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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Financial law > General
Der Tagungsband zu Ehren von Prof. Dr. Gunther Kuhne enthalt Beitrage zum Energieregulierungs- und Wirtschaftsrecht. Die Beitrage untersuchen aktuelle Rechtsentwicklungen, die von wesentlicher Bedeutung fur das deutsche und europaische Energie- und Wirtschaftsrecht sind. Sie gehen der Frage nach, wie der Wechsel der Stromerzeugung von Kernenergie und Kohle hin zu erneuerbaren Energien rechtssicher gestaltet werden kann und in welchem Umfang Mitgliedstaaten die Energieregulierung normativ ausgestalten koennen, ohne die unionsrechtlichen Vorgaben zu verletzen. Die Beitrage analysieren zudem, welche Spielraume fur umlagefinanzierte Foerdersysteme die neue Rechtsprechung des EuGH zum EEG 2012 eroeffnet und inwieweit die jungsten Entscheidungen des EuGH noch Raum fur eine Investitionsschutz-Schiedsgerichtsbarkeit lassen, z.B. im Rahmen des Energiecharta-Vertrags.
This book discusses the socio-legal tax state and its relationship to development, inequality and the transnational. 'Fiscal Sociology' commenced in 1918 when Joseph A. Schumpeter examined the links between capitalism and taxation, arguing that fiscal pressures on governments led directly to the development of tax collection, and the burgeoning growth of capitalist economies. The identification of taxation as an important component of capitalism has continued to change the way that theoretical sociologists conceptualise tax. This book documents the history of this literature to provide a summary of the topic for scholars seeking a bridge between taxation law and contextual, historical, and anthropological analyses of the development of the state, more generally. Whilst Schumpeter's insights have been celebrated over the past one hundred years, taxation has slipped from the agenda of many scholarly disciplines, in relation to analyses of poverty, globalisation, and equality. Fiscal Sociology at the Centenary fills this gap. The implications of this literature for taxation law in the United Kingdom, in particular, are considered.
This book analyzes the impact of Solvency II. In recent years, EU legislators have sought to introduce fundamental reforms. Whether these reforms were indeed fundamental is critically investigated with regard to a post-crisis piece of financial legislation affecting the EU's largest institutional investors: Solvency II. Namely, the last financial and economic crisis, the worst financial catastrophe of the last decade, revealed that financial law in particular was not sufficiently mature to maintain the existence of a robust and trust-worthy financial system that could protect society from economic decline. The work also makes concrete recommendations on achieving a more sustainable future. As such, it offers a valuable resource for anyone who is interested in the financial system, the EU political economy, insurance, sustainability, and Critical Legal Studies.
The book provides a critical analysis of the legal mechanisms that help shape the capitalist system, and also makes proposals for deploying these tools in a different manner.Although often disguised in difficult legal jargon, in reality the main legal building blocks of the prevailing capitalist socio-economic system are simple, the most important being: (1) money; (2) the company form and (3) (neo)liberal state organization aimed at making markets as free as possible for the entrepreneurial sector. Having been used to create the socio-economic order over 2-3 centuries, the legal systems that helped shape capitalist societies around the globe have also contributed to a variety of fundamental problems that remain unaddressed by the capitalist system itself, such as ever-mounting public and private debt, pollution and climate change, an increasing polarization between rich and poor and a globally unjust fiscal order. By proposing alternative uses for the tools of law that shape capitalism, the book also makes proposals for dealing with these matters.
Im Jahr 2016 hat der BGH der versicherungsnehmenden Gesellschaft einer D&O-Versicherung infolge einer Abtretung des Freistellungsanspruchs durch versicherte Organmitglieder einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Grundlage von 108 Abs. 2 VVG zugesprochen. Ausgehend davon untersucht die Autorin Direktanspruche der Aktiengesellschaft in den Konstellationen der Insolvenz, Zwangsvollstreckung und Abtretung. Sie kommt unter Betrachtung der Rechtsnatur der D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung fur fremde Rechnung und Anerkennung der Gesellschaft als Dritter im Sinne der 100 ff. VVG zu dem Schluss, dass ihr in Innenhaftungsfallen in den drei Konstellationen ein deckungsrechtlicher Zahlungsanspruch gegen den Versicherer zustehen kann, nicht hingegen ein vertraglicher Anspruch.
Die Publikation verschafft einen UEberblick uber die derzeitige Rechtslage und die Defizite der Verbandssanktionierung in materieller und auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Sie beschaftigt sich im Rahmen der Unternehmenssanktionierung mit der Frage, ob ein neues Gesetz sui generis sowie neue Sanktionen gegenuber Unternehmen eingefuhrt und wie etwaige Sanktionsinstrumente oder das Verfahrensrecht gegenuber Unternehmen ausgestaltet werden sollen. Weiterhin untersucht die Autorin, ob zukunftig auch Konzerne unter den Unternehmensbegriff zu fassen sind und wie Compliance- Programme im Rahmen der Sanktionierung Berucksichtigung finden koennen. Zusatzlich werden weitere Verbesserungsvorschlage de lege ferenda diskutiert und die europaischen und internationalen Einflusse dabei in den Blick genommen.
Das Buch befasst sich mit einem Teilbereich der Rechtsnachfolge in Familienunternehmen. Das Bestimmungsvermachtnis gibt dem Erblasser die Moeglichkeit, in seinem Testament einen Kreis von Vermachtnisnehmern zu benennen und die endgultige Bestimmung des Vermachtnisnehmers und Unternehmensnachfolgers nach seinem Tod auf einen Dritten zu ubertragen. Auf diese Weise erlangt der Erblasser die Moeglichkeit, dass auch nach dem Erbfall eintretende Umstande bei der Rechtsnachfolge in das Unternehmen Berucksichtigung finden koennen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, welche Rechte das Bestimmungsvermachtnis den beteiligten Personen vermittelt und wie der Erblasser durch eine gezielte Testamentsgestaltung Einfluss auf die jeweiligen Rechtspositionen nehmen kann, um eine moeglichst sachgerechte Nachfolgeplanung sicher zu stellen.
Prufzeiten gemass Anhang 3 des EBM sind mangels wissenschaftlicher Evaluation fur Plausibilitatsverfahren nicht verwertbar und im Rahmen von Honorarruckforderungen der Kassenarztlichen Vereinigungen rechtlich nicht nutzbar. AErzte, die mit entsprechenden Ruckforderungsbescheiden konfrontiert werden, haben gegen diese Bescheide unmittelbare Abwehranspruche aus Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfang einzelne AErzte gegen Prufzeiten aus Anhang 3 des EBM verstossen haben.
Das Personengesellschaftsrecht ist durch die besonders enge Verbundenheit der Gesellschafter gepragt. Was passiert aber, wenn diese Vertrauensgrundlage erschuttert wird? Der BGH lehnt eine vereinfachte Gesellschaftertrennung durch Hinauskundigung (Ausschluss ohne Grund) ab. Hinauskundigungsklauseln sind nach standiger Rechtsprechung grundsatzlich sittenwidrig. Diese Publikation erforscht, wie der Gesellschafterausschluss praxisnah gestaltet werden kann. Die Autorin setzt sich zunachst kritisch mit der Rechtsprechung des BGH auseinander und entwickelt dann einen neuen, praxistauglichen Loesungsansatz, der auf einer alleinigen Ausubungskontrolle der Ausschlussentscheidung basiert. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Untersuchung des liberalen US-amerikanischen Gesellschaftsrechts.
Dieses Buch befasst sich mit der Bedeutung des angloamerikanischen Rechtsbegriffs "Trust". Trotz der Fremdheit des Trusts im deutschen Zivilrecht werden dennoch Ausschuttungen an Trustbegunstigte, die in Deutschland steuerlich ansassig sind, einer Besteuerung unterworfen. Der Autor begrundet durch Aufzeigen der Funktionsvielfalt des Trusts, warum die gelegentliche Einordnung als blosses Steuervermeidungsinstrument dem Rechtsinstitut in seiner Vielseitigkeit in keiner Weise Rechnung tragt. Weiterhin analysiert er die derzeitige Besteuerung des Trusts in Deutschland im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie aus ertragsteuerlicher Hinsicht einschliesslich der Zurechnungsbesteuerung nach 15 AStG umfassend. Der Autor veranschaulicht, wie eine konsistente und austarierte Besteuerung von Trusts in Deutschland aussehen koennte und widmet sich der Problematik des gleichzeitigen Eingreifens von Schenkungsteuer und Einkommensteuer bei Trustausschuttungen.
Aufgrund der Verflechtung der unterschiedlichen Rechtsregime ist das kommunale Aufsichtsratsmitglied Pflichtenkonflikten ausgesetzt: Es fragt sich zum einen, ob die gesellschaftsrechtliche Weisungsfreiheit durch Weisungsbefugnisse der oeffentlichen Hand durchbrochen werden kann. Zum anderen steht der grundsatzlichen Verschwiegenheitspflicht des Mandatstragers ein Informationsbedurfnis des oeffentlichen Gesellschafters gegenuber. Der Autor pruft in diesem Zusammenhang, ob angesichts der jungsten Novellierung des Informationsprivilegs der oeffentlichen Hand in 394, 395 AktG Restriktionen angezeigt sind. Des Weiteren kommt er zu dem Ergebnis, dass zahlreiche der in den Gemeindeordnungen der Lander angelegten Berichtspflichten dem gesellschaftsrechtlich vorgezeichneten Rechtsrahmen nicht genugen.
Der Gefahrubergang entscheidet im Exportgeschaft unter anderem uber die Preisgestaltung und die Obliegenheit, die Ware gegen Transportschaden zu versichern. Die Untersuchung entwickelt die wesentlichen Leitgedanken des hier so genannten Gefahrtragungsrechts des UN-Kaufrechts. Zentral sind die Erkenntnisse, dass der Gefahrbegriff streng verschuldensunabhangig zu bestimmen ist und dass kein relevanter Zusammenhang zwischen der Gefahrtragung und dem Inhalt der Lieferpflicht des Verkaufers besteht. Diese Pramissenbildung ermoeglicht eine stringente Auslegung der Einzelvorschriften, beispielsweise zur Wechselwirkung zwischen Pflichtverletzung und Gefahrtragung. Ferner kann nunmehr der Anwendungsbereich der praktisch besonders wichtigen Gefahrtragung beim Versendungskauf trennscharf definiert werden.
Das Spannungsfeld zwischen bestehenden Regelungsstrukturen und der Entstehung innovativer Finanzierungsformen gibt Anlass, sich mit der Bedeutung der finanzmarktaufsichtsrechtlichen Ziele im Hinblick auf die praktische Entwicklung neuer Geschaftsmodelle in der Kreditwirtschaft auseinanderzusetzen. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob die Etablierung der Mikrofinanzierung und der Online-Kreditvermittlungsplattformen, auch Crowdlending genannt, als innovative Finanzierungsformen die Schutzzwecke der Finanzmarktaufsicht beeintrachtigten. Dabei erfasst er insbesondere die Genehmigungspflicht nach 32 KWG. Nach einer Wurdigung des jeweiligen Vertragsverhaltnisses und unter Berucksichtigung einer am Zweck der Rege-lungen orientierten Auslegung kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Crowdlending im Gegensatz zur Mikrofinanzierung bei der Fremdkapitalver-gabe im KKMU- sowie im Existenzgrundungssektor die Schutzguter der Finanz-marktaufsicht nicht beruhrt.
Die chinesische Fusionskontrolle wurde von den entsprechenden Gesetzen in Deutschland und der EU beeinflusst. Der genauere Blick und Vergleich offenbart jedoch, dass sich die chinesische Fusionskontrolle in Bezug auf Gesetzgebung und Praxis von den einschlagigen Vorschriften in Deutschland und der EU unterscheidet. In diesem Band diskutiert und analysiert die Autorin die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle aus rechtsvergleichender Sicht. Unterschiede gibt es bei der grundlegenden Frage nach dem Kontrollerwerb. Wichtige Themen wie der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen, die Grundung von Gemeinschaftsunternehmen, die Umstrukturierung von Konzernunternehmen und die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften auf die digitale Wirtschaft weisen ebenfalls unterschiedliche Sichtweisen auf.
Vorzugslasten stossen in der Bevoelkerung zunehmend auf Widerstand. Die Autorin greift diese gesellschaftliche Spannung auf und befasst sich mit der Frage, inwieweit Vorzugslasten rechtlich notwendiger Bestandteil der oeffentlichen Abgaben sind. Dabei beleuchtet sie zum einen verfassungsrechtliche Regelungen und widmet sich hierbei insbesondere dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Frage, inwiefern eine Nicht-Erhebung von Vorzugslasten eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellt. Durch die ganzheitlich angestellte Untersuchung liefert die Autorin eine wertvolle Methode, die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Vorzugslast zu erkennen. Zum anderen untersucht sie im Rahmen des europaischen Beihilferechts, inwiefern eine Nicht-Erhebung einen beihilferechtlichen Tatbestand erfullt.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde der Einsatz von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug in der Abgabenordnung festgeschrieben ( 88 AO). Durch den flachendeckenden Einsatz von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug besteht die Gefahr struktureller Vollzugsdefizite. Ziel der Publikation ist es daher, zu untersuchen, inwieweit die eingesetzten Risikomanagementsysteme im Hinblick auf strukturell prufungsfreie Raume kontrolliert werden koennen. Ausgehend von einer verfassungsrechtlichen Analyse des Einsatzes von Risikomanagementsystemen im Steuervollzug unternimmt die Publikation den Versuch, auf rechtspolitischer Ebene eigene Reformuberlegungen zur Verbesserung der derzeitigen Rechtslage und Praxis anzustellen und auszuarbeiten.
In a globalizing world, national borders are frequently crossed. Moreover, flexibility is a key skill in the knowledge economy of the 21st century. Accordingly, an increasing number of workers can be labelled as 'highly mobile', which are persons that combine various forms of work (on-call contracts, employment agency work, platform-work, teleworking etc.) that are carried out in several countries. This book provides an in-depth analysis of a current and pressing problem for an increasing group of working people, whose social (security) protection is unclear or even non-existent. The main rule of EU social security law prescribes that the law of the Member State where the person works applies. When there are several work countries involved, the multi-activity rule of Article 13 of Regulation 883/2004 is to be applied. According to this conflict rule, the applicable social security legislation is to be determined by the place of work or the place of residence. Which of these two connecting factors is decisive in situations of high mobility? The rather simple question of where is the highly mobile worker socially insured may become a difficult one. The consequences for highly mobile workers and their employers are that social rights and obligations are not only sometimes difficult to determine, one could also question whether the applicable legislation as determined by the conflict rules of Regulation 883/2004 is appropriate for a certain highly mobile situations. While some problems are more of a technical-legal nature, others rather stem from procedural and administrative issues. How could these problems be addressed by EU social security law? With many forms of flexible work and work activities increasingly being performed in several Member States, it seems more important than ever to map out mobility-related issues that highly mobile workers may encounter and to explore possible routes towards more legal certainty regarding their social security protection. That is exactly what the research presented in this book aims to attain.
Die Qualifikation von Einzelverfahren als insolvenzrechtliche Annexver-fahren ist auch nach Einfugung des neuen Art. 6 EuInsVO nicht eindeutig geklart. Klare Voraussetzungen diesbezuglich sind jedoch im Hinblick auf eine Vielzahl prozessualer Fragen, die innerhalb der Regelungswerke der EuInsVO und der EuGVVO teils variieren, mehr als wunschenswert. Insbesondere betrifft dies die an die Qualifikation des Verfahrens anknupfende Gerichtszu-standigkeit. Die Autorin entwickelt konkrete Kriterien, die als Voraussetzungen einer insolvenzrechtlichen Qualifikation kumulativ erfullt werden mussen und widmet sich dieser Qualifikation anhand ausgewahlter deutscher Einzelverfah-ren. Daneben erfolgt eine Wurdigung einzelner prozessualer Detailfragen sowie des neuen Art. 6 EuInsVO.
Das aktienrechtliche Beschlussmangelrecht ist seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Die Autorin greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, ob und wie die Nichtigkeitsgrunde des 241 AktG reformiert werden sollten. Der Untersuchungsansatz der Autorin basiert auf einer Beleuchtung der Nichtigkeitsgrunde aus drei Perspektiven. Neben der Historie der Nichtigkeitsgrunde eruiert die Autorin die Nichtigkeitsgrunde de lege lata auf ihre Funktion und Konsistenz und stellt die Konsequenzen einer Abschaffung der Nichtigkeitskategorie dar. Mit dem klaren Verdikt einer Daseinsberechtigung der ex lege eintretenden Nichtigkeit befasst sich die Autorin mit bestehenden Reformansatzen und prasentiert anschliessend basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen einen eigenen Reformvorschlag zur kunftigen Ausgestaltung der Nichtigkeitsgrunde im Aktienrecht.
Nearly all major global financial centres have developed systems of consumer financial dispute resolution. Such systems aim to assist parties to resolve a growing number of monetary disputes with financial institutions. How governments and self-regulatory organizations design and administer financial dispute resolution mechanisms in the context of increasingly turbulent financial markets is a new area for research and practice. Consumer Financial Dispute Resolution in a Comparative Context presents comparative research about the development and design of these mechanisms in East Asia, North America and Europe. Using a comparative methodology and drawing on empirical findings from a multi-jurisdictional survey, Shahla F. Ali examines the emergence of global principles that influence the design of financial dispute resolution models, considers the structural variations between the ombuds and arbitration systems, and offers practical proposals for reform.
Nachlassinsolvenzverfahren mit Auslandsberuhrung werfen an der Schnittstelle zwischen internationalem Insolvenzrecht und internationalem Erbrecht eine Reihe dogmatischer Fragestellungen auf. Nach einer historischen und rechtsvergleichenden Untersuchung erfolgt eine Einordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens im Anwendungsbereich der Europaischen Insolvenzverordnung sowie des autonomen internationalen Insolvenzrechts. Sodann geht der Autor der Frage nach, wie ein Nachlassinsolvenzverfahren auch bei Anwendbarkeit eines auslandischen Erbrechts als "hybrides" Nachlassinsolvenzverfahren durchgefuhrt werden kann. Der Band schliesst mit einer Untersuchung der Problemstellungen im Fall einer Nachlassspaltung und fasst die wesentlichen Ergebnisse in Thesenform zusammen.
Many companies that have become household names have avoided billions in taxes by 'parking' their valuable intellectual property (IP) assets in holding companies located in tax-favored jurisdictions. In the United States, for example, many domestic companies have moved their IP to tax-favored states such as Delaware or Nevada, while multinational companies have done the same by setting up foreign subsidiaries in Ireland, Singapore, Switzerland, and the Netherlands. In this illuminating work, tax scholar Jeffrey A. Maine teams up with IP expert Xuan-Thao Nguyen to explain how the use of these IP holding companies has become economically unjustified and socially unacceptable, and how numerous calls for change have been made. This book should be read by anyone interested in how corporations - including Gore-Tex, Victoria's Secret, Sherwin-Williams, Toys-R-Us, Apple, Microsoft, and Uber - have avoided tax liability with IP holding companies and how different constituencies are working to stop them.
The Bank of England and the Government Debt recounts the surprising history of the Bank of England's activities in the government securities market in the mid-twentieth century. The Bank's governor, Montagu Norman, had a decisive influence on government debt management policy until he retired in 1944, and established an auxiliary market in government securities outside the Stock Exchange during the Second World War. From the early 1950s, the Bank, concerned about inadequate market liquidity, became an increasingly active market-maker in government securities, rescuing the commercial market-makers in the Stock Exchange several times. The Bank's market-making activities often conflicted with its monetary policy objectives, and in 1971, it curtailed them substantially, while avoiding the damaging effects on liquidity in the government securities market that it had feared. Drawing heavily on archival research, William A. Allen sheds light on little-known aspects of central banking and monetary policy.
Die Publikation behandelt die jungsten Entwicklungen der Managerhaftung sowie ausgewahlte rechtliche Probleme der D&O-Versicherung. Schwerpunkte der Analyse bilden vor allem die Rechtmassigkeit des sog. Claims-made-Prinzips, die Verteilung einer nicht ausreichenden Versicherungssumme unter den Versicherten sowie die Rechtsfolgen bei kollidierenden Subsidiaritatsklauseln. Neben weiteren Aspekten der D&O-Versicherung ist zudem der Pflichtselbstbehalt gemass 93 Abs. 2 S. 3 AktG Gegenstand der Untersuchung.
Der BGH hat - im Anschluss an ein Urteil des BVerfG zur Reichweite des Aktieneigentums - in seiner Frosta-Entscheidung aus dem Jahr 2013 die von ihm entwickelten Grundsatze zum Anlegerschutz beim regularen Delisting nach mehr als zehn Jahren aufgegeben. Nachdem es in der Folge der wenig uberzeugenden Entscheidung zu einer wahren Delisting-Flut gekommen war, trat der Gesetzgeber auf den Plan und normierte im November 2015 den Anlegerschutz beim regularen Delisting umfassend im BoersG neu. Die Arbeit skizziert zunachst die Entwicklung des Anlegerschutzes in der Rechtsprechung bis zum Einschreiten des Gesetzgebers und setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des BVerfG und des BGH auseinander. Im Anschluss beleuchtet der Autor umfassend den Anlegerschutz unter der gesetzlichen Neuregelung und zeigt verbleibende Schwachen sowie Verbesserungsbedarf auf. |
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