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This publication presents a study on the availability and provision
of long-term care (LTC) in Indonesia. It discusses findings from
the analysis and offers recommendations for the development of LTC
systems in the country. Contributing to the development of an
in-depth knowledge base on LTC, the publication explores the need
for and supply of care, regulatory and policy frameworks, service
provision, quality management, human resources, and financing. It
is one of six country diagnostic studies-the others on Mongolia,
Sri Lanka, Thailand, Tonga, and Viet Nam-prepared under the ADB
technical assistance 9111: Strengthening Developing Member
Countries' Capacity in Elderly Care.
This series of books focuses on highly specialized Emergency
Management arrangements for healthcare facilities and
organizations. It is designed to assist any healthcare executive
with a body of knowledge which permits a transition into the
application of emergency management planning and procedures for
healthcare facilities and organizations.This series is intended for
both experienced practitioners of both healthcare management and
emergency management, and also for students of these two
disciplines.
Das im BetriebswirtschaftIichen Verlag Dr. Th. Gabler GmbH,
Wiesbaden, herausgegebene VersicherungswirtschaftIiche Studienwerk
ist zunachst unter dem Titel "Die Versiche rung" O. Auf/age),
sodann als "Versicherungsenzyklopadie" (2. Auflage) erschienen und
liegt nunmehr in der 3. Auf/age vor. Die hier vorIiegende, auf den
neuesten Stand gebrachte Versicherungsenzyklopadie folgt aus
technischen Griinden der Systematik des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks und behandelt die
Allgemeine Versicherungslehre (Band 1), die Versicherungsbetriebs
lehre (Band 2), die Rechtslehre des Versicherungswesens (Band 3)
sowie die Besondere Versicherungslehre (Bande 4 und 5). Unter der
Besonderen Versicherungslehre sind die einzelnen
Versicherungszweige dargestellt. Auf diese Weise wird dem urn die
Erarbeitung des Stoffes bemiihten Versicherungsnachwuchs sowie der
Praxis ein umfassendes Werk zur Verfiigung gestellt, wie es nach
Kenntnis der Beteiligten in den Versicherungslandern der Welt nach
Umfang und Endringtiefe eine Sonderstellung einnimmt.
Aachen/Miinchen, im J uli 1984 Prof. Dr. rer. pol. Heinz-Leo
Miiller-Lutz Prof. Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Reimer Schmidt
Benutzerhinweise Aufbau der Versicherungsenzyklopiidie Der Inhalt
der Versicherungsenzyklopadie ist in vier Fachgebiete gegliedert:
Allgemeine Versicherungslehre mit Grundzligen der Volks-und
Betriebswirtschaftslehre (A VL) (Band 1) Versicherungsbetriebslehre
(VBL) (Band 2) (Band 3) Rechtslehre des Versicherungswesens (RLV)
Besondere Versicherungslehre (BVL) (Bande 4 und 5) 1m Anschlu an
diese Hinweise vermittelt em Gesamtinhaltsverzeichnis eine
Obersicht liber aile Beitrage des flinfbandigen Werkes."
This series of books focuses on highly specialized Emergency
Management arrangements for healthcare facilities and
organizations. It is designed to assist any healthcare executive
with a body of knowledge which permits a transition into the
application of emergency management planning and procedures for
healthcare facilities and organizations. This series is intended
for both experienced practitioners of both healthcare management
and emergency management, and also for students of these two
disciplines.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen fiir die
Haftpflichtversiche rung (AHB) geben den auBeren Rahmen fiir aile
Haftpflichtversicherungs vertrage. Dem folgenden Kommentar liegt
die vom HUK-Verband den Mitgliedsunternehmen empfohlene Fassung
zugrunde, wie sie 1981 vom BA V genehmigt wurde. Einige
Haftpflicht-Versicherer haben sich geringfiigige Anderungen ge
nehmigen lassen, die unberiicksichtigt bleiben muBten. Diese
Abweichun gen haben aber keinen erheblichen EinfluB auf die
vorliegende Auslegung, sieht man einmal von der
Kiindigungsmoglichkeit nach einer Pramienan gleichung ab. Die AHB
werden durch eine Vielzahl von Besonderen Bedingungen und
Zusatzbedingungen den individuellen Bediirfnissen nach
Versicherungs schutz hinsichtlich der zu versichernden Risiken
angepaBt. Auf die jeweili gen Sonderbedingungen, die dann vor den
AHB rangieren, ist bei ent sprechender Bedeutung fiir die Praxis
verwiesen. Die AHBStr fiir radioaktive Risiken, die AVB fiir die
Vermogensschaden Haftpflichtversicherung sowie die Besonderen
Bedingungen fiir die Pro dukt-Haftpflichtversicherung sind nicht
Gegenstand der Betrachtungen. 1 Gegenstand der Versicherung 21 1
Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewahrt dem
Versicherungsnehmer Versicherungs schutz fur den Fall, daB er wegen
eines wahrend der Wirksamkeit der Ver sicherung eingetretenen
Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Ge
sundheitsschadigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschadi gung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
hatte, fur diese Folgen auf Grund gesetzZicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
"Der ubertriebene Begriff der meisten Menschen von ihren
Fahigkeiten ist ein altes ubel, worauf die Philosophen und
Moralisten aller Zeiten hingewiesen haben; aber ihre alberne
Einbildung auf ihr gutes Gluck hat man weniger beachtet. " Dieser
Satz steht - mehr nebenbei - in dem Ka pitel "Lohn und Gewinn in
den verschiedenen Anwendungen der Arbeit und des Kapitals" bei Adam
Smith in dem beruhmten Buch mit der Kurz bezeichnung "Der Wohlstand
der Nationen." Die Menschen sind nach Ansicht von Adam Smith zu
risiko freudig, sie vertrauen zu sehr auf ihr Gluck. Mit erhobenem
Zeigefinger wendet er sich beispielsweise an die Hausbesitzer und
die Schiffseigner: viele verachteten die Gefahr zu sehr, "als dass
sie Lust hatten, sie zu bezahlen." Und er fahrt fort: "Aber in den
meisten Fallen ist die Vernachlassigung der Versicherung der
Schiffe, gleich der Hauser, nicht die Folge einer genauen
Berechnung, sondern entsteht lediglich aus gedankenlosiger
Unbesonnenheit und ubermutiger Verachtung der Gefahr. " Heutzutage
mogen diese Mahnungen ubertrieben erscheinen; denn die
"Aufklarungsquote" durfte, was die Kenntnis von Gefahren und ihren
Folgen anlangt, recht hoch sein, dank der emsigen Bemuhungen der
Ver sicherungen, ihrer Aussendienste, der selbstandigen Vertreter
und Makler. Allerdings erscheint manchmal auch die Frage
angebracht, ob bei der offensichtlich starker der Risikoscheu
zuneigenden Einstellung der Leute die Versicherungsnahme in jedem
Fall "die Folge einer genauen Berech nung ist.""
Rund sieben Jahre sind vergangen, seit meine Beitrage
"Handelsrecht" und "Wertpapierrecht" in der 2. Auflage des
Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks erschienen sind.
Angesichts verschiedener Gesetzesande rungen und der Entwicklung
der Judikatur auf diesen beiden Gebieten war eine uberarbeitung
notwendig. Dabei erschien es dem Verlag, den Herausgebern und dem
Autor ratsam, die beiden Teile Handelsrecht und Wertpapierrecht
wegen ihres inneren Zusammenhangs zu ein e m Buch zu vereinigen.
Der Leser wird schon bei der Lekture der ersten Seiten merken, dass
das Buch auf die praktischen Bedurfnisse des Versicherungskaufmanns
zu geschnitten ist. Deshalb konnte darauf verzichtet werden, das
Seehandels recht einzubeziehen. Aus ihm sind aber der uberseekauf
und das Kon nossementsrecht dargestellt worden, weil deren Kenntnis
namentlich fur den Sachbearbeiter der Transportversicherung
unerlasslich ist. Professor Dr. Karl Sieg Inhaltsverzeichnis 1.
Buch: Handelsrecht Seite A. Einleitung. . . . . . . 11 1.
Wesenszuge des Handelsrechts 11 1. Teil des Privatrechts . . . 11
2. Rechtlicher Begriff des Handels 12 3. Verhaltnis zum
Burgerlichen Recht. 12 H. Quellen und Brauch . . 13 1.
Geschriebenes Recht . 13 2. Gewohnheitsrecht. . 14 3.
Handelsbrauche 15 4. Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) 15 B.
Der Kaufmann und sein Unternehmen . 16 I. Der Kaufmannsbegriff 16
1. Musskaufmann 16 a) Gewerbe .... 16 b) Betreiben 16 c)
Handelsgewerbe . 17 2. Sonstige Arten des Kaufmanns . 19 a)
Sollkaufmann ...... . 19 b) Kannkaufmann ..... . 19 c) Formkaufmann
( 6 Abs. 2 HGB) 20 20 3. Sonderfalle. . . . . a) Minderkaufmann . .
. . . 20 b) Scheinkaufmann . . ... 21 22 11. Das kaufmannische
Unternehmen 22 1. Begriff. . ..... ."
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