs unter juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und untersucht Fragestellungen, die sich - abhangig von der Rechtsform des gemeinsam gefuhrten Unternehmens - im Bilanz- und Gesellschaftsrecht in diesem Zusammenhang ergeben.
Der Wettbewerb auf internationalen Absatz-, Kapital- und Arbeitsmarkten zwingt deutsche Unternehmen unter anderem zu erhoehter Flexibilitat bei ihrer Fuhrungs- und Unternehmensorganisation. In jungerer Vergangenheit haben einige namhafte deutsche Unternehmen versucht, diesen Anforderungen durch die Einfuhrung virtueller Holdingstrukturen gerecht zu werden. Dies hat zu Diskussionen in der OEffentlichkeit gefuhrt. Gegenstand dieser Arbeit ist die aktienrechtliche und konzernrechtliche Zulassigkeit der virtuellen Holding. Unter anderem werden die Moeglichkeiten zur Delegation von Aufgaben, zur Organisation des Vorstands, der nachgeordneten Fuhrungsebenen und der Unternehmensbereiche sowie Fragen der Haftung von Vorstanden und sonstigen Fuhrungskraften behandelt.
Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins fur vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder UEbergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Massgeblichkeit des EG-Rechts fur nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebuhrenfinanzierter Spartenkanale. Unter Berucksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime fur die fragliche Gebuhrenfinanzierung als nicht einschlagig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befurchtet, "Danaergeschenk" fur die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt - als Kehrseite einer schmalen Kompetenzubertragung - eine Souveranitatsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhaltnismassigkeitsprufung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
Zum 01.01.2005 muss der Gesetzgeber einen Konflikt beilegen, der seit nunmehr 50 Jahren besteht und seit uber 20 Jahren das Bundesverfassungsgericht beschaftigt. Das hierzu notwendige Gesetz soll Gleichheit bei der Besteuerung der Altersvorsorge von Beamten und gesetzlich Rentenversicherten herbeifuhren. Die Arbeit nahert sich der Reformaufgabe sowohl aus juristischer wie aus volkswirtschaftlicher Sicht. Den Schwerpunkt bildet die Entwicklung eines deterministischen, mikrooekonomischen Gruppensimulationsmodells. Gestutzt auf Einkommensverlaufsschatzungen werden die Verteilungswirkungen des Gesetzesentwurfes offen gelegt. Die ausgearbeitete Alternative verdeutlicht, wie eine UEberhoehung der Steuerbelastung von Zwischengenerationen sowie Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
Durch das Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetz (WpUEG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung fur oeffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingefuhrt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des 29 Abs. 2 WpUEG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehoeren, in besonderen Fallen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung fur die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Moeglichkeit hat, auf die Stimmrechtausubung des Dritten Einfluss zu nehmen. 30 WpUEG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestande. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestande zu untersuchen.
Scandals in financial institutions, weakness in the world economy, and volatility in financial markets bring to the fore issues of regulation and consumer protection. This comparative survey of how investors are currently protected in a range of European countries and the USA is set in an accessible theoretical framework. It will be invaluable for academics and students involved in the analysis of financial markets and regulation as well as practitioners in financial institutions and regulatory authorities.
Der Zusammenschluss mehrerer Bauunternehmen in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zahlt heutzutage zur taglichen Praxis bei der Realisierung einzelner Infrastrukturprojekte und anderer Grossprojekte in der Bauwirtschaft. Obwohl die Grunde zur Bildung einer ARGE mannigfaltiger Natur sein koennen, handelt es sich bei dieser Unternehmenskooperation stets um ein projektbezogenes Zweckbundnis. Aus diesem Charakteristikum einer ARGE ergeben sich eine Reihe gesellschafts- und steuerrechtlicher Fragestellungen. Zur Bewaltigung dieser Probleme hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine gangige ARGE-Praxis entwickelt, die im Ergebnis eine Rechtsform "sui generis" hat entstehen lassen. Das Ziel der Untersuchung ist es, die wesentlichen Grundzuge der rechtlichen Gestaltung einer ARGE und deren Besteuerung aufzuzeigen und einer kritischen Analyse zu unterziehen.
Treuhand und Unterbeteiligung werden herkoemmlich als zwei verschiedene Formen der Beteiligung an Gesellschaftsanteilen betrachtet. Sie werden rechtlich in unterschiedlicher Weise behandelt. Ob angesichts der Gemeinsamkeiten beider Rechtsinstitute an dieser Auffassung festgehalten werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Die rechtliche Behandlung von Treuhand und Unterbeteiligung wird anhand einzelner Bereiche des Gesellschafts- und des Steuerrechts eroertert. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob die fur die unmittelbaren Gesellschafter geltenden Vorschriften auf Treugeber und Unterbeteiligte als bloss mittelbar Beteiligte anzuwenden sind und inwieweit sich in diesem Zusammenhang Unterschiede im Gesellschafts- und im Steuerrecht ergeben.
Die Arbeit untersucht die Wirkungsweise des "allgemeinen" verbraucherschutzenden Widerrufsrechts gemass 355 BGB einschliesslich ihrer rechtspolitischen, verfahrensrechtlichen und praktischen Bezuge. Diese Wirkungsweise ist nach der Integration fast des gesamten Verbraucherprivatrechts in das BGB durch die Schuldrechtsreform von massgebender Bedeutung fur alle "besonderen" Widerrufsrechte, die innerhalb wie ausserhalb des BGB auf 355 BGB verweisen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht das Anliegen, die normative Funktionsweise der verbraucherschutzenden Widerrufsrechte ausgehend von der Verbrauchererklarung als ausschliessliches widerrufsrechtliches Bezugsobjekt zu erklaren. Im Rahmen der Darstellung der hoechst komplexen Rechtslage der Widerrufsrechte im europaischen und deutschen Verbraucherschutzrecht behandelt der Autor auch Grundsatzfragen des Problemkomplexes "Europaisches Verbraucherschutzrecht und BGB".
Immer starker werden private Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet, die vielfaltigsten Hilfsdienste fur den Staat - zumeist unentgeltlich - wahrzunehmen. Diese Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, welche finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber hierbei zu beachten hat. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob beziehungsweise inwieweit der von der Sonderabgabenrechtsprechung des BVerfG vertretene verfassungsrechtliche Vorrang der Steuer, das sogenannte Steuerstaatsprinzip, auch in den Fallen einer solchen Indienstnahme Privater beachtet werden muss.
Das heutige Wucherverbot der 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer fur das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Zins-Wucher-Gesetzgebung den wesentlichen Ausgangspunkt fur die modernen Individualwucherbestimmungen. Vor allem jene Gesetzgebung und deren Veranderung in diesem Jahrhundert zeigt beispielhaft, wie sehr neue wirtschaftspolitische "Dogmen", allgemeinwirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und die Legislative miteinander verknupft waren. Gegenstand dieser entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung ist sowohl die Verdeutlichung der unmittelbaren Vorgeschichte des 138 II BGB, als auch die Darstellung jener engen Abhangigkeiten von rasanter wirtschaftlicher Entwicklung des 19. Jahrhunderts und sich dem anpassenden radikalen gesetzgeberischen Reaktionen. Zugleich wird die Suche des Gesetzgebers nach einer normierten Schnittmenge zwischen ungezugeltem Fortschrittsglauben und "liberalistischer Ideologie" einerseits und effektivem Schutz vor - vornehmlich auf dem Land auftretender - wucherischer Ausbeutung andererseits beleuchtet.
Alastair Hudson's The Law of Finance brings together, for the first time, in a single volume, the whole of international finance, as understood in English law. The volume is divided into two halves with section one considering the principles of the law of finance and section two considering the full range of modern financial techniques in their legal context. By explaining key concepts and practical issues, examining core principles and analysing the key areas of financial practice and the effects of the global meltdown, Professor Hudson provides an unparalleled work of breadth of scope and wealth of detail.
Die faktische Monopolstellung der Deutschen Telekom AG bei Ortsgesprachen fordert geradezu ein kommunales Engagement auf dem lokalen Telekommunikationsmarkt. Diese wissenschaftliche Eroerterung beschaftigt sich hauptsachlich mit den rechtlichen Fragestellungen, die sich kommunalen Telekommunikationsunternehmen stellen. Hierbei werden die Probleme, die sich aus dem Verfassungs-, Telekommunikations- sowie dem privaten und kommunalen Wirtschaftsrecht in diesem Zusammenhang ergeben, intensiv diskutiert. Zudem werden auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem lokalen Telekommunikationsmarkt untersucht. |
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