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El Tratado de Derecho Administrativo del profesor venezolano Allan R. Brewer-Carias recoge, en seis volumenes, con una sistematizacion impecable, materialmente toda la extensa obra del autor en el campo del derecho administrativo escrita durante los ultimos cincuenta anos, desde que se inicio en la docencia y en la investigacion en la Universidad Central de Venezuela en 1963; siendo, la misma una muestra especifica del desarrollo del Derecho Administrativo Iberoamericano, que se produjo en paralelo con el desarrollo del derecho administrativo espanol contemporaneo, desde los tiempos de la fundacion de la Revista de Administracion Publica (1958). La obra, editada sin perdida de espacio, comprende todos los estudios del autor sobre la teoria del derecho administrativo, su objeto, sus supuestos fundamentales, y su encuadramiento constitucional (Tomo I); sobre la Administracion Publica, sus fundamentos, su organizacion, sus trasformaciones y sus problemas (Tomo II); sobre el regimen de la actividad administrativa, particularmente el regimen de los actos administrativos y de los contratos administrativos (Tomo III); sobre el regimen del procedimiento administrativo, con especial enfasis en su codificacion en el derecho comparado iberoamericano (Tomo IV); sobre el regimen de la accion administrativa, particularmente en cuanto a los poderes, potestades y relaciones con los administrados (Tomo V); y sobre el regimen del control jurisdiccional contencioso administrativo sobre la Administracion Publica y su actividad (Tomo VI). Cada Tomo, por tanto, tiene hasta cierto punto, su propia autonomia, de manera que este Tomo III de 1.064 paginas, sobre "Los actos administrativos y los contratos administrativos," incluye todos los estudios del autor primero, sobre los actos administrativos, con los estudios sobre su teoria, sus requisitos y sus efectos, con especial tratamiento de su encuadramiento dentro de los diversos actos ejecutivos del Estado; y segundo, sobre los contratos administrativos, los contratos publicos y los contratos del Estado, con sus estudios sobre su teoria de los contratos administrativos, el desarrollo y evolucion de la contratacion publica, sobre los alcances de la inmunidad de jurisdiccion, y sobre el tema del arbitraje en la contratacion administrativa.
El Tratado de Derecho Administrativo del profesor venezolano Allan R. Brewer-Carias recoge, en seis volumenes, con una sistematizacion impecable, materialmente toda la extensa obra del autor en el campo del derecho administrativo escrita durante los ultimos cincuenta anos, desde que se inicio en la docencia y en la investigacion en la Universidad Central de Venezuela en 1963; siendo, la misma una muestra especifica del desarrollo del Derecho Administrativo Iberoamericano, que se produjo en paralelo con el desarrollo del derecho administrativo espanol contemporaneo, desde los tiempos de la fundacion de la Revista de Administracion Publica (1958). La obra, editada sin perdida de espacio, comprende todos los estudios del autor sobre la teoria del derecho administrativo, su objeto, sus supuestos fundamentales, y su encuadramiento constitucional (Tomo I); sobre la Administracion Publica, sus fundamentos, su organizacion, sus trasformaciones y sus problemas (Tomo II); sobre el regimen de la actividad administrativa, particularmente el regimen de los actos administrativos y de los contratos administrativos (Tomo III); sobre el regimen del procedimiento administrativo, con especial enfasis en su codificacion en el derecho comparado iberoamericano (Tomo IV); sobre el regimen de la accion administrativa, particularmente en cuanto a los poderes, potestades y relaciones con los administrados (Tomo V); y sobre el regimen del control jurisdiccional contencioso administrativo sobre la Administracion Publica y su actividad (Tomo VI). Cada Tomo, por tanto, tiene hasta cierto punto, su propia autonomia, de manera que este Tomo I de 1.124 paginas, sobre "El derecho administrativo y la Administracion Publica," incluye todos los estudios del autor sobre el concepto, los supuestos constitucionales, los principios fundamentales, los supuestos fundamentales y el objeto del derecho administrativo, ademas de sobre los temas de la personalidad juridica en el derecho administrativo, la constitucionalizacion del derecho administrativo y el marco democratico de la disciplina."
El Tratado de Derecho Administrativo del profesor venezolano Allan R. Brewer-Carias recoge, en seis volumenes, con una sistematizacion impecable, materialmente toda la extensa obra del autor en el campo del derecho administrativo escrita durante los ultimos cincuenta anos, desde que se inicio en la docencia y en la investigacion en la Universidad Central de Venezuela en 1963; siendo, la misma una muestra especifica del desarrollo del Derecho Administrativo Iberoamericano, que se produjo en paralelo con el desarrollo del derecho administrativo espanol contemporaneo, desde los tiempos de la fundacion de la Revista de Administracion Publica (1958). La obra, editada sin perdida de espacio, comprende todos los estudios del autor sobre la teoria del derecho administrativo, su objeto, sus supuestos fundamentales, y su encuadramiento constitucional (Tomo I); sobre la Administracion Publica, sus fundamentos, su organizacion, sus trasformaciones y sus problemas (Tomo II); sobre el regimen de la actividad administrativa, particularmente el regimen de los actos administrativos y de los contratos administrativos (Tomo III); sobre el regimen del procedimiento administrativo, con especial enfasis en su codificacion en el derecho comparado iberoamericano (Tomo IV); sobre el regimen de la accion administrativa, particularmente en cuanto a los poderes, potestades y relaciones con los administrados (Tomo V); y sobre el regimen del control jurisdiccional contencioso administrativo sobre la Administracion Publica y su actividad (Tomo VI). Cada Tomo, por tanto, tiene hasta cierto punto su propia autonomia, de manera que este Tomo V de 1.072 paginas, sobre "La accion de la Administracion: Poderes, Potestades y Relaciones con los administrados," incluye todos los estudios del autor sobre las relaciones entre la Administracion y los administrados, el ejercicio del poder discrecional de la Administracion y sus limites; sobre la potestad normativa, la potestad reguladora, la potestad expropiatoria y la potestad nacionalizadota del Estado; sobre las formas de la actividad administrativa, especificamente, el servicio publico y la policia administrativa; sobre la intervencion del Estado en la gestion de la economia, con especial tratamiento del regimen de la empresas publicas en el derecho comparado; y sobre el control de la actividad de la Administracion.
Publisher's Note: Products purchased from Third Party sellers are not guaranteed by the publisher for quality, authenticity, or access to any online entitlements included with the product.A COMPLETE, FULL-COLOR GUIDE TO THE 2012 INTERNATIONAL BUILDING CODEUpdated to reflect the International Code Council 2012 International Building Code, this time-saving resource makes it easy to understand and apply complex IBC requirements and achieve compliance. More than 600 full-color illustrations help to clarify the application and intent of many code provisions, with an emphasis on the structural and fire- and life-safety provisions. The 2012 International Building Code Handbook provides the information you need to get construction jobs done right, on time, and up to the requirements of the 2012 IBC. Achieve Full Compliance with the 2012 IBC: Scope and Administration Definitions Use and Occupancy Classification Special Detailed Requirements Based on Use and Occupancy General Building Heights and Areas Types of Construction Fire and Smoke Protection Features Interior Finishes Fire Protection Systems Means of Egress Accessibility Interior Environment Exterior Walls Roof Assemblies and Rooftop Structures Structural Loads and Design Special Inspections and Tests Soils and Foundations Concrete Aluminum Masonry Steel Wood Glass and Glazing Gypsum Board and Plaster Plastic Plumbing Fixture Count Elevators and Conveying Systems Special Construction Encroachments in the Public Right-of-Way Safeguards During Construction Existing Structures Referenced Standards
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, Fachhochschule Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Vertikale Franchisevereinbarungen sind grundsatzlich verboten und werden kartell-rechtlich sanktioniert. Jedoch basieren Franchisesysteme zumeist auf vertikalen Verein-barungen, die unvermeidbar fur die Funktion eines solchen Systems sind, sog. Funkti-onsbedingungen. Der Franchisenehmer hat dabei Rechte und Pflichten gegenuber dem Franchisegeber. Diese zeichnen sich meist in Abnahmeverpflichtungen und Gebietsbe-schrankungen ab. Diese Vereinbarungen behindern den Wettbewerb innerhalb des Wirt-schaftsraums. Franchisevertrage sind Typenkombinationsvertrage. Das Franchisesystem ist vom Vertragshandler, dem Handelsvertreter, dem Lizenzsystem und der Know-how ? Vereinbarung abzugrenzen. Besonderheiten sind vor allen Dingen bei Vertragsab-schlussen, des Vertragsinhaltes und der rechtlichen Einordnung festzustellen. Beim Franchising haben die uberwiegenden Vorteile zur weiten Verbreitung dieser Vertriebs-form gefuhrt. Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Fran-chisen, finden aber trotz dessen Erwahnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prufung der Tatbestandsmerkmale ist fur eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbs-beschrankung vorliegt, unumganglich und wird ausfuhrlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschrankung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunachst eine Prufung der Freistellung nach 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus 22 GWB ergibt und die Zustandigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts und seiner Voraussetzungen fur die kartellrechtliche Wurdig
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.7, Philipps-Universitat Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Seminars im Handels- und Gesellschaftsrechts mit Schwerpunkt im Vertriebsrecht stellt die Seminararbeit das Regelungsgebiet der 312 ff BGB, den sog. besonderen Vertriebsformen, umfassend dar. Die Schwerpunkte sind anhand der Gesetzesnormen strukuriert: Hausturgeschafte, Fernabsatzvertrage und E-Commerce.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1.7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten. Tarifvertrage sind Kollektivvertrage, die eine spezifisch arbeitsrechtliche Rechtsquelle bilden und fur den Inhalt des Arbeitsverhaltnisses von grosster praktischer Bedeutung sind. Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz). So begrundet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil fur seinen Geltungsbereich objektives Recht fur Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhaltnissen. 2 TVG stellt klar, wer in einem Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbande). Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muss neben der Tariffahigkeit (Fahigkeit einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschliessen) auch die Tarifzustandigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zustandigkeit der Verbande fur einen abzuschliessenden Tarifvertrag; z.B. konnen Verbande der Metallindustrie keine Tarifvertrage fur den offentlichen Dienst abschliessen. Das Recht, Tarifvertrage auszuhandeln und abzuschliessen, geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbstandig durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den Gesetzgeber. Tarifvertrage unterliegen als privatrechtliche Vertrage dem allgemeinen Vertragsrecht nach 145 ff. BGB und gemass 1 Abs. 2 TVG ist fur sie die Schriftform vorgeschrieb
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist bei der GbR im BGB nur indirekt von der Gesellschafterversammlung die Rede. Es wird lediglich auf Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis abgestellt. Die Regelungen bei der OHG sind nach den Vorgaben des HGB nicht wesentlich ausfuhrlicher. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich unter anderem mit den offen gebliebenden Fragen, wer berechtigt ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher Form dies zu erfolgen hat, welche Fristen einzuhalten sind, wie detailliert die Beschlussfassungen benannt sein mussen, wer und in welcher Form Erganzungen zur Tagesordnung verlangen kann und was passiert, wenn nicht alle Gesellschafter an der Beschlussfassung mitwirken. Fehlt es an ausfuhrlichen Regelungen im Gesellschaftsvertrag ist der Ablauf aus dem Gesetz abzuleiten. Das Mitwirkungserfordernis aller Gesellschafter und die vorgesehene Einstimmigkeit konnen zu ungeklarten Entscheidungssituationen fuhren, die die Gesellschaft in ihrer Handlungsfahigkeit blockieren.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, Fachhochschule Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Ahlert pragte den Begriff "Marketing-Rechts-Management" (MRM). Die vorliegende Arbeit baut nun im wesentlichen auf dem Gedankengut Ahlerts auf, versucht dabei jedoch in starkerem Masse, einen praktischen Bezug zum Marketingprozess herzustellen. Zu diesem Zweck greift der Verfasser mit der Markteinfuhrung eines Lufterfrischer-Produktes im 5. Kapitel ein Praxisbeispiel auf, das gegenuber der in der Literatur ublichen, punktuellen Betrachtung den Vorteil hat, dass mit ihm die Problematik des Marketing-Rechts-Managements in einem umfassenden Kontext dargestellt wird, indem der Ausgangspunkt, die Entwicklung und die Auswirkungen eines Marketingprojektes unter rechtlichen Gesichtspunkten analysiert werd
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Institut fur Verwaltungswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Hergang der Analyse Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Merkmale und Unterschiede der Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen an ausgewahlten Beispielen herauszustellen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Zeitraum von 1945 bis circa 1980 gelegt. Die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone sollen nicht betrachtet werden. Bei der folgenden Darstellung wird von vier Grundtypen der Gemeindeverfassungen ausgegangen (Magistratsverfassung, Suddeutsche Ratsverfassung, Norddeutsche Ratsverfassung, Burgermeisterverfassung), wobei die drei erstgenannten den Schwerpunkt der Betrachtungen bilden. Bei der Analyse der Kommunalverfassungen werden die Hauptorgane der Gemeinde genannt und deren Aufgabenbereich kurz umrissen. Im Zuge dieser Betrachtung soll die Frage geklart werden, wie die Entscheidungsbefugnisse zwischen den Organen verteilt sind. Dabei wird zwischen monistischen (Erstzustandigkeit eines Organs) und dualistischen (zwei Organe erstzustandig) Verfassungen unterschieden. In einem weiteren Punkt dieser Arbeit geht es um die Organisation der Verwaltungsspitze. Hierbei ist die Frage zu klaren, ob die Verwaltungsleitung kollegial (Verwaltung durch ein Kollegium) oder monokratisch (Verwaltung durch eine Person) organisiert ist. Zusatzliches Erkenntnisinteresse besteht hinsichtlich der Vereinigung bzw. Trennung von Ratsvorsitz und Verwaltungsleitung (Einkopfigkeit bzw. Zweikopfigkeit) in einem Organ und die daraus resultierenden Konsequenzen fur die Kommunalpolitik. Bei der Analyse der Gemeindeordnungen ist zu beachten, dass sich hinter Bezeichnungen wie beispielsweise der des Burgermeisters oft vollig verschiedene Amter und Aufgaben verbergen. Wahrend der Burgerme
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1.3, Fachhochschule Amberg-Weiden, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der DA ist es ein grundlegendes Verstandnis uber die Vielzahl gewerblicher Schutzrechte und ihre besondere Bedeutung im Merchandising zu erzeugen. Die Arbeit beschaftigt sich mit einer prazisen Darstellung der Schutzbereiche einzelner Merchandising-Objekte. Der erste Teil beinhaltet die Abgrenzung der Immaterialguterrechte hinsichtlich ihrer Dauer und Schutzvoraussetzungen. Danach erfolgt eine Begriffsdefinition von Merchandising und die Abgrenzung zum verwandten Licensing, sowie eine kurze Zusammenfassung der Historie bis zur heutigen Entwicklung dieser Vermarktungsformen. Neben den typischen Inhalten von Lizenzvertragen wird auch die rechtliche Einordnung von Lizenzen behandelt. Nach der Vorstellung einzelner Merchandising-Objekte erfolgt eine detaillierte Darstellung der Rechtsgebiete in denen derartige Objekte Schutz geniessen
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Wirtschaftsuniversitat Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie der Titel bereits erklart, beschaftigt sich diese Arbeit mit ungarischen Arbeitnehmern (AN), welche aus einer bestimmten Grenzregion in Ungarn in einer bestimmten Grenzregion in Osterreich arbeiten. Insbesondere werden die Fachbereiche Arbeits-, Sozial- sowie Steuerrecht behandelt, da Arbeitgeber (AG) in Osterreich bei der Beschaftigung ungarischer AN mit diesen Themen konfrontiert werden. Weiters liegt der Schwerpunkt nicht auf Schlusselkraften, sondern auf auslandischen Arbeitern, die Hilfstatigkeiten ausuben bzw keine spezielle Ausbildung benotigen. Der erste Abschnitt beschaftigt sich mit dem Ubergangsregime, mit der Beschrankung des Zuganges zum osterreichischen Arbeitsmarkt sowie um die Freizugigkeit innerhalb der Europaischen Union. Der zweite Abschnitt betrifft die ungarischen Grenzganger. Es werden Grunde fur die Arbeitssuche in Osterreich beschrieben, Arbeitslosenraten analysiert sowie das Thema Schwarzarbeit angesprochen. Der dritte Abschnitt behandelt die beiden bilateralen Abkommen zwischen Osterreich und Ungarn. Das Grenzganger- sowie das Praktikantenabkommen werden beschrieben und deren Quoten der letzten Jahre aufgezeigt. Es folgen im vierten Abschnitt die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Darunter fallen das Auslanderbeschaftigungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ua Gesetzestexte. Des Weiteren wird daruber gesprochen, ob AN und AG auch das ungarische Arbeitsrecht bezuglich des Dienstvertrages anwenden konnen, obwohl der Sitz des Unternehmens in Osterreich liegt. Im Zuge dessen werden die wichtigsten Punkte im Bereich der Entlohnung und Kundigung/Beendigung ausgearbeitet. Der nachste Abschnitt befasst sich mit dem Thema der sozialen Sicherheit. Aufgrund der Beitragszahlung des Auslanders an eine osterreichische Versicherungsanstalt stellt sich in diesem Teil die Frage, ob der AN und auch dessen Familienangeh
In recent years, tobacco politics has been a multi-layered issue fraught with significant legal, commercial, and public policy implications. From the outset, Martha A. Derthick's Up in Smoke took a nuanced look at tobacco politics in a new era of "adversarial legalism" and the consequences, both intended and unintended, of the MSA (Master Settlement Agreement). Now, with a brand new 3rd edition, the book returns to "ordinary politics" and the passage of the Family Smoking Prevention and Tobacco Control Act which gave the FDA broad authority to regulate both the manufacture and marketing of tobacco products. Derthick shows our political institutions working as they should, even if slowly, with partisanship and interest group activity playing their part in putting restraints on cigarette smoking.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Institut fur offentliches Recht), Veranstaltung: Offentliches Recht, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Windkraft hat sich seit mehreren Jahren zu einem festen Bestandteil des deutschen Energieversorgungssystems etabliert. 11.500 Windkraftanlagen produzieren in Deutschland jahrlich 8750 Megawatt Leistung. Damit erzeugen sie 3,5 Prozent des Stroms in Deutschland. Die Windbranche ist nach der Automobilindustrie der zweitgrosste Kunde der Stahlindustrie mit derzeit 35.000 Beschaftigten. Durch das Stromeinspeisungsgesetz haben offentliche Stromanbieter eine Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien zu einer festen Einspeisungsvergutung. Generell kann man davon ausgehen, dass sich die Investitionen beim Bau einer Windkraftanlage innerhalb von 10 Jahren amortisieren und dann bei geringen Betriebs- und Wartungskosten bis zum Ende der Laufzeit Gewinne erzielt werden. Deshalb sind Windkraftanlagen wirtschaftlich interessante Objekte. Die Anlagen haben eine Gesamthohe zwischen 40 und teilweise uber 120 m. Windkraftanlagen der Leistungsklasse 1,5 Megawatt erzeugen jahrlich ca. 2.650.000 kWh Strom und stellen die jahrliche Versorgung von knapp 900 Haushalten sicher. Sie sind oft in Windparks mit funf oder mehr Anlagen zusammengefasst. Bis zum Jahr 2030 sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung rund 25 Prozent des Strombedarfs durch Windrader gedeckt werden. Die Genehmigung von Windkraftanlagen wird also auch in Zukunft Bedeutung haben, vor allem in Gemeinden, in denen wegen ausreichender Windhofigkeit" Windkraftanlagen wirtschaftlich lohnend betrieben werden konnen. Immer haufiger werden die Interessen der betroffenen Anwohner, oder Natur- und Landschaftsfragen, im Konflikt mit den Interessen der Anlagenbetreiber stehen. Obwohl die guten Standorte in Deutschland lang
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg (Institut fur Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Verfassungsrechtliches Seminar, 98 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Seminararbeit behandelt historische Entwicklung, Ursprung, sowie Inhalt und Grenzen der richterlichen Unabhangigkeit (Art. 97 GG) und geht auch auf aktuelle Entwicklungen ein, so z.B. auf die Einfuhrung der sog. Neuen Steuerungsmodelle in der Justiz., Abstract: Mit dem Ausruf Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht"1, brachte schon Friedrich Schiller in seinem Drama Maria Stuart" die Forderung nach unabhangigen Gerichten deutlich zum Ausdruck. Ihm liegt die Idee der richterliche Unabhangigkeit als Ausfluss der Gewaltenteilung2 zu Grunde. Daneben ist sie aber auch Ursprung eines gerechten Rechtsstaates3, indem Rechtsfalle nicht von einem Beamten oder Minister, sondern von einem unbeteiligten Dritten4, dem Richter, entschieden werden. In Zeiten der sparsamen offentlichen Haushaltspolitik scheint dieser Ausspruch allmahlich zu verklingen. So denken Finanz- und Justizpolitiker aller Parteien immer intensiver uber Reformen des als teuer und behabig empfunden Justizapparates nach5. Nach jahrzehntelanger Spar- und Kurzungspolitik im personellen und materiellen Bereich6 stehen gegenwartig ebenso vielversprechend wie beangstigend klingende Projekte zur Debatte. Da ist die Rede von der Zusammenlegung einzelner Gerichtszweige"7 oder von Okonomisierung der Justiz"8, sogar uber Kostenkontrolle" und Benchmarking" innerhalb der Gerichtsbarkeiten9 wird offen nachgedacht 10. ...] 1 Schiller, F.: Maria Stuart," Reclam-Ausgabe 2001, 1. Aufzug, 7. Auftritt (Zeile 858 ff.). 2 Kissel, O.: Gerichtsverfassungsgesetz," 1 Rdnr. 1. 3 Jarass, H-D., in: Jarass/Pieroth, Art. 20, Rdnr. 15
This handbook of practical guidance in European state aid cases is a completely revised and updated version of the Handbuch des Europ ischen Beihilferechts, first published in German in 2003. The book is not specifically concerned with German law or legal practice, and it will be of general interest to competition lawyers. European state aid law has gained considerably in importance over the last decade. The number of proceedings before the Commission has escalated and the European Courts are increasingly involved with disputes concerning state aid. It fully incorporates the EU Commission State Aid Action Plan ("Less and better targeted state aid: a roadmap for state aid reform 2005-2009"), published mid-2008, and the new version of the General Block Exemption Regulation. The main topics covered include: basic principles elements of state aid compatibility of state aid with the Common Market according to Art. 87 Sec.2 and Sec.3 ECT block exemption regulations public enterprises Commission proceedings according to Council Reg. (EC) No. 659/ 1999 and proceedings before the European courts. To meet the needs of practitioners in Europe and beyond, the handbook also covers state aid concerning venture capital, agriculture, and steel. The contributors are well-known practitioners active in the field of European state aid and competition law.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 15,0 von 15,0, Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg (Fachbereich Public Management), Veranstaltung: Hauptseminar Personalrecht, 24 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1Einleitung 1.1Beamte in Deutschland und in Europa - Ein Weg in die Zukunft Die Vorwegnahme eines Resultates aufgrund von Ereignissen oder Entwicklungen beim Thema Beamtenstatus und Einfluss des EU-Rechts" ist mit der Foderalismusreform und dem damit zusammenhangenden Beamtenstatusgesetz sowie Entscheidungen aus der jungsten Rechtsprechung des EuGH gegeben... (...) ergibt sich, dass Stellen des Kapitans und des Ersten Offiziers der Handelsmarine (...) nicht unter die Ausnahme nach Artikel 39 Absatz 4 EG fallen konnen." Dies ist eine der neuesten Auswirkungen des EU-Freizugigkeitsrechts. Zum Verstandnis der europaischen Richtungsweisung ist die parallele Betrachtung sowohl des Europarechts als auch des nationalen Beamtenrechts erforderlich. (...) 1.2Zielsetzung und Inhalt der Arbeit Ein Ziel dieser Arbeit ist, Fragen und Problemstellungen wie Als Deutschlehrerin nach Frankreich" oder Deutscher Beamter mit niederlandischer Staatsangehorigkeit?" mit dem dafur erforderlichen Wissen betrachten und losen zu lernen. Der Begriff der Arbeitnehmerfreizugigkeit und seine Auswirkungen werden unter dem europarechtlichen Aspekt erortert. Ein weiteres Ziel ist, die Rechtsprechung des EuGH nachvollziehen zu konnen. (...) Das einleitende Thema Beamtenverhaltnis und Berufsbeamtentum" dient dem Verstandnis des Gesamtkomplexes. Der einschrankende Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist hierin eingeschlossen. Es folgen die Zusammenhange der Arbeitnehmerfreizugigkeit. (...) Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Freizugigkeitswirkung und -regelung in der Bundesrepublik Deutschland. (...) Die bundesdeutschen Gesetze haben seit der Einfuhrung der Freizugigkeitsregelung eine umfangreiche Entwick
All purchasing activities take place within a context of legal regulation, a context that has been taking on increasing importance in recent years. This book provide a clear and concise account of the underlying legal principles which affect the purchasing function. A new component of the third edition is an additional appendix which contains recent cases involving procurement law issues. These are kept separate from the main body of the book and are not essential for purposes of revising for the Legal Aspects exam. However, they do provide useful examples of how the courts have been interpreting the law in relation to a wide range of procurement activities in the recent past. These include the EU public procurement rules, contract formation, assessment of claimable damages, limitations of liability, the Transfer of Undertakings (Protection of Employment) Regulations, the Freedom of Information Act, and the Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Hochschule Mannheim, Veranstaltung: Sozialgesetzbuch I., 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitwirkungspflichten, welche in den 60-67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind, stellen ein wichtiges Charakteristikum des Sozialrechts dar. Sie gelten allgemein und fur alle Sozialleistungsbereiche gleichermassen. Im Grundsatz beinhalten die 60ff. SGB I, dass Berechtigte bzw. Antragsteller bestimmter Sozialleistungen das ihnen Zumutbare tun mussen, um ein schnelles und effektives Gewahren der Leistungen durch den jeweiligen Sozialleistungstrager zu ermoglichen. Dabei kommt es ganz erheblich auf das Zusammenwirken des Leistungsberechtigten und des Leistungstragers an. Werden die Mitwirkungspflichten des SGB I thematisiert, so ist zu beachten, dass es sich bei ihnen um Obliegenheiten handelt. Sie sind Verhaltensaufforderungen, d.h. im Interesse des Leistungstragers und des Leistungsberechtigten wird dieser aufgefordert, bestimmte Pflichten zu erfullen. Der Sozialleistungstrager kann das Verhalten, welches im Hinblick auf dem Antragsteller zustehende Leistungen verlangt wird, jedoch nicht erzwingen. Erfullt der Leistungsberechtigte die ihm auferlegten Pflichten nicht, so treffen ihn lediglich Rechtsnachteile. Diese werden nach den 66-67 nach Ermessen des zustandigen Tragers erteilt. Die folgende Arbeit beschaftigt sich mit den Vorschriften im Einzelnen. Dabei wird der 60 SGB I als Basis aller Mitwirkungspflichten besonders beleuchtet. Weiterhin werden die Mitwirkungspflichten der 61-64 kurz angesprochen, um im Anschluss daran die Grenzen nach 65 SGB I genauer zu beschreiben. Die Rechtsnachteile, die im 66 aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten folgen konnen und die Moglichkeit der Nachholung der Pflichten werden im letzten Kapitel aufgefuhrt
In the last 20 years interest in network phenomena has grown immensely among anthropologists, psychologists, political scientists, economists and lawyers. Empirical observation shows that network arrangements can be found in many branches of business. This is often linked to rapid changes in today's markets and technologies, but it is not the only reason. Legal institutions have been at the centre of private law since the industrial revolution but today contracts and corporations cannot cope with the risks and opportunities posed by networks. Legal practice needs solutions which go beyond the classical traditions of thinking in the dichotomy of contract and corporation. This volume is the outcome of a conference held in Fribourg, Switzerland, which focused on the legal treatment of contractual networks, in particular questions of network expectations, the fragility of network institutions, and the question of how law can minimise network specific risks towards third parties. The contributors, among them many of the world's leading scholars in this field, include Roger Brownsword, Simon Deakin, Gunther Teubner, Hugh Collins and Marc Amstutz. The book will be of interest to scholars of contract, corporate law, and legal theory.
Based on a series of previously published articles, Technology Law adopts a reader-friendly approach to the problems and issues facing those of us who depend on technology to make a living. Avoiding technical jargon, this book offers simple explanations of why certain laws exist, what they mean, and suggestions for responding to them responsibly and effectively. In this revised edition, Mark Grossman addresses developments that have taken place over the past five years in the rapidly changing world of technology law. This edition incorporates new and updated articles that address the many changes since the publication of the first edition. The book is logically structured so that, though its chapters deal with a multitude of topics, related articles are grouped together. The book's broad scope engages with issues in technology law across a wide spectrum of business areas. Those who deal with technology in any capacity will find much value in this important volume.
Seminararbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht - StaatsR / Grundrechte, einseitig bedruckt, Note: sehr gut (17 Punkte), Universitat Hamburg (Institut fur Ostrecht), Veranstaltung: Seminar zum Thema: Der Siegeszug der Verfassungsgerichtsbarkeit im postkommunistischen Europa mit vergleichenden Bezugen zu Westeuropa, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Modellen der Verfassungskontrolle. Anhand mehrerer Rechtssysteme unterschiedlicher Lander werden die Grundzuge und Grundstrukturen moglicher Verfassungskontrollen dargestellt und aufgearbeitet. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand 2003.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Hessische Hochschule fur Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dritte Reich und die wahrend dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Grunden, kann als Basis fur die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Fluchtlingskonvention gesehen werden. Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Landern Schutz zu finden. Damit so etwas anderen Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Grunden verfolgt werden, nicht noch einmal passiert, wurde mit der Fluchtlingskonvention alles Grundlegende geregelt um es Menschen zu vereinfachen in einem anderen Land Schutz zu finden. Die nationale Umsetzung folgte 1949 in Deutschland durch Art. 16 II GG. Mit der Asylrechtsreform von 1993 wurde Art. 16a GG geschaffen, in dem Art. 16 II GG als ersten Absatz aufgenommen und vier zusatzliche neue Absatze hinzugefugt wurden. Diese Anderung wurde vorgenommen um den Fluchtlingsansturm in Deutschland auf ganz Europa verteilen zu konnen. Auf Absatz 1 ( Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht") kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." So lautet Art. 16a II S.1 GG und gemeint ist damit die Einreise aus oder uber einen sicher Drittstaat. In der folgenden Ausarbeitung werde ich genau auf diese Thematik eingehen. Ich werde erklaren, was die Inhalte des Art. 16a GG, und der einschlagigen wie 26a, 29a Asylverfahrensgesetz sind. Ich werde darstellen was sichere Drittstaaten sind und welche Voraussetzungen dafur erfullt sein mussen um diesen
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, 49 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Franchisen, finden aber trotz dessen Erwahnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prufung der Tatbestandsmerkmale ist fur eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbsbeschrankung vorliegt, unumganglich und wird ausfuhrlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschrankung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunachst eine Prufung der Freistellung nach 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus 22 GWB ergibt und die Zustandigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrechts und seiner Voraussetzungen fur die kartellrechtliche Wurdigung sowie der Ausnahmen soll als elementarer Teil der Arbeit dienen. Das Hauptaugenmerk aber liegt auf den Besonderheiten der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/1999, die sich unmittelbar auf das Kartellrecht auswirkt. Grundlegenden Einfluss auf die GVO hatte das Urteil des EuGH im Fall Pronuptia," das wegweisend fur die Regelung des Franchisings bis heute ist. Alle Vereinbarungen zum Schutz des Know-hows des Franchisesystems oder die Wahrung der Identitat stellen keine Beschrankungen i.S.d. EGV dar. Um festzustellen, welche Regelungen freigestellt sind, wird der Anwendungsbereich der GVO naher untersucht sowie die Ermittlung und Abgrenzung von Marktanteilsschwellen beleuchtet. Wettbewerbsbeschrankungen sind in Kernbeschrankungen und Wettbewerbsverbote zu trennen und zu analysieren. Im Ergebnis kann zu folgendem Schluss gekommen werden: Obwohl Wettbew |
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