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Die Abrechnungen von bankublichen Auftragen und Dienstleistungen
gehoeren zu den wesentlichen Grundlagen des Geschaftsverkehrs
zwischen Kreditinstituten und deren Kunds?aft. Dieses
Fachbuch?ihrtjeden Bankangestellten und jeden in Handel und Indu-
strie Tatigen, der mit Banken zu tun hat, zur Beherr5Chung des
Bankrechnens. Es eignet sich sowohl fur den Bankpraktiker als auch
fur den Bankkunden als Unterrichts- und als Nachschlagewerk. Das
"Bankrechnen" so11 den jungen Mitarbeitern Kreditwesennicht nur die
Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die zur Anfertigung
praXIsublicher Ab- rechnungen erforderlich sind; sondern vor allem
den alteren Berufsangeh?rigen als Fachbuch zur Festi.gung
rechnerischer Kenntnisse dienen. Die erheblichen AEnderungen in den
letzten Jahren vor al1em im Hinblick auf die Beclingungen im
Bankverkehr sind weitgehend berucl?ichtigt worden. Der Verfasser 1.
Die Grundlagen des Bankrechnens A. Die Grundrechnungen Die vier
Grundre?nungsarten(Spezies) sind Addition, Subtraktion, M-
tiplikation und Division. Jede dieser Rechnungsarten findet in der
Bank- praxis einzeln und in V?bindungmit anderen Rechenverfahren
verbrei- tete Anwendung. 1. Addition Das Addieren,
Zusammenz?uenod?Aufrechnenvon Betragen (auch Ein- zelposten
od?Summanden)ergibt die Summe. Das ubliche Rechenzeichen ist +,
gesprochen "und" oder "plus", das aber praktisch meist wegfal1t. 1m
1?nblick auf die schnelle Erzielung richtiger Ergebnisse sind bei
der Addition, das gi1t vornehmlich fur gr?ere Zahlenreihen,
nachstehende Winke zu beachten: a) Sofern fur die Aufrechnung nicht
Vordruckpapier mit Kolonnenspalten (z. B. bei Konten, Memorialen,
Aufstellungen, Verzeichnissen, Listen usw.) verwendet wird, sind
die Stellenwerte der Einzelposten sorgfaltig unter-
einanderzusetzen. b) Vielstellige Zahlen werden ubersichtlicher
durch Auseinanderziehen oder Punktmarkierung der Tausender-und
hoeheren Stellen.
Die seit dem 16. XII. 1936 giiltige III. Verordnung iiber die Aus
dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten erlaubt es den
staatlichen Gewerbearzten, ihnen geeignet erscheinende Stellen wie
Kliniken, Facharzte, Pathologen in das Verfahren einzuschalten,
ihnen die Erhebung des Krankheits- oder Sektionsbefundes zu
iibertragen sowie sie zur fachlichen Stellungnahme aufzufordern.
Von dieser Mog lichkeit wurde in den letzten Jahren in steigendem
MaBe Gebrauch ge macht. Auch der praktische Arzt ist bei dem ganzen
Verfahren an entscheidender Stelle eingeschaltet und nach der III.
Verordnung schon bei begriindetem Verdacht verpflichtet, Anzeige zu
erstatten. In den meisten Fallen handelt es sich um toxikologische
und internistische Fragen, die oft genug auch dem Kliniker, dem
Facharzt wie auch vor allem dem praktischen Arzt ziemlich
fernliegen. Dies macht sich dann haufig in der Art der
Untersuchungsfiihrung und in der Stellungnahme bei Begutachtungen
und bei der Berichterstattung: unliebsam bemerk bar. Die
Spezialliteratur ist weit verstreut, nicht iiberall zuganglich und
das Nachsuchen zeitraubend. Die zusammenfassenden Biicher sind
entweder veraltet oder, wie z. B. das Handbuch von F. Koelsch, zu
umfangreich. Sie enthalten vor allem auch Dinge, die fiir den prak
tischen Arzt wie fiir den 'Kliniker fiir die Erkennung der
Krankheiten weniger wichtig sind. Dafiir kommt der fiir die
Diagnose wichtige klinische Befund zu kurz. Die vorhandenen Biicher
sind meist von Gewerbearzten oder Toxikologen geschrieben."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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