|
Books > Money & Finance > Insurance
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die
Haftpflichtversiche rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile
Haftpflichtversicherungs vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt
die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung
zugrunde, wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige
Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge
nehmigen lassen, die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese
Abweichun gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die
vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der
Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan gleichung ab. Die AHB
werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und
Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach
Versicherungs schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken
angepaBt. Auf die jeweili gen Sonderbedingungen, die dann vor den
AHB rangieren, ist bei ent sprechender Bedeutung fiir die Praxis
verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken, die AVB fiir die
Vermogensschaden Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen
Bedingungen fiir die Pro dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht
Gegenstand der Betrachtungen. 1 Gegenstand der Versicherung 21 1
Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem
Versicherungsnehmer Versicherungs schutz fur den Fall, daB er wegen
eines wahrend der Wirksamkeit der Ver sicherung eingetretenen
Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Ge
sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschadi gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hatte, fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
"Der ubertriebene Begriff der meisten Menschen von ihren
Fahigkeiten ist ein altes ubel, worauf die Philosophen und
Moralisten aller Zeiten hingewiesen haben; aber ihre alberne
Einbildung auf ihr gutes Gluck hat man weniger beachtet. " Dieser
Satz steht - mehr nebenbei - in dem Ka pitel "Lohn und Gewinn in
den verschiedenen Anwendungen der Arbeit und des Kapitals" bei Adam
Smith in dem beruhmten Buch mit der Kurz bezeichnung "Der Wohlstand
der Nationen." Die Menschen sind nach Ansicht von Adam Smith zu
risiko freudig, sie vertrauen zu sehr auf ihr Gluck. Mit erhobenem
Zeigefinger wendet er sich beispielsweise an die Hausbesitzer und
die Schiffseigner: viele verachteten die Gefahr zu sehr, "als dass
sie Lust hatten, sie zu bezahlen." Und er fahrt fort: "Aber in den
meisten Fallen ist die Vernachlassigung der Versicherung der
Schiffe, gleich der Hauser, nicht die Folge einer genauen
Berechnung, sondern entsteht lediglich aus gedankenlosiger
Unbesonnenheit und ubermutiger Verachtung der Gefahr. " Heutzutage
mogen diese Mahnungen ubertrieben erscheinen; denn die
"Aufklarungsquote" durfte, was die Kenntnis von Gefahren und ihren
Folgen anlangt, recht hoch sein, dank der emsigen Bemuhungen der
Ver sicherungen, ihrer Aussendienste, der selbstandigen Vertreter
und Makler. Allerdings erscheint manchmal auch die Frage
angebracht, ob bei der offensichtlich starker der Risikoscheu
zuneigenden Einstellung der Leute die Versicherungsnahme in jedem
Fall "die Folge einer genauen Berech nung ist.""
Rund sieben Jahre sind vergangen, seit meine Beitrage
"Handelsrecht" und "Wertpapierrecht" in der 2. Auflage des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks erschienen sind.
Angesichts verschiedener Gesetzesande rungen und der Entwicklung
der Judikatur auf diesen beiden Gebieten war eine uberarbeitung
notwendig. Dabei erschien es dem Verlag, den Herausgebern und dem
Autor ratsam, die beiden Teile Handelsrecht und Wertpapierrecht
wegen ihres inneren Zusammenhangs zu ein e m Buch zu vereinigen.
Der Leser wird schon bei der Lekture der ersten Seiten merken, dass
das Buch auf die praktischen Bedurfnisse des Versicherungskaufmanns
zu geschnitten ist. Deshalb konnte darauf verzichtet werden, das
Seehandels recht einzubeziehen. Aus ihm sind aber der uberseekauf
und das Kon nossementsrecht dargestellt worden, weil deren Kenntnis
namentlich fur den Sachbearbeiter der Transportversicherung
unerlasslich ist. Professor Dr. Karl Sieg Inhaltsverzeichnis 1.
Buch: Handelsrecht Seite A. Einleitung. . . . . . . 11 1.
Wesenszuge des Handelsrechts 11 1. Teil des Privatrechts . . . 11
2. Rechtlicher Begriff des Handels 12 3. Verhaltnis zum
Burgerlichen Recht. 12 H. Quellen und Brauch . . 13 1.
Geschriebenes Recht . 13 2. Gewohnheitsrecht. . 14 3.
Handelsbrauche 15 4. Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) 15 B.
Der Kaufmann und sein Unternehmen . 16 I. Der Kaufmannsbegriff 16
1. Musskaufmann 16 a) Gewerbe .... 16 b) Betreiben 16 c)
Handelsgewerbe . 17 2. Sonstige Arten des Kaufmanns . 19 a)
Sollkaufmann ...... . 19 b) Kannkaufmann ..... . 19 c) Formkaufmann
( 6 Abs. 2 HGB) 20 20 3. Sonderfalle. . . . . a) Minderkaufmann . .
. . . 20 b) Scheinkaufmann . . ... 21 22 11. Das kaufmannische
Unternehmen 22 1. Begriff. . ..... ."
Vor nunmehr 10 Jahren konnte ich den siert, sondern geradezu
erregt; auch in der "oekonomischen Grundriss der Gesetzli-
Wirtschaftslehre hat sie ihren anerkannten chen
Krankenversicherung" erscheinen Platz gefunden. So erscheint es mir
heute lassen. Damals war es noch eine Ausnah- moeglich, dasaktuelle
Problem der Kosten- me, wenn sich ein OEkonom wissenschaft-
expansion zu besprechen und damit lich mit dem Gesundheitswesen
befasste. gleichzeitig eine Einfuhrung in die Ge- Weder die
Wirtschaftslehre noch das Ge- sundheitsoekonomik zu verbinden. Die
Loe- sundheitswesen waren darauf vorbereitet. sung aktueller Fragen
ist ohne sichere wis- senschaftliche Grundlagen nicht moeglich In
der weiteren Entwicklung der Sozialpo- und umgekehrt: in die
Grundlagenpro- litik drangten sich indes die Probleme des blematik
der Gesundheitsoekonomik lasst Gesundheitssektors zunehmend in den
sich am besten vom aktuellen Problem her Vordergrund; sie riefen
nicht nur den Ge- einfuhren. Ich habe versucht, fur diese
sundheitspolitiker und den Verwaltungs- doppelte Aufgabe eine
drucktechnische juristen auf den Plan, sondern forderten Gestaltung
zu finden, die einerseits dem auch den OEkonom heraus. Mit einer
Reihe wissenschaftlichen Anspruch des Themas von Schriften
"Wissenschaftliche Beitrage gerecht wird und andererseits eine
leichte zur politischen Entscheidung" und in Zeit- Lesbarkeit
gewahrleistet. schriftenaufsatzen konnte ich mich an die- ser
Diskussion beteiligen. Bei all diesen Wahrend die vergangeneu
Monate die Dis- Arbeiten zeigte sich, dass die Loesung aktu-
kussion um die Gesundheitspolitik durch eller
gesundheitspolitischer Probleme eine den Wahltermin vom Herbst 1976
stark Weiterentwicklung der Wirtschaftslehre er- angefacht haben,
erscheint es mir nunmehr forderlich machte.
Mit dern Inkrafttreten des Gesetzes Uber die Fortzahlung des
Arbeitsentgelts irn Krankheitsfalle (Lohnfortzahlungsgesetz) vorn
27. 7. 1969 ist nach haufig geauBerter Meinung eine lang fristige
Entwicklung irn Bereich der Einkommenssicherung fUr kranke und
verletzte Arbeitnehrner abgeschlossen worden. Der Ubergang zu einer
arbeitsrechtlichen Losung ist allgernein als groBer Fortschritt
gefeiert worden. Dabei wurde irnplizit unter stellt, eine
grundlegende Anderung in diesern Bereich der Sozia len Sicherung
sei kUnftig nicht rnehr erforderlich. Diese Auffassung war fUr uns
der AnlaB, abweichend von sonst Ublichen Kriterien unter
konsequenter Anwendung des vorn Ver fasser in frUheren Schriften
erarbeiteten Instrurnentariurns der sozialakonornischen
Systerntheorie diese These neu zu Uberdenken. Der vorliegende
Forschungsbericht ist irn Forschungsinstitut fUr Einkommenspolitik
und Soziale Sicherung an der Universitat zu Kaln entstanden. Meinen
Mitarbeitern rnochte ich an dieser Stel le fUr ihre unterstUtzung
danken. Insbesondere danke ich Herrn Dipl.-Kfrn. Heinrich
Niederfahrenhorst fur die Erstellung des problerngeschichtlichen
Teils. FUr die Erstellung des Abschnitts Uber die niederlandische
Entwicklung danke ich Herrn Dipl.-Kfrn. Werner Gerdelrnann, der
rnir aufgrund eigener Forschungen den Zu gang zu den
niederlandischen Quellen errnoglicht hat. Die DurchfUhrung des
Forschungsprojekts ware nicht rnoglich ge wesen ohne die
finanzielle Forderung durch das Landesarnt fur Forschung in
DUsseldorf. Den Verantwortlichen des Landesarntes sei an dieser
Stelle der aufrichtige Dank fur die groBzUgige Farderung
ausgesprochen."
This manual provides detailed guidelines for using the Simple
Linear Actuarial Model in the assessment of health insurances,
complementing the publication titled An Actuarial Model for Costing
Universal Health Coverage in Armenia. The Simple Linear Actuarial
Model was developed to calculate and present actuarial projections
and key financial indicators in support of the management of health
insurance programs. In Armenia, it can serve as a tool for the
assessment of the overall costs and financial sustainability of
health insurance programs that automatically updates without
frequent intervention of actuarial experts. It is also ideal for
the assessment of alternative policy configurations of health
insurance schemes.
Directors' and officers' (D&O) liability insurance policy is
one of the fastest growing areas in the world insurance market.
D&O insurance possesses its own rules of law, principles, and
features, making it unique in both its nature and operation.
Despite being both commonplace and extremely complex, very little
has been published to date on this vast topic. This book
scrutinizes the rationale behind D&O insurance and provides a
clear and comprehensive analysis of how and to what extent company
directors are protected against the myriad of potential liabilities
they may face. Contents include: the nature and legality of D&O
liability insurance sources of directors' and officers' liability
liability to third parties liability at civil law persons covered
by D&O insurance D&O exclusions defense costs cover and
allocation aggregation principles and D&O cover reinsurance of
D&O policies.
|
|